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Sobbel

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  1. Man wird nunmal ohne bestandene Prüfung(en) kein richtiger Beamter. Du musst nämlich die Befähigung für eine Laufbahn und für die entsprechenden Ämter erwerben (und damit ist kein Kauf gemeint). Es gibt da nämlich die Beamtengesetze und die Laufbahnverordnungen zu beachten. Hier kannst du mal reinlesen - gibts sicher so ähnlich in jedem Bundesland: Verwaltungsschule NRW Ach das heisst ja jetzt ganz anders: Institut für öffentliche Verwaltung NRW - Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen Irgendetwas lässt mich das stark anzweifeln. . . . Als Beamter sollte d
  2. Sehr gerne. Ich denke das ist eine gute Lösung. Spielchen spielen oder mit Rechtsmitteln lohnt sich auch eher bei "gröberen" Sachen.
  3. Ich war Staatsdiener/Landesdiener und beide haben mich gut Alimentiert. Warum sollte ich jetzt auf den Ast scheissen auf dem ich sitze. Es steht jedem Frei dieses Staatsgebilde zu verlassen und ein diktatorisch geführtes aufzusuchen. Wenn du es für richtiger hälst dich nicht an Regeln zu halten ist das auch deine Sache. Genauso wie der Umgang mit der in jedem Haushalt zur Verfügung stehenden Geldmenge. Das kann man unnütz einem Rechtsverdreher in den Rachen schmeissen oder sich und den Kindern einen Ausflug gönnen. Ja, ich glaube an unseren Staat und an unser Grundgesetz. Jeder, der das
  4. Ist alles nicht erforderlich. Die PTB legt nur den Rahmen fest für Eichung bei amtlichen Messungen die zu Sanktionen führen. Wenn das Fahrzeug den Fahrer einbremst ist das nicht der Fall. Meine vier Ringe bremsen mich mit VZ Erkennung und Abstandsradartempomatgedöns schon lange ein. Und warum sollte das fehlerfrei sein? der Fahrer sitzt ja immer noch hinter dem grossen schwarzen Kreis und muss dann eingreifen. Er kann das Auto manuell bremsen oder auch beschleunigen.
  5. Wurdest du im Saarland geblitzt? Wohl kaum, denn dort wird das Gerät nicht mehr verwendet. Es wird in Deutschland immer jemand geben, dessen Verfahren eingestellt wurde oder sonst wie kaputt ging. Das sind aber eher Einzelfälle. Wenn du zu schnell warst, mit welcher Begründung willst du die Messung anfechten? Und was soll wohl bei einem ggf. beauftragten Gutachten rauskommen? Wegen knapp 30 Euro machst du einen Aufriss? Leg dich wieder hin, bezahl den Klumpatsch und fahr künftig vernünftig
  6. Interessanter Aspekt. Da könnte man dann auch über Beihilfe und/oder Begünstigung nachdenken. Strafvereitelung kommt ja bei Geschwistern nicht in Frage.
  7. Es werden doch schon seit Jahren die Steuergeräte ausgelesen nach schweren Unfällen - da braucht es kein ultramodernes Auto.
  8. So nämlich. Nennt sich allgemeine Handlungsfreiheit und entstammt dem Art. 2 GG Nochmal - Du hast das immer noch nicht verstanden. Wenn 1951 dein Geburtsjahr ist, hast du es ja bereits über 70 Jahre geschafft. Das schaffst du auch weiter - versuch es halt. Sei stark. Ich hab deine Frage nicht verdreht. Ich hab sie richtig gestellt, weil deine Frage nicht richtig zu beantworten ist. Ich hab dir auch gleichzeitig geantwortet. Hier also noch mal - exklusiv für dich: Es ist nicht verboten. Du hast wohl die Prüfungen nicht geschaff
  9. Dünnes Eis. Wie ich unsere Moderatoren kenne, bist du hier schneller Geschichte als du "Ortstafel" auch nur denken kannst wenn du so weiter machst. Das stimmt ja nur bedingt. Ich hatte dich ja bereits darüber aufgeklärt, dass du eben falsch gefragt hast und dir auch gesagt, was die richtige Frage wäre. Du fragst ja schon wieder falsch. Lernst du denn nicht? Oder bist du sonst denkgehemmt? Ich kann für dich ganz langsam schreiben, vielleicht ist das besser für dich. Das kann ich wo nachlesen?
  10. Shit Happens - wie der Lateiner sagt. No Way Out - schiebt der Römer hinterher. Geht nicht zu einem Anwalt, gebt nicht unnötig Geld aus, begebt euch direkt ins Gefängnis - ach nee, geht ja nicht. Sowas passiert, wenn man versucht mit Behörden Spielchen zu spielen. Du denkst wahrscheinlich das Beste von deinen Töchtern, aber ganz ehrlich - nachgedacht hat keine von beiden.
  11. Nein. Wenn keine Zahlung eingeht ist man bereits in der Vollstreckung - siehe § 90 OwiG und Verwaltungsvollstreckungsgesetz Da käme auch sicher erst ne Mahnung - aber die wär auch verschwunden
  12. Falsche Frage. Du musst fragen, ob das verboten ist. Ist es nicht. Und nu? Möchtest du gegen ein Blitzerbild vorgehen, das mit Laser Messgerät gemacht wurde?
