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Unfall Mit Meinem Pkw, Bin Nicht Gefahren


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@calectra: ich frage ja aus einem etwas anderen Grund (siehe oben) und ich denke es ist ersichtlich, warum ich frage, oder?

Ich dachte mir aber schon, dass kein besonderer Grund vorliegn muss, aber im allgemeinen hält einem die Polizei ja nicht

grundlos an, sondern hat eine Begründung dafür, z.b. zu schnell gefahren oder ähnliches.

In meinem Fall hat die Sache für mich schon einen "Beigeschmack"

 

Gruss,

Duckbone

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Nö, ich halte auch so öfter mal Fahrzeuge an, ohne daß ein erkennbarer Grund vorliegt. Einfach nur, weil mein Bauch mir sagt, daß der es wert ist, mal kontrolliert zu werden.

 

Erzähl aber bitte, wie die Geschichte weiter geht, ich bin recht gespannt

 

Gruß

Goose

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@calectra: ich frage ja aus einem etwas anderen Grund (siehe oben) und ich denke es ist ersichtlich, warum ich frage, oder?

Ich dachte mir aber schon, dass kein besonderer Grund vorliegn muss, aber im allgemeinen hält einem die Polizei ja nicht

grundlos an, sondern hat eine Begründung dafür, z.b. zu schnell gefahren oder ähnliches.

In meinem Fall hat die Sache für mich schon einen "Beigeschmack"

Es mag durchaus sein, dass die einen Grund hatten, aber sie brauchen eben keinen um dich anhalten zu dürfen. Ich kann gut verstehen, dass das für dich einen "Beigeschmack" hat, aber das lässt sich erstmal nicht ändern. Die können dich, solange du dich im öffentlichen Verkehrsraum bewegst, wann und wo sie wollen kontrollieren.

 

MfG

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Die Frage kann eigentlich nicht ganz ernst gemeint sein. Aber das wirst du selbst merken, wenn du genauer darüber nachdenkst.

Hier irrst Du, denn es gibt tatsaechlich Orte in dieser Welt, wo verdachtsunabhaengige Kontrollen eben nicht statthaft sind. Ein eben solcher war bis vor kurzem z.B. Hong Kong.....

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Nun, solche Anlaesse moegen in deutschen Landen zu einer Kontrolle ausgereicht haben, hier in HK war es - bis vor kurzem, ich glaube Anfang Mai, oder so - nicht statthaft. Da durfte dich die Polizei nur anhalten, wenn ein expliziter Grund vorgelegen hat, also eine beobachtete Ordnungswidrigkeit.

Das hat sich jetzt geaendert, nun kann dir jeder Polizist so ein Alktestgeraet hinhalten und man muss pusten.....

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Das hat sich jetzt geaendert, nun kann dir jeder Polizist so ein Alktestgeraet hinhalten und man muss pusten.....

Nur mal generell: Pusten MUSS man überhaupt nicht. Das richtet sich immer nach der Zeit, die man hat, ob man das will :whistling:.

 

Bei uns werden zB 'Hauchtests' gemacht - diese werden dann evtl. mit dem Alkometer überprüft, wenn der positiv war. Find ich auch ganz gut...

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Nur mal generell: Pusten MUSS man überhaupt nicht. Das richtet sich immer nach der Zeit, die man hat, ob man das will .
In Deutschland, HarryB spricht jedoch von HK.

 

Bei uns werden zB 'Hauchtests' gemacht - diese werden dann evtl. mit dem Alkometer überprüft, wenn der positiv war. Find ich auch ganz gut...
Das finde ich nun gar nicht gut. Da der eine oder andere aus dem Mund riecht wie die Kuh aus dem Ar*** haucht mich keiner an.

Entweder ich habe Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung (angefangen vom Alkoholgeruch in der Umgebungsluft bis hin zu diversen körperlichen Merkmalen), dann wird der Pustetest angeboten (und ich habe, falls er abgelehnt wird, die Handhabe für weitere Maßnahmen) oder ich habe keine Anhaltspunkte, dann kann ich mir auch den Pustetest sparen.

 

Gruß

Goose

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... hier in HK war es - bis vor kurzem, ich glaube Anfang Mai, oder so - nicht statthaft. Da durfte dich die Polizei nur anhalten, wenn ein expliziter Grund vorgelegen hat, also eine beobachtete Ordnungswidrigkeit.

