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Nach Radarblitz Stark Abgebremst Und Unfall Verursacht


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Nach Radarblitz stark abgebremst und Unfall verursacht

NÜRNBERG. (617) Nach einem Verkehrsunfall am 09.04.2008 in der Hafenstraße in Nürnberg musste diese für ca. 2 ½ Stunden stadtauswärts komplett gesperrt werden.

 

Gegen 07.30 Uhr fuhr der Fahrer (51) eines Kleinbusses die Hafenstraße stadtauswärts. Als er mit seinem Fahrzeug an einem Lkw mit Anhänger rechts vorbeifahren wollte und anschließend auf die linke Fahrspur wechselte, löste der 51-Jährige offensichtlich durch die Geschwindigkeit den Blitz eines Radarwagens aus. Mit dem ausgelösten roten Blitz trat der Kleinbusfahrer auf die Bremse und bremste so abrupt ab, dass der dahinter fahrende Lkw mit Anhänger, der von einem 47-Jährigen gesteuert wurde, nach rechts ausweichen musste, um einen unmittelbaren Auffahrunfall zu verhindern. Durch die Lenkbewegung kam der Anhänger des Lkw ins Schlingern, und der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Lkw. Er stieß gegen einen auf dem Seitenstreifen geparkten Omnibus und kam anschließend quer auf zwei Fahrspuren zum Stehen.

 

Bei dem Aufprall erlitt der Lkw-Fahrer leichte Verletzungen, die ambulant in einer Klinik behandelt wurden. An den unfallbeteiligten Fahrzeugen entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 25.000 Euro. Die Hafenstraße war für ca. 2 ½ Stunden in stadtauswärtiger Richtung komplett gesperrt.

Auszug aus Pressebericht Polizei-Präsidium Mittelfranken, 09.04.08, www.polizei.bayern.de

 

@Radarfallenunfall-Leugner @goose: Ich möchte deine Erinnerungslücken mit diesen aktuellen Fall mittels einer Primärquelle aus den eigenen Reihen :nolimit: auffrischen, mit der Bitte um Stellungnahme:

1. zur Unfallursache

2. zur Unfallursacheneintragung in die Unfallstatistik

3. zum volkswirtschaftlichen Folgeschaden

4. zur Ahndung des Radartrupps zwecks Vergehen

4a) gemäß Strafgesetzbuch §315b "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"

4b) gemäß StVO §32 (1) "Es ist verboten, .....Gegenstände auf Straßen zu bringen..., wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. "

4c) gemäß StVO §33 Verkehrsbeeinträchtigungen: "Verboten ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße,....wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können."

:100:

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Ein selten dämlicher Kommentar, wie ich meine.

@m3_   Ich weiß, warum ich immer wieder an Deinem Verstand zweifeln muß. Du stellst es immer und immer wieder unter Beweis.

mir fällt da nur ein "selbst schuld" ein. ach ja: ich fahre auch Motorrad und kann eigentlich ziemlich gut bremsen, ohne gleich zu stürzen

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Guest Pferdestehler
1. zur Unfallursache

2. zur Unfallursacheneintragung in die Unfallstatistik

3. zum volkswirtschaftlichen Folgeschaden

4. zur Ahndung des Radartrupps zwecks Vergehen

4a) gemäß Strafgesetzbuch §315b "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"

4b) gemäß StVO §32 (1) "Es ist verboten, .....Gegenstände auf Straßen zu bringen..., wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. "

4c) gemäß StVO §33 Verkehrsbeeinträchtigungen: "Verboten ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße,....wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können."

:nolimit:

 

Oh Mann, so langsam geht mir dieser Quatsch auf den Zünder! Worauf soll das wieder rauslaufen?

Ich beantworte die Fragen teilweise mal für mich selbst.

 

1. Unfähigkeit des Kleinbusfahrers, mit unerwarteten Situationen klarzukommen. Dazu offensichtlich noch ein Einfahren in den Sicherheitsabstand des LKWs.

4. Gar nicht. Warum auch?

4a) Unsinn.

4b) Auf der Straße waren keine Gegenstände. In diesem Fall.

4c) Hier wurde weder eine Ware noch eine Leistung angeboten.

 

Um es ganz deutlich zu sagen: wer zu schnell fährt, der hat umso mehr mit allen möglichen Widrigkeiten zu rechnen als langsamere Verkehrsteilnehmer. Wer unfähig ist, adäquat auf außergewöhnliche Situationen zu reagieren, der sollte eben langsamer fahren. Man darf nicht einfach den Anker schmeißen, ohne den rückwärtigen Verkehr dabei zu beachten.

 

Ich bin ja auch gegen Abzocke. Aber eine Grundüberwachung an sinnvollen Stellen ist unvermeidbar. Wer damit nicht klarkommt -> Karte lochen lassen.

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Guest Simineon
Nach Radarblitz stark abgebremst und Unfall verursacht

mit der Bitte um Stellungnahme:

 

Nicht der WheelieBlitz ist schuld, sondern die Unfähigkeit des Fahrers mit alltäglichen Situationen umzugehen. Wer sich durch plötzliche Lichteinwirkung so irritieren lässt, dass er dabei einen Unfall verursacht, der sollte tatsächlich seinen Lappen abgeben.

 

Abgesehen davon ist es vollkommen hirnbefreit nach dem Blitz zu bremsen, das Foto ist doch schon längst gemacht.

