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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Guest PedroK

Hände aus den Taschen und Ausweis nicht zeigen = 111 ist ganz gut treffend

Nope. Bluey hat es Dir erklärt, Biber hat es Dir erklärt, ich habe mich auch bemüht. Du bringst es offenbar einfach nicht fertig, es zu verstehen. Daher führst Du mich mit Sätzen wie

und denk nicht, dass ich dumm bin

ernsthaft in Versuchung :D.

 

UND NOCHMAL, man kann weder laut noch leise schreiben und somit auch nicht schreien!

Google doch einfach mal „netiquette Großbuchstaben“. Da solltest Du fündig werden:

Als Beispiel für eine Netiquette-Verhaltensregel sei das Schreiben in Großbuchstaben angeführt, das mit Schreien assoziiert wird.

Kapiert?

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

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Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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PDV 350 Abschnitt 3.3.(6.1) [in Klammern bin ich mir nicht sicher, da ich diese nicht hier vorliegen habe]

Der Dienstausweis der Polizei ist m.E. ohne Unterschrift, daher keine Urkunde (§126BGB). Wenn du dich legitimierst, so geht es nicht mit "nur" einem Dienstausweis

Als geeignete Legitimationspapiere gelten bei jeder Legitimationsprüfung nur Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Andere Ausweispapiere wie Führerschein oder Betriebsausweise kommen indes nicht in Frage.

Würd ich dir meinen Dienstausweis zeigen, wärst du auch nicht begnügt.

1. die PDV liegt mir leider gerade nicht vor. Aber ich habe einfach mal im RdErl. IM vom 12.04.2010 (MBl. NRW S 578) unter 2. Ausstattung mit Polizeidienstausweisen nachgeschaut. Dort findet man wörtlich denselben Passus wie im PolG, nämlich, daß man sich mit dem Dienstausweis auszuweisen hat, wenn..... . NUR: von "i.V.m. BPA" steht da nichts. Von daher noch einmal: wenn Dir ein Dienstausweis unter die Nase gehalten wird, so reicht das aus. Du siehst dort den Namen, ein Lichtbild und die Behörde. Mehr brauchst Du nicht und mehr bekommst Du auch nicht.

 

2. Wenn Du mir Deinen Dienstausweis zeigst, so reicht mir das zunächst, um einfach sehen zu können, ob Du der bist, für den Du Dich ausgibst. Wenn dort aber nicht die aktuelle Adresse und Dein Geb.-Datum vermerkt sind, so mußt Du mir diese Daten entweder (korrekt, sonst 111 OwiG ;) ) mündlich angeben oder bspw. den BPA vorzeigen. Ansonsten wartest Du so lange, bis die notwendigen Daten zweifelsfrei feststehen oder wirst ggf. anderen Maßnahmen unterzogen, um Deine Identität festzustellen.

 

Nach §839BGB & §63BBG handeln Beamten privat. Was hat dann die Dienststelle damit zu tun?

Vlt. sollte ich bei der nächsten Verkehrskontrolle auch sagen, man soll die Gerichtsverhandlung an meine Dienststelle senden :whistle:

Da kannst es mir ruhig glauben: meine dienstliche Adresse ist die ladungsfähige Adresse und dorthin gehen auch unsere Ladungen. Meine private Adresse hat dort nichts zu suchen. Auch muß ich bei Gericht nicht meine private Adresse angeben, wenn ich als Zeuge geladen bin, sondern gebe immer meine Dienststelle an.

Du hingegen mußt bei einer Verkehrskontrolle Deine private Adresse angeben. :nick:

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@Hayabusa: Sorry, aber da schreibst du wirklich eine Menge Unsinn zusammen.

 

Zunächst die Frage, auf die PDV 350 welchen Bundeslandes du doch beziehst.

 

Dann der Hinweis, dass ich als Polizeibeamter als Amtswalter meiner Behörde tätig bin.

 

Weiterhin empfehle ich, beispielsweise mal in Paragraf 68 (1) Satz 2 zu schauen, was dort über die Angabe des Wohnortes steht...

 

Gruß

Goose

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@Blue

 

zu 1:

D.h. dein Dienstausweis, das keine Urkunde nach 126BGB ist und nicht zur Legitimierung per Definition rechtfertigt, ist demnach OK und meiner nicht????

 

zu 2:

analog zu 1, ich muss, du nicht???

 

hmmm, warum haben wir dann den Artikel 3 (1) GG??? :think:

 

Da kannst es mir ruhig glauben: meine dienstliche Adresse ist die ladungsfähige Adresse und dorthin gehen auch unsere Ladungen. Meine private Adresse hat dort nichts zu suchen. Auch muß ich bei Gericht nicht meine private Adresse angeben, wenn ich als Zeuge geladen bin, sondern gebe immer meine Dienststelle an.

Du hingegen mußt bei einer Verkehrskontrolle Deine private Adresse angeben.

Ok, jetzt sehe ich es, Artikel 3 GG gilt anscheinend wirklich nicht.

 

Fazit:

Wenn Zivilist oder Polizist gegen das Gesetz verstoßen und beide einen Dienstausweis besitzen, so gilt bei einem Zivilisten dieser als "NICHTURKUNDE" und bei einem Polizisten als "URKUNDE", obgleich beide sich vom Inhalt ähneln und per Def. nicht zur Legitimation benutzt werden dürften.

Gleiches gilt für die ladungsfähige Anschrift :think:

Hmmm, Gleichberechtigung????

 

 

 

 

Zunächst die Frage, auf die PDV 350 welchen Bundeslandes du doch beziehst

Sorry, Berlin

 

Dann der Hinweis, dass ich als Polizeibeamter als Amtswalter meiner Behörde tätig bin

Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt, also ist ein Bademeister eines Schwimmbads ebenfalls ein Amtswalter ;)

 

Weiterhin empfehle ich, beispielsweise mal in Paragraf 68 (1) Satz 2 zu schauen, was dort über die Angabe des Wohnortes steht..
§68 von?????

