Jump to content

Sobbel

Member
  • Content Count

    3,107
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    160

Everything posted by Sobbel

  1. Nur mal zum Verständnis - du bist nach dem Parken die vorher gefahrene Strecke zurück gefahren? Da wärst du ja an der Messstelle (Gegenfahrbahn) vorbei gekommen beim Hin fahren. Verlink doch mal mit Google Maps die Örtlichkeit, damit wir uns da was vorstellen können.
  2. Auf ein gebührenfreies Verwarnungsverfahren hast du keinen Anspruch. Du kannst Einspruch einlegen und diesen auf den Gebührenbescheid beschränken. Vielleicht triffst du auf einen "Richter Gnädig". Kannst ja auf die Gebührenfreiheit aus § 56 Abs. 3 Satz 2 OWiG hinweisen.
  3. Rein rechnerisch ist die Tat mit Ablauf des 09.11.2022 verjährt. Dumm ist nur, dass es dabei nicht darauf ankommt, wann das Schreiben oder der Bescheid bei dir ankommt, sondern wann die Anhörung oder der Bescheid angeordnet wurde. Das ergäbe sich ggf. aus der Akte. Seltsam ist, dass du direkt einen Bußgeldbescheid bekommen hast. Dem Betroffenen soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu Äußern (§ 55 OWiG) - da kommt gewöhnlich ein Anhörungsbogen. Möglicherweise kam die Anhörung aber auch nicht bei dir an, ist aber in der Akte vermerkt (ja diese Schwindelei geht auch anders herum)
  4. Wenn du Pech hast, zahlst du auf Umwegen trotzdem - über deine Ehefrau
  5. Was schreibst du da für einen Unsinn. Ich (stellvertretend für andere) muss keinen CE oder C1E Führerschein haben oder LKW fahren können, um LKW in einer Kontrolle sachgerecht und vollumfänglich zu kontrollieren. Der OA Mensch muss keinen FS haben um so etwas zu beurteilen und anzuzeigen. Das hat doch der OA Mensch, dem du das nicht zutraust, längst beurteilt und die Anzeige geschrieben. Außerdem geht es nicht um das "Kurve fahren" sondern um das dort Parken. Der TE hat nur keine Traute selbstständig und alleine über sein Leben und in diesem Fall über den Einspruch z
  6. Deswegen wird das aber nicht richtiger. Das zeigt sich schon an deiner Erwähnung der LKW. Ich persönlich z.B. habe auch keinen LKW Führerschein und hab die Dickschiffe auf Herz und Nieren kontrolliert. Im Übrigen hat mich auch schon dein gestört. Du stellst mal eben eine Vermutung auf ohne diese dumme Behauptung annähernd belegen zu können.
  7. Was kam denn da nu? Anhörungsbogen ist was anderes als ein Zeugenbogen. Kombibögen sind nicht statthaft. Wenn du nur ein Verwarngeld zahlen sollst, würde ich auf so Spielchen verzichten und die Schreiben an das Familienmitglied weiterreichen.
  8. Das Foto ist von sehr guter Qualität. Weder Reflexionen noch andere Störquellen erkennbar. Das reflektierende Kennzeichen ist wegen des Blitzes überstrahlt, wird aber zulässigerweise per Kontrast- oder Gammakorrektur sichtbar gemacht. Auch der Auswerterahmen sitz wir er soll incl. Hilfslinie. Das Bild ist tadellos. guckst du hier:
  9. Du hälst dich für zu wichtig. Du hast ne Knolle gekriegt. Na und. Passiert in D Millionen mal am Tag. Manche Knollen sind gerechtfertigt und manche nicht. Ob deine gerechtfertigt ist, kannst du überprüfen lassen beim Gericht. Wenn sich dieser oder sonst ein OA Mitarbeiter eines Rachefeldzuges hingeben wollte, hätten die beim OA viel zu tun. Sollte es zu einer Verhandlung kommen und du bringst deine "Rachefeldzugsgedanken" in die Verhandlung ein, wird der Richter dich ermahnen. Das zu verhandeln ist nicht Teil deiner Owi Sache. Durch solche Beschwerden entsteht überhaupt
  10. O.K. Danke - Du warst allerdings nicht gemeint. Das Urteil ist allerdings hier nicht zielführend. Da wird nur bestätigt, dass die Kurve um die es dort ging eine 90 Grad Kurve war und dass das "scharf" ist. Daraus kann man zwar herleiten, dass Kurven mit Radien unter 90 Grad auch scharf sind, da die ja noch spitzer sind. Eine Negativ Definition, dass Kurven größer als 90 Grad nicht (mehr) scharf sind, geht daraus nicht hervor. Das Urteil erklärt z.B. 100 Grad Kurven ja nicht als unscharf. Im Übrigen geht es dort ums Abschleppen, also Verwaltungsrecht. Beim TE geht es um ein Verw
  11. Aktenzeichen oder Link? Was du "findest" ist unerheblich. Das dies eine "scharfe" Kurve war, hat zunächst vor Ort der Kontrollmensch entschieden und ein Ticket ausgestellt. Dem Betroffenen steht es frei, Rechtsmittel einzulegen und die Schärfe der Kurve durch einen Richter überprüfen zu lassen. Tut der Betroffene das nicht, ist es eine scharfe Kurve. Dem TE ist es ja offenbar doch nicht so wichtig. Der räuspert sich ja nicht mehr. Im VP hat er das auch gefragt. Da heisst er "Bielsteiner" und räuspert sich auch nicht mehr.
