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Mercedes-testfahrer Rast In Unfallstelle


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Tödlicher Unfall auf der Autobahn 81 bei Rottweil: Ein Mercedes-Testfahrer raste in ein Auto, das zuvor gegen die Leitplanke geprallt war. Der Testwagen schleuderte 250 Meter weiter, der Insasse kam schwer verletzt ins Krankenhaus - aber für den Mann aus dem anderen Fahrzeug kam jede Hilfe zu spät.

 

Gegen den Testfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

Es ist nicht das erste Mal, das ein Mercedes-Testfahrer in einen tödlichen Unfall verwickelt ist: Im Juli 2003 hatte Rolf F. durch Drängelei auf der A5 bei Karlsruhe einen Unfall verursacht - eine 21-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter kamen dabei ums Leben. Rolf F. wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

 

SPON

 

Wie bekommen die Medien immer so schnell raus, das es sich um einen Testfahrer handelt ? Steht das auf dem Auto drauf oder ist das im Personalausweis vermerkt ? :licht:

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schwacher Trollversuch, Hartmut. Der Testfahrer ist das Opfer, das in ein nicht vorschriftsmäßig fahrendes Fahrzeug eines anderen Unfallverursachers eingeschlagen ist. Warum muss der vor ihm fahrende auch versuchen durch die Leitplanke in die Wildnis abzubiegen? Und überhaupt ... wie schnell raste er denn? Raste er überhaupt? Wie schnell war er denn?

 

Aber ist doch klar: Mercedesfahrer, Werksangehöriger, Testfahrer, in Unfall verwickelt= das muss schuld sein, geht gar nicht anders. Die Presse hat das schon festgelegt.

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Guest Pferdestehler
Der Testfahrer ist das Opfer,

Nope! So wie sich das liest, wurde hier das Sichtfahrgebot verletzt.

 

Wie bekommen die Medien immer so schnell raus, das es sich um einen Testfahrer handelt ?

Zumindest Werkswagen aus der Entwicklungsabteilung von Daimler erkennt man auf den ersten Blick. Die haben einen kleinen grünen Aufkleber mit der entsprechenden Werksnummer links unten an der Frontscheibe. Die Entwicklung hat eigene Nummern. Zudem Kennzeichen Böblingen oder Stuttgart. Und vielleicht hat der Fahrer einfach gesagt, dass es Ingenieur bei Daimler auf Testfahrt ist? War ja wohl ansprechbar.

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Der Testfahrer ist das Opfer, das in ein nicht vorschriftsmäßig fahrendes Fahrzeug eines anderen Unfallverursachers eingeschlagen ist.

Es war ein stehendes Hindernis, eine Unfallstelle. Die, wenn schon Ersthelfer anwesend waren, die sicher ihre Warnblinker eingeschaltet hatten, wenigstens minimalst abgesichert war. Und seltsamerweise sind andere VT nicht in die Unfallstelle eingeschlagen.

 

Und überhaupt ... wie schnell raste er denn? Raste er überhaupt? Wie schnell war er denn?

Wenn er nach dem Einschlag noch 250m weiter gekommen ist, sicher mehr als Schrittgeschwindigkeit.

 

Aber ist doch klar: Mercedesfahrer, Werksangehöriger, Testfahrer, in Unfall verwickelt= das muss schuld sein, geht gar nicht anders. Die Presse hat das schon festgelegt.

Dummfug, genauso wie hier den Mercedesfahrer als Unschuldslamm hinzustellen.

 

Testfahrer = immer unschuldig ist genauso falsch wie Testfahrer immer schuldig.

 

Der hat die einfachste Regel nicht beachtet, innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können auf der AB. Wie wenn Hindernisse auf einer AB jetzt so selten wären.

 

MfG.

 

hartmut

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Kleine Ergänzung: Das Opfer ist NACHTS (dunkel) auf der Linken Spur rum geturnt. Daraus dem Mercedesfahrer einen Strick drehen zu wollen ist wohl billige Stimmungsmache. An der Stelle galt kein Tempolimit. Merke: Wer Links liegenbleibt sollte als erstes mal zwischen die Leitplanken nach Links flüchten und die Lage checken.

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Guest Pferdestehler

Auch nachts darfst Du nur auf Sicht fahren. Ist leider so. Ob und wer da nun falsch agiert hat, wird ein Gerichtsverfahren erbringen. Tatsache ist aber wohl, der Mercedes ist voll in das havarierte Fahrzeug rein. Das wäre sicherlich bei Fahren auf Sicht zu verhindern gewesen.

