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GTE_Nico

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  1. ein halbes Jahr HU? wo gibts denn sowas? Das zu klebende Datum bei der Prüfung wäre doch 04/13. Eventuell andere Kennzeichen? Oder Plaketten abgelöst und weitergedreht?
  2. Hohe Temperaturen können durchaus entstehen. Für die Anbringung von Sondereinbauten haben wir mal die Temperatur auf dem Armaturenbrett eines T4 gemessen. Sie lag, nachdem das Auto für mehrere Stunden in der Sonne (ca. 30°C Außentemperatur in der Sonne) stand, bei 87°C.
  3. Hallo zusammen, habe ja noch einen Nachtrag angedroht. Quelle: Handlungsanleitung Überwachung der Umweltzone, Intranet Polizei Bremen. Auszug: "Ist auf der Plakette nach einem Umzug des Halters in einen anderen Verwaltungsbezirk noch das alte Kennzeichen auf der Plakette vermerkt oder wird die Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht, liegt formal ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 35. BImSchV vor, der von der StVO, die hier nur den § 3 Abs. 1 BImSchV mit einbezieht, nicht erfasst wird. Da die 35. BImSchV einen Verstoß gegen § 3 Abs. 2 nicht als Ordnungswidrigkeit ausweist kam dieser gem
  4. Das ist ja alles gut und schön, was im BImSchG steht (genau das habe ich ja oben auch schon geschrieben) - nur: Ein Verstoß gegen das BImSchG kann nicht im Rahmen der StVZO geandet werden! Edit: Ich such die genaue Grundlage raus; kann aber dauern, da ich im Moment viel um die Ohren habe.
  5. Nö. Lt. StVO ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, eine Plakette in der Farbe, die der Emissionsklasse seines Fahrzeuges entspricht, MITZUFÜHREN. Verstößt er dagegen, kostets Kohle. Er muß die Plakette NICHT an der Windschutzscheibe angebracht haben und auch NICHT das Fahrzeugkennzeichen eingetragen haben. Diese beiden Punkte werden im Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert. Ein Handeln gegen diesen § des BImSchG ist aber nicht sanktioniert! Ich habe das auch noch mal ausführlich als PDF als Handlungsanweisung für die Polizei Bremen mit allen §§ und Textstellen. Daher die Klugscheiss
  6. ok peter, dieser "Bluey" hat nun wirklich keine Ahnung! Selbstverständlich wird das gehen! Du musst dem Amt das nur mitteilen, dass dein Opa gefahren ist, und schon wird dein Opa Punkte und Fahrverbot bekommen, und du bist sofort aus dem Schneider! Ist wirklich ganz einfach und ohne Risiko!
  7. Hätte, könnte, würde. Hinterher auf der Couch weiß natürlich jeder am besten, wie die Beamten die Situation so unter Kontrolle bekommen hätten, dass alles toll gewesen wäre. Jetzt mal nebenher: Niemand war dabei und weiß, wie der Tatort ausgesehen hat, ob Deckungen möglich waren, wie der Mann gewirkt hat und sonstwas. Niemand weiß, welchen Abstand die Polizisten von dem Rentner hatten. Ich habe selbst zwei mal in die Mündung einer Waffe blicken müssen. Das erste Mal mit 16, als ich einen Kumpel bat, mit einem Farbmarkierer auf mich zu schießen, um mal zu wissen, ob das wohl wehtut Da
  8. Nehmen wir erst mal nachvollziehbare Uhrzeiten an: Ein Tag beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. 12 Uhr ist genau in der Mitte. Und da beginnen und enden keine Fristen - außer im Versicherungsbereich. Nehmen wir an, du hast deinen Führerschein am 30.10.2007, irgendwann im Laufe des Tages, ausgehändigt bekommen. Dann beginnt die zweijährige Frist auch am 30.10.07 um 00:00 Uhr. Sie endet dann genau 2 Jahre später, nämlich am 29.10.09, um 24:00 Uhr. Das ist genau so wie mit dem Geburtstag: Du hast beispielsweise am 30.10.07 Geburtstag und wirst 18. Dann VOLLENDEST du dein 18. (ja) Leb
  9. Auch ich werde die FDP wählen. Sie ist die einzige Partei, die den Bürger nicht bevormundet sondern auf Eigenverantwortung setzt. Und für mich außerdem wichtig: die FDP will mich als Legalwaffenbesitzer nicht - wie alle anderen Parteien - kriminalisieren und teilweise sogar enteignen!
  10. Warst du Richtung Norden unterwegs und ging es an der Stelle zufällig nach einer Rechtskurve bergab?
  11. So, Einspruch ist durchgegangen!! 35 € gespart! . . . . . . . . . Dafür haben sie mir jetzt parken in einer Fußgängerzone zur Last gelegt. Kostet 30 € . . . . Habe dann gezahlt und gut.
  12. Und dieses Problem kommt ausschließlich im 3. Gang vor? Und wenn du mit Teillast beschleunigst, durchfährt er den Drehzahlbereich bei 4400 upm ohne Probleme? Letzteres würde ich schon fast einem defekten Luftmengenmesser unterstellen, (Kontakte stellenweise abgeschliffen) aber du sagst ja, dass du den schon mal getauscht hast. Hats du den schon mal mit nem Analogen Multimerter durchgemessen (auf Widerstand)? Was passiert, wenn du den Lambdasondenstecker abziehst? Geht er dann nach kurzer (warm)Fahrt ins Notlaufprogramm? Was hast du für eine Motorsteuerung? Noch die LU-Jetronic oder schon
  13. Wagen hochkurbeln, ein paar Backsteine und nen Stück Gummi unterlegen und ablassen --> schon bist du auf der sicheren Seite. Die Trommel bekommst du nicht mit Schlägen oder Abzieher ab. Du löst die Handbremse und besorgst dir eine kleine Taschenlampe, mit der du in eines der Gewindelöcher leuchtest. Beim Drehen der Tommel siehst du irgendwann, in Fahrtrichtung vorne, ein kleines Zahnrad (du kuckst dann auf die Zahnseite). Dieses Zahnrad drehst du mit einem entsprechend kleinen Schraubendreher von dir aus gesehen nach oben, um so die automatische Nachstellung der Bremsbacken zurückzu
  14. So leute, habe gestern einen Anhörungsbogen bekommen. Tatvorwurf wie bereits geschildert das Parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte. Tatzeit: 18:18 bis 18:23 Uhr. Hier mal ein Foto davon: Ach ja, das ganze war in einer Fußgängerzone. Im Zweifelsfall, wenn sich die Zeitbeschränkung nicht nur auf das Zusatzschild "Behinderung mit Ausweis" sondern auf den gesamten Parklplatz bezieht, wäre das halt Parken in der Fußgängerzone. Wäre aber billiger
  15. Hallo Forum, heute ist mir was interessantes widerfahren: In einer Straße in Bremen ist eine Parkfläche gekennzeichnet und zusätzlich mit einem Parkplatz-Verkehrszeichen (weißes P auf blauem Grund) versehen. Dieses "P" wird aber durch folgende Zusatzschilder engeschränkt: - "Mit Schwerbehinderten-Ausweis Nr.: ..." sowie durch das Schild - "von 11-17 Uhr" Die Straße ist ansonsten nicht mit Halte- oder Parkverboten versehen. Nun habe ich, in der Annahme, dass dieser Parkplatz nur in der Zeit von 11-17 Uhr für Schwerbehinderte reserviert ist, um 18:00 Uhr dort geparkt. Spä
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