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Mercedes-testfahrer Rast In Unfallstelle


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Dann wäre vor dem Mercedes jemand anders hergefahren dem es gelang NICHT in den Verunfallten zu knallen!

 

Wen dem so war, dann hätte das dem Mercedestestfahrer auch gelingen müssen, anderfalls nicht genügend Aufmerksamkeit. Oder er fuhr eben NICHT hinter einem Anderen her, es waren keine Rücklichter vor ihm sichtbar!

 

Da der Verunfallte schon ausgestiegen war, jemand anders ihn schon unterstütze, konnte der nicht der Vorausfahrer sein.

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Das Warnblinklicht war nicht auf seiner Spur.

Das heißt doch, dass du blind davon ausgehst, dass eine mögliche Blockade lediglich auf der abgesicherten Spur zu finden ist ?

Wie möchtest du mit nur einem Fahrzeug zwei oder mehr Spuren gleichzeitig absichern ?

Sollte man nicht generell davon ausgehen, dass eine mit Warnblinklicht markierte Stelle einen viel größeren Umfang haben kann. Und dieser ist eben - mangels Sicht - nicht erkennbar. Und das nur zur eigenen Sicherheit. Wenn es da wirklich gekracht haben sollte, wer bewahrt mich davor, dass Trümerteile über die ganze AB verteilt sind ?

 

Diese war im Sinne des von mir zitierten Paragrafen per Leitpfosten zu überblicken und das hätte für ihn freie Fahrt bedeuten müssen

Mit den Leitpfosten ist aber lediglich der Verlauf der Strecke markiert. Also bspw. würde man eine Senke/Kurve erkennen in die man zwangsläufig keinen Einblick hat.

Damit ist doch keinesfalls gesagt, dass man sich bei - übertrieben gesprochen- selbstleuchtenden Leitpfosten nicht mehr ans Sichtfahrgebot halten muß.

 

Gruß,

AnReRa

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@Kolbenfeder

 

Wen Dir bei Tempo 80 Km/h ein unbeleuchteter Fussgänger vor Dein Auto läuft, dann kracht es auch.

 

Warst Du mit im Wagen des Testfahrers? Hast Du die Zeiten zwischen Erstunfall und Zweitunfall gemessen? Weisst Du, ob nicht weiter vorn noch ein weiterer Wagen ggefahren ist?

 

Auch Nachts ist auf handelsüblichen Autobahnen so viel los, dass man praktisch immer einen Vordermann in Sichtweite hat. Die Autobahn ist an der Unfallstelle sehr weiträumig und gut einsehbar.

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Wen Dir bei Tempo 80 Km/h ein unbeleuchteter Fussgänger vor Dein Auto läuft, dann kracht es auch.

Den findet man typischerweise aber nicht nachts auf der AB ohne ein Fahrzeug in der Nähe.

Oder eben gerade im Bereich eines Fahrzeuges mit Warnblinker.

 

Weisst Du, ob nicht weiter vorn noch ein weiterer Wagen gefahren ist?

Wenn vorher ein Fahrzeug - dass gemäß dem §18 abs6 für Fremdlicht gesorgt hat - durch die Unfallstelle gefahren ist, hätte der Testfahrer den Umfang des Unfalles wohl erkennen können und damit in jedem Fall reagieren können und müssen.

 

Die Autobahn ist an der Unfallstelle sehr weiträumig und gut einsehbar.

Es geht nicht darum ob die AB einsehbar ist. Es geht darum, ob insbesondere (unbeleuchtete) Hindernisse erkennbar sind. Und dazu braucht es nun mal Licht.

 

Gruß,

AnReRa

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Den findet man typischerweise aber nicht nachts auf der AB ohne ein Fahrzeug in der Nähe.

Oder eben gerade im Bereich eines Fahrzeuges mit Warnblinker.

Das Fahrzeug hatte seinen Warnblinker den Zeitungsberichten zu Folge nicht eingeschaltet. Das waren andere Fahrzeuge auf dem Standstreifen. Zudem stand der Verunfallte Wagen quer zur Fahrtrichtung. Daher gab es keine sichtbaren Rückstrahler.

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@Kolbenfeder

Wen Dir bei Tempo 80 Km/h ein unbeleuchteter Fussgänger vor Dein Auto läuft, dann kracht es auch.

 

 

Das wäre die Situation der Unvermeidbarkeit wie wenn der Verunfallte kurz vor dir von einer Brücke kracht oder als Teil des Gegenverkehrs unmittelbar vor dich legt oder 20m vor dir rechter Spur fahrend in eine Brückenpfeiler kracht und 10m vor dir quer liegt..

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Den findet man typischerweise aber nicht nachts auf der AB ohne ein Fahrzeug in der Nähe.

Oder eben gerade im Bereich eines Fahrzeuges mit Warnblinker.

