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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Du hast doch oben behauptet, die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen. Kannst du das nun nicht begründen?

Der nette Beamte hat, Schlüsselsatz, etwas durchziehen wollen. Egal was, es hatte mit der eigentlichen Sache nichts zu tun. Schon das schließt Verhältnismäßigkeit aus.

 

Oder merkst du mittlerweile selber, daß du weiter oben über Sachen geschrieben hast, von denen du keine Ahnung hast?

Was ich merke ist, es ist sinnlos mit jemanden zu diskutieren der niemals einen Fehler bei der Polizei auch nur für möglich hält.

 

In diesem Sinne ziehe ich mich jetzt wieder zurück.

 

MfG.

 

hartmut

Ja, zieh dich zurück. Mit einer Begründung ist ja eh nicht zu rechnen...

 

Allerdings fürchte ich, daß du demnächst wieder hier ankommst, ein paar Begriffe einwirfst, sie nicht begründen kannst und dann geht das Spiel wieder von vorne los...

Wirklich schade, du warst mal ein ernstzunehmender Diskussionspartner.

 

Gruß

Goose

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

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Wobei hartmut mit dem Hinterfragen von einigen (fragwürdigen) Polizeiensätzen sogar Recht hat. Schön wäre wenn er einige Erkenntnisse die ihm hier gegeben werden auch annimmt.

 

 

bei dem Fall Rosenheim bleiben nämlich in der Tat noch einige fragwürdige Punkte offen bzw Fehler die auf beiden Seiten passiert sind.

 

* Idf

* fuß in der Tür

* betreten, durchsuchen und richter

 

wurde glaube ich hinreichend erklärt.

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..... Wenn die zuerst befragte Person äußert, sie kenne die gesuchte Person nicht, kurz darauf von gegenüber jemand äußert, diese Person sei nicht mehr dort, so ist doch wohl irgendwas faul.....

 

Dieses Argument verstehe ich jetzt nicht!!

 

Wenn die zuerst befragte Person, die erst seit kurzem in diesem Haus wohnt, den schon vor längerer Zeit ausgezogenen Gesuchten nicht kennt, ist das verdächtig?

 

Und die Zweitbefragt hat ja wohl wahrheitsgemäß bekanntgegeben, daß die diesen wohl kennt, dieser aber nicht mehr hier wohne.

 

Da wird wohl verzweifelt nach einer Rechtfertigung für das brutale und gesetzeswidrige Vorgehen der Polizisten gesucht....

 

Ich kann nur hoffen, daß das Gerichtsverfahren so ausgeht, wie es einem Rechtsstaat zukommt. Zum Schutz der Bevölkerung, aber auch der überwiegenden Mehrzahl der Polizisten.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Guest PedroK

@Goose:

 

Wie jetzt? So:

Zunächst war dei Frau Unverdächtige im Sinne des § 163b II StPO, hiernach war die Identitätsfeststellung zulässig.

Oder so:

Auch wenn anfangs die Identität nach dem Polizzeigesetz festgestellt wurde…

Oder lieber so:

…gehe ich davon aus, daß zumindest die Staatsanwaltschaft derzeit von der Rechtmäßigkeit der IDF (egal, auf welcher Grundlage) ausgegangen ist.

Wenn Polizei mit „egal auf welcher Grundlage“ argumentiert, finde ich das - gelinde gesagt - seltsam.

 

Bist Du in der Lage, die Rechtmäßigkeit der IDF auf Grund der Informationen, die zugänglich sind, zu begründen?

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@ weinberg

 

das Verfahren gegen die Polizisten wurde eingestellt.

 

Das hier ist ein Verfahren gegen die Frau, die hoffentlich für ihren brutalen, gesetzwidrigen Angriff gegen rechenschaftlich arbeitende Polizisten zur Verantwortung gezogen wird.

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@Goose:

 

Wie jetzt? So:

Zunächst war dei Frau Unverdächtige im Sinne des § 163b II StPO, hiernach war die Identitätsfeststellung zulässig.

Oder so:

Auch wenn anfangs die Identität nach dem Polizzeigesetz festgestellt wurde…

Oder lieber so:

…gehe ich davon aus, daß zumindest die Staatsanwaltschaft derzeit von der Rechtmäßigkeit der IDF (egal, auf welcher Grundlage) ausgegangen ist.

Wenn Polizei mit „egal auf welcher Grundlage“ argumentiert, finde ich das - gelinde gesagt - seltsam.

 

Bist Du in der Lage, die Rechtmäßigkeit der IDF auf Grund der Informationen, die zugänglich sind, zu begründen?

Dazu müsste ich noch mal alle Informationen sammeln.

 

Wenn die Kollegen vor Ort mit "egal auf welcher Grundlage" argumentieren, dann gebe ich dir Recht. Wir sind hier jedoch in einem Internetforum und hangeln uns an spärlichen Informationen entlang, wir haben weit weniger als die Kollegen vor Ort: Daher kann man das wohl kaum miteinander vergleichen.

 

Entscheidend ist jedoch die Information, daß die Staatsanwaltschaft von der Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung ausgeht, denn sonst hätte sie keine Anklage wegend es Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erheben können.

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK

@Goose:

 

Du forderst von Hartmut:

Du hast doch oben behauptet, die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen. Kannst du das nun nicht begründen?

Du selbst hast – einmal gestützt auf den 163b, dann auf das PolG (oder PAG Bayern) – behauptet, die IDF sei zulässig gewesen. Die Bitte um eine konkrete und schlüssige Begründung für Deine Behauptungen beantwortest Du mit:

Dazu müsste ich noch mal alle Informationen sammeln. [...]