Das hat sich jetzt geaendert, nun kann dir jeder Polizist so ein Alktestgeraet hinhalten und man muss pusten.....

Haha sehr geil. Das waren ja paradiesische Zustände.

 

MfG

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Haha sehr geil. Das waren ja paradiesische Zustände.

Tja, die Zeiten aendern sich und werden halt haerter....

 

Ganz frueher - so vor etwa 10, 15 Jahren - konnte man sogar noch voellig besoffen einen Polizisten bitten, das Auto zu oeffnen und einem herein zu helfen. Das hat der auch getan.....

Mir wurde glaubhaft versichert, dass ein Polizist einem voellig betrunkenen Motorradfahrer, der beim Aufsteigen mitsamt dem Moped auf die Fresse fiel, diesem geholfen hat, selbiges wieder aufzurichten und ihn aufforderte, vorsichtig und vor allem nicht zu schnell nach Hause zu fahren....

Es fragt sich halt nur, ob das alles so paradiesisch ist..... :whistling::cop01:

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Das finde ich nun gar nicht gut. Da der eine oder andere aus dem Mund riecht wie die Kuh aus dem Ar*** haucht mich keiner an.

 

Erinnert mich an ein legendäres Fest das es vor knapp 20 Jahren ein paar Jahre lang in der Gegend gab,nie wurde auch nur ein Teilnehmer dieser Party auf Alk kontrolliert obwohl bekannt war das sich dort eine sehr trinkfeste Gesellschaft trifft die auch gerne noch mit schwerem Seegang ans Steuer setzt.

Die Party nannte sich Knofifest.Alles ausser dem Bier war mit Knoblauch "verfeinert",selbst im Schnaps wurde Knoblauch eingelegt. :cop01: In der Regel fand das Fest am Beginn eines verlängerten Wochenendes statt,trotzdem konnte man oft noch am ersten Arbeitstag noch nachvollziehen auf welchem Fest sich der Kollege vor Tagen rumtrieb.

Ein Polizist meinte mal das sie nicht so bescheuert wären einen Gast von dort zu kontrollieren,abgesehen davon das man von der Fahne fast ohnmächtig würde würde das Auto dann hinterher noch Tagelang nach Knoblauch stinken. :whistling: Er hatte da so seine Erfahrungen mit einem Knoblauchfan den sie öfters aufgriffen weil er Leute belästigte und anbettelte.Er meinte auch das der Typ noch harmlos gestunken habe gegen die Partyteilnehmer.

 

Aber trotz allem gab es nie einen Unfall beim heimfahren,nie Schlägereien oder sonstwas und mit den Jahren ist das Fest eh eingeschlafen als die Organisatoren in die ruhigeren Jahre kamen. ;) Oder sie hatten Angst das ihre Kinder auf diesem Fest auftauchen.

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Die Ereignisse überschlagen sich:

 

1. Gestern erhielt ich eine Vorladung als Beschuldigter, ich werde gebeten mich bei der Verkherspolizei zum angegebenen Termin zu melden und zu der Sache auszusagen.

 

2. Heute habe ich eine gelbe "Kurzmitteilung" des Amtsgerichts erhalten, in der mir meine Fahrerlaubnis vorläufig entzogenwurde. In dieser Mitteilung wird auch angewiesen, daß meine Person, mein Fahrzeug, meine Wohnung und meine Arbeitsstätte durchsucht werden soll, zum Zweck der Beschlagnahnung.

 

3. Ich wurde um 18:30 Uhr von einem Freund vor meiner Wohnung abgeholt, weil wir mit unsere Clique zum gemeinsamen Essen verabredet waren. Direkt vor meiner Wohnung, bzw. ein paar wenige Meter weiter befindet sich ein Verkehrskreisel. Dort standen zwei Polizeibeamte und kontrollierten den Verkehr. Ich wohne schon fast fünf Jahre in dieser Wohnung und habe derartiges noch nie beobachtet.

 

4. Ich kam kurz vor Mitternacht von unserem gemeinsamen Essen wieder nach Hause und wollte noch einige Sachen aus meinem Wagen holen. Dabei stellte ich fest, dass dieser durchsucht worden war, so lag unter anderem der Inhalt meines Handschuhfaches auf dem Boden der Beifahrerseite. Nur ich habe einen Schlüssel und eben die Polizei; die diesen angeblich nicht wiederfinden kann.