Das Fahrzeug hatte seinen Warnblinker den Zeitungsberichten zu Folge nicht eingeschaltet. Das waren andere Fahrzeuge auf dem Standstreifen. Zudem stand der Verunfallte Wagen quer zur Fahrtrichtung. Daher gab es keine sichtbaren Rückstrahler.

Und damit hast du erklärt, warum man sich generell im Umfeld von warnblinkenden Fahrzeugen nicht mit :whistle: zu bewegen hat.

Aber die Frage aus Beitrag #153 steht noch offen.

 

Würdest Du als Unbeteiligter Helfer dein Fahrzeug als Prallbock direkt vor das verunfallte Fahrzeug mit Warnblinker stellen ?

 

Oder meinst Du jetzt, dass genau die auf dem Standstreifen stehenden Fahrzeuge die Anwenung vom §18 abs6 zugelassen haben ?

 

Gruß,

AnReRa

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Viele Frage und nochmal: Auch ich war nicht dabei

 

Würdest Du als Unbeteiligter Helfer dein Fahrzeug als Prallbock direkt vor das verunfallte Fahrzeug mit Warnblinker stellen ?

Nein. Ich würde immer hinter die Unfallautos fahren.

 

Wie möchtest du mit nur einem Fahrzeug zwei oder mehr Spuren gleichzeitig absichern ?

Gar nicht. Ein oder mein Fahrzeug ist nicht dafür vorgesehen, eine Unfallstelle abzusichern.

 

Sollte man nicht generell davon ausgehen, dass eine mit Warnblinklicht markierte Stelle einen viel größeren Umfang haben kann.

Das mag sein. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten. Aber wie gesagt: Ich war nicht dabei.

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Warst Du mit im Wagen des Testfahrers? Hast Du die Zeiten zwischen Erstunfall und Zweitunfall gemessen? Weisst Du, ob nicht weiter vorn noch ein weiterer Wagen ggefahren ist?

 

Auch Nachts ist auf handelsüblichen Autobahnen so viel los, dass man praktisch immer einen Vordermann in Sichtweite hat. Die Autobahn ist an der Unfallstelle sehr weiträumig und gut einsehbar.

 

 

Ja, es waren mindestens zwei Fahrzeuge zwischen dem Verunfallten und dem Mercedes. Geht aus dem Artikel hervor.

Laut Artikel ist der erstverunfallte ins Schleudern gekommen und in die Leitplanken gekracht. Zwei weitere Fahrzeuge waren bereits auf dem Standstreifen zum Stehen gekommen, die Fahrer bereits ausgestiegen, um dem Verunglückten zu helfen ("ein Helfer erlitt leichte Verletzungen, als er über die Leitplanke sprang").

 

Von dem her kann ich rein von der Logik her glatt nachvollziehen, dass der Daimler NICHT hinter dem verunglücktem Fahrzeug hergefahren ist. Bis zwei Fahrzeuge anhalten, deren Fahrer aussteigen vergeht einiges an Zeit.

Dazu kommt, dass der Mercedes mit ca. 200 km/h gefahren ist. Entsprechend kann man sich ausrechnen, dass dieser noch etwas weiter von der späteren Unfallstelle entfernt war und den Crash nicht mitbekommen hat.

 

Der Verunfallte war im übrigen nicht bereits ausgestiegen und ist auf der Fahrbahn "herumgelaufen", sonder war lt. Artikel gerade dabei, auszusteigen. Nach einem Schleuderkurs und einem Einschlag in die Leitplanken für mich nachvollziehbar, dass der erst mal den Schreck verdauen musste, sich orientieren (was ist los, wo bin ich, was ist passiert), bis man realisiert, dass man als Hindernis gefährlich auf der Straße rumsteht.

Kommentare, dass sich der Verunglückte halt hinter die Leitplanken begeben sollen, sind daher unsinnig. Er war wohl gerade dabei, als ihm ein Mercedes dazwischen kam.

 

Meiner Meinung nach passt hier der immer wieder zitierte §18 Abs. 6 auch nicht. Offensichtlich ist der Mercedes weder einem anderen Fahrzeug hinterhergefahren. Und nter Ziffer 2 ist im übrigen vermerkt, dass die Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichtes angepasst werden muss, wenn zusammen mit fremdem Licht Hindernisse (..) erkennbar sind.

Ich kenne die Autobahn dort auch. Da stehen keine Straßenlaternen.

 

"2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, "zusammen mit fremdem Licht", Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind. "

 

Die Autobahn ist zwar sehr weiträumig und einsehbar, aber das gilt offensichtlich nicht für verunglückte Pkw´s, deren Beleuchtungseinrichtung eventuell durch einen Unfall zerstört wurde (aus dem Artikel in Spon geht allerdings nicht hervor, wie der Pkw nach dem Unfall stand bzw. ob die Beleuchtung noch funktionierte).

 

Ausserdem fahre ich die Strecke öfters mal nachts in Richtung Stuttgart. Nach 23 Uhr und insbesondere nach Mitternacht ist der Verkehr dort eher recht dünn.

