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Beinahe Unfall Gegner Will Reifen Ersetzt Haben


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Hallo Zusammen,

 

ich bin neu hier im Forum und erhoffe mir Hilfe :

 

Ich habe gestern jemanden innerorts einem getunten Auto mit go-cart Reifen die Vorfahrt genommen allerdings auch bei erhöhter Geschwindigkeit des anderen Autos innerorts.

 

Es kam nicht zum Crash, der Kollege legte aber eine Vollbremsung hin und reklamierte eine Bremsplatte an beiden Reifen (kein ABS). Deutlich war es für mich nicht sichtbar, es roch nur etwas nach Gummi. Ich wollte nicht zahlen, und wir riefen beide die Polizei, die nichts feststellen konnte. Der Polizist erklärte mir aber, man müsste ein Gutachten anlegen, da er nichts feststellen könne, sagt mich aber ich müsste das in jedem Falle zahlen. Im schlimmsten falle käme dann Anzeige + Gutachten + Reifen zusammen und es wäre billiger die 120 €, die meine Gegner fordert, zu zahlen.

 

Es wurde nichts schriftlich vereinbart außer unsere Personalien festgehalten, es wurde keine Anzeige erstattet und ich ließ mir nur die Kontodaten geben, quasi mündliche Zusage der Zahlung.

 

Jetzt kommt mir das doch spanisch vor, da ein Unfall nicht stattgefunden hat, die Polizei nichts feststellte, das Gutachten bestimt nicht von mir bezahlt werden muss und es keine Anzeige gibt.

 

Was passiert nun wenn ich nicht zahle, weil ich der Meinung bin der Reifen ist i.O und ich wenn überhaupt nur einen Zeitwert zahlen würde ?? Kann ich nachträglich angezeigt werden. Kann die Polizei nachträglich behaupten es wäre ein Unfall gewesen, wenn es nach derm Besuch vor Ort keine Anzeige gab ??

 

Wie soll ich mich verhalten ??

 

Dankeschön für alle Hilfestellungen vorab.

 

Gruß

JAN

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Bei welcher Geschwindigkeit war das? Was wäre erlaubt gewesen?

 

Im Zweifel der Versicherung melden, die haben Gutachter, und dann eben später der Versicherung den Schaden bezahlen um eine Rückstufung zu vermeiden.

 

MfG.

 

hartmut

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Der BGH hat einmal festgestellt, dass ein Unfall ... ein schädigendes Ereignis im Straßenverkehr... ist, wieso hat dann kein Unfall stattgefunden?

 

Warum wurde kein Unfall aufgenommen?

 

Warum willst du den Schaden, durch dein Tun, nicht ersetzen?

 

Hättest du es lieber gehabt, dass er dich zum Krüppel gefahren hätte?

 

Fragen über Fragen!!!

 

dete :nick:

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@ dete: wie definiert der BGH denn "schädigendes Ereignis"? Ich wage zu behaupten, dass hier mindestens die bekannten "Sach- und Vermögenswerte von erheblichem Wert" geschädigt werden müssen.

 

 

Ich weiss nicht, ob hier die Go-Kart-Reifen einen erheblichen Wert darstellen. Andernfalls werde ich immer geschädigt, wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt, da ich Bremsen und wieder beschleunigen muss und dies zu erhöhtem Bremsverschleiß und Kraftstoffverbrauch führt (um mal ein extremes Beispiel zu nennen).

 

 

Der TE könnte ja auch argumentieren, dass der Gokartreifentyp ja - beim verlässlichen führen seines KFZ - die Stotterbremse hätte machen müssen, um zu verhindern, dass das Fahrzeug bei einer Vollbremsung evt ausbricht. Dann hätte er keinen Bremsplatten.

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Er meint sicher Reifen in Mini Größe auf einem Polo oder Golf. Finde ich häßlich, aber über Geschmack kann man nicht streiten.

Ne Gefahrbremsung gehört zum Straßenalltag. Auf die Idee jemanden dann wegen meiner Reifen zu verklagen würd ich nie kommen. Wenn so jemand an mich ran tritt hätt ich vermutlich auch nur ein mildes lächeln für diesen Wunsch übrig.

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Die machen die doch nur drauf, dass der tacho bis zum Anschlag geht ;-) Aber ich find die Dinger au net sehr schön...

 

Also ich weiß ja net aber kann man bei ner Vollbremsung aus 50 km/h schon nen Bremsplatten bekommen??? IC hmein selbst in der Fahrschule macht man doch ne Gefahrenbremsung aus der Geschwindigkeit..Etwas seltsam also das Ganze.

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Vermutlich sieht er in dir einen willkommenen Sponsor für eh fällige neue Reifen.Diese Schubkarrenräder sind nämlich schweineteuer.

Wenn nicht mal die Polizisten was feststellen konnten soll er doch versuchen auf dem zivilrechtlichen Weg an das Geld zu kommen.Wer innerorts Bremsplatten reklamiert sollte den Ball eh sehr flach halten.Ich hatte innerorts auch schon einige Vollbremsungen aber nie Bremsplatten.

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Also erst einmal waere ja wohl der Ist-Zustand der Reifen fest zu stellen, z.B. Profiltiefe, etc. Daraus kann man dann Rusckschluesse ziehen, wie alt die Teile sind und welchen Abnutzungsgrad sie haben. Dementsprechend verringert sich naemlich die Ersatzleistung, wenn sie denn zu erbringen ist. Ich jedenfalls wuerde das

Ding meiner Versicherung melden, dann darf der Kamerad sich mit denen und ihren Anwaelten herum pruegeln. Letztlich dann der Versicherung den Schaden zurueck bezahlen - so sie denn ueberhaupt zahlt, ich moechte das doch sehr bezweifeln - um keine Rueckstufung des Vertrages zu erleiden.

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Hallo,

 

danke für die vielen Antworten:

 

Das Gleiche hat die Polzei auch gesagt: Bremsplatte bei 50 km/h innerorts ist schon fraglich, Sie konnten nichts feststellen vor Ort.