 

Auch wenn dies hier einige lustig finden, ich kann darüber nicht mehr lachen!

 

Es grüßt Euch,

Duckbone

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1. Gestern erhielt ich eine Vorladung als Beschuldigter, ich werde gebeten mich bei der Verkherspolizei zum angegebenen Termin zu melden und zu der Sache auszusagen.

 

2. Heute habe ich eine gelbe "Kurzmitteilung" des Amtsgerichts erhalten, in der mir meine Fahrerlaubnis vorläufig entzogenwurde. In dieser Mitteilung wird auch angewiesen, daß meine Person, mein Fahrzeug, meine Wohnung und meine Arbeitsstätte durchsucht werden soll, zum Zweck der Beschlagnahnung.

Du hast ja schon einen Anwalt, alles andere als den die Sache regeln zu lassen ist jetzt sinnlos.

 

Ich wohne schon fast fünf Jahre in dieser Wohnung und habe derartiges noch nie beobachtet.

Das lässt ja mittlerweile beinahe auf eine Verschwörung schliessen. :whistling: Bist du irgendeinem Cop mal auf die Füße getreten? :cop01:

4. Ich kam kurz vor Mitternacht von unserem gemeinsamen Essen wieder nach Hause und wollte noch einige Sachen aus meinem Wagen holen. Dabei stellte ich fest, dass dieser durchsucht worden war, so lag unter anderem der Inhalt meines Handschuhfaches auf dem Boden der Beifahrerseite. Nur ich habe einen Schlüssel und eben die Polizei; die diesen angeblich nicht wiederfinden kann.
Das kann ich jetzt fast nicht mehr glauben. Das war ja bis jetzt eine gute Geschichte, aber das lässt jetzt selbst mich zweifeln, obwohl ich kein großer Freund der grünen Jungs bin.

 

MfG

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@Geoffrey

 

Wirkliche Neuigkeiten gibt es nicht. Mein Anwalt hat zum wiederholten Male um Akteneinsicht gebeten, bislang erfolglos. Weiterhin mußte ich meinen Führerschein aufgrund der Mitteilung des Amtsgerichtes bei der Staatsanwaltschaft abgeben. Mittlerweile wurde eine Schadensmeldung vom Unfallgegener bei meiner Versicherung eingereicht.

 

Ich war während meiner Arbeitsunfähigkeit ein paar Tage bei Freunden, da ich jemanden zum reden brauchte. Es mag für die meisten lächerlich klingen, aber neben der eigentlichen Sache mit dem Führerschein, macht mir das beschriebene Vorgehen der Polizei sehr zu schaffen. Wache Nacht für Nacht mit Albträumen auf, immer wieder diese Szene vor Augen.

 

Mein Anwalt sagt, dass ein Einspruch gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes nur Sinn macht, wenn er die Akteneinsicht vorgenommen hat, ansonsten wäre es ein Schuss ins Blaue. Verstehe ich gut, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass nichts voran geht. Gut, objektiv gesehen ist mein Fall sicher eine Nichtigkeit für die Gerichtsbarkeit, aber für mich eben nicht.

 

Ich berichte weiter.

 

Grüße,

Duckbone

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hallo,

 

würde erstmal beschwerde gegen den Polizisten einlegen beim Polizeipräsidenten bzw. Vorgesetzten,wegen beleidigung und das er dir ohne Indizien eine Trunkenheitsfahrt anhängt.

 

Da es keine Zeugen gibt kann man dir nicht einfach eine Trunkenheitsfart anhängen,auch wenn du Alkohol im Blut hast.

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würde erstmal beschwerde gegen den Polizisten einlegen beim Polizeipräsidenten bzw. Vorgesetzten,wegen beleidigung und das er dir ohne Indizien eine Trunkenheitsfahrt anhängt.

Wow! Das bringt's natürlich! Super Idee.

 

Da es keine Zeugen gibt kann man dir nicht einfach eine Trunkenheitsfart anhängen,auch wenn du Alkohol im Blut hast.

Er hängt ihm auch nichts an. Es besteht aber der (konkrete?) Verdacht, daß der TE eine Trunkenheitsfahrt mit Unfallflucht begangen hat. Und diesem Verdacht wird nun nachgegangen.