 

Mit etwas mehr Aufmerksamkeit, damit meine ich, mit Verringerung der Geschwindigkeit bei Erkennen der Warnblinker hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, die Unfallfolgen deutlich zu mindern.

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Das Warnblinklicht war nicht auf seiner Spur. Diese war im Sinne des von mir zitierten Paragrafen per Leitpfosten zu überblicken und das hätte für ihn freie Fahrt bedeuten müssen.

Für diese These muß man nicht vor Ort gewesen sein. Und ich bezog mich doch im wesentlichen darauf..

 

Wie die wahren Umstände waren, wissen wir natürlich nicht, aber ich gehe davon aus, dass da durchaus Helfer vor Gericht ausgesagt haben. Diese scheinen den Testfahrer wohl nicht unbedingt entlastet zu haben.

 

Gruß,

AnReRa

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3 Monate hätten auch gereicht,

 

:whistle: Kennen wir seinen Kontostand an der Ostseeküste? Möglicherweise hat er schon mal einen gravierenden Verstoß begangen oder ist öfters etwas flott erwischt worden was dann sicherlich nicht zur Entlastung beitragen würde,wir wissen es alle nicht. Also ist es müßig darüber nachzudenken,davon abgesehen habe ich aus dem weiteren Bekannten schon heftigere Urteile nach Unfällen mitbekommen die man den Fahrern noch weniger anlasten kann.

Oder die Testfahrer des Konzerns sind den regionalen Richter zu oft negativ aufgefallen so das eine etwas härtere Gangart eingeschlagen wird,aber auch das wissen wir nicht.

und noch 6 Monate Entzug wären auch nicht notwendig gewesen.

Doch, beim Entzug der Fahrerlaubnis sind 6 Monate Minimum und ich gehe mal davon aus das bei einem Unfall mit Todesfolge ein Fahrverbot nicht in Frage kommt.

 

Dazu kommt das ca 200 bei Nacht nicht wirklich als angemessen betrachtet werden können und auf dem Pinsel zu bleiben wenn man schon Warnblinker sehen kann noch viel weniger.

Ich bin vielleicht eine seltene Ausnahme,aber wenn ich vor mir Blinklichter sehe,egal ob Blau oder Gelb oder Warnblinker von PKW, gehe ich vom Gas und nähere mich der Stelle vorsichtig.

Aber das sich einige nicht mal von reinstem Blau-und Gelblichgewitter irritieren lassen und mit unvermindert hoher Geschwindigkeit weiterdüsen um dann kurz vor der Stelle wo die deutlich beleuchteten Fahrzeuge stehen voll in die Eisen zu gehen konnte ich öfters beobachten. Ist zwar interessant zu sehen wie da ein von sich überzeugter Fahrer ins Rudern kommt aber da wollte ich nicht in der Schußlinie stehen.

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Da jedoch der Daimler-Fahrer den Strafbefehl, wohl auch nach Rücksprache mit seinen Verteidigern, akzeptieren will, denke ich, daß sowohl ihm als auch den Verteidigern das Strafmaß angemessen erscheint.

Der Schluß ist imho nicht gerechtfertigt. Der Daimler-Fahrer kann das Urteil auch deshalb akzeptiert haben, weil ihm ein kostenpflichtiger Einspruch aussichtslos erschien. Wobei sein Verteidiger wohl auch wußte, wie voreingenommen die Richter in den höheren Instanzen sind.

Wer vor Gericht sein Recht sucht, der bekommt - ein Urteil! :whistle:

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Es gibt ja im bürgerlichen Recht (nicht im Strafrecht AFAIK ...) das Institut der Gefährdungshaftung. Aufs Autofahren übertragen lautet der Inhalt salopp formuliert wie folgt: Wenn ich 1 bis 2 Tonnen Stahl durch die Gegend bewege, weil es meiner persönlichen Bequemlichkeit oder sinnlichen Erbauung dient, bin ich Schuld (oder wenigstens mitschuldig), wenn ich einem anderen VT in Folge einfacher Fahrlässigkeit Schaden zufüge. Drastischer formuliert: Ich kann nicht einfach mal so mit dem Auto die Todesstrafe an Kindern oder Rentnern vollstrecken, die mir die Vorfahrt nehmen.

 

Ich finde es nachvollziehbar, wenn man von Fahrzeugführern fordert, dass sie so vorsichtig fahren, dass geringfügige Fehlleistungen anderer VT nicht gleich zum Unfall führen.

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Da jedoch der Daimler-Fahrer den Strafbefehl, wohl auch nach Rücksprache mit seinen Verteidigern, akzeptieren will, denke ich, daß sowohl ihm als auch den Verteidigern das Strafmaß angemessen erscheint.

Der Schluß ist imho nicht gerechtfertigt. Der Daimler-Fahrer kann das Urteil auch deshalb akzeptiert haben, weil ihm ein kostenpflichtiger Einspruch aussichtslos erschien. Wobei sein Verteidiger wohl auch wußte, wie voreingenommen die Richter in den höheren Instanzen sind.