 

Kann er mich nachträglich Anzeigen? Die Polizei war da und nicht mal die hat mich angezeigt...und das hätten die doch machen müssen, wenn da Bedarf besteht oder ? Die Polizei kann doch nicht sagen, wenn Fahrer 1 dem Fahrer 2 einmal 100€ zahlt, hat sich Fahrer 1 nicht falsch verhalten, wenn es tatsächlich so war.

 

Auch die rückwirkende Darstellung der Ereignisse, Vermessung der Bremsspurlänge 1 Woche später usw halte ich für fragwürdig....das hätte man sofort alles aufnehmen müssen....auf dem Schein mit den Personaldaten ist das Feld "Unfall von der Polizei aufgenommen" nicht mal angekreuzt.

 

Ist so nachträglich noch eine Anzeige möglich ? Mein Gegner müsste mir das doch erst mal nachweisen und das stelle ich mir schwierig für ihn vor...???

 

Danke für die rege Beteiligung an dem Thema .

 

Gruß

Jan

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so sie denn ueberhaupt zahlt, ich moechte das doch sehr bezweifeln

Bist Du sicher? Ich nicht wirklich:

Die wird wohl den geforderten Erstattungsbetrag den möglichen Kosten für Gutachter, Anwälte u.ä. gegenüberstellen und zu dem Schluß kommen, daß es sich absolut nicht rechnet, wegen 2-300 Doppelmark (die durch eine allfällige Höherstufung mehrfach wieder "reinkommen"!) solchen Aufwand zu treiben...

 

lg

c.s.

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Gähn.

 

Die Sache ist klaar, du hast ihm die Vorfahrt genommen und er musste eine Vollbremsung machen.

Und wenn er gegen nen Baum gefahren wäre, weil er ausgewichen wäre, dann müsste deine Versicherung genau so zahlen, wie die Reifen die er sich wegen dir platt gebremst hat.

 

Dazu gibt es unzählige Urteile, und auch ein Bekannter von mir hat deshalb schon einmal vor Gericht gestanden, weil er sich auf seinem Rekord E1 4 Michelin-Reifen wegen so jemanden wie dir plattgebremst hat. Er hat gewonnen.

 

Und dein Unfallgegner wird auch gewinnen.

 

Im Regelfall kommt dabei raus, dass etwa 50% des Reifenpreises (je nach Profil) (2x bei 2 Reifen) von dir zu erstatten sind, und hätte ich mir auf einem meiner KFZ ohne ABS die Reifen plattgebremst, weil du nicht Autofahren kannst, dann würdest du auch Schadensersatz zahlen müssen.

 

Ihm also 50% zu 2 neuen, gleichwertigen Reifen dabei zu geben, wäre sinnvoll, denn dann sparst du dir die Kosten für Gericht, Anwalt und Gutachten. So er die Wahrheit sagt, hast du sowieso keine Chance da raus zu kommen.

 

Du hast Mist gebaut, also stehe dazu, und wenn du dich jetzt einigst, wird das günstiger für dich und weniger Theater.

 

Lg, SL

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@StillerLeser

 

Dass ist doch Schmarrn. Lies mal das Ausgangsposting. Da steht ganz deutlich, dass noch nicht mal die Polizei einen Schaden feststellen konnte. Deswegen haben sie ja auch keine Anzeige geschrieben. Keine Anzeige - kein Unfall - kein Schaden. Ich würde den Deppen in seinem Go-Kart zappeln lassen. Soll er doch kommen, wenn er was will. Wenn selbst die Polizei keinen Schaden erkennen kann (und dass ist ja sicherlich schriftlich festgehalten), dann wäre ich da gaaaannnnzzz gelassen, was zivilrechtliche Ansprüche betrifft.

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...voll drauf um sicher Seinen Schaden ersetzt zu bekommen..?

Ähnlich wie bei Wild:

Wenn Du nach einem mißglückten Ausweichmanöver ohne jede Spur irgendwelchen Viehzeugs in der Leitplanke oder im Graben hängst und Dir noch "Schutzbehauptung" reindrücken lassen darfst, kann durchaus ein überschaubarer Blechschaden mit eindeutiger Schuldzuweisung das kleinere Übel sein... http://cosgan.de/images/midi/frech/a025.gif

 

lg

c.s.

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Hallo,

 

bin mir halt nicht sicher, weil der Reifen für mich auch i.O. war, gneauso wie für die Polizei. Er hat auch einen Teilbetrag abgelehnt und will den Neupreis für beide Vorderrreifen....will mich halt nicht abzocken lassen ....hab auch schon mal ne Vollbremsung hingelegt und niemals jemandem einen Verschleiß in Rechnung gestellt

 

Den Fehler auf der Straße habe ich gemacht, aber meiner Meinung nach ohne Folgen für meinen Gegner.

 

Die Polizei war da und hat keinen Schaden dokumentiert, allerdings habe ich auch nicht schriftlich, das kein Schaden existiert.

 

Ich würde jetzt tendenziell bei mir zuhause mal zu einer Polizeistation gehen und mal die Situation schilden. Die Beamten dort müssten doch wissen, ob das jetzt dann eine offizielle Polizeiaktion war (Unfallschein mit Namen der Beamten habe ich ohne angekreuzte Felder oder Eintrag bezüglich Anzeige) die aussagt das kein Unfall vorlag, oder ob es jetzt so ist, als ob niemals die Polizei da gewesen wäre und man diesen Prozess jetzt nochmal starten könnte oder überhaupt kann.

 

Im Fall 1: Ofizieller Polizeieinsatz: Stützt meine Sichtweise

Im Fall2: Mein Gegner könnte nachträglich auf die Wache gehen und mich anzeigen. Zählt dann die Einschätzung der Beamten vor Ort. Sonst legt der Trottel noch 4 Vollbremsungen nach und fährt dann zum Gutachten...