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Hirnverbrannt ist es auch an der Blitzanlage mit -20 vorbei zu fahren, trotzdem tun das sehr viele. Vermutlich erhoffen die Leute, dass das beim nächsten Blitz angerechnet wird.

 

Er wird sich hier wohl erschreckt haben.

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@m3: Eine Stellungnahme werde ich zu deinen blödsinnigen Fragen sicher nicht abgeben, zumal diese ja auch schon von anderen hinreichend beantwortet wurden.

 

Du machst dich lächerlich, wenn du hier der Polizei bzw. der Geschwindigkeitsüberwachung die Schuld für diesen Unfall in die Schuhe schieben willst.

 

Gruß

Goose

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1. zur Unfallursache

2. zur Unfallursacheneintragung in die Unfallstatistik

3. zum volkswirtschaftlichen Folgeschaden

4. zur Ahndung des Radartrupps zwecks Vergehen

4a) gemäß Strafgesetzbuch §315b "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"

4b) gemäß StVO §32 (1) "Es ist verboten, .....Gegenstände auf Straßen zu bringen..., wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. "

4c) gemäß StVO §33 Verkehrsbeeinträchtigungen: "Verboten ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße,....wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können."

:B):

 

Oh Mann, so langsam geht mir dieser Quatsch auf den Zünder! Worauf soll das wieder rauslaufen?

Ich beantworte die Fragen teilweise mal für mich selbst.

 

1. Unfähigkeit des Kleinbusfahrers, mit unerwarteten Situationen klarzukommen. Dazu offensichtlich noch ein Einfahren in den Sicherheitsabstand des LKWs.

4. Gar nicht. Warum auch?

4a) Unsinn.

4b) Auf der Straße waren keine Gegenstände. In diesem Fall.

4c) Hier wurde weder eine Ware noch eine Leistung angeboten.

 

Um es ganz deutlich zu sagen: wer zu schnell fährt, der hat umso mehr mit allen möglichen Widrigkeiten zu rechnen als langsamere Verkehrsteilnehmer. Wer unfähig ist, adäquat auf außergewöhnliche Situationen zu reagieren, der sollte eben langsamer fahren. Man darf nicht einfach den Anker schmeißen, ohne den rückwärtigen Verkehr dabei zu beachten.

 

Ich bin ja auch gegen Abzocke. Aber eine Grundüberwachung an sinnvollen Stellen ist unvermeidbar. Wer damit nicht klarkommt -> Karte lochen lassen.

 

mehr gibts dazu nicht zu sagen.

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Warum muss dieses sinnentleerte+ mehrfach bis zum :B): ausdiskutierte Thema bei jeder Pressemitteilung wiederholt werden? Viel interessanter ist was spätestens in 380444 Minuten veröffentlicht wird.

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@glückspilz: Du brauchst keine 380444 Minuten zu warten :80: , siehe Fall unten. Dich zwingt auch keiner das Thema zu lesen. Das Thema geht aus dem Threadtitel hervor, welchen die Polizei selbst getextet hat. Das Thema war immer in der Diskussion, es gibt halt unterschiedliche Auffassungen zur Ursache-Wirkungsprinzip-Kette.

Der Sinn ist auch, die erheblichen Erinnerungslücken von @goose bezüglich hier dokumentierter "Radarunfälle" wenigstens mit frischem Material wieder aufzufüllen.

 

@all: Fakt ist, es gibt "radarfallenbedingte" Unfälle, wer auch immer nun die Ursache setzt bzw. Schuld ist. Fakt ist, diese Unfälle werden nicht wie z. B. Wildunfälle explizit in der Unfallstatisik aufgeführt. Es besteht auch überhaupt kein Interesse daran...

 

@goose: war nur ein Bitte, Du bist ebenso zu nichts gezwungen. Die Fragen Pkt. 4 waren genauso blödsinnig, wie wenn bei einem Wheelie-Fahrer alle irgendwie denkbaren Sekundärahndungsmaßnahmen gerastert werden, nur um zum Verrecken etwas zu finden.

 

Sturz bei Anhaltung durch Polizeibeamte

SENDEN. Ein 24-Jähriger aus Neu-Ulm war am Samstag, gegen 20.35 Uhr, mit seinem Krad auf der S 2031 in Richtung Senden unterwegs. Dort führten Beamte der Polizeiinspektion Weißenhorn eine Laser-Geschwindigkeitsmessung durch. In dem Bereich ist die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt. Der Motorradlenker wurde mit 90 km/h (abzüglich Toleranz) gemessen. Bei der Anhaltung bremste er sein Krad ab. Aus bisher unbekannter Ursache stürzte der junge Mann aber kurz vor dem anhaltenden Beamten und zog sich Prellungen am rechten Knie sowie am rechten Schienbein zu. Das Krad wurde dabei leicht beschädigt.

Auszug aus Pressebericht Polizei-Präsidium Schwaben, 14.04.2008, www.polizei.bayern.de

:nolimit:

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Guest Simineon

Dieser Fall bedient dann alle (Vor-)Urteile gleichermassen:

 

Jugendlicher Raser verursacht Unfall mit stark überhöhter Geschwindigkeit und Alkohol im Blut (Quelle)

 

Ein 18-jähriger Fahranfänger hat mit einem Mercedes SLK am späten Sonntagabend auf der Amsterdamer Straße in Köln-Niehl einen Verkehrsunfall verursacht. Der Jugendliche bestätigte nach seinem Unfall, dass er mit einer Geschwindigkeit von rund 110 km/h die Hauptverkehrsstraße in Richtung stadtauswärts fuhr.

