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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Selbst wenn die IDF rechtswidrig wäre, was im Nachgang nur ein Gericht feststellen kann, darf man sich eben nicht weigern wenn der Polizist von einem den Ausweis verlangt.

Du hast aber nicht zufällig gelesen das der Polizist den Geldbeutel mit dem Ausweis in der Hand hatte?

 

Selbst wenn man im Recht ist.

Muss man sich dem Unrecht beugen wenn das Unrecht von der Polizei ausgeht?

Ist doch das was Du meinst?

 

Wobei ich hier schon ein Kontrollrecht sehe! Wer falschparkende Autofahrer beschimpft kann durchaus als Störung der ÖSuO gesehen werden und

Findest Du es nicht etwas unrichtig für eine Fahrzeugkontrolle einen Radweg als Haltestelle auszusuchen?

a)polizielich überprüft und b)verbal ermahnt werden. UND hier fand ja auch noch, was der Herr nicht gesehen hat, eine Polizeikontrolle statt.

Eher einen Rechtsbruch durch die Polizei. Ja ich weiß, die Polizei darf alles.

 

Wenigstens hat da der Richter mal durchschaut was abgegangen ist. Nur fürchte ich, der Polizist bleibt ungeschoren, trotz der Ungereimtheiten.

 

Aber findest Du es nicht merkwürdig. Entweder sind die Bayern ganz furchtbare Schläger die gerne Polizisten klopfen, oder bei der bayrischen Polizei stimmt was nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Muss man sich dem Unrecht beugen wenn das Unrecht von der Polizei ausgeht?

 

Wer stellt den Unrecht und Recht fest?????

 

 

 

Findest Du es nicht etwas unrichtig für eine Fahrzeugkontrolle einen Radweg als Haltestelle auszusuchen?

Jein, das kommt drauf an... gab es eine bessere Möglichkeit in der Nähe? War die Kontrolle zwingend erforderlich?

Am besten sind die Kontrollen auf einem Parkplatz... manchmal finden die auch mitten auf der Kreuzung statt... Ziel ist es immer die Kontrolle an einem Ort zu machen, wo der Verkehr wenig beeinträchtigt wird und eine Gefährdung für den übrigen Verkehr, für das angehalten Auto und die Polizisten am geringsten ist.

 

Es kann also sein, dass der Kontrollort hier falsch gewählt war oder das es zwingend erforderlich war dort die Kontrolle zu machen. Um dir das zu beantworten müsste ich mir a) den Ort anschauen und b) die Begründung der Polizisten hören.

Ich halte beide Varianten für möglich!

 

die Polizei darf alles.

NEIN!! darf sie nicht.

Aber selbst wenn sie etwas nicht darf, welche Rechtsmittel stehen dem Betroffenen wann und wie zu?

 

 

So behauptet es der Rentner

bezüglich Behauptungen habe ich dir ein Video verlinkt.

Der Bürger behauptet, dass nix los war und die Polizei geschubbst hätte.

Ich sehe, wie der Bürger einen vorbeilaufenden Polizisten tritt!!

 

Der hat eben ein besseres Gedächtnis als der Polizist.

in dem Link-Video hat der Bürger ein sehr sehr sehr kurzes Gedächnis...

 

was war denn nun tatsächlich zwischen Renter und Polizist los????

 

Ein Indiz, dass der Rentner vielleicht nicht soooooooooooo nett war, wie du uns glauben machen willst sind zwei Textstellen

1. der Rentner mault einen Autofahrer an, der ungünstig parkt

(ich tue das nicht, selbst wenn ich mich innerlich aufrege maule ich Falschparker nicht an)

2. der Renter weigerte sich zunächst dem Polizisten seinen Ausweis zu geben/zeigen

 

Mir reicht dass um den Sachverhalt erst genauer hinterfragen zu wollen, bevor ich den Polizisten vorverurteile!!!

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Wer stellt den Unrecht und Recht fest?????

Wohl der der davon betroffen ist.