Wer vor Gericht sein Recht sucht, der bekommt - ein Urteil! :whistle:

Alleine wegen des Kostenrisikos muss man keinen Strafbefehl akzeptieren. So viel teurer ist eine Hauptverhandlung auch nicht.

 

Gruß

Goose

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Was lernen wir daraus?

 

Unte randerem daß WARNBLINKEN nur für eine Gefahrenstellenankündigung benutzt werden sollte, NUR dafür!

 

Nicht jedeoch in dem doofen Glauben eine eingeschaltete Warnblinkanlage würde das Haltverbot an Halterverbotsschildern oder auf Gehwegen aufheben.

 

Dort sollte die ( Fall von Behinderung ) die fälligen 38.-e wegen Vorsatz verdoppelt werden und noch die 5.-€ für mißbräuchlicheVerwendung des Warnblinkers aufgesattelt werden. = 81€!

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Da jedoch der Daimler-Fahrer den Strafbefehl, wohl auch nach Rücksprache mit seinen Verteidigern, akzeptieren will, denke ich, daß sowohl ihm als auch den Verteidigern das Strafmaß angemessen erscheint.

Der Schluß ist imho nicht gerechtfertigt. Der Daimler-Fahrer kann das Urteil auch deshalb akzeptiert haben, weil ihm ein kostenpflichtiger Einspruch aussichtslos erschien. Wobei sein Verteidiger wohl auch wußte, wie voreingenommen die Richter in den höheren Instanzen sind.

Wer vor Gericht sein Recht sucht, der bekommt - ein Urteil! :whistle:

Alleine wegen des Kostenrisikos muss man keinen Strafbefehl akzeptieren. So viel teurer ist eine Hauptverhandlung auch nicht.

 

Gruß

Goose

 

stimmt. aber aus gründen der entzugsdauer hingegen schon. denn letztendlich ist es nicht unwahrscheinlich, dass eine hauptverhandlung erst dann statt findet, wenn sowieso die entzugsdauer laut strafbefehl schon abgelaufen ist. ich denke die kosten sind hier eher nebensächlich.

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Sichtfahrgebot...

 

Mal eine Frage an die hier Diskutierenden: Wie schnell fahrt Ihr nachts auf einer trockenen, nebelfreien, nicht fremd-beleuchteten Autobahn ohne sichtbaren Vordermann?

 

Ich: Fernlicht und :rolleyes: .

 

Gruß, Pedro.

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Ich: Fernlicht und :rolleyes: .

Reichweite von Fernlicht beträgt etwa 200m.

Ich überlasse es dir auszurechnen, wie schnell du fahren darfst, damit Du rechtzeitig vor einem unbeleuchteten Hindernis anhalten kannst.

Bitte vergesse dabei deine Reaktionszeit nicht ...

Aber oberhalb von 150 - 170 km/h dürfte es mindestens knapp werden. Ansosnten gilt ja immer noch die Richtgeschwindigkiet von 130 km/h ...

 

Gruß,

AnReRa

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Sichtfahrgebot...

 

Mal eine Frage an die hier Diskutierenden: Wie schnell fahrt Ihr nachts auf einer trockenen, nebelfreien, nicht fremd-beleuchteten Autobahn ohne sichtbaren Vordermann?

 

Ich: Fernlicht und :rolleyes: .

 

Gruß, Pedro.

 

genauso mach ich es auch. natürlich ist es unstrittig, dass ich sehr wahrscheinlich vor einem unbeleuchtetem hinderniss nicht rechtzeitig zum stehen kommen würde. aber in bald 20 jahren führerscheinbesitz und über 500.000 km fahrpraxis, wobei der großteil auf der autobahn erbracht wurde, ist mir noch kein solcher fall untergekommen. aus diesem grund halte ich dir wahrscheinlichkeit für äusserst gering. da gibt es sicherlich größere risiken im strassenverkehr die man auch bereit ist einzugehen, und sicher auch teilweise mit fremdgefährdung, als ein unbeleuchtetes hinderniss auf der autobahn. aus diesem grund halte ich es für mich für vertretbar. aber ich will jetzt auch gar keine große diskussion darüber führen. natürlich ist der rechtliche aspekt wieder ein anderer.

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aber in bald 20 jahren führerscheinbesitz und über 500.000 km fahrpraxis, wobei der großteil auf der autobahn erbracht wurde, ist mir noch kein solcher fall untergekommen. aus diesem grund halte ich dir wahrscheinlichkeit für äusserst gering. da gibt es sicherlich größere risiken im strassenverkehr die man auch bereit ist einzugehen, und sicher auch teilweise mit fremdgefährdung, als ein unbeleuchtetes hinderniss auf der autobahn. aus diesem grund halte ich es für mich für vertretbar.

 

Diesen Text hätte der Testfahrer vor Fahrtantritt wohl bedenkenlos unterschrieben.