IMO kann man feststellen, dass Du von anderen forderst, was du selbst nicht zu bringen bereit und/oder in der Lage bist.

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Soll er/sie von mir aus doch die 110 wählen.

 

 

Wie denn, wenn man blutig geschlagen und gefesselt am Boden liegt??

 

Weinberg

In der tat ungünstig; jedoch sollte der Bürger mit einem solchen Ausgang rechnen, wenn er Polizisten körperlich angreift.

Hat der Bürger dabei ein Messer, eine Schuss- oder sonstige Waffe kann er mit schlimmeren Folgen rechnen.

 

RECHTSMITTEL GEGEN POLIZEIVERFÜGUNGEN

* widerspruch

* Klage

* Petition

* Beschwerde

 

in ganz wenigen Fällen steht tatsächlich ein Notwehrecht vor Ort zu. Das ist aber nur dann wahrscheinlich wenn tatsächlich eine offensichtiche strafbare Handlung von dem Polizisten vorliegt; eine rein formelle rechtswidrige Polizeiverfügung wird mit Sicherheit keine Körperverletzung gegen den Polizisten zulassen.

 

das heißt: selbst wenn er den Fuß hätte nicht in die Tür stellen dürfen und selbst wenn sogar die IDF nicht gerechtfertig wäre darf die Frau den Polizisten nicht schubsen, schlagen und angreifen; auch dürfen die Nachbarn und ihr Mann ihr nicht helfen und die Polizisten angreifen.

 

 

zumal für den Fall hier das Verfahren gegen die Polizisten eingestellt ist.

also strafbar haben sie sich nicht gemacht.

 

jetzt könnte man noch vor das Verwaltungsgericht ziehen und die Frage klären, ob die IDF und der Fuß in der Tür rechtens waren.

 

das Gericht hier klärt die Strafbarkeit der Frau.

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@Goose:

 

Du forderst von Hartmut:

Du hast doch oben behauptet, die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen. Kannst du das nun nicht begründen?

Du selbst hast – einmal gestützt auf den 163b, dann auf das PolG (oder PAG Bayern) – behauptet, die IDF sei zulässig gewesen. Die Bitte um eine konkrete und schlüssige Begründung für Deine Behauptungen beantwortest Du mit:

Dazu müsste ich noch mal alle Informationen sammeln. [...]

IMO kann man feststellen, dass Du von anderen forderst, was du selbst nicht zu bringen bereit und/oder in der Lage bist.

Ich führe an, daß die IDF sowohl nach PolG als auch nach StPO durchgeführt worden sein kann. Wonach genau geht meines Wissens aus den Informationen nicht hervor.

Hätte die Staatsanwaltschaft, der ja alle Informationen vorliegen, jedoch keine rechtmäßige IDF erkannt, so hätte sie keine Klage erheben können, da der § 113 StGB, wie bereits gesagt, eine rechtmäßige Vollstreckungshandlung voraussetzt.

 

Gruß

Goose

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in ganz wenigen Fällen steht tatsächlich ein Notwehrecht vor Ort zu. Das ist aber nur dann wahrscheinlich wenn tatsächlich eine offensichtiche strafbare Handlung von dem Polizisten vorliegt; eine rein formelle rechtswidrige Polizeiverfügung wird mit Sicherheit keine Körperverletzung gegen den Polizisten zulassen.

 

Stimmt so auch nicht immer. Gabs doch den Fall wo ein Mitglied eine bekannten Rockebande einen Polizisten erschosssen hat und frei gesprochen wurde. Es ist also auch für Politzisten gefährlich in Wohnungen eindringen zu wollen wenn sie eben keinen richterlichen Beschluß bzw eine eindeutigen Rechtsgrund haben oder es zu Irrtümnern kommt. Und wie schon erwähnt, würde ein Grüner seinen Fuss in meine Tür stellen ohne eindeutige Rechtsgrundlage hätte er garantiert ein Loch in seinem Fuß - ein Richter wird danach schon entscheiden ob er dann Pech gehabt hat oder nicht.

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...
Weil Du gerade über Erkenntnisannahme schreibst: möchtest Du uns zu Deinem Erkenntnisgewinn aus dem hier und dem hier eigentlich noch was sagen oder sollen wir einfach davon ausgehen, daß Du Dich dank besserer Einsicht nicht mehr zu Deinen Äußerungen einlassen möchtest?

 

Dieses Argument verstehe ich jetzt nicht!!
Tröste Dich, da bist Du nicht allein. Aber nicht nur Du bist eben kein bayrischer Polizist, der weiß, welche Verhaltensweisen Menschen an den Tag legen, die etwas zu verbergen haben und die deshalb unaufgefordert auftauchen, um Polizisten zu informieren.

 

Da wird wohl verzweifelt nach einer Rechtfertigung für das brutale und gesetzeswidrige Vorgehen der Polizisten gesucht....
Uiiii, welch' böse Worte. Über Polizisten. Aber Du meinst sicher den angeklagten Ex-Polizisten.

 

Entscheidend ist jedoch die Information, daß die Staatsanwaltschaft von der Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung ausgeht, denn sonst hätte sie keine Anklage wegend es Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erheben können.
Zum einen muß die - weisungsgebundene - Staatsanwaltschaft grundsätzlich durchaus nicht von irgendeiner Rechtmäßigkeit ausgehen, um Anklage wegen was-auch-immer zu erheben, zum anderen ist eine Anklageerhebung kein Argument für irgendeine (Un-)Rechtmäßigkeit.

