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*Update!* Warnung Vor Illegaler Software!


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Guest Pferdestehler

Leider muß auf der Hülle der Un-CD lediglich aufgedruckt stehen, daß ein technischer Kopierschutz vorhanden sei. Ein Kopieren verstößt dann bereits gegen das UrHG. Auch wenn Du es nicht merkst. Lesen mußt Du es trotzdem. Wenn wirklich kein wirksamer Schutz drauf sein sollte, dann darfst Du das wohl ggfs. vor Gericht nachweisen lassen, per Gutachter.

 

@all

 

Ich habe heute früh mein erstes Zeichen gesetzt:

Statt von Sony wie geplant, kaufte ich mir meinen ersten DVD-Recorder von LG! Auch andere Firmen bauen brauchbare Geräte!!!

 

Ich übe Boykott!

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Merkt euch das !

Also mich stört der Raubkopierer-Einspieler auf den Kauf-DVDs. Ich möchte mir nicht zwangsweise einen schlechtgemachten Kurzfilm ansehen, der sich an die bösen Raubkopierer richtet, bevor ich zum Menü meiner käuflich erworbenen DVD gelange ("Die Verbreitung illegaler Raubkopien im Internet schädigt die Filmindustrie. [...]"). Man kann diesen Hinweis nicht wegdrücken (oder doch?). Das ist eine moderne Form vom Nötigung! :kopfschuettel: Ich bin kein Raubkopierer und fühle mich durch diese Verschandelung der DVD belästigt.

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[...] Ich bin kein Raubkopierer und fühle mich durch diese Verschandelung der DVD belästigt.

Jaja, man kann halt alles auch übertreiben!!! :kopfschuettel:

Eben. Das ist ganz meine Meinung (auch wenn du es anders gemeint hast...). :lol: Wäre ja kein Problem, wenn man den Hinweis mit "Next" wegdrücken könnte. So muss ich ihn mir immer in voller Länge ansehen respektive in dieser Zeit ein Getränk aus dem Kühlschrank holen. Dazu sage ich: :cop01:

 

Kennt hier jemand einen Workaround? Man muss das Menü der DVD doch auch direkt anwählen können.

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Kopier die DVD und laß diesen Track einfach weg. :cop01:

Genial. :kopfschuettel: Die besten Ideen sind oft ganz simpel. Dann werde ich mal meinen Double Layer DVD-Rekorder für meine Lieblingsfilme bemühen... Die DVD Rohlinge mit 8,5 GByte sind halt noch vergleichsweise teuer.

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Seit Wochen steht Sony BMG in der Kritik, weil die Firma auf Audio-CDs eine Software integriert hatte, die sich heimlich und automatisch auf PC-Festplatten installiert. Nun sieht es aus, als sei das als Urheberrechtschutz gedachte Programm selbst zusammengeklaut.

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1...,385736,00.html

 

:D;):wub:

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  • 1 month later...

Zum Thema Abmahnung mal ein weihnachtlicher Beitrag..

---------------------------------------------------------------------------------------

 

Rechtanwalt an Weihnachtsmann:

 

Lieber guter Weihnachtsmann,

jetzt ist's soweit, jetzt bist du dran.

Mein Chef ist nämlich Rechtsanwalt.

Der klagt dich an, der stellt dich kalt.

 

Schon seit vielen hundert Jahren,

bist du nun durch das Land gefahren,

ohne Nummernschild und Licht.

Auch TÜV und ASU gab es nicht.

 

Dein Schlitten eignet sich nur schwer,

zur Teilnahme am Luftverkehr.

Es wird vor Gericht zu klären sein:

Besitzt du 'nen Pilotenschein?

Durch den Kamin ins Haus zu kommen,

ist rein rechtlich, streng genommen

Hausfriedensbruch - Einbruch sogar.

Da gibt's Gefängnis, das ist doch klar.

 

Und stiehlst du nicht bei den Besuchern,

von fremden Tellern Obst und Kuchen?

Das wird bestraft, das muss man ahnden.

Die Polizei lässt nach dir fahnden.

 

Es ist auch allgemein bekannt,

du kommst gar nicht aus diesem Land.

