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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Na hoffentlich hat der ne gute Haftpflicht, falls die Fotoeinheit kaputt geht bei dem Sturz Handy am Ohr und Kinderwagen schieben ist fast so verwerflich wie rauchen mit Kinderwagen. Die ist aber sicher längs wech von da.
  2. Ganz schlechte Idee. Das ist grad so als würde deine Mutter mit dem Finger auf dich zeigen. 100 % Übereinstimmung ist nicht gefordert. Es genügt den meisten Gerichten, wenn der Gutachter "mit hoher Wahrscheinlichkeit" feststellt. Na dann solltest du den Rest auch mit dem Ra besprechen. Was das Forum denkt, ist nicht wichtig. Da kommen bei 100 Antworten 150 Meinungen. Du bist in anwaltlicher Obhut. Hoffentlich keine Online Kiste
  3. Du kannst in Deutschland alles anfechten. Wir sind ein Rechtsstaat. Ein forensischer Gutachter kann das.
  4. Mach dir keine Sorgen, das wird ggf. ein (kostenpflichtiger) Gutachter feststellen ob du das bist. Wenn der Gutachter eine Übereinstimmung nicht feststellt ist das natürlich kostenlos für dich. Diese morphologisch forensische Begutachtung passiert hier im hiesigen Raum live und in Farbe im Gerichtssaal. Direkt am Objekt also.
  5. Die Behörde wird erkannt haben das eine Frau gefahren ist und suchen jetzt über den Halter die "Täterin" Das fände die Behörde aber blöd. Weil es ja offensichtlich einen unschuldigen träfe. Scheint vielen so zu gehen. Hört/liest man hier nämlich immer wieder. Nein. Je nach Vorgeschichte des ermittelten Fahrers und seiner Äusserung kann das auch mehr werden. Mit dem Zeugenbogen sucht die Behörde erstmal nur den Täter. Das da schon konkret die Tatvorwürfe drin stehen müssen glaube ich nicht. Wenn eine Gefährdung dabei wäre (abgesehen von dem zeitlich qualifizier
  6. Was hast du gegen Regentröpfchen beim Lasern? Ich hab dein Gesülze mal auf das Wesentliche runtergebrochen. Und bei diesem Wesentlichen geb ich dir sogar recht. Und genau deshalb wird gemessen und zwar überall. Nicht nur an schulen oder Kindergärten.
  7. Offensichtlich bist du doch das einzige was darüber zappelt.
  8. Ich würde nicht davon ausgehen, dass dort gar nicht mehr gemessen wird. Die Autobahn GmbH hat nämlich der Polizei gar nichts zu sagen. Da wird ja eine kommunale feste Anlage abgebaut. Die Kölner Kollegen werden ganz sicher gucken, ob man dort irgendwo mobil Blitzen kann. Wenn es dort ein Streckenverbot gibt, ist dessen Überwachung die sachliche Notwendigkeit einer (mobilen) Messstelle. Von daher dürften das eher Freudentränen sein bei dem Stadtkämmerer. Ach ich hör die Raser schon heulen wenn dort polizeilich mobil gemessen wird und es Fahrverbote gibt. Ist
  9. Das Foto ist wie aus dem Lehrbuch. Alles so wie es sein soll. Die Grundlinie ist unterhalb der Radaufstandsfläche. Das Kennzeichen oder ein Rad befindet sich zumindest teilweise innerhalb des Rahmens. Kein weiteres Fahrzeug, auch nicht teilweise, innerhalb des Rahmens. Die Messung ist eindeutig deinem Fahrzeug zuzuordnen. Besser aufpassen mit dem rechten Fuß
  10. Wie bieder und geistesabwesend der war, ist den Eltern des tot gefahrenen Kindes oder der frischen Witwe oder dem Waisenkind scheiß egal. Und ich bin überzeugt, auch dem Neuling in Sachen Rollstuhlfahren geht das am Arsch vorbei. Das ist wieder ein schöner Grabsteinspruch "Der Verursacher meines Todes war kein böser Schnellfahrer, sondern ein Biedermann" Wenn man irgendwo nach einer Tragödie im Fernsehen die Nachbarn oder Bekannten eines Mörders über eben diesen reden hört "...aber er war kein schlechter Mensch..." kann ich gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte.
  11. Ob er das kapiert ist mir eigentlich Latte. Ihm ist nicht zu helfen. Traurig ist nur, dass es Richter gibt, die sich so einem Unsinn anschließen. Wie man hier sehen kann. Die Richter wissen gar nicht, über welche Geräte sie urteilen und worauf es ankommt. Das sind alles böhmische Dörfer. Wir haben stets den Richtern in unserem Beritt angeboten, mal mit uns zu den Messtellen zu fahren und sich vor Ort die ganze Messtechnik inkl. Aufbau, Messung und anschl. Auswertung in der Dienststelle anzugucken. Davon wurde gern und Oft gebrauch gemacht.