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Und wieviele Unfälle wären vermeidbar, wenn sich alle daran halten würden, nicht in den Blindflug überzugehen? Ich sage nciht, daß es beim Blindflug zwingend zu einem Unfall kommen kann und bei Fahrt auf Sicht ein Unfall völlig ausgeschlossen ist, nur ist das Risiko beim Blindflug ungleich höher.

Wenn man dieses Risiko nu für sich selber eingehen will, mag das noch eine Sache sein, aber wenn man auch andere dabei gefährdet, hört der Spaß m.E. auf.

 

Gruß

Goose

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Und wieviele Unfälle wären vermeidbar,

Hier hätten wir schon mal einen. Es kommt tatsächlich alle Schaltjahre mal zu ähnlichen Konstellationen. Das sind im Verhältnis zu den Unfällen mit anderen Ursachen aber so wenige, dass die sadistisch gar nicht mehr auszuwerten sind.

 

Wenn Du aber wirklich jedes Risiko ausschalten willst, dann darfst Du nicht mehr Auto fahren.

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Es geht nicht darum, jedes Risiko auszuschalten, denn das ist unmöglich. Jedoch gibt es vermeidbare Risiken und unvermeidbare Risiken.

 

Gehe ich auf die Straße, kann ein Adler eine Schildkröte auf meinen Kopf fallen lassen und ich bin tot. Das ist ein unvermeidbares Risiko.

Fahre ich im Blindflug, so begebe ich mich in ein vermeidbares Risiko. Das ist ein großer Unterschied.

 

Gruß

Goose

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@goose,

du wirst in deinem täglichen leben ständig vermeidbare risiken eingehen, das gehört einfach dazu. dazu ist der mensch eben ein mensch und keine maschine. dies gänzlich ausschliesen zu wollen ist lebensfremd. alleine die tatsache dass ein autofahrer statt der autobahn eine landtrasse für seine fahrtstrecke wählt, die vielleicht parallel zur autobahn führt, erhöht schon das risiko eines unfalls, auch mit fremdschaden. dies ist auch ein vermeidbares risiko, auch wenn es auf den 1. blick nicht so offensichtlich ist. statistisch gesehen, ist das unfallrisiko dabei vielleicht sogar höher, als wenn ich nachts mit 200 km/h auf einer leeren autobahn ohne beleuchtung fahre.

sorry, ich habe in meinen 500.000 km mit dieser fahrweise noch keinen unfall gebaut. das mag nicht repräsentativ sein, aber eine statistik über unfälle nachts auf autobahnen mit unfällen auf grund zu hoher geschwindigkeit im verhältniss zur sichtweite wirst du hier auch nicht vorlegen können. letztendlich könnte man auch fast jeden unfall auf der autobahn verhindern wenn die z.h.g generell auf 50 km/h beschränkt würde. nur hier wird eben abgewogen zwischen dem bedürfniss in vertretbarer zeit von A nach B zu kommen. aber letztendlich ist dies genauso willkürlich, bzw frei gewählt. es mag der konsens unserer gesellschaft sein. aber aus diesem grund ist es nicht pauschal in aller absolutheit der weisheit letzter schluss. für dich mögen die gesetzlichen vorgaben die maxime deines handelns sein, für mich aber nicht. und ja, ich bin bereit auch risiken einzugehen, und ja, diese risiken betreffen zwangsläufig auch andere. so ist das leben nun mal, nicht nur im strassenverkehr. ich kann das verantworten. du siehst das vielleicht anders. das ist und bleibt aber 'nur' eine meinung.

nochmals, sobald du dich ins auto setzt, den motor startest und dich in bewegung setzt, gehst du ein vermeidbares risiko mit fremdgefährdung ein. wenn du bahn fahren würdest wäre das nicht gegeben, bzw um einiges geringer. aber offensichtlich kannst du dieses risiko für dich verantworten. siehst du, genau so sehe ich das nachts auf der autobahn.

 

ganz nebenbei, ich fürchte du bist dir nicht über die bedeutung des wortes blindflug im klaren

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aber in bald 20 jahren führerscheinbesitz und über 500.000 km fahrpraxis, wobei der großteil auf der autobahn erbracht wurde, ist mir noch kein solcher fall untergekommen. aus diesem grund halte ich dir wahrscheinlichkeit für äusserst gering.

Du solltest aber bedenken: Kommt der Fall Dir nur einmal unter, wirst du mit recht hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr davon berichten koennen.... :rolleyes:

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siehst du, genau so sehe ich das nachts auf der autobahn.

Kommt mir ungefaehr so vor, wie die Aussage des Herrn, der im 75. Stockwerk aus dem Fenster springt, auf Hoehe des vierten Stockwerkes: Bis hierhin ging es ja schon mal gut..... :rolleyes:

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siehst du, genau so sehe ich das nachts auf der autobahn.

