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elster

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  1. Heute Polizei im Haus, dummerweise gleich den Ersafa angetroffen. Die Aufnahme wäre rechtens, es gäbe sehr wohl eine Rechtsgrundlage. Soll das irgendwie zum "Angst machen" sein? Ich meine, das Bild stammt klar von der Kamera auf der Brücke, die den ganzen Verkehr filmt, da der tatsächliche Fahrer bei der unteren Kamera die Hand vor dem Gesicht hatte... . Da man gerne den vermeintlichen Fahrer sprechen wollte ("da sind sie ja wohl eher nicht..." - zum Ersafa), hat man wohl eine Anhörung angeordnet bzw. ist die Verjährung wohl im Sack, oder was meint ihr?
  2. Das wüsste ich auch gerne. Da will mans einmal richtig machen... Bei einer laufenden Abstandsüberwachung wäre Rechtsüberholen auch keine allzu gute Idee. Er meinte wahrscheinlich vorher (so hab ichs jetzt verstanden), bevor die eigentlich Messung kam und der andere rüberzog. Da war ja rechts noch genügend Platz bis zum LKW. Gruß elster
  3. Ich denke, wenn man meine bisherigen Beiträge in diesem Thema durchliest, wird man schnell festgestellt haben, dass ich mich bereits gut informiert habe (alles über dieses Forum), bzgl. Verjährung, Ersafa usw usw. frage ich doch gar nichts mehr. Stattdessen will ich jetzt nichtr durch ein falsch gesetztes Kreuzchen auf dem Bogen irgendwas verspielen, sondern zu dieser Einzelheit konkret wissen, wie es jemand anders von hier rein theoretisch machen würde. Ich habe auch schon viele Fragen hier beantwortet, deshalb bin ich über den Hinweis an mein eigenes Denkvermögen etwas erstaunt. Gruß
  4. Noch jemand Lust mitzuspielen? Nehmen wir also mal an, der AB an den Ersafa wäre da. Anfang nächster Woche raus damit, pünktlich zu den Weihnachtstagen, wäre ein netter Anfang. Auf dem AB müsste der Ersafa ja jetzt nun Angaben machen. Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugführer? Wird der Verstoß zugegeben? Wenn man jetzt zugeben sollte, würde das Auswirkungen darauf haben, wenn man später gegen die Videoaufzeichnung vorgehen würde? Ich würde ja einfach nur auf der Rückseite unterschreiben und den Rest leer lassen. Oder würde es jemand anders machen? Gruß elster
  5. Ein Stier - zumindest ein Teil davon (?)
  6. Das Schreiben ist bestimmt schneeeellstens erledigt. Vorgehen wird wohl sein, Ersafa einzusetzen und, sollte ein AB an diesen gehen, das Schreiben bzgl. Videobeweis in die Post zu geben. Dürfte doch die "sicherste" Variante sein (?). Mal schauen... Grüße elster
  7. OLG Oldenburg... Rein theoretisch: Jemand bekommt einen Anhörungsbogen wegen Abstandsverstoßes, Beweis Videoaufnahme. Wäre es jetzt nicht wirklich sehr erfolgversprechend, einfach ein kurzes Schreiben aufzusetzen a la "Ihre Überwachungsmaßnahme mittels Video stellt einen schwerwiegenden Eingriff in mein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar (bla)...Ihr Beweismittel ist nicht zulässig. Bitte stellen Sie das Verfahren ein." Wenn nein - warum nicht? Gruß elster
  8. Das wüsste ich auch gerne. Da will mans einmal richtig machen... Geht um zwei Monate, das muss ja nun wirklich nicht sein. Wäre auch meine Idee. Wieso hälst Du die Videosache denn für aussichtslos? Gruß elster
  9. Als Experte für Internetsuchen finde natürlich nichts. Angenommen, jemand von euch stünde jetzt vor der Wahl folgender Möglichkeiten - was würdet ihr tun? ZBB an Firma ist da. a) Versuch über Ersafa. b) Direktes Schreiben von Firma zurück bzgl. Beweisverwertungsverbot Video blabla, da keine Rechtsgrundlage (wovon ich einfach ausgehe im Moment) mit Bitte, Verfahren einzustellen. Ist es relevant, ob -angenommen es gäbe KEINE Rechtsgrundlage- nachträglich eine geschaffen wird? Oder ist der Tatzeitpunkt entscheidend?
  10. Dann versuche herauszufinden aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Polizei in dem Bundesland, in dem du gemessen wurdest durch die (automatisierte) Abstands-Video-Messung dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt bzw. ob diese Rechtsgrundlage in diesem Bundesland überhaupt existiert. Bevor ich mir jetzt einen Ast suche: weiß es jemand zufällig auswendig zum Thema Saarland? Ich google mal...
  11. Nein, noch nicht, aber da bin ich nebenher am zaubern. Ist aber noch gut 1 1/2 Monate bis zur Verjährung. Ich möchte mir das Thema Videoaufnahme aber aufheben, sollte ich nicht bis zur Verjährung kommen und will dann bestens vorbereitet sein.
  12. Ups. Aber mit "Abstandsmessung" usw. als Suchbegriff kam ich nicht wirklich weiter. Und im Zeitungsblick habe ich es nicht vermutet. Habe das jetzt größtenteils durchgelesen, aber bin nicht wirklich weiter. In den meisten Fällen wird doch gestritten, ob auch Tempoverstöße so nicht geahndet werden dürfen etc. Ich würde sagen, dass der Kleinwagen rausgezogen ist, war etwa 500 Meter vor der Messung, sind schwer zu schätzen die Abstände, gerade bei einer hohen Geschwindigkeit. Hätte dann wohl nur meine Freundin als "Zeuge", wenn das nicht auf Video ist. Foto kam mit und muss von
  13. Hallo zusammen, da ich in den letzten Monaten beruflich viel um die Ohren hatte, habe ich leider kaum Zeit zum mitlesen / schreiben hier gehabt. Jetzt werde ich mir die wohl mal nehmen müssen... Mich hats also ziemlich heftig erwischt bei einer Abstandsmessung ("Videomessverfahren") und da würde ich gerne halbwegs glimpflich davonkommen. Situation war wie folgt: Fahre auf einer schnurgeraden Strecke im Saarland SEHR schnell, linke Spur kpmplett frei bis zum Horizont, rechts in ca. 250-350 Meter Entfernung ein Kleinwagen, vor diesem ca. 300-400 Meter ein LKW, Geschwindigkeit des
  14. Es gibt entsprechende Angebote, ja. Finde es persönlich sehr schade, dass es nicht zum Comeback kommt. Aber der Moppedcrash muss schon nicht ohne gewesen sein bei den Verletzungen. Wundert mich etwas, dass davon nicht mehr ans Tageslicht kam vor der Comeback-Ankündigung.
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