 

 

Wenn mir jmd. die juristische Unterscheidung zu Name, Familienname und Geburtsname erklären könnte, wäre ich sehr dankbar

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Da kannst es mir ruhig glauben: meine dienstliche Adresse ist die ladungsfähige Adresse und dorthin gehen auch unsere Ladungen. Meine private Adresse hat dort nichts zu suchen. Auch muß ich bei Gericht nicht meine private Adresse angeben, wenn ich als Zeuge geladen bin, sondern gebe immer meine Dienststelle an.

Du hingegen mußt bei einer Verkehrskontrolle Deine private Adresse angeben.

Ok, jetzt sehe ich es, Artikel 3 GG gilt anscheinend wirklich nicht.

 

Fazit:

Wenn Zivilist oder Polizist gegen das Gesetz verstoßen und beide einen Dienstausweis besitzen, so gilt bei einem Zivilisten dieser als "NICHTURKUNDE" und bei einem Polizisten als "URKUNDE", obgleich beide sich vom Inhalt ähneln und per Def. nicht zur Legitimation benutzt werden dürften.

Gleiches gilt für die ladungsfähige Anschrift :think:

Hmmm, Gleichberechtigung????

Du suchst dir das mit am schwierigsten für Laien zu durchsehende Grundrecht heraus. Das kann nur schief gehen.

 

Bevor du den Artikel des GG anführst, würde ich dich bitten erst einmal durchzulesen, wie man einen Verstoß gegen Artikel 3 GG prüft.

 

Edit: Hier mal ein Übersicht zu der komplexen Materie

http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz

 

Und da habe ich noch nicht einmal gesagt, dass die Grundrechte idR nur zwischen Bürger und Staat gelten.

 

PS:

Bei dienstlichen Gerichtsverfahren brauche ich auch keine private Adresse angeben. Und ich bin kein Polizist.

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Wenn mir jmd. die juristische Unterscheidung zu Name, Familienname und Geburtsname erklären könnte, wäre ich sehr dankbar

 

So habe ich es noch im Gedächtnis:

Name = Vor- und Nachname, bei mehreren Vornamen genügt der Rufname

Familienname = Nachname

Geburtsnahme = Nachname vor einer Änderung (z.B. Hochzeit)

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zu 1:

D.h. dein Dienstausweis, das keine Urkunde nach 126BGB ist und nicht zur Legitimierung per Definition rechtfertigt, ist demnach OK und meiner nicht????

Um mich Dir oder einem anderen Bürger ggü auszuweisen ja.

 

 

zu 2:

analog zu 1, ich muss, du nicht???

Dir ggü muß ich nicht. Das ist richtig.

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68 StPO

Was hat denn die StPO mit der Legitimation zu tun?

 

Ein Amtswalter welcher Behörde soll der Bademeister denn sein.

Des städtischen Schwimmbads. Er ist im institutionalisierter Aufgabenbereich einer in der öffentlichen Verwaltung tätige Person.

 

Du schreibst wirklich eine Menge Unsinn. Kommst du gleich auch noch mit der "BRD-GmbH"?

Klar, wenn man keine Gegenargumente hat, so spielt man einfach die Unsinn-Karte und was die BRD GmbH hier zu tun hat, entzieht sich meinem Verständnis.

 

@Blue

Mir fehlen noch immer rechtliche Gegenargumente. §126BGB gilt nicht, weil... §§ so und so es aufheben, die Definition von Legitimation gilt nicht, weil..., ich habe mehr Rechte gegenüber von dir, weil...,

Mir fehlt bei dir und Goose immer dieses WEIL. Zu behaupten "ES IST NUNMAL SO" ist irgendwo schwach oder? ;)

 

Mit einem Dienstausweis kann man sich nicht legitimieren. Weder ich, noch du, da es keine Urkunde ist.

So nen Ausweis kann ich dir auch innerhalb eines Tages fälschen. Für den Bürger sind eh Fälschungen nicht ersichtlich. Wie ein BPA aber aussieht, sollte aber den meißten bekannt sein.

 

@Gast

Richtig, bin kein Jurist und auch nicht vom Fach, aber wenn ich falsch liegen sollte, so sollte man mich doch dann mit rechtlichen Argumenten vom Gegenteil überzeugen. Zu behaupten "Es stimmt nicht, ist Unsinn usw" ist einfach nicht glaubwürdig.

Wenn ich mir nen Fernseher kaufe, so lass ich mir auch alles Technische zeigen, was der Verkäufer behauptet.

 

[mod]

Schreib bitte doch Blueys Namen nun endlich mal richtig.

 

Danke

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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@Blue

Mir fehlen noch immer rechtliche Gegenargumente. §126BGB gilt nicht, weil... §§ so und so es aufheben, die Definition von Legitimation gilt nicht, weil..., ich habe mehr Rechte gegenüber von dir, weil...,

Mir fehlt bei dir und Goose immer dieses WEIL. Zu behaupten "ES IST NUNMAL SO" ist irgendwo schwach oder? ;)

 

Mit einem Dienstausweis kann man sich nicht legitimieren. Weder ich, noch du, da es keine Urkunde ist.

So nen Ausweis kann ich dir auch innerhalb eines Tages fälschen. Für den Bürger sind eh Fälschungen nicht ersichtlich. Wie ein BPA aber aussieht, sollte aber den meißten bekannt sein.

Ich habe Dir dazu alles geschrieben und sogar Quellen benannt. Du mußt sie Dir nur durchlesen.

 

DU kannst Dich mit einem Dienstausweis nicht legitimieren. ICH schon. Und das muß Dir dann im Falle des Falles auch reichen. Meinen BPA bekommst Du nicht zu sehen. Darauf hast Du auch kein Recht. Ich würde Dir - so ich denn in Unform Dienst versehe - meinen Dienstausweis grundsätzlich auch nicht zeigen. Entsprechende Diskussionen dazu hatten wir nun mittlerweile zur Genüge. Auch hier: bitte suchen und lesen. Ich möchte das nicht alles wiederholen.

Und sollte ich Dir meinen Dienstausweis zeigen, so dürftest Du ihn Dir kurz anschauen, aber ausgehändigt bekämst Du ihn nicht. Denn auch das muß bzw. darf ich auch gar nicht.

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@Gast

Mangel wird abgestellt

 

Ich habe Dir dazu alles geschrieben und sogar Quellen benannt. Du mußt sie Dir nur durchlesen.