 

=== BTT

 

Damit die armen Geschwindigkeitssünder sich nicht so sehr erschrecken und auch nicht mehr durch eigene Unfähigkeit beim Anhalten stürzen sollte man also besser auf das Anhaltekommando verzichten und zukünftig Lasermessungen aus grosser Entfernung durchführen, bzw. Infrarotblitze verwenden. Das kann nur die Schlussfolgerung aus diesem Thread sein, oder ?

Es ist also Dein Wunsch, m3_, dass auf die direkte Kommunikation mit dem Betroffenen unmittelbar nach dem Vergehen verzichtet wird, die direkte Rückkopplung entfallen soll und der Betroffene erst Wochen vielleicht sogar Monate nach seinem Vergehen erfährt, dass er geblitzt wurde ?

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und das nur durch Googel-News auf der ersten seite

@hawethie: die Mühe der undifferenzierten Quellenanreihung hättest Du dir sparen können ;) . Wenn Du Unfallberichte sortiert nach Themen / Ablauf brauchst, dann frag mich :wiki: . Einen Teil davon stelle hier ich unregelmäßig rein (Ausscherer, Lenkrad verreissen, ...), andere Themen wie "auf's Bankett gekommen", "Hausfrauenunfälle", "Einschlafen", "Stauende übersehen", "Unachtsamkeit", "ungepasste / vermutlich überhöhte Geschwindigkeit" lasse ich schon bewußt weg.

 

@simineon: Du bist auf dem falschen Dampfer...

Das kann nur die Schlussfolgerung aus diesem Thread sein, oder ? ....Es ist also Dein Wunsch, m3_,

Nö, eine Verkehrsüberwachung sollte einen seriösen erzieherischen Effekt haben, spricht mit Anhaltung, sichtbare Blitze und Ausschilderung/Ankündigung der Gefahrenstelle "Radar" bzw. Signalfarbtöne beim Abzockgeraffel. Basis natürlich nur seriöse Limits.

 

Es wird immer VT geben, die wegen einem Tier, wegen nem Blitz, wegen nem Anhaltecop nicht optimal reagieren und sogar verunfallen :drive: . Nur darf man dieses Thema nicht einfach totschweigen und die Verkehrsüberwachung als völliges Unschuldslamm darstellen. Die Unfälle im Zusammenhang mit einer Meßstelle sollten also in der Unfallstatistik aufgeführt werden. Dann könnten auch Maßnahmen ergriffen werden :licht: .

 

@hawethie&simineon: schon mal eine Lasermessung und dortiges Anhalteverhalten der VT beobachtet, wenn plötzlich ein grünes Männchen mit Kelle aus dem Busch oder dem Meßbus rausspringt? Da gibt es haarsträubende Szenen :o .

:cool:

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@m3: Ich habe solche Szenen sicher öfter beobachtet als du. Und die, die da haarsträubende Szenen verursachen sind die, die auch in anderen Verkehrssituationen überfordert sind. Diese Fahrer produzieren die gleichen Situationen an Ampeln, Vorfahrtsstraßen etc. Daher ist der Zusammenhang, den du mit aller Gewalt zu ziehen versuchst, falsch.

 

Gruß

Goose

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Prima, @goose, dann sind wir ja schon ein Schritt weiter, denn bei Unfällen an Ampeln, Vorfahrtsstraßen, etc. mit "diesen Fahrern" wird in der Unfallstatistik die Gegebenheit wie Ampel, Kreuzung, ... dann aufgeführt. Nur die "Meßstelle" darf inkognito bleiben :nolimit: .

 

Und ne ne, Du versuchst leider mit aller Vehemenz einen gegebenen Zusammenhang zu leugen :ph34r: . Über 95% aller Unfälle haben die Ursache "Fehlverhalten vom VT", sprich nicht ideal agiert/reagiert. Darunter zählt auch ein Moppedfahrer, der sich beim Bremsen vor einen Laseranhaltecop flachlegt.

 

Ich möchte Transparenz reinbringen! Also, was hälst davon, wenn "Meßstelle" zukünftig in der Unfallstatistik aufgeführt wird?

:whistling:

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btw: Beim Fotografieren dieser Meßstelle sagte mir der MA des Landkreises, daß es hier bislang 2 Unfälle aufgrund der Messung gab. Einmal gab es einen Auffahrunfall mit 3 beteiligten Pkw, das andere Mal schleuderte ein Pkw unmittelbar hinter dem Gerät in die Leitplanke. Beachtenswert deshalb der Grund dieser Kontrollstelle (sh. Info).

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Heute morgen zufällig auf der A14 bei Gisikon / Inwil (Kanton Luzern) gesehen:

- Aufbau einer Multanova 6F in der Mittelleitplanke kurz vor acht Uhr in Fahrtrichtung Luzern.....

- Kurz nach acht Uhr donnert eine Autofahrerin mit ihrem schwarzen Kleinwangen rund 100m nach der "Radarfalle" massiv in die Mittelleitplanke und ruiniert ihr Wägelchen für immer.... Totalschaden!

