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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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..., das man vor dem Öffnen seiner Wohnungstür immer durch den Spion schaut.

Das ist sicherlich sehr sinnvoll. In jedem Fall!

 

Sieht man dort Uniformierte, bleibt die Tür eben zu.

Das muß jeder für sich entscheiden. Zum Glück sieht das nicht jeder so. Die Masse verhält sich kooperativ und hilfsbereit.

 

Dann kann auch keiner einen Fuß reinstellen.

Das ist richtig. Ich möchte aber denn doch mal anmerken, daß dazu kein Grund bestanden hätte, wäre die Situation nicht aus den Fugen geraten. Und dazu hat die Frau ein gehöriges Stück beigetragen.

 

dort darf auch Hausbesitzer sein Grund und Boden verteidigen

Dort darf Dir der Cop auch eine Kugel in den Kopf jagen, wenn Du nicht ganz hübsch artig die Händchen aufs Lenkrad legst und genau das tust, was er Dir sagt.

 

aber hier muss der Bürger die Tür aushängen und Kaffe und Bockwurst bereithalten

Aber hier muß ja der Cop dem ach so unbescholtenen armen Bürger alles fünfmal erklären und sich zudem auch 10mal ausweisen (wenn's nach manchem Bürgerwillen ginge).

 

das heißt also, ihr könnt machen was euch euer "komisches" gefühl rät, weil ein anderer später entscheidet ob ihr das recht dazu hattet oder nicht?

Wenn ich ein komisches Gefühl habe, gehe ich ggf. auf die Toilette. Was Du in diesem Fall machst, weiß ich nicht.

 

 

Es heißt, daß ich vor Ort nicht die Zeit habe, alles bis ins allerletzte Detail zu prüfen. Es wird also mehr eine oberflächliche Prüfung und Rechtsgüterabwägung sein. Die Zeit für das ins Detail Gehen haben nur Richter und Anwälte, die einem später am grünen Tisch in der grauen Theorie weismachen wollen, was man wie hätte tun bzw. besser erledigen können. Schön, wenn es immer so einfach wäre.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

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Jajaja... blablabla..... und als nächstes kommt: dann hättest Du von einem seiner Kollegen ein Loch im Kopf....

 

Ok, nehmen wir mal an es klingelt bei mir, ich öffne die Tür und 2 Grüne stehen da und wollen mich etwas zu einem Nachbarn befragen. Ich sage ich hab keine Lust mit ihnen zu reden und will die Tür schließen. Einer stellt seinen Fuß rein und ich vodere ihn 2 oder 3 mal auf den Fuss da wegzunehmen. Er tut es nicht. Ich haue ihm mit einem Kuhfuß oder ähnlichem auf den Fuß oder in sein Bein welches er logischer Weise schon aus Reflex aus der Tür nehmen wird. Im gleichen Moment schließe ich die Tür und sein Kollege schießt mir beim Tür schließen oder gar durch die Tür in den Kopf. Meine Freundin steht hinter mir und hat alles beobachtet. Dann möchte ich mal sehen wie der Kollege sich rausreden will und dem Richter erklären will:

 

A. warum der Fuß in die Tür gestellt wurde und nach mehrmaliger Aufforderung nicht entfernt wurde

B. warum geschossen wurde nachdem der Angriff auf den Fuss schon beendet war und dieser offensichtlich nur erfolgte um das illegae Eindringen in die Wohnung zu unterbrechen

 

 

Da kannst du labern was du willst - da hast du keine Chance rauszukommen es sei denn du bastelst dir mit deinem Kollegen ein perfektes Lügengerüst was aber in solch einer Situation sehr schwer fallen dürfte.

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Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen "Tür eintreten" und "Fuss zwischen die Tür" ?

Ja.

 

Wenn ich hier die rechtliche Argumentation der pro "Fuss zwischen die Tür Fraktion" lese, sehe

ich da keinen.

Zum Glück sehen wir, die das machen, da einen Unterschied. Ansonsten hätte Hartmut mit seinen Ängsten nämlich recht.

Das du keinen siehst/ sehen willst, sehe ich unter dem Aspekt: Polemik.

 

Des weiteren halte ich es für sehr realitätsfremd anzunehmen, daß ein Kollege so lange wartet, bis sich ein Bürger davon überzeugt hat, daß es sich um einen Originalausweis handelt

Ich hatte es nun schön öfter, dass Bürger meinen Dienstausweis als original angezweifelt haben... Ich wünsche mir, dass mein Dienstherr endlich einen Ausweis anschafft, den auch der Bürger als "sicher" erkennt.

 

das heißt also, ihr könnt machen was euch euer "komisches" gefühl rät, weil ein anderer später entscheidet ob ihr das recht dazu hattet oder nicht?

Das ist ein bisschen reißerisch dargestellt... aber so ungefähr... zumindest der erste Teil (eingefärbt von mir) ist so grundsätzlich richtig; je nach Lage und Situation hat man auch noch die Zeit und kann sich beraten (dabei geht es dann um schwerwiegendere Grundrechtseingriffe, wo ein ad hoc- Handeln innerhalb von Sekunden nicht notwendig ist).

Je länger man sich Zeit lässt und genauer (rechtlich) prüft um so ungeduldiger wird der Betroffene; manchmal dauert eine Prüfung / Entscheidung nämlich und der Bürger will aber sofort eine Entscheidung... wie mans macht ist es auch nicht richtig...

Die Entscheidung ob wir das Recht dazu hatten kann tatsächlich nur ein Richter nach Prüfung fällen... er kontrolliert Verwaltungshandeln unabhängig; also JA die Prüfung erfolgt erst später. Diese richterliche Prüfung erfolgt aber nicht immer. Auch die interne Prüfung erfolgt meistens erst hinterher (es sei denn wie im ersten Teil beschrieben - aber auch da erfolgt die Prüfung ob die Entscheidung die der Polizeiführer getroffen hat richtig war erst hinterher)

 

 

Ok, nehmen wir mal an es klingelt bei mir, ich öffne die Tür und 2 Grüne stehen da und wollen mich etwas zu einem Nachbarn befragen. Ich sage ich hab keine Lust mit ihnen zu reden und will die Tür schließen. Einer stellt seinen Fuß rein und ich vodere ihn 2 oder 3 mal auf den Fuss da wegzunehmen. Er tut es nicht.

Warum war der Fuß da?

So wie du den Sachverhalt dir ausdenkst zu unrecht.

