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Namenlos

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  1. Sorry hab mich vertan das Ding heist Vitronic Poliscan Speed.... OK. Jetzt interessiert mich noch, wie Du darauf kommst, dass eine Einseitensensormessung mit einem Papagei bestätigt, dass es bei einem Laserscanner (Poliscan) zu fehlerhaften Messungen durch Vögel kommen kann?
  2. Schon klar, ich ging davon aus, dass der Smiley die Ironie in dem Beitrag ausreichend gekennzeichnet hat.
  3. Was ist denn ein "Speed Pilot Traffic"? Die hier diskutierte ESO-Messung war doch nicht fehlerhaft, der Papagei hat jedoch m.E. nicht vorwerfbar gehandelt, da er die Beschilderung nicht lesen kann.
  4. Deshalb in Gänsefüßchen - war der Bequemlichkeit geschuldet, anstatt einen langen Satz "Die Straflosigkeit der Lüge des Beschuldigten.....etc. pp" schreiben zu müssen. War unglücklich ausgedrückt, aber ich gehe davon aus, dass jeder verstanden hat, was gemeint war.
  5. Verballhornungen sind aber doch normalerweise lustig? Oder mann muss zumindest mal darüber schmunzeln. Irgendwie stellt sich aber weder das eine noch das andere hier ein. Dass Du dumm stirbst, wird hier leider niemand verhindern können. Aber bezügl. der Beweisführung: http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)#Strafprozessrecht http://lawww.de/cgi-bin/faqmaker.pl?in=StPO_Beweisrecht#b0 Ja. Siehe oben. Ein Zeuge kann ein Beweismittel sein - muss es jedoch nicht. Diesbezüglich (muss) hatte ich mich falsch ausgedrückt.
  6. Was ist "anbegezeigt"? Du meinst sicher "angezeigt" - das Gegenteil vom "Lüge-Recht des Beschuldigten" habe ich bitte wo behauptet? Das wäre mir neu. M.W. sind Tatsachen beweiserheblich, nicht Zeugenaussagen. Sachverständiger, Augenschein, Urkunde, Zeuge, Eid, Geständnis; Kriminalistik Basiswissen - alles für die Beweisführung im Strafverfahren heranziehbar, somit beweiserheblich.
  7. Im Zeitalter des Computers wäre es auch sicherlich möglich, so ein Tasergerät auslesefähig zu machen, Datum/Uhrzeit und Anzahl der Auslösungen zu vorgenanntem Zeitraum. Soll jetzt von meiner Seite aus jedoch kein Pro-Argument sein, ich bin was diese Technik angeht, noch skeptisch.
  8. Das könnte das Credo zu vielen Deiner Beiträge sein. Leider kannst Du dann doch nicht die Finger von der Tastatur lassen. Als Beschuldigter/Tatverdächtiger ja. Und was ist, wenn er Zeuge ist? Wie bsp. oft genug bei Gerichtsverhandlungen wegen Widerstands? Der vermeintliche "Widerständler" muss als TV/Beschuldigter im Übrigen auch nichts beweisen, weisst Du aber sicher schon....
  9. Stammtischgesülze in Reinkultur... Und Deine Behauptung, dass der Pol.-Beamte vor Gericht nichts beweisen muss, ist immer noch schlicht und ergreifend falsch. Für alles weitere brauche ich nichts mehr schreiben, das hat Nachteule bereits ausführlich und treffend getan.
  10. Bullshit. Natürlich muss der Polizeibeamte etwas beweisen, deshalb tritt er u.U. als Zeuge vor Gericht auf (welche bekanntermaßen zur Wahrheit verpflichtet sind...) Ein Zeuge ist beweiserheblich in der Kriminalistik. Eine Dame, die einen "offenen Brief" schreibt, nicht. Unterschied erkannt?
  11. Schöne Bilder! Wie war der Messposten so drauf?
  12. Dann ist es natürlich klar. Bei dem Wasserwerfer-Einsatz muss man jedoch auch differenzieren: Die verwaltungsrechtliche Seite und die strafrechtliche Seite. Eine polizeiliche Maßnahme wie bsp. eine Aufforderung, den Platz zu räumen, kann rechtmäßig sein, wenn jetzt jedoch einzelne Beamte überziehen und KVen begehen, so ist das Verhalten der Beamten strafbar. Dies macht die verwaltungsrechtliche Aufforderung jedoch nicht unrechtmäßig.
  13. Ich habe es schriftlich, sogar von einem Staatsdiener, also jemandem, dessen Strickmuster bei der Einstellung genauestens überprüft wird: Und ich verstehe es trotzdem nicht. Also bitte, erklär' Dich. Das kann Dir nur PedroK beantworten, denn nur er kann "wie auch immer gearteten Anweisungen" aus #6273 genauer definieren, was für eine konkrete Beurteilung notwendig ist. Allgemein: Anweisung/Verwaltungsakt rechtmäßig: Ja, Bürger muss Folge leisten. Anweisung/Verwaltungsakt nicht rechtmäßig: Nein, Bürger muss nicht Folge leisten. Für das konkrete obere Beispiel bitte PedroK konsultieren.
  14. Also bitte, ich traue selbst Dir gegenüber deutlich einfacher gestrickten Leuten zu, es zu verstehen, ergo sich die Frage selbst zu beantworten. Nicht verzagen, Du schaffst das!
  15. Die Begriffe "Verwaltungsakt" und "nicht aufschiebende Wirkung" sind Dir bekannt? Wenn ja, beantwortet sich die Frage von selbst. Im Übrigen etwas, was der "Souverän" seinen "Sicherheits-Fuzzis" mittelbar geschaffen und an die Hand gegeben hat.
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