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Duckbone

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  1. Nun, es fand §113 StGb Anwendung. Ich habe versucht meiner Festnahme, bzw. der Fesselung durch (aus meiner Sicht passiven Widerstand) entgegenzuwirken. Das Endergebnis waren eine ganze Menge Hämatome, eine kaputte Hose, ein kaputtes Hemd, eine kleine Narbe auf der Stirn, nach wie vor Lähmungserscehinungen meiner Hand durch die zu starke Fesselung und schlussendlich die Geldstrafe von 20 Tagessätzen plus Gerichtskosten. Ich habe den Polizisten weder verletzt, sonst noch irgendwie angegangen, aber er wurde irgendwie immer "narrischer", bis er schliesslich den Schlagstock einsetzte und mich mit
  2. Rückblickend betrachtet, war sehr vieles merkwürdig. Der Meinung war übrigens auch der Richter. Ich kann hier nur berichten, was geschehen ist.
  3. Heute war die Berufungsverhandlung. Ich hatte ja Widerspruch eingelegt, gegen den Tatbestand "Körperverletzung" und "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Zur Erinnerung: Wegen dem Unfall mit Fahrerflucht und der Alkoholfahrt wurde ich bereits freigesprochen. Seinerzeit wurde ich wegen der anderen Punkte zu einer Strafe von 40 Tagessätzen verurteilt. In der heutigen Verhandlung wurde ich wegen dem Anklagepunkt "Körperverletzung" freigesprochen. Gleichzeitung wurde meine Anzeige gegen den Polizisten beendet. Er wurde vom Richter für sein Verhalten ermahnt und muss eine "Spende" von 350 EUR
  4. Was ich noch ganz vergessen haben zu erwähnen: Es wurde ja auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellt. In diesem Gutachten steht drin, dass kein Zusammenhang mit meinem Fahrzeug und dem Schaden an dem anderen Fahrzeug besteht. Der Gutachter hat weiterhin festgestellt, dass der Schaden am gegnerischen Fahrzeug definitiv nicht von meinem Wagen stammt. Dennoch hat der "Unfallgegner" einen ziemlich saftigen Kostenvoranschlag bei meiner Versicherung eingereicht. Aufgrund des Gutachtens wurde der Anklagepunkt "Unfall mit Fahrerflucht" fallen gelassen. Könnte durchaus sein, dass
  5. @Gast225: Nun ja, 8 Monate schuldlosen Führerscheinentzug sind auch nicht ohne!
  6. Im Namen des Volkes! Falls es noch jemand interessiert, denn der Fall liegt nun genau 8 Monate zurück: Heute war der 2te Verhandlungstermin in der Hauptverhandlung. Der Staatsanwalt forderte: ein Fahrverbot von 15 Monaten wegen Trunkenheitsfahrt und 150 Tagesätze wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte und vollendete Körperverletzung. Die Richterin entschied: Freispruch wegen Trunkenheitsfahrt, meinen Führerschein habe ich bereits wieder erhalten. Freispruch wegen der Körperverletzung. 40 Tagesätze wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Mein Anwalt meinte: 30
  7. Aktuelles: Es wurde ein Gutachten von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Dies wurde heute gemacht. Der Sachverständige konnte keinen Schaden ermitteln. Ich bin gespannt, was in dem Gutachten stehen wird. Er will mit den Polizisten sprechen, was sie gesehen haben wollen. Ich habe mittlerweile die volle Akteneinsicht. Da stehen zwei interessante Dinge drin: 1. Ich wurde tatsächlich über einen längeren Zeitraum observiert, bin also nicht paraonoid. 2 Die beiden Zeugen sagen übereinstimment, dass der Unfallverursacher, schräg gegenüber in ein Haus gegangen ist. Die besagte Party war aber
  8. Mittlerweile habe ich Nachricht, dass mein Anwalt Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen erhält. Nur zur Erinnerung: Die ganze Sache ist am 01.08.2009 passiert und jetzt haben wir bereits den 28.08.2009! Ich bin gespannt, wann die Akteneinsicht nun gewährt wird und was mir konkret vorgeworfen wird.
  9. @Geoffrey Wirkliche Neuigkeiten gibt es nicht. Mein Anwalt hat zum wiederholten Male um Akteneinsicht gebeten, bislang erfolglos. Weiterhin mußte ich meinen Führerschein aufgrund der Mitteilung des Amtsgerichtes bei der Staatsanwaltschaft abgeben. Mittlerweile wurde eine Schadensmeldung vom Unfallgegener bei meiner Versicherung eingereicht. Ich war während meiner Arbeitsunfähigkeit ein paar Tage bei Freunden, da ich jemanden zum reden brauchte. Es mag für die meisten lächerlich klingen, aber neben der eigentlichen Sache mit dem Führerschein, macht mir das beschriebene Vorgehen der Polizei
  10. Ich habe keine Ahnung, was das alles soll. Vielleicht ist es als Warnung zu verstehen, dass ich in der anderen Sache nicht aktiv werden soll?
  11. Die Ereignisse überschlagen sich: 1. Gestern erhielt ich eine Vorladung als Beschuldigter, ich werde gebeten mich bei der Verkherspolizei zum angegebenen Termin zu melden und zu der Sache auszusagen. 2. Heute habe ich eine gelbe "Kurzmitteilung" des Amtsgerichts erhalten, in der mir meine Fahrerlaubnis vorläufig entzogenwurde. In dieser Mitteilung wird auch angewiesen, daß meine Person, mein Fahrzeug, meine Wohnung und meine Arbeitsstätte durchsucht werden soll, zum Zweck der Beschlagnahnung. 3. Ich wurde um 18:30 Uhr von einem Freund vor meiner Wohnung abgeholt, weil wir mit unsere Cliq
  12. Duckbone

    Selbstjustiz

    Nur kurz: Mir ist der Name, sowie die Anschrift des Beamten mittlerweile bekannt. Hatte ich aber schon geschrieben. Gruss, Duckbone
  13. @calectra: ich frage ja aus einem etwas anderen Grund (siehe oben) und ich denke es ist ersichtlich, warum ich frage, oder? Ich dachte mir aber schon, dass kein besonderer Grund vorliegn muss, aber im allgemeinen hält einem die Polizei ja nicht grundlos an, sondern hat eine Begründung dafür, z.b. zu schnell gefahren oder ähnliches. In meinem Fall hat die Sache für mich schon einen "Beigeschmack" Gruss, Duckbone
  14. Ich habe eine Frage zu dem gerade beschriebenen Vorfall oben: Ist es eigentlich erlaubt eine Verkehrskontrolle durchzuführen, wenn der Autofahrer, also in dem Fall ich, sich vollkommen korrekt verhält und keinerlei Anlass für eine Auffälligkeit gibt? Anders herum gefragt: Gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen? Wenn ja, welche? Grüsse, Duckbone
  15. Ich hatte heute einen Termin bei einem Orthopäden, der mich untersuchte und mich dann an einen Neurologen überwies, da Gelenk- und Knochenseitig alles in Ordnung zu schein seint. Daraufhin ging ich direkt zu einem Neurologen. Dort wurden meine Nerven an der rechten Hand untersucht und der Arzt stellte als Diagnose „Fessellähmung“ fest (das heißt tatsächlich so). Ich verließ die Praxis und ging zurück zu meinem Wagen, den ich in einer Seitenstrasse geparkt hatte. In der Nähe meines Wagens hielt sich eine Dame vom Ordnungsamt auf, aber ich hatte nichts zu befürchten, da ich ordentlich geparkt
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