Wie man so hört, steht wohl dein Haus

am Nordpol, also sieht es aus,

als kämst du nicht aus der EU

Das kommt zur Klageschrift dazu!

 

Hier kommt das Deutsche Recht zum Tragen.

Ein jeder Richter wird sich fragen,

ob deine Arbeit rechtens ist,

weil du ohne Erlaubnis bist.

Der Engel, der dich stets begleitet,

ist minderjährig und bereitet

uns daher wirklich Kopfzerbrechen.

Das Jugendamt will mit dir sprechen!

 

Jetzt kommen wir zu ernsten Sachen.

Wir finden es gar nicht zum Lachen,

dass Kindern du mit Schlägen drohst.

darüber ist mein Chef erbost.

 

Nötigung heißt das Vergehen

und wird bestraft, das wirst du sehen,

mit Freiheitsentzug von ein paar Jahren.

Aus ist's bald mit dem Schlittenfahren.

Das Handwerk ist dir bald gelegt,

es sei denn dieser Brief bewegt

dich, die Kanzlei reich zu beschenken.

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  • 1 month later...
  • 3 weeks later...
Guest Pferdestehler

Also wenn jemand rein theoretisch *räusper* alle drei CD's von Coldplay gekauft hätte und dazu die Maxi-CD von "Talk", dann hätte er möglicherweise das Problem, daß zwei der vier Scheiben ziemlich heftig kopiergeschützt sind, nicht einmal zu Hause problemlos laufen geschweige denn im Auto überhaupt.

 

Wenn dieser Mensch dann rein theoretisch zwei DVD-Brenner im Rechner hätte und darüberhinaus keinen Bock auf den ganzen Mist-Aufwand mit Rücksendung an Amazon, rumschlagen mit dem Service von wegen "gekauft ist gekauft, auf der Seite stand doch was von Kopierschutz bla bla", darüber hinaus ein Archiv seiner gesamten CD-Sammlung (inzwischen über 1000 Stück) auf einem NAS-System im heimischen Rechner abgelegt hätte, dann...

 

Ja, dieser könnte versuchen, auch diese Platten einfach dem Archiv hinzuzufügen und zu sagen "Schwamm über den angeblichen Kopierschutz, das sind meine Platten, also darf ich sie mir auch auf den Rechner packen".

 

Sollten die im Computer befindlichen Laufwerke ein Plextor 716A sowie ein Sony DRU720A sein, so würde ein solch betroffener Kunde sicherlich NICHT das Laufwerk der DRM-Rootkit-Industrie wählen, um einen Einleseversuch zu starten. Aber es könnte sein, daß dieser Kunde sowohl beim normalen Abspielen als auch bei der digitalen Audioextraktion mit dem Plextor-Laufwerk alle paar Sekunden ein leises "Plopp" von den implantierten Lesefehlern hört. Es könnte darüberhinaus sein, daß dieser arme Kunde sich dann voller Frustration zu einem Leseversuch mit dem Sony-Laufwerk durchringt. Und der normale Abspielversuch sowohl das Laufwerk als auch den gesamten Rechner solange in einen Ausnahmezustand (hängt!) versetzt, bis die Auswurftaste gedrückt wird.

 

Wie verwundert wäre dieser geknechtete Kunde der DRM-Industrie, wenn die digitale Audioextraktion auf dem Sony-Laufwerk sogar klappen würde. Trotz Anzeige von rund 60.000 Lesefehlern pro Track vollkommen störungsfrei... :):)

 

 

Nun ja. Schluß mit der Märchenstunde. In der Realität kann man versuchen, was man will. Un-CD's mit dem "Copy Controlled"-Logo sind einfach nicht im Rechner einzulesen und funktionieren in allen Audio-CD-Playern perfekto.

 

 

Wie gesagt. Schluß mit der Märchenstunde. Wer hier Wahrheit findet, der darf sie behalten. :kopfschuettel:

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  • 1 month later...
Guest Mr_Biggun

Wofür die Vorratsdatenspeicherung wirklich eingeführt wird.