  12. Der Begriff "Polizei" ist nicht geschützt. Jeder darf sich so eine Mappe machen. Sollte dort Polizei drin gewesen sein, wäre diese Mappe allerdings kein Anhaltemittel. Dein Nichtreagieren wird also keine Folgen haben. Hast du den denn beim Ausscheren evtl. übersehen und der fühlte sich behindert/gefährdet?
  13. Was willst du mit 50 Laserpistolen, wenn du nur Personal für die Bedienung von zweien hast
  14. Die haben sogar ein Dach, Radio und Liegesitze. Das sind seine Aussagen doch immer. Das mach ich auch jetzt noch. Dann können sich die erwischten KI getunten Intelligenzinhalatoren wenigstens hinter "aber ich hab's ja nicht gewusst" verstecken. Sich trotz Ankündigung erwischen lassen, ist . . . . ach was sag ich bei den Rasern eigentlich von Intelligenz. Wieso weg? Die Presse hilft beim Abbauen oder denkst du das machen wir selber. Das sind noch nie mehr gewesen. Nur weil mal ein Tag als "Blitzermarathon" ausgerufen ist, ha
  15. Doch, das ist ganz einfach. Hawathie hat es schon gesagt. Mit einem Hinweis auf § 49 Abs. 1 OwiG verleihst du deinem Begehren etwas mehr Nachdruck. Das klingt nach einem guten Plan, ist aber eigentlich Aufgabe der Bußgeldstelle (Verdacht einer Straftat). Du könntest das hier mal beantworten: Weil? Wenn du nämlich an einem anderen Ort warst, wäre das äußerst hilfreich.
  16. Da sind wir eben unterschiedlich gestrickt. Aber interessiert die TE wohl eh nicht mehr.
  17. Es gibt auch einen guten Grund, warum das ein Recht ist und keine Pflicht. Und wenn diese Schwester die TE angekackt hat, gäbe es für mich keinen Grund von diesem Recht gebrauch zu machen. Das Verhältmnis ist ja eh . . . irgendwie . . . schwierig bis zerrüttet
  18. Warum nicht? Aus dieser Ecke kommt doch der schwarze Rauch.
  19. Sollte sie das getan haben, hätte sie eine Straftat begangen (§ 164 StGB). Weil?
  20. Das würde aber nur den Käufer des Autos betreffen, denn nur er ist zunächst ein "Täter" . Die Frage war aber, ob der Verkäufer ein Risiko eingeht, wenn er dabei zuguckt und das duldet. Im Übrigen käme auch die Urkundenfälschung nach 267 StGB als Straftat in Betracht (Subsidiarität). Diese Erlaubnis muss aber in Zusammenhang mit der Zulassung stehen. Im geschilderten Fall vermute ich aber eher eine Überführungsfahrt. Wie dem auch sei, der Drops dürfte aufgrund der Zeitdauer eh gelutscht sein. Ja tatsächlich gehst du ein Risiko ein. Möglicherweise begehst du e
  21. Die 35 Euro Dinger sind ja zunächst nur ein Verwarngeldangebot. Da ist eine Anhörung nicht vorgesehen, sind aber zustimmungsbedürftig durch den Betroffenen (ist ja nicht automatisch der Halter). Demnach sollte das VG einfach nicht bezahlt werden um in das Bußgeldverfahren zu kommen. Dann sollte auch die Anhörung kommen. Wenn bei dem VG Angebot schon so ein Kombibogen kommt, sehe ich das analog zu dem Beschluß vom OLG Zweibrücken (vom 26.08.2002 - 1 Ss 132/02) Da heisst es: "Eine Unterbrechung der Verjährung ist nicht eingetreten. Zwar hat die Bußgeldstelle dem Betroffenen .....ein a
  22. Das könnte ein sog. "Kombibogen" sein. Die sind nicht statthaft weil dem Betroffenen (oder Zeugen) der Status Quo im Verfahren nicht eindeutig ersichtlich ist und weil es unterschiedliche Belehrungen geben muss. Entweder ist man "Zeuge" oder "Betroffener" - beides geht nicht. Jedenfalls nicht gleichzeitig. Diese Kombibögen unterbrechen die Verjährung nicht. Das ist bereits obergerichtlich abgekaspert. Das Ding heißt übrigens "Bußgeldbescheid" - ja wirklich - mit ß
  23. Mehr wird man dir aber nicht entgegenkommen. Drum Augen auf mit welcher verbotenen Frucht man fährt.
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