 

Das hier ist ein Verfahren gegen die Frau, die hoffentlich für ihren brutalen, gesetzwidrigen Angriff gegen rechenschaftlich arbeitende Polizisten zur Verantwortung gezogen wird.
Ich bin ja einiges gewohnt, besonders von Dir. Aber das ist selbst für Deine Verhältnisse exorbitant dämlich (und da bin ich noch höflich). Ich kann eigentlich nur hoffen, daß Du unter dem negativen Einfluß irgendwelcher Substanzen gestanden hast. Alles andere wäre zu fürchterlich.
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in ganz wenigen Fällen steht tatsächlich ein Notwehrecht vor Ort zu. Das ist aber nur dann wahrscheinlich wenn tatsächlich eine offensichtiche strafbare Handlung von dem Polizisten vorliegt; eine rein formelle rechtswidrige Polizeiverfügung wird mit Sicherheit keine Körperverletzung gegen den Polizisten zulassen.

 

Stimmt so auch nicht immer. Gabs doch den Fall wo ein Mitglied eine bekannten Rockebande einen Polizisten erschosssen hat und frei gesprochen wurde. Es ist also auch für Politzisten gefährlich in Wohnungen eindringen zu wollen wenn sie eben keinen richterlichen Beschluß bzw eine eindeutigen Rechtsgrund haben oder es zu Irrtümnern kommt.

Ach, meinst du jetzt, da lag kein Beschluss bei der Durchsuchung durch das SEK vor und wenn einer vorgelegen hätte, hätte der Typ nicht durch die Tür geschossen?

 

Und wie schon erwähnt, würde ein Grüner seinen Fuss in meine Tür stellen ohne eindeutige Rechtsgrundlage hätte er garantiert ein Loch in seinem Fuß - ein Richter wird danach schon entscheiden ob er dann Pech gehabt hat oder nicht.
Die Rechtsgrundlage habe ich dir schon dargelegt.

 

@Biber:

Zum einen muß die - weisungsgebundene - Staatsanwaltschaft grundsätzlich durchaus nicht von irgendeiner Rechtmäßigkeit ausgehen, um Anklage wegen was-auch-immer zu erheben, zum anderen ist eine Anklageerhebung kein Argument für irgendeine (Un-)Rechtmäßigkeit.
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage vorliegt, andernfalls stellt sie das Verfahren ein (§ 170 StPO)

Hier prüft sie selbstverständlich auch, ob die Tatbestandmerkmale der vorgeworfenen Straftat erfüllt sind. Und zur tatbestandmäßigen Begehung eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bedarf es noch immer eine rechtmäßige Vollstreckungshandlung.

Unterstellst du jetzt der StA, sie sei ihrer Pflicht, dieses zu prüfen nicht nachgekommen oder willst du sogar behaupten, sie hätte trotz einer unrechtmäßigen Grundmaßnahme die Klage erhoben und somit selber den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger verwirklicht?

 

Gruß

Goose

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in ganz wenigen Fällen steht tatsächlich ein Notwehrecht vor Ort zu. Das ist aber nur dann wahrscheinlich wenn tatsächlich eine offensichtiche strafbare Handlung von dem Polizisten vorliegt; eine rein formelle rechtswidrige Polizeiverfügung wird mit Sicherheit keine Körperverletzung gegen den Polizisten zulassen.

 

Stimmt so auch nicht immer. Gabs doch den Fall wo ein Mitglied eine bekannten Rockebande einen Polizisten erschosssen hat und frei gesprochen wurde. Es ist also auch für Politzisten gefährlich in Wohnungen eindringen zu wollen wenn sie eben keinen richterlichen Beschluß bzw eine eindeutigen Rechtsgrund haben oder es zu Irrtümnern kommt. Und wie schon erwähnt, würde ein Grüner seinen Fuss in meine Tür stellen ohne eindeutige Rechtsgrundlage hätte er garantiert ein Loch in seinem Fuß - ein Richter wird danach schon entscheiden ob er dann Pech gehabt hat oder nicht.

 

Eier und Käse

Birnen und Äpfel

 

denn da ging es um Putativnotwehr UND der Polizist war noch nicht als Polizist bekanntgegeben.

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In der tat ungünstig; jedoch sollte der Bürger mit einem solchen Ausgang rechnen, wenn er Polizisten körperlich angreift.

Hat der Bürger dabei ein Messer, eine Schuss- oder sonstige Waffe kann er mit schlimmeren Folgen rechnen.

Richtig, wenn er einen Polizisten angreift. Nicht wenn er einen rechtswidrigen Angriff abwehrt.

 

in ganz wenigen Fällen steht tatsächlich ein Notwehrecht vor Ort zu. Das ist aber nur dann wahrscheinlich wenn tatsächlich eine offensichtiche strafbare Handlung von dem Polizisten vorliegt; eine rein formelle rechtswidrige Polizeiverfügung wird mit Sicherheit keine Körperverletzung gegen den Polizisten zulassen.

Der Gesetzgeber gibt dem Bürger das Recht ein rechtswidriges eindringen in die Wohnung abzuwehren.

 

das heißt: selbst wenn er den Fuß hätte nicht in die Tür stellen dürfen

Das heißt, der Fuß in der Türe = rechtswidriges Verhalten, eindringen darf abgewehrt werden.

Das der Fuß in der Türe rechtswidrig war wurde doch vom Richter festgestellt. Damit ist die Abwehr = Notwehr.