 

Bilder

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Kleine Ergänzung: Das Opfer ist NACHTS (dunkel) auf der Linken Spur rum geturnt.

Wenn Warnblinker ( Ersthelfer ) dort waren, dann waren zumindest die Warnblinker hell. ;)

 

Daraus dem Mercedesfahrer einen Strick drehen zu wollen ist wohl billige Stimmungsmache. An der Stelle galt kein Tempolimit.

Es gilt Richtgeschwindigkeit ;) , wer schneller ist :licht: macht es auf eigenes Risiko, nennt sich Eigenverantwortung.

Und wenn es dunkel ist, nach was darf man auf der AB seine Geschwindigkeit ausrichten?

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.html

 

Merke: Wer Links liegenbleibt sollte als erstes mal zwischen die Leitplanken nach Links flüchten und die Lage checken.

Und wer Warnblinker entdeckt sollte langsamer fahren bis er weiß was los ist.

 

Wenn sich einer falsch verhält, darf man ihn immer noch nicht zermatschen.

 

MfG.

 

hartmut

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Und wer Warnblinker entdeckt sollte langsamer fahren bis er weiß was los ist.

 

Aus eigener Erfahrung darf ich mitteilen, das selbst eine ganze Befeuerung der nächtlichen BAB mit gelben und blauen Lichtern nicht davor schützt, das es der eine oder andere nicht doch übersieht.

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Wie schnell war er denn, Hartmut. Verrate das mal. Du warst ja offenbar mit dabei.

Nein ich war nicht dabei, aber 250m ist ne Menge Strecke nach einem Aufprall bei dem ein stehendes Fahrzeug zerfetzt, und die Trümmer 100m verstreut wurden.

 

Ein 26-Jähriger starb bei dem Unfall, er war kurz zuvor aus seinem Wagen ausgestiegen, mit dem er in die Leitplanke gekracht war, als der M-Klasse-Erlkönig ihn und seinen Wagen mit sehr hoher Geschwindigkeit erfasste. Der Wagen des Opfers wurde in mehrere Teile zerrissen, der Erlkönig überschlug sich - insgesamt zog sich die Unfallstelle auf weit über 100 Meter hin. „Es war ein schreckliches Bild, überall lagen Trümmer und Leichenteile“

http://www.einsatzinfo112.de/index.php?opt...te&Itemid=1

 

Aber Du kannst mir sicher sagen das er ganz vorsichtig am Unfall vorbei gefahren ist. Das er überhaupt kein verschulden an dem Unfall hat.

 

MfG.

 

hartmut

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Merke: Wer Links liegenbleibt sollte als erstes mal zwischen die Leitplanken nach Links flüchten und die Lage checken.

 

nach den Berichten, die ich bis jetzt gelesen habe, war der Fahrer des zuerst verunglückten Fahrzeuges "gerade dabei, sein Fahrzeug zu verlassen".

Anscheinend standen zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls bereits weitere Fahrzeuge mit Warnblinklicht auf dem Standstreifen.

Daher dürfte man sich die Frage stellen, ob (und wenn ja, warum) der Mercedesfahrer mit anscheinend unverminderter Geschwindigkeit auf die Gefahrenstelle zugefahren ist.

Wenn ich nachts auf ner BAB Warnblinker sehe, und kann die Situation nicht einschätzen, die sich vor mir abspielt, gehe ich vom Gas, bis ich an der Stelle vorbei bin.

Beim Mercedesfahrer ist dieses Verhalten aus den Artikeln bis jetzt nicht zu erkennen. Und die Unfallbilder sprechen deutlich für einen Aufprall mit sehr hoher Geschwindigkeit.

Wenn jemand gerade aus einem Fahrzeug aussteigt, dürfte es egal sein, ob dieses mit 190 oder 250 km/h getroffen wird.

 

So wie es bis jetzt aussieht, trifft den Mercedesfahrer den Löwenanteil der Schuld. Wie oben schon gesagt, gibt es ein Sichtfahrgebot.

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Wer frei ist von Schuld, der werfe den ersten Stein...

 

Fahrt ihr alle nachts auf der AB so, das ihr innerhalb der Sichtweite anhalten könnt ?