 

Es kann also sein, dass der Kontrollort hier falsch gewählt war oder das es zwingend erforderlich war dort die Kontrolle zu machen. Um dir das zu beantworten müsste ich mir a) den Ort anschauen und b) die Begründung der Polizisten hören.

Ich halte beide Varianten für möglich!

Aber sicher doch. Polizeikontrolle geht vor Verkehrssicherheit.

 

NEIN!! darf sie nicht.

Aber selbst wenn sie etwas nicht darf, welche Rechtsmittel stehen dem Betroffenen wann und wie zu?

Vor einiger Zeit hätte ich noch gesagt, der Rechtsweg. Aber zwischen recht haben, und Recht bekommen, hat der Liebe Gott die Juristen gesetzt.

 

bezüglich Behauptungen habe ich dir ein Video verlinkt.

Was soll jetzt ein Video vom Heiligendamm, sowieso eines von der harmlosen Sorte. Ja der hat mit dem Fuß ausgeholt, war nicht nett, waren die Polizisten dort aber auch nicht.

 

Der Bürger behauptet, dass nix los war und die Polizei geschubbst hätte.

Ich sehe, wie der Bürger einen vorbeilaufenden Polizisten tritt!!

Hat er getroffen oder wollte er nur?

 

was war denn nun tatsächlich zwischen Renter und Polizist los????

Alle Radfahrer sind Rambos. :ninja:

 

 

1. der Rentner mault einen Autofahrer an, der ungünstig parkt

(ich tue das nicht, selbst wenn ich mich innerlich aufrege maule ich Falschparker nicht an)

2. der Renter weigerte sich zunächst dem Polizisten seinen Ausweis zu geben/zeigen

Wenn der Radfahrer da rum mault, geht das zu Lasten der Redefreiheit, ist eben südländisches Temperament.

Das er sich geweigert hat steht ja garnicht fest. Der Rentner konnte sich noch erinnern, der Polizist hatte Alzheimer.

Mir reicht dass um den Sachverhalt erst genauer hinterfragen zu wollen, bevor ich den Polizisten vorverurteile!!!

Zum Glück hast Du keine Vorurteile bezüglich des Rentners.

 

Aber wenn Du schon auf treten stehst. So ab 6:40 wird getreten.

 

Und noch der Text zum Video

Mieten-Demo

Polizisten zeigen Prügel-Kollegen an

http://www.bz-berlin.de/bezirk/kreuzberg/polizisten-zeigen-pruegel-kollegen-an-article1478966.html

 

Die Berliner Polizisten scheinen etwas sensibler als die Bayrischen zu sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Was das nun mit deinem Link zu tun hat???

Nichts

Gut das Du es selber erwähnt hast.

 

ich kann mir also auf grund von Zweifeln noch kein vernichtendes Urteil gegen den Polizisten bilden...
Mußt Du auch nicht. Dafür gibt es ja Fachleute.
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Schon etwas seltsam das der Beamte von nichts mehr wusste.

hmm, Einzelfall??? :think:

 

Ok...

2 Dinge fallen mir ein

Heute sind wir sparsam :victory:

 

 

Wobei ich hier schon ein Kontrollrecht sehe! Wer falschparkende Autofahrer beschimpft kann durchaus als Störung der ÖSuO gesehen werden

Wo hast du jetzt die Beschimpfung rausgelesen? Ich sehe nur ne Meinungsäußerung.

 

Sek: 02!!!
Der Mann ist nicht der Jüngste, da muss man schon seine Beine ab und zu strecken :sneaky:

 

Sek 05 ist dann die Einladung zu einer Eskalation, die hier Seitens der Polizei nicht angenommen wurde.

Sie haben sich nicht provozieren lassen

 

Zumindest ein Teil des Berichtes lässt mich aufhorchen

Welcher Teil???

 

 

 

die Polizei darf alles.

 

NEIN!! darf sie nicht.

Aber selbst wenn sie etwas nicht darf, welche Rechtsmittel stehen dem Betroffenen wann und wie zu?