 

zumal für den Fall hier das Verfahren gegen die Polizisten eingestellt ist.

also strafbar haben sie sich nicht gemacht.

Du unterschlägst das Wörtchen vorläufig. Bedeutet die Unschuld der Polizisten ist noch lange nicht erwiesen.

 

jetzt könnte man noch vor das Verwaltungsgericht ziehen und die Frage klären, ob die IDF und der Fuß in der Tür rechtens waren.

Sollte man machen, wobei ich eher den Weg über eine Anzeige wählen würde, und den Richter als Zeugen dazu.

 

das Gericht hier klärt die Strafbarkeit der Frau.

Und hat dem Polizisten schon eine Watsche gegeben.

 

Und nu ist Schluss für mich.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
Ich führe an, daß die IDF sowohl nach PolG als auch nach StPO durchgeführt worden sein kann.

Dieser Satz ist durch die zwei Worte „sein kann“ schlicht unwahr. Du hast nicht angeführt, dass dem so sein könne, sondern behauptet, dass dem so sei, lieferst aber keine Belege oder Begründungen für Deine Behauptung.

 

Wie gesagt: Du wirst IMO Deinen eigenen Maßstäben nicht gerecht.

 

Was die Staatsanwaltschaft „erkennt“, ist - wie @Biber ja bereits angemerkt hat – kein Beleg für die Richtigkeit ihrer „Erkenntnis“.

 

zumal für den Fall hier das Verfahren gegen die Polizisten eingestellt ist.

also strafbar haben sie sich nicht gemacht.

Das Fairfahren wurde vorläufig eingestellt. Rückschlüsse auf die Strafbarkeit sind da wohl fairfrüht.

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@hartmut

wann und wer entscheidet ob eine Polizeimaßnahme rechtswidrig ist?

 

Tipp: der Bürger vor Ort nicht.

 

 

und jetzt kommt es: sogar rechtswidrige Verwaltungsakte können mit Zwang durchgesetzt werden. Das ist rechtlich sehr kompliziert; einfach gesagt:

 

die Polizei entscheidet

die Polizei kann das durchsetzen

ob die Entscheidung richtig war klärt sich im nachhinein

 

so ungerecht ist der Staat manchmal zu seinen Bürgern

auch wenn du jetzt denkst, dass das Freiraum für Willkür schafft ist das nicht so; auch wenn es ab und an schwarze Schafe gibt.

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@PedroK: Fakt ist, daß es zwei mögliche Rechtsgrundlagen gibt, aufgrund deren die Identität festgestellt werden durfte. Es kann die eine oder die andere gewesen sein, nach welcher die Kollegen vor Ort vorgingen. Es ist jedoch unerheblich, welche es war, solange eine vorlag. Und daß eine vorlag, ist wie ich schon sagte anzunehmen, wenn man nicht unterstellen will, daß die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden ist (und für diese Annahme sehe ich hier keinerlei Anhaltspunkte)

 

Gruß

Goose

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Tipp: der Bürger vor Ort nicht.

 

Doch, wer will ihn an der Entscheidung hindern ? Wenn ein Bürger innerhalb von Sekunden den Entschluss fast den in seiner Wohnung stehenden Fuss abzuhacken, zu durchlöchern oder sonst was, dann hat er entschieden und das ganze in die Tat umgesetzt. Also entscheidet doch der Bürger selbst ob es dir passt oder nicht.

Ein Richter wird danach feststellen ob das handeln Ok war oder nicht. Und wenn sich rausstellt das der Grüne rechtswiedrig seinen Fuss drin hatte, dann kann das auch zu ungunsten des Grünen ausgehen. Also überlegt euch gut wann ihr eure Füsse wo hin tut wenn ihr sie nicht verlieren wollt. Es kann 1000 mal gut gehen und beim 1001 mal kommt ihr an den der sich das nicht gefallen läßt. :)

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Tipp: der Bürger vor Ort nicht.

 

Doch, wer will ihn an der Entscheidung hindern ?

 

 

Niemand.

 

 

 

 

wenn ein Bürger meint, er können den Polizisten angreifen sollte er sich bewußt sein, dass es für ihn auf dem Boden in der Acht enden wird.

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@PhantomRaser: Ich erinnere mich, daß wir mal eine Diskussion um einen erschossenen Hund hatten und ich erinnere mich auch an das Wutgebrüll.

 

Willst du, daß jetzt hier ein Polizist über die Konsequenzen schreibt, die das von dir geschilderte Verhalten haben wird, um dann das gleiche Wutgebrüll zu provozieren?

 

Gruß

Goose

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Willst du, daß jetzt hier ein Polizist über die Konsequenzen schreibt, die das von dir geschilderte Verhalten haben wird, um dann das gleiche Wutgebrüll zu provozieren?

 

Willst du das ein Bürger über die Konsequenzen schreibt die das von dir angenommene Befugniss ohne Grund Wohnungen betreten zu dürfen hervorrufen kann ?

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Ich hatte dir ja weiter oben schon empfohlen, dich erst mal mit den rechtlichen Gegebenheiten zu befassen, bevor du dich allzu intensiv zu Themen auslässt, in denen du augenscheinlich nur gefährliches Halbwissen besitzt.

 

Gruß

Goose

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Also, ich ziehe aus den zahlreichen Beiträgen hier eigentlich nur die Info, das man vor dem Öffnen seiner Wohnungstür immer durch den Spion schaut. Sieht man dort Uniformierte, bleibt die Tür eben zu. Dann kann auch keiner einen Fuß reinstellen.