 

Unter „Reichweite“ im Straßenverkehr versteht man grundsätzlich die Entfernung, die ein Scheinwerfer unter Berücksichtigung seiner Bauform ausleuchten kann. Die „Sichtweite“ hingegen kennzeichnet die Strecke, auf welche der Fahrzeuglenker bei einer Nachtfahrt im Licht seines eigenen Scheinwerfers ein Sichtobjekt gerade noch erkennen kann. Sie hängt zwar mit der Reichweite zusammen, wird jedoch wesentlich durch die Eigenschaften des zu erkennenden Objektes bestimmt.

Bei Nacht kann der Verkehrsteilnehmer auf einer unbeleuchteten Strecke Hindernisse meist nur im Licht seiner eigenen Scheinwerfer erkennen. Jetzt versteht man unter Sichtweite die Erkennbarkeitsentfernung eines ggf. auch kontrastarmen Objektes, wie z. B eines Fußgängers in dunkler Kleidung.

Fälschlicherweise wird in der Praxis öfters davon ausgegangen, dass Hindernisse, welche sich in der geometrischen Reichweite befinden, immer zu sehen sind. Damit würde man Reich- und Sichtweite einander gleichsetzen, was jedoch unzulässig ist, da die Sichtweite entscheidend von Reflexionsgrad, Kontrast und Helligkeitsunterschied des zu erkennenden Objektes abhängt. Auch die Kontrastempfindlichkeit des Auges sowie die Dämmerungs- bzw. Nachtsehleistung spielen eine wichtige Rolle.

Abbildung 2: Fußgänger 35m vor dem Pkw Abbildung 3: Fußgänger 25m vor dem Pkw

- 6 -

Franz Sigl

- 7 -

Betrachtet man Abbildung 2 und orientiert sich an den leuchtenden Leitpfosten, so gewinnt man den Eindruck, dass man die Straße auf weit mehr als 200 m übersehen kann. Es ist schwer vorstellbar, dass sich in 35 m Entfernung vor diesem mit Abblendlicht aufgestellten Pkw ein dunkel gekleideter Fußgänger mitten auf der Fahrbahn befindet.

In Abbildung 3 ist der Fußgänger nur noch 25 m vom Kraftfahrzeug entfernt und plötzlich gut sichtbar. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wäre eine schwere Kollision mit dem Fußgänger unvermeidbar.

Der Mensch orientiert sich bei einer Nachtfahrt an der Sichtbarkeit der optischen Leiteinrichtungen und hat somit kein sicheres Gefühl mehr für die Sichtweite dunkler, nicht reflektierender Objekte. Auch der Straßenbelag und Einrichtungen wie Leitplanken, Hinweisschilder usw. können eine größere Sichtweite vortäuschen als tatsächlich vorhanden ist. Daher wird der durchschnittliche Kraftfahrer häufig schneller fahren, als es die Sicht auf kontrastarme Objekte erlaubt.

 

Ingenieurbüro Plöchinger und Kollegen

 

Eine sehr interessante Diplomarbeit zu dem Thema. Die maximale subjektive Erkennbarkeitsentfernung lag in den Testreihen bei 70 m (Sharan, BMW X5, BMW 530d). Das heisst, man darf mit einem X5 höchstens 90 km/h fahren - siehe Anhalteweg-Rechner KFZ.net.

 

Diese Rechnung geht von idealen Verhältnissen aus (X5, Straße trocken). Andere Autos haben einen deutlich geringeren Wert, zB. liegt die subjektive Erkennbarkeitsentfernung beim Golf IV nur noch bei 35 Metern. Mit dem dürfte man auf der Straße nur noch mit 60 km/h fahren - unter idealen Straßenbedingungen.

 

Wer von euch fährt also auf der AB höchstens 90 km/h ??? :licht:

 

Sichtfahrgebot gilt auch auf Autobahnen

 

Die Straßenverkehrsordnung schreibt für den Kraftfahrzeugführer ausdrücklich vor, dass er so zu fahren hat, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann. Auch auf Autobahnen darf ein Kraftfahrer nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke halten kann.

 

Das Sichtfahrgebot auf Autobahnen gilt aber nicht für solche Hindernisse, die gemessen an den jeweils herrschenden Sichtbedingungen erst ungewöhnlich spät erkennbar werden. Den Kraftfahrer, der bei Dämmerung und einer Geschwindigkeit von 140 km/h auf eine auf der Autobahn liegende graue Auffahrrampe aus Metall (Maße: 200 mal 40 Zentimeter) auffährt, trifft daher keine Mithaftung.