Kommt mir ungefaehr so vor, wie die Aussage des Herrn, der im 75. Stockwerk aus dem Fenster springt, auf Hoehe des vierten Stockwerkes: Bis hierhin ging es ja schon mal gut..... :rolleyes:

 

Nun, im Gegensatz zum Springer habe ich im Auto eine Alternative: ich kann auszuweichen (wenn ich als Fahrer nicht komplett träume). :rofl:

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ich kann auszuweichen (wenn ich als Fahrer nicht komplett träume). :rolleyes:

Aber nur dann, wenn Du

a) das Können hast (hier: das Fahrzeug bei der gewählten Geschwindigkeit jederzeit sicher zu beherrschen) und

b) dir selbst die Möglichkeit der Reaktion gelassen hast (hier: Geschwindigkeit vs. Sichtweite).

Dummerweise beruht beides auf reiner Selbsteinschätzung.

 

Und der von HarryB zitierte Herr hat halt im Vorfeld beides aus der Hand gegeben ...

 

Gruß,

AnReRa

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@Tom: Was ist es denn wenn kein Blindflug, wenn ich so schnell fahre, daß ich mir die Möglichkeit nehme, in dem Bereich, den ich überschauen kann, noch anzuhalten?

Du redest dir da ein hochgefährliches Verhalten schön.

 

Gruß

Goose

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ich kann auszuweichen (wenn ich als Fahrer nicht komplett träume). :rolleyes:

Aber nur dann, wenn Du

a) das Können hast (hier: das Fahrzeug bei der gewählten Geschwindigkeit jederzeit sicher zu beherrschen) und

b) dir selbst die Möglichkeit der Reaktion gelassen hast (hier: Geschwindigkeit vs. Sichtweite).

Dummerweise beruht beides auf reiner Selbsteinschätzung.

 

Und der von HarryB zitierte Herr hat halt im Vorfeld beides aus der Hand gegeben ...

 

Gruß,

AnReRa

 

Das ist richtig. Wenn ich beim "Einschlag" immer noch rd. 170km/h drauf habe, dann ist schon einigens falsch gelaufen. Ich war (unbewußt) von mir ausgegangen. Ich fahre zwar auch etwas schneller als der Sichtbereich theoretisch zuläßt, aber selbst ungebremst würde ich dann immer noch unter den 170 liegen. Das reicht zumindest soweit, um vor einem Hindernis runterbremsen und ausweichen zu können. Gut, jetzt gäbe es immer noch den Fall, daß die Autobahn komplett über alle Spuren dicht und komplett unbeleuchtet ist, aber das Risiko ist sicher verschwindend gering.

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@Tom: Was ist es denn wenn kein Blindflug, wenn ich so schnell fahre, daß ich mir die Möglichkeit nehme, in dem Bereich, den ich überschauen kann, noch anzuhalten?

 

ich muss dir sicher nicht die bedeutung des wortes blind erklären.

 

Du redest dir da ein hochgefährliches Verhalten schön.

 

ich höre von dir leider keine argumente, nur die wiederholung deiner meinung. ich teile deine meinung hier nicht. die begründung dazu habe ich geliefert, ich möchte es ungern alles wiederholen. aber du darfst gerne auf meine argumente eingehen.

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nochmals, sobald du dich ins auto setzt, den motor startest und dich in bewegung setzt, gehst du ein vermeidbares risiko mit fremdgefährdung ein.

Ist sicher richtig. Aber es liegt an jedem Einzelnen das Risiko für sich und für die anderen abzuschätzen.

Dazu gehört nun mal auch ein verantwortungsvoller Umgang mit dem fahrbahren Untersatz. Und das scheint manchen Fahrern eben manchmal abzugehen.

Das 'Problem' dürfte dann im wesentlichen an Egoismus verbunden mit Selbstüberschätzung/unterschätzung liegen.

Das schließt ausdrücklich die 'zu schnell' wie die 'zu langsam' Fahrer ein. Also allgemein 'unangepaßt'.

Unangepaßt bedeutet für mich auf der einen Seite, die Fahrphysik im Auge zu haben (Reaktions-/Bremsweg, Kurvengeschwindigkeit etc.) auf der anderen Seite aber diejenigen mit besserem Material/Können nicht zu blockieren.

Zudem hat man in einer Gruppe aber immer auch die moralische Pflicht auf die schwächsten einer Gruppierung Rücksicht zu nehmen.

Wo diese Rücksicht leidet, sollte und muß der Staat regulatorisch und kontrollierend eingreifen (z.B. V > 60 km/h auf AB, typische :rolleyes: igO usw.)

Das es damit quasi zwangsläufig zu Einschränkungen für bestimmte Mitglieder einer Gruppe kommt, läßt sich prinzipiell nicht ausschließen.

 

aber eine statistik über unfälle nachts auf autobahnen mit unfällen auf grund zu hoher geschwindigkeit im verhältniss zur sichtweite wirst du hier auch nicht vorlegen können.

