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Strafe Für Fernsehgucken Während Der Autofahrt


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Moin moin zusammen,

ich hab da mla ne Frage und zwar gibt es ja mittlerweile viele Autoradios die dem Fahrer ermöglichen während der Fahrt Fernsehprogramm oder DvDs anzusehen.

Ist das generell eigentlich verboten und wenn ja was gibt es dafür für eine Strafe?

VG

Tomm

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Konkret verboten ist es nicht, vermutlich, weil der Gesetzgeber hier noch davon ausgeht, daß der Fahrzeugführer intelligent genug ist, die Geräte bei der Fahrt nicht zu nutzen. Wird trotzdem ein Fahrzeugführer auffällig, so würde ich bei einer Gefährdung, Schädigung oder Behinderung wohl § 1(2) StVO anwenden.

 

Ferner wird die Kasko-Versicherung den Eigenschaden im Falle eines Unfalles wohl kaum tragen.

 

Gruß

Goose

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(Un)Witzigerweise ist das die erste Frage, wenn ich mal wieder jemandem so ein Teil in die Kiste bauen soll. "Kann ich da auch während der Fahrt gucken"?

 

Ist ja bei den Nachrüstlösungen auch kein Problem, einfach das Kabel auf Masse statt an die Handbremse und schon kann man losglotzen. Kontrolliert ja auch keiner.

 

Finde ich persönlich unverantwortlich, aber die wenigsten lassen da mit sich reden. :nolimit:

 

Koreaner

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Ich glaube sogar, dass der Gesetzgeber TV (Bilder) beim Fahren bereits untersagt hat. Sowas steht bei mir jedenfalls im Display, wenn das Bild ab 6 km/h weggeschaltet wird. Der Ton kommt nach wie vor, was beispielsweise bei Fußballübertragungen (damals die WM) richtig gut war!.

 

:nolimit:

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Überall ist es sicher nicht an die Handbremse gekoppelt, denn es läuft auch ohne. Habe das in einem anderen Thread bereits angesprochen: es nervt, dass die Dinger schon bei 0,001 km/h das Bild schwarz schalten. Bringt einem garnix, da man im Stau ja schon immer ein wenig rollt. Bis ~ 15 km/h sollten die Hersteller da schon gehen. Werden sie aber bestimmt nicht tun, einige würden es bestimmt wieder hinbekommen, deshalb einen Auffahrunfall hinzulegen. :nolimit:

 

Mein Vater hatte früher einen älteren 5er BMW, da ging das zumindest bis Schrittgeschwindigkeit... .

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Ich dachte die dürfen nur gehen, also Filme oder TV zeigen wenn die Handbremse angezogen ist. Eben um zu verhindern dass man beim Autofahrn gucken kann. Oder irre ich mich da???

 

Man braucht nur das Kabel von der Handbremse auf Masse legen und schon kann man beim Fahren gucken :nolimit:

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Fernsehgucken während der Fahrt? Absolut schwachsinnig.... :nolimit:

Es heißt ja nicht Windmatt-, sondern Windschutzscheibe... :P

Abgesehen davon ist der Screen so winzig, dass ich lieber das Radio einschalte.

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Sorry das ich hier einigen wiedersprechen muß. Ich fahre schon seit Jahren mit abgeklemmten GALA-Signal (damit man beim Fahren schauen kann) und laufendem Bild umher. Und das hat auch einen guten Grund. Wer schonmal seinen Zwerg von A nach B fahren musste und alle 3 Minuten die Frage gestellt bekam:"Wann sind wir da...", der versteht wohl auch meine Intention besser. Die Kaptain Blaubär DVD rein und es ist Ruhe nebenan. Ich muss ja nicht mitgucken oder ?

 

Warum also alles verbieten ? Klar hat schon so mancher Trucker die Mittelleitplanke durchbrochen beim 2:1 gegen seinen Verein, doch sind das die Ausnahmen die man auch mit einem Verbot nicht erwischt. Wieviele telefonieren heute noch trotz Punkte mit Handy am Ohr ? Und von den Junx mit Doppel-Whopper-Cheese im Gesicht, der den Blick nach vorne wohl auch mehr als beeinträchtigt, fange ich mal nicht an. Wirklich alles verbieten ?