Artikel 20 (4) GG

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Und wenn man doch Widerstand leistet, kommt automatisch §113 StGB.

 

Ich sehe, wie der Bürger einen vorbeilaufenden Polizisten tritt!!

Ich kann nicht erkennen, das er ihn getroffen hätte. Warum handelt dann nicht der betroffene Polizist, sondern sein Hintermann?

 

was war denn nun tatsächlich zwischen Renter und Polizist los????

 

Ein Indiz,...

Wieder ein Monolog???

 

1. der Rentner mault einen Autofahrer an, der ungünstig parkt

(ich tue das nicht, selbst wenn ich mich innerlich aufrege maule ich Falschparker nicht an)

Sorry, vlt. hab ich es überlesen. Kannst du mir bitte die Textstelle zeigen, wo das fettgedruckte steht???

2. der Renter weigerte sich zunächst dem Polizisten seinen Ausweis zu geben/zeigen

sagte der Polizist, aber sein Erinnerungsvermögen scheint eh schon im Alter von 34 etwas geschwächt zu sein.

 

Zum Vorfall:

Auch traurig, das der Vorfall nur eingestellt wurde und der Rentner nicht freigesprochen, somit dennoch zumindest finanziell bestraft (Anwaltskosten) und der vergessliche Polizist wird, wie die meißten anderen auch nichts zu befürchten haben - Mangelnde Beweise, aber kennt man schon

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die Polizei darf alles.

 

NEIN!! darf sie nicht.

Aber selbst wenn sie etwas nicht darf, welche Rechtsmittel stehen dem Betroffenen wann und wie zu?

Artikel 20 (4) GG

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Und wenn man doch Widerstand leistet, kommt automatisch §113 StGB.

 

 

Völliger Quatsch!

Das Widerstandsrecht bezieht sich auf die verfassungsmäßige Ordnung - erst wenn diese geändert wird, also z.B. die Demokratie per Gesetz abgeschafft wird, oder die in Art 79 (3) GG genannten Artikel (Art. 1-3 GG) geändert oder abgeschafft werden sollen!! Erst dann darf Widerstand geleistet werden!

Ich empfehle, dazu folgenden Wikipedia-Artikel zu lesen: http://de.wikipedia....iderstandsrecht

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@hayabusa.

 

 

wenn ich dir jetzt sage, was ich von dir denke bekomme ich eine Verwarnung; also versuche ich es sachlich:

 

- du redest einen Angriff gegen Polizisten schön

- das ist unverschämt

 

- du hast das Widerstandsrecht überhaupt nicht begriffen

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du redest einen Angriff gegen Polizisten schön
Darüber kann man geteilter Meinung sein. Darüber
das ist unverschämt
nicht. Das ist nämlich Meinungsfreiheit.
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Und nun ratet mal in welchem Bundesland den Pizzabäckern die Türen gesprengt wurden?

 

 

Auf die Frage, wer für den nicht unerheblichen Sachschaden aufkomme, sagte der Oberstaatsanwalt, gegebenenfalls werde der von der Justiz erstattet. Das werde sich im Laufe des Verfahrens noch ergeben.

Der Anklagevertreter stellte auch klar, dass sich der Verdacht in einigen Fällen nicht gegen die Inhaber der Pizzerien gerichtet habe, sondern gegen deren Angestellte. Keinesfalls aber dürfe der Eindruck entstehen, die Restaurants sollten von Gästen nicht mehr besucht werden.

 

In der Tat wurden die Beamten bei keinem der durchsuchten Objekte im Kreis fündig.

http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/bad-kissingen/Polizei-durchsucht-Pizzerien-in-Bad-Kissingen;art211,290231

 

Das hatten wir auch noch nicht, Kneipe auf den Kopf stellen weil Angestellte verdächtigt werden.

 

Also, in Bayern muss wirklich etwas schief laufen, aber ganz schief. In Berlin zeigen Polizisten ihren Kollegen an, der im Vergleich zu anderen Polizisten die wir schon hatten, nur etwas überreagiert hat, und in Bayern laufend dicke Dinger ohne Konsequenzen.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich halte es für falsch Menschenzu treten, die an einem vorbei gehen.

