Gast225 666 Posted April 12, 2008 Report Share Posted April 12, 2008 Neues Gesetz deckelt Abmahngebühren bei Klein-Verletzung geistigen EigentumsDas Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums, das heute im Bundestag verabschiedet wurde, nimmt auf Abmahnung Spezialisierten einen Teil der Butter vom Brot. Zumindest Privatpersonen sind nicht mehr so teuer abmahnbar. ...Das Gesetz deckelt die erste anwaltliche Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen mit 100 EUR. Dies gilt jedoch ausdrücklich nur für einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung.Quelle Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted April 12, 2008 Report Share Posted April 12, 2008 Hier ein Zitat aus dem Artikel, letzter Satz:Die Deckelung für einfach gelagerte Fälle sei letztlich Augenwischerei. Die „Abmahnindustrie“ würde einfach jeden Fall zu einem schweren hochstilisieren und weiterhin kräftig hinlangen.Und genau das habe ich mir gedacht, bevor ich den Artikel gelesen hatte. Also heisst es dann für Abgemahnte: Bei Gericht müsste man den 'leichten Fall' zunächsteinmal einklagen. Tscha, und da weiss die 'Abmahnindustrie' schon jetzt, daß das kaum jmd. machen wird. Also wirklich Augenwischerei und weiter gehts mit den Abmahnungen. Lächerliche Regierung, die immer wieder nur Gestzte entwirft, die entweder später für nichtig erklärt werden, oder die letztendlich nichts positives bringen. Immer und immer wieder. Weg mit den ganzen Taugenichtsen da oben. Hawk Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted April 17, 2008 Author Report Share Posted April 17, 2008 Keine Akteneinsicht der Musikindustrie bei Filesharing Landgericht Saarbruecken Beschluss v. 28.01.2008 - Az.: 5 (3) Qs 349/07 Bemerkenswert: Denn aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch [...] die vorgeworfenen Urheberechtsverletzungen begangen hat, so dass diesbezüglich nicht ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted April 18, 2008 Report Share Posted April 18, 2008 Die Gerichte haben wohl eindeutig die Schnauze voll und lassen sich nicht mehr von der Musik-und Filmindustrie zu Handlangern machen.Bisher ist es ja meines Wissens noch zu keiner Verhandlung gegen einen Filesharer gekommen.Die Gefahr dort die Hosen runterlassen zu müssen und einen Schaden nachweisen zu können dürfte ihnen zu groß gewesen sein. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 20, 2008 Author Report Share Posted November 20, 2008 OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahren ergangene Entscheidung im Streit des Heise Zeitschriften Verlags gegen verschiedene Unternehmen der Musikindustrie bestätigt (Az. 29 U 5697/07). Danach bleibt es dem Verlag verboten, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. [...] Die Entscheidung des OLG München ist nicht rechtskräftig. Da die Sache grundsätzliche Bedeutung habe und zudem vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht geklärte Fragen der Verantwortlichkeit der Presse aufwerfe, hat das Gericht die Revision zugelassen. Der Heise Zeitschriften Verlag wird diese Gelegenheit nutzen und die Rechtsstreitigkeit dem BGH zur Entscheidung vorlegen. Der Mitherausgeber und Chefredakteur von heise online, Christian Persson, will sich aufgrund der Begründung des OLG München selbst anzeigen: "Es ist ein absurder Vorgang, aber die Frage muss nun geklärt werden: Kann sich ein Journalist in Deutschland wirklich dadurch strafbar machen, dass er seinen Lesern den Zugang zu Originalinformationsquellen und damit die eigene Meinungsbildung erleichtert?" Quelle Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted November 20, 2008 Report Share Posted November 20, 2008 Irrsinn. Realitätsfremder Irrsinn. Es wird wohl Zeit, dass auf den Richterstühlen ein Generationswechsel stattfindet. Weg vom Röhrenradio, hin zur Netzkompetenz. Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted November 20, 2008 Report Share Posted November 20, 2008 In Bayern scheint die Justiz noch ein ganzes Stück weiter zurück zu sein als in den anderen Bundesländern. Merkt man u.A. daran, daß irgendwelche Beschlagnahmeverfügungen gegen Computerspiele fast ausschliesslich von bayr. Hinterwädler-Amtsgerichten (z.B. Amberg) kommen. Quote Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted November 20, 2008 Report Share Posted November 20, 2008 wundert das jemanden... hier laufen ja auch die U-Bahn-Wachen mit Schußwaffen rum Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.