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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Und nu? Die Kollegen haben getan was zu tun war. Da wird kein Verfahren eröffnet. Ich sags ja immer: Wie schnell ist nix passiert
  2. Weder noch. Der blitzt einfach nur mit rotem Licht. Frei nach Rambo Es leuchtet blau Gewagte These, der ich mich nicht ohne weiteres anschließen möchte. Wie oft möchtest du denn deine Frage noch im Forum streuen?
  3. Wer ist "se" ? Wat solln se machen - wieder rannageln?
  4. Aber die unterschiede in den Formulierungen siehst du schon?
  5. Da kann man nur hoffen, dass eure "Warnhilfen" mindestens doppelt verbaut sind.
  6. Da müsste ich mich demütig vor diesem Anwalt, so er denn diesen Rechenweg (wir sind ja bei der Weg-Zeit Berechnung für die Geschwindigkeit) als falsch beweisen könnte, verneigen, stünde er doch sogar über Einstein. Ich hatte jetzt auch eher mit dem Einwand gerechnet, dass 4 + 1 ja auch 5 sei .
  7. Genau das passiert ja zur Zeit. Die Daten die, die Geräte zur Verfügung stellen (also vorhanden sind), werden ausgehändigt. In den beiden BVerfG Urteilen ging es genau darum. Die Verteidiger und SV lesen daraus aber eine Herausgabeverpflichtung für Daten, die das Gerät eben nicht zur Verfügung stellt. Wenn es allein um das "faire Verfahren" und eine Wissensparität geht, wäre die auch gegeben, wenn alle Seiten gleich viel "nicht wissen" denn die angemahnten Daten liegen ja keiner Seite vor. Aber was solls. Das jetzt ist "nur" eine amtsgerichtliche Entscheidung und für die Arbeit meiner
  8. Das Urteil hast du ja mit Kommentar des Grün Clans V.U.T im ESO Thread verlinkt. Du machst nur immer und immer wieder die gleichen Fehler: Du liest die Urteile nicht und/oder du verstehst sie nicht und/oder du versuchst sie für deine Zwecke zu missbrauchen. Ist schon beeindruckend mit welcher Beharrlichkeit du wieder mal deine Intelligenzferne und/oder dein Unvermögen zur Schau stellst. Das Schleiden Urteil stellt ja gerade keine fehlerhafte Messung fest. Übersetzt für deine Hirnzellen heißt das keine Murksmessung. Im Gegenteil, das standardisierte Messverfahren wird bestätigt, g
  9. Man könnte, damit die Hände auch richtig gut kleben, etwas Schnellbeton drüber schütten.
  10. Du warst wohl noch nicht in Deutschland bei Gericht was? Da wird das Leben der Angeklagten zerfurcht und festgestellt, dass die im Alter von drei Jahren mal nen Furz quer sitzen hatten. Das ist ja schonmal ein Milderungsgrund. Von dem zerrütteten Elternhaus ganz zu schweigen. Dann haben die Spinnen tot getreten und Fliegen die Flügel ausgezupft. Die wurden dann adoptiert und haben das nicht verkraftet. Dann wurde auch noch die Schule abgebrochen und sind doof geblieben oder hatten anderweitig Kontakt mit Intelligenzlosen Zeitgenossen. Wer weiß, vielleicht haben die auch sonst nichts ander
  11. Durftest du denn da halten oder nicht? Dein Geschreibsel ist nicht wirklich hilfreich bei der Beurteilung. Da ist es ja wieder - das Totschlagargument. Wenn die dich hätten durchsuchen wollen, hättest du es geduldet? Du hättest doch sicher auch nichts zu verbergen gehabt. Woher willst du denn deren Unwissenheit wissen? Weißt du denn, dass die es nicht wussten oder willst du nur mal bisschen Stimmung machen? Du hast ja beim OA angerufen und erfahren, dass dort 50 gemessen wird. Wenn sich die OA Menschen hier äußern könnten, würden die sicher einen
  12. Gegenfrage: Wird aus einem leer stehenden und nicht genutzten Haus ein Schuppen? Die Garage darf leer sein. Wenn die Garage leer bleibt, ist sie ja nicht "zweckentfremdet". Eine Nutzungspflicht (auch bei vorhandenem Auto) besteht ja nicht. Wenn du kein Auto besitzt, kann es ja auch keinen öffentlichen Parkplatz "verbrauchen". Im § 2 Abs. 8 BauO NRW heisst es: "(8) ... Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern."