- Danach acht Kilometer Stau..... welche Freude!

 

Und ich würde nun fast jede Wette annehmen, dass sich diese überforderte "in etwa Mitt-Vierzigerin" so extrem vom Radarblitz selbst oder der Entdeckung der "Falle" kurz zuvor erschrak und ihr japanisches Bonsai-Wägelchen danach für immer an der Leitplanke zerlegte.... sie selbst schien glücklicherweise unverletzt!

O.K. Sind einerseits nur Mutmassungen, aber der Zusammenhang scheint doch mehr als gegeben und für mich fast sicher...... und dass dies natürlich nirgendwo erwähnt wird, ist ja selbstredend....!

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Guest Simineon
Und ich würde nun fast jede Wette annehmen, dass sich diese überforderte "in etwa Mitt-Vierzigerin" so extrem vom Radarblitz selbst oder der Entdeckung der "Falle" kurz zuvor erschrak

 

und ich würde noch nichtmal dagegenhalten ...

 

Du schreibst richtigerweise: "überforderte", doch was soll man tun gegen Menschen, die beim Autofahren an und für sich schon so überfordert sind, dass der geringste Schreck (hier eben ein relativ harmloser (von der Helligkeit her) Blitz) solch massive Folgen hat ? Meiner Meinung nach erschrecken solche Menschen auch, wenn eine Spinne an der Windschutzschibe krabbelt; ein Baby kreischt; ein Sperling durchstartet; eine Hummel an der Scheibe zerklatscht; etc.

 

Eigentlich gibt es doch nur folgende Optionen:

 

Option 1: künftig auf Geschwindigkeitsmessung vollkommen verzichten

selbst m3_ ist ja nicht vollkommen gegen Geschwindigkeitsüberwachung; ich glaube, das ist keiner hier, oder ? Obwohl, ich wollte immer schonmal mit 250 km/h durch nen Ort cruisen)

 

Option 2: künftig Infrarotblitzen und Blitzer besser tarnen

Damit könnten zumindestens solche "schreckhaften Tanten" wie von Dir beschrieben in aller Ruhe ihren Träumen nachgehen, nur was macht man dann gegen all die anderen Schreckauslöser, die ich oben nannte ?

 

Option 3: künftig Geschwindigkeitsmessung durch Schilder ankündigen; das Messpersonal mit Leuchtwesten neben der Strasse Cha-Cha tanzen lassen und das Messfahrzeug mit Blaulicht parken

Dann wird der Spass so teuer, dass die Bearbeitungsgebühr verzehnfacht werden muss :whistling:

 

Mit anderen Worten: Wer sich durch nen sanft-roten Blitz so erschreckt, dass es ihn von der Strasse fegt, der hat im StrassenVerkehr nichts verloren.

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Mit anderen Worten: Wer sich durch nen sanft-roten Blitz so erschreckt, dass es ihn von der Strasse fegt, der hat im StrassenVerkehr nichts verloren.

 

Absolut richtig!

 

Und in diesem Falle ist es ja insofern noch gut ausgegeangen, da sie ja nur ihr Wägelchen zerlegt hat, die wahrscheinlich viel zu teure Mittelleitplanke noch schön verformt hat und zum guten Glück wenigstens keine Personen zu Schaden kamen...... Nur diejenigen, die sich dann durch den acht Kilometer langen Stau durchwurschteln konnten, hatten bestimmt weniger Verständniss und vielleicht auch einen dicken Hals.....

 

Die eigentliche Frechheit ist jedoch die Position der "Radarfalle"......!

Man kommt von Zug her bei Rotkreuz ein schönes Gefälle hinunter, mit einwandfreier Sicht bis fast unendlich weit..... und befindet sich noch auf Zuger Gebiet. Unmittelbar nach der Luzerner Kantonsgrenze steht dann diese 6F der Luzerner Kapo an einer Position, die wirklich nur und absolut nur auf Abzocke absieht (Gefälle!) und überhaupt nichts mit Unfallschwerpunkt oder Gefahrenzone zu tun hat (sollte ich in absehbarer Zeit dort wieder durchfahren mache ich mal ein Video davon!)... Einfach nur kassieren!

Und durch die Dörfer an den Schulen vorbei kann weiter gebrettert werden...... :whistling:

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Option 4: Man nutzt die 'tolle' Sektion-Control und kündigt Beginn und Ende der Zone mit deutlich sichtbaren Schildern an. Nachteil dieser Methode ist das man sie nur auf längeren Strecken ohne Kreuzungen oder dergleichen nutzen kann und gewisse Personen notgeil auf die anfallenden Daten werden. Der geniale Vorteil dieser Methode ist das die Hirnis nicht mehr an den jeweiligen Messstationen bremsen müssen.

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Ausreichend Abstand halten - dann passiert nix.

 

Kann schon sein, dass ich hier und dar auch mal voll in die eisen steig - könnt ja ein kind, katze, mausefalle am wegesrand lauern.

 

wobei ich glaub, dass ich inzwischen so konditoniert bin, dass ich bei einem radargerät nur aus dem rückenmark heraus innerhalb von 0,15 sek. handle, während ich bei kindern oder auf die strasse rollenden bällen, erstmal im abgespeicherten lehrmaterial suchen muss, so dass es hier schon mal ne schrecksekunde dauern kann, bis ich die impression eines auf die strasse rollenden bunten balles verarbeitet und in eine reaktion umgewandelt habe.