Ich halte es für falsch daraus dämliche Witze zu machen, wenn man selber noch nicht mal das Widerstandsrecht begriffen hat.

 

 

in Bayern ist derzeit irgendwas scheinbar komisch.

in Bayern war schon immer alles anders.

 

Wenn schon Berliner Polizisten anzeigen, dann sagt das was aus, so ist doch der Ruf der Berliner nicht zimperlich zu sein.

 

ich denke, dass die Polizeiarbeit manchmal hart ist.

ich denke, dass es auch notwendig ist manches mit Zwang durchzusetzen.

Ich denke aber, dass man mit dem Zwang wohldosiert umgehen muss.

 

ich weiß, dass das bei uns u.a. durch umfangreiche Dokumentation so ist und das ist auch gut so.

ich weiß, dass es viele gute Menschen bei der Polizei gibt.

ich hoffe, dass auch immer noch genügend "stumpfe" Menschen da sind und

ich hoffe dass immer die richtige Mischung im Einsatz ist.

 

ich weiß, dass einige einfach dämlich sind und die Zeit nicht begreifen. Einige hatten nur Glück.

 

und manche Bürger haben selber Schuld, manche hätten mal "nen Ars*# voll verdient", manche provozieren es und manche haben Pech und manchmal trifft es unschuldige.

Meistens haben Bürger aber selber schuld. (das darf dann aber natürlich keine Rechtfertigung sein, wenn der Polizist unrechtmäßig gehandelt hat), meistens handelt die Polizei jedoch korrekt.

 

oft stellen die Medien die Wahrheit verzerrt (gelogen) dar.

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Guest PedroK

ich weiß, dass es viele gute Menschen bei der Polizei gibt.

ich hoffe, dass auch immer noch genügend "stumpfe" Menschen da sind und

:blink: Gehe ich recht in der Annahme, dass Du zu Zweiterem gern einen Beitrag leisten würdest?
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Gehe ich recht in der Annahme, dass Du zu Zweiterem gern einen Beitrag leisten würdest?

Du hast das alles gelesen? Bist Du vergnügungssüchtig? :blink:
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Gehe ich recht in der Annahme, dass Du zu Zweiterem gern einen Beitrag leisten würdest?

Du hast das alles gelesen? Bist Du vergnügungssüchtig? :blink:

 

wenn es dich nicht interessiert, dann schreib doch einfach nicht. Halt dich raus und gut ist.

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Wenn man fragt sollte man auch Antworten akzeptieren.
Wenn PedroK antwortet: ja.

 

Aber wo wir gerade dabei sind: wo sind eigentlich Deine Antworten?

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@Namenlos

Danke für den Hinweis.

Wenn mir jmd. ggf den § aufzeigen könnte, wonach man sich gegenüber illegalen Maßnahmen der Polizei (beziehe mich auf den Link vom Hartmut) wehren könnte, währe ich ebenfalls dankbar, denn ich denke nicht, das man körperlich verletzt werden soll, weil man von den eigenen Rechten Gebrauch nimmt und das dann erst später geprüft werden müsste, laut Aussage von Blaulicht.

Selbst wenn die IDF rechtswidrig wäre, was im Nachgang nur ein Gericht feststellen kann, darf man sich eben nicht weigern wenn der Polizist von einem den Ausweis verlangt.

Selbst wenn man im Recht ist.

 

wenn ich dir jetzt sage, was ich von dir denke...

Was glaubst du, wie mich das interessieren würde?

 

du redest einen Angriff gegen Polizisten schön

Ich gehe mal davon aus, du meinst dein verlinktes Video.

Ich euphemisiere hier nichts, sondern du bist derjenige, der wieder die Dinge falsch darstellt.