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Guest Der Friese
w�rde erstmal beschwerde gegen den Polizisten einlegen beim Polizeipr�sidenten bzw. Vorgesetzten,wegen beleidigung und das er dir ohne Indizien eine Trunkenheitsfahrt anh�ngt.

Wow! Das bringt's nat�rlich! Super Idee.

 

ja, ist lustig, gelle, dass es immer noch menschen gibt, die meinten, man koenne gegen rechtwidrig vorgehende polizisten vorgehen... :rolleyes:

ist schon witzig....

 

gruss

der friese

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Mittlerweile habe ich Nachricht, dass mein Anwalt Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen erhält.

Nur zur Erinnerung: Die ganze Sache ist am 01.08.2009 passiert und jetzt haben wir bereits den 28.08.2009!

Ich bin gespannt, wann die Akteneinsicht nun gewährt wird und was mir konkret vorgeworfen wird.

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hallo,

 

@Bluey:Ich finde das Verhalten des Polizisten trotzdem nicht ok,das er so agressiv reagiert.Zudem Beruf des Polizisten gehört auch dazu das ruhig bleiben kann,das die Situation nicht weiter eskaliert.Und Duckbone hat sich gegenüber dem Beamten keineswegs Agressiv verhalten,was so ein Verhalten rechtfertigen würde.

 

@Duckbone

 

Ein Tipp von mir:

 

Sag des mit dem Polizisten deinen Anwalt genau so wie du es hier geschildert hast,vielleicht kann man Aufgrund dessenetwas machen,z.B. Schadensersatz usw,wenn deine Unschuld bewiesen ist.

 

wünsch dir viel glück

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  • 4 weeks later...

Über den tatsächlichen Ablauf des gesamten Vorfalles kann man denken wie man will. Anlaß war aber wohl eine Zeugenfeststellung über einen Unfallhergang. Die Überprüfungsmaßnahmen der Polizei waren somit zumindest erforderlich und rechtmäßig. Unterstellt man die korrekte Schilderung des TE, war die Durchführung evtl. nicht korrekt. So weit, so (gut) schlecht.

 

Bezüglich der FE-Entziehung wurde dem TE nichts angehängt, zumindest kann ich das nicht erkennen. Die Polizei hat ja nicht einmal den Füherschein sofort beschlagnahmt. Die Sache wurde der Staatsanwaltschaft vorgelegt und vor dort wurde eine richterliche Entscheidung herbei geführt. Kein Richter erlässt einen solchen Beschluss ohne ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit.

 

Ob der Vorwurf der Trunkenheitsfahrt gegeben ist, lässt sich im Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ganz einfach nachlesen, dazu bedarf es keiner Spekulationen oder aus der Luft gegriffener Vorwürfe. Es könnte auch allein der Vorwurf der Unfallflucht ausreichen. Der Beschluss wird im Regelfall mit einer Durchsuchungsanordnung versehen, für den Fall, dass der Führerschein vom Beschuldigten nicht ausgehändigt wird. In so fern fehlt es an Detailkenntnissen zum Sachverhalt.

 

Was mir aber auch völlig unklar ist, ist das angeblich grundlos rüde Vorgehen der Beamten. Woher rührt dann der Vorwurf des Widerstandes des TE gegenüber der Polizei?

 

@goose und calectra

 

Zu Begrifflichkeiten: Nach meinem Rechtsverständnis gibt es zwar verdachtsunabhänige Kontrollen, aber keine grundlosen.

Entweder führe ich eine Personenkontrolle oder eine Verkehrskontrolle oder was auch immer durch. In jedem Fall handelt es sich um Eingriffmaßnahmen, die man begründen können muss und deren Grund dem Betroffenen zu nennen sind.

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Zu Begrifflichkeiten: Nach meinem Rechtsverständnis gibt es zwar verdachtsunabhänige Kontrollen, aber keine grundlosen.

Entweder führe ich eine Personenkontrolle oder eine Verkehrskontrolle oder was auch immer durch. In jedem Fall handelt es sich um Eingriffmaßnahmen, die man begründen können muss und deren Grund dem Betroffenen zu nennen sind.

Ich kann nach § 36(5) StVO ein Fahrzeug völlig ohne Grund zur Verkehrskontrolle anhalten. Ich muss hierfür keinen Anlass haben, alleine die Tatsache, daß der Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnimmt reicht hier aus.