 

Muss man einen Schaden nicht sofort beim Unfalleschehen angeben, sonst lääst sich doch jedes Schadensbild fälschen... nach dem Motto : Sofort oder gar nicht.

 

 

Bitte um Kommentare hierzu.

Danke

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Er ... will den Neupreis für beide Vorderrreifen....

Damit wird er imho ohnehin auf Granit beißen:

Selbst wenn er eine zum Zeitpunkt des Vorfalls noch leidlich aktuell gewesene Kaufquittung aus dem Hut zaubert -

wie wollte er denn beweisen, daß diese Reifen betroffen waren/sind? ;)

Und:

Wenn er sich wirklich (bei einer Vollbremsung aus angeblich <50km/h :cop01: ) die neuen Reifen ruiniert hätte,

wieso hat er das nicht vor Ort der :D zu Protokoll gegeben? ;)

 

lg

c.s.

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In der Schilderung sind einige Ungereimtheiten, jedoch der Standpunkt "Sofort oder gar nicht!" ist falsch!

 

Die begutachtung eines Reifens kann nicht jeder leisten, dazu müsste ggfls. der gesamte Reifen nachgemessen werden, was bei dem Einsatt offensichtlich nicht der Fall war.

 

Wie hat der Geschädigte diese Bremsplatten eigentlich festgestellt?

 

Es besteht de Möglichkeit, dass die während der Fahrt das Fzg. zum "Hoppeln" bringen, obwohl der Schaden nicht offensichtlich ist.

 

Wenn er nun mehrere Vollbremsungen durchführt, sind diese am Reifen zu sehen, Fälschungen hier so nicht möglich.

 

Ansonsten, wenn ein Schaden angerichtet wurde, ist dieser zu ersetzen, egal, ob die Polizei etwas festgestellt hat oder nicht! Hier bewegen wir uns im Zivilrecht, wo die Polizei als Zeuge auftreten kann.

 

Nach der Schilderung des TE sehe ich da keine sachdienlichen Aussagen!

 

 

dete

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Hallo,

 

bin mir halt nicht sicher, weil der Reifen für mich auch i.O. war, gneauso wie für die Polizei. Er hat auch einen Teilbetrag abgelehnt und will den Neupreis für beide Vorderrreifen....will mich halt nicht abzocken lassen ....hab auch schon mal ne Vollbremsung hingelegt und niemals jemandem einen Verschleiß in Rechnung gestellt

1. ob ein Reifen durch ein Bremsmanöver Schaden genommen hat, läßt sich oftmals vor Ort gar nicht ohne weiteres feststellen.

2. je nach Profilstärke muß man schon beide Reifen austauschen.

3. die Tatsache, daß Du nach einer Vollbremsung niemanden einen "Verschleiß" in Rechnung gestellt hast, muß nicht zwingend bedeuten, daß bedingt durch dieses unnötige Bremsmanöver Dein Reifen keinen Schaden genommen hat.

 

Den Fehler auf der Straße habe ich gemacht, aber meiner Meinung nach ohne Folgen für meinen Gegner.
Sorry, aber Deine Meinung allein ist unerheblich. Was zählt sind Fakten. Und wenn sich herausstellen sollte, daß der Reifen defekt ist, dann steht dem anderen auch Schadensersatz zu.

 

Die Polizei war da und hat keinen Schaden dokumentiert, allerdings habe ich auch nicht schriftlich, das kein Schaden existiert.

Auch das bedeutet nicht, daß man im Anschluß keinen Schaden mehr geltend machen kann. Wenn jemand erst im Anschluß (ein oder mehrere Tage später) an eine Unfallaufnahme angibt, er sei verletzt (HWS), so wird auch dieser Umstand auch nachträglich mit aufgenommen.

 

Ich würde jetzt tendenziell bei mir zuhause mal zu einer Polizeistation gehen und mal die Situation schilden. Die Beamten dort müssten doch wissen, ob das jetzt dann eine offizielle Polizeiaktion war (Unfallschein mit Namen der Beamten habe ich ohne angekreuzte Felder oder Eintrag bezüglich Anzeige) die aussagt das kein Unfall vorlag, oder ob es jetzt so ist, als ob niemals die Polizei da gewesen wäre und man diesen Prozess jetzt nochmal starten könnte oder überhaupt kann.

 

Im Fall 1: Ofizieller Polizeieinsatz: Stützt meine Sichtweise

Im Fall2: Mein Gegner könnte nachträglich auf die Wache gehen und mich anzeigen. Zählt dann die Einschätzung der Beamten vor Ort. Sonst legt der Trottel noch 4 Vollbremsungen nach und fährt dann zum Gutachten...

Wenn er ein Gutachten aus dem Ärmel zieht, dürfte die Luft für Dich dünn werden. Die Unfallaufnahme ist abgeschlossen. Alles, was jetzt noch läuft, ist eine Sache des Zivilrechts. Er wird also nicht zur Polizei gehen und dort Anzeige erstatten, sondern sich ggf. einen Anwalt nehmen und den ihm entstandenen Schaden einklagen.

 

Muss man einen Schaden nicht sofort beim Unfalleschehen angeben, sonst lääst sich doch jedes Schadensbild fälschen... nach dem Motto : Sofort oder gar nicht.

Nein. Manche Schäden (z.B. auch bei Reifen) machen sich erst später (bei der Weiterfahrt) bemerkbar.

 

Er ... will den Neupreis für beide Vorderrreifen....

Damit wird er imho ohnehin auf Granit beißen:

Wäre mir neu, daß man bei Reifen nur den Zeitwert erstattet bekommt.

 

Wenn er sich wirklich (bei einer Vollbremsung aus angeblich <50km/h :cop01: ) die neuen Reifen ruiniert hätte,

wieso hat er das nicht vor Ort der :D zu Protokoll gegeben? ;)

Vielleicht, weil der Schaden zu diesem Zeitpunkt rein optisch nicht feststellbar war?! ;)

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Die Feststellung der Bremsplatte ist subjektiv.

