Eribaer 382 Posted May 28, 2012 Report Share Posted May 28, 2012 Meiner Meinung nach sind alle Verlierer- die Bevölkerung, weil das Handeln nicht aufgeklärt wurde- die Justiz, weil sie das Handeln nicht aufgeklärt haben- die Polizisten, weil es ein G'schmäckle behält- die Familie Eder, weil ihnen ihr falsches Handeln nicht deutlich gemacht wurde- die öffentliche Sicherheit, weil Vertrauen in die Polizei beschädigt wurde- die Polizei, weil das Vertrauen der Bevölkerung beschädigt wurde, weil nicht deutlich gemacht wurde wie der Bürger sich zu verhalten hat @Blaulicht: volle Zustimmung . Schön wäre es, wenn dieser Vorfall als Fallbeispiel in das Ausbildungsprogramm von aufgenommen werden würde. Eribär Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 28, 2012 Report Share Posted May 28, 2012 ...Ich korrigiere mal mit Ankündigung und kursiv (nicht dass Du wieder wegen Fälschung oder Hinterhältigkeit rumheulst): Meiner Meinung nach sind alle Verlierer- die Bevölkerung, weil das polizeiliche Handeln nicht aufgeklärt wurde,- die Justiz, weil sie sich der Kumpanei mit Prügel-Cops verdächtig gemacht hat, statt aufzuklären,- die Familie E., weil ihr Vertrauen in Justiz und Exekutive zu Recht verloren ging, - die Polizisten, weil ihnen ihr falsches Handeln nicht deutlich gemacht wurde,- die öffentliche Sicherheit, weil Vertrauen in die Polizei beschädigt wurde und- die Polizei, weil das Vertrauen der Bevölkerung beschädigt wurde und nicht deutlich gemacht wurde wie die Polizei sich zu verhalten hat. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 28, 2012 Report Share Posted May 28, 2012 @ Eribär Meinst du nicht, dass solche Themen nicht schon Teil der Aus- und Fortbildung sind? Diese Eskalation war nicht gut.Ich weiß nicht, ob sie zu vemeiden wäre.Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ein Großteil der restlichen deutschen Polizisten einen größeren Beitrag auf eine Vermeidung der Eskalation / Gewalt gelegt hätten. Dieses Verhalten scheint bei den Rosenheimer-Cops des Falles zu fehlen. Deswegen auch die Einstellung des Richters; das Verhalten der Familie war falsch - die Cops haben aber auch keine Glanzleistung gezeigt. Der Großteil der Polizisten hätte sich professioneller Verhalten. Es ist einfach dämlich, dass aus einem Hick-Hack über Dienstausweis zeigen und Ausweis zeigen bei einem Unverdächtigen Nachbarn so ein Fall wird. Die meisten professionellen Cops wissen a) wie sie sich in zivil erkennbar zu machen haben b) wie man reagiert wenn es zwischen Cop A und Bürger B nicht fruchtet. Dazu eine sauber Erklärung und gut ist. Wenn es dann doch zur Gewalt kommt, dann ist das eben so... aber dann wird der Richter auch ganz klar ein Urteil sprechen. Die Cops haben unsauber gearbeitet.Die Frau Eder hats provoziert. Man könnte sagen: alles Verlierer... aber trotzdem gut, dass es kein Urteil gab.. die Frau Eder hätte einen Widerstand begangen und die "Glanzleistung" des Polizisten noch deutlicher gemacht worden. ...Ich korrigiere mal mit Ankündigung und kursiv (nicht dass Du wieder wegen Fälschung oder Hinterhältigkeit rumheulst): Meiner Meinung nach sind alle Verlierer- die Bevölkerung, weil das polizeiliche Handeln nicht aufgeklärt wurde,- die Justiz, weil sie sich der Kumpanei mit Prügel-Cops verdächtig gemacht hat, statt aufzuklären,- die Familie E., weil ihr Vertrauen in Justiz und Exekutive zu Recht verloren ging, - die Polizisten, weil ihnen ihr falsches Handeln nicht deutlich gemacht wurde,- die öffentliche Sicherheit, weil Vertrauen in die Polizei beschädigt wurde und- die Polizei, weil das Vertrauen der Bevölkerung beschädigt wurde und nicht deutlich gemacht wurde wie die Polizei sich zu verhalten hat. Falsch 1. unstrittig haben die Polizisten unsauber gearbeitet2. haben die Polizisten eine Kontrolle durchgeführt und gedurft3. hätten sie die sogar bei Verwaltungsrechtlicher Rechtswidrigkeit durchführen dürfen4. hat Frau Eder Polizisten angegriffen und eine Straftat begangen Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 28, 2012 Report Share Posted May 28, 2012 ... aber trotzdem gut, dass es kein Urteil gab.. die Frau Eder hätte einen Widerstand begangen und die "Glanzleistung" des Polizisten noch deutlicher gemacht worden.Tolle Einstellung. Ab unter den Teppich mit dem Problem, gell? 1. unstrittig haben die Polizisten unsauber gearbeitetStimmt. 