-einen Angriff kann ich aus den Gründen nicht erkennen, weil das Video den "Tritt" nicht deutlich genug zeigt. Dann spricht noch dagegen, das es einen solchen gab, das der betroffene Polizist weiter gegangen ist. Wenn man angegriffen wird, dann reagiert man darauf, man sucht den Blickkontakt und hält diesen zum Angreifer. Dies hat allerdings nur sein Hintermann getan. Gäbe es einen Angriff gegenüber den Kollegen, so muss doch der Hintermann dieser Straftat doch nachgehen, aber anscheinend gab es keine und er ist weitergegangen.

-dann beziehst du dieses Video auf den Fall, den Hartmut verlinkt hat

So behauptet es der Rentner

 

bezüglich Behauptungen habe ich dir ein Video verlinkt.

Der Bürger behauptet, dass nix los war und die Polizei geschubbst hätte.

Ich sehe, wie der Bürger einen vorbeilaufenden Polizisten tritt!!

und

Der hat eben ein besseres Gedächtnis als der Polizist.

 

in dem Link-Video hat der Bürger ein sehr sehr sehr kurzes Gedächnis...

Was du machst ist, dir einen anderen Fall raussuchen und mit diesem dann einen anderen wieder zu beurteilen.

Mir reicht dass um den Sachverhalt erst genauer hinterfragen zu wollen, bevor ich den Polizisten vorverurteile!!!

 

Und ich stelle die Dinge ins falsche Licht? :vogelzeig:

 

du hast das Widerstandsrecht überhaupt nicht begriffen

Nöö, mir wurde dieses auch nicht beigebracht. Ich bin ja auch kein Jurist, schlimm? Aber ich weiß, das der Bürger sich auch zu Wehr setzen darf und wenn du schon die Frage so offensichtlich stellst (überhaupt und begriffen), dann zeige mir bitte, wo du es mal erklärt hattest.

 

Ich halte es für falsch Menschenzu treten, die an einem vorbei gehen.

Hat auch keiner bestritten, wenn es eben so wäre. Ich erkenne da eben keinen Tritt (siehe oben)

Ich halte es für falsch daraus dämliche Witze zu machen

Meeensch, sorry, ich wusste ja nicht, das dich das Ausstrecken des Beines so sehr mitnimmt. Ich verspreche kein Ausstrecken von Beine mehr zu erwähnen ;)

ich weiß, dass es viele gute Menschen bei der Polizei gibt.

Hat jmd. das Gegenteil behauptet?

und manche Bürger haben selber Schuld, manche hätten mal "nen Ars*# voll verdient"

Gewiss, manche Polizisten aber auch.

 

oft stellen die Medien die Wahrheit verzerrt (gelogen) dar.

Sprichst du jetzt von deinem YT-Video oder deinen Beiträgen?

 

Wenn man fragt sollte man auch Antworten akzeptieren.

Wenn es die nur gebe :unsure:

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@Namenlos

Danke für den Hinweis.

Wenn mir jmd. ggf den § aufzeigen könnte, wonach man sich gegenüber illegalen Maßnahmen der Polizei (beziehe mich auf den Link vom Hartmut) wehren könnte, währe ich ebenfalls dankbar, denn ich denke nicht, das man körperlich verletzt werden soll, weil man von den eigenen Rechten Gebrauch nimmt und das dann erst später geprüft werden müsste, laut Aussage von Blaulicht.

 

 

Uhi,. dass sind viele §§§

nennt sich Verwaltungsrechtschutz!!

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@Namenlos

Danke für den Hinweis.

Wenn mir jmd. ggf den § aufzeigen könnte, wonach man sich gegenüber illegalen Maßnahmen der Polizei (beziehe mich auf den Link vom Hartmut) wehren könnte, währe ich ebenfalls dankbar, denn ich denke nicht, das man körperlich verletzt werden soll, weil man von den eigenen Rechten Gebrauch nimmt und das dann erst später geprüft werden müsste, laut Aussage von Blaulicht.

Selbst wenn die IDF rechtswidrig wäre, was im Nachgang nur ein Gericht feststellen kann, darf man sich eben nicht weigern wenn der Polizist von einem den Ausweis verlangt.