 

der Fahrer sagt ja, Polizei und ich nein.

 

Zum Punkt sofort oder gar nicht: Wenn die Polizei da ist, muss Sie aber doch einen Verkehrsverstoß, also Vorfahrt nehmen, unabhängig vom Schaden feststellen und mich Anzeigen, oder ?? Wenn mich die Polizei aber nicht sofort anzeigt, können Sie den dann nacher kommen und sagen, übrigens wir haben nochmal drüber nachgedacht und du bekommst doch eine Anzeige

 

Zum Nachweis des Schadens: Mein Gegner könnte doch auch jetzt einen gebrauchten Reifen aufziehen und sich einen Bremsplatte erzeugen? Eine Vermessung des Reifen durch die Polizei vor Ort / Foto ähnliches wude nicht durchgeführt...

 

Kann man denn nicht sagen, dass eigentlich das Verhalten der Polizei für meinen Gegner nachteilig war........aus seiner Sicht. Für mich ist die Situation dann eher positive Verlaufen...ohne Schadenfreude !!

 

Gruß

Jan

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Muss man in Deutschland solche Teile wie "gokart-reifen" nicht vom TÜV genehmigen lassen? Hatte dein Kontrahent eine diesbezügliche Eintragung? bei uns (österreich) sind solche Reifen und auch Umbauten die die Tachoanzeige verfälschen überhaupt nicht erlaubt.... :cop01:

 

Mein Mechaniker sagt, dass Bremsplatten mit normalen Reifen fast nie vorkommen (schon wegen ABS) und wenn ja, dann nur bei Vollbremsungen aus hohen Geschwindigkeiten. Daher ergeben sich für mich aus Deiner Geschichte folgende Schlüsse:

 

Du hast einen Fahrfehler begangen, der zu Deinem Glück folgenlos geblieben ist

Dein Kontahent war jedenfalls viel zu schnell in einem möglichweise gar nicht den Vorschriften entsprecheden Fahrzeug unterwegs. Wäre er mit der erlaubten Geschwindigkeit oder/und mit für den Straßenverkehr geeigneten Reifen unterwegs gewesen, könnte er keinen Bremsplatten haben.

 

Da die Polizei kein Verschulden von Dir festgestellt hat und auch keinen Schaden, brauchst Du nichts zu bezahlen. Ganz sicher wird auch Deine Versicherung nicht bezahlen. (So viel ich weis, darf Die Versicherung gegen den Willen des Versicherungsnehmers gar nicht bezahlen wenn die Verschuldensfrage nicht eindeutig ist)

 

also keine Angst! (wer hier im Forum der Meinung ist, es wäre besser einen Unfall zu haben, als zu bremsen, hatt opffensichtlich einen Denkplatten)

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Die Feststellung der Bremsplatte ist subjektiv.

 

der Fahrer sagt ja, Polizei und ich nein.

Wenn anschließend die Lenkung schlackert, dann ist das auch objektiv feststellbar.

 

Zum Punkt sofort oder gar nicht: Wenn die Polizei da ist, muss Sie aber doch einen Verkehrsverstoß, also Vorfahrt nehmen, unabhängig vom Schaden feststellen und mich Anzeigen, oder ?? Wenn mich die Polizei aber nicht sofort anzeigt, können Sie den dann nacher kommen und sagen, übrigens wir haben nochmal drüber nachgedacht und du bekommst doch eine Anzeige
Die Polizei muß das nicht zur Anzeige bringen. Sie kann, wenn es denn das Fehlverhalten hergibt und die betr. Kollegen eine Anzeige für sinnvoll erachten. Man hätte Dir auch ein VG anbieten können. Oder eben gar nichts und gut ist. Im Anschluß wird dann auch keine Anzeige mehr kommen.

 

Mein Gegner könnte doch auch jetzt einen gebrauchten Reifen aufziehen und sich einen Bremsplatte erzeugen? Eine Vermessung des Reifen durch die Polizei vor Ort / Foto ähnliches wude nicht durchgeführt...

Hm.... also ich habe noch nie einen Reifen vermessen. Hat auch noch nie jemand verlangt. Und Fotos werden auch nicht gemacht, wenn man nichts feststellen kann. DU aber hättest durchaus Fotos machen können.

 

Kann man denn nicht sagen, dass eigentlich das Verhalten der Polizei für meinen Gegner nachteilig war........aus seiner Sicht. Für mich ist die Situation dann eher positive Verlaufen...ohne Schadenfreude !!

Die Kollegen haben aus meiner Sicht alles getan, was in so einem Fall zu tun ist.

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Mein Mechaniker sagt, dass Bremsplatten mit normalen Reifen fast nie vorkommen (schon wegen ABS) und wenn ja, dann nur bei Vollbremsungen aus hohen Geschwindigkeiten. Daher ergeben sich für mich aus Deiner Geschichte folgende Schlüsse:

Nachdem ich mal heftig in die Eisen gehen mußte und anschließend ein deutliches Schlackern in der Lenkung feststellbar war, wenn ich bremste, sagte man mir in der Werkstatt, daß so etwas insbes. bei ABS passieren kann, weil die Bremsbacken bei einem starken Bremsmanöver u.U. plötzlich und ziemlich hart zupacken und sich dadurch die Bremsscheibe verziehen kann. Vor Ort ist sowas nicht feststellbar.

 

Dein Kontahent war jedenfalls viel zu schnell
...was ihm aber nicht negativ ausgelegt wurde, es blieb jedenfalls unbeachtet und folgenlos....
in einem möglichweise gar nicht den Vorschriften entsprecheden Fahrzeug unterwegs.
...was ebenfalls nicht dokumentiert wurde und unbeachtet blieb....
Wäre er mit der erlaubten Geschwindigkeit oder/und mit für den Straßenverkehr geeigneten Reifen unterwegs gewesen, könnte er keinen Bremsplatten haben.
....ebenfalls Mutmaßungen, welche hier nicht nachgewiesen werden können.