 

Übrigens gibts schon portable Geräte mit zwei Schirmen für unter hundert EUR die sich nicht dafür interessieren, ob das Auto fährt oder steht...

 

leo

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Hallo, Leo,

 

ich nehme an, Du hast den Sinn einiger Kommentare nicht verstanden.

 

Es geht nicht darum, dass die Mitfahrer nicht fernsehen sollen/dürfen, sondern Du als Fahrer.

 

Solange z. B. die mobilen DVD - Player vernünftig befestigt werden, spricht nichts dagegen, wenn die Kids während der Fahrt ihre Lieblingsfilme anschauen.

 

Ein Fahrer, der während der Fahrt dauernd auf seinen Fernseher schaut, handelt absolut verantwortungslos, auch, wenn dieses leider noch nicht verboten ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Sorry das ich hier einigen wiedersprechen muß. Ich fahre schon seit Jahren mit abgeklemmten GALA-Signal (damit man beim Fahren schauen kann) und laufendem Bild umher. Und das hat auch einen guten Grund. Wer schonmal seinen Zwerg von A nach B fahren musste und alle 3 Minuten die Frage gestellt bekam:"Wann sind wir da...", der versteht wohl auch meine Intention besser. Die Kaptain Blaubär DVD rein und es ist Ruhe nebenan. Ich muss ja nicht mitgucken oder ?

 

Warum also alles verbieten ? Klar hat schon so mancher Trucker die Mittelleitplanke durchbrochen beim 2:1 gegen seinen Verein, doch sind das die Ausnahmen die man auch mit einem Verbot nicht erwischt. Wieviele telefonieren heute noch trotz Punkte mit Handy am Ohr ? Und von den Junx mit Doppel-Whopper-Cheese im Gesicht, der den Blick nach vorne wohl auch mehr als beeinträchtigt, fange ich mal nicht an. Wirklich alles verbieten ?

 

Übrigens gibts schon portable Geräte mit zwei Schirmen für unter hundert EUR die sich nicht dafür interessieren, ob das Auto fährt oder steht...

 

leo

Wie alt ist dein Zwerg? Sitzt er auf dem Beifahrersitz? Also hinten im Kindersitz dürfte es schwierig für ihn werden, dann auf den Monitor des Autoradios zu schauen! Gegen hinten angebrachte TVs ist ja nix einzuwenden, dann ist es oki!

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Und ein Beifahrer darf den Monitor nicht nutzen? Schwachsinn, meine Frau guckt auch öfter Filme auf langen Touren und mich stört das nicht :lol:

Nur keine Aufregung, es ist ja nicht verboten. Noch nicht. :mecker: Jetzt dürfte sogar der Fahrer da reinschauen. Aber ob das Sinn macht ist ne andere Sache!

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Und ein Beifahrer darf den Monitor nicht nutzen? Schwachsinn, meine Frau guckt auch öfter Filme auf langen Touren und mich stört das nicht :lol:

Nur keine Aufregung, es ist ja nicht verboten. Noch nicht. :mecker: Jetzt dürfte sogar der Fahrer da reinschauen. Aber ob das Sinn macht ist ne andere Sache!

 

Für mich ergibt es keinen Sinn!

 

MfG

 

DoH

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Ein Mitfahrer (über Mitfahrgelegenheit) hatte mal seinen Laptop mitgebracht und Filme. Dann haben sich die 3 Mitfahrer zu dritt hinten auf die Rückbank gequetscht und 4 Stunden lang Filme geguckt auf der Fahrt nachts nach Köln. Ich hab den Ton mitbekommen und konnte in Ruhe mit 200 über die Autobahn brettern. :wand:

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§ 1(2) StVO

 

Da ich es jetzt schon zum x-milliardensten Mal lese, schreibe ich jetzt halt doch was dazu.

 

Bereits ganz am Anfang des ersten Semesters lernt man in der Veranstaltung "Einführung in das juristische Denken und Arbeiten", wie man richtig zitiert; u.a. auch Vorschriften.

 

Unser damaliger Professor ereiferte sich über falsche Zitierweisen. Beispielsweise folgende Zitierweise:

§12 Abs. 2, 22 StGB. Gemeint ist: §12 Abs. 2 StGB und §22 StGB. Es bedeutet aber: §12 Abs. 2 und Abs. 22 StGB. Selbst Gerichte zitieren das oft falsch.