Du solltest dich darüber im Nachhinein beschweren, ihn Anzeigen, gegen den VA klagen

Ich haue ihm mit einem Kuhfuß oder ähnlichem auf den Fuß oder in sein Bein

Auch wenn der Fuß dort zu unrecht steht erlaubt es dir keine Körperverletzung gegen Polizeibeamte.

sein Kollege schießt mir beim Tür schließen oder gar durch die Tür in den Kopf.

Das wäre unrecht.

Ein Türschließen, ein beendeter Schlag mit dem Kuhfuß auf den Fuß aus einer Befragung rechtfertigt keinen Schusswaffengebrauch und erst Recht keinen mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit tödlichen Schusswaffengebrauch.

Da kannst du labern was du willst - da hast du keine Chance rauszukommen

Richtig, bei diesem konstruierten Sachverhalt handeln die Polizisten falsch und rechtswidrig.

Zum Glück stammt das nicht aus dem Leben sondern aus deinem Kopf...

 

.... es kann ja auch sein, dass das gar keine Cops waren sondern außerirdische Eindringlinge, die in deiner Wohnung ihre Zentrale einrichten wollen und mit deiner Freundin einen Porno drehen wollen...

 

(wobei, auch wenn du es nicht glaubst solche Menschen, die so denken, die trifft die Polizei manchmal bei ihren Hausbesuchen... und wenn die dann ihre Wohnung verteidigen, dann handeln die ohne Schuld...)

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Verstehst du nicht, was ich dir erkläre
Doch doch, aber danke der Nachfrage. Und auch das
Nach Absatz 3 wäre der Widerstand bei einer unrechtmäßigen IDF nicht strafbar gewesen, deshalb prüft man schon im Vorfeld die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme.
habe ich durchaus begriffen.

 

Ich habe allerdings ein Problem damit, daß nach meinem Verständnis die Situation nicht an der eigentlichen IDF eskaliert ist (die Angeklagte war ja durchaus bereit, sich auszuweisen), sondern an dem Fuß-in-der-Tür, also dem Betreten der Wohnung durch den Beamten. Auch die Anklage gegen die anderen Beteiligten kann dann nichts mehr mit der IDF zu tun haben, sondern müßte sich auf die dann als rechtmäßig beurteilte Aktion (gegen die IDF-Dame) des Beamten stützen.

 

Möglicherweise ist diese überwiegend laienhafte Sicht aber für die prozeßbeteiligten Juristen kein Problem; in den Artikeln kann ich dazu nichts brauchbares entdecken. Ich lege allerdings Wert darauf, daß die Annahme, nur weil die Staatsanwaltschaft als angeblich objektive Behörde etwas entschieden hat, sei das auch richtig, keinesfalls zwingend ist.

Die "Dame" ging in die Wohnung, um ihren Ausweis zu holen. Das ist Teil der IDF, diese war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet. Um die Durchführung weiter zu gewährleisten, hat der Polizist entschieden, daß die Tür solange auf bleibt. Auch das ist Teil der IDF. Dann kam es zur Rangelei, in die die anderen Beteiligten eingriffen. Auch diese leistetet somit Widerstand gegen die Vollstreckungshandlung der Identitätsfeststellung.

 

 

Gruß

Goose

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Der Fuß in der Tür diente der Sicherung der Durchführung der IDF und war die Mindermaßnahme zum unmittelbaren Betreten der Wohnung, welches einen schwereren Eingriff dargestellt hätte.

 

Gruß

Goose

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Ich würde mich an eurer Stelle mal an die

http://www.polizei-beratung.de/

wenden damit die ihre Broschüren ändern.

 

 

Es kann doch nicht sein, daß die zu Dingen raten die ihr im täglichen Gebrauch dem Bürger zumutet von denen es 99 % akzeptieren, aber wenns eben mal wieder zu 1 % der Bürger kommt die sich an so etwas halten das gefühlte Recht (analog zur Wegerecht bei blauem Licht Diskussion) zu kurz kommt vor allem wenn man keine Zeit oder Lust hat bei einer Befragung zu warten.

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was wiegt mehr?

 

ausweis (nicht) holen, was sie aber tat oder die wohnung ungebeten zu betreten?

 

Die Wohnung wurde nicht betreten; hätte sie den Ausweis nicht geholt, hätte die Wohnung betreten werden können, was aber nicht getan wurde; jedoch wurde die Tür polizeilich geöffnet gehalten; damit, wenn die Frau den Ausweis nicht holt und ein Betreten notwendig würde, die Wohnung auch tatsächlich hätte betreten werden können.

 

Ich sehe den Fuß in der Tür durch die Befugnis der IDF gerechtfertigt.

Man könnte bestimmt auch als Vorbereitung einer Betretung argumentieren... Vorverlagerte notwendige Maßnahme

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Ich sehe den Fuß in der Tür durch die Befugnis der IDF gerechtfertigt.

Man könnte bestimmt auch als Vorbereitung einer Betretung argumentieren... Vorverlagerte notwendige Maßnahme

 

das ist aber sehr schwammig ausgedrückt, " ich sehe das so... man könnte..."

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Ich sehe den Fuß in der Tür durch die Befugnis der IDF gerechtfertigt.

Man könnte bestimmt auch als Vorbereitung einer Betretung argumentieren... Vorverlagerte notwendige Maßnahme

 

das ist aber sehr schwammig ausgedrückt, " ich sehe das so... man könnte..."

 

 

klar ist das schwammig ausgdrückt, schließlich bilde ich mir meine Rechtsmeinung zu einer konkreten Maßnahme eines anderen anhand von ein paar Zeitungsberichten.

 

Vertraue mir: wenn ich eine konkrete Maßnahme durchführe, dann sag ich auch konkret meine Eingriffsbefugnis.

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das jeder andere Polizist für seine Maßnahme genauso macht.

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Ok, nehmen wir mal an es klingelt bei mir, ich öffne die Tür und 2 Grüne stehen da und wollen mich etwas zu einem Nachbarn befragen. Ich sage ich hab keine Lust mit ihnen zu reden und will die Tür schließen.

An dieser Stelle kann ich Deine Geschichte unterbrechen, ja sogar beenden. Denn hier wäre auch für die Polizei alles beendet. Keine Verdachtsmomente, eine klare Ansage "ich will nicht mit Ihnen reden, guten Tag!" und das wäre es gewesen. Kein Fuß in der Tür. Alles weitere reine Spekulation und surreal.

 

Einer stellt seinen Fuß rein und ich vodere ihn 2 oder 3 mal auf den Fuss da wegzunehmen.

1. würde er es wie gesagt anhand Deines Beispielfalls nicht tun.

2. konstruierst Du hier noch mehr hinzu, was im Diskussionssachverhalt nicht gegeben ist. Dort wurde nicht aufgefordert und schon mal gar nicht mehrmals.