Nein, hast du nicht. Du bist nicht auf den BGB eingegangen, nicht auf die Definition und kannst auch nicht begründen, warum dein Dienstausweis gilt und meiner nicht, obgleich beide identisch wären.

 

DU kannst Dich mit einem Dienstausweis nicht legitimieren. ICH schon. Und das muß Dir dann im Falle des Falles auch reichen. Meinen BPA bekommst Du nicht zu sehen. Darauf hast Du auch kein Recht. Ich würde Dir - so ich denn in Unform Dienst versehe - meinen Dienstausweis grundsätzlich auch nicht zeigen. Entsprechende Diskussionen dazu hatten wir nun mittlerweile zur Genüge. Auch hier: bitte suchen und lesen. Ich möchte das nicht alles wiederholen.

Und sollte ich Dir meinen Dienstausweis zeigen, so dürftest Du ihn Dir kurz anschauen, aber ausgehändigt bekämst Du ihn nicht. Denn auch das muß bzw. darf ich auch gar nicht.

Von Aushändigen war hier nicht die Rede, daher leg mir bitte nicht die Worte in den Mund.

Wie du in der Praxis handelst, ist dir überlassen. Bei mir läuft jedenfalls immer die Kamera und das Gesetz fängt eh erst nach deiner Maßnahme dann an. Ich bin grundsätzlich immer freundlich, aber wenn ich von einem Halbgott in Blau ungerecht behandelt werden würde, so würde ich v. rechtlichen Schritten Gebrauch nehmen.

 

Aber ich sehe schon, ich hab nen wunden Punkt angesprochen

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Wie du in der Praxis handelst, ist dir überlassen. Bei mir läuft jedenfalls immer die Kamera und das Gesetz fängt eh erst nach deiner Maßnahme dann an. Ich bin grundsätzlich immer freundlich, aber wenn ich von einem Halbgott in Blau ungerecht behandelt werden würde, so würde ich v. rechtlichen Schritten Gebrauch nehmen.

Die Polizei zittert bestimmt schon vor deiner Kamera und deinen rechtlichen Schritten :lol2:

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Nein, hast du nicht. Du bist nicht auf den BGB eingegangen

Das muß ich auch nicht. Ich habe Dir begründet, womit ich mich als Cop dem Bürger gegenüber ggf. auszuweisen habe. Nämlich mit dem Dienstausweis. Das steht u.a. im PolG. Von "i.V.m. dem BPA" steht dort nichts!

 

Von Aushändigen war hier nicht die Rede, daher leg mir bitte nicht die Worte in den Mund.

Das war nur eine Zusatzinformation, weil es für mich irgendwo so klang, als würde man sich den Dienstausweis denn auch gern etwas genauer anschauen, was ja nur geht, wenn man ihn auch in der Hand hält.

 

Bei mir läuft jedenfalls immer die Kamera

Was für eine Kamera? Handy? Hm... wenn ich Dich kontrollieren würde, wäre die sehr wahrscheinlich sehr schnell aus. Warum? Das würde ich Dir im Falle des Falles schon mitteilen. :sneaky:

 

und das Gesetz fängt eh erst nach deiner Maßnahme dann an

Hä? Könntest Du mir mal erläutern, was genau Du damit meinst?

 

Ich bin grundsätzlich immer freundlich, aber wenn ich von einem Halbgott in Blau ungerecht behandelt werden würde, so würde ich v. rechtlichen Schritten Gebrauch nehmen.

1. ich auch

2. bei solchen, die da glauben, sich wer weiß wie aufspielen zu wollen/müssen, wird's recht schnell nur noch sehr sachlich

3. das darf ein jeder sehr gern tun, wenn er meint, er wurde ungerecht behandelt. Zu diesem Zweck erhält er meinen Namen und meine Dienststelle genannt. Nicht jedoch meine Privatadresse ;)

 

Aber ich sehe schon, ich hab nen wunden Punkt angesprochen

Ganz und gar nicht. Manchmal hab ich nur den Eindruck, daß der ein oder andere gewisse Dinge einfach nicht einsehen und akzeptieren will.

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Also in bestimmten Situationen muss eine Polizist sich tatsächlich ausweisen; in anderen Situationen nicht.

Ein Bürger kann gerne nach dem Ausweis fragen,ob der Ausweis gezeigt wird oder werden muss hängt davon ab, ob der Bürger von der Maßnahme betroffen ist, der Polizist erkennbar ist, die Maßnahme behindert würde, etc.

Ungünstig ist es jedoch, wenn das so esklaliert wie in Rosenheim.

 

Bei Zivilpolizisten ist die Erkennbarkeit sehr wichtig und da erwarte ich, dass der Ausweis sofort (vor der Maßnahme) und deutlich gezeigt wird (wenn ich Rosenheim richtig aus den Medien interpretiert habe, hat es genau an diesen beiden Punkten gelegen, dass die Kontrolle schon unrund angelaufen ist)

 

Wenn viele Polizisten eingesetzt sind (Demo, Fußball, oder ähnliches), muss sich nicht mehr der einzelne PVB ausweisen sondern der verantwortliche Führer.

 

 

Bei Verkehrsunfällen bei Anzeigenaufgeben wird der Polizist nicht nach dem Ausweis gefragt... es gibt also möglicherweise andere Motive, als wissen zu wollen ob das ein Polizist ist?!

Vor Abschluss der Kontrolle gilt:

Auf solche "Spielchen" muss sich der Polizist nicht einlassen; wenn er klar als Polizist erkennbar ist

Nach der Kontrolle gilt:

Hat der Bürger ein berechtigtes Interesse (z.B. Beschwerde, Rechtsmittel) muss der Ausweis (auch bei solchen Spielchen) gezeigt werden.

Merksatz: Die Polizei muss nicht mit dir spielen.

 

 

 

 

aber niemand bekommt meinen Personalausweis zu Gesicht.

 

selbst andere Polizsiten, die eine Anzeige gegen Polizisten aufnehmen müssen geben sich mit dem Dienstausweis (Name und Dienststelle) zufrieden.

 

Bei mir läuft jedenfalls immer die Kamera

Cool - bei mir auch (zuindest wenn es möglich ist)

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Evtl. ist es mir entgangen: Von wem wurde denn Dein "Dienstausweis" ausgestellt?

