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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. . . . auf eine Polizeikontrolle normal? Bist du in diesen paar Wochen weiter Auto gefahren?
  2. Das macht die Story nicht glaubwürdiger Wenn das VG nicht gezahlt wird, wird in jedem Bundesland eine Gebühr erhoben. Es gibt in Berlin zwar eine Gebührenordnung, die betrifft allerdings nur die Inanspruchnahme von pol. Einrichtungen (sollte in NRW auch eingeführt werden). Zu den zusätzlichen Gebühren, von denen du glaubst zu wissen, kannst du sicher mehr Infos posten. Berlin formuliert das übrigens sehr listig: "Bei Bagatellunfällen (reiner, geringwertiger Blechschaden) muss die Polizei nicht zwingend zur Unfallaufnahme gerufen werden." Ist aber nicht Bestandteil eines Erlasse
  3. Unglaubwürdig. Unglaubwürdig. Unglaubwürdig. Ich hab versucht das mit möglichst einfachen Worten auszudrücken. Hoffentlich ist mir das gelungen. Was? Warum das unglaubwürdig ist? Ach so, ja, die Begründung. Hab ich vergessen, weil das Getrolle einfach zu offensichtlich ist: Die Unfallflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB. Die Polizei hat aber nun nach § 163 StPO Verfolgungszwang bei Straftaten. Und als ob das nicht ausreicht, wird das Nichtbeachten dieses Zwanges, z.B. durch Untätigkeit, auch noch bestraft und zwar als Amtsdelikt. Das ist nämlich na
  4. Das ist doch von mir längst sachlich und ohne Polemik erklärt. Kein Grund also für dich deinen paranoid geprägten polemischen Senf dazu zu tun. Du kannst dich also wieder unter deinen Stein verkriechen
  5. Keine Gefahr. Die 1-Jahresfrist wird ab Rechtskraft des ersten Verstoßes gezählt bis zum Tattag des zweiten Verstoßes. Bei dir wäre also der 28.12.2021 bis 28.12.2022 relevant
  6. Holt das Heinzelmännchen etwa irgendwelche Vorurteile aus dem Keller?
  7. In der Schweiz ist das schon länger so. Die kassieren auch ausländische Autos ein. Das Auto tut schon weh und der deutsche Raser lernt gern mal mit schmerzen - grins.
  8. Wird aber mit StVO Schildern ausgeschildert
  9. Fragen über Fragen und hier werden sie geholfen: Erklärbär Auch hier gibts kompetente Auskunft hier: Auskunftei
  10. ... mit dem Flugzeug in Urlaub fliegen
  11. Bin ich gemeint? Warum "endlich"? hört sich so an, als hättest du mich schon mehrmals aufgefordert etwas zuzugeben. Lies was ich geschrieben habe und -ganz wichtig- verstehe das auch
  12. Ich such nicht nach Zustimmung. Niemand wird gezwungen am Strassenverker teilzunehmen. Aber mit der Teilnahme hast du dich an die Regeln zu halten. Geh halt zu Fuß, fahr Rad oder nimm ÖPNV
  13. Lies was ich bereits mehrfach geschrieben habe. Oder, wenn das zu unverständlich ist - konsultiere einen Anwalt. Ein allerletztes mal Gegen Sohn 1 ist alles alles alles verjährt. Alles. Den könnt ihr deswegen auch verpetzen als Fahrer. Dem passiert nix mehr. Gegen Sohn 2 nicht. Dieses Verfahren könnte weiter geführt werden und in einen BGB münden. Solltest du weitere Rückfragen haben, die bereits beantwortet sind, würde ich mich verarscht vorkommen und dich in die Welt der Trolle schiessen.
  14. Das zeigt vielmehr die Ignoranz und Unverfrorenheit der dort rasenden Deppen. Sonst müsste das Messgerät dort nicht aufgebaut werden. Fahrt den Schildern entsprechend dann habt ihr nix zu beschweren und das Beste: Das kostet nix - ist völlig für umme
  15. Es ist gar nicht erforderlich, das du das Schild tatsächlich siehst. Hättest du es gesehen, wärst du bei vorsätzlichem Rasen. Der obergerichtlichen Rechtsprechung reicht es aus, wenn die Möglichkeit besteht bei aufmerksamer Fahrweise das Schild zu sehen. Dann fahr nächstens früher los, dann brauchst du gar nicht zu rasen. Ja. Da du schon von fair und erlaubt redest. Du wärst ja auch bei 50 noch zu schnell gewesen. Also erst an die eigene Nase fassen.
  16. Die Chance seh ich nicht. Wesentliche Teile sind erkennbar und das reicht ggf. für ein (kostenpflichtiges) Gutachten
  17. Du musst doch gar nichts investieren. Du bist "nur" der Halter und hast das Auto zur Tatzeit nicht benutzt. Jedenfalls lässt der Zeugenbogen der Bußgeldstelle darauf schließen. Gegen dich wärs ja auch verjährt. Der Zeugenbogen für dich hebt die Verjährung nicht auf. Was die Behörde gedenkt zu tun ist unerheblich. Du hast geschrieben, dass Sohn 1 am 07.04. (erstmalig) angehört wurde. Bei Sohn 1 ist die Tat verjährt. Was nicht heißt, dass ihr die Schreiben der Behörde gegen Sohn 1 unbeachtet lassen dürft/sollt. Gegen Sohn 2 ist die Tat nicht verjährt. Ein BGB kann nicht
  18. Nur nochmal der Chronologie wegen: Am 10.12.2022 war der Tattag. Damit tritt, ohne das was passiert, am 10.03.2023 die Verjährung ein. Fahrer ist Sohn Nr. 1. Der Zeugenbogen vom 17.01.2023 an den Halter blieb unbeantwortet. Am 08.02.2023 erneutes Schreiben an Halter. Jetzt wurde Sohn 2 als möglichen Fahrer benannt. Anhörungsbogen an Sohn 2 kam am 07.03.2023 mit Anordnung vom 22.03.2023. Fahrereigenschaft wurde von ihm bestritten ohne weitere mögl. Fahrer zu benennen. Die Anhörung vom 07.04.2023 an Sohn 1 blieb unbeantwortet. Mit unbekanntem Datum Einspruch von
  19. Deine Überzeugung da wären 120 erlaubt, steht wohl nicht auf festen Beinen. Du hättest ja nicht mal mitgekriegt, dass dort eine Baustelle war, wenn dort eine Baustelle war. Ich mag mir gar nicht vorstellen, da wäre ein Stauende gewesen. Da solltest du schon auskunftsfreudiger sein. Das Hellsehen beherrschen wir hier nicht. Die Autobahn Nummer und die Richtungsfahrbahn wären schon klasse zu wissen. Die ungefähre Örtlichkeit wär auch nett. Herausgeben wird das Ordnungsamt das wohl nicht, ohne das du anwaltlich vertreten wirst. Aber du wirst dir das Protokoll anguck
  20. Die sind einfach zu doof um ein Loch in den Schnee zu pinkeln.
  21. Dann gib es ihr doch nicht und fahr vernünftig
  22. Als Partnerin hat sie dir gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht. Da müsstet ihr mindestens verlobt sein. Zeugnisverweigerung Da ist zwar die Rede von Lebenspartner, aber das bezieht sich auf eingetragene Partnerschaften bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Im Moment ist sie als Zeugin zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Du bist aber keine Familie in diesem Sinne.
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