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Sobbel

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  1. Als Partnerin hat sie dir gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht. Da müsstet ihr mindestens verlobt sein. Zeugnisverweigerung Da ist zwar die Rede von Lebenspartner, aber das bezieht sich auf eingetragene Partnerschaften bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Im Moment ist sie als Zeugin zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Du bist aber keine Familie in diesem Sinne.
  2. Da hast du falsch gehört. Kannst du sagen, ist aber nicht so. Ja hab ich. Und was Belania sagte ist alles richtig.
  3. Da hast du ja nochmal Glück gehabt. Nicht auszudenken, wenn außer außen auch noch innen was zu hören wäre.
  4. Ja, üblicherweise blitzt der S350. Vielleicht hast du den Blitz nur nicht gesehen?
  5. Nicht nötig Die Menge stimmt doch
  6. Du rundest aber großzügig ab . . . Was ich davon halte, die Gastfreundschaft eines Landes anzunehmen, aber im selben Atemzug die dortigen Regeln mit Füßen zu treten, muss ich wohl nicht extra erläutern. Das dürfte hier gut bekannt sein. Stimmt. Ist unter aller Sau Ich würd mir natürlich wünschen, dass sich das nicht verläuft und du ordentlich was blechen musst. Schließlich ist Kroatien ein EU Land und da gibt es diesen Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen 2005/214/JI Hier kannst du was lesen: über Kroatien
  7. Wenn man es denn unbedingt wieder lösen wollte, könnte man das doch sicher auch mit dem Kärcher .... Das ist wohl keine Frage der Orientierung, sondern der Rechtsgrundlage. Ich persönlich wäre bei so einer Problemlösung aber auch eher rustikal gestrickt.
  8. N E I N Oh Mist - sind vier Zeilen geworden. Aber ist ja ohnehin zuviel für dich
  9. Es sollte aber mit Schnellbeton zu korrigieren sein. Reicht ja wenn der Kopf noch rausguckt. Künstlerisch begabte könnten einen Gartenzwerg formen
  10. Mehrzeiler übersteigen also deinen Intellekt?
  11. Die Fahrschulen lehren ja nicht das Überschreiten der Limits. Die sind dazu da, den Newbies zu vermitteln, das entsprechend der StVO zu fahren ist. Es ist daher nicht erforderlich, das die Fahrschulen Wissen vermitteln, wie die rasenden Newbies auch noch möglichst folgenlos Rasen. Im Übrigen steht es jedem Bürger frei, sich selbstständig über jedes Wissensgebiet weiter zu bilden oder heißt das weiterzubilden? Das ist nicht nötig finde ich. Nötiger und wichtiger wäre es, die Fleppe bei gezeigter Ignoranz ggü. den Bestimmungen dauerhaft zu entziehen. Wie sich diese Igno
  12. Wie du siehst. Aber der TE wird das nicht gewusst haben, was an der Strafbarkeit nichts ändert. Die Fahranfänger sind ja offensichtlich nicht mal mehr in der Lage, sich in der Probezeit zu zügeln und denken dann wir (also die Verfolgungsorgane) sind blöd. Wenns dann schief geht (und das offensichtlich gleich mehrmals) kommt das Muffensausen. Was natürlich nicht heißen soll, man soll nach der Probezeit knattern wie es beliebt. Man sollte eigentlich bei jedem hoffen, dass früh damit angefangen wird. Entweder wird die Stelle dann mit einem Kreuz markiert (Alternativen ander
  13. Weil der TE vermutlich befürchtet, mit dem ersten B Verstoß und diesem Patzer jetzt, ein Aufbauseminar machen zu müssen und/oder in die Probezeitverlängerung zu müssen.
  14. Natürlich weiß ich es nicht. Ich sagte das weiter oben schon. Darum ja meine vorsichtigen Formulierungen. Eigentlich kann es mir auch egal sein - ist es ja auch. Wichtige Sachen gehören in ein Gesetz, ob sie selbstverständlich sind oder nicht oder dafür gehalten werden. Was nur stört mich an diesen Formulierungen . . . . ? Ach ja, jetzt weiß ich es wieder - bisher läge ja nur eine einseitige (Absichts)Erklärung vor. Wenn wir einen Angeklagten haben und das Az vom BGH, sind wir in der HV eines Strafprozesses. Da sitzen auch alle Beteiligten - der Angek
  15. Falscher Ansatz. Die Frage müsste lauten: Was passiert mit dem durch Rechtsmittelverzicht "rechtskräftigen" Beschluss, wenn sich der Betroffene das plötzlich anders überlegt und innerhalb der Frist den Rücktritt vom Verzicht möchte? Weil er plötzlich den Furz nicht mehr quer sitzen hat oder er sich doch einen Anwalt genommen hat oder oder oder.... Genau deshalb, weil es unschädlicher ist, so meine Vermutung, wird der Betroffene die Frist warten müssen (trotz aller Erklärungen) bis Rechtskraft beim BGB eintritt. Das könnte anders sein bei einem Urteil vor einem Gericht wo er anwaltli
  16. Und die verschicken jetzt BGB wegen rasen?
  17. Das ist genau das, was ich nicht weiß. Damit erklärt der Betroffene nur, dass er auf seine "Rechte" verzichtet und nicht weiter gegen den BGB vorgeht. Deine Auslegung gibt der § 302 StPO nicht her. Und der § 84 OWiG definiert die Rechtskraft leider nicht. Es gibt ja noch andere Mitwirkende im Verfahren. Deren Rechte würde ja abgeschnitten bei Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht des Betroffenen. Hier ist mal eine Diskussion geführt worden, ob schon die Zahlung der Geldbuße zur Rechtskraft führt. Auch damit zeigt der Betroffene ja, seinen Rechtsmittelverzicht. Das wurde hier, wenn
  18. Noch einmal langsam für dich zum Mitschreiben: Ob tatsächlich Verjährung eingetreten ist, weißt du doch noch gar nicht. Also jetzt schon der Behörde irgendetwas in dieser Richtung vorzuwerfen ist ziemlich dreist. Solche Vorwürfe kannst du dann machen, wenn du über konkretes Wissen verfügst. Jetzt ist das völlig fehl am Platze.
  19. Abgeben kannst du den immer und zu jederzeit. Die frühere Abgabe zählt aber nicht zu deiner "Verbotszeit" Ach so - steht hier: § 25 Abs. 2 Satz1 StVG
  20. Das hab ich dann falsch verstanden. Dass du reagieren musst, ist unbestritten. Die Behörde hat ja (vermutlich im Hintergrund) irgend etwas gemacht oder angeleiert, was sie zu der Auffassung bringt, dass Verjährung gerade nicht eingetreten ist. Das erfährst du nur durch Akteneinsicht. Es nutz dir aber nichts, wenn du in die Akte guckst. Du weisst nämlich nicht worauf du achten musst. Lass den Einspruch von einem Anwalt formulieren, der wird darin auch Akteneinsicht fordern. Aber zügig, das muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Wenn ich hier von dir spreche bezieht si
  21. Ob tatsächlich die Verjährung eingetreten ist, erfährst du bzw. richtigerweise der betroffene Sohn, nur durch Akteneinsicht. Die einzuhaltenden Fristen sind zwar in der Akte vermerkt, werden aber üblicherweise nicht im Schriftverkehr mitgeteilt. Noch ein Anhörungsbogen für Sohn Nr. 1? Wann und was kam denn da noch?
  22. Was hast du denn so zu bieten? Sammelst du bei Mc Doof die Tischabfälle ein oder reichst du da schon Pommes über die Theke?
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