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Tuvok

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  1. Da unsere PKW linksgelenkt sind, kann es beim Ausparken zu gefährlichen Situationen kommen, da der Linksparker erst sehr spät Einblick in den Richtungsverkehr hat.
  2. Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, vermitteln den Eindruck, man befinde sich in einer Einbahnstraße. Dies führt unnötig zu Irritationen. Zum anderen kann es beim Ausparken schnell zu gefährlichen Konfrontationen mit dem Gegenverkehr kommen.
  3. Sorry, falscher Thread. Beitrag wurde inzwischen verschoben. MOD In dem Thread war ein Beitrag den ich in einen eigenen Thread verschoben habe http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=617504 Der Beitrag von Tuvok hat sich da zeitlich überschnitten und ist einsam, ohne Zusammenhang dort gestanden. /MOD
  4. Mindestens 300 SFR Geldbuße plus 1 Monat Führerscheinentzug.
  5. Aus der "BZ" vom 2.1.09: Bei drohendemFührerscheinentzug nach 18 Punkten in Flensburg können Betroffene nicht mehr auf Zeit spielen. Bisher war es möglich, Widerspruch einzulegen und dadurch die Rechtskraft der Ahndung eines Verstoßes so lange hinauszuzögern, bis alte Punkte in der Verkehrssünderkartei abgebaut waren. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig, AZ 3 C 3.07, 3 C 21.07; 3 C 34.07, ist nun der Tag des Verstoßes entscheidend. Damit werde auch für Klarheit beim Punkte-Abbau gesorgt. Für die gesetzliche Moglichkeit, Punkte mit Seminaren und Beratung zu reduzieren ist a
  6. Wenn das Lasermeßgerät eine Störung anzeigt, warum hält die Polizei dann den Autofahrer nicht wegen Verdacht der Benutzung eines Antilasers an? Noch ne Frage, wie will man einen Laser (Lichtimpuls) mittels eines Funksignals stören?
  7. Wer ist Halter dieser Autos? In ner 30er Zone mit 70+ (also über Tacho 100????) Das ist heftig.
  8. Bei einer Videoaufzeichnung wird nicht geblitzt! Auch dein Hintermann wird erfasst worden sein. Aber das hilft dir ja bei deinem Abstandsvergehen nicht.
  9. Es wurde ja gegen Heini123 ermittelt, das dürfte die Verjährung unterbrochen haben.
  10. Nur weil einige Autofahrer so dumm sind und ihren Gasfuß bis zum Ortsende nicht stillhalten können, ist das Blitzen dort legal. Ist doch bekannt, dass dort gerne geblitzt wird. Wenn alle erst ab Ortsende beschleunigen würden, könnten sich die mit ihrem Blitzer den A***** wundsitzen.
  11. Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.
  12. Das nächste Halteverbotsschild (20m entfernt) hat nur den Pfeil nach links! Er müsste dann doch auch in beide Richtungen vorhanden sein.
  13. Ist dieses Halteverbotsschild gültig? Der obere Pfeil nach links ist hellblau übermalt oder überklebt. Gilt es nun in beide Richtungen oder nur nach links. Steht vor meiner Haustür vor einer Baustelle. Was meinen die dazu? Würden sie mich abschleppen lassen, wenn ich links davor parke? http://www.wolk.de/blaetter/GIF60/535711.jpg
  14. Sehr merkwürdig. Das passt doch überhaupt nicht zum Winkel. Selbst wenn es so aufgemalt wäre, dass das Zeichen aus dem Winkel senkrecht aussehen würde, fällt immer noch auf, dass die Spitze schon auf der Windschutzscheibe ist ... Also das Zeichen ist auf jeden Fall nachträglich in das Foto gelangt oder habt ihr das etwa in echt vorne ans Auto montiert? Vielleicht soll es das gemessene Kfz markieren, das würde Sinn machen.
  15. Was ist für dich erhebliche Entfernung der Wohnbebauung? Nur weil sie teilweise einen breiteren Bürgersteig haben? Also ich möchte wegen dem Verkehrslärm in beiden Strassen nicht wohnen!!!!! Beide sind erheblich befahrene Ausfallstrassen (Spandauer Damm) bzw. Hauptverkehrsstrassen mit mind. 30.000 Kfz pro Tag. Da ist mehr als 50 KmH mehr als genug, wenn man sie überhaupt fahren kann.
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