Nein, es ist dir nicht entgangen ^_^

Bin kein Polizist, aber werde ebenfalls durch die Steuern der Bürger bezahlt. In meiner Dienstvorschrift steht ebenfalls, das mein Dienstausweis nur in Verbindung vom BPA gilt. Wenn du Freunde/Bekannte bei der Feuerwehr, Wachschutz etc. hast, werden die dir das selbe bestätigen und zumindest in der PDV v. Berlin weiß ich, das es da auch steht. Polizisten wissen, das aber.

 

Das steht u.a. im PolG. Von "i.V.m. dem BPA" steht dort nichts!

Bundesrecht gilt vor Landesrecht. Außerdem steht im PolG NRW nichts von einem Dienstausweis, sondern vom AUSWEISEN.

 

Was für eine Kamera? Handy? Hm... wenn ich Dich kontrollieren würde, wäre die sehr wahrscheinlich sehr schnell aus. Warum? Das würde ich Dir im Falle des Falles schon mitteilen.

Wenn du mir die rechtl. Grundlage genannt hast, kannst du es ja versuchen. Im übrigen, wenn ich wollte, würdest du nichts davon mitkriegen.

http://www.yatego.com/el-nic/p,4af3044f54974,4992c55c3acde8_2,spy-kleine-mini-spion-kamera-rekorder-heimlich-4gb

http://www.n-joy.de/leben/mode/festivalgadgets103_embedded-true_p-12.html

(wenn du diesbezüglich mehr erfahren willst, mach ein Thema auf oder informiere dich selber, was es für Möglichkeiten gibt)

 

bei solchen, die da glauben, sich wer weiß wie aufspielen zu wollen/müssen, wird's recht schnell nur noch sehr sachlich

Das hat nichts mit Aufspielen zu tun, sondern mit der Professionalität des Beamten, das er einem dann rechtl. Gegenargumente vorzeigen kann.

Ob es danach nur sachlich zugeht, ist dir überlassen. Die Pflicht des Adressaten ist eh nur Angaben zu seiner Person machen. Ob er dann mit dir mitarbeitet, ist ihm überlassen.

 

Ganz und gar nicht. Manchmal hab ich nur den Eindruck, daß der ein oder andere gewisse Dinge einfach nicht einsehen und akzeptieren will.
Den Eindruck hab ich auch von so manchen Beamten.

 

Bei Zivilpolizisten ist die Erkennbarkeit sehr wichtig und da erwarte ich, dass der Ausweis sofort (vor der Maßnahme) und deutlich gezeigt wird

In manchen Bundesländer, z.B. Reinland Pfalz, ist es sogar Pflicht.

 

Wenn viele Polizisten eingesetzt sind (Demo, Fußball, oder ähnliches), muss sich nicht mehr der einzelne PVB ausweisen sondern der verantwortliche Führer.

Nein, wenn die Maßnahme es nicht erlaubt, dann schon, ansonsten haftet der handelnde Polizist privat und nicht der verantwortliche "Führer".

Erlaubt es die Maßnahme nicht, so hat der Adressat die Möglichkeit sich an die Seite zu stellen und zu warten bis die Maßnahme es erlaubt. Einem Adressaten soll die Möglichkeit, sich zu beschweren, gegeben werden.

 

es gibt also möglicherweise andere Motive, als wissen zu wollen ob das ein Polizist ist?!
Genau, ob es auch ein echter Polizist ist. Wie ein Dienstausweis aussieht, wissen nur die wenigen. Dieses zu fälschen oder einen ähnlichen anzufertigen ist nicht schwer, Genauso sich eine Kelle zu besorgen und fertig ist der "Polizist" in Zivil. Amtsanmaßung gibt es leider jährlich in D. Eine Polizeiuniform kriegt man auch in nahezu jedem Verleih, Grund für Fotoaufnahmen reicht da schon oft aus. Selbst nen Polizeiwagen sich zu beschaffen kriegt ein Krimineller hin.

http://www.hellweg24.de/news/2007/streifenwagen-in-soest-von-polizei-gestoppt-beschriftung-machte-die-polizeibeamte-stutzig/

http://n-land.de/lokales/lok-detail/datum/2010/06/20/falscher-streifenwagen.html#.T8yg3rCdAjo

http://www.radiolaus...ikel/?tx_ttnews[tt_news]=240664

oder mein Liebling :sneaky:

(Bei Versteigerung gibt es auch oft ausrangierte Autos)

 

Merksatz: Die Polizei muss nicht mit dir spielen.
Der Bürger auch nicht!

 

selbst andere Polizsiten, die eine Anzeige gegen Polizisten aufnehmen müssen geben sich mit dem Dienstausweis (Name und Dienststelle) zufrieden.

Anscheinend nicht immer

http://www.hna.de/nachrichten/hessen/aerger-dienstausweisen-1120074.html

 

Wenn du dir § 68 StPO anschaust, so siehst du, welche Adresse wir beispielsweise bei Gericht (und somit auch im Vorverfahren) angeben müssen.

Mir entzieht sich hier noch immer, was die StPO mit der Legitimation zu tun hat und auch von MÜSSEN steht da nichts.

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das mein Dienstausweis nur in Verbindung vom BPA gilt.

 

Das gilt z.B. auch für Presseausweise...

 

evt. auch für Bücherreihkarten oder Sauna 10erKarten...

 

nicht bei Polizeidienstausweisen.

 

 

Außerdem steht im PolG NRW nichts von einem Dienstausweis, sondern vom AUSWEISEN

Interessanter Ansatz... aber nicht treffend... gemeint ist der Dienstausweis... und der reicht.. einen Personalausweis lege ich nicht vor! Zumal mein Personalausweis Daten enthält, die ich nicht preisgeben will/ muss.

 

ansonsten haftet der handelnde Polizist privat

nein. Haften tut der Staat; nennt sich Amtshaftung.

Und wer sich unter einheitlicher Führung ausweisen muss habe ich gesagt. Wenn du es nicht glauben willst dann lass es bleiben.

 

Fakt ist jedoch, dass sich bei geschlossenen Einsätzen der einzelne PVB nicht durch den Dienstausweis legitimieren muss. und das ist auch gut und richtig so!