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat auf Drängen von Kabinettskollegen und der Unterhaltungsindustrie die geplante P2P-Bagatellklausel aus dem Regierungsentwurf für die Urheberrechtsnovelle gestrichen. Dies erfuhr heise online vor dem heutigen Kabinettsbeschluss aus Regierungskreisen. Mit dem Paragraphen wollte Zypries eigentlich die "Kriminalisierung von Schulhöfen" verhindern. Film- und Musikindustrie hatten die Passage dagegen frühzeitig als "Raubkopier-Klausel" gebrandmarkt und einen Lobbysturm entfacht.

 

(...)

 

Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der Kabinettsentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechts allgemein vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet als Straftat zu behandeln. Es drohen für Rechtsbrecher, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, Haftstrafen bis zu drei Jahren. Zypries hatte zunächst auch in der leicht überarbeiteten Vorlage für einen Kabinettsbeschluss Anfang Januar noch die Klausel beibehalten wollen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese Passage sollte nach einer überraschenden Erweiterung im vergangenen Jahr auch für die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken", also etwa die viel zitierten Schulhöfe, gelten. Dieses Überbleibsel aus der rot-grünen Regierungszeit fiel nun insbesondere heftigen Protesten aus der CDU zum Opfer. Dort heißt es zur Begründung, dass man ja auch nicht den Diebstahl eines Pfennigartikels im Supermarkt straffrei stelle und das geistige Eigentum genauso zu schützen sei wie physische Güter.

 

Die Bundesregierung sagt dem illegalen Treiben in Tauschbörsen mit dem Regierungsentwurf zum so genannten 2. Korb des Urheberrechts nun entschlossen den Kampf an. Das Aus für die Bagatellklausel soll zudem ergänzt werden durch die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftanspruchs gegenüber Internet-Providern. Diese müssten dann die Identität von Verdächtigen etwa anhand aufgezeichneter IP-Adressen gegenüber Rechtehaltern preisgeben. Für das ausreichende Datenmaterial zur Rückverfolgung der Surferspuren soll die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sorgen.

 

(...)

 

 

Überraschungslevel: 0

Überzeugung, daß die EU eine sinnvolle Sache ist: 0

Überzeugung, daß Art. 20 Abs.2 S.1 GG in irgendeiner Weise noch die Realität beschreibt: 0

Lustlevel, an den nächsten Wahlen teilzunehmen: 0

Lustlevel, bei unverhoffter Teilnahme entgegen der Überzeugung eine etablierte Partei zu wählen: 0

Lustlevel, den Wahlzettel in der Wahlkabine mit Brandlöchern und nicht zitierfähigen Kommentaren neben den Kandidaten ungültig zu machen: hoch wie nie!

Überzeugung, daß Sprengung des Reichstagsgebäudes nicht von Art. 20 Abs.4 GG gedeckt wäre: stark schwindend.

 

 

Nur mal zum Vergleich, auch für folgende Delikte gilt eine Strafdrohung bis zu drei Jahren:

 

- schwere Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

- Polygamie

- Inzest

- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

- Förderung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger

- Zuhälterei, Menschenhandel

- sexueller Missbrauch von Jugendlichen

- Verbreitung von Gewalt- oder Tierpornographie

- fahrlässige Körperverletzung

- Beteiligung an einer Schlägerei

- Kinderhandel

- Nötigung

- Unterschlagung

- Anstiftung zur Volksverhetzung

- Gefangenenbefreiung

- Landfriedensbruch, Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen

- Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

- Fahrerflucht

- leichtfertiger Subventionsbetrug

- Kapitalanlagebetrug

- Versicherungsmissbrauch

- Kreditbetrug

- Scheck- oder Kreditkartenbetrug

- mittelbare Urkundenfälschung

- Ausweisfälschung

- Bestechung oder Bestechlichkeit

- gemeinschädliche Sachbeschädigung

- fahrlässige Brandstiftung

- fahrlässige Herbeiführung einer Kernexplosion

- fahrlässige Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion

- Umweltstraftaten

- Bestechlichkeit im Amt, Vorteilsnahme

 

 

Das ist mal vergleichbar und verhältnismäßig. ;)

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Theoretische Frage:

 

Vor dem PC kann ja eine Menge von Leuten sitzen:

-Vater, Mutter, Kind, Besucher

Evt. noch ein nicht ausreichend geschützter WLAN-Router und es ist auf jeden Fall unklar, wer tatsächlich dieses Verbrechen begangen hat...