Selbst wenn man im Recht ist.

 

Im Regelfall kannst Du nichts machen, Du kannst zwar der Maßnahme widersprechen, jedoch hat dieser Widerspruch in den meisten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Siehe § 80 (2) Nr. 2 VwGO

 

D.h. Du kannst in solchen Fällen den Sachverhalt nur nachträglich vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

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Im Regelfall kannst Du nichts machen, Du kannst zwar der Maßnahme widersprechen, jedoch hat dieser Widerspruch in den meisten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Siehe § 80 (2) Nr. 2 VwGO

 

D.h. Du kannst in solchen Fällen den Sachverhalt nur nachträglich vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Danke dir für deine Müh.

Allerdings, gab es da, vor noch nicht so lange her, einen Urteil zu

http://www.kotzendes-einhorn.de/blog/2010-07/wann-man-polizisten-schlagen-darf/

wonach der Herr sich auch gegen wehren hätte dürfen (will dieses Thema aber nicht aufschaukeln).

Im Link von Hartmut ist der Adressat anscheinend auch misshandelt worden. Da muss es doch nen § geben, wonach man sich gegenüber solchen Maßnahmen legal wehren darf.

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Jein.

 

es gibt ja allgemein das Recht der Notwehr.

 

aber die Notwehr rechtfertigt eben keine Körperverletzung von Polizisten.

 

grundsätzlich besteht der Verwaltungsrechtschutz erst im Nachgang.

man hat in der praxis vor Ort selten bis kaum eine Möglichkeit sich gegen die Polizei zu wehren.

Man hat Rechte und die Polizei hat Pflichten.

aber "wehren" wird man sich im Regelfall erst später und das ganze juristisch.

 

körperliches Wehren kann nur im größten Ausnahmefall zutreffen und wäre dann wohl ein Fall der Notwehr.

 

nur der reine Verdacht, dass die Maßnahmen rechtswidrig ist wird jedoch ein körperliches Wehren nicht erlauben.

Außerdem liegt die Vermutung nahe, dass das auch nichts bringt, da die körperliche Auseinandersetzung regelmäßig damit endet, dass der Bürger gefsselt ist und der Polizist die Situation beherrscht.

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Im Regelfall kannst Du nichts machen, Du kannst zwar der Maßnahme widersprechen, jedoch hat dieser Widerspruch in den meisten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Siehe § 80 (2) Nr. 2 VwGO

 

D.h. Du kannst in solchen Fällen den Sachverhalt nur nachträglich vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Ja, das ist das Schöne für die Polizei: sie kann erstmal durchsetzen, der Betroffene kann anschließend dagegen vorgehen. Was ihm aber nicht viel bringen und bei den Polizisten nicht notwendigerweise zu einer Verhaltensänderung führen wird, da sie in den seltensten Fällen irgendwelche gravierenden Folgen zu befürchten haben.

 

Das ist bei dem Betroffenen schon anders: wehrt er sich, muß er mit einem Verfahren wegen Widerstands rechnen. Auch dann, wenn die Maßnahme unrechtmäßig war.

 

Und wer von Polizisten angezeigt, dann wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wird und - nachdem die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus gegen die Beamten vorgegangen ist - Strafanzeige stellt, der muß damit rechnen, daß das Verfahren nach langer Zeit eingestellt wird. Begründung: vielleicht sei es ja doch so gewesen, wie in dem Verfahren behauptet, das mit Freispruch endete. Glaubt tatsächlich irgendjemand, danach würden sich die Beamten anders verhalten?

 

Bei der Gelegenheit: wir hatten ja in der letzten Zeit einige Beispiele von 'Wohnungseinbrüchen' durch Polizisten, also Fälle, in denen die Herrschaften so intelligent waren, falsche Wohnungen bzw. Häuser zu stürmen. Ich frage mich, wie es wohl rechtlich zu beurteilen wäre, wenn der Bewohner solche ungebetenen und illegalen Besucher mit 9-mm-Argumenten empfinge...