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Also, ich ziehe aus den zahlreichen Beiträgen hier eigentlich nur die Info, das man vor dem Öffnen seiner Wohnungstür immer durch den Spion schaut. Sieht man dort Uniformierte, bleibt die Tür eben zu. Dann kann auch keiner einen Fuß reinstellen.

 

 

:)

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@hartmut

wann und wer entscheidet ob eine Polizeimaßnahme rechtswidrig ist?

 

Tipp: der Bürger vor Ort nicht.

 

 

und jetzt kommt es: sogar rechtswidrige Verwaltungsakte können mit Zwang durchgesetzt werden. Das ist rechtlich sehr kompliziert; einfach gesagt:

 

die Polizei entscheidet

die Polizei kann das durchsetzen

ob die Entscheidung richtig war klärt sich im nachhinein

 

so ungerecht ist der Staat manchmal zu seinen Bürgern

auch wenn du jetzt denkst, dass das Freiraum für Willkür schafft ist das nicht so; auch wenn es ab und an schwarze Schafe gibt.

 

 

denn können wir ja dankbar sein, dass wir nicht amerikanische Verhältnisse haben. Erst schießen und dann fragen...

 

Also, ich ziehe aus den zahlreichen Beiträgen hier eigentlich nur die Info, das man vor dem Öffnen seiner Wohnungstür immer durch den Spion schaut. Sieht man dort Uniformierte, bleibt die Tür eben zu. Dann kann auch keiner einen Fuß reinstellen.

 

das sowieso, Klingel ist meistens aus. Willkommener Besuch ruft an, Behörden dürfen sich schriftlich anmelden.

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Also, ich ziehe aus den zahlreichen Beiträgen hier eigentlich nur die Info, das man vor dem Öffnen seiner Wohnungstür immer durch den Spion schaut. Sieht man dort Uniformierte, bleibt die Tür eben zu. Dann kann auch keiner einen Fuß reinstellen.

 

 

:whistling:

 

 

Soooo kriegst du die Tür auch nicht auf :)

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Mensch, welch ein Glück, dass bis auf zwei die meisten Bundesländer schon blaue Uniformen haben bzw. dabei sind umzustellen :)

 

 

das hast du richtig erkannt, die meisten aber nicht alle... http://wuerziworld.de/Smilies/lol/lol12.gif

 

wieviel ommas wissen das???

 

hier mal in blau

 

http://www.ebay.de/itm/Polizeijacke-Polize...=item256fcac89b

 

http://www.ebay.de/itm/Polizeihose-Cargoho...=item256fedd5f2

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Also, ich ziehe aus den zahlreichen Beiträgen hier eigentlich nur die Info, das man vor dem Öffnen seiner Wohnungstür immer durch den Spion schaut. Sieht man dort Uniformierte, bleibt die Tür eben zu. Dann kann auch keiner einen Fuß reinstellen.

 

 

:whistling:

 

 

Soooo kriegst du die Tür auch nicht auf :)

 

Danke ! Der ist gut und Dein Beitrag oben spricht mir aus der Seele.

Gruss

snb

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denn können wir ja dankbar sein, dass wir nicht amerikanische Verhältnisse haben. Erst schießen und dann fragen...

 

In den USA ist die Wohnung noch viel mehr geschützt als bei uns - ganz anders als man es immer in diesen typischen Filem sieht. Sogar Fahrzeuge dürfen nicht wie bei uns einfach durchsucht werden. Richterliche Durchsuchungsbeschlüsse werden dort sogar meist nur für einen Raum ausgestellt und wenn die Drogen etc nebenan liegen, haben die Polizisten pech gehabt. Das stellen des Fußes in die Tür nur um einen Ausweis zu sehen dort unvorstellbar.

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denn können wir ja dankbar sein, dass wir nicht amerikanische Verhältnisse haben. Erst schießen und dann fragen...

 

In den USA ist die Wohnung noch viel mehr geschützt als bei uns - ganz anders als man es immer in diesen typischen Filem sieht. Sogar Fahrzeuge dürfen nicht wie bei uns einfach durchsucht werden. Richterliche Durchsuchungsbeschlüsse werden dort sogar meist nur für einen Raum ausgestellt und wenn die Drogen etc nebenan liegen, haben die Polizisten pech gehabt. Das stellen des Fußes in die Tür nur um einen Ausweis zu sehen dort unvorstellbar.

 

 

dort darf auch Hausbesitzer sein Grund und Boden verteidigen

 

aber hier muss der Bürger die Tür aushängen und Kaffe und Bockwurst bereithalten

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gefährliches Halbwissen besitzt.

 

Gruß

Goose

 

Gefahr in Verzug ? scnr

Was ist an Wissen gefährlich ? Und was ist Halbwissen ?

Ich kenne nur "Wissen" oder "Unwissen".

Gruss

snb

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Unterstellst du jetzt der StA, sie sei ihrer Pflicht, dieses zu prüfen nicht nachgekommen
Nö.

 

willst du sogar behaupten, sie hätte trotz einer unrechtmäßigen Grundmaßnahme die Klage erhoben und somit selber den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger verwirklicht?
Nö. Ich habe festgestellt, daß die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, daß für eine Anklageerhebung keine Rechtmäßigkeit von irgendwas notwendig ist und daß die Anklageerhebung kein Argument und schon gar kein Beweis für irgendwas ist.