2. haben die Polizisten eine Kontrolle durchgeführt und gedurftQuark. 3. hätten sie die sogar bei Verwaltungsrechtlicher Rechtswidrigkeit durchführen dürfenMerkst Du was? 4. hat Frau Eder Polizisten angegriffen und eine Straftat begangenNope, sie hat sich an die Empfehlung der Polizei gehalten, wie mit komischen Heinis an der Haustür umzugehen sei. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 28, 2012 Report Share Posted May 28, 2012 Meiner Meinung nach sind alle VerliererZustimmung. Meinst du nicht, dass solche Themen nicht schon Teil der Aus- und Fortbildung sind?Wäre gut. Aber wenn sie es sind, dann haben einige Herrschaften offenbar nicht aufgepasst. Oder irgendwas falsch verstanden. Oder (gleich) wieder vergessen. Auf jeden Fall: nicht umgesetzt. Ich weiß nicht, ob sie zu vemeiden wäre.Natürlich wäre sie zu vermeiden. Die Frau Eder hats provoziert.Das ist Deine Meinung. die Frau Eder hätte einen Widerstand begangenAah, da hat jemand das Turbomodell! FalschFalsch. unstrittig haben die Polizisten unsauber gearbeitetUnsauber ist kein Rechtsbegriff. Irgendwelche rechtlichen Fehler haben die Beamten offenbar nicht gemacht. hat Frau Eder Polizisten angegriffen und eine Straftat begangenNein, hat sie nicht. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 - die Polizei, weil das Vertrauen der Bevölkerung beschädigt wurde und nicht deutlich gemacht wurde wie die Polizei sich zu verhalten hat.Diese Korrektur haette ich auch angebracht, weil in der urspruenglichen Version von 'Blaulicht' bereitete mir die Aussage ein gewisses Unwohlsein - gelinde gesagt...... Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Ausweis nicht zeigen wollen = 111 OwiGLink dazu. Und der Text: (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. Vom Ausweis steht da nullkomma gar nichts. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 - die Polizei, weil das Vertrauen der Bevölkerung beschädigt wurde und nicht deutlich gemacht wurde wie die Polizei sich zu verhalten hat.Diese Korrektur haette ich auch angebracht, weil in der urspruenglichen Version von 'Blaulicht' bereitete mir die Aussage ein gewisses Unwohlsein - gelinde gesagt...... Tja, die Korrektur war falsch die Ergänzung um diesen Punkt wäre richtig in der Ursprünglichen Version stand, dass die Polizei verloren hätte, weil das Vertrauen der Bevölkerung beschädigt wurde, weil nicht deutlich gemacht wurde wie der Bürger sich zu verhalten hat wenn sich ein Bürger in einer Kontrolle falsch verhält, kann das "böse Enden".Bildlich besseres Beispiel: steig in einer Kontrolle in den USA aus und renne auf den Polizisten zu. Der Bürger muss wissen, dass er Polizisten (auch wenn diese unhöflich sind) nicht angreifen darf.Das ist in diesem Fall nicht deutlich geworden! Und richtig: die Ergänzung - auch für die Bürger - war notwendig und richtig; denn auch der Bürger hat das Recht, dass die Polizei sich korrekt verhält. Und Korrekt ist eben mehr als reines Verwaltungsrecht. Es darf nicht zu Gewalt kommen, wegen so einem Hick-Hack um Dienstausweis und Ausweis zeigen. Da erwarte ich von Zivilpolizisten ein besseres Verhalten. Wobei: als es dann endgültig eskaliert ist, stand für die Familie EDER fest, dass es sich um Polizisten handelte. Jedoch war zwischen beiden Parteien eine ungünstige Stimmung. Auch hier hätte der Polizist durch eine klare Ansage die Situation entschärfen können, dass es entweder nicht zur Gewalt kommt oder das Fehlverhalten nur auf Seite der Eders liegen würde. Das hat die Polizei so wie es aussieht in diesem Fall nicht gemacht.Zumindest wurde durch die Medien aus allen Aussagen darüber nichts bekannt. Für mich wäre dieses Verhalten jedoch der absolute Schwerpunkt in einer solchen Situation. Die Fronten müssen deutlich geklärt sein; damit die Eders