 

Sind trotzdem noch zivilrechtliche Ansprüche durchsetzbar (zB gegen den Anschlussinhaber?).

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da haben die Lobbyisten hervorragende Arbeit geleistet. Wer weiß, ob in 15 Jahren irgendwelche Bestechungsskandale herauskommen ;)

 

Aber es gibt eine kleine Hintertür: Die Behörden lassen sich weiter offen, einzelne Straftaten wegen Geringfügigkeit nicht zu verfolgen.

 

Im Klartext: Es gibt weder die Kapazität noch das berechtigte Interesse einzelne Kopierer strafrechtlich zu verfolgen. Gut so. Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Gruß

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Allerdings nur für private Kopien ohne knacken des Kopierschutzes.

Im Radio (Bayern 3) war heute die Ansage, dass ein Kopierschutz natürlich nicht umgangen werden darf, aber auf manchen Systemen ja nicht funktioniert und damit die Kopie erlaubt wäre...

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Guest Pferdestehler

Das zu beweisen dürfte Dir sehr schwer fallen!

 

1) Auf den meisten UnCDs und "kopiergeschützten" DVDs steht ganz deutlich drauf, daß sie einen "Kopierschutz" enthalten. Kopierst Du die Platte, hast Du den eindeutig umgangen, ob er bei Dir funktioniert oder nicht.

 

2) Sollte Deine Kopie keinen Kopierschutz mehr enthalten (bei kopierten Video-DVDs ganz klar der Fall), hast Du den Kopierschutz nicht nur umgangen, sondern ihn auch noch entfernt.

 

 

Ich denke nicht, daß Du damit vor Gericht auch nur ansatzweise eine Chance hättest.

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Umgeht man eigentlich den Kopierschutz, wenn man eine CD samt Kopierschutz kopiert in dem man lediglich ein Image erzeugt? Bzw. reicht es aus, wenn der Hersteller darauf schreibt, diese CD ist kopiergeschützt, der Schutz selber aber nur sehr dürftig ist? Mr. & Mrs. Smith hat z.B. so einen "Kopierschutz" der sich gerne installieren mag, wenn man Autoplay laufen läßt (siehe heise-Artikel), aber nicht wirklich vor Kopieren schützt und eher die Rechte des Kunden einschränkt.

 

Beißt sich die Industrie letztendlich nicht selber ins Bein, wenn sie nicht abspielbare Medien verkauft, die nur unter großem Aufwand (wenn überhaupt) auf einem PC laufen?

 

Ich denke nicht, daß Du damit vor Gericht auch nur ansatzweise eine Chance hättest.

Gibt es den schon genügend versierte Richter und Anwälte die sich mit der Materie auskennen? Wohlgemerkt geht es hier nicht um wirtschaftliches Kopieren, sondern um reine Privatkopien.

 

Und wie sieht es überhaupt aus, wenn man sich erlaubte Privatkopien in Frankreich während eines Studienaufenthaltes macht und diese im eigenen Land verboten wären?

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Guest Pferdestehler

Das Content Scrambling System bei DVDs ist klar ein Kopierschutz, kann nur durch Brute-Force-Attacken oder komplexe Berechnungen überwunden werden. -> Überwindung! Der Aufkleber ist bereits hier wirksam!

 

Auch Mr.&Mrs.Smith ist mit Bad Blocks "geschützt", eine Kopie mit "normalen" Mitteln nicht möglich -> Überwindung!

 

UnCDs sind zumeist mittels CU-Fehlern in der Kodierung "geschützt", die man ignorieren und durch die laufwerkseigene Fehlerkorrektur interpolieren lassen kann, wobei man aber auch das "Werk" modifiziert, zudem noch kopiert -> Überwindung!

 

Ein Kopieren von nicht "geschütztem" Material wird sicher weiterhin in beschränktem nichtkommerziellen Maß geduldet. Aber solch Material gibt es zumindest bei DVD-Neuerscheinungen schon lange nicht mehr. Bei CDs inzwischen zum Glück wieder mehr.