 

Aber viel mehr ereiferte er sich über "Absatzmurksereien".

 

"Wenn Sie Absätze zitieren, haben Sie folgende Möglichkeiten:

- entweder Sie schreiben das Wort "Absatz" aus: §12 Absatz 2 StGB

- oder Sie kürzen es durch "Abs." ab: §12 Abs. 2 StGB

- auch zulässig, wenn auch nur etwas für Schreibfaule ist die römische Darstellungsweise: §12 II StGB.

 

Andere Arten, Absätze zu zitieren sind falsch und führen zu Formabzügen.

Kommen Sie mir ja nicht an, und machen Sie sowas in der Art:

 

§12 2 StGB. Gut, das habe ich bislang nur bei blutigen Anfängern erlebt, aber machen Sie das nie nie nie!

 

Genauso wie Sie bitte nie nie nie so einen Murks fabrizieren:

 

§12 (2) StGB. Das sieht man leider öfter; zumeist aber bei Personen ohne einschlägige juristische Ausbildung. Da kann man es noch nachvollziehen, weil der Gesetzgeber die Absätze ja auch einklammert.

 

Also tun Sie ihrem lieben Prof. (Name tut nichts zur Sache) den Gefallen und murksen Sie nicht so einen dilettantischen Scheixx da hin [wörtlich :D].

Wenn ich Sie bei einer von den letztgenannten Schreibweisen erwische, dann disqualifiziert Sie das nicht nur als Dilletanten, sondern dann setzt es auch saftig Punktabzüge; lassen Sie sich das gesagt sein."

 

Nicht ganz wortgleich, aber fast. Die Ansprache bleibt für mich unvergessen.

 

Daher frage ich mich: Lernt man solche Murksereien auf der Polizeischule oder bringt man sich das selber bei?

Denn bei einem Juristen oder aus juristischen Werken kann man das ja wohl kaum abgeschrieben haben..

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Na, da habe ich ja Glück, daß das hier keine Strafrechtsklausur ist. Daher nehme ich mir auch die Freiheit, es weiter so zu schreiben :wand:

 

Meine Prof's an der FH monierten sich allerdings auch nie darüber.

So hat wohl jeder sein Steckenpferd.....

 

Gruß

Goose

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Ich hatte in meinem Studium ja auch das eine oder andere Rechtsfach, jedoch monierte dieses keiner.

Bei mehreren Absätzen schreibe ich i.d.R. auch den Abs.

Jedoch wurde bei unserer Ausbildung vermutlich mehr Wert auf die Anwendung des Rechts als auf die Schreibweise der Paragraphenkette gelegt.

 

Gruß

Goose

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Unser damaliger Professor ereiferte sich über falsche Zitierweisen. Beispielsweise folgende Zitierweise:

§12 Abs. 2, 22 StGB. Gemeint ist: §12 Abs. 2 StGB und §22 StGB. Es bedeutet aber: §12 Abs. 2 und Abs. 22 StGB. Selbst Gerichte zitieren das oft falsch.

Ich mache es so

 

§§12 Abs. 2, 22 StGB.

 

§=Einzahl

§§=Mehrzahl

analog f oder ff

 

wobei ich eigentlich lieber

§§ 12 II, 22 StGB schreibe-die Absätze also als römische Zahlen. Das haben wir auch so beigebracht bekommen da man ja dann noch Sätze hat die man dann noch schön als arabische Zahl anhängen kann ohne jedes mal Satz oder S. schreiben zu müssen. :rolleyes:

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Eine eher Offtopic Frage:

 

Ich fahre nen W210 BJ. 2001 und habe ein COMAND - System mit TV-Tuner...

Jetzt wurde bei uns auch schon auf DVB-T umgestellt und würde gern wissen, ob ich meinen alten anolog Tuner umrüsten kann??

 

Könnte mir da evtl. jemand einen Rat geben??

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habe selbst das Comand im W203 (c-Klasse) mit TV. Du musst dir einen Digital-Tuner kaufen, die es günstig bei Internetauktionshäusern (!) gibt kaufen.

Funktioniert einwandfrei auch bei hohen Geschwindigkeiten.