 

Einem Adressaten soll die Möglichkeit, sich zu beschweren, gegeben werden.

 

Natürlich!!!

Das will auch niemand in Abrede stellen.

Dennoch braucht sich der einzelen PVB bei geschlossenen Einsätzen nicht ausweisen, dafür gibt es den verantwortlichen Führer.

(zumindest ist das in meinem Recht so! aber ich habe auch keine im Gesetz geschrieben Ausweispflicht, sodern eine per Erlass geregelte)

 

 

Wie ein Dienstausweis aussieht, wissen nur die wenigen. Dieses zu fälschen oder einen ähnlichen anzufertigen ist nicht schwer, Genauso sich eine Kelle zu besorgen und fertig ist der "Polizist" in Zivil. Amtsanmaßung gibt es leider jährlich in D. Eine Polizeiuniform kriegt man auch in nahezu jedem Verleih, Grund für Fotoaufnahmen reicht da schon oft aus. Selbst nen Polizeiwagen sich zu beschaffen kriegt ein Krimineller hin.

ja.

richtig.

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Bin kein Polizist, aber werde ebenfalls durch die Steuern der Bürger bezahlt. In meiner Dienstvorschrift steht ebenfalls, das mein Dienstausweis nur in Verbindung vom BPA gilt. Wenn du Freunde/Bekannte bei der Feuerwehr, Wachschutz etc. hast, werden die dir das selbe bestätigen und zumindest in der PDV v. Berlin weiß ich, das es da auch steht. Polizisten wissen, das aber.

 

Könnest Du mir bitte die genaue Fundstelle in der PDV 350 (BE) nennen? Ich habe sie nämlich in aktueller Fassung vor mir liegen und da steht nichts von einer Gültigkeit von Dienstausweisen i.V.m. BPA!! Habe gerade von Anfang bis Ende gesucht!!

 

In Punkt 3.3.7 steht allerdings, dass Polbea. in B grundsätzlich durch ihre Uniform legitimiert sind. Bei begründetem Verlangen ist der Dienstausweis (und nur der ist dort genannt!) vorzuzeigen! Weil hier ja auch Diskussionen zur Legitimation von Uniform alleine aufkamen...

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In bestimmten Fällen zeigen PVB ihren Dienstausweis.

 

 

In bestimmten Fällen benötigen PVB einen Dienstpass und müssen diesen verwenden/ vorzeigen.

 

 

Im Dienst benötigt der PVB keinen Personalausweis/ Pass und muss ihn auch nirgendwo vorzeigen.

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Nachtrag: Interessantes Video von augenscheinlich doch eher polizeikritischer Seite ;) die die rechtliche Situation doch ganz gut darstellt: http://www.youtube.com/watch?v=FHu-eU-xMyg

 

Insbesondere ab 3:45 min ! Dort wird das mit Uniform, Ausweispflicht etc. noch einmal erläutert, samt KG-Urteil!. Steht auch nochmal in der PDF Datei, die unter dem Youtube-Video abrufbar ist.

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Nachtrag: Interessantes Video von augenscheinlich doch eher polizeikritischer Seite ;) die die rechtliche Situation doch ganz gut darstellt: http://www.youtube.c...h?v=FHu-eU-xMyg

 

Insbesondere ab 3:45 min ! Dort wird das mit Uniform, Ausweispflicht etc. noch einmal erläutert, samt KG-Urteil!. Steht auch nochmal in der PDF Datei, die unter dem Youtube-Video abrufbar ist.

 

 

habe ab 3:45 bis Anfang Durchsuchung reingeschaut... und was sagt der Punker: Dienstausweis oder Dienstkarte mit Nummer oder Chef... na wenn schon der Punker weiß, dass bei geschlossenen Einsätzen der Polizeiführer der legimationspflicht nachkommen muss und nicht jeder PVB, dann könnten das doch auch einige Internet-Schreiber hier im Forum mal akzeptieren!!!

 

Die PDV 350 für Berlin kenne ich nicht. In NRW ist eine Regelung, nach der die Polizei sich auch mit Personalausweis ausweisen soll, nicht vorhanden.

 

Gruß

Goose

 

Der BerlinerPVB muss auch nicht seinen Pers.Ausw. zeigen, sondern nur den Dienstausweis...

 

... ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, dass das in allen Bundesländern so sein wird!

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In meiner Dienstvorschrift steht ebenfalls, das mein Dienstausweis nur in Verbindung vom BPA gilt.

In meiner aber nicht.

 

Polizisten wissen, das aber.

1. ich glaube kaum, daß Du Dich bei diesem Spruch als Trittbrettfahrer betätigen solltest

2. Polizisten aus NRW wissen, daß sie keinen BPA vorzeigen müssen.

 

Das steht u.a. im PolG. Von "i.V.m. dem BPA" steht dort nichts!

Bundesrecht gilt vor Landesrecht. Außerdem steht im PolG NRW nichts von einem Dienstausweis, sondern vom AUSWEISEN.

1. Polizei ist Ländersache. Da hat Bundesreicht nichts verloren. Was hier zählt sind ausschließlich die Ländergesetze.

2. Wenn Du einfach mal in die Erläuterungen zum § 55 PolG (NW) "Unmittelbarer Zwang" schaust, so wirst Du (wortwörtlich) insbesondere folgenden Passus finden:

 

 

Zu Abs. 3

 

 

Eine Ausweispflicht besteht nur, wenn der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird (z. B. bei Großeinsätzen). Das kann insbesondere auch dann sein, wenn wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme eine zeitliche Verzögerung nicht hingenommen werden kann.

 

Die Ausweispflicht bezieht sich auf das Vorzeigen, nicht aber auf das Aushändigen des Dienstausweises (das Vorzeigen der Kriminalmarke allein reicht nicht).

 

Ich hoffe doch sehr, daß das jetzt endlich ausreicht, um Dich vom Gegenteil und der Richtigkeit meiner Aussagen überzeugen zu können.

 

Wenn du mir die rechtl. Grundlage genannt hast, kannst du es ja versuchen. Im übrigen, wenn ich wollte, würdest du nichts davon mitkriegen.