 

mir ist in der 60er baustelle einer autobahn auch schon mal ein verkehrsteilnehmer ins heck gerummst - als der vor mir fahrende golf geblitzt wurde und noch zu zu später stund gebremst hat.

 

ok, ich geb zu ich stand schon millisekunden vor dem golf in den eisen - aber tja...einfach abstand halten. das entspannt, ist sicherer und schafft freiräume - und siehe da, man ist sogar schneller und viel entspannter unterwegs. meine erfahrung. weil dann machts vorne blitz, buff, quietsch und dann kann man in aller gemütlichkeit sein tempo reduzieren und brav lächelnd an den messleuten und dem glupsch dreinkuckenden, meist mit 35 weiterrollenden dödel vorbeifahren. mussu jetzt nicht mehr langsam fahren, hadde schon blitz gemacht. :whistling:

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Prima, @goose, dann sind wir ja schon ein Schritt weiter, denn bei Unfällen an Ampeln, Vorfahrtsstraßen, etc. mit "diesen Fahrern" wird in der Unfallstatistik die Gegebenheit wie Ampel, Kreuzung, ... dann aufgeführt. Nur die "Meßstelle" darf inkognito bleiben :nolimit: .

 

Und ne ne, Du versuchst leider mit aller Vehemenz einen gegebenen Zusammenhang zu leugen :ph34r: . Über 95% aller Unfälle haben die Ursache "Fehlverhalten vom VT", sprich nicht ideal agiert/reagiert. Darunter zählt auch ein Moppedfahrer, der sich beim Bremsen vor einen Laseranhaltecop flachlegt.

 

Ich möchte Transparenz reinbringen! Also, was hälst davon, wenn "Meßstelle" zukünftig in der Unfallstatistik aufgeführt wird?

:whistling:

Ich habe nicht den Eindruck, daß du Transparenz einbringen willst. Vielmehr versuchst du hier mit aller Gewalt, anderen die Schuld zuzuschieben.

 

In welcher Unfallstatistik taucht übrigens das "Bremsen vor der Ampel" auf?

 

Gruß

Goose

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Hallo, m3,

 

ich will gar nicht abstreiten, dass es Verkehrsteilnehmer gibt, die nach einem Blitz einen Unfall verursacht haben, oder die, wie der Motorradfahrer, vor lauter Schreck bei einer Polizeikontrolle unfreiwillig vom Krad gestiegen sind.

 

Hier ist aber nicht der Blitzer oder der anhaltende Polizeibeamte unfallursächlich, sondern schlicht und ergreifend eine falsche Reaktion des Fahrers.

 

Wäre es anders, hätte ich selber sicher schon mindestens ein Dutzend Unfälle verursacht, nur, weil ich einen Unfall aufgenommen habe und Gaffer auf der Gegenfahrbahn auf ihren Vordermann aufgefahren sind.

 

Ich bin mir diesbezüglich aber keiner Schuld bewusst, und bislang hat mir auch noch keiner dieser Unfallbeteiligten einen dementsprechenden Vorwurf gemacht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich habe nicht den Eindruck, daß du Transparenz einbringen willst. Vielmehr versuchst du hier mit aller Gewalt, anderen die Schuld zuzuschieben.

Keine Antwort ist auch eine Antwort :P . Ich verstehe aber durchaus das Ausweichen aus Eigeninteresse :ph34r: .

 

Was spricht dagegen, die "Meßstelle" in die Unfallstatistik aufzunehmen? Ich sag es Dir: um die Verkehrsüberwachung zu 100% vorteilhaft aussehen zu lassen :ph34t: . Die Polizei möchte offiziell niemals nie hier ein gewissen Crashzoll eingestehen. Alles im Leben hat aber zwei Seiten, ebenso die Verkehrsüberwachung. Es gibt hier Schattenseiten.

 

Aber ich gebe Dir gerne ein paar Gedankenansätze, welche Möglichkeiten sich bieten, die "Meßstelle" in der Unfallstatistik unterzubringen. Wenn Du ein Käpsele bist, initiierst Du dahingehend eine Reform der Unfallstatistik, dann wird Dir in der Polizeigeschichte ein Denkmal gesetzt ;) :

1.) z. B. unter ALLGEMEINE URSACHEN (sind beispielsweise kategorisiert wie Hindernis auf Fahrbahn/Tiere, Schnee/Eis/Regen, Sonstige

2.) z. B. unter BESONDERER UNFALL (hier sind beispielsweise aufgeführt Wild, Alkohol, Freizeitunfall (Disko), ...

3.) z. B. unter BESONDERHEITEN (sind beispielsweise kategorisiert wie Kreisverkehr, Haltestelle, Fußgängerüberweg usw.)

4.) Unter Unfalltyp 1 Fahrunfall "Fahrer verliert die Gewalt über sein Fahrzeug" wird Sonstige 199 nach Meßstelle unterschieden.

 

@nachteule: Du kannst dem @goose das Denkmal gerne wegschnappen.... :whistling:

:nolimit:

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Was spricht dagegen, die "Meßstelle" in die Unfallstatistik aufzunehmen?