 

Ich schaue natürlich auch beim Fahren, die WM zB. will man doch nicht nur hören?! :cop01:

Auch der Videotext im Auto ist schön, fast schon Internet :D

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Adim,

 

hoffentlich schaltest Du noch rechtzeitig den Fernseher aus, bevor Du auf einen LKW auffährst, sonst könnte es sein, dass Deine Vollkaskoversicherung Deinen Schaden nicht ersetzt, und dass Deine Unfallversicherung auch keinen Cent zahlt, wenn Du danach AOK - Chopper fahren darfst. :cop01:

 

Nachteule

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  • 8 months later...
An alle die nur den Beifahrer gucken lassen. Ihr könnt mir nicht sagen das ihr nicht doch mal auf den Bildschirm guckt wenn was Spannendes passiert.

 

Ein Kollege hatte sich so ein Autoradio mit Bildschirm eingebaut. Natürlich schaltete sich der Bildschirm während der Fahrt nicht aus, da nachträglich eingebaut.

Wir hatten noch über die Gefahr diskutiert. Er meinte, kein Probem, ist ja nur, damit die Beifahrer DVD's gucken können.

Einige Monate später hat es dann im Ausland gekracht - Auffahrunfall. :blink:

 

Soll sich doch jeder einbauen, was er will, wenn er diszipliniert damit umgehen kann. Ich wüsste nicht (obwohl ich mich nicht als undiszipliniert anschaue), ob ich das bei mir verantworten könnte. Die Gefahr ist schon sehr gross, dass man ab und zu (wenns vom Sound her gerade spannend zu sein scheint) auf den Bildschirm guckt. Und dann "fixiert" man das Bild zu lange...

 

Das Argument, dass es im Stau oder im stockenden Kolonnenverkehr unbedenklich ist, zieht meiner Meinung nach nicht. Das Risiko dürfte etwa gleich gross sein wie bei normaler Fahrt, nur sind allenfalls die Unfallfolgen weniger schlimm.

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In Kanada kostet es $411.

 

Polizei-Strafe für DVD-Filmgenuss

 

In der Schweiz gilt folgendes:

 

Art 3 VRV (Verkehrsregelnverordnung)

Bedienung des Fahrzeuges

 

1 Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.

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Guest NiliQB

Gucke daheim schon nie fern, weil mich das Programm meist zum Einschlafen bringt. Wie würde ich das im Auto machen? Oder gibt es spezielle, bessere Sender, die nur in Bewegung zu empfangen sind? :blink:

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hm,

 

letztens hatten wir nen BMW 530d als leihwagen, da ging das eingebaute TV (im NAVI) auch im standgas,

wir standen da in ner schlange auf ne autofähre und beim rollen war das bild noch da, ich schätz mal bis 20 km/h.

und das ding war serienmäßig verbaut.

 

wollt ich nur mal anmerken, d.h. nix mit handbremse bild weg und so...

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Ein Kollege hatte sich so ein Autoradio mit Bildschirm eingebaut. Natürlich schaltete sich der Bildschirm während der Fahrt nicht aus, da nachträglich eingebaut.

Wir hatten noch über die Gefahr diskutiert. Er meinte, kein Probem, ist ja nur, damit die Beifahrer DVD's gucken können.

Einige Monate später hat es dann im Ausland gekracht - Auffahrunfall. :whistling:

 

Ich kannte mal wen, dessen Bruders Kumpels Kollege hat sich nen Porsche gekauft und ist direkt in die Leitplanke gefahren.

-> Porsche sind unsicher, würde ich mir nie kaufen.

 

 

Merkst du was? :lol2:

 

Bereits ganz am Anfang des ersten Semesters lernt man in der Veranstaltung "Einführung in das juristische Denken und Arbeiten", wie man richtig zitiert; u.a. auch Vorschriften.

Wahrscheinlich haben die damals das Gleiche getan wie ich, die erste Veranstaltung genannten Tittels verschlafen, wie es sich für anständige Studenten gehört :unsure:

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Ich kannte mal wen, dessen Bruders Kumpels Kollege

Ich wollte zur Sprache bringen, dass eigenes Wunschdenken und Realität manchmal divergieren. Dies habe ich anhand einer Erfahrung aus dem Freundeskreis gemacht. Ein Forum ist ja auch dazu da, eigene Erfahrungen oder Erfahrungen aus dem Umfeld auszutauschen. Ich möchte mich aber in aller Form entschuldigen, dich damit gelangweilt zu haben.

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