 

3. selbst WENN aufgefordert wird, den Fuß aus der Tür zu nehmen, es dafür aber einen Grund gibt, wie eben auch im Diskussionssachverhalt, dann bleibt der Fuß da. Und solltest Du dann meinen, dem irgendwie entgegenwirken zu wollen, dann wirst Du auch mit entsprechenden Folgen leben müssen. Zudem, und das sollte man doch auch noch bedenken, erfolgt soetwas nicht ohne entsprechende Kommunikation. Dir würde also gesagt werden, daß die Tür aufzubleiben hat etcpp..

 

Er tut es nicht. Ich haue ihm mit einem Kuhfuß oder ähnlichem auf den Fuß oder in sein Bein welches er logischer Weise schon aus Reflex aus der Tür nehmen wird.

Ich glaube kaum, daß Du dazu kämst. Oder erwartest Du allen ernstes, daß man in aller Seelenruhe mit anschauen würde, wie Du Dir einen Kuhfuß nimmst, zum Schlag ausholst und diesen dann auch noch ausführst? Wohl kaum. In dem Moment, wo Du den Kuhfuß in der Hand hättest, hätte der/ein Kollege die Waffe in der Hand und würde Dich eindringlich und unmißverständlich auffordern, ihn sofort

 

Im gleichen Moment schließe ich die Tür und sein Kollege schießt mir beim Tür schließen oder gar durch die Tür in den Kopf. Meine Freundin steht hinter mir und hat alles beobachtet. Dann möchte ich mal sehen wie der Kollege sich rausreden will und dem Richter erklären will:

Du brauchst hier nichts mehr sehen, weil das vollkommener Quatsch ist! Deshalb erübrigt sich auch eine Antwort auf Deine Punkte A und B.

 

Da kannst du labern was du willst

Stimmt. Da muß ich auch herzlich wenig labern, weil es dieses Phantasiekonstrukt wie von Dir beschrieben nicht gibt.

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Da kannst du labern was du willst

Stimmt. Da muß ich auch herzlich wenig labern, weil es dieses Phantasiekonstrukt wie von Dir beschrieben nicht gibt.

 

 

Genau!

 

Ein Märchen / Gedankenspiel was so dargestellt natürlich rechtliches und tatsächliches Fehlverhalten der Polizei darstellt und mit dem echten Sachverhalt, um den es geht, gar nichts gemeinsam hat, außer das beide an einer Tür stattfinden.

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In den USA ist die Wohnung noch viel mehr geschützt als bei uns - ganz anders als man es immer in diesen typischen Filem sieht. Sogar Fahrzeuge dürfen nicht wie bei uns einfach durchsucht werden. Richterliche Durchsuchungsbeschlüsse werden dort sogar meist nur für einen Raum ausgestellt und wenn die Drogen etc nebenan liegen, haben die Polizisten pech gehabt. Das stellen des Fußes in die Tür nur um einen Ausweis zu sehen dort unvorstellbar.

 

Und natürlich können dort unrechtmäßig erhobene Beweismittel nicht verwendet werden, ebenso nicht illegal zustandegekommene Geständnisse.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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In den USA ist die Wohnung noch viel mehr geschützt als bei uns - ganz anders als man es immer in diesen typischen Filem sieht. Sogar Fahrzeuge dürfen nicht wie bei uns einfach durchsucht werden. Richterliche Durchsuchungsbeschlüsse werden dort sogar meist nur für einen Raum ausgestellt und wenn die Drogen etc nebenan liegen, haben die Polizisten pech gehabt. Das stellen des Fußes in die Tür nur um einen Ausweis zu sehen dort unvorstellbar.

 

Und natürlich können dort unrechtmäßig erhobene Beweismittel nicht verwendet werden, ebenso nicht illegal zustandegekommene Geständnisse.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

 

 

 

Das Rechtssystem in den USA weicht von unserem ab...

 

Bei uns gibt es aber eine Prüfung der Beweise, Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote.

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Und das soll plötzlich nicht mehr gelten?

1. die Tipps sind sicherlich sinnvoll, wenn es sich um Rentner handelt. Denn das sind im Regelfall die Zielpersonen dieser Scheincops. Vom Ottonormalbürger darf man wohl erwarten, daß er etwas mehr Menschen-/Kenntnis besitzt.

 

2. wie bitte schön soll jemand einen Dienstausweis dermaßen wie von Dir zum Ende Deines Postings geschildert "untersuchen", wenn er insbesondere gar kein Recht darauf hat, den Ausweis ausgehändigt zu bekommen?! Zeigen soll(t)e man ihn, nicht aber aushändigen. Ich darf ihn Dir sogar gar nicht aushändigen. Das nämlich besagen interne Dienstvorschriften. Aushändigen darf ich ihn nur einem Kollegen.

 

Des weiteren halte ich es für sehr realitätsfremd anzunehmen, daß ein Kollege so lange wartet, bis sich ein Bürger davon überzeugt hat, daß es sich um einen Originalausweis handelt (was ja, wie wir unlängst schonmal feststellten, kaum möglich ist).

 

Kurz zusammengefaßt:

 

Es steht jemand in Klamotten vor meiner Türe, die ich relativ problemlos bei ebay oder anderen Quellen beschaffen kann.

Mit etwas Glück zeigt er mit einen Ausweis, dessen Originalität ich nicht prüfen kann, da die Ausweise bundesweit nicht einheitlich sind und (angeblich!) teilweise wie Ponyhofausweise aussehen, obwohl sie echt sind.

 

Und dann wird erwartet, daß man - entgegen der schriftlichen Empfehlungen der Polizei - so jemandem an der offenen Türe stehen läßt, während man - warum auch immer - etwas aus den Tiefen der Wohnung/des Hauses holt? Ihr seid ja lustig...

 

Klar kommt es auf die Situation an und i.d.R. kann man schon abschätzen, ob so jemand "echt" ist, aber ich kann mir durchaus auch den einen oder anderen Fall vorstellen, wo ich einer so kostümierten Person gegenüber auch sehr mißtrauisch wäre. Die zwei Besuche bei mir in den letzten 12 Jahren waren aber unproblematisch, auch wenn ich sie garnicht erst bis direkt an die Haustüre gelassen habe. Trotzdem, wäre wirklich mal ein "verdächtiger" Fall dabei, geht/bleibt erstmal die Haustüre zu und ich halte Rücksprache der regionalen Dienststelle. Das würde ich denen aber vorher sagen, nicht daß sie meinen, austicken zu müssen.