 

Gruß

Goose

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  • 2 weeks later...
  • 3 weeks later...

Aktuelles:

 

Es wurde ein Gutachten von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Dies wurde heute gemacht. Der Sachverständige konnte keinen Schaden ermitteln.

Ich bin gespannt, was in dem Gutachten stehen wird. Er will mit den Polizisten sprechen, was sie gesehen haben wollen.

 

Ich habe mittlerweile die volle Akteneinsicht. Da stehen zwei interessante Dinge drin:

 

1. Ich wurde tatsächlich über einen längeren Zeitraum observiert, bin also nicht paraonoid.

 

2 Die beiden Zeugen sagen übereinstimment, dass der Unfallverursacher, schräg gegenüber in ein Haus gegangen ist. Die besagte Party war aber in einer anderen Straße. Weiterhin gaben beide an, dass sie sich nicht sicher sind, ob der Unfallverursacher und die Person, die mit der Polizei zum Fahrzeug kam, die Gleiche war.

 

Ein Verfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt liegt immer noch nicht vor, obwohl in der Akte angekündigt.

 

Ich hoffe auf einen baldigen Prozeßtermin.

Und ich hoffe darauf, meinen Führerschein bald wieder in Händen zu halten.

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Ich lese hier nur noch vom Führerschein...

Und was ist jetzt mit der Körperverletzung? Hast du bzw. dein Anwalt Anzeige erstattet?

 

Dass man einen, der Widerstand leistet etwas fester anpackt ist eine Sache; Beleidigungen ("Drecksau"), Körperverletzung (Faustschlag ins Gesicht mit daraufhin blutender Platzwunde; Spätfolgen von den 8er-Armbändern), Sachbeschädigung (die Klamotten... na gut, Risiko, wenn man Widerstand leistet) sowie das Verweigern von Wasser (Unterlassene Hilfeleistung) sind für einen Polizeibeamten jedoch unter keinen Umständen akzeptabel.

 

Entweder die Gechichte enspringt einer lebhaften Fantasie oder es liegt ein schwerer Fall von Amtsmissbrauch vor.

In letzterem Fall würde ich keinen Tag länger warten ob gegen dich wegen Widerstand ermittelt wird, sondern umgehend Anzeige erstatten.

Hättest du eigentlich sofort machen müssen, hat dir das dein Anwalt nicht gesagt?

Wer zuerst anzeigt, hat einen prinzipiellen Vorteil, da die Gegenseite automatisch in Verteidigungshaltung gerät.

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  • 5 months later...

Im Namen des Volkes!

 

Falls es noch jemand interessiert, denn der Fall liegt nun genau 8 Monate zurück:

 

Heute war der 2te Verhandlungstermin in der Hauptverhandlung.

 

Der Staatsanwalt forderte: ein Fahrverbot von 15 Monaten wegen Trunkenheitsfahrt und 150 Tagesätze wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte und vollendete Körperverletzung.

 

Die Richterin entschied: Freispruch wegen Trunkenheitsfahrt, meinen Führerschein habe ich bereits wieder erhalten. Freispruch wegen der Körperverletzung. 40 Tagesätze wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

 

Mein Anwalt meinte: 30 Tagessätze sind das Minimum, ich sollte also zufrieden sein.

Eine Entschädigung für die 8 Monate ohne Führerschein gibt es nicht.

Die Anzeige gegen den Polizisten läuft noch.

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hab den Thread gerade das erste mal gelesen und muss sagen, dass er mein Bild vom Verfall des Rechtsstaats vollumfänglich bestätigt.

Schon alleine den vorläufigen Entzug der FE bei derartiger Indizienlage halte ich für mehr als unangemessen.

Nachdem du wg. Widerstand verurteilt wurdest denke ich wird dem Polizisten nicht allzuviel bis garnichts passieren.

 

Ich wünsche dir, dass dir derartige Erfahrungen in Zukunft erspart bleiben.

 

Und, eines kann ich mir jetzt nicht verkneifen, aber.... genau dieser Polizist könnte dich rein zufällig demnächst mit 90 innerorts lasern..... :whistling:

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Was ich noch ganz vergessen haben zu erwähnen: Es wurde ja auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellt.