Unfälle die einen Anteil haben der noch unter einem Promille liegt, seperat in eine Statistik aufnehmen. ist das wirklich dein ernst. :lol:

 

1.) z. B. unter ALLGEMEINE URSACHEN (sind beispielsweise kategorisiert wie Hindernis auf Fahrbahn/Tiere, Schnee/Eis/Regen, Sonstige

2.) z. B. unter BESONDERER UNFALL (hier sind beispielsweise aufgeführt Wild, Alkohol, Freizeitunfall (Disko), ...

3.) z. B. unter BESONDERHEITEN (sind beispielsweise kategorisiert wie Kreisverkehr, Haltestelle, Fußgängerüberweg usw.)

4.) Unter Unfalltyp 1 Fahrunfall "Fahrer verliert die Gewalt über sein Fahrzeug" wird Sonstige 199 nach Meßstelle unterschieden.

5.) Unfähigkeit und Dämlichkeit.

 

Da gehören solche Unfälle hin.

 

MfG.

 

hartmut

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ist das wirklich dein ernst.
Das ist ja das traurige. Ich fürchte, er meint es tatsächlich ernst.

 

Aber in 255 Tagen gibt es ja was spannendes von ihm zu lesen. Ich bin gespannt, wie oft sich der Promotionsausschuss die o.g. Frage stellt..... :lol:

 

Gruß

Goose

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Und ich würde nun fast jede Wette annehmen, dass sich diese überforderte "in etwa Mitt-Vierzigerin" so extrem vom Radarblitz selbst oder der Entdeckung der "Falle" kurz zuvor erschrak und ihr japanisches Bonsai-Wägelchen danach für immer an der Leitplanke zerlegte....

 

Und hier noch die offizielle Pressemitteilung der Kapo Zug:

 

Inwil/LU: Verletzte nach Unfall auf Autobahn

Auf der Autobahn A14 sind am Donnerstagmorgen (17. April 2008) zwei Personenwagen miteinander kollidiert. Eine Person verletzte sich dabei. In der Folge kam es zu einem weiteren Auffahrunfall.

Kurz vor halb neun Uhr bremste eine 43-jährige Autofahrerin auf dem Normalstreifen der Autobahn A14, Fahrtrichtung Luzern, kurz vor der Ausfahrt Gisikon, ihren Personenwagen stark ab. Ein nachfolgender, ebenfalls 43-jähriger Fahrzeuglenker konnte nicht mehr anhalten und kollidierte mit dem Fahrzeug. Das Auto der Frau prallte dadurch in die Mittelleitplanke, wobei sich die Lenkerin verletzte. Sie musste mit dem Rettungsdienst Zug ins Spital überführt werden. Es entstand Sachschaden von mehreren Tausend Franken. Ein Fahrzeug erlitt Totalschaden.

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Hallo, m3,

 

@nachteule: Du kannst dem @goose das Denkmal gerne wegschnappen.... :lol:

habe ich gar nicht vor.

 

Ich sehe das Ganze einfach von der praktischen Seite, ohne Emotionen für oder gegen Geschwindigkeitsmessanlagen:

 

Wenn eine Messstelle oder, wie in meinem Beispiel, eine Unfallstelle, auslösendes Moment für die Unachtsamkeit des Unfallverursachers war, wird dieses schon notiert, aber die Unfallursache an sich ist eben nicht der Blitzer oder der Unfallort, der zum Gaffen eingeladen hat, sondern die Unfähigkeit oder Unaufmerksamkeit des Unfallverursachers (oder die nicht angepasste Geschwindigkeit :D )

 

Es kommt, gerade im Sommer, oft genug vor, dass Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursachen, weil sie lieber einem hübschen Mädel nachschauen, als auf den Straßenverkehr zu achten, und nicht sehen, was vor ihnen passiert.

 

Soll man dafür auch eine eigene Statistik oder eine eigene Nummer im Bereich "Sonstiges" einfügen?

 

Wo soll man dann bei den vielen möglichen Gründen für einen Unfall anfangen und wo soll man aufhören?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Soll man dafür auch eine eigene Statistik oder eine eigene Nummer im Bereich "Sonstiges" einfügen?
Ich denke nicht, daß m3 das ernsthaft will. Ihm geht es doch offensichtlich hauptsächlich darum, auf Biegen und Brechen negative Aspekte bei Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu konstruieren, egal ob's passt oder nicht.

 

Gruß

Goose

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@goose: doch, ich will das ernsthaft. Und ich gebe hier Tipps, wie sich ein Cop als Initiator einer Reform profilieren könnte. Du solltest aus deinen verkrusteten Strukturen mal ausbrechen und etwas bewegen anstatt hölzern bei Paragrafen und Theorie zu verharren. Aber offensichtlich kennst Du nicht mal die theoretische "Verfahrensanweisung Unfallstatistik".

Im Unfalltypenkatalog selbst geht es null um eine Ursache, sondern um die "Konfliktsituation". Beim Verlust der Fahrkontrolle, ob nun bei einer Meßstelle, beim Bremsen vor einer Ampel, usw. ist es der Unfalltyp Nr. 1 (Fahrunfall) oder Unfalltyp Nr. 7 (alle Unfälle, die keinem anderen Unfalltyp zuzuordnen sind), als Beispiel sind hier schon kategorisiert Tier/Wild, bewegliches Hindernis (Anhaltecop :cop01: ).