1. es würde ganz sicher nicht beim Versuch bleiben. Egal, ob Dich meine Begründung überzeugt oder nicht.

2. es ging nicht darum, ob man es mitbekommt oder nicht. Wenn Du aber mein Ansprechpartner bist, wirst Du eine Cam wohl kaum verstecken können.

 

Das hat nichts mit Aufspielen zu tun, sondern mit der Professionalität des Beamten, das er einem dann rechtl. Gegenargumente vorzeigen kann.

Ich muß Dir keine rechtlichen Gegenargumente vorzeigen, ich muß/sollte meine Maßnahme lediglich begründen. Egal, ob es Dich überzeugt oder nicht. Wir sind nicht bei "wer hat die besseren Argumente".

 

Ob es danach nur sachlich zugeht, ist dir überlassen. Die Pflicht des Adressaten ist eh nur Angaben zu seiner Person machen. Ob er dann mit dir mitarbeitet, ist ihm überlassen.

Ob es nur sachlich zugeht, hängt davon ab, wie sich mein Gegenüber verhält. Und mehr als Deine Personalien will man ja auch gar nicht.

 

Den Eindruck hab ich auch von so manchen Beamten.

Möglich. Letztlich muß der von einer Maßnahme Betroffene aber zunächst einmal idR klein beigeben und Folge leisten. Paßt nicht jedem, ist aber so.

 

Wenn viele Polizisten eingesetzt sind (Demo, Fußball, oder ähnliches), muss sich nicht mehr der einzelne PVB ausweisen sondern der verantwortliche Führer.

Nein, wenn die Maßnahme es nicht erlaubt, dann schon, ansonsten haftet der handelnde Polizist privat und nicht der verantwortliche "Führer".

Erlaubt es die Maßnahme nicht, so hat der Adressat die Möglichkeit sich an die Seite zu stellen und zu warten bis die Maßnahme es erlaubt. Einem Adressaten soll die Möglichkeit, sich zu beschweren, gegeben werden.

Doch. Bei geschlossenen Einsätzen verhält es sich genau so, wie Blaulicht es dargelegt hat. Der einzelne Cop muß sich nicht ausweisen.

 

Der Bürger auch nicht!

Spielen nicht, aber Folge leisten. Ob er will oder nicht. Will er nicht, wird er gewollt. ;)

 

Mir entzieht sich hier noch immer, was die StPO mit der Legitimation zu tun hat und auch von MÜSSEN steht da nichts.

§ 68 (Vernehmung zur Person)

 

(1) Die Vernehmung beginnt damit, dass der Zeuge über Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Alter, Beruf und Wohnort befragt wird. Ein Zeuge, der Wahrnehmungen in amtlicher Eigenschaft gemacht hat, kann statt des Wohnortes den Dienstort angeben.

 

Nun, man kann ganz klar erkennen, daß man die Privatadresse nicht angeben muß.

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Nicht nur nicht die Privatadresse auch Faktoren wie Geb.Datum, Geburtsort, Mädchenname gibt der Polizist regelmäßig nicht an; einzige Ausnahme kann ein Ermittlungsverfahren gegen ihn selber sein.

 

ich halte sogar manchmal wenn ich den Dienstausweis einem bestimmten Klientel zeige meinen Namen zu.

 

 

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Mädchenname gibt der Polizist regelmäßig nicht an;

Ich auch nicht, auch wenn Du mich schlägst.

Geschlechtsmäßig mit sich im Reinem

Grüsst

snb

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Nicht nur nicht die Privatadresse auch Faktoren wie Geb.Datum, Geburtsort, Mädchenname gibt der Polizist regelmäßig nicht an; einzige Ausnahme kann ein Ermittlungsverfahren gegen ihn selber sein.

 

ich halte sogar manchmal wenn ich den Dienstausweis einem bestimmten Klientel zeige meinen Namen zu.

 

Zumindest das Geburtsdatum dürfte erforderlich sein. Denn ansonsten wird es mit der Identifizierung vor Gericht schwierig.

 

Mädchenname gibt der Polizist regelmäßig nicht an;

Ich auch nicht, auch wenn Du mich schlägst.

Geschlechtsmäßig mit sich im Reinem

Grüsst

snb

 

Nachdem die Chaoten im Zuge der Gleichberechtigung das G geändert haben, kann sich auch bei Männern der Geburtsname ändern. Ich denke BL meinte das damit.

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nein. Haften tut der Staat; nennt sich Amtshaftung.

und §839 BGB nennt sich Amtspflichtverletzung.

 

Fakt ist jedoch, dass sich bei geschlossenen Einsätzen der einzelne PVB nicht durch den Dienstausweis legitimieren muss. und das ist auch gut und richtig so!
Und so wird das Thema "Polizeigewalt" nie ein Ende nehmen

 

@Namenlos

Ich bin selber nicht von der Polizei und habe selber die PDV nicht vorliegen, aber ich hab es selber gelesen, das Dienstausweise nur in Verbindung mit PBA gültig sind.

Schön finde ich, das die Def. zur Legitimation es beschreibt und §126BGB (fehlende Unterschrift = keine Urkunde)

 

Im Dienst benötigt der PVB keinen Personalausweis/ Pass und muss ihn auch nirgendwo vorzeigen.

Biber hat es dir schon mal gesagt, das es durchaus Menschen gibt, denen du deinen BPA zeigen müsstest, wenn nicht sogar ashändigen.

Ein Bsp.: An den Kasernen. Den Mannschaftern wird nicht beigebracht, wie man Dienstausweise der Polizei auf Echtheit prüft. Man akzeptiert häufig den Dienstausweis, aber muss nicht. So war das auch in den Monaten nach dem 11.Sep. Da meinten auch welche, die sonst mit dem Dienstausweis reinkamen, das es wohl grundsätzlich immer geht.

Diesen hat man aber schnell gesagt, dass das Tor dann zubleibt und der Sicherheitsbereich, in dem sie standen, geräumt werden müsste.