 

Ich kann aus den Prozeßberichten nicht erkennen, daß die Staatsanwaltschaft die Frage der Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung als Entscheidungskriterium für oder gegen die Anklage bewertet hat. Das gilt umso mehr, als nicht nur die Dame angeklagt ist, deren Identität festgestellt werden sollte.

 

Also, ich ziehe aus den zahlreichen Beiträgen hier eigentlich nur die Info, das man vor dem Öffnen seiner Wohnungstür immer durch den Spion schaut. Sieht man dort Uniformierte, bleibt die Tür eben zu. Dann kann auch keiner einen Fuß reinstellen.
Diese Antwort
:)
zeigt, daß Deine Info richtig sein muß. Aber vielleicht äußert sich ja auch noch ein Polizist zu Deiner Idee.

 

Du hast nicht meine Frage beantwortet.
Tja, auch Du bekommst hier keine Sonderbehandlung!
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Antwort
:)
zeigt, daß Deine Info richtig sein muß. Aber vielleicht äußert sich ja auch noch ein Polizist zu Deiner Idee.

 

 

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen "Tür eintreten" und "Fuss zwischen die Tür" ?

Wenn ich hier die rechtliche Argumentation der pro "Fuss zwischen die Tür Fraktion" lese, sehe

ich da keinen.

Oder bin ich wirklich so blöd, wie meine Mutter immer gesagt hat ?

Fragen über Fragen...

snb

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Ich kann aus den Prozeßberichten nicht erkennen, daß die Staatsanwaltschaft die Frage der Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung als Entscheidungskriterium für oder gegen die Anklage bewertet hat. Das gilt umso mehr, als nicht nur die Dame angeklagt ist, deren Identität festgestellt werden sollte.
Verstehst du nicht, was ich dir erkläre oder willst du es nicht verstehen?

 

Klagt man einen Diebstahl an, prüft man zuvor auch, ob die Ware tatsächlich entwendet wurde oder ob sie dem Beschuldigten nicht doch gehörte. Klagt man eine Trunkenheitsfahrt an, prüft man auch, ob der Beschuldigte ein Fahrzeug geführt hat. Klagt man eine Körperverletzung an, prüft man, ob da tatsächlich jemand verletzt wurde.

Klagt man einen Widerstand an, prüft man, ob eine rechtmäßige Vollstreckungshandlung vorgelegen hat.

 

 

§ 113 StGB

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

 

 

 

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1.

der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder

2.

der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

 

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

 

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

 

Nach Absatz 3 wäre der Widerstand bei einer unrechtmäßigen IDF nicht strafbar gewesen, deshalb prüft man schon im Vorfeld die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme.

 

Gruß

Goose

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Verstehst du nicht, was ich dir erkläre
Doch doch, aber danke der Nachfrage. Und auch das
Nach Absatz 3 wäre der Widerstand bei einer unrechtmäßigen IDF nicht strafbar gewesen, deshalb prüft man schon im Vorfeld die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme.
habe ich durchaus begriffen.

 

Ich habe allerdings ein Problem damit, daß nach meinem Verständnis die Situation nicht an der eigentlichen IDF eskaliert ist (die Angeklagte war ja durchaus bereit, sich auszuweisen), sondern an dem Fuß-in-der-Tür, also dem Betreten der Wohnung durch den Beamten. Auch die Anklage gegen die anderen Beteiligten kann dann nichts mehr mit der IDF zu tun haben, sondern müßte sich auf die dann als rechtmäßig beurteilte Aktion (gegen die IDF-Dame) des Beamten stützen.

 

Möglicherweise ist diese überwiegend laienhafte Sicht aber für die prozeßbeteiligten Juristen kein Problem; in den Artikeln kann ich dazu nichts brauchbares entdecken. Ich lege allerdings Wert darauf, daß die Annahme, nur weil die Staatsanwaltschaft als angeblich objektive Behörde etwas entschieden hat, sei das auch richtig, keinesfalls zwingend ist.

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Und das soll plötzlich nicht mehr gelten?

1. die Tipps sind sicherlich sinnvoll, wenn es sich um Rentner handelt. Denn das sind im Regelfall die Zielpersonen dieser Scheincops. Vom Ottonormalbürger darf man wohl erwarten, daß er etwas mehr Menschen-/Kenntnis besitzt.

 

2. wie bitte schön soll jemand einen Dienstausweis dermaßen wie von Dir zum Ende Deines Postings geschildert "untersuchen", wenn er insbesondere gar kein Recht darauf hat, den Ausweis ausgehändigt zu bekommen?! Zeigen soll(t)e man ihn, nicht aber aushändigen. Ich darf ihn Dir sogar gar nicht aushändigen. Das nämlich besagen interne Dienstvorschriften. Aushändigen darf ich ihn nur einem Kollegen.

 

Des weiteren halte ich es für sehr realitätsfremd anzunehmen, daß ein Kollege so lange wartet, bis sich ein Bürger davon überzeugt hat, daß es sich um einen Originalausweis handelt (was ja, wie wir unlängst schonmal feststellten, kaum möglich ist).

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Na, dann ist ja alles gut.

Wenngleich ich mir da bei Dir nicht so ganz sicher bin, hoffe ich es doch sehr.

 

Welchen Punkt 3 meintest Du nun? Und wo meinst wäre ich ausgewichen?
Bitte:
(...)

3. Bedienstete, die das Ergebnis dieser Überprüfung nicht akzeptieren wollen, sind in letzter Konsequenz aus dem Staatsdienst zu entfernen.