 

Da die Polizei kein Verschulden von Dir festgestellt hat und auch keinen Schaden, brauchst Du nichts zu bezahlen.

Naja, so sicher wäre ich mir da nicht.

 

Ganz sicher wird auch Deine Versicherung nicht bezahlen. (So viel ich weis, darf Die Versicherung gegen den Willen des Versicherungsnehmers gar nicht bezahlen wenn die Verschuldensfrage nicht eindeutig ist)

Auch hierbei wäre ich mir nicht so sicher.

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also @bluey ich finde Deine Sichtweise sehr einseitig und nicht schlüssig. Es ist noch immer so in userem Rechtssystem, dass der (angeblich) geschädigte einen Schaden NACHWEISEN muss. Daher: Er muss nachweisen, dass der andere am fast-Zusammenstoß alleine schuld war. (Alleinverschulden!!!) Dass er neuwertige Reifen aufgezogen hatte. Dass er jetzt einen Bremsplatten hat. Dass er sich diesen Bremsplatten bei genau diesem Vorfall zugezogen hat.

 

Aus der Sicht dieses VT mit seinen kaputten Reifen hat die Polizei natürlich komplett versagt.... Denn die hätte fast alle Punkte bei der Unfallaufnahme feststellen können. Hat sie aber nicht (Zu faul? Zu beschäftgt mit VT-Anzocke?)

 

Ich würde dem Mann mit dem angeblichen Bremsplatten eher eine Amtshaftungsklage gegen die Polizisten empfehlen....

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also @bluey ich finde Deine Sichtweise sehr einseitig und nicht schlüssig. Es ist noch immer so in userem Rechtssystem, dass der (angeblich) geschädigte einen Schaden NACHWEISEN muss. Daher: Er muss nachweisen, dass der andere am fast-Zusammenstoß alleine schuld war. (Alleinverschulden!!!) Dass er neuwertige Reifen aufgezogen hatte. Dass er jetzt einen Bremsplatten hat. Dass er sich diesen Bremsplatten bei genau diesem Vorfall zugezogen hat.

 

Aus der Sicht dieses VT mit seinen kaputten Reifen hat die Polizei natürlich komplett versagt.... Denn die hätte fast alle Punkte bei der Unfallaufnahme feststellen können. Hat sie aber nicht (Zu faul? Zu beschäftgt mit VT-Anzocke?)

 

Ich würde dem Mann mit dem angeblichen Bremsplatten eher eine Amtshaftungsklage gegen die Polizisten empfehlen....

Wow. Du sparst wirklich nicht mit Übertreibungen.

 

1. meine Sichtweise ist nicht einseitig, sie ist praxisorientiert. Entsprechende Beweise (sofern sie notwendig sind) kann man z.B. durch einen Gutachter erbringen. Letztlich entscheidet der Richter!

 

2. die Polizei hat hier absolut richtig gehandelt. Objektiv lag kein (feststellbarer) Schaden vor. Wo kein Schaden, da kein Unfall. Und wo kein Unfall, da auch keine Unfallaufnahme.

Wie ich bereits schrieb: manche Schäden lassen sich eben nicht vor Ort feststellen.

 

Zum Klammervermerk: :cop01:

 

3. ;) jau, mach man.

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2. die Polizei hat hier absolut richtig gehandelt. Objektiv lag kein (feststellbarer) Schaden vor. Wo kein Schaden, da kein Unfall. Und wo kein Unfall, da auch keine Unfallaufnahme.

Wie ich bereits schrieb: manche Schäden lassen sich eben nicht vor Ort feststellen.

 

 

daher: wie soll der VT mit dem angeblichen Bremsplatten seinen Schaden nachweisen????

 

dich möchte ich aber nicht als amtshandelndes vis a vis treffen... total im unrecht aber stur wie nur.

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Hallo,

 

danke für die engagierte Diskussion:

 

Ich sehe es naturgemäß wie petzi.

 

@bluey: um den Gedanken fortuzuführen ..und wo keine Unfallaufnahme auch keine seriöse Beweisaufnahme, also kein Nachweis vorhanden.

 

Und dieser Nachweis wäre für den zivilrechtlichen Weg nötig gewesen, der Staat ist jetzt außen vor.

 

 

Und da meinem Unfallgegner schon die 100 € für ie Reifen zu viel ist, rechne ich nicht mit einer Zivilklage, die wohl auf sehr wackeligen Beinen steht, ohne Dokumentation eines ist - Standes und mit zwei unterschiedlichen Aussagen. Es wurde auch nicht mal die Bremsspur vermessen, obgleich die Pilzei sagte diese sei länger als üblich bei 50 km/h.

 

 

Kommentare ausdrücklich erwünscht.

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2. die Polizei hat hier absolut richtig gehandelt. Objektiv lag kein (feststellbarer) Schaden vor. Wo kein Schaden, da kein Unfall. Und wo kein Unfall, da auch keine Unfallaufnahme.

Wie ich bereits schrieb: manche Schäden lassen sich eben nicht vor Ort feststellen.

 

 

daher: wie soll der VT mit dem angeblichen Bremsplatten seinen Schaden nachweisen????

Das kann er wohl nur anschließend, wenn er während der Weiterfahrt feststellt, daß irgendwas mit der Lenkung oder in dem Bereich jedenfalls nicht stimmt. Eine Werkstatt dürfte unschwer feststellen können, woran dies liegt.

 

dich möchte ich aber nicht als amtshandelndes vis a vis treffen... total im unrecht aber stur wie nur.

Du mußt es ja wissen.

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@bluey: um den Gedanken fortuzuführen ..und wo keine Unfallaufnahme auch keine seriöse Beweisaufnahme, also kein Nachweis vorhanden.

Naja, eine Werkstatt oder ein Gutachter dürfte auch zu einer seriösen Beweisaufnahme beitragen können. Inwieweit diese Beweise ausreichen, um im Sinne des Geschädigten zu entscheiden, beurteilt und entscheidet letztlich das Gericht.

