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Anonymxy

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  1. Eben war ein Brief in der Post: Sehr geehrter Herr" Bruder", das Gericht geht nach Lage der Akten davon aus, dass der Betroffene "Bruder" der Fahrer war. Toll. Und nun ? Einfach Pech gehabt oder wie ?
  2. Er wurde angehört und hat Einspruch eingelegt, hat aber offensichtlich nicht gefruchtet. Mein Bruder wurde jetzt zur Verhandlung im Oktober geladen. Er wohnt 600 km weit entfernt und ich würde ihm gerne diese Unannehmlichkeit ersparen - Immerhin bin ich geblitzt worden und nicht er. Kann ich beim Gericht anrufen und sagen ich bin gefahren ? Ich bin auf dem Bild halbwegs gut zu erkennen und es ist nicht gelogen.
  3. Hallo, ich wurde am 12.02.2021 mit einem Fahrzeug, welches zu diesem Zeitpunkt auf meiner Mutter zugelassen war, geblitzt. "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 102 km/h." Beim Zeugefragebogen wurde vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Nach mehreren Ermittlungsversuchen durch die Polizei hat mein Bruder einen Bußgeldbescheid erhalten und soll nun die Zeche bezahlen. Lustig nur, dass er 700km entfernt wohnt
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