(jlp, 11.01.10)

 

Landgericht Hildesheim

Aktenzeichen 4 O 407/07

 

Fahrschule-Online.de

 

Es muss also erstmal einiges geklärt werden, ehe man den Testfahrer verurteilt. Was hatte der Ersthelfer an ? Welches Wetter war zu dem Zeitpunkt des Unfalls ? Lag die Unfallstelle in einer Kurve oder einer Geraden ? Welche Farbe hatte der primär verunfallte Wagen ?

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Wer frei ist von Schuld, der werfe den ersten Stein...

Was sagte Jesus?

Mutter Du nervst. :70:

 

Fahrt ihr alle nachts auf der AB so, das ihr innerhalb der Sichtweite anhalten könnt ?

Sichtweite würde ich hier so definieren, wenn Fahrzeuge mit Warnblinker zu sehen sind, spätestens dort sollte ich stehen können. Hier geht es nicht darum wie weit die eigenen Scheinwerfer die Straße ausleuchten, sondern aus welcher Entfernung kann eine Gefahrenstelle gesehen werden.

 

 

 

Wer von euch fährt also auf der AB höchstens 90 km/h ??? :licht:

Wenn ein ;) dort steht, ich.

Nochmal für dich Warnblinker sind von weit her zu sehen, und wer sie nicht ernst nimmt, kann ein Problem bekommen.

 

Es muss also erstmal einiges geklärt werden, ehe man den Testfahrer verurteilt. Was hatte der Ersthelfer an ? Welches Wetter war zu dem Zeitpunkt des Unfalls ? Lag die Unfallstelle in einer Kurve oder einer Geraden ? Welche Farbe hatte der primär verunfallte Wagen ?

Dann fangen wir an, wie war die Unfallstelle abgesichert? Unbeleuchtet ohne Warnblinker wie die Rampe? Der Vergleich mit der Rampe hinkt.

Wieso konnten andere anhalten? Hatten die bessere Sicht?

Wenn ich mich recht entsinne war es gutes Wetter, jedenfalls bin ich Freitag Mopped gefahren.

Kurve ist keine Entschuldigung das man einen Unfall übersehen kann.

Das der Unfallwagen schlecht zum sehen war, kann sein das er schlecht zum sehen war, weiß ja nicht wie stark er vorher beschädigt wurde.

 

Verurteilen wird ihn ein Richter wenn der meint er hat Schuld, ist nicht meine Aufgabe. Was mich ;) ist einfach, es wird nach Entschuldigungen gesucht, es darf wohl nicht sein das jemand für ein Verhalten das man manchmal selber hat, bestraft wird. Das ein ein Mensch tot ist, geht da am Allerwertesten vorbei.

 

Wer Risiken bewusst eingeht, muss auch die Folgen aus den Risiken tragen.

 

MfG.

 

hartmut

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Bin vor paar Jahren auch mal Nachts und bei regnerischem Wetter nicht gerade langsam auf der linken von 3 Spuren unterwegs gewesen.

Da komme ich um eine Linkskurve, plötzlich steht da irgendwas in einer Qualmwolke auf meiner Spur.

Instinktiv habe ich nach rechts gezogen, bin auf der Mittelspur vorbeigeflogen, noch über irgendwas drüber gefahren und als der Schreck vorbei war die Polizei gerufen.

Da stand "kein Schwein" vorher mit Warnblinkanlage, das war nämlich gerade erst passiert...

 

Also da bin ich heute noch froh das alle meine Schutzengel bei mir waren.

Fahre weder Mercedes noch bin ich Testfahrer...

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Guest Pferdestehler

Na und? Das berechtigt nicht, das Pedal voll durchzutreten, wenn man nicht weiß, was innerhalb des Bremsweges vor einem abgeht. Klar macht jeder mal Fehler, fahren bestimmt viele hier auch mal nachts oder zu anderen Zeiten schneller, als es gefahrlos möglich ist. Das ist aber keinesfalls eine Entschuldigung. Darf nicht als solche durchgehen. Wer sich in Gefahr begibt, kann daran eben auch mal scheitern. Hier war das möglicherweise so.