 

Anmerkung:

Mich hat in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft KEIN angeblich noch so toller "Kopierschutz" davon abhalten, mir von meinen rechtmäßig erworbenen Datenträgern private Kopien herzustellen. Funktioniert auch bisher bei JEDEM Datenträger tadellos. Manchmal muß man mehrere Leselaufwerke ausprobieren, um keine hörbaren Mängel beim Auslesen von CDs zu erhalten, aber auch das hat bisher immer geklappt.

Sollte ich irgendwann keine Möglichkeit mehr haben, solch verunstaltete Medien in eine für meine Anwendungen (Auto-CD-Player, MP3-Player etc.) verarbeitbare Form zu bringen, wie es wohl bei Blu-Ray und HD-DVD der Fall sein wird, dann werden diese Medien von mir boykottiert. Und zwar strikt.

 

Mir reicht qualitativ auch die CD und DVD. Mehr braucht es für mich nicht. F*ck Blu-Ray!

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F*ck Blu-Ray!

Und HD-DVD!

Das zu beweisen dürfte Dir sehr schwer fallen!

 

1) Auf den meisten UnCDs und "kopiergeschützten" DVDs steht ganz deutlich drauf, daß sie einen "Kopierschutz" enthalten. Kopierst Du die Platte, hast Du den eindeutig umgangen, ob er bei Dir funktioniert oder nicht.

Wahrscheinlich sichern sich die Labels nur besser durch eine Angabe ala "Kopierschutz für alle Systeme" ab...

2) Sollte Deine Kopie keinen Kopierschutz mehr enthalten (bei kopierten Video-DVDs ganz klar der Fall), hast Du den Kopierschutz nicht nur umgangen, sondern ihn auch noch entfernt.

 

Wie kann man denn etwas von einer Kauf-CD oder -DVD entfernen? Auf solche Medien habe ich doch gar keinen Schreibzugriff, kann ja also auch nichts löschen?!?

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Du hast ihn auf Deiner Kopie entfernt und damit streng genommen eine Veränderung des urheberrechtlich geschützten Materials vorgenommen.

Aber es sollte doch auch der Justiz klar zu machen sein, dass die Behauptung man habe an einem nicht veränderbaren Datenträger etwas verändert absoluter Humbug ist.

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  • 2 months later...
  • 1 year later...
Guest Pferdestehler

So, die Geier kreisen weiter.

 

Ich bin - wie einige schon wissen - im Sommer 2004 wegen eines sogenannten Surface-Links von meiner Homepage auf die Startseite einer in Antigua ansässigen Firma für Kopiersoftware von einer Münchner Anwaltskanzlei im Namen mehrerer Unternehmen der Musikindustrie abgemahnt worden. Es wurde eine Unterlassungserklärung beigefügt, die ich innerhalb von weniger als einer Woche unterschreiben und in der ich mich zu einer Zahlung vom rund 4.700 Euro an die Anwaltskanzlei verpflichten sollte. Der Vorwurf lautete "illegale Verbreitung von Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen", als "Beweis" wurde ein Bildschirm-Screenshot beigefügt, der irreführenderweise meinen Surface-Link mit einem Download-Fenster in Zusammenhang bringt, welches erst nach mehrere Klicks innerhalb des Menüsystems der verlinkten Seite erreichbar ist, also einem Deep-Link gleichzusetzen ist.

 

Ich hatte mich dann sofort um einen urheberrechtlich bewanderten Anwalt bemüht, es war aber nicht leicht, einen solchen zu finden, da die meisen größeren Kanzleien hier in der Stadt sofort mit Gewissenskonflikten antworteten, da sie in irgendeiner Form fast alle bereits in Lohn und Brot der Musikindustrie standen oder mal gestanden hatten.

Mit ein paar Tagen Verzögerung fand ich dann endlich eine Kanzlei, die mich vertreten konnte. Diese Vertretung kostete erst einmal aufgrund des von der Musikindustrie für eine Homepage mit erst 300 Zugriffen extrem hoch angesetzten Streitwertes (über 100.000 Euro) gut 2.000 Euro. Die waren schon mal weg, die Forderung der Kanzlei in München stand immer noch im Raum.

