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Sobbel

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Everything posted by Sobbel

  1. Ich denke da passiert in Richtung StGB nichts. Obwohl ich auch ne Sekunde gezuckt hab. Er hat ja mehr gemacht als er muss und hat, nach Erinnerung erklärt, seinem Sohn Nr. 2 das Auto "überlassen" zu haben.
  2. Gesetzlich festgeschrieben laut StVO ist die Gültigkeit der Schilder ab Aufstellort, wie von rth schon erläutert. Wenn einige Bundesländer Distanzen vorsehen, geschieht dies über einen Erlass oder eine ministerielle Anweisung. Bei Verstoss gegen so einen Erlass, ist die so gemachte Messung aber nicht ungültig. Die Beamten fangen sich höchstens ein "du du du" ein. Es soll aber Gerichte geben, die sowas einstellen. Im Übrigen sind Messungen per Google Maps schon darum fragwürdig, weil du den genauen Aufstellort nicht kennst. Woher schöpfst du denn diese Erkenntnis?
  3. Siehst du, das ist das gute an Demokratie. Da darf jeder eine eigene Meinung haben und diese auch äußern - selbst du.
  4. Na ja, die Anfrage war aus 2021. Da war der TE in der 11 Inzwischen dürfte der Moritz (auch trotz Corona) diese Seminararbeit benotet bekommen haben, evtl. hat er auch schon das ABi und lauert auf einen Studienplatz oder Ausbildungsplatz
  5. Warst du länger weg? Koma? Du hast diese Klage wohl nicht gewonnen? oder warum musstest du diese vielen Münzen berappen?
  6. Du hälst dich für zu wichtig - zu dir hatte ich doch gar nicht geschrieben.
  7. Es sind Fotos vorhanden - evtl. mit dem uneinsichtigen Diskutanten - zumindest gibts den Zeugen
  8. Deswegen ist es trotzdem nicht erlaubt. Du warst also zu spät und zu faul um Regel konform zu parken. Wenn du dir doch das "Recht" herausnimmst verbotenerweise auf dem Radweg zu parken und die "richtige" Polizei nicht da war, liegt so eine Art "Gefahr im Verzug" vor. Gut das es solche Hilfssheriffs gibt. Sonst wäre dein Fehlverhalten unsanktioniert geblieben. Den Manipulationsverdacht musst du begründen. Wenn du das mal einfach so behauptest, bewegst du dich im Bereich von Straftaten. Außer dem Foto existiert auch noch der "Fotograf" . Seine Zeugenaussage ist als Bewei
  9. Also wieder eine Vermutung. Meine Empfehlung: Verwandle deine oberverdachtschöpferischen Vermutungen in fundiertes Wissen. Geh zu den betroffenen Behörden, schildere deine Beobachtungen (tust du hier ja auch) und frag nach, unter welchen Umständen man einen Behindertenausweis und daraufhin einen persönlichen Sonderparkplatz kriegt. Rede mit dem "berechtigten" Behinderten und kläre in einem persönlichen Gespräch deine Bedenken. Vielleicht bist du einem Riesenskandal auf der Spur (Vermutung) der dir im weiteren Verlauf den Pulitzer Preis bringen könnte (Vermutung). P.S. Na
  10. Diese Aussage von dir, lässt auf etwas anderes schliessen: Ich kann dich beruhigen. Du kannst. Du kannst auch mit 100 da durch (wenn der Verkehr das zulässt). Es kommt dabei auch eher nicht auf dein Können an, sondern was du bereit bist zu zahlen und auf was du bereit bist zu verzichten (Führerschein z.B. oder deine Freiheit oder deine Unversehrtheit oder dein Leben)
  11. Du hast Geld abgegeben ohne Quittung oder Empfangsbestätigung? Ich würde damit als Fundsache umgehen, die anonym abgegeben wurde und das Säckel in amtl. Verwahrung nehmen. Im Übrigen, bräuchte die Behörde (niemand muss das) so viele Münzen annehmen. Laut § 3 MünzG müssen maximal 50 Münzen angenommen werden. Am Ende zahlt das der Steuerzahler - also auch du. Die Aktion war also eher dumm als das das irgend wen bei der Behörde ärgert.
  12. Was bringt dich zu dieser Vermutung? Wenn der Platz tatsächlich "personengebunden" ist, darf es dir egal sein mit welchem Fahrzeug der auf "seinem" Parkplatz steht, selbst wenn das ein Schaltwagen oder LKW ist, dafür sollte es dann aber auch ein grosser fetter Parkplatz sein.
  13. Ja und zwar zurecht. Auch Nichten/Neffen oder andere Verwandte aus den USA sind nicht wirklich selten. Aber den (privat) Parkplatz wolltest du schon in Anspruch nehmen in der Vorweihnachtszeit ja? Das "Geschäftsmodell" ist doch "ich stell dir einen Parkplatz zur Verfügung und du legst ne Parkscheibe raus oder tust zwei Euro ins Säckel" - das find ich jetzt eher o.k. Wenn natürlich gegen den "Vertrag" verstoßen wird, wird mehr fällig. Ist wie beim Fußball. Das wäre mein Rat. Deine "Nichte" kann es dir ja bei ihrem nächsten Besuch zurück geben. Wir reden doch siche
  14. Natürlich. Alles andere wär ja auch dumm.
  15. Nee. War ja nicht rechtswidrig. Die Ursache dafür war ja deine Lügerei und kein Fehler der Polizei. Deshalb ist auch deine Geschichte von der Fahrtkostenerstattung nicht glaubwürdig. Sei froh, dass kein Strafverfahren eingeleitet wird und scheiss auf das Fahrgeld. Aber deine Story hört sich eh sehr trollig an - ich deutete es weiter oben schon an.
  16. Oh je Oh je Gleich (also in ein paar Wochen) kommt m3_ um die Ecke und belehrt dich über Unfallursachen. Der hat da so Sachen in Petto wie den "Hausfrauenunfall" oder "Lenkradverreissen" .
  17. Ganz schön frech. Zu deinen Spielchen stand vor etlichen Jahren mal was im Focus: Der Focus zu Spielerei mit den Behörden
  18. Nein. Man muss je nach Verstoß bzw. Verstößen richtig zuordnen, ob Tateinheit vorliegt oder Tatmehrheit. Guckst du im Tatbestandskatalog ab Rand Nummer 6 Tatbestandskatalog
  19. Ja, das könnte sie. Die Behörde wüsste allerdings sofort, wo sie nach dir suchen muss.
  20. Wenn hier nicht getrollt wird, ist das an Dummheit kaum zu toppen. guck mal hier rein: Dummtext
  21. Kommt drauf an, ob du intim rasiert bist.
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