(...)3. Du darfst gern eine Menge glauben und auch meinen. Ob aber etwas auch tatsächlich zu erfolgen hat, liegt wohl eher weniger in Deiner Entscheidungsgewalt.

Und wo bin ich jetzt ausgewichen? Ich habe Dir meine Meinung zu Deiner Meinung mitgeteilt. Unzweideutig dürfte dabei zum Ausdruck gekommen sein, daß ich Deine Meinung nicht teile.

 

Was im Nachhinein geschieht, was wie überprüft und ggf. rechtlich bewertet wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Nö. Genau um diese rechtliche Würdugung geht es.

Hast Du verstanden, was ich geschrieben habe? Der Cop vor Ort muß und wird innerhalb kürzester Zeit entscheiden und dabei ganz sicher nicht eine solch ausführliche und tiefgreifende rechtliche Würdigung vornehmen (können!!), wie die Herren Anwälte und Richter, die sich dafür in aller Ruhe Monate gönnen.

Es steht also auf einem anderen Blatt, was im Nachhinein wie überprüft und ggf. rechtlich bewertet wird.

 

Du hast die Beduetung von 'grundsätzlich' offenbar immer noch nicht begriffen.

Nun, vllt bist eher Du derjenige, der die Bedeutung nicht erfaßt hat.

 

Der Richter hat Deine Frage bereits beantwortet: ja, ist es.

Das ist Deine Auslegung. Nicht meine.

 

Die Sache mit dem Post-Lkw ist eine gänzlich andere.
Inwiefern?

Hättest Du etwas weiter gelesen und würdest nicht alle fünf Worte einzeln zitieren, so hättest Du Dir diese Frage sparen können.

 

Wieso kommst Du jezt plötzlich auf Geldtransporte?

Tja, weil eben die Post auch Geld/Wertsachen transportiert. Ich kenne zufällig eine Postbedienstete, die solches regelmäßig tun muß. Und ich halte es für vergleichbar.

 

"Grundsätzlich" bedeutet, es gibt Ausnahmen.
Gut erkannt. Genau deshalb wäre es auch falsch gewesen, zu sagen
Dafür hätten Sie erst einen Durchsuchungsbeschluß besorgen MÜSSEN!

Ach nee..... Du bist scheinbar etwas verwirrt bzw. redest wirres Zeug. Anders kann ich mir Dein Rumgeeiere hier nicht mehr erklären.

 

In diesem speziellen Einzelfall, der zur Verhandlung ansteht, wurde gesagt "grundsätzlich .... Durchsuchungsbeschluß". Bedeutet also: SOLLTE, nicht MUß! Woher Du also Deine Überzeugung beziehst, man hätte ihr einen solchen Beschluß erwirken müssen bzw. der Richter hätte das ja so gesagt, ist mir schleierhaft.

 

Zum Beispiel.
Du wirst sicher verstehen, daß genau das in dem hier geschilderten Fall kaum jemand glauben wird.

Naja, sagen wir mal: DU wirst es nicht glauben. Das aber ist nicht weiter tragisch.

 

in Uniform und für den Ottonormalbürger ohne weiteres als Cop zu erkennen muß ich mich nicht ausweisen.
Ich sage es ja nur ungern zum x-ten Mal, aber da Du Dich hier offensichtlich ein wenig lernresistent zeigst, halt doch: grundsätzlich mußt Du Dich auch in Uniform ausweisen (das PolG macht da offenbar keinen Unterschied), Ausnahmen bestätigen die Regel.

Sagt der Blinde zu dem Sehenden. Von mir aus darfst Du Dir gern Deine eigene Realität zusammenbasteln. Fakt ist und bleibt: ich muß es nicht. Glaub es oder laß es. Mir egal.

 

der Bürger darf brav seinen Ausweis holen, so er ihn nicht parat haben sollte, ABER die Tür bleibt auf.
Ich sage es ja nur ungern zum x-ten Mal, aber da Du Dich hier offensichtlich ein wenig lernresistent zeigst, halt doch: das ist Deine Meinung, die zumindest der Richter in dem hier diskutierten Fall für falsch hält.

Siehe oben. Ob es ein Richter im Einzelfall für falsch hält (was hier eher Deiner persönlichen Auslegung entspricht), ist vor Ort zunächst egal. Denn dort entscheidet der Cop je nach Sachlage. Und wenn der sagt, daß die Tür auf bleibt, dann bleibt sie auch auf.

 

Und das soll plötzlich nicht mehr gelten?
Dochdoch, aber nur, wenn der Beamte das möchte.

Es ist ja nicht schlimm, wenn man etwas nicht weiß. Schlimm ist aber, wenn man nichts weiß, sich aber auf etwas versteift, was so nicht richtig ist. An dieser Stelle zitiere ich Dich einfach mal: jeder blamiert sich selbst, so gut er kann.

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Und das soll plötzlich nicht mehr gelten?
Dochdoch, aber nur, wenn der Beamte das möchte.

Ach stimmt, ich erinnere mich bei dem Problem

"wann hat ein Polizist Wegerechte" gabs ja auch Probleme mit der Gesetzeswahrnehmung. :)

 

 

Mancher verfügt eben über "gefühlte" Wegerechte :nolimit:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=745005

Ist auch nicht schlimm, solange der Bürger mitfühlt.

Nur wenn man dann auf 1 % trifft die auf die gefühlten Rechte keine Rücksicht nehmen wirds launisch.