wissen was los ist, wie es weiter geht, welche Möglichkeiten sie haben, was sie nicht dürfen und was die Folgen sein können. Wenn sie das so wissen, dann muss ein Richter das Verfahren auch nicht einstellen. Vom Ausweis steht da nullkomma gar nichts.Richtig, steht da nicht.Wenn man der Polizei seine Ausweis nicht gibt, so ist das Ordnungswidrig nach 111 OwiG (komisch, obwohl das da so nicht steht ist das so) Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Wenn man der Polizei seine Ausweis nicht gibt, so ist das Ordnungswidrig nach 111 OwiG (komisch, obwohl das da so nicht steht ist das so)IMO ist es zwar ordnungswidrig aber nicht nach 111 OWiG sondern nach dem PAuswG. Müsstest Du eigentlich wissen. Quote Link to post Share on other sites
Hayabusa 4 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 komisch, obwohl das da so nicht steht ist das soKlingt schon so, wie die Aussagen bei Copzone "klingt komisch, ist aber so"Könntest du diese Ausweispflicht mal bitte näher erläutern? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Wer sprach von einer Ausweispflicht? da standausweis nicht zeigen wollen = 111 owig das trifft es ganz gut. ausweis nicht haben, ausweis nicht zeigen wollen und mündliche Angaben machen ist ein anderer Sachverhalt. Und wie immer kann man Sachverhalte konstruieren, wo die 5 Worte nicht greifen. Das ist ja das feine, das unterschiedliche Lebenssachverhalte unterschiedliche rechtliche Folgen haben können. ausweis nicht zeigen wollen führte schon oft zu Bußgeldern aus 111. komisch, obwohl das da so nicht steht ist das soKlingt schon so, wie die Aussagen bei Copzone "klingt komisch, ist aber so" das kommt nicht von der Copzone, sondern von Peter Lustig. Bei uns hat das ein Dozent auch öfter gesagt. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Wenn man der Polizei seine Ausweis nicht gibt, so ist das Ordnungswidrig nach 111 OwiG...Wäre einer der sich hier tummelnden Cops bereit, das mal aus §111 OWiG zu begründen? Mir erschließt es sich nicht so ganz. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Wenn man der Polizei seine Ausweis nicht gibt, so ist das Ordnungswidrig nach 111 OwiG...Wäre einer der sich hier tummelnden Cops bereit, das mal aus §111 OWiG zu begründen? Mir erschließt es sich nicht so ganz.Was verstehst du denn nicht? wenn die Polizei deinen Ausweis rechtmäßig kontrollieren will und du ihn nicht rausgibst kann das eine Owi nach 111 sein. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Wenn man der Polizei seine Ausweis nicht gibt, so ist das Ordnungswidrig nach 111 OwiG...Wäre einer der sich hier tummelnden Cops bereit, das mal aus §111 OWiG zu begründen? Mir erschließt es sich nicht so ganz.Was verstehst du denn nicht? wenn die Polizei deinen Ausweis rechtmäßig kontrollieren will und du ihn nicht rausgibst kann das eine Owi nach 111 sein.Nett, dass Du antwortest. Dich hatte ich aber offensichtlich nicht gefragt. Ich hoffte auf @Goose und @Bluey. Außerdem ruderst Du schon wieder von "so ist das Ordnungswidrig nach 111 OwiG" auf "kann das eine Owi nach 111 sein" zurück. Fehlt nur noch ein "JEIN" und ein schwammiges "kommt drauf an" . Quote Link to post Share on other sites
Hayabusa 4 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 @Blaulichtallerdings besteht auch keine Mitführpflicht in D. Man muss nur einen Ausweis besitzen.das man den Adressaten zur IDF dann mitnehmen kann, ist klar. Wenn aber Dritte bezeugen können, wer der Adressat ist???? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Wäre einer der sich hier tummelnden Cops bereit, das mal aus §111 OWiG zu begründen? Mir erschließt es sich nicht so ganz.Bereit durchaus, aber ich kann es leider nicht. Denn soweit mir bekannt, regelt der § 111 OwiG die Fälle, wo falsche Personalien angegeben werden. Natürlich ist es für alle Beteiligten einfacher und besser, wenn sich jemand auszuweisen weiß. Aber ich habe noch nicht davon gehört, daß jemand, der zwar seine Personalien angeben, aber keinen BPA vorzeigen wollte, dafür nach § 111 OwiG belangt wurde. Jedenfalls nicht, wenn die angegebenen Personalien korrekt waren. Ich lerne aber gern dazu. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Was verstehst du denn nicht? wenn die Polizei deinen Ausweis rechtmäßig kontrollieren will und du ihn nicht rausgibst kann das eine Owi nach 111 sein. gibt es auch ein unrechtmäßiges kontrollieren des ausweises??? Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Bereit durchaus, aber ich kann es leider nicht. Denn soweit mir bekannt, regelt der § 111 OwiG die Fälle, wo falsche Personalien angegeben werden.So habe ich es auch verstanden. Der Titel „§ 111 Falsche Namensangabe” ist doch recht eindeutig. Ich lerne aber gern dazu.Dem schließe ich mich an und freue mich auf Erhellendes von @Blaulicht. Gruß,Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 29, 2012 Report Share Posted May 29, 2012 Wäre einer der sich hier tummelnden Cops bereit, das mal aus §111 OWiG zu begründen? Mir erschließt es sich nicht so ganz.Bereit durchaus, aber ich kann es leider nicht. Denn soweit mir bekannt, regelt der § 111 OwiG die Fälle, wo falsche Personalien angegeben werden. Natürlich ist es für alle Beteiligten einfacher und besser, wenn sich jemand auszuweisen weiß. Aber ich habe noch nicht davon gehört, daß jemand, der zwar seine Personalien angeben, aber keinen BPA vorzeigen wollte, dafür nach § 111 OwiG belangt wurde. Jedenfalls nicht, wenn die angegebenen Personalien korrekt waren. Ich lerne aber gern dazu.SO wie du es schreibst ist es dann ein Fall der nicht unter 111 fällt. Aber: ausweis nicht zeigen wollen und weggehen oder Tür zu machen ist 111. Was verstehst du denn nicht? wenn die Polizei deinen Ausweis rechtmäßig kontrollieren will und du ihn nicht rausgibst kann das eine Owi nach 111 sein. gibt es auch ein unrechtmäßiges kontrollieren des ausweises??? Nein. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Bereit durchaus, aber ich kann es leider nicht. Denn soweit mir bekannt, regelt der § 111 OwiG die Fälle, wo falsche Personalien angegeben werden.So habe ich es auch verstanden. Der Titel „§ 111 Falsche Namensangabe” ist doch recht eindeutig.Nun ja, im Absatz 1 heisst es:....eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.Nun ist die Weigerung der Herausgabe des Personalausweises zum Zwecke der Kontrolle eben solche Verweigerung, oder? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Nun ist die Weigerung der Herausgabe des Personalausweises zum Zwecke der Kontrolle eben solche Verweigerung, oder? ....eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.Alles klar? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Es gibt verschiedene Alternativen wie man "verweigern" kann. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Die in §111 genannten Personalien gegenüber einem Zuständigen nicht oder falsch anzugeben ist ein Fall für §111 OWiG. Mit dem Ausweis hat das nichts zu tun. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Die in §111 genannten Personalien gegenüber einem Zuständigen nicht oder falsch anzugeben ist ein Fall für §111 OWiG. Mit dem Ausweis hat das nichts zu tun.Doch, das kann er sehr wohl etwas mit dem Ausweis zu tun haben. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Noch mal zur Erinnerung. Deine Behauptung lautet:Wenn man der Polizei seine Ausweis nicht gibt, so ist das Ordnungswidrig nach 111 OwiGGebe ich gegenüber einem Zuständigen im Rahmen einer rechtmäßigen Kontrolle die in §111 aufgeführten Personalien korrekt an, dann ist §111 durch, da ich weder unrichtige Angaben mache, noch mich weigere, Angaben zu machen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Wenn ich im Restaurant sitze und draußen eine Fußstreife langläuft und ich denen auch nicht meinen Ausweis rausbringe ist das auch nicht ordnungswidrig. Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Wenn ich im Restaurant sitze und draußen eine Fußstreife langläuft und ich denen auch nicht meinen Ausweis rausbringe ist das auch nicht ordnungswidrig. So sehe ich das auch. Ausnahme: wenn die Fußstreife dort langfährt.Grusssnb Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Wenn ich im Restaurant sitze ...Hochinteressant aber etwas am Thema vorbei. Hast Du denn nun begriffen, dass der Satz...Wenn man der Polizei seine Ausweis nicht gibt, so ist das Ordnungswidrig nach 111 OwiG...Unsinn ist? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Alter hör doch mal auf alles hin und her zu drehen. es ist doch ganz klar: wenn man Adressat einer Idf ist und zum Zwecke diese zu verhindern seinen Ausweis nicht herzeigt dann begeht man ein 111 er; hat man keinen Ausweis dabei, gibt mündlich dir richtigen Angaben an oder was auch immer dann nicht. Und jetzt blick mal zum Anfang zurück: was stand da bis jeder versucht jeden Pups unzudrehen? Soll man zu jeder Aussage ein Buch schreiben, wann was und welche Ausnahmen? AUSWEIS NICH ZEIGEN = 111 trifft es ganz gut, zumindest für die Menschen, die im echten Leben so handeln. jetzt da so einen Quatsch reinzudichten, was wäre wenn er keinen Ausweis dabei hättte; na dann kein 111; wenn er ein Kind ist: kein 111, wenn die diensthandlung nicht rechtmäßig ist (post Betrachtung) kein 111 - aber darum ging es nicht. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Soll man zu jeder Aussage ein Buch schreiben, wann was und welche Ausnahmen?Manchmal glaube ich auch, daß das von dem einen oder anderen "gefordert" ist. Einfach einen Beitrag schreiben, das geht leider oftmals nicht, weil man immer überlegen muss, ob einem das Wort nicht im Mund umgedreht oder auf die Goldwaage gelegt wird. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Alter hör doch mal auf alles hin und her zu drehen. Nana. Wirst Du jetzt wieder prollig? ... hat man keinen Ausweis dabei, gibt mündlich dir richtigen Angaben an oder was auch immer dann nicht. Na bitte, geht doch. ... jeder versucht jeden Pups unzudrehen? s.o. AUSWEIS NICH ZEIGEN = 111 trifft es ganz gut, zumindest für die Menschen, die im echten Leben so handeln.Quark. Einfach einen Beitrag schreiben, das geht leider oftmals nicht, weil man immer überlegen muss, ob einem das Wort nicht im Mund umgedreht oder auf die Goldwaage gelegt wird. Du bist der Richtige, darüber rumzumaulen . Nicht falsch verstehen: Ich schätze es sehr, dass Du auf Genauigkeit Wert legst. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Ne, ich bin nicht prollig, sondern angenervt. und das 'na bitte geht doch' kannst du dir klemmen, da es einfach die Antwort auf einen Punkt war, der überhaupt nicht debatiert wurde, jedoch durch rumgenerve und nich verstehen wollen klargestellt wurde. ich schrieb von einem Ausweis nicht zeigen wollen.den Kram, das jemand dennoch mündliche Angaben macht hast du dir ausgedacht und der ist komplett praxisfremd und wenn er vorkommt gibt es Möglichkeiten den Ausweis zu bekommen un die mündlichen Daten zu prüfen, wenn die stimmen ist es kein 111 er. Aber darum ging es nicht! Und das hättest du erkennen können. Aber du wolltest jeden Pups umdrehen und das nervt gewaltig und denk nicht, dass ich dumm bin und keinen Plan von meinem Jib und dem Recht habe. Es nervt nur, mit Leuten zu sprechen, die nicht an dem Thema schreiben sondern aus irgendeiner Aussage den unwichtigsten Pups nehmen und zig neue Beiträge fordeen weit weg vom Thema. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 30, 2012 Report Share Posted May 30, 2012 Alter hör doch mal auf alles hin und her zu drehen.Tut keiner. Du - und nur Du! - hast etwas behauptet, was schlicht und ergeifend falsch ist. Und zwar völlig komplett total. Polizisten wissen das übrigens. es ist doch ganz klar: wenn man Adressat einer Idf ist und zum Zwecke diese zu verhindern seinen Ausweis nicht herzeigt dann begeht man ein 111 erDas ist völliger Schwachsinn. Punkt Aus Ende. Auch das wissen - aber das weißt Du ja inzwischen.Kleiner Hinweis: der Jurist fragt Wer will was von wem woraus?. Nach kurzem Nachdenken bzw. -lesen solltest eigentlich selbst Du feststellen, daß woraus (also die Rechtsgrundlage) für die Forderung nach einem Ausweis nicht existiert. AUSWEIS NICH ZEIGEN = 111 trifft es ganz gutNicht. Du schwurbelst