 

Und dieser Nachweis wäre für den zivilrechtlichen Weg nötig gewesen, der Staat ist jetzt außen vor.
Der Staat in Form der Polizei ist außen vor. Das ist richtig. Mehr aber auch nicht.

 

Nochmals: ich bezweifle arg, daß die Kollegen solche Schäden vor Ort hätten feststellen können. Egal, wie die Unfallaufnahme ausgesehen hätte.

 

Und da meinem Unfallgegner schon die 100 € für ie Reifen zu viel ist, rechne ich nicht mit einer Zivilklage, die wohl auf sehr wackeligen Beinen steht, ohne Dokumentation eines ist - Standes und mit zwei unterschiedlichen Aussagen. Es wurde auch nicht mal die Bremsspur vermessen, obgleich die Pilzei sagte diese sei länger als üblich bei 50 km/h.

Im Falle eines Zivilprozesses kämen die Kollegen als Zeugen infrage. Deren Aussage, daß die Bremsspur sehr lang gewesen sei, könnte dazu beitragen, um die Angaben des Geschädigten zu untermauern, daß durch dieses Bremsmanöver sein Reifen beschädigt wurde.

 

Die Bremsspur mußte nicht ausgemessen werden, da keine Unfallaufnahme durchgeführt wurde. Für eine Ahndung hinsichtlich eines möglichen Geschwindigkeitsverstoßes dürfte sie (unter Berücksichtigung der Toleranzwerte) zu kurz gewesen sein. Ich glaube nicht, daß die Kollegen da im Bereich eines Verwarngeldes tätig geworden wären.

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[quote name='JanS80' date='14.07.2007, 17:11' post='489191'

 

Ich habe gestern jemanden innerorts einem getunten Auto mit go-cart Reifen die Vorfahrt genommen allerdings auch bei erhöhter Geschwindigkeit des anderen Autos innerorts.

 

lieber janS80: was kann man aus diesem thread lernen: bei Behörden und insbesondere den grünen Freunden nicht zu ehrlich sein. An der ganzen Geschichte gibt es nur einen einzigen Punkt der gegen Dich spricht: Du gibst zu, an dem Vorfall Schuld zu sein. Dabei kannst du das gar nicht so genau wissen. Vielleicht war der andere noch viel schneller als du denkst? Daher war es nicht vielleicht so: Du bist vorsichtig in die Kreuzung eingefahren, da kommt so ein Wahnsinniger mit weit überhöhter Geschwindigkeit und obwohl eigentlich genug Platz war hat er sich total eingebremst......

 

nicht recht haben;recht bekommen

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Die Frage wäre, wie schnell der andere denn nun war. Die Bemerkung "der andere war allerdings auch zu schnell" dürfte kaum ausreichen.

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(wer hier im Forum der Meinung ist, es wäre besser einen Unfall zu haben, als zu bremsen, hatt opffensichtlich einen Denkplatten)

Wer hat das denn gesagt, petzi? :cop01:

Aber in der Tat:

Wenn (trotz Vollbremsung!) die Alternative - wie oben angesprochen - lautet, durch ein Ausweichmanöver einen arg erklärungsbedürftigen "Alleinunfall" zu verursachen (oder gar einen sonst unbeteiligten Dritten in Bedrängnis zu bringen) oder aber den Auslöser ebendieses Ausweichmanövers (z.B. Wild) ohne Gefährdung von Menschenleben auf die Hörner zu nehmen, neige ich explizit zu letzterem.

Dann gibt es nämlich bei der Nachbereitung keine Unklarheiten;

etwa derart, daß die Ausage "Wild" oder auch "Vorfahrt genommen" als Ausrede gewertet wird oder auch bei Beteiligung anderer Kfz nur ein Kennzeichen vorliegt, der Vorgang selbst aber nicht zu beweisen ist - und schon gar nicht die Identität des Fahrers... ;)

 

lg

c.s.

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Noch mal ein Ansatz,angenommen die Reifen hätten wirklich einen Bremsplatten.Wer sagt das er von dieser Bremsung kommt und nicht schon vorher vorhanden war?Bei den Kisten mit diesen Minnirädchen geht ein Bremnsplatten eh im allgemeinen Gehoppel unter.Diese Reifen werden ja in der Regel deswegen aufgezogen um die Kiste noch tiefer zu bekommen. :cop01: Was dann wirklich die Frage aufkommen lässt ob das Auto wirklich eine gültige BE hat.Meistens stimmen dann diverse Mindesthöhen nicht mehr.

 

Eines dürfte aber sicher sein,den Neuwert bekommt man nur bei neuwertigen Reifen erstattet.Hat ein Bekannter auch schon feststellen müssen,der Gutachter hat die zwei beschädigten Reifen sehr niedrig angesetzt.Begründung,die hätten eh beizeiten gewechselt werden müssen.Restprofil war knapp unter 4mm.

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Ich weiss nicht, Jan schreibt sehr oberflächlich, mit seinen Feststellungen kann man wenig anfangen.

 

Petzi stellt Behauptungen auf, die keiner Prüfung standhalten.

 

Kann man nix zu sagen, will ich auch nicht!

 

Was BonsaiBrummi und Fritzz the Cat schreiben, hat Hand und Fuß, ansonsten kann ich nur Blueys Darstelllung unterstreichen, so ist die Wirklichkeit!

 

 

dete

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Ich weiss nicht, Jan schreibt sehr oberflächlich, mit seinen Feststellungen kann man wenig anfangen.

 

Petzi stellt Behauptungen auf, die keiner Prüfung standhalten.

 

Kann man nix zu sagen, will ich auch nicht!

 

Was BonsaiBrummi und Fritzz the Cat schreiben, hat Hand und Fuß, ansonsten kann ich nur Blueys Darstelllung unterstreichen, so ist die Wirklichkeit!

 

 

dete

 

 

da kann man ja nur danken! vielleicht könnten die scheriffs jeden thread abschließend kommentieren. (gleichzeitig natürlich "nix zu sagen") da braucht man ja eigentlich gar nicht mehr weiterdiskutieren.

