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fibu

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  1. Ich wäre nicht in der Lage, eine Urinprobe abzugeben, wenn jemand zuschaut. Diese dann nötige Blutprobe wäre dann für mich kostenpflichtig?
  2. fibu

    Videos Teil II

    Warum, wenn die Karre nichts hergibt, lässt sich die Polizei nicht etwas zurückfallen und versucht es mit ausreichend Anlauf? Mit 150 ... 160 km/h mittig ansetzen und dann im letzten Moment links oder rechts vorbei. Da ist doch der LKW viel zu langsam, oder sehe ich das falsch?
  3. fibu

    Videos Teil II

    Asozialer gehts fast nicht mehr!
  4. fibu

    Videos Teil II

    Auch ohne diese "Optimierung" dürfte bei einer derartigen Druckwelle die Hardware im inneren des Kastens alt aussehen.
  5. Nicht jeder kann lesen. Ich bin langjähriges Mitglied. Edit: Aber HarryB hat die Sache erfasst.
  6. Wo ist dieser Bereich? Ich scheine keinen Zugriff darauf zu haben.
  7. fibu

    Videos Teil II

    Was ist das für ein komischer Tacho mit diesen riesengrossen Ziffern?
  8. In der Schweiz in einer sehr kleinen Stadt hatte ich plötzlich dieses google-Fahrzeug vor mir.
  9. Wenn jemand im dichten Berufsverkehr unvermittelt dermassen Schlangenlinie fährt, dass er sogar mehrmals die rechte Sicherheitslinie der Autobahn überfährt, stellt er vielleicht tatsächlich eine Gefahr für die Sicherheit anderer dar. Dann wären in der Tat die Voraussetzungen besser, zu einem Fahrverbot zu kommen.
  10. Warum sollte das ein mittelschweres Verschulden sein? "Eine mittelschwere Widerhandlung liegt vor, wenn durch die Verletzung von Verkehrsregeln eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen wird, und das Verschulden des fehlbaren Fahrzeuglenkers nicht mehr als leicht eingestuft werden kann. " Quelle: hier Angenommen, man überfährt nachts eine Sperrfläche irgendwo in der Tundra, keine Sau weit und breit. Kann dann wirklich eine "Gefahr für die Sicherheit anderer" konstruiert werden?
  11. Es gibt keine Ordnungsbusse dafür. Wie du in meinem oberen Posting siehst, kommt Art. 27 Abs. 1 SVG zum Zuge. Der Richter wird entscheiden, eine Busse verhängen und diese zuzüglich der Kosten von ca. CHF 150.- in Rechnung stellen.
  12. Ich hatte einmal eine Sperrfläche in der Schweiz überfahren und mir wurde für 1 Monat den Führerausweis entzogen. Dabei wurden mir aber auch noch andere Punkte angelastet: Beim Führerscheinentzug handelt es sich bekanntlich um eine Administrativmassnahme, diese Massnahme wird nicht im Strafbefehl eröffnet. So wie ich mich erinnern kann, hatte mir die Sicherheitsdirektion mitgeteilt, dass vor allem der Art. 35 Abs. 4 SVG störend sei und deshalb von einer groben Verletzung der Verkehrsregeln ausgegangen werden müsse. Somit gehe ich davon aus, dass ein alleiniges Überfahren einer Sperrflä
  13. Der Thread-Titel wurde etwas reisserisch gewählt. Im Eröffnungstread hat wayko dann aber gut und nachvollziehbar erklärt, um was es geht. Auf diesem Titel jetzt herumzureiten, das geht ins Gleiche wie die in meinem Posting angesprochene Wortklauberei. (Angesichts der Tatsache, dass der TE nachher sachlich schreibt!)
  14. Trotzdem, man hat manchmal das Gefühl, dass es bei der ganzen Wortklauberei darum geht, vom eigentlichen Thema anzulenken. Das ist mir auch schon in anderen Threads aufgefallen. Es ist klar, dass sprachliche Präzision wichtig ist, vor allem, wenn es um komplizierte Sachverhalte geht und wenn Nuancen wichtig sind. Auch ist es klar, dass man im Zweifelsfall besser einmal etwas zu exakt formuliert. In diesem Thread aber, so wie ich das verstanden habe, geht es niemandem darum hier einen Diebstahl oder Ähnliches zu unterstellen. Es geht darum, dass durch eine schlecht organisierte Aufräumaktion s
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