In diesem Gutachten steht drin, dass kein Zusammenhang mit meinem Fahrzeug und dem Schaden an dem anderen Fahrzeug besteht.

Der Gutachter hat weiterhin festgestellt, dass der Schaden am gegnerischen Fahrzeug definitiv nicht von meinem Wagen stammt.

Dennoch hat der "Unfallgegner" einen ziemlich saftigen Kostenvoranschlag bei meiner Versicherung eingereicht.

Aufgrund des Gutachtens wurde der Anklagepunkt "Unfall mit Fahrerflucht" fallen gelassen.

 

Und, eines kann ich mir jetzt nicht verkneifen, aber.... genau dieser Polizist könnte dich rein zufällig demnächst mit 90 innerorts lasern..... :nolimit:

 

Könnte durchaus sein, dass "man" mich nun ein wenig auf dem Kiecker haben wird. :whistling:

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Wahnsinn...

Hast du eigentlich deinen zweiten Autoschlüssel zurückbekommen?

 

Ich könnte mir vorstellen, dass dem Polizisten der Ausgang der Verhandlung entgegenkommt. Du bist zwar nicht wegen Trunkenheitsfahrt verurteilt worden, jedoch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Damit ist er wahrscheinlich bei deiner Anzeige fein raus und kann wieder in seine gewohnten Verhaltensmuster zurückfallen...

 

An deiner Stelle würde ich die nächsten Monate seeeehr vorsichtig/vorschriftsmäßig fahren... :whistling:

 

 

@Cops: Ist das eigentlich normal in einem solchen Fall einen VT längerfristig zu beobachten bzw. häufiger zu kontrollieren?

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Auch auf die Gefahr hin, dafür wieder von einigen zerrissen zu werden, halte ich das beschriebene, insbesondere die "heimliche Fahrzeugdurchsuchung" sowie einige andere Details, noch immer für eine dramarturgische Übertreibung des TE.

 

Gruß

Goose

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Genau wie mit dem Wettertypen. Noch nicht bewiesen aber im Knast sein :whistling:

Bei Herrn Kachelmann besteht wohl augenscheinlich dringender Tatverdacht. Da er einen ausländischen Wohnsitz hat, ist die Untersuchungshaft wohl gerechtfertigt.

 

http://dejure.org/gesetze/StPO/112.html

 

Unter Umständen beruht der Haftgrund auch auf § 112a StPO

http://dejure.org/gesetze/StPO/112a.html

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  • 11 months later...

Heute war die Berufungsverhandlung. Ich hatte ja Widerspruch eingelegt, gegen den Tatbestand "Körperverletzung" und "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Zur Erinnerung: Wegen dem Unfall mit Fahrerflucht und der Alkoholfahrt wurde ich bereits freigesprochen. Seinerzeit wurde ich wegen der anderen Punkte zu einer Strafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

 

In der heutigen Verhandlung wurde ich wegen dem Anklagepunkt "Körperverletzung" freigesprochen. Gleichzeitung wurde meine Anzeige gegen den Polizisten beendet. Er wurde vom Richter für sein Verhalten ermahnt und muss eine "Spende" von 350 EUR an eine gemeinnützige Institution leisten. Weiterhin erfolgt ein Eintrag in seiner Dienstakte.

 

Den Vorwurf "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" konnte ich nicht entkräften, denn bereits das "Arme verschränken unter dem Oberkörper, um sich einer Fesselung, bzw. Festnahme zu entziehen" ist laut Richter bereits als aktiver und gewalttätiger Widerstand zu bewerten.

 

Rausgekommen ist schlussendlich: 20 Tagessätze wegen §113 "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte".

 

Damit kann ich leben!

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In der Berufungsverhandlung,in der du als Beschuldigter warst, wurde vom Richter über das Strafverfahren gegen den Polizeibeamten entschieden bzw. dort wurde ihm die Zahlung einer Spende auferlegt?

 

Demnach wird ja hier eine vorläufige Einstellung nach § 153a StPO vorgelegen haben. Über diese entscheidet jedoch die StA, nicht der Richter am Landgericht, an dem deine Berufungsverhandlung stattfand.

Über den Eintrag in der Dienstakte entscheidet auch nicht das Gericht. Eine solche disziplinarische Maßnahme wird von der Behörde getroffen.

 

Also irgendwie alles recht merkwürdig, was du da erzählst...

 

Gruß

Goose

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