  13. Info zum Bürgerbus Im vorletzten Absatz steht zu lesen: "Die Fahrer müssen keinen Busführerschein besitzen, ein PKW-Führerschein plus Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung reicht aus" Führerscheinrecht ist Bundesrecht, da kann ein Bundesland nicht ausbrechen. Hier noch eine Info dazu: Bürgerbus Info Den gibts tatsächlich nicht Der Erlass dazu: NRW Erlass
  14. Ich hab doch von geschrieben. Das Papier oder Karteikarte bleibt vermutlich bei der alten Behörde. Aber diese Daten werden telefonisch bei der neuen Behörde abgefragt (FS-Klasse, Ausstellungsdatum, Auflagen usw.) eingepflegt. Bis 12 Tonnen ja, aber ich glaube nicht ohne ärztl. Untersuchung alle 5 Jahre. Das ist auch altersabhängig. ADAC Ich kenne keinen kleinen Personenbeförderungsschein. Das ist auch keine FE Erweiterung und wird nicht in den FS eingetragen. Das ist so ein kleines gelbes Dokument und muss mitgeführt werden Und das die Mitarbeiterin de
  15. Apropos Tesla: Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte in einem letztinstanzlichen Urteil (1 Rb 36 Ss 832/19) ein Fahrverbot für einen Tesla-Fahrer, der bei Regen von der Straße abkam, weil er das Intervall des Scheibenwischers am Zentralbildschirm verstellen wollte. Im Leitsatz des Urteils heißt es: "Der fest im Fahrzeug der Marke Tesla eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ank
  16. Du kannst getrost zu der Führerscheinstelle gehen wo du jetzt wohnst. Die elektronischen FS Daten ziehen mit um (wie das Stammbuch beim EMA). Sollte es noch Papier geführte Unterlagen bei der alten Führerscheinstelle geben, werden die telefonisch von der neuen Stelle angefordert. So war das zumindest bei mir. Die waren dort sehr zutraulich und hilfsbereit.
  17. Dass ich dir nochmal zustimme . . . . Das ist doch nu wirklich kein Problem, was man nicht ruck-zuck mit einer Axt beheben kann.
  18. Bei schneller als zulässig kann man sogar von "zu schnell fahren" sprechen. Alt Ralfi hat dabei sogar von "Raser" gesprochen. Wovor schützt der denn? Der kommt doch erst dann zum Tragen, wenn der Schutzengel langsamer als der Raser war. Lebendentnahme wär zwar bei dem Ein oder Anderen wünschenswert, aber nunmal nicht erlaubt. Solange es Nichtdenker wie dich gibt, ist das auch zwingend notwendig. Am Ende hieße es ja womöglich "alle haben es gewußt aber keiner hat was gesagt". Das möchte ich nicht.
  19. Sorgen muss er sich immer machen wenn er so knattert..... .....um seinen FS, sein Mopped, seinen Geldbeutel, seine Familie (die Prioritäten legt "dein Freund" natürlich fest)
  20. Diese Leute werden sich auch früher oder später im FAER wiederfinden und wieder etwas später im ÖPNV.
  21. Das Urteil kommt aus Hessen. Die rechtliche Lage dort eruiere ich nicht. Und von Hessen hab ich auch nichts geschrieben. In NRW mag das Zweckentfremden der Kleingarage zwar rechtswidrig sein, darf aber wegen fehlender Ahndungsvorschrift/Bußgeldvorschrift nicht sanktioniert werden. In der alten Landesbauordnung vom 13.4.2000 gab es früher den § 51, dort im Abs. 8 hieß es: "(8) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. Sie dürfen Personen, die nicht Nutzer oder Besucher der Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sind, nur dann und ledig
  22. Auch daraus ergibt sich keine Ahndungsvorschrift.
  23. Pssssst - ich habe oft nicht nur mit gehupt, ich hab für das Brautpaar auch ab und an ein paar Durchläufe die Sirene heulen lassen.
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