Nicht angepaßte Geschwindigkeit ist immer ein Unfallursache. Dazu brauche ich keine Statistik.

 

Meiner Meinung nach sollte man sich am Steuer niemals auf sein Glück oder das allzeit korrekte Verhalten anderer VT verlassen. Und wenn man sich 'blind' darauf verläßt das kein Hindernis auf der Bahn liegt - aka schneller fahren als dass man rechtzeitig vor dem Hindernis anhalten könnte - betreibst du einfach ein Glücksspiel. Und das ist in meinen Augen ein zu vermeidendes Verhalten.

Übertrieben gesprochen könnte ich auch auf gut Glück über eine rote Ampel fahren.

Ist aber nur meine Meinung ...

 

und ja, ich bin bereit auch risiken einzugehen

Hast Du 'ne TK- oder VK-Versicherung ? Hättest Du eine KFZ-Haftpflicht wenn es nicht Pflicht wäre ?

Falls JA bist du ja gerade nicht bereit das Risiko selbst zu tragen, sondern schiebst es auf eine Versicherung ab.

 

Gruß,

AnReRa

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@Tom: Was ist es denn wenn kein Blindflug, wenn ich so schnell fahre, daß ich mir die Möglichkeit nehme, in dem Bereich, den ich überschauen kann, noch anzuhalten?

 

ich muss dir sicher nicht die bedeutung des wortes blind erklären.

 

Du redest dir da ein hochgefährliches Verhalten schön.

 

ich höre von dir leider keine argumente, nur die wiederholung deiner meinung. ich teile deine meinung hier nicht. die begründung dazu habe ich geliefert, ich möchte es ungern alles wiederholen. aber du darfst gerne auf meine argumente eingehen.

Blind = Nicht sehend. Wenn ich also so fahre, daß ich nicht im überschaubaren Bereich anhalten kann fahre ich blind.

 

Meine Argumente ahbe ich auch genannt. Wo sind deine, auf die ich eingehen sollte? Daß du sagst, ein gewisses Lebensrisiko besteht immer? Das ist richtig, jedoch muss man es nicht unnötig herausfordern.

 

Gruß

Goose

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Du redest dir da ein hochgefährliches Verhalten schön.

Das ist zwar nicht an mich gerichtet. Ich wähle aber dieses Zitat, weil es treffend und damit stellvertretend für die Meinung der Blindfliegergegner ist.

 

Das Verhalten ist alles andere als gefährlich. Das ist völlig normal. Auf der Autobahn stehen ganz einfach keine unbeleuchteten Fussgänger rum. Und wenn doch, dann sieht man sie fast immer.

 

Wenn man dieses Risiko wirklich ausschalten will, reicht es nicht, statt 200 nur 100 zu fahren, denn auch bei 100 kann man dann nicht anhalten, wenn das Hindernis entsprechend spät erkannt wird. Auch dann gäbe es einen Toten.

 

Fakt ist: Wenn ein Fussgänger auf unbeleuchteter Autobahn im falschen Moment an der falschen Stelle steht, wird er platt gefahren, egal wie schnell die Autos sind.

 

Wie oben schon von mir geschrieben passiert es täglich zigtausendfach, dass Nachts mehr als 100 gefahren wird. Wenn dies wirklich so gefährlich wäre, gäbe es viel mehr derartige Unfälle. Die gibt s aber nicht. Wenn dann doch mal so was passiert, dann wird das auch publiziert.

 

Wann war nochmal der letzte Unfall mit gleichen Muster?

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Wann war nochmal der letzte Unfall mit gleichen Muster?

 

28.08.2010 | 14.11 Uhr

 

 

Autobahn 7 in Bayern

Ersthelfer von Auto erfasst und getötet

 

Nersingen (RPO). Ein Ersthelfer ist in der Nacht zum Samstag auf der Autobahn 7 in Bayern von einem Wagen erfasst und getötet worden.

http://www.rp-online.de/public/kompakt/pan...d-getoetet.html

:rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

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Hab noch einen.

 

Mann wurde auf der A 3 von mehreren Autos überrollt

 

Montabaur. Ein Bild des Grauens hat sich den Rettungskräften in der Nacht zu Mittwoch auf der Autobahn 3 geboten. Ein noch nicht identifizierter Mann - wohl zwischen 50 und 60 Jahre alt - ist kurz vor der Anschlussstelle Montabaur in Richtung Frankfurt von mindestens drei Fahrzeugen überrollt worden, als er versuchte, die sechs Fahrbahnen zu überqueren. Er war auf der Stelle tot. Das teilte die Autobahnpolizei Montabaur der WZ auf Anfrage mit.

http://www.rhein-zeitung.de/regionales/wes...rid,131403.html

 

MfG.

 

hartmut

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Doch so viele?

 

Bei beiden Unfällen waren die Unfallfahrzeuge nicht schneller als 100 Km/h. Einer hatte eine Hänger hinten dran und der andere war ein limtierter Laster bzw. Fahrzeuge davor und dahinter.

