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2young2belasered

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  1. Erstmal Danke für die Rege Teilnahme. Es handelt sich um Hessen. Ist hier das Widerspruchsverfahren möglich? @ Sobbel: RAL-90 Aber du wusstes ja, was gemeint war Puh. Rechnen kann man viel und Papier ist geduldig. Trotzdem habe ich bisher nur Grenzwerte für Wohngebiete, Gewerbegebiete etc gefunden, nicht jedoch für wandernde Touristen. RLS fällt damit also eigentlich aus - denn die Berechnung für zu einem Wert, der eine Grenze überschreiten muss, damit ein Limit in Frage kommt. Welche Grenze soll hier Anwenung finden? Und wen überraschts: Heute standen sie bereits mit der Knipse am Rand. N
  2. Hallo Gemeinde! nach längerer Ruhepause möchte ich nun wieder "einsteigen". Vor allem das Thema Widerspruch interessiert mich sehr, da bei uns leider die Strassenverkehrsbehörden unter immer wilderen Begründungen Limits einrichten um entweder Einzelinteressen nachzugehen (irgendwie wohnen da immer zufällig in der Nähe Lokalpolitiker ) oder dort dann zu blitzen (ich habe erst neulich wieder einen 10er gespendet an einer vollig unsinnigen Begrenzung). Wie auch immer. Nun wurde auf einer einfachen unschuldigen Landstrasse ein Tempolimit eingerichtet. Begrenzung auf 80 und der Zusatz "6-22 Uh
  3. ne, bei meinen bisherigen Beobachtungen macht die letzte Kleine das Frontfot und die Große das Heckfoto. Mein Kumpel hat es erst im Dezember mitm Möpi ausprobiert Die Messung wird sicher von der Großen gemacht - die PSS haben ja aber keine Große Reichweite - meine Wissens nach 50m. Diese sind übrigens an der Leitplanke markiert ^^ Wenn du noch voll gebremst hast, als du die Säulen erspäht hast, kann schon gut sein, das du bereits 50m davorlangsam genug warst.
  4. So. da steht aber nicht, dass das Kennzeichen auch das AKTUELLE sein muss. Das Kennzeichen wurde eingetragen, Plakette geklebt - alles iO und damit korrekt gekennzeichnet. Was hinterher passiert, ändert meiner Meinung nach nichts an der ordnungsgemäßen Kennzeichnung eine Fzgs zum Tag X. Also ich fahr auch noch mit dem alten Kennzeichen in der Plakette rum. a) hab ich kein Bock, mir die Scheibe o.ä. zu verkratzen (das Ding hat der Vrobesitzer ziemlich an den Rand geklebt) und b) zahle ich keine 5 € erneut für ein bereits ordnungsgemäß gekennzeichnetes Auto. An der grünen Plakette sieht man ja
  5. eXtreme Holzköpfe ^^ Ich hab so schon immer mitm 2-Rad Angst, das irgendnen Renter oder eifriger Büger mein Kennzeichen notiert hat, wenn ich von nem Festgerät geblitzdings wurde. Aber an ne Mobile Kontrolle zurückzukehreren, wenn man weiß, daß da 2 Hannebembel nur drauf warten... Fürs nächste Mal - Gang runter und ab dafür.