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Die tehchnische Seite zum Thema Bremsplatten:

 

Ich hatte bereits 2x welche.

Die erste Situation war eine Gefahrbremsung von 160 km/h auf 0 (BAB, Kuppe, Stauende) ohne ABS. Alle 4 Reifen hatten extreme Bremsplatten; Hintermann war vor lauter Reifenqualm nicht mehr zu sehen. Für die Heimfahrt hats noch gereicht; am nächsten Tag hab ich neue Reifen gekauft.

 

Zweite Situation (ich weiss, war dämlich): Testbremsung auf freier Landstrasse von 100 km/h auf 0. Bremsplatten vorne waren leicht spürbar; jedoch kein Grund die Reifen auszutauschen.

 

Bei einer Gefahrbremsung innerorts (<50 km/h) kann ich mir nicht vorstellen, dass ein so starker Bremsplatten entsteht, der den Tausch des Reifens erfordert. Einzige Erklärung: der Knabe war deutlich zu schnell. Dann würd ich an seiner Stelle aber ganz kleine Brötchen backen...

 

 

Vor Ort kann man einen Bremsplatten nicht feststellen; es sei denn man bockt das Auto hoch und lässt das betreffende Rad frei drehen.

Andernfalls ist mindestens eine Probefahrt nötig, wobei es nicht einfach ist einen Bremsplatten von einem schlecht gewuchteten Rad zu unterscheiden.

 

 

Die moralische: wer durch eigenes Fehlverhalten jemand anders einen Schaden verursacht, sollte dafür aufkommen. Der Schaden sollte allerdings

a) tatsächlich vorhanden sein und

b) dem Vorfall angemessen sein.

Scheint mir hier nicht der Fall zu sein.

 

 

 

@bluey:

Bremsscheibe verzogen durch eine einzige Gefahrbremsung? Diese Bremsanlage scheint mir arg unterdimensioniert zu sein. Von welchem Fahrzeug sprichst du? Sprinter?

Was hat das mit ABS zu tun? Das packt doch nicht stärker zu als sowieso schon, oder? Oder gibts nen Bremsassistent?

Auf der Rennstrecke oder nach einer längeren Bergabfahrt (im grossen Gang und mit viel gebremse) kann ich mir das eher vorstellen.

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(wer hier im Forum der Meinung ist, es wäre besser einen Unfall zu haben, als zu bremsen, hatt opffensichtlich einen Denkplatten)

Wer hat das denn gesagt, petzi? :cop01:

Aber in der Tat:

Wenn (trotz Vollbremsung!) die Alternative - wie oben angesprochen - lautet, durch ein Ausweichmanöver einen arg erklärungsbedürftigen "Alleinunfall" zu verursachen (oder gar einen sonst unbeteiligten Dritten in Bedrängnis zu bringen) oder aber den Auslöser ebendieses Ausweichmanövers (z.B. Wild) ohne Gefährdung von Menschenleben auf die Hörner zu nehmen, neige ich explizit zu letzterem.

 

Dem stimme ich voll und ganz zu. Ich hatte ich meiner Laufbahn bisher 2 Unfälle. Einmal schleudert mir nachts um 4 Uhr auf schneebedeckter Fahrbahn ein Auto entgegen. Ich versuche auszuweichen, lande aber in der Leitplanke. Unfallgegner fährt weiter...

 

Seitdem weiche ich nicht mehr aus, wenn ich nicht sicher sein kann, ohne Schaden davonzukommen. Zweiter Unfall auf einer Landstraße. LKW kommt entgegen, und vor mir zieht einer einfach aus der Seitenstraße. Steile Böschung und Acker. Also habe ich noch gewaltig seine Ecke des Hecks "geküßt", bevor ich mich in den absehbaren Totalschaden verabschiedet habe (2 Überschläge).

 

Zum Thema Bremsplatten: hatte letztens mit einem schweren Pajero ohne ABS eine Vollbremsung von 75 auf 30. Bremsplatten war danach aber keiner zu spüren. Dann sollte eigentlich bei einem leichten Polo mit breiten Reifen schon 2x kein Bremsplatten auftauchen...

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Guest Der Friese

die andere frage ist ja, ob es eine alternative zur vollbremsung ausser zusammenstoß oder ausweichmanöver geben könnte....

 

ich könnte mir gut vorstellen, dass der gokartreifenfahrer aufgrund seines hergemachten autos, in welches er vermutlich viel zeit und geld investiert hat, auf jeden fall einen unfall vermeiden wollte....

kann auch sein, dass er aufgrund der tatsache, einen unfall um jeden preis zu vermeiden, eben überheftig reagierte und eine vollbremsung hinlegte, die so gar nicht nötig gewesen wäre.... :cop01:

 

und wenn ich bedenke, wieviele reifen ich schon in meiner garage haben müsste, wenn ich jedesmal, bei der mir die vorfahrt genommen wird, eine vollbremsung aus sicherheitsgründen hinlegen würde... ;)

 

und ja, für alle die, die einen beleg meiner aussage wünschen eine kurze erläuterung....

 

es ist mit einer gewissen regelmäßigkeit zu beobachten, ab wann ein navigationssystem angibt, dass man die fahrspur wechseln solle, um den direkten weg in die norddeutschen kurgebiete zu nehmen....oma erna, opa paul und papa klaus und mama chantal reagieren dann auch sofort ohne rücksicht auf verluste.... :D

 

gruß

der friese

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Ich hatte vor weit mehr als 10 Jahren den Fall, daß mich ein unvorsichtiger Spurwechsler auf der Bahn zu einer Gefahrenbremsung von 240 auf ca. 80 km/h gezwungen hat. Die Bremsscheiben (beim BMW 6er E24 eine bekannte Schwachstelle) waren danach definitiv unbrauchbar und mußten getauscht werden. Am nächsten Tag zufällig befreundeten Anwalt getroffen und zum Thema befragt, der meinte nur: "forget it......"