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Im Regelfall kannst Du nichts machen, Du kannst zwar der Maßnahme widersprechen, jedoch hat dieser Widerspruch in den meisten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Siehe § 80 (2) Nr. 2 VwGO

 

D.h. Du kannst in solchen Fällen den Sachverhalt nur nachträglich vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Ja, das ist das Schöne für die Polizei: sie kann erstmal durchsetzen, der Betroffene kann anschließend dagegen vorgehen. Was ihm aber nicht viel bringen und bei den Polizisten nicht notwendigerweise zu einer Verhaltensänderung führen wird, da sie in den seltensten Fällen irgendwelche gravierenden Folgen zu befürchten haben.

 

Und das ist einfach die pragmatischste Lösung, die sich der Gesetzgeber da ausgedacht hat.

Denn oft genug, das wird gerne vergessen, ergehen rechtmäßige Maßnahmen, die aber sofort durchgesetzt werden müssen. Der Platzverweis des betrunkenen Fußballhooligans, die Wegweisung des schlagenden Ehemanns aus der ehelichen Wohnung, die Räumung eines Wohngebietes aufgrund eines 2. WK-Bombenfundes, um nur ein paar Beispiele von ganz vielen zu nennen...

 

Und ich behaupte mal, da wirst Du mir sicher Recht geben, sind die rechtmäßigen Maßnahmen eindeutig in der Überzahl. Die unrechtmäßigen werden sich im Promillebereich bewegen, bei den vielen tausenden Maßnahmen, die täglich deutschlandweit durchgesetzt werden.

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ohne Ordnungsmacht und die notwendigen Befugnisnormen und die Macht es durchzusetzen wäre es schlimmer.

Wenn die Ordnungsmacht sich außerhalb des Rechts bewegt, ist es ein größeres Problem als wenn Gauner Ede irgendein Verbrechen begeht. Warum soll denn da jemand bei seinen Untaten Unrechtsbewusstsein haben wenn sie Obrigkeit auch kein Unrechtsbewusstsein zeigt.

 

 

also müssen wir mir der Ungerechtigkeit leben.

Sagt wer?

 

MfG.

 

hartmut

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also müssen wir mir der Ungerechtigkeit leben.
Das ist selbst für Deine Verhältnisse eine selten dämlich Behauptung.

 

Und das ist einfach die pragmatischste Lösung, die sich der Gesetzgeber da ausgedacht hat.
Ich hoffe doch, Du beziehst Dich damit nur auf meinen ersten Satz.
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körperliches Wehren kann nur im größten Ausnahmefall zutreffen und wäre dann wohl ein Fall der Notwehr.

Demnach hätten sich die Menschen, bzgl. des Videos von Hartmut und dem Rentner auf dem Rad, das Recht zu wehren oder wäre es d.M.n Widerstand gegen Vollzugsbeamte, weil der Forderung des unmittelbaren Zwangs nicht nachgegangen wird?

 

Außerdem liegt die Vermutung nahe, dass das auch nichts bringt, da die körperliche Auseinandersetzung regelmäßig damit endet, dass der Bürger gefsselt ist und der Polizist die Situation beherrscht.

Die Polizisten sind auch irgendwo nur Menschen und wenn ich mir manche mal so anschaue, bezweifele ich, das diese viel Erfolg gegenüber Menschen hätten, die physisch etwas fitter sind.

Bild wegen Urheberrecht entfernt

 

Schau mal, wie viele SEK-Polizisten es braucht, um diesen Kollegen erst kampfunfähig zu machen.

[media=]http://www.youtube.com/watch?v=ZZFfA3vahds&feature=related[/media]

Ich bezweifle, das bspw. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder im Fall mit dem Fahrrad so ein Herr in Gewahrsam genommen wäre.

Edited by hartmut
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Ich habe schon 'Rocker' kontrolliert.

