Jump to content

*Update!* Warnung Vor Illegaler Software!


Recommended Posts

Neues Gesetz deckelt Abmahngebühren bei Klein-Verletzung geistigen Eigentums

Das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums, das heute im Bundestag verabschiedet wurde, nimmt auf Abmahnung Spezialisierten einen Teil der Butter vom Brot. Zumindest Privatpersonen sind nicht mehr so teuer abmahnbar.

...

Das Gesetz deckelt die erste anwaltliche Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen mit 100 EUR. Dies gilt jedoch ausdrücklich nur für einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung.

Quelle

Link to post
Share on other sites
  • Replies 207
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Posted Images

Hier ein Zitat aus dem Artikel, letzter Satz:

Die Deckelung für einfach gelagerte Fälle sei letztlich Augenwischerei. Die „Abmahnindustrie“ würde einfach jeden Fall zu einem schweren hochstilisieren und weiterhin kräftig hinlangen.

Und genau das habe ich mir gedacht, bevor ich den Artikel gelesen hatte.

 

Also heisst es dann für Abgemahnte: Bei Gericht müsste man den 'leichten Fall' zunächsteinmal einklagen. Tscha, und da weiss die 'Abmahnindustrie' schon jetzt, daß das kaum jmd. machen wird. Also wirklich Augenwischerei und weiter gehts mit den Abmahnungen.

 

Lächerliche Regierung, die immer wieder nur Gestzte entwirft, die entweder später für nichtig erklärt werden, oder die letztendlich nichts positives bringen. Immer und immer wieder. Weg mit den ganzen Taugenichtsen da oben.

 

Hawk

Link to post
Share on other sites

Keine Akteneinsicht der Musikindustrie bei Filesharing Landgericht Saarbruecken Beschluss v. 28.01.2008 - Az.: 5 (3) Qs 349/07

 

Bemerkenswert:

 

Denn aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch [...] die vorgeworfenen Urheberechtsverletzungen begangen hat, so dass diesbezüglich nicht ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann.
Link to post
Share on other sites

Die Gerichte haben wohl eindeutig die Schnauze voll und lassen sich nicht mehr von der Musik-und Filmindustrie zu Handlangern machen.Bisher ist es ja meines Wissens noch zu keiner Verhandlung gegen einen Filesharer gekommen.Die Gefahr dort die Hosen runterlassen zu müssen und einen Schaden nachweisen zu können dürfte ihnen zu groß gewesen sein.

Link to post
Share on other sites
  • 7 months later...

OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise

Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahren ergangene Entscheidung im Streit des Heise Zeitschriften Verlags gegen verschiedene Unternehmen der Musikindustrie bestätigt (Az. 29 U 5697/07). Danach bleibt es dem Verlag verboten, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen.

 

[...]

 

Die Entscheidung des OLG München ist nicht rechtskräftig. Da die Sache grundsätzliche Bedeutung habe und zudem vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht geklärte Fragen der Verantwortlichkeit der Presse aufwerfe, hat das Gericht die Revision zugelassen. Der Heise Zeitschriften Verlag wird diese Gelegenheit nutzen und die Rechtsstreitigkeit dem BGH zur Entscheidung vorlegen. Der Mitherausgeber und Chefredakteur von heise online, Christian Persson, will sich aufgrund der Begründung des OLG München selbst anzeigen: "Es ist ein absurder Vorgang, aber die Frage muss nun geklärt werden: Kann sich ein Journalist in Deutschland wirklich dadurch strafbar machen, dass er seinen Lesern den Zugang zu Originalinformationsquellen und damit die eigene Meinungsbildung erleichtert?"

 

 

Quelle

Link to post
Share on other sites

In Bayern scheint die Justiz noch ein ganzes Stück weiter zurück zu sein als in den anderen Bundesländern. Merkt man u.A. daran, daß irgendwelche Beschlagnahmeverfügungen gegen Computerspiele fast ausschliesslich von bayr. Hinterwädler-Amtsgerichten (z.B. Amberg) kommen.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...