 

Es hat zwar nichts mit der Polizei zu tun, daß ich aktuell mein Gartentor wieder herrichte und absperre, aber gut zu wissen, daß die dann auch erstmal weiter weg "ausgesperrt" sind und nicht direkt vor der Haustüre stehen können :)

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was ich noch immer nicht verstehe, warum muss die tür aufbleiben? warum muss sie den ausweis holen?

 

wenn man einen mann sucht und eine frau vor einem steht, brauche ich keinen ausweis um festzustellen, dass das nicht der gesuchte ist.

 

wenn sie mir sagt, den kenne ich nicht, der wohnt hier nicht, wird die aussage mit ausweis nicht anders ausfallen als ohne

 

 

das mit dem ausweis holen müssen, war nur ein vorwand um einen blick in die wohnung erhaschen zu können

 

das ein, in die wohnung gestellter fuss kein betreten ist, ist meiner meinung nach auch lächerlich. ich trete mit dem fuss auf, ich mache einen schritt und trete vor in die wohnung

 

das ist wohl ansichtssache und die meinung des ottonormalverbrauchers ist irrelevant.

 

vielleicht sollten die beamten das nächste mal mit dem fahrrad kommen, " wir haben die wohnung nicht betreten, wir sind drin umhergefahren..."

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wenn die frau durch die geschlossene wohnung gesagt hätte der wohnt hier nicht den kenne ich nicht, was dann?? tür eintreten?

 

die frau hat die tür geöffnet und die polizei hat das ausgenutzt um ihr ziel zu erreichen, um ihr ding durchzuziehen

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Kurz zusammengefaßt:

 

Es steht jemand in Klamotten vor meiner Türe, die ich relativ problemlos bei ebay oder anderen Quellen beschaffen kann.

Mit etwas Glück zeigt er mit einen Ausweis, dessen Originalität ich nicht prüfen kann, da die Ausweise bundesweit nicht einheitlich sind und (angeblich!) teilweise wie Ponyhofausweise aussehen, obwohl sie echt sind.

 

Und dann wird erwartet, daß man - entgegen der schriftlichen Empfehlungen der Polizei - so jemandem an der offenen Türe stehen läßt, während man - warum auch immer - etwas aus den Tiefen der Wohnung/des Hauses holt? Ihr seid ja lustig...

 

 

Du hast genau den entscheiden Punkt angesprochen:

 

- warum auch immer - etwas aus den Tiefen der Wohnung/des Hauses holt?

 

Genau hier kannst du erkennen ob es Polizei ist oder ein Gängster!

 

warum muss die tür aufbleiben? warum muss sie den ausweis holen?

 

Die Tür musste aufbleiben, weil der Polizist eine IDF machen wollte; warum er die machen wollte erschloss sich mir zunächst auch nicht, denn bei einer einfachen Befragung der Nachbarn ist das nicht notwendig. In den Berichten die jetzt veröffentlicht wurden, war es so, dass die Situation dem Polizisten komisch vorkam, da noch Personen in der Wohnung waren.

 

Klingt für mich so, als ob er glaubte, dass die Frau lügt und der der Festgenommen werden sollte in der Wohnung war. Darum wollte er zunächst die Frau überprüfen... Ich wette, wenn die Frau sich nicht mit geprügelt hätte, dann wäre sie im zweiten Schritt zu dem Mann im Hintergrund befragt worden und er wäre (in welcher Form auch immer) kontrolliert worden, ob der der gesuchte B ist.

 

das mit dem ausweis holen müssen, war nur ein vorwand um einen blick in die wohnung erhaschen zu können

 

Nein, bei nur Befragung der Nachbarn nicht notwendig; wenn du in diesem Thema mal zurück blätterst wirst du dazu mehrere Stellungnahmen von mir finden.

Jetzt, wo die Aussage des Polizisten veröffentlicht wurde ergibt die IDF einen Grund: komische Situation, verdächtige Situation. Und das erste und mildeste Mittel ist die Überprüfung der Frau, dann des Mannes... sonst würde die Polizei ja niemals jemanden fangen können, wenn man nicht "verdächtige" kontrollieren darf..

 

das ein, in die wohnung gestellter fuss kein betreten ist, ist meiner meinung nach auch lächerlich. ich trete mit dem fuss auf, ich mache einen schritt und trete vor in die wohnung

Deiner Meinung nach.

Meiner Meinung nach würfelst du schon wieder durcheinander.

Nämlich

- Fuß in der Tür

und

- Schritt nach vorne

 

Schön zwei Dinge vermischen und dann eine Meinung bilden und die tatsächliche Rechtslage ignorieren.

 

Selbstverständlich ist der Schritt in die Wohnung ein Betreten

der Fuß in der Tür aber nicht.

 

Jetzt bleibt nur noch die Frage welches Rechtsgut durch den Fuß in der Tür verletzt ist.

Und nun wird es noch komplizierter: es ist nämlich ART 13 die Unverletztlichkeit der Wohnung.

 

Also bedarf es einer Befugnis:

Fuß in der Tür = Befugnis der IDF (hier entweder 163bII oder IDF nach Pol Recht)

Betreten = IDF oder PolRecht (in den meisten Polizeigesetzen gibt es extra eine Norm Betreten von Wohnungen)

Durchsuchen = 102, 103 StPO oder PolRecht Durchsuchung von Wohnungen

 

die meinung des ottonormalverbrauchers ist irrelevant.

Richtig; da es hier um klares Recht geht ist die Meinung und das Verständnis vom Ottonormalverbraucher irrelevant; wichtig ist dass der Anwender, der Polizist, sich auskennt.

 

wenn die frau durch die geschlossene wohnung gesagt hätte der wohnt hier nicht den kenne ich nicht, was dann?? tür eintreten?

 

Warum sollte die Polizei dann die Tür eintreten?????

 

die frau hat die tür geöffnet und die polizei hat das ausgenutzt um ihr ziel zu erreichen, um ihr ding durchzuziehen

 

Klar, die haben nach dem Kaffee gesagt, komm wir waren jetzt irgenwohin und verprügeln unschuldige Bürger :):whistling::nolimit:

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Die Rechtsauffassung mancher hier (siehe blaues Licht) Thema ist eben gefühlt anders als es Gesetze vorgeben.

 

 

Und was ist jetzt mit den Broschüren der Polizei?

Soll man sich an die halten oder sind die egal, weil ihr seid ja die echte Polizei?

 

 

 

Nur, wie soll man das unterscheiden?

Das ist doch das Problem. :)

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Die Rechtsauffassung mancher hier (siehe blaues Licht) Thema ist eben gefühlt anders als es Gesetze vorgeben.

 

 

Und was ist jetzt mit den Broschüren der Polizei?