 

Jeder ist da selbst in der Verantwortung. :licht: heißt "ich darf, wenn es geht". Ob es geht, muss ich dann selbst entscheiden. Und mit den Konsequenzen einer Fehleinschätzung dann auch eigenverantwortlich umgehen. Verantworten wird sich der Kollege von MB jetzt müssen. Es wird sich zeigen, was dabei vor Gericht herauskommen wird. Ich denke mal, er wird dort nicht freigesprochen werden. Nach den vorliegenden Medienberichten könnte das dann berechtigt sein.

 

Es ist schon merkwürdig, wie bei manchen hier die Denke zu arbeiten aufzuhören scheint, sobald ein "Schnellfahrer höherer Weihen" mal einen Fehler macht. Da wird plötzlich angefangen, die abstrusesten Ausreden zu erfinden. Das verhagelt einem so langsam jede Freude an Diskussionen hier, weil man schlicht gegen Einfältigkeit nicht argumentieren kann. Ist müßig.

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Da muß ich PS direkt mal recht geben.

Ich verkneife es mir immer mehr hier mal was reinzuschreiben, manchmal denke ich hier sind einfach zu viele Deppen welche einfach aus Prinzip das Gegenteil des gesunden Menschenverstandes auf Teufel komm raus beweisen wollen. Kein Bock mehr mich mit solchen rumzustreiten...

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Aus eigener Erfahrung darf ich mitteilen, das selbst eine ganze Befeuerung der nächtlichen BAB mit gelben und blauen Lichtern nicht davor schützt, das es der eine oder andere nicht doch übersieht.

Da muß ich Dir doch glatt mal zustimmen! :licht:

 

AAAABER: hier handelte es sich doch nicht um irgendeinen VT. Hier war es ein Testfahrer, einer der ganz wenigen KÖNNER!! Und SO einem unterläuft solch ein gravierender Fehler? War es nicht immer so und ist es nicht noch immer so, daß überaus schnelles Fahren zu überaus starker Konzentration führt? Daß dabei eigentlich gar keine Unfälle passieren können, da diese Könner der Straße immer und überall alles im Griff haben?

 

Nun denn...... offensichtlich wohl doch nicht. Sind halt auch alles nur Menschen.

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Wenn die Unfallstelle schon mit Warnblinker etc abgesichert war, dann gibs da keine Entschuldigung - ob Testfahrer oder nicht. Im übrigen geht es bei Testfahrten nicht darum die Kiste ständig auszufahren sondern in erster Linie um ganz andere Dinge die Geräusche, Fahrwerksverhalten usw betreffen. Deshalb sind Testfahrer oft Ingeniuere die nicht unbedint Motorsporterfahrung haben - also lertztendlich nicht anders fahren wie so mancher Sonntagsfahrer. :licht:

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die hier hatten bestimmt alle ihre Lichter aus um Strom zu sparen

 

http://www.bf3ig.de/phpBB2/viewtopic.php?t...&highlight=

 

paar Jahre vorher gab es in der Nähe auf der A9 auch einen Unfall wo ein LKW einen FSTW zusammen geschoben hat - ein toter Polizist

Da hat dann der Gutachter festgestellt das man das Blaulicht eigentlich schon aus 5 km Entfernung hätte sehen müssen ....

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Wenn die Unfallstelle schon mit Warnblinker etc abgesichert war, dann gibs da keine Entschuldigung - ob Testfahrer oder nicht. Im übrigen geht es bei Testfahrten nicht darum die Kiste ständig auszufahren sondern in erster Linie um ganz andere Dinge die Geräusche, Fahrwerksverhalten usw betreffen. Deshalb sind Testfahrer oft Ingeniuere die nicht unbedint Motorsporterfahrung haben - also lertztendlich nicht anders fahren wie so mancher Sonntagsfahrer. :licht:

Da diese Ingenieure dies aber sicherlich nicht unbedingt selten, sondern vielmehr relativ oft oder gar regelmäßig tun, zudem wohl auch noch privat ein Auto fahren (sicherlich kein kleines und untermotorisiertes), sollte man ja wohl davon ausgehen dürfen, daß ihr fahrerisches Können deutlich über dem Niveau eines Sonntagsfahrers liegt.

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§3 Abs 1 StVO, ... Er (der Fahrzeugführer) darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann....

 

Und wieder einmal, das Sichtfahrgebot nicht beachtet - leider mußte der Fahrer eines verunfallten Autos für diese irrsinnige Raserei bezahlen. Der Verursacher gehört meiner Meinung hinter Gitter und keinesfalls mehr auf die Straße. Man kann nur hoffen und wünschen, dass solche unbelehrbaren Blindflieger auf entsprechende Hindernisse treffen, wo kein anderer in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

Unfassbar: Wechselbrücke Nachts Auf Landstraße Abgestellt, 20jähriger tot

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Der Verursacher gehört meiner Meinung hinter Gitter und keinesfalls mehr auf die Straße.