 

 

Jetzt weiß ich auch wieder warum ich jemand ignoriert hatte. :whistling:

Ich weiß nicht, was für ein Problem Dich gerade beschleicht, aber es muß schon gewaltig sein, wenn man für die Bewältigung große und eingefärbte Schrift benötigt. :wand:

 

Ansonsten: :heul: mehr ist dazu nun wirklich nicht zu bemerken. Ich hoffe denn auch, daß Du wieder in den Ignoremodus umschaltest. Ich möchte doch ungern, daß Dein heiles Weltbild einen Knacks bekommt. :wand:

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Der Cop vor Ort muß und wird innerhalb kürzester Zeit entscheiden und dabei ganz sicher nicht eine solch ausführliche und tiefgreifende rechtliche Würdigung vornehmen (können!!), wie die Herren Anwälte und Richter, die sich dafür in aller Ruhe Monate gönnen.

Es steht also auf einem anderen Blatt, was im Nachhinein wie überprüft und ggf. rechtlich bewertet wird.

 

 

das heißt also, ihr könnt machen was euch euer "komisches" gefühl rät, weil ein anderer später entscheidet ob ihr das recht dazu hattet oder nicht?

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Wenn die zuerst befragte Person, die erst seit kurzem in diesem Haus wohnt, den schon vor längerer Zeit ausgezogenen Gesuchten nicht kennt, ist das verdächtig?

Wenn dies so war, dann muß ich Dir Recht geben. Dieser Punkt ist an mir vorbeigegangen.

 

Und die Zweitbefragt hat ja wohl wahrheitsgemäß bekanntgegeben, daß die diesen wohl kennt, dieser aber nicht mehr hier wohne.

Das "hier nicht mehr wohnen" muß nicht zwangsläufig ein "sich hier aufhalten" ausschließen. Das aber ist letztlich auch nur eine Mutmaßung und irgendwie scheint's mir, wir driften immer wieder ins Reich der Spekulationen ab. Wie in so vielen anderen Diskussionen auch: jeder hier meint, er wüßte mehr, als die Presse, der Richter und die Beteiligten zusammen. Jeder maßt sich eine rechtliche Würdigung und Beurteilung an, insbesondere die, die davon gar keine Ahnung haben. Und eben an diesem Punkt fängt es an albern zu werden.

 

Da wird wohl verzweifelt nach einer Rechtfertigung für das brutale und gesetzeswidrige Vorgehen der Polizisten gesucht....

Nein, ganz und gar nicht. Ich versuche nur dem hier scheinbar bewußten Bemühen, sich nur einseitig zu bewegen und die Dinge zu betrachten, ein wenig entgegenzuwirken. Man sollte ALLES betrachten. Manches aber wird hier völlig ausgeblendet. Ob und inwieweit hier das Vorgehen der Polizei gesetzeswidrig war, wird aktuell geklärt. Woher also nimmst Du die Gewißheit, daß es so war? Weißt Du bereits mehr? Wenn ja, woher?

 

Ich kann nur hoffen, daß das Gerichtsverfahren so ausgeht, wie es einem Rechtsstaat zukommt. Zum Schutz der Bevölkerung, aber auch der überwiegenden Mehrzahl der Polizisten.

Du äußerst gerade (zwischen den Zeilen) eine Vorverurteilung. Du hast bereits vor Ende der Verhandlung Deinen Schuldigen gefunden, Dein Urteil gefällt. Und da redest DU von Rechtsstaat? Wie albern ist das denn!!!! Da muß man wohl sagen: GUT, daß DU kein Geschworener oder Richter bist!!

 

Wie denn, wenn man blutig geschlagen und gefesselt am Boden liegt??

Wer wurde denn blutig geschlagen und am Boden gefesselt? Wenn Du Dich dabei gerade auf den vorliegenden Sachverhalt beziehst, so erkläre mir doch bitte einmal, wo gefordert wurde, daß sich die Kollegen ausweisen? Vielmehr stand doch fest, daß es sich um Cops handelte. Jedenfalls wurde das, soweit mir bekannt, nicht in Zweifel gezogen.

 

Und wie schon erwähnt, würde ein Grüner seinen Fuss in meine Tür stellen ohne eindeutige Rechtsgrundlage hätte er garantiert ein Loch in seinem Fuß - ein Richter wird danach schon entscheiden ob er dann Pech gehabt hat oder nicht.

Jajaja... blablabla..... und als nächstes kommt: dann hättest Du von einem seiner Kollegen ein Loch im Kopf....

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Tröste Dich, da bist Du nicht allein. Aber nicht nur Du bist eben kein bayrischer Polizist, der weiß, welche Verhaltensweisen Menschen an den Tag legen, die etwas zu verbergen haben und die deshalb unaufgefordert auftauchen, um Polizisten zu informieren.

 

Uiiii, welch' böse Worte. Über Polizisten. Aber Du meinst sicher den angeklagten Ex-Polizisten.

 

Ich bin ja einiges gewohnt, besonders von Dir. Aber das ist selbst für Deine Verhältnisse exorbitant dämlich (und da bin ich noch höflich). Ich kann eigentlich nur hoffen, daß Du unter dem negativen Einfluß irgendwelcher Substanzen gestanden hast. Alles andere wäre zu fürchterlich.

Was für eine widerlich schäbige Art Du hier an den Tag legst...... zur Abwechslung solltest Du Dir mal Dein Spiegelbild betrachten, wenn Du über Blaulicht (oder auch andere) herziehst. Für mich bist Du damit als Diskussionspartner gestorben. Mit sowas wie Dir diskutiere ich nicht.

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