  12. Bei PSS gibt es keine Fotolinie. Da gibt es einen Rahmen und (für den SV) eine kleine Hilfslinie. Dein Bild ist nicht von einer PSS. Das zweite Auto im Bild ist unerheblich, die Anlagen unterscheiden auflaufenden und ablaufenden Verkehr. Denk mal nach - Warum sollte vor dem auflaufenden Auto deiner Tochter (Frontfoto) eine Linie sein, wenn der entgegenkommende Bully gemeint war? Du hast einen -Versuch. Das gute an unserer StVO ist, dass niemand etwas vermuten muss. Weil es diese bunten Schilder gibt. Es ging doch um Lärmschutz oder? Wie hülfe denn d
  13. Wie schnell ist nix passiert. Die Grenze steht übrigens auf den Schildern und da steht nicht 36. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit/Ordnungsgemäßheit der Beschilderung und /oder der Aufstellung >>> Verwaltungsverfahren. Sollte deine Tochter lernfähig sein, hat sie jetzt die Chance dies zu zeigen. An Stellen, an denen die Beschilderung überwiegend beachtet wird, muss ja auch nicht so häufig überwacht werden. Das wäre Verschwendung von Ressourcen. Diese Kontrollstellen sind ja auch nur ein Angebot. Es muss dort niemand zu schnell fahren. Und so
  14. Dann will ich die mal zumachen § 26 Abs. 3 S. 1 StVG
  15. Hättest du Licht gehabt, hättest du das Kabel vor Ort auch nicht ersetzen können. Ich hab im Haus mehrere und in unseren Autos je eine Taschenlampe mit Kurbel. Da hab ich mit 1 Minute Kurbeln 5 Minuten Licht.
  16. Kann das sein, das du ein ganz Kleinbischen unter Paranoia leidest? Straftaten werden nicht gemacht, die werden begangen und zwar von einem Täter. Da will man jemandem nichts möchten, sondern den Täter zur Rechenschaft ziehen. Geh mal in dich und denk nach. Straftaten passieren nicht einfach so "aus versehen", ohne dass man etwas davon weiß oder merkt. Entweder hast du Dreck am Stecken oder du warst "nur" zu schnell. Was denkst du eigentlich in welcher Bananenrepublik wir leben?
  17. Deine Gedankenbeispiele sind so einfach nicht zu beantworten - da bist du nicht konkret genug. Die Eröffnung eines Strafverfahrens ist auch nach Zahlung einer Geldbuße noch möglich. Oder anders gesagt, nur weil du ein Bußgeld schon gezahlt hast, bist du vor einer Strafe nicht sicher. Das liegt auch daran, ob alle Umstände des Tatherganges vollständig bekannt waren. Such mal nach "Strafklageverbrauch" (das ist so was ähnliches wie Doppelbestrafungsverbot) Der § 315d StGB bedingt die Überschreitung der zHg insofern ginge eine Geschwindigkeitsübertretung darin unter (Tateinhei
  18. Welche Ausnahme von welcher Regel? PoliScan ist auch Laser und die Jenoptik S350 auch. Wenn du die Laserpistolen meinst . . . . da wird sofort angehalten - da gibts eh kein Foto.
  19. Du bräuchtest doch nur den Gasfuß im Zaum halten. Da kann ich dir versprechen, dass niemals ein Bußgeldbescheid bei dir eintrudelt wo du auf dem Foto zu sehen bist. Die Dashcams sind vor Gericht umstritten und nicht jedes Gericht lässt diese Aufnahmen bei jeder Gelegenheit zu. Da geht es auch um Datenschutz. Das Ein oder andere Gericht hat vereinzelt Aufnahmen hinsichtl. Unfallentstehung zugelassen - nicht als Beweis bei Geschwindigkeits Owi. Du solltest du dir mal die PTB Anforderung PTB-A 18.11 angucken (und nachfolgende natürlich auch) * Wenn du die Dashcam als B
  20. Weil die nachdenken und du nicht? So nämlich
  21. Bevor man zu einer evtl. Verwertbarkeit kommt, wäre zu klären, ob er die Daten überhaupt rausgeben muss. Wir reden ja nicht von verpflichtend einzubauenden Unfallschreiber oder Tachograph beim LKW Aber hier geht es um so etwas doch gar nicht. Hier will jemand mit privaten nicht zugelassenen und nicht geeichten Mitteln das geeichte Messergebnis eines zugelassenen Messsystems in Frage stellen. Und das geht meiner Meinung nach nicht. Dazu sollte er besser einen Schlechtachter beauftragen. (ach nee, die heißen ja anders. aber das wird damit auch nicht besser)
  22. Grundsätzlich sind die Gerichte in ihrer Beweiswürdigung frei. Ob aber ein manipulierbares Handy irgendeinen Beweiswert hat, mag ich bezweifeln. Wessen Daten? Hat deine App mit dem Handy zum Messen (von irgendetwas) eine PTB Zulassung bzw. das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen? Ist eine Eichung vorhanden? sind Eichsiegel vorhanden und unbeschädigt? Gibt's ein Messprotokoll? Ist der Verwender in den Gebrauch eingewiesen? Gibts eine Urkunde über diese Schulung vom Hersteller darüber? Gibts Vergleichsmessungen, die belegen, dass diese App in Verbindung mit diesem Handy r
×
×
  • Create New...