Ein Leben ist vernichtet, und was hat man davon weitere Existenzen zu zerstören?

 

Man kann nur hoffen und wünschen, dass solche unbelehrbaren Blindflieger auf entsprechende Hindernisse treffen, wo kein anderer in Mitleidenschaft gezogen wird.

Nein. man kann nur hoffen und wünschen das andere daraus lernen und nicht selber solche Fehler begehen.

 

MfG.

 

hartmut

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§3 Abs 1 StVO, ... Er (der Fahrzeugführer) darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann....

 

Und wieder einmal, das Sichtfahrgebot nicht beachtet - leider mußte der Fahrer eines verunfallten Autos für diese irrsinnige Raserei bezahlen. Der Verursacher gehört meiner Meinung hinter Gitter und keinesfalls mehr auf die Straße. Man kann nur hoffen und wünschen, dass solche unbelehrbaren Blindflieger auf entsprechende Hindernisse treffen, wo kein anderer in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

Unfassbar: Wechselbrücke Nachts Auf Landstraße Abgestellt, 20jähriger tot

abgesehen davon, dass man auf Autobahnen bei Dunkelheit nicht zwingend innerhalb der Sichtweite anhalten können muss hast du dich ab dem Punkt, an dem du dem Testfahrer die Wechselbrücke auf der Landstraße wünschst vollkommen disqualifiziert. :licht:

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Der Verursacher gehört meiner Meinung hinter Gitter und keinesfalls mehr auf die Straße.

Ein Leben ist vernichtet, und was hat man davon weitere Existenzen zu zerstören?

 

Der Täter ist gefaßt, leider mußte bei dem Mord einer sterben, aber wir müssen doch auf die Existenz des Täters Rücksicht nehmen - am liebsten hätte ich hierzu gar nichts geschrieben.

 

Ein Leben ist vernichtet,... - die Angehörigen des Opfers nicht vergessen, vielleicht ein junger Familienvater, es treibt einem die Zornesröte in das Gesicht mit welcher Leichtfertigkeit diese Typen mit dem Leben anderer spielen.

 

Man kann nur hoffen und wünschen, dass solche unbelehrbaren Blindflieger auf entsprechende Hindernisse treffen, wo kein anderer in Mitleidenschaft gezogen wird.

Nein. man kann nur hoffen und wünschen das andere daraus lernen und nicht selber solche Fehler begehen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Diese Leute sind eben unbelehrbar, das hat bereits der andere oben verlinkte Treat gezeigt und wird sich sicher auch noch hier bei etlichen Antworten zeigen. Ala "wir sind hier in Deutschland und nicht in irgendeinem Bananenstaat, da darf ich so und so schell fahren und das Recht lasse ich mir von nichts und niemand nehmen. Hier fahre ich und da hat kein Hindernis zu sein." Von daher kann man eben nur hoffen, dass kein Unbeteiligter für diesen Irrsinn bezahlen muß.

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abgesehen davon, dass man auf Autobahnen bei Dunkelheit nicht zwingend innerhalb der Sichtweite anhalten können muss ...

 

Ganz ganz dünnes Eis, Diplomat:

 

In §18(6) steht zwar in der Tat, daß auf BAB die Geschwindigkeit nicht an die Reichweite des Abblendlichts angepaßt zu werden braucht - aber NUR wenn...

 

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

 

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

 

Was hier offensichtlich nicht gegeben war - weder noch... :licht:

 

lg

c.s.

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Eine interessante These zum Unfall:

 

Es ist dunkel

Einer knallt in die Mittelleitplanke und bleibt links liegen.

Möglicherweise Quer zur Fahrbahn und/oder mit kaputten Lichtern oder ausgelöstem Notschalter (Mein Ford hat ab Werk ein Unfall Trennschalter für die Elektrik)

Andere Fahrzeuge die das gesehen haben halten rechts auf der Standspur und machen Warnlicht an.

 

Was passiert?

 

Man nähert sich im Dunkeln Warnblinkern, merkt das sie rechts stehen, guckt in den Rückspiegel ob von hinten was kommt und zieht nach links um den Rechts stehenden Fahrzeugen Spielraum zu bieten. Könnte ja einer ein Rad wechseln.