Lustig waren die Aussagen, wie "aber sonst,..., nie Probleme gemacht,...man kann vertrauen,..." Vermutlich alles von den eigenen Adressaten aufgeschnappt :rofl:

 

Zum Punker: Konnte das Video nicht länger, als 1min schauen. Der Typ scheint noch was in sich zu haben :kopfschuettel:

 

Ich hoffe doch sehr, daß das jetzt endlich ausreicht, um Dich vom Gegenteil und der Richtigkeit meiner Aussagen überzeugen zu können.

Nö, da steht was vom ausweisen, nichts vom Dienstausweis. Ja, ja, ist damit bestimmt gemeint :yawn:

Wenn ja, dann sollte man das da reinschreiben.

 

es ging nicht darum, ob man es mitbekommt oder nicht. Wenn Du aber mein Ansprechpartner bist, wirst Du eine Cam wohl kaum verstecken können.

:rofl: :rofl:

 

Nun, man kann ganz klar erkennen, daß man die Privatadresse nicht angeben muß.

Die Aussage war, das man die dienstliche Adresse angeben muss. Bitte lesen.

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Nö, identifizierung ist über Nachname und Dienststelle schon meistens möglich; in einigen Fällen kommt der Vorname noch dazu.

 

Uberall wo ich in schriftl. Vorgängen Zeuge, Anzeigender, Geschädigter bin reicht Nachmane und Dienststelle..

 

und wer sich nur beschweren will, eine Verfahren gegen mich Anstrebt; also der Bürger der ein Begehren hat und nicht die Papierlage, muss er sich manchmal sogar mit weniger als dem Namen zufrieden geben. Die Zuordnung zu mir ist später aber immer möglich.

 

Richtig. Es gibt auch Männer mit Mädchennamen. Ich kenne einige.

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@hayabuse

 

ich habe sogar im dienst oft gar keinen Ausweis (bpa) dabei, aber meine Dienstausweis. Darf der Bürger mich dann durchsuchen? Oder Ed behandeln?

 

 

 

so und jetzt mal für mich: in bestimmten Fällen muss ich mich mit Dienstausweis oder Dienstpass legitimieren. Für den Dienst benötige ich nicht mehr. Und ich war auch schon in Kasernen der Bw.

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Darf der Bürger mich dann durchsuchen? Oder Ed behandeln?

Nö, wenn aber Zweifel bestehen sollten, das du Polizist bist, z.B. in Zivil, so rät die Polizei selber im Wagen zu bleiben, Türen zu schließen und 110 wählen, aber dafür wirst du hoffentlich Verständnis haben.

 

Und ich war auch schon in Kasernen der Bw.

Und ich sag dir, das es akzeptiert wird, aber nicht muss. Hast du da bspw. nen Gefreiten von 18Jahr stehen und der sagt "kommste net rein", dann ist es eben so und wenn es hoch kommt, dann wartest du evtl. ein paar Stunden (man hat ja nicht immer Zeit für Besucher) bis der Wachhabender Offizier kommt und ggf. die Verantwortung übernimmt.

Und es kommt jetzt noch besser: Verschwinden Munition/-Teile oder gar Waffen, so würde man sogar jedes Fahrzeug, das rausfährt, durchsuchen, auch deins, denn Wachen des Militärs sind noch nicht mal an Dienstgrade während des Dienstes gebunden, d.h. ein Gefreiter dürfte sogar nen General aussteigen lassen.

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Ich bin selber nicht von der Polizei und habe selber die PDV nicht vorliegen, aber ich hab es selber gelesen, das Dienstausweise nur in Verbindung mit PBA gültig sind.

Schön finde ich, das die Def. zur Legitimation es beschreibt und §126BGB (fehlende Unterschrift = keine Urkunde)

 

Wo hast Du es denn gelesen? Ich kann Dir schonmal sagen, es ist schlicht und ergreifend falsch! Das mag auf Studentenausweise, Bibliotheksausweise etc. zutreffen, weil diese i.d.R. kein Lichtbild haben. Und auch da ist es oft nur vom Aussteller selbst vorgeschrieben. Steht dann auf dem Ausweis drauf, dass dieser nur i.V.m BPA gilt.

Der Ausweis in Berlin ist aber mit Lichtbild, siehe hier: http://anonym.to/?ht...ienstgrade.html

 

Und der § 126 BGB trifft hier erst recht nicht zu, hättest Du aber auch selber sehen können, denn der ist im Abschnitt 3 des BGB, welcher Rechtsgeschäfte regelt (§§ 104-185 BGB) - also Kaufverträge oder ähnliches. Seit wann ist ein Dienstausweis ein Kaufvertrag oder regelt anderweitig ein Rechtsgeschäft??

 

Es ist so und es bleibt so - Pol.-Dienstausweis ist ohne BPA gültig!

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nein. Haften tut der Staat; nennt sich Amtshaftung.

und §839 BGB nennt sich Amtspflichtverletzung.

 

[...]

Bei der Amtshaftung wirst du deine Forderungen trotzdem zunächst an die Behörde richten. Stellt sich dann heraus, daß die Voraussetzungen der Amtshaftung vorliegen, greift diese auf den Beamten zurück.

 

Mir scheint, du schnappst was auf, meinst, es könnte passen und bist überzeugt, damit das Argument schlechthin zu haben...

 

Wie gesagt, die berliner PDV 350 liegt mir nicht vor, mir ist jedoch kein Bundesland bekannt, in welchem der BPA zusätzlich zum Dienstausweis vorgezeigt werden muss.

 

Übrigens: Habe ich einen dienstlichen Anlass, in eine Kaserne zu fahren, so kläre ich das im Vorfeld und muss mich garantiert nicht mit dem Mann an der Schranke befassen. Habe ich keinen solchen dienstlichen Anlass, fahre ich auch nicht in eine Kaserne.

 

Gruß

Goose

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Zumindest das Geburtsdatum dürfte erforderlich sein. Denn ansonsten wird es mit der Identifizierung vor Gericht schwierig.

Nein, auch das nicht. Es reicht aus, wenn man das Alter nennt.

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Nachdem die Chaoten im Zuge der Gleichberechtigung das G geändert haben, kann sich auch bei Männern der Geburtsname ändern. Ich denke BL meinte das damit.

Im Beitrag von BL habe ich aber nichts von Chaoten, Gleichberechtigung und dem big G gelesen.

Was willst Du damit eigentlich sagen ?