 

 

Aber darum geht es ja nicht, sondern um die Frage des Wehrens. Das kann nur in einem Ausnahmefall funktionieren. GRUNDSÄTZLICH stehen Reschtsmittel im Nachhinein zu. Ob etwas rechtens ist kann der Bürger nicht beurteilen, im Zweifel muss er davon jedoch ausgehen. Nur in ganz besonderen Fällen wird der Bürfer tatsächlich eine Rechtswidrigkeit erkennen können und in wenigen Fällen sich wehren müssen / dürfen

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Aber darum geht es ja nicht, sondern um die Frage des Wehrens

Genau und die Frage habe ich dir bzgl. der Links vom Hartmut gestellt.

Ob etwas rechtens ist kann der Bürger nicht beurteilen, im Zweifel muss er davon jedoch ausgehen.

Worauf beziehst du deine Aussage jetzt? Notwehr oder unmittelbaren Zwang oder was meinst du genau?

Sorry, aber kann dir nicht folgen.

Nur in ganz besonderen Fällen wird der Bürfer tatsächlich eine Rechtswidrigkeit erkennen können und in wenigen Fällen sich wehren müssen / dürfen

Nochmal:

Sind die von mir genannten Fälle in #1085 solche?

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[

Die Polizisten sind auch irgendwo nur Menschen und wenn ich mir manche mal so anschaue, bezweifele ich, das diese viel Erfolg gegenüber Menschen hätten, die physisch etwas fitter sind.

Bild wegen Urheberrecht entfernt

 

 

 

Vorsichtig mit solchen Aussagen. Womöglich sehen wir die Dame demnächst in London, beim Gewichtheben der Frauen.

Entgegengesetztes Beispiel: Ariane Friedrich, dürr, aber sicherlich fit.

Von belgischen Waffeln träumend

grüsst

snb

Edited by hartmut
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Bild wegen Urheberrecht entfernt

Zur Vollständigkeit des Beitrags #1050 hier der Link

WWW.xxxxxx.com/

meinst du wenn das Bild gelöscht wird, wird es besser wenn du den Link reintust.

selbst wenn das jetzt keine Urheberrechtsfrage mehr sein sollte würdest du von mir einen Verwarnpunkt wegen 'verarsche' bekommen.

Mal gucken, wie nett die Mods hier sind?!

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meinst du wenn das Bild gelöscht wird, wird es besser wenn du den Link reintust.

Ja, denn so darf jeder seine Quellen zeigen.

 

selbst wenn das jetzt keine Urheberrechtsfrage mehr sein sollte würdest du von mir einen Verwarnpunkt wegen 'verarsche' bekommen.

Das erste was ein Modser wissen muss, die Meinung des Modser zählt nicht wenn er motzt. Er hat nur die Regeln zu überwachen. Und die sind hier zum Glück, auch für dich und mich, weit gesteckt.

 

Mal gucken, wie nett die Mods hier sind?!

Sind alle ganz nett, bis auf den mit dem Kater im Avatar. Aber dafür ist der Kater sehr nett.

 

MfG.

 

hartmut

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Jein.

 

es gibt ja allgemein das Recht der Notwehr.

 

aber die Notwehr rechtfertigt eben keine Körperverletzung von Polizisten.

Notwehr kann unter Umständen sogar eine Tötung rechtfertigen. Auch von Polizisten, wenn auch wohl und hoffentlich nur theoretisch.

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Bild wegen Urheberrecht entfernt

Zur Vollständigkeit des Beitrags #1050 hier der Link

WWW.xxxxxx.com/

meinst du wenn das Bild gelöscht wird, wird es besser wenn du den Link reintust.

selbst wenn das jetzt keine Urheberrechtsfrage mehr sein sollte würdest du von mir einen Verwarnpunkt wegen 'verarsche' bekommen.

Mal gucken, wie nett die Mods hier sind?!

 

auch wenn es jetzt kein rechtsbruch mehr ist würdest du ihn trotzdem verwarnen nur weil dir danach ist? nur weil ein mod die macht hätte?

 

ich hoffe nicht, dass es polizisten gibt die so ihre macht ausnutzen :whistling:

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