 

In dem hier vorliegenden Fall drängt sich mir der Verdacht auf, ein Mitglied der optischen Tuningfraktion hat kein Geld für neue Reifen...... :cop01:

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@bluey:

Bremsscheibe verzogen durch eine einzige Gefahrbremsung? Diese Bremsanlage scheint mir arg unterdimensioniert zu sein. Von welchem Fahrzeug sprichst du? Sprinter?

Was hat das mit ABS zu tun? Das packt doch nicht stärker zu als sowieso schon, oder? Oder gibts nen Bremsassistent?

Auf der Rennstrecke oder nach einer längeren Bergabfahrt (im grossen Gang und mit viel gebremse) kann ich mir das eher vorstellen.

Es war eine E-Klasse, deren Bremsanlage keineswegs unterdimensioniert war. Ich will auch nicht ausschließen, daß eben dieses genannte Bremsmanöver lediglich der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte. Aber hiernach jedenfalls war das Schlackern sehr deutlich zu spüren.

 

Man erklärte es so: Beim ABS, vor allem bei einer Gefahrenbremsung, wo man schlagartig und heftig in die Eisen haut, in Verbindung mit einem Bremsassitenten (hier der Fall), packt die Anlage zu Anfang brutal zu. Natürlich löst sie anschließend wieder. Aber genau dieses starke Zupacken kann dazu führen, daß sich die Bremsscheibe (beim x-ten Mal jedenfalls) verzieht.

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Ich möchte doch jetzt mal eine grundsätzliche Frage aufwerfen: wollen wir wirklich, dass wir bezüglich Schadensersatz eine Situation bekommen wie in den USA? Das kann ziemlich schnell uferlos werden und verdienen können nur Anwälte damit...

 

zum konkreten Fall bin ich nach wie vor der Meinung (auch wenn jetzt wieder einige postings mit persönlichen Gegenbeispielen kommen werden) dass eine Notbremsung im Ortsgebiet, die zu einem Reifenschaden oder gar zu kaputten Bremsscheiben führt, ein klares Indiz für eine agressive Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit ist. Wer defensiv und vorsichtig fährt, wird in so eine Situation nicht kommen.

 

Einerseits rasen und dann wehleidig reagieren wenn man dadurch in gefährliche Situationen kommt ist absurd. Und das hat wohlgemerkt nichts mit erlaubten Geschwindigkeiten zu tun. Auf eine unübersichtliche oder unlogisch beschilderte Kreuzung wird man wohl nicht mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zufahren müssen. Und ebenso wie es absurde Begrenzungen der Höchstgeschwindigkeit auf sicheren und geraden Straßenabschnitten gibt, gbt es genauso Straßen, wo die erlaubte Geschwindigkeit schon zuviel ist.

 

Und auch wer (so wie ich) im 200+Kmh - Bereich auf der Autobahn fährt (dort wo es erlaubt ist) muss damit rechnen auf bedeutend langsamere VT zu treffen. Das bedingt oft harte Bremsmanöver mit erhöhtem Reifen- und Bremsverschleiß. Wenn man das nicht will muss man auf unseren dicht bevölkerten Straßen eben viel langsamer fahren.

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Hallo, JanS80,

 

wäre es Dir lieber gewesen, die <_< hätten eine Anzeige aufgenommen, Vorfahrtverletzung geltend gemacht und evtl. sogar eine Straßenverkehrsgefährdung Deinerseits?

 

Es ist Aufgabe der ;) , Verkehrsverstöße festzustellen, Unfälle aufzunehmen usw.; Unfallsachverständige sind die meisten Polizisten aber nicht.

Es war meiner Ansicht nach sogar ein Entgegenkommen von Seiten der ;) , dich nicht zu verwarnen uoder anzuzeigen und Dir dafür im Gegenzug zu raten, dass Du Dich mit dem Unfallgegner gütlich einigst.

 

Deshalb kann ich Dir nur raten, zu zahlen und gut ist.

 

Gruß, Nachteule

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@bluey:

Bremsscheibe verzogen durch eine einzige Gefahrbremsung? Diese Bremsanlage scheint mir arg unterdimensioniert zu sein. Von welchem Fahrzeug sprichst du? Sprinter?

Was hat das mit ABS zu tun? Das packt doch nicht stärker zu als sowieso schon, oder? Oder gibts nen Bremsassistent?

Auf der Rennstrecke oder nach einer längeren Bergabfahrt (im grossen Gang und mit viel gebremse) kann ich mir das eher vorstellen.

Es war eine E-Klasse, deren Bremsanlage keineswegs unterdimensioniert war. Ich will auch nicht ausschließen, daß eben dieses genannte Bremsmanöver lediglich der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte. Aber hiernach jedenfalls war das Schlackern sehr deutlich zu spüren.

 

Das hatte ich früher bei einem 5er BMW auch, lt. einschlägiger Foren war das Problem häufig: beim Abbremsen aus hohen Geschwindigkeiten (>200km/h) verzogen sich - auch ohne Bremsassistent - die Bremsscheiben, besonders wenn es günstige Zubehörscheiben waren (ATR z.B.). Bei anständigen Scheiben (BMW oder Jurid) waren die Probleme seltener, aber traten auch auf. Das Ergebnis war ein wackelndes Lenkrad beim Bremsen.

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Halte einen spürbaren Bremsplatten unter 70 km/h für nahezu ausgeschlossen, dazu ist der Anhalteweg einfach zu kurz (und damit der Gummiabrieb zu wenig). Habe früher mit dem Trabbi öfter solche Vollbremsungen gemacht, da war nie was am Reifen zu spüren (wenn man geschickt ist, kann man auch den ganzen Reifen etwas verkleinern :rolleyes: )

 

Übrigens: Bei einer Bremsung mit blockierenden Rädern spart man immerhin die Abnutzung der Bremsklötze und -scheiben. Den Mehrwert würde ich vom Schaden noch in Abzug bringen. :nolimit:

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