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Findom

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    1. Etage links :-)
  1. Vielleicht hab ich mich nicht korrekt ausgedrückt, die Angaben im Artikel sind nicht ganz richtig trifft's wohl eher. Ich verurteile den auch nicht, ich versuche nur mittels der Indizien etwas Klarheit zu erlangen. Das LRA hat ihn erstmal aus dem Verkehr gezogen und will sich im Laufe der Woche positionieren. Wenn hier alles unbedenklich wäre, dann wäre auch nicht so ein Theater. Dann würden alle Beteiligten klar zum Ausdruck bringen, dass das so ist.
  2. Ich habe ja aufgrund des Artikels und meiner Feststellungen heute nochmal mit dem Revier gesprochen. Die meinten, der Artikel sei falsch (kann ja durchaus sein) und er hätte seinen FS wieder (auch möglich). Aber was ist mit dem Personenbeförderungsschein? Ich denke, der wird bei derartigen Verstössen eingezogen? Wenn er weiter fahren darf, dann ist das halt so. OWI und gut. Aber das er weiter gewerblich Personen transportieren darf, dass will mir nicht in den Kopf.
  3. So...... Vielen Dank für die Antworten, hier mal der Artikel aus dem Lokalblatt dazu: Der Fahrer fährt tatsächlich weiterhin den ganzen Tag lang Kinder durch die Gegend. Wie geht das denn jetzt weiter? Es kann doch nicht sein, dass sowas geduldet wird. Leider haben wir immernoch keinerlei offizielle Informationen (bis auf die Zeitungsmeldung). Wie verhält sich dass denn mit dem Personenbeförderungsschein? @zorro69 "privater Fahrdienst" heisst hier, dass es ein Einzelunternehmen ist, was im Auftrag verschiedenster Öffentlicher Träger Personenbeförderungen durchführt. Schülert
  4. Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Meiner Tochter fährt täglich mit einem privaten Fahrdienst zur Schule. Seit einiger Zeit bemerken die Kinder öfter seltsames Verhalten des Fahrers und Alkoholgeruch. Gestern Abend versuchte wohl der Vater eines der beförderten Kinder den Fahrer diesbezüglich telefonisch zu befragen und stellte dabei fest, dass er kaum in der Lage war, sich zu artikulieren. Daraufhin veranlasste er heute morgen eine Kontrolle. Zum Ergebnis liegen uns keine offiziellen Informationen vor. Die Kinder wurden von der Kontrollstelle weg mit den Polizeiwagen zur Schule gebr
  5. Der Koran erlaubt ausdrücklich das Nachholen von Gebeten, wenn diese nicht zu den vorgeschriebenen Zeiten durchgeführt werden können. Es ging also nicht um freie Religionsausübung, sondern wiedermal um die Ausbreitung und Etablierung dieser unsäglichen Ideologie, die sich immernoch erfolgreich unter dem Deckmatel einer Religion versteckt.
  6. https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cm...NewFees-outside
  7. Aber nur wegen dem Umlaut. Der Umlaut stell kein Problem dar. Man kann schon seit längerem Umlautdomains registrieren. Hinderlich wäre hier eher das Leerzeichen.
  8. Sollten die x für deinen Nachnahmen stehen, ist die Domain so gut wie wertlos. Niemand ausser den Namensträgern hat daran Interesse. Nimm was du kriegen kannst und unterschreib den KK. Poker nicht zu hoch, meine Erfahrungen zeigen, dass selbst Unternehmen lieber auf alternative Namen ausweichen als > 500 Euro zu zahlen. Wenn du noch bissl was für die Wirtschaft machen willst, googlest du mal nach "Domain (Wert)Gutachten".
  9. Prima, können wir ja mal direkt danke sagen.
  10. Im Islam kann das KEINE Frau, egal ob 8, 28 oder 80. Weiter morgen.
  11. http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/scharia.pdf Es müssen also nur noch einzelne Punkte des GG weg.
  12. .......und du bist der nächste, der auch nur des Versuches wegen bis zum Kopf eingebuddelt wird. Tuch übern Kopf und dann gaaaanz langsam, mit Faustgrossen Steinen.........Geht es zu schnell, ist es nicht regelkonform. Aber die Sharia. Die bildet eine Einheit mit dem Koran.
  13. Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und Jahr in US Dollar Saudi Arabien: 15.481 $ Polen: 11.041 $ In Polen also gut 30 % weniger. Wieviele solcher Taten finden in Polen statt?
  14. Ich masse mir auch nicht an festzulegen, was nun richtig ist und was nicht. Allerdings fühle ich mich in unserem Wertesystem sehr wohl und denke, dass es durchaus Punkte gibt, deren Verteidigung nicht falsch sein kann. Ich dem Fall des vorehelichen Geschlechtsverkehrs muss in jedem Fall der Verstoss gegen dort geltendes "Recht" vorsätzlich und aktiv beganngen worden sein, um es überhaupt bestrafen zu dürfen. Alles andere ist purer Wahnsinn. Ein Vergewaltigungsopfer anschliessend derart zu bestrafen ist ja wohl indiskutabel. Ich will nichts verbieten, wie gesagt, ich masse mir nichtmal an,
  15. @Mike28 Nochmal, bitte diskutiere diese Thematik in einem entsprechenden Thread, den du gern eröffnen kannst. @ Harti Wieder, zum 3. mal zeigst du mit dem Finger auf andere. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Es geht hier nicht darum, wer wem und warum den Schädel abschlägt! Es geht darum, dass hier ein 13jähringes Mädchen aus völlig idiotischen religiösen Gründen ermordet wurde (ganz egal ob in Afrika, in Asien oder in Hintertupfingen). Es geht darum, dass es religiös motiverte Gewalttaten gibt, die abscheulich und durch NICHTS zu rechtfertigen sind. Leider ist eine dieser Ideologie
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