Mein Anwalt lieferte sich ein Hin und Her mit der gegnerischen Kanzlei und dann passierte drei Jahre erst einmal nichts mehr, die Kanzlei hatte offenbar genug "willige" Opfer, die mit weniger Mühe zu melken waren. Inzwischen gab es Gerichtsentscheidungen, die meinen Fall betrafen. Einerseits wurde leider bestätigt, daß selbst Surface-Links zu besagten Seiten als strafbar gelten sollen. Und daß es nicht korrekt ist, im Namen von mehreren Firmen gleichzeitig abzumahnen und die Abmahngebühren dadurch linear zu erhöhen.

 

Im Juli diesen Jahres freute ich mich bereits so langsam, da bei solchen Verfahren eine Verjährungsfrist von drei Jahren besteht. Aber irgendwie hatte ich noch kein abschließendes gutes Gefühl. Gestern nun kam ein dicker Brief meiner Anwaltskanzlei. Mir war bereits vor dem Öffnen klar, was da enthalten sein wird.

Die Gegenseite unterbrach damit die Verjährung und fordert zum 16.11. eine Zahlung von 2.000 Euro, um die Angelegenheit "gütlich" beizulegen. Ansonsten würde sie sofort den neu berechneten (aufgrund der Gerichtsentscheide) Betrag von 2.700 Euro einklagen. Daß sich die Gegenseite nicht lumpen läßt, zeigt sich daran, daß sie ihre Einbußen durch willkürliche Anhebung des Streitwertes auf jetzt 240.000 Euro einfach mal so teilkompensiert hat.

 

So, nun muß ich also bis nächsten Freitag einfach mal 2.000 Euro abdrücken. Mein Anwalt versucht gerade noch, einen Deal mit der Gegenseite auszuhandeln, um den Betrag etwas zu drücken. Aber mehr ist kaum drin. Die merkwürdige Rechtslage in Deutschland sagt: ich habe mich schuldig gemacht der Verbreitung illegaler Software. Wenn jemand die Firma bei Google sucht und findet, bekommt Google damit keine Probleme. Aber mein Surface-Link war gefährlich. 300 Besucher meiner Webseite wurden nach Auffassung der Musikindustrie zu illegalen Kopierern und haben Schäden von 240.000 Euro zu verantworten.

 

DAS, liebe Leute, ist unser Staat. Außen sieht's schön aus, innen modert es! Die kleinen Leute werden ausgesaugt, und wer nicht mitspielt, wird systematisch zerstört. Man hat hier lediglich ein funktionierendes Zahnrad im Getriebe zu sein, die Leistung wird weiter oben abgegriffen, man selbst bekommt nur ein wenig Öl, mehr nicht. Muckt man, fliegt man raus.

 

Aber unsere Regierung will ja nur unser Bestes. Auch mit dem tollen Reisepaß mit Biometriedaten, mit dem Bundestrojaner, alles nur zu unserem Besten. Nicht für mich. Die wollen nur noch mehr Kontrolle über den einzelnen Bürger. Und demnächst bekommt man die Abmahnung schon beim ersten falschen Programm auf der heimischen Festplatte, der nicht dem Mainstream entsprechend im Onlineforum niedergeschriebenen Meinung.

 

Dieses Land ist immer mehr zum Kotzen. :rolleyes:

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Ich würde nicht bezahlen und auch nichts weiter unternehmen. Es gibt mittlerweile soviele Abmahnseiten im Netz, wo die Ratschläge stehen. Da mein Bruder dieses Jahr auch abgemahnt wurde, sind wir auch auf ein Abmahnforum gestoßen, wo nur eine abgeänderte Unterlassungserklärung empfohlen wird und dann sich nicht mehr zu äussern. Wenn einer was will, dann muss er das gerichtlich durchziehen und dann sehen wir weiter.

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Klar, weißt bescheid, wa?

 

Ja, allerdings. Denn ich ahbe in einigen Foren gelesen und dazu auch verschiedene Anwälte gehört, bzw auch etliche Berichte gelesen und im Fernsehen gehört und da wird fast überall zum NICHT reagieren geraten aber zahl man schön :rolleyes:

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Ich muß mal nachfragen.

 

Gibt es bereits Urteile genau zu deinen Fall, also insichtlich des Links auf das Programm auf dem ausländischen Server?

 

Wenn nein, würde ich auf Risiko spielen. Allein der Streitwert wird sicherlich vom Gericht noch erheblich nach unten korrigiert.

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  • 1 month later...

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