  13. Sicher mit der Jahreszahl? Da du zwei Töchter hast, solltest du mal auflösen, wenn du jeweils mit "Sie" meinst - die "Angehörte" oder die "Fahrerin" Diese Info ist für die Behörde völlig uninteressant. Das Erfahren die auch über das Kennzeichen. Die Behörde hat ja bereits eine Tochter angehört (wenn man so sagen will ist das die "Beschuldigtenvernehmung") du selber kamst also als "Täterin" nicht infrage. Das ist Garantiert falsch. Du wirst nur nicht wissen was da passiert ist, weil deine Töchter mauern. Ich stimme meinen Vorrednern zu. Nimm dir ma
  14. Hat er denn vorne am Moped das Kennzeichen? Und wenn ja, ist er ohne Helm gefahren? Du vergleichst jetzt Äpfel mit Birnen. Jetzt ist es eine ganz andere Situation. Im jetzigen Fall, der überhaupt nicht klarer ist, darfst du weder die Unwahrheit sagen, noch darfst du dich auf ein Aussageverweigerungsrecht zurückziehen. In diesem Fall bist du als Zeugin der Wahrheit verpflichtet. Ich denk ihr wisst nicht wie der Anwalt argumentiert hat? RTH hat es schon gesagt, üblicherweise erhält der Mandant von jedem RA Schreiben eine Kopie. Und in dem Moment, wo du das hier
  15. Nein. Der Aufbau entspricht nicht dem Handbuch.
  16. So könntest du antworten. Ich würde das sachlicher und ohne Polemik machen. Würdest du tatsächlich so antworten, wäre dies allerdings völlig ohne Sinn und falsch. Denn du hast ja einen Zeugenbogen erhalten. Die Behörde sucht also noch den verantwortlichen Fahrer. Die will ja eben keine ungerechtfertigten Vorgänge schaffen. Du allein könntest mit deiner Auskunft dafür sorge tragen, dass eben keine unberechtigte Person in den Focus der Ermittlungen gerät. Wenn der Fahrer ermittelt ist, wird er wohl auch auf Wunsch ein anderes Foto erhalten. Du bist zum jetzigen Zeitpunkt doch gar nicht be
  17. Selbstverständlich. Ich bin ja nicht irgendein Heintz.
  18. Um dagegen vorzugehen, muss doch erstmal ein Betroffener bekannt sein, der beschwert ist. Nicht in jedem Fall führt ein weiteres Fahrzeug im Bild zur Unverwertbarkeit der Messung - das ist nur sehr selten der Fall und wird üblicherweise schon vorher wegsortiert.
  19. Gegen diese Aufstellung würde ich vorgehen.
  20. Ob immer weiß ich nicht. Vielleicht gibt es auch andere Abstandkontrollsysteme. Ich kenne vom eigenen Arbeiten nur das VKS System von Vidit. Dabei wird immer mit mindestens zwei Kameras gefilmt. Das was du "Blitzerbild" nennst gibts da nicht. Es werden aus dem Video mit der sog. Ident-Cam einige Standbilder gezogen. Es blitzt aber nicht. Man sieht also nicht, dass in einiger Zeit unangenehme Post kommt.
  21. Sehr gerne Wenn du den Abstand zum Vordermann wieder hergestellt hast, brauchst du keine Angst zu haben.
  22. Die Messanlage (ich vermute Vidit VKS) geht selbstständig ihrer Aufgabe nach und filmt und misst weiter und produziert auch weiter "Verdachtsfälle". Diese Verdachtsfälle werden dann später in der Dienststelle manuell ausgewertet. Das heißt, da guckt sich ein Mensch jede Videosequenz an. Dieser Auswerter wird dann mit einem Geschwindigkeitsprofil feststellen, dass dein Vordermann (ich gendere nicht) gebremst hat. Wenn du dann zeitnah diesen schuldlos verringerten Abstand wieder vergrößerst passiert natürlich nichts. Wenn du diesen zu niedrigen Abstand allerdings gehalten hast (auch das
  23. Da müssten wir uns jetzt über dein Verständnis über "oft" unterhalten. Das möchte ich aber nicht. Du wirst ein paar Wochen in dieser Ungewissheit leben müssen. Da du offenbar auch nicht weißt, wie schnell du gefahren bist, würde ich das als kleine Nebenstrafe ansehen für den Fall, dass die Blitzanlage nicht "scharf" war und du tatsächlich zu schnell warst.
  24. Da haben die sich die blödeste Stelle ausgesucht. Paar Meter vorher stünden die hinter einer Schutzplanke und nicht mehr im Bereich der Kurve. Das sind sicher Messdiener der Kirche, die auf ihren Schutzengel vertrauen. Wir hinterlassen künftig nur noch Spuren. So eine Dose Sprühfarbe ist ja viel billiger als ein Messgerät. Und wenn man die dummdeppigen Raser mit so billig Strichen dazu bringt vom Gas zu gehen - klasse. Ziel erreicht. Mach also gerne weiter Bilder von Strichen. Stellt euch weiter gerne mit euren Regenschirmen "Vorsicht Radar" vor die Messstellen, v
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