  6. Generell bei so Sachen: gemäßigt aber doch bestimmt versuchen dem Herren zu entwischen ( wenns klappt, iss man raus, wenn nicht gibts halt 3 Pluspunkte mehr - der iss aber auch nach den 2 Jahren mitgelöscht). Ansonsten: blöde Sache,gegen die Aussage eines Beamten kommt man i.d.R. schlecht an. Gang zum RA kann teuer werden und es gilt: Im zweifel für den PK. Muss dann schon ein Gutachten mit der Videobandgeschichte werden... Hatte sowas auch vor kurzem: "Sie überholten bei unklarer Verkehrslage" + Mobiltelefon bei der Fahrt genutzt. Anzeigender: Irgendein POK, der mich aber dummerweise nich
  7. btw. fällt mir da ein, ohne hier alle Krams gelesen zu haben (ab Seite 2 wurds langweilig ^^) Bei soner tollen TV Sendung (Achtung Kontrolle oder sowas) sind 2 Herren auch einer jungen Dame hinterher, die etwas zu flott unterwegs war. Es galt nun, die Dame entsprechend anzuhalten. Diese war aber dummerweise mir "Rasen" zu sehr beschäftigt, das ihr die netten Herren mit der Blinki-Sonnenblende nicht auffiel - sie fuhr munter weiter - links, da ja zu schnell ^^ Es zwängte sich soger ein anderen PKW zwischen Beamte un Mädel. Hier wurde das Blaulicht hochgehoben und auf dem Armaturenbrett postie
  8. Ich denk, es tendiert bei Moppedverstößen schneller Richtung Fahrtenbuch... Iss aber nur persönliches Empfinden, keine eigene Erfahrungen (meine Fotos mim Mopped waren zum Glück nur vorne bisher )
  9. SO. Interessant... Hatte mit einem Anwalt Akteneinsicht gefordert (da das telefonieren definitv erlogen war und die unklare Verkehrslage zumindest diskussionswürdig). Gestern: Verfahren eignestellt. Einfacher Formbrief. Absolut ungaublich - immerhin war das ein POK. Und das wird einfach so eingestellt?! Ohne das mein Anwalt bis heute eine Akte erhalten hat? Ich bin echt total verwirrt. Die Akte will ich zumindestens mal sehen - gibt es ein Recht darauf, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde? Kommt mir sicher gelegen, aber für diese Frechtheiten der Unterstelleung bezayhle ich nun stat
  10. Soweit klar. Aber es ist wie bei den Verkehrsregeln: Wenns nicht kontrolliert wird, wozu dran halten? Also wenn das Messprotokoll theoretisch erst nach Abgabe ausgefüllt wird - wie soll das je nachgewiesen werden, wenn es im laufenden Meßbetrieben anscheinend niemandem gezeigt werden muss? Ergo wäre es die beschrieben Urkundenfälschung - die aber niemals aufgedeckt werden könnte. Also bin ich mir wiederrum sicher, das es passiert. Wie eben das unkontrollierte Limit das mit 100%iger Sicherheit von irgendjemanden überschritten wird (wenn nicht gar den meisten)... Generell: Egal wann das Meßp
  11. Mh. Ergo bracuehn die nix mitzuführen und können diese Dokumenten anschliessend bleibig anpassen? Wozu dann das ganze Papierzeugs? ist ja dadurch in meinen Augen nutzlos - wenn ein Anwalt Akteneinsicht möchte, werden diese kurzfristig formgerecht erstellt und gut ist. Dafür gibt es ja dann überhaupt keine Kontrollmöglichkeit? Aber wehe ich hab meine FS nicht dabei und verweise darauf, das er heut abend daheim bei mir eingesehenwerden kann
  12. Wäre das dann aber nicht ein klasse Lernefeekt? Also fast besser und nachhaltiger als ein BGB, wie ich finde Und auch das Fahrverbot erledigt sich dann meist ganz von selbst.
  13. Also ist der Sachbearbeiter im Unrecht? Generell drüfte es bei mir nicht annähernd den Ansatz der Willkür geben. Und das ist leider bei den ordnungsbehörden so. Die einen nehmen den Regelsatz, die anderen erhöhen ihn mal nach Bleiben wegen einer Voreintragen vor 1 Jahr wieder andere machen nach 2x Schild übersehen nen Vorsatz draus und verdoppeln. Also mit Recht und Gleicheit hat das wenig zu tun. Das hat damit zu tun, an welchen SB man gerät - und das ist eigentlich ein Unding.
  14. Die Ordnungsbehörder können das aber. zB mal eben das Bugeld erhöhen wies beliebt. Ist schon unverschämt, das hier ein SB mal eben um ein paar hundert Euro Strafe allein entscheiden darf. Das verstößt eigentlich die Gleichheit...
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