 

Langsame fahrt hilft also nicht wirklich.

 

P.S. In der gleichen Zeit (28. bis 30.) haben sadistisch gesehen rund 40 Menschen aufgrund von Verkehrsunfällen ihr Leben verloren, bis heute etwa einhundert.

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Doch so viele?

Und wenn Du die nimmst, wo einer in einen Stau, Unfallstelle rein fährt sind es noch viel mehr.

Streiche einfach das Wort Testfahrer, und schon würden wir hier über das Thema nicht diskutieren.

 

Langsame fahrt hilft also nicht wirklich.

Mit steigender Geschwindigkeit steigt auch das Risiko nicht mehr angemessen reagieren zu können. Seinen es jetzt in der Person des Fahrers gesetzte Grenzen, oder auch Grenzen in der Fahrphysik. Mit 200km/h ein Schlenker hat andere Auswirkungen als ein Schlenker mit 50km/h.

 

P.S. In der gleichen Zeit (28. bis 30.) haben sadistisch gesehen rund 40 Menschen aufgrund von Verkehrsunfällen ihr Leben verloren, bis heute etwa einhundert.

Risiken können nie ganz ausgeschlossen werden, und jeder kann das Risiko etwas beeinflussen. Da gibt es bei solchen Unfällen kein Schwarz oder Weiß. Deshalb wird abgewogen welcher Schuldanteil bei einem Unfall jeder zu tragen hat.

 

Und fährt einer wirklich auf gut Glück, so das er nur darauf hofft das seine Fahrbahn frei ist, hat er eben einen wesentlichen Teil der Schuld wenn es doch nicht frei war.

 

Nennt sich Eigenverantwortung.

 

MfG.

 

hartmut

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Reichweite von Fernlicht beträgt etwa 200m.

Aber oberhalb von 150 - 170 km/h dürfte es mindestens knapp werden. Ansosnten gilt ja immer noch die Richtgeschwindigkiet von 130 km/h ...

@Anrera: 150-170 km/h scheinen mir diskutabel, zumindest gefährdest Du damit niemanden, der Schnellverkehrswege auch als solche nutzt.

 

@Tom: Bin völlig einig mit Dir. Nur denke ich, dass der rechtliche Aspekt natürlich KEIN anderer sein sollte.

 

Gehe ich auf die Straße, kann ein Adler eine Schildkröte auf meinen Kopf fallen lassen und ich bin tot. Das ist ein unvermeidbares Risiko.

@Goose: Du Desperado! Ich hätte jetzt eher ein Plädoyer für die Bußgeld-armierte Fußgänger-Helmpflicht erwartet (wegen der nicht zu unterschätzenden Schildkröten-Bedrohung). Ich finde, "Du redest Dir da ein hochgefährliches Verhalten schön" :rofl: ! So ein Schildkröten-Unfall ist doch vermeidbar!

 

Auch ich muss zugeben, manchmal verlasse ich mich da auch auf mein Glück.

@hartmut: Chapeau! Aber es ist doch wohl nicht nur die Hoffnung auf Dein Glück, sondern auch die normative Kraft des Faktischen, die Dich leitet, oder?

 

Ich meine:

 

- wir (als Staat) haben BAB gebaut, um möglichst schnell und möglichst sicher von A nach B kommen zu können.

- wir sollten uns darauf verlassen dürfen, dass BAB-Benutzern klar ist, dass auf diesen Strassen sehr schnell gefahren wird.

- wer damit ein Problem hat, sollte diese Strassen meiden (oder für immer schweigen :rolleyes: ).

 

Gruß, Pedro.

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Auch ich muss zugeben, manchmal verlasse ich mich da auch auf mein Glück.

Hartmut, das ist kein Glück, das ist ganz normal.

 

Wenn ich mir den Bericht über den Unfall in Montabaur durchlese, schaudert es mich *brrrr*

 

Meiner Meinung nach ist das aber genau so wenig zu verhindern we ein Auffahrunfall aus der Sicht des Vordermanns. An der Stelle ist kilometerlang :rolleyes: und auch Nachts wird dort nicht viel schneller gefahren. Es lag meiner Meinung nach nicht an überhöhter Geschwindigkeit. Der Fussgänger hat auch noch russisches Roulette gespielt, eine Kugel und sechs Schüse (=Fahrspuren). Der wäre nie im Leben auf der anderen Seite der Autobahn angekommen.

 

Die veieln Wildunfälle auf der Landstraße zeigen auf, dass auch bei Geschwindigkeiten unter 100 einem unerwarteten Hindernis nicht immer ausgewichen werden kann.

 

Irgendeinen Autofahrer trifft es dann eben, was nur dann zu verhindern ist, wenn man ca. 60 Km/h fährt, was wiederum mit anderen potentiellen Gefahren verbunden ist und dazu noch hochaufmerksam fährt, was auf längeren Strecken kaum machbar ist.

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