Soll man sich an die halten oder sind die egal, weil ihr seid ja die echte Polizei?

 

 

 

Nur, wie soll man das unterscheiden?

Das ist doch das Problem. :)

 

2 Dinge

1.

hier im Forum ist es Usus, dass die Nicknamen nicht verändert werden.

2.

die Broschüren geben einen guten und ernsten Hinweis, wie man sich verhalten sollte; die Kommunikation vor Ort wird sie nicht ersetzen und die dort angegeben Tipps werden nicht funktionieren, wenn man die Polizei ärgern will.

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zu 1.

gemeint ist blaues Licht im Sinne von gefühlten Wegerechten

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry745005

Das gabs schon bevor du hier aufgetaucht bist, siehe Daten. :)

 

zu 2.

Also, wenn jemand sagt er ist von der Polizei und hat den Fuß in der Tür, dann ist die Broschüre nicht mehr wichtig.

(weil er ist eh schon dran)

Fazit wäre, gar nicht erst aufmachen. Wird meist auch so geraten.

 

Frage dazu:

Wenn geraten wird den Ausweis genau zu prüfen mit Lesebrille, gebt ihr den durch den Briefschlitz rein?

Denn Oma Herta soll die Tür nicht aufmachen lt. Broschüre.

 

2. Frage dazu:

Habt ihr die Broschüre gelesen?

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zu 1.

gemeint ist blaues Licht im Sinne von gefühlten Wegerechten

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry745005

Das gabs schon bevor du hier aufgetaucht bist, siehe Daten. :)

 

Ok; dann war das nur ein Missverständnis. Nichts für ungut.

 

wenn jemand sagt er ist von der Polizei und hat den Fuß in der Tür,

 

Ich weiß nicht welche Vorstellungen ihr habt, ein Fuß in die Tür ist ein Eingriff; dazu bedarf es einen konkreten Grund

 

wenn ich mir vorstelle, dass die Polizei bei mir klingelt (ist sogar schon mal vorgekommen) und mich befragt, dann ist weder ein Fuß in der Tür noch ein Beamter auf meinem Flur ; als ich in einem Fall meinen Ausweis holen musste/ wollte habe ich die Tür angelehnt; zu machen fände ich unhöflich und offen lassen will ich nicht, wenn fremde Leute vor meiner Tür stehen.

 

Polizisten sind selten irgendwelche machtgeilen Hobbytyrannen die Spaß am Betreten von fremden Wohnungen haben.

Oft wird sogar ein diskretionabstand gehalten!

 

Fuß in die Tür, wenn es für die Kontrolle notwendig ist, kann passieren... aber für die Art der Kontrolle ist jeder Bürger auch ein Stück selbstverantwortlich.

 

gebt ihr den durch den Briefschlitz rein?

Nein.

 

Denn Oma Herta soll die Tür nicht aufmachen lt. Broschüre

Ja und. Dann frag doch erst mal WARUM die Polizei klingelt. Dann erübrigt sich der Rest nämlich auch durch Nachdenken von alleine.

 

Wenn man fragen will ob Oma weiß wo Nachbar XY hingezogen ist, dann kann sie selbstverständlich zunächst auf dem Revier anrufen.

Wenn Oma eine Zeugenaussage machen soll, kann sie auch anrufen oder man bespricht durch die geschlossene Tür, dass sie auf dem Revier vorstellig wird.

 

Wenn Oma dem Nachbarn mit einem Messer "gepiekt" hat, kann es sein dass die Tür durch Gewalt geöffnet wird...

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Also wenn du den Fuß nicht in der Tür hättest und ich auf dem Revier anrufen will, dann darf ich von dir aus die Tür zumachen? (auch wenn du es als unhöflich empfinden würdest).

 

Das solltest du fragen; ich sag mal so... es kann durchaus sein, dass du die Tür schließen darfst... der Grund des Besuches und dein Verhalten sind jedoch wesentliche Faktoren zur Beantwortung der Frage.

 

 

Die Regeln für deine Kontrolle bestimmt der Polizist, nicht alles ist verhandelbar... aber einiges schon sehr oft... wie gesagt... es kommt halt drauf an..

 

In meinen Kontrollen raucht der Beschuldigte / Gefährder auch grundsätzlich nicht... es sei denn, ich erlaube es...

In meinen Kontrollen hat der Beschuldigte / Gefährder auch grundsätzlich nicht die Hände in den Taschen... jedoch kann ich das auch unter bestimmten Voraussetzungen erlauben..

 

Wobei die Frau hier zunächst eine unbeteiligte Nachbarin war, die befragt werden sollte; dort weichen die Kontrollmodalitäten natürlich etwas von den ab als wenn man auf dem Kiez einen Schläger festnimmt, der 6 Kumpels dabei hat... (ist eigentlich logisch... nur hier muss man das doch wieder erwähnen...)

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Guest PedroK
Die Regeln für deine Kontrolle bestimmt der Polizist, nicht alles ist verhandelbar... aber einiges schon sehr oft... wie gesagt... es kommt halt drauf an..

Begreife es doch endlich mal: Die Regeln für eine Kontrolle bestimmt das Gesetz. Ein Polizist hat sich an die vom Souverän mittelbar erlassenen Gesetze zu halten.

 

In meinen Kontrollen hat der Beschuldigte / Gefährder auch grundsätzlich nicht die Hände in den Taschen... jedoch kann ich das auch unter bestimmten Voraussetzungen erlauben..

Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Hatten wir oben schon und Du bist dabei argumentativ ziemlich auf die Nase gefallen.

 

Lass' doch einfach das präpotente Geschwafel. Du tätest dem Ansehen derer, deren Ansehen Du mehren möchtest, einen großen Gefallen.

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Nehmen wir mal an du wärst ein Trickbetrüger in Ebay/Schauspieler Uniform.

Dürfte ich die Tür schließen?

 

Und wie unterscheide ich die 2 Fälle?

1.

ja

2.

im Grund des Besuches; der Polizist will selten Geld und der Betrüger will eigentlich Geld.

 

 

Begreife es doch endlich mal: Die Regeln für eine Kontrolle bestimmt das Gesetz.

 

Liest du eigentlich mit oder muss ich in jedem Beitrag alles gesagte immer und immer wiederholen?

Der Polizist bestimmt die Regeln der Kontrolle im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

das wurde aber nun schon soooooooooooooooooft geschrieben... aber für dich hier gerne nochmal.

 

 

In meinen Kontrollen hat der Beschuldigte / Gefährder auch grundsätzlich nicht die Hände in den Taschen... jedoch kann ich das auch unter bestimmten Voraussetzungen erlauben..

Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Doch; nur weil du es nicht verstanden hast bin ich nicht auf die Nase gefallen.

 

Hand aus der Tasche.

Rechtsgrundlage: Generalklausel Pol.Gesetz - Punkt -

 

Wird dem keine Folge geleistet wird die Hand rausgenommen und/ oder der betroffene durchsucht.

 

- Punkt -

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Guest PedroK
Doch; nur weil du es nicht verstanden hast bin ich nicht auf die Nase gefallen.

 

Hand aus der Tasche.

Rechtsgrundlage: Generalklausel Pol.Gesetz - Punkt -

Quark. Du musstest in #270 zugeben, dass Du genau zu diesem Thema argumentativ auf die Nase gefallen bist, und hast auf meine Nachfrage in #272 hin wie üblich den Schwanz eingezogen und nicht geantwortet.

 

Dir ist aber natürlich gestattet, das jetzt nachzuholen.

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@ contra

 

bar oder unbar bei Owis.

 

 

@ pedro

 

Nein, weil du es nicht verstanden hast und in 270 bzw dessen Nähe Kontrollen von Gefährdern, Beschuldigten und Zeugen immer vermischt hast, wie es dir gefiel heißt das nicht, dass ich meine Befugnisse nicht kenne.

aber blätter nicht zu weit zurück scroll einfach ein paar Beiträge hoch, da hast du deine Rechtsgrundlage.

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Was für eine widerlich schäbige Art Du hier an den Tag legst
Ich muß Deine plötzliche Empfindlichkeit nicht wirklich ernst nehmen, oder?

 

Vertraue mir
Nicht weiter als ich ein Klavier werfen kann.

 

An dieser Stelle kann ich Deine Geschichte unterbrechen, ja sogar beenden. Denn hier wäre auch für die Polizei alles beendet. Keine Verdachtsmomente, eine klare Ansage "ich will nicht mit Ihnen reden, guten Tag!" und das wäre es gewesen. Kein Fuß in der Tür.
Die Worte hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube:
Der Polizeibeamte sagte als Zeuge aus, die 36 Jahre alte Tochter der Familie sei unfreundlich gewesen, als die Zivilstreife sich im November 2010 bei ihr nach einem Nachbarn erkundigt hatte. "Der Gesichtsausdruck und Tonfall der Dame hat sich schlagartig geändert", sagte der 31-Jährige zum Ablauf der Befragung an der Wohnungstür. Sie habe die Eskalation provoziert.
In diesem Augenblick habe sich die Tür der Nachbarwohnung geöffnet und eine Frau - die jetzige Angeklagte Sandra B. - habe mitgeteilt, der Gesuchte wohne nicht mehr hier, er sei ausgezogen, sie wisse nicht, wohin. Auf Nachfrage habe sie erklärt, es gebe auch keinen Nachmieter. Dann, so der Zeuge, hätten sich "Gesichtsausdruck und Tonfall" der Frau "schlagartig geändert". Er und sein Kollege hätten den Verdacht gehabt, die Frau verheimliche etwas. Außerdem hätten sie bemerkt, dass sich in der Wohnung eine weitere Person befinde. "Das war verdächtig", sagte der Polizeibeamte. Er habe die Frau deshalb aufgefordert, sich auszuweisen.

 

Polizisten sind selten irgendwelche machtgeilen Hobbytyrannen
Interessante Einschränkung von einem (angeblichen) Polizisten. Was mache ich als Bürger, wenn diese seltene Spezies auf mich trifft?

 

Die Regeln für deine Kontrolle bestimmt der Polizist
Falsch. Die Regeln werden durch Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung bestimmt.

 

Der Polizist bestimmt die Regeln der Kontrolle im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
Auch falsch. Im Idealfall wendet er sie entsprechend an.

 

Doch; nur weil du es nicht verstanden hast bin ich nicht auf die Nase gefallen.
Niemand behauptet, Du seist auf die Nase gefallen. Obwohl: die Richtung könnte stimmen. Und ansonsten: nur weil Du es behauptest, ist es nicht richtig. Tendenziell eher - aber lassen wir das, sonst kriege ich wieder scheinheilige
Der Polizist bestimmt die Regeln der Kontrolle im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
Auch falsch. Im Idealfall wendet er sie entsprechend an.

 

Doch; nur weil du es nicht verstanden hast bin ich nicht auf die Nase gefallen.
Niemand behauptet, Du seist auf die Nase gefallen. Obwohl: die Richtung könnte stimmen. Und ansonsten: nur weil Du es behauptest, ist es nicht richtig. Tendenziell eher - aber lassen wir das, sonst kriege ich wieder scheinheilige empörte Kommentare.
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Was mache ich als Bürger, wenn diese seltene Spezies auf mich trifft?

 

Mitlesen.

Wurde im Forum schon mehrmals gesagt.

 

Widerspruch hat keine Aufschiebende Wirkung.

Grundsätzlich musst du dich der Polizeiverfügung beugen.

Der Polizist erlässt die Verfügung und hat die Mittel sie durchzusetzen.

 

Eine (richterliche) Prüfung erfolgt erst im Nachhinein.

 

Außer bei offensichtlichen schweren Verstößen gegen die Menschenwürde wirst du also zunächst der Polizeiverfügung folge leisten müssen.

 

 

Falsch. Die Regeln werden durch Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung bestimmt.

och man ... es nervt... ich dachte das sei klar... aber dann nochmal zur deutlichen Kennzeichnung:

Der Polizist bestimmt die Regeln der Kontrolle im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

 

Warum dachte ich dass das klar sei?

Weil jeglicher hoheitlicher Eingriff (also alles was der Polizist im Über/ Unterordnungsverhältnis) fordert/ entscheidet / anordnet

formell und materiell rechtmäßig sein muss.

 

Im Idealfall wendet er sie entsprechend an.

ah... und wo ist der Unterschied???

 

Ich entscheide wie die Kontrolle abläuft.

Meine Entscheidung wird durch verschieden Aspekte in einem gewissen Rahmen gehalten. In diesem Rahmen entscheide ich.

Es gibt sogar manchmal Notwendigkeiten den Rahmen zu verlassen; die Verantwortung dafür trägt man selber.

Gesetze und Urteile sind nur ein Teil dessen was für die Entscheidung wichtig ist..

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Widerspruch hat keine Aufschiebende Wirkung.

Grundsätzlich musst du dich der Polizeiverfügung beugen.

Der Polizist erlässt die Verfügung und hat die Mittel sie durchzusetzen.

Du erwartest also ernsthaft, daß der Bürger sich ohne Gegenwehr von einem machtgeilen Hobbytyrannen malträtieren lässt, der sich im Zweifel nicht mal ausweist?