rum und versuchst, irgendeine Situation zu konstruieren, mit der Du Deine nachgewiesenermaßen falsche Behauptung begründen kannst. Diese Situation gibt es nicht. Kein Polizist wird versuchen, einen Bürger auf der Grundlage von § 111 OWiG zu belangen, wenn der Bürger wahrheitsgemäß die geforderten Angaben macht und auf Nachfrage verkündet, er habe zwar einen Ausweis dabei, werde den aber nicht vorzeigen. Der Beamte wird möglicherweise andere Maßnahmen ergreifen, aber nicht auf Grundlage von § 111. wenn er vorkommt gibt es Möglichkeiten den Ausweis zu bekommenWelche wären das bitte? denk nicht, dass ich dumm bin und keinen Plan von meinem Jib und dem Recht habe.Zu ersterem äußere ich mich nicht, zweites kann ich mangels Kenntnis über Deinen Job nicht beurteilen, bei letzterem gebe ich Dir Recht: keinen Plan ist sicher übertrieben. Plan auch. Es nervt nur, mit Leuten zu sprechen, die nicht an dem Thema schreiben sondern aus irgendeiner Aussage den unwichtigsten Pups nehmen und zig neue Beiträge fordeen weit weg vom Thema.Du könntest für den Anfang einfach aufhören, irgendeine Aussage in die Diskussion einzubringen. Das würde schon viel Schreiberei ersparen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 ....eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.Alles klar? Ich bleibe bei meiner Auffassung, denn Du zielst hier allzu sehr auf den Wortlaut, nicht aber auf die Bedeutung ab. Der Polizist fragt nach dem PA, der Befragte verweigert die Herausgabe - und damit verweigert er auch gleich die Angabe zu seiner Person. Da spielt es keine Rolle, wenn er sagt, er hiesse Haenschen Klein - den Ausweis aber nicht vorzeigen will. Ergo: § 111 OWI erfuellt..... Quote Link to post Share on other sites
Hayabusa 4 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 Was ich nicht ganz verstehe:Der Adressat hat ja das Recht auf eine ladungsfähige Adresse. Nach §12 BGB müssten sich die Beamten demnach ausweisen. Ein Dienstausweis alleine, ist laut Dienstvorschrift, immer mit einem Personalausweis vorzuzeigen.Wieso werden eigentlich solche Aspekte nicht hinterfragt? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 Ein Dienstausweis alleine, ist laut Dienstvorschrift, immer mit einem Personalausweis vorzuzeigen.Wieso werden eigentlich solche Aspekte nicht hinterfragt?Ist dem so? Anno dunnemals - als ich noch 'nen Dienstausweis hatte - war mir eine solche Dienstvorschrift nicht bekannt..... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 ....eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.Alles klar? Ich bleibe bei meiner Auffassung, denn Du zielst hier allzu sehr auf den Wortlaut, nicht aber auf die Bedeutung ab. Der Polizist fragt nach dem PA, der Befragte verweigert die Herausgabe - und damit verweigert er auch gleich die Angabe zu seiner Person. Da spielt es keine Rolle, wenn er sagt, er hiesse Haenschen Klein - den Ausweis aber nicht vorzeigen will. Ergo: § 111 OWI erfuellt.....Jein. wenn er keine Angaben macht und seinen ausweis nicht zeigen will, kann dass 111 sein; muss aber nicht, da er korrekte Angaben zu seiner Id gemacht hat.in den meisten Fällen kann er aber mit einer Anzeige rechnen. absoult richtig erkannt hast du, dass das 'Angabe verweigern' ein Oberbegriff für diverse Tathandlungen ist; z.b. WEGLAUFEN, NICHT ZEIGEN, LÜGEN, SCHWEIGEN,ETC Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 Was ich nicht ganz verstehe:Der Adressat hat ja das Recht auf eine ladungsfähige Adresse. Nach §12 BGB müssten sich die Beamten demnach ausweisen. Ein Dienstausweis alleine, ist laut Dienstvorschrift, immer mit einem Personalausweis vorzuzeigen.Wieso werden eigentlich solche Aspekte nicht hinterfragt?Was ich nicht verstehe, ist, was du damit sagen willst. Zunächst schauen wir uns § 12 BGB an: § 12 Namensrecht Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. Was willst du uns damit mitteilen? Und nun nenne bitte noch die Grundlage, nach der neben dem Dienstausweis der BPA vorzuzeigen wäre. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 Nun ja, im Absatz 1 heisst es:....eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.Nun ist die Weigerung der Herausgabe des Personalausweises zum Zwecke der Kontrolle eben solche Verweigerung, oder? Nunja, ich denke aber nicht, wenn er zwar die Herausgabe des BPA verweigert, dafür aber mündliche Angaben zu seiner Person macht. Sein Problem wird nur regelmäßig sein, daß der Betroffene dann Zeit investieren darf. Denn je nach Anlaß der Kontrolle wird man sicherstellen wollen, daß die mündlichen Angaben auch tatsächlich zutreffen. Und die Möglichkeiten dazu sind z.T. relativ zeitintensiv. Der Adressat hat ja das Recht auf eine ladungsfähige Adresse.Und die ist in unserem Fall die Adresse unserer Dienststelle. So werden nämlich unsere Gerichtsladungen nicht an unsere Privatadresse geschickt, sondern an unsere Dienststelle. Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 Der Polizist fragt nach dem PA, der Befragte verweigert die Herausgabe - und damit verweigert er auch gleich die Angabe zu seiner Person. Da spielt es keine Rolle, wenn er sagt, er hiesse Haenschen Klein - den Ausweis aber nicht vorzeigen will. Ergo: § 111 OWI erfuellt..... In Deutschland gibt es keine Ausweis-Mitführpflicht. Wenn ich also unterwegs bin und nach meinem Ausweis gefragt werde muss ich ihn gar nicht dabei haben und kann ja dann erstmal nur mündliche Angaben machen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 1, 2012 Report Share Posted June 1, 2012 In Deutschland gibt es keine Ausweis-Mitführpflicht. Wenn ich also unterwegs bin und nach meinem Ausweis gefragt werde muss ich ihn gar nicht dabei haben und kann ja dann erstmal nur mündliche Angaben machen.Stimmt natuerlich auch wieder...... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted June 1, 2012 Report Share Posted June 1, 2012 Der Polizist fragt nach dem PA, der Befragte verweigert die Herausgabe - und damit verweigert er auch gleich die Angabe zu seiner Person. Da spielt es keine Rolle, wenn er sagt, er hiesse Haenschen Klein - den Ausweis aber nicht vorzeigen will. Ergo: § 111 OWI erfuellt..... In Deutschland gibt es keine Ausweis-Mitführpflicht. Wenn ich also unterwegs bin und nach meinem Ausweis gefragt werde muss ich ihn gar nicht dabei haben und kann ja dann erstmal nur mündliche Angaben machen.Richtig. Aber darum ging es ja auch gar nicht, oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 1, 2012 Report Share Posted June 1, 2012 Stimmt natuerlich auch wieder...... Yep. Hatte Hayabusa weiter oben IMO schon erwähnt.Dazu kommt, dass Du der Ausweispflicht (nicht zu verwechseln mit der nicht existenten Mitführpflicht) auch durch den Reisepass genügst, der aber deutlich weniger Daten enthält als in 111 gefordert. Daher ist es Quark, einen Bezug zwischen dem Vorweisen eines Ausweises und dem 111 herzustellen. Ich kann z.B. meinen Ausweis vorlegen, ansonsten aber die Klappe halten und trotzdem nach §111 ordnungswidrig handeln. Richtig. Aber darum ging es ja auch gar nicht, oder?Doch, schon. Siehe oben. Du kannst trotz Ausweisübergabe unter den 111 fallen oder aber Dich bei korrekter Angabe Deiner Daten auch ohne Ausweisübergabe vollkommen korrekt verhalten. Insofern ist Deine Behauptung halt falsch. Hat Bluey doch schon erklärt. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted June 1, 2012 Report Share Posted June 1, 2012 Stimmt, du kannst den Ausweis vorlegen und dennoch nach 111 ordnungswidrig handeln. DAS WAR ABER NICHT DAS THEMA. Es nervt echt, dass man neben jeden Halbsatz gleich ein Buch dazu schreiben muss. wenn euch 111 so glücklich macht. hier ging es um ein ThemaIN diesem Thema ging es darum, dass jemand der Polizei IN EINER BESTIMMTEN KONTROLLE den Ausweis nicht zeigen sollte ein Halbsatz zu dem Thema warAusweis nicht zeigen = 111 mit dem Circus macht ihr nicht nur dieses eine Thema kaputt! außerdem nervt diese Art super gewaltig. wie gesagt, wenn in einem Thema ein Gedanke aufkommt und ihr Seitenlang über 111 schreiben wollt macht ein neues Thema auf. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 1, 2012 Report Share Posted June 1, 2012 Es nervt echt, dass man neben jeden Halbsatz gleich ein Buch dazu schreiben muss.Schreib doch einfach korrekte Sätze und lass’ das „Hände aus den Taschen“- und „Ausweis nicht zeigen = 111“-Geschwafel sein. IN diesem Thema ging es darum, dass jemand der Polizei IN EINER BESTIMMTEN KONTROLLE den Ausweis nicht zeigen sollteUnd hör mal mit der Brüllerei auf. Das ist vollkommen unangemessen, zumal doch Du ...Ausweis nicht zeigen = 111... in die Diskussion eingebracht hast. außerdem nervt diese Art super gewaltig.Mein Mitleid hält sich in Grenzen (s.o.). Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted June 1, 2012 Report Share Posted June 1, 2012 Hände aus den Taschen und Ausweis nicht zeigen = 111 ist ganz gut treffend wen jetzt jemand keine Hand hat oder der Ausweis im Urlaub ist, ist ein anderer Fall. Der Grundsatz passt schon. UND NOCHMAL, man kann weder laut noch leise schreiben und somit auch nicht schreien! Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted June 1, 2012 Report Share Posted June 1, 2012 UND NOCHMAL, man kann weder laut noch leise schreiben und somit auch nicht schreien! Aha, das wußte ich (in dieser Form) nicht. Eribär Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 1, 2012 Report Share Posted June 1, 2012 Es nervt echt, dass man neben jeden Halbsatz gleich ein Buch dazu schreiben muss.Muß Du nicht. Du kannst einfach die Finger von der Tastatur fernhalten. Du kannst Dich auf die Dinge beschränken, von denen Du etwas verstehst. Du kannst einfach, das aber auch gern mehrfach, nachdenken, ob die von Dir als Beleg angeführten Quellen zu dem von Dir genannten Sachverhalt passen. Und Du kannst Dich entschuldigen, wenn Du merkst, daß Du mal wieder unrecht hast. Oder zumindest aufhören, weiter auf der These herumzureiten (da war mal was mit 'nem toten Gaul...). dass jemand der Polizei IN EINER BESTIMMTEN KONTROLLE den Ausweis nicht zeigen sollteWenn ich mich nicht irre, ging es weder um sollte noch um wollte. Ausweis nicht zeigen = 111Auch wenn es nur ein Halbsatz war: er ist falsch. Ach, und nur so am Rande: kam der Satz nicht von Dir? wenn in einem Thema ein Gedanke aufkommt und ihr Seitenlang über 111 schreiben wollt macht ein neues Thema auf.Nicht versuchen, andere zu belehren (das steht Dir eh' nicht zu): selber machen! Hände aus den Taschen und Ausweis nicht zeigen = 111 ist ganz gut treffendEigentlich hast Du doch schon lange eingesehen, daß das Unsinn ist. Was soll also dieses kindische Beharren auf Deiner längst widerlegten Meinung? Übrigens: Lesen [http://www.ccinfo.de/netiquette.htm] bildet! Quote Link to post Share on other sites
Hayabusa 4 Posted June 1, 2012 Report Share Posted June 1, 2012 Und nun nenne bitte noch die Grundlage, nach der neben dem Dienstausweis der BPA vorzuzeigen wäre.PDV 350 Abschnitt 3.3.(6.1) [in Klammern bin ich mir nicht sicher, da ich diese nicht hier vorliegen habe] Der Dienstausweis der Polizei ist m.E. ohne Unterschrift, daher keine Urkunde (§126BGB). Wenn du dich legitimierst, so geht es nicht mit "nur" einem Dienstausweis Als geeignete Legitimationspapiere gelten bei jeder Legitimationsprüfung nur Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Andere Ausweispapiere wie Führerschein oder Betriebsausweise kommen indes nicht in Frage. Würd ich dir meinen Dienstausweis zeigen, wärst du auch nicht begnügt. Und die ist in unserem Fall die Adresse unserer Dienststelle. So werden nämlich unsere Gerichtsladungen nicht an unsere Privatadresse geschickt, sondern an unsere Dienststelle. Nach §839BGB & §63BBG handeln Beamten privat. Was hat dann die Dienststelle damit zu tun?Vlt. sollte ich bei der nächsten Verkehrskontrolle auch sagen, man soll die Gerichtsverhandlung an meine Dienststelle senden Frage zu 111:Bevor ich irgendwelche Unstimmigkeiten wieder habe in Bezug auf Begriffsbestimmungen, könnte mir jmd. die Begriffe Familien-, Geburtsname und NAME juristisch definieren, weil im BPA (also einer Urkunde) steht bei mir nur NAME Quote Link to post Share on other sites
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