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Bußgeldbescheid dem unschuldigen Bruder zugestellt


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Hallo,

ich wurde am 12.02.2021 mit einem Fahrzeug, welches zu diesem Zeitpunkt auf meiner Mutter zugelassen war, geblitzt.

"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb
geschlossener Ortschaften um 32 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 102 km/h."

Beim Zeugefragebogen wurde vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht.
Nach mehreren Ermittlungsversuchen durch die Polizei hat mein Bruder einen Bußgeldbescheid erhalten und soll nun die Zeche bezahlen. 
Lustig nur, dass er 700km entfernt wohnt und es unmöglich gewesen sein kann.
Angeblich hätten Sie Ihn identifiziert und einen nicht weiter genannten Zeugen befragt.

Seit dem Vorfall sind nun schon über 4 Monate vergangen.. 
Nach meiner Recherche hier im Forum müsste der Vorfall verjährt sein, oder ?
Kann ich die Ordnungswidrigkeit nun ohne weiteres zugeben ? 
Einfach anrufen und sagen ich wars ? 


Danke im Voraus :) 

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Hallo erstmal,

dein Bruder müsste vor dem Bescheid angehört worden sein, schriftlich oder durch den Besuch der Polizei (Ermittlungsversuche). Dadurch ist die Verjährung unterbrochen und die Frist beginnt von neuem.

Dein Bruder kann nun einfach angeben, dass er es nicht war - das steht aber auch in der Rechtsmittelbelehrung in dem Bescheid. Wichtig: Frist beachten.
Sonst wird der Bescheid rechtskräftig, egal, ob dein Bruder das war oder nicht.

Wenn du bisher nicht angehört worden bist, kann dein Bruder ruhig sagen, dass du das warst (wenn du schreibst oder anrufst bringt das nichts - Einspruch muss durch den Betroffenen, also deinem Bruder, erfolgen).
 

Gruß

HaWeThie

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seit ihr zufällig Zwillingsbrüder?   Das würde erklären, dass dieser unbekannte Zeuge Deinen Bruder erkannt hat. Vielleicht kennt er ja Dich gar nicht sondern nur den Bruder.

Wichtig ist, wie oben schon erwähnt, der Bruder "Einspruch" gegen den Bussgeldbescheid einlegt. Das kann er auch ohne Begründung tun. Theoretisch kommt es dann zur Verhandlung, und dann kann sich der wahre Fahrer aus dem Fenster lehnen, und rufen: "Ich wars.."  Also wenn es dann Post vom Gericht zur Verhandlung gibt, wäre der Zeitpunkt gekommen, indem der wahre Fahrer mit entsprechenden Bild nachweisen kann, dass er es ist, den man auf dem Blitzfoto sieht.

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  • 1 month later...

Er wurde angehört und hat Einspruch eingelegt, hat aber offensichtlich nicht gefruchtet.

Mein Bruder wurde jetzt zur Verhandlung im Oktober geladen.

Er wohnt 600 km weit entfernt und ich würde ihm gerne diese Unannehmlichkeit ersparen - Immerhin bin ich geblitzt worden und nicht er.

Kann ich beim Gericht anrufen und sagen ich bin gefahren ? Ich bin auf dem Bild halbwegs gut zu erkennen und es ist nicht gelogen.

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Wie wäre es ,wenn dein Bruder eine Kopie seines Ausweises (und evtl. deines) an das Gericht schickt und gleichzeitig beantragt, von der Pflicht zum pers. Erscheinen befreit zu werden? Er kann ja gleichzeitig angeben,dass du als Zeuge bereitstehst.

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Das ist doch einfach: Ihr beantragt in der Verhandlung ein Gesichtserkennungsgutachten.  Wenn du gefahren bist, kein Problem, zahlt die Staatskasse, wenn dein Bruder gefahren ist, wie die Behörde vermutet, zahlst du, bzw. er.

Allein das Gutachten kostet +1.000 Euro. 

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Am 7.8.2021 um 19:12 schrieb hawethie:

 beantragt, von der Pflicht zum pers. Erscheinen befreit zu werden? 

Da können Ausweise hin und her geschickt werden noch und nöcher.

Wenns um ne Fahrereigenschaft geht, möchte der Richter alle Beteiligten persönlich sehen. Die Befreiung seh ich da nicht.

 

vor 11 Stunden schrieb rth:

Das ist doch einfach: Ihr beantragt in der Verhandlung ein Gesichtserkennungsgutachten.  

Das kriegt man aber nicht so ohne weiteres. Der Richter muss da selber Zweifel haben.

Sonst hört der Antragsteller möglicherweise das: "Zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich - abgelehnt"

Möglicherweise ist ein Anthropologe bereist in der Verhandlung und macht das Gutachten während der Verhandlung. Passiert hier oft.

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vor 33 Minuten schrieb Sobbel:

…Sonst hört der Antragsteller möglicherweise das: "Zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich - abgelehnt"

Das kann durchaus die „preiswertere“ Entscheidung sein. 

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