 

Außer bei offensichtlichen schweren Verstößen gegen die Menschenwürde wirst du also zunächst der Polizeiverfügung folge leisten müssen.
Nette Einschränkung. Wer entscheidet denn, was 'offensichtlich schwere Verstöße gegen die Menschenwürde' sind (einfache Verstöße sind also erlaubt? Nenn' doch mal ein paar Beispiele - oder reicht es dazu nicht)? Der machtgeile Hobbytyrann oder der malträtierte Bürger? Und Du willst tatsächlich behaupten, der machtgeile Hobbytyrann würde den Bürger zwar ohne jegliche Rechtsgrundlage malträtieren, dabei möglicherweise auch vor einfachen Verstößen gegen die Menschenwürde nicht zurückschrecken und dem Bürger bei Widerstand schon zeigen, daß er (der Hobbytyrann) die Macht hat, aber wenn es um schwere Verstöße ginge, da würde der Hobbytyrann dann plötzlich einsichtig werden und innehalten und den Widerstand des Bürgers hinnehmen? Was auch immer Du da zu Dir nimmst: lass' es!

 

Warum dachte ich dass das klar sei?
Ich nehme an, weil Du den Satz irgendwo gelesen hast.

 

Ich entscheide wie die Kontrolle abläuft.
Neinein. Das macht der Polizist.
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Du erwartest also ernsthaft, daß der Bürger sich ohne Gegenwehr von einem machtgeilen Hobbytyrannen malträtieren lässt, der sich im Zweifel nicht mal ausweist?

 

Was ich an deiner Frage nicht verstehe:

* wie kommst du jetzt darauf dass Polizist sich nicht ausweist, bzw. das in der Situation müsste?

* an welchen Fall denkst du jetzt? Bei dem Rosenheimfall stand es zu dem Zeitpunkt unstrittig fest, dass die Herrn in zivil Polizisten sind, die sich auch ausgewiesen haben.

* welcher Hobbytyrann tyrannisiert wen und warum und womit?

* an welche Art des Malträtieren denkst du dabei?

* welche Art der Gegenwehr gegen was?

 

Wer entscheidet denn...

Ob und wie alles rechtens war entscheidet der Richter im Nachhinein.

Ob eine strafbare Handlung durch den Polizisten vorlag der Staatsanwalt / Richter

Ob eine Pflichtverletzung vorlag der Dienstherr

Und dann gibt es noch die parlamentarische Prüfung

 

Im Streit um Auslegung der Grundrechte gegen die Eingriffe letztendlich auch das BVerG.

 

Neinein. Das macht der Polizist.

Genauer macht das der Polizist, der die Kontrolle durchführt.

 

:whistling:

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Was ich an deiner Frage nicht verstehe
Einfach lesen. Steht alles oben. Und dann Fragen beantworten, vor allem die bezgl. Menschenwürde und ihre Abstufungen.

 

Ob und wie alles rechtens war entscheidet der Richter im Nachhinein.
Frage nochmal lesen.

 

Ob eine strafbare Handlung durch den Polizisten vorlag der Staatsanwalt
Falsch.

 

Und dann gibt es noch die parlamentarische Prüfung
Die ist bitte wo festgelegt? Und die entschiedet dann über was?

 

Im Streit um Auslegung der Grundrechte gegen die Eingriffe letztendlich auch das BVerG.
Frage nochmal lesen.

 

Genauer macht das der Polizist, der die Kontrolle durchführt.
Jupp. Also nicht Du.
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Guest PedroK
@ pedro

 

Nein, weil du es nicht verstanden hast und in 270 bzw dessen Nähe Kontrollen von Gefährdern, Beschuldigten und Zeugen immer vermischt hast, wie es dir gefiel heißt das nicht, dass ich meine Befugnisse nicht kenne.

Ich weiß weder welche Befugnisse Du hast, noch ob Du sie kennst. Ich weiß, dass Du Behauptungen aufstellst, deren rechtliche Grundlagen Du nicht belegen kannst und ich sehe, dass Du meine konkrete Frage in #272 offenbar nicht konkret beantworten kannst.

 

Um es Dir einfach zu machen, hier noch mal meine Frage zu Deinen IMO unhaltbaren Äußerungen:

 

Hände bleiben nicht in der Tasche.

Man muss eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden, außer Verkehrskontrolle.

Ich habe nicht das Haar in der Suppe gefunden, sondern Dir gezeigt, dass Deine Behauptungen und geltendes Recht schwerlich in Einklang zu bringen sind.

Oder möchtest Du weiterhin behaupten, dass beide genannten Aussagen rechtlich haltbar seien?

 

Bist Du in der Lage, meine Frage zu beantworten? Falls ja, bitte ich um konkrete Belege und Begründungen ohne Rumgeeier.

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Guest PedroK
Was möchtest du nun genau wissen:

Lies' doch einfach noch mal meine ganz einfache Ja/Nein-Frage:

...möchtest Du weiterhin behaupten, dass beide genannten Aussagen rechtlich haltbar seien?
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Was möchtest du nun genau wissen:

Lies' doch einfach noch mal meine ganz einfache Ja/Nein-Frage:

...möchtest Du weiterhin behaupten, dass beide genannten Aussagen rechtlich haltbar seien?

 

Hände raus oder rein entscheidet der Polizist.

 

Adressat einer Kontrolle kann man werden

- zur Verfolgung einer Straftat / Owi

- zur Abwehr einer Gefahr

- im Rahmen der Verkehrsüberwachung

- ohne Gefahr im Rahmen der polizeilichen Überwachung gefahrenträchtiger Orte

- im Grenzgebiet / Grenzüberschreitenden Verkehr

- zum Schutz privater Rechte

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Guest PedroK

Bezogen auf meine Frage, (die Du immer noch nicht klar beantwortest), schließe ich also:

 

Hände raus oder rein entscheidet der Polizist.
Ja, den Unsinn in dem ersten Zitat („Hände bleiben…“) behauptest Du weiterhin.

 

Und:

Adressat einer Kontrolle kann man werden …
Nein, den Unsinn in dem zweiten Zitat („Man muss eine Gefahr…“) behauptest Du nicht mehr.

 

Korrekt?

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Bezogen auf meine Frage, (die Du immer noch nicht klar beantwortest), schließe ich also:

 

Hände raus oder rein entscheidet der Polizist.
Ja, den Unsinn in dem ersten Zitat („Hände bleiben…“) behauptest Du weiterhin.