Und ich konstruiere keine negativen Aspekte, sondern sie sind da. Die Polizei brauch doch nur offen und ehrlich agieren, und dann in Jahresunfallstatistik aufgführen: es gab x Prozent Unfälle im Zusammenhang mit einer Meßstelle, jedoch kalkulieren wir dies ein und steht in keinem Verhältnis zu den verhinderten Unfällen wegen unseren Überwachungsmaßnahmen blablabla.

 

@nachteule: wenn man Disko-Unfälle kategorisieren kann, dann kann man auch Meßstellen-Unfälle kategorisieren. Nur ist die Interessenlage der Polizei hier völlig konträr, wie man auch schön am Verhalten von @goose sieht :lol: .

 

@hartmut: gerne können wir Nr. 5 Unfähigkeit/Dämlichkeit und Unachtsamkeit einführen, was sogar äußerst wünschenswert wäre :D , damit endlich Phantomursachen wie "Geschwindigkeit" wegfallen.

:blink:

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Ich kenne den Unfalltypenkatalog, nur passt hier ein achter Typ "Unfall an Messstelle" auch nicht rein. Ebensowenig wird ja hier konkret das "Bremsen vor Ampel" als Unfalltyp ausgewiesen.

 

Sorry, aber das, was du da schreibst, hat nun wirklich weder Hand noch Fuß.

 

Gruß

Goose

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@goose: Du bist schwer zu greifen und ziemlich einzeilig :120: . Könntest Du dir nun eine Reform vorstellen oder nicht?

 

Wir können ja mal ein Kreativitätsseminar durchspielen: Im Polizeimanagement-Masterstudiengang gibt es extra ein Kurs "Innovationen im Behördenalltag ist keine blanke Theorie - sich lösen von festgefahrenem Denken". Du sitzt nun mit anderen Frischlingen im Kurs und ihr bekommt als Aufgabe, das Problem Meßstelle in der Unfallstatistik sichtbar zu machen. Es müssen mindestens drei Lösungsansätze aufgezeigt werden. Wer keinen Ansatz findet, für den ist das Studium beendet.

Was präsentierst Du dem Polizeihochschullehrer?

:rolleyes:

 

Nachtrag: Kontrollverlust im Zusammenhang mit Lichtzeichenanlage läßt sich aus der Statistik rausfahren.

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m3,

 

du läufst ja wieder zur Hochform auf!

 

Bin beeindruckt!

 

Deine Vorstellung von Statistikreform besteht offensichtlich darin, Messstellen zu Unfallhäufungsstellen zu machen!

 

Das ist falsch und blödsinnig!

 

Täglich finden, wie schon gesagt, tausende von Messungen statt und an manchen Tagen passiert da kein Unfall.

 

Wie ebenfalls schon gesagt, fahren die Nichtkönner ihre oder andere zu Klump, den normal talentierten Fahrzeugführer nicht.

 

Als kämpfe doch dafür, dass die Unfallverursacher, die ein Fahrzeug nicht richtig führen können, mit dem Entzug der FE belohnt werden.

 

Oder mach sonst etwas sinnvolles!

 

Goose hier schwachsinnige Fragen zu stellen ist schwachsinnig!

 

 

dete

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Hallole

 

In einem anderen Faden habe ich diese Bilder schon eingesetzt.

Dieser Crash passierte, weil der Erste wegen einer Kontrollstelle erschrak und in die Eisen stieg. Und den Vorletzten in dieser Kolonne bissen die Hunde-pardon, ein Audi.

Wäre hier keine Kontrollstelle gewesen, hätte niemand gebremst, wäre nix passiert.

Also gibt es IMHO einen kasualen Zusammenhang zwischen Kontrollstellen und Unfällen wegen Kontrollen.

 

 

http://img177.imageshack.us/img177/417/1212119imgfq9.jpg

 

Hier die Kontrollstelle ein paar Meter weiter. Übrigens ist die Stresemannstraße in Stuttgart KEIN Unfallschwerpunkt. Aber gut ausgebaut. Weit und breit keine Schulen oder Wohnhäuser etc.pp.

 

Fiskalische Interessen des A.f.ö.O.? :vogelzeig:

 

http://img141.imageshack.us/img141/7243/vlcsnap6110ns7.png

 

 

http://img131.imageshack.us/img131/7016/kopievonvlcsnap10007at6.png

 

 

Nix für ungut @goose

 

Gruß Taxiholgi

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Ach Quatch,

 

der Bremser bekommt eine Anzeige nach § 315c StGB weil er ohne Grund stark gebremst hat und der Auffahrer wegen zu geringen Sicherheitsabstand.

 

Im Ergebnis war somit nicht die Kontrollstelle Schuld.

 

Die Ironie verteile ich heute gratis.

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1. zur Unfallursache

2. zur Unfallursacheneintragung in die Unfallstatistik

3. zum volkswirtschaftlichen Folgeschaden

4. zur Ahndung des Radartrupps zwecks Vergehen

4a) gemäß Strafgesetzbuch §315b "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"

4b) gemäß StVO §32 (1) "Es ist verboten, .....Gegenstände auf Straßen zu bringen..., wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. "

4c) gemäß StVO §33 Verkehrsbeeinträchtigungen: "Verboten ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße,....wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können."

:vogelzeig:

 

Oh Mann, so langsam geht mir dieser Quatsch auf den Zünder! Worauf soll das wieder rauslaufen?