OT: Interpretationen von Beiträgen anderer Foristen finde ich, sanft ausgedrückt, bevormundend.

Für sich denkend und meinend

grüsst

snb

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Nö, da steht was vom ausweisen, nichts vom Dienstausweis. Ja, ja, ist damit bestimmt gemeint :yawn: Wenn ja, dann sollte man das da reinschreiben.

Sag mal, liest Du eigentlich, was andere schreiben? Und wenn ja, warum hast Du dann überlesen, was ich dazu zitiert habe?! Im betreffenden Paragraphen steht nur "ausweisen", aber in den Erläuterungen steht wörtlich "Dienstausweis". Das reicht so, auch wenn Du es partout nicht glauben willst.

 

:rofl: :rofl:

Weißt Du, bislang dachte ich, man könnte sich mit Dir vernünftig unterhalten. So langsam aber sicher bröckelt dieser Eindruck. Es wird immer alberner. Vor allem, wenn ich mir Dein Gezicke zum Dienst-/Ausweis betrachte. Vllt. sagst Du einfach Bescheid, wenn Du wieder normal geworden bist.

 

Die Aussage war, das man die dienstliche Adresse angeben muss. Bitte lesen.

Nein, genau diese Aussage war es eben nicht. Denn zuvor wurde ja klipp und klar gesagt, daß die Angabe der Dienstelle (= dienstl. Adresse) völlig ausreicht. Vllt. solltest Du einfach mal etwas genauer und aufmerksamer lesen.

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Es ist so und es bleibt so - Pol.-Dienstausweis ist ohne BPA gültig!

Die rechtliche Seite ist mir so bekannt wie der Saturn, nada.

Der mir noch verbliebene GMV sagt aber: Ein PB, welcher freiwillig

seinen Perso, mit allen persönlichen Daten, einem möglichen

Kriminellem zeigt, hat einen an der Klatsche.

Deshalb halte ich diese Aussage von @namenlos auch für logisch.

Gruss

snb

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In meiner Dienstvorschrift steht ebenfalls, das mein Dienstausweis nur in Verbindung vom BPA gilt. Wenn du Freunde/Bekannte bei der Feuerwehr, Wachschutz etc. hast, werden die dir das selbe bestätigen....

NEIN! Ich hatte es weiter oben schon mal erwaehnt, zu meiner Zeit bei der Berufsfeuerwehr gab es solche Dienstvorschrift nicht, der DA reichte auch ohne PA aus, wenn er denn verlangt wurde!

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Zumindest das Geburtsdatum dürfte erforderlich sein. Denn ansonsten wird es mit der Identifizierung vor Gericht schwierig.

Nein, auch das nicht. Es reicht aus, wenn man das Alter nennt.

Das ist dann aber Geschmackssache des Richters ob er nach dem Alter oder dem Geburtsdatum fragt. Das Alter allein reicht zur genauen Identifizierung nicht aus. Im ürbigen müsste ich beim Alter länger überlegen als bei meinem Geburtsdatum.

 

Nachdem die Chaoten im Zuge der Gleichberechtigung das G geändert haben, kann sich auch bei Männern der Geburtsname ändern. Ich denke BL meinte das damit.

Im Beitrag von BL habe ich aber nichts von Chaoten, Gleichberechtigung und dem big G gelesen.

Was willst Du damit eigentlich sagen ?

OT: Interpretationen von Beiträgen anderer Foristen finde ich, sanft ausgedrückt, bevormundend.

Für sich denkend und meinend

grüsst

snb

Du musst die Sache schon im Zusammenhang lesen und betrachten.

 

Gemeint war nur, das seit der Gesetzesänderung auch Männer einen Geburtsnamen haben können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mann bei einer Heirat den Namen der Frau annimmt.

Frag mal die Erbenforscher was diese davon halten.

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Im ürbigen müsste ich beim Alter länger überlegen als bei meinem Geburtsdatum.

 

 

Na, das möchte ich sehen, wenn der Richter dich fragt:"Ihr Alter in vollen Jahren?"

 

Und du sagst ihm dein Geburtsdatum und er soll es selbst ausrechnen :abwarten: .

 

 

dete

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Im ürbigen müsste ich beim Alter länger überlegen als bei meinem Geburtsdatum.

 

 

Na, das möchte ich sehen, wenn der Richter dich fragt:"Ihr Alter in vollen Jahren?"

 

Und du sagst ihm dein Geburtsdatum und er soll es selbst ausrechnen :abwarten: .

 

 

dete

Ob du es glaubst oder nicht, das habe ich schon zig-fach erlebt, wobei das Alter dann nach einer Weile noch folgte.

 

Bei den wenigigen persönlcihen Zeugenaussagen bin ich beruflich bedingt ja vorbereitet und weis was auf mich zukommt. Da wird sozusagen vorher das Alter geübt.

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Ich habe ja nun auch schon unzählige Male als Zeuge vor Gericht gestanden, bisher musste ich nie mein Geburtsdatum nennen , das Alter in vollen Jahren hat jedes Mal ausgereicht (auch wenn das Gericht auch nach Geburtstag und -jahr fragen kann)

 

Gruß

Goose

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Das ist dann aber Geschmackssache des Richters ob er nach dem Alter oder dem Geburtsdatum fragt.

Warum das? Im 68 steht doch ganz deutlich, daß der Zeuge das Alter zu benennen hat, nicht aber das Geburtsdatum. Ich habe noch nie, egal bei welchem Gericht ich war, mein Geburtsdatum nennen müssen.

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Wie gesagt hängt halt von Richter ab.

 

Es gibt halt mehr Müllers die 36 Jahre als sind als Müllers die am 01. Januar 1976 geboren sind.

 

Meist kennt der Richter Euch ja von vielen anderen Verhandlungen, so dass das mit der Identifizierung ja nicht ganz so problematisch ist.

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Dann lies halt den Text zu Ende, insbesondere den letzten Satz und versuche diesen zu verstehen.

 

Und unwahrscheinlich ist dies nicht. Bei mir auf Arbeit gibt es drei Personen mit dem gleichen Namen und der ist nicht Müller, Meier, Schulze und diese sind auch nicht verwandt.

 

Als potenzielle Zeugen kommen diese alle in Betracht.

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