 

Und:

Adressat einer Kontrolle kann man werden …
Nein, den Unsinn in dem zweiten Zitat („Man muss eine Gefahr…“) behauptest Du nicht mehr.

 

Korrekt?

 

@PedroK: Bewundere Deine Geduld in der Diskussion mit Blaulicht. Habe irgendwie die Assoziation mit einem (blauen) Stück Seife in der Badewanne....

 

Eribär

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@ PedroK

Sorry,

 

 

aber

 

wenn der Polizist das will, dass die Hand aus der Tasche ist, kann er das fordern

 

 

und für eine Pol-Kontrolle gibt es div. Gründe die im Gesetz stehen.

Die Kategorie der Pol.Rechtliche Kontrollen beinhalten nun mal sehr oft den Gefahrenaspekt;

 

will man also kurz und bündig wissen wie man Adressat einer Pol.Kontrolle wird so bleiben die Punkte:

man

* stellt eine Gefahr dar / macht eine / ist eine

* hat eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen

 

daneben gibt es dann noch weiter Kontrollmöglichkeiten; die Hauptkatogorieren sind die genannten.

 

 

Worum geht es dir nun genau?

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Guest PedroK
wenn der Polizist das will, dass die Hand aus der Tasche ist, kann er das fordern

Fordern kann der Polizist vieles. Wir diskutieren hier, ob er das Recht dazu hat. Dein Einverständnis vorausgesetzt, klammern wir diesen Teil mal kurz aus. Ich komme aber gern noch mal darauf zurück, nachdem wir den zweiten Teil geklärt haben, ok?

 

und für eine Pol-Kontrolle gibt es div. Gründe die im Gesetz stehen.

[…]

Worum geht es dir nun genau?

Um Folgendes:

Um Deine jeweilige Argumentation zu stützen, hast Du innerhalb relativ kurzer Zeit zwei Behauptungen aufgestellt, die einander widersprechen:

 

Erste Behauptung (#262):

Man muss eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden, außer Verkehrskontrolle.

Zweite Behauptung (#790):

Adressat einer Kontrolle kann man werden

- zur Verfolgung einer Straftat / Owi

- zur Abwehr einer Gefahr

- im Rahmen der Verkehrsüberwachung

- ohne Gefahr im Rahmen der polizeilichen Überwachung gefahrenträchtiger Orte

- im Grenzgebiet / Grenzüberschreitenden Verkehr

- zum Schutz privater Rechte

Wenn die zweite Behauptung wahr ist, kann die erste es nicht sein. Verstehst Du? Daher steht seit geraumer Zeit meine Frage im Raum, ob Du Deine erste Behauptung aufrechterhalten willst.

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wenn der Polizist das will, dass die Hand aus der Tasche ist, kann er das fordern

Fordern kann der Polizist vieles. Wir diskutieren hier, ob er das Recht dazu hat.

 

ja.

Pol.Generalklausel.

 

 

Wenn die zweite Behauptung wahr ist, kann die erste es nicht sein. Verstehst Du?

nein

beide Behauptungen schließen sich nicht aus, vielmehr ergänzen sie sich; die eine ist halt genauer aufgeschlüsselt.

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Guest PedroK
nein

beide Behauptungen schließen sich nicht aus, vielmehr ergänzen sie sich; die eine ist halt genauer aufgeschlüsselt.

Ich versuche, Dir mal auf die Sprünge zu helfen:

 

Muss man „eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden“? ("Außer Verkehrskontrolle"). Ja oder Nein?

 

U.A.w.g.

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Ich versteh nicht vorauf du hinaus willst... wenn dir die Formulierung nicht passt, dann druck es dir aus und häng es dir übers Bett.

Eigentlich sollte das jetzt geklärt sein.. aber wenn Worte und Kleinkariertes dich glücklich machen, dann ist es so.

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Ich muß Deine plötzliche Empfindlichkeit nicht wirklich ernst nehmen, oder?

Das ist mir ehrlich gesagt völlig egal. Auf diesem Deinem Niveau werde ich mich jedenfalls nicht bewegen und auch nicht mehr mit Dir diskutieren.

 

Die Worte hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube:
Der Polizeibeamte sagte als Zeuge aus, die 36 Jahre alte Tochter der Familie sei unfreundlich gewesen, als die Zivilstreife sich im November 2010 bei ihr nach einem Nachbarn erkundigt hatte. "Der Gesichtsausdruck und Tonfall der Dame hat sich schlagartig geändert", sagte der 31-Jährige zum Ablauf der Befragung an der Wohnungstür. Sie habe die Eskalation provoziert.
In diesem Augenblick habe sich die Tür der Nachbarwohnung geöffnet und eine Frau - die jetzige Angeklagte Sandra B. - habe mitgeteilt, der Gesuchte wohne nicht mehr hier, er sei ausgezogen, sie wisse nicht, wohin. Auf Nachfrage habe sie erklärt, es gebe auch keinen Nachmieter. Dann, so der Zeuge, hätten sich "Gesichtsausdruck und Tonfall" der Frau "schlagartig geändert". Er und sein Kollege hätten den Verdacht gehabt, die Frau verheimliche etwas. Außerdem hätten sie bemerkt, dass sich in der Wohnung eine weitere Person befinde. "Das war verdächtig", sagte der Polizeibeamte. Er habe die Frau deshalb aufgefordert, sich auszuweisen.

1. Eindruck: es wird etwas verheimlicht

2. eine weitere Person in der Wohnung (näheres war wohl offensichtlich nicht zu erkennen), was verdächtig erschien.

3. nirgendwo die Ansage: ICH WILL NICHTS SAGEN!!!!!

 

Ich weiß also irgendwie nicht, was Du nicht verstehst oder wo Dir der Glaube an meiner Aussage fehlt.

 

Die Regeln für deine Kontrolle bestimmt der Polizist
Falsch. Die Regeln werden durch Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung bestimmt.

Ich frage mich, was denn nun diese Bemerkung soll, wenn doch gleich im Folgenden die Bezugsaussage näher konkretisiert wird:

Der Polizist bestimmt die Regeln der Kontrolle im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
Auch falsch. Im Idealfall wendet er sie entsprechend an.

Was also soll dieser Diskussionsstil?!

Im übrigen: er bestimmt die Regeln im Rahmen.... UND wendet sie ggf. an.

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Muss man „eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden“? ("Außer Verkehrskontrolle"). Ja oder Nein?

Nein.

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Guest PedroK
Muss man „eine Gefahr, Owi oder Straftat machen um Adressat einer Kontrolle zu werden“? ("Außer Verkehrskontrolle"). Ja oder Nein?

Nein.

Vielen Dank für die Antwort.

 

Grüße, Pedro.

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