Ich beantworte die Fragen teilweise mal für mich selbst.

 

1. Unfähigkeit des Kleinbusfahrers, mit unerwarteten Situationen klarzukommen. Dazu offensichtlich noch ein Einfahren in den Sicherheitsabstand des LKWs.

4. Gar nicht. Warum auch?

4a) Unsinn.

4b) Auf der Straße waren keine Gegenstände. In diesem Fall.

4c) Hier wurde weder eine Ware noch eine Leistung angeboten.

 

Um es ganz deutlich zu sagen: wer zu schnell fährt, der hat umso mehr mit allen möglichen Widrigkeiten zu rechnen als langsamere Verkehrsteilnehmer. Wer unfähig ist, adäquat auf außergewöhnliche Situationen zu reagieren, der sollte eben langsamer fahren. Man darf nicht einfach den Anker schmeißen, ohne den rückwärtigen Verkehr dabei zu beachten.

 

Ich bin ja auch gegen Abzocke. Aber eine Grundüberwachung an sinnvollen Stellen ist unvermeidbar. Wer damit nicht klarkommt -> Karte lochen lassen.

 

 

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen

 

DoH

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Eine "Reform", um Unfalltypen im Promillebereich herauszufiltern, ist meines Erachtens nicht möglich.

Sehr geehrer Herr @goose,

mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß wir Sie mit diesen Ergebnis leider nicht für eine höhere Führungsverantwortung im Polizeidienst vorsehen können. Jedoch sind Sie durch ihre exzellente Rhetorik und Ablenkungstaktik bei unbequemen Fragen für die Aufgabe eines Polizeipressesprechers prädestiniert.

gez. m3, externer Seminartrainer an Polizeihochschulen, Fachgebiet "Behördliche Verkrustungen"

 

Aber hol doch mal den Kontrollverlust i.Z.m. LZA heraus. Wie hoch ist deren Anteil?

Wieso drehst Du den Spieß wieder um? Ich habe kein Datenbankabfragezugriff. Mir liegen überwiegend BAB-Statistiken vor, hier entfällt die LZA.

 

@taxiholgi schrieb:

Also gibt es IMHO einen kasualen Zusammenhang zwischen Kontrollstellen und Unfällen wegen Kontrollen.

ach @taxiholgi, es gibt doch kein Zusammenhang :sneaky: . Die Meßstellen werden doch in der Kausalkette einfach ausgeblendet. Aber bei Diskounfälle kannt die Polizei einen Zusammenhang erkennen :nick: .

 

@dete: schonmal Unfallraten konkret auf Meßstellen bezogen? Klar ist ein stümpferhaftes Fahren zu bekämpfen. Nur die Unfallursachenforschung/-statistik/-auswertung muß sich immer weiterentwickeln, damit echte Ursachen bekämpft werden können. Ich möchte z. B. an eine sinnvolle Reform erinnern: vor geraumer Zeit wurde ein exaktere Betrachtung von BAB-Anschlußstellenunfälle eingeführt.

:vogelzeig:

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  • 4 weeks later...

noch ein Blitzerunfall: (oder Dummheit wird bestraft?)

 

Vor dem jungen Mann hatte eine Autofahrerin in Höhe der Querstraße aufgrund der Geschwindigkeitsmessanlage leicht abgebremst. Der hinter ihr fahrende 19-Jährige wollte dies auch tun. Dabei trat er jedoch nach eigenen Angaben versehentlich auf das Gaspedal. Der Pkw beschleunigte hierdurch so stark, dass der junge Mann nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen den Bordstein prallte. Hierbei wurde der Vorderreifen völlig zerstört, der Querlenker am Auto zerbrach. Der Pkw geriet auf den Gehweg. Hier prallte er gegen einen Baum, drehte sich um die eigene Achse, überschlug sich und beschädigte das Auto der vorausfahrenden Frau

 

LINK

 

Dort gilt :lol:

Der Blitzer hat die ID: 3614 in der Radarfalle-Datenbank.

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http://www.shz.de/home/top-thema/article/1...rer-stirbt.html

 

Notbremsung wegen Radarfalle - Fahrer stirbt

 

21. Mai 2008 | 11:28 Uhr | Von lno / shz.de

 

Die junge Autofahrerin bremste abrupt ab, als sie die Radarfalle am Straßenrand sah - der Fahrer hinter ihr musste ebenfalls bremsen, prallte gegen einen Baum und starb.

 

 

Der Unfall ereignete sich auf der Bundesstraße 5 in Brunsbüttel, Fahrtrichtung Heide gestern abend. Gegen 19.20 Uhr bremste die junge Autofahrerin abrupt ab, weil sie nicht geblitzt werden wollte. Der Fahrer des Wagens hinter ihr (21) musste ebenfalls bremsen, verlor die Kontrolle über sein Auto. Der Wagen kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Baum. Der junge Mann starb noch an der Unfallstelle. Die Autofahrerin erlitt einen Schock und muss psychologisch betreut werden.

 

An der Stelle ist eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern erlaubt. Die Polizei geht davon aus, dass beide Wagen erheblich zu schnell unterwegs waren. Erkenntnis darüber soll ein Gutachten bringen, dass die Staatsanwaltschaft noch gestern abend in Auftrag gegeben hat. Bei der Radarfalle handelte es sich um ein mobiles Gerät. ...

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