 

Tja, da stand dann links doch noch was im dunklen ...

 

Das ist dann einfach Schicksal und Unfall. Nirgendwo ein Vorsatz, einfach Pech. Hätte - Wenn - Aber ... zählen nicht. Hier ist niemanden etwas vor zu werfen.

 

Den Rest klären die Gutachter und die Gerichte.

 

Ist ja grausam, was hier wieder für ein Schwachsinn im Forum geschrieben wird. Alles Experten die dabei waren, es sowieso besser wissen und natürlich immer alle Paragrafen während des Fahrens aufzählen, denn sie sind alle perfekte Autofahrer. Im SPON Forum gehts noch wilder zur Sache. Da sind Mercedesfahrer Grundweg Mörder, Testfahrer sind Ausgebildete Killer, Mercedes Benz ist eine Firma die brave Mitbürger auf der Autobahn reihenweise vorsätzlich tötet. Und mit Tempolimit und Ökomobil wär das sowieso nicht passiert. Alles Spinner²

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Guest Pferdestehler
Da diese Ingenieure dies aber sicherlich nicht unbedingt selten, sondern vielmehr relativ oft oder gar regelmäßig tun, zudem wohl auch noch privat ein Auto fahren (sicherlich kein kleines und untermotorisiertes), sollte man ja wohl davon ausgehen dürfen, daß ihr fahrerisches Können deutlich über dem Niveau eines Sonntagsfahrers liegt.

Die Leute, die ich bei MB in der Entwicklung kennengelernt habe, sind allesamt ganz normale Ingenieure wie ich das auch bin. Die fahren im Alltag teilweise sogar einen Smart oder eine A-Klasse oder einen Honda CR-V. Die, die ich kenne, sind allesamt nicht überheblich, sehr gesittet und mit den Werksfahrzeugen überaus vorsichtig. Bin ja selbst eine Weile im Rahmen eines Projektes bei MB tätig gewesen und kann da nichts Negatives sagen. Allerdings gibt es wahrscheinlich immer auch Ausnahmen. Nun ja, und eben den Faktor Mensch. JEDER macht mal Fehler. Und über die Jahre neige auch ich dazu, auf Autobahnen des Nachts schneller zu fahren, als es das Abblendlicht oder vorausfahrende Fahrzeuge zulassen. Dass das noch nie Folgen hatte, ist imho einfach auch mal Glück. Ganz nüchtern betrachtet. Dass sich soetwas bei einem Testingenieur einschleicht ist für mich das Gleiche als wenn das bei jemand anderem passiert. Passiert sicher sehr häufig. Nur zumeist steht es dann klein unter vielen anderen Unfällen in der Seitenleiste der Zeitung. Nicht als Headline. Warum? Nun, "Testfahrer" verführt dazu, eine Schlagzeile zu bilden. "Testfahrer" ist mit dem Stigma "rücksichtslos" behaftet, spätestens seit Turbo-Rolf F. bieten sich "Testfahrer" an, ihnen quasi schon Tötungsabsicht nachzusagen. Meiner Meinung nach hat hier ein Mensch einen Fehler gemacht, der täglich sicherlich tausendfach folgenlos bleibt, durch alle Schichten und Berufe hindurch. Und im Falle des Unfalls zu bestrafen ist. "Testfahrer" oder nicht. Die StVO ist da recht eindeutig. Und wir alle haben es auch so in der Fahrschule gelernt.

 

@Zarzal

 

Wozu wilde Thesen aus der Entfernung taugen, sollte Dir aus der Turbo-Rolf-Diskussion noch in Erinnerung sein. Gibt nur seitenweise Popcorn, mehr nicht.

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Ganz ganz dünnes Eis, Diplomat:

ich denke ich bin in der Lage die STVO zu lesen únd zu interpretieren, brauch von dir daher keine Hinweise oder Belehrungen.

Es war auch nicht meine Absicht die Fahrt des Testfahrers zu legitimieren, es ging mir einzig darum, die gelinde gesagt "Geschmacklosigkeit" von Aka zu kommentieren.

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(Mein Ford hat ab Werk ein Unfall Trennschalter für die Elektrik)

 

Hat er nicht,das Einzige was Ford hat ist ein Trennschalter für die elektrische Spritpumpe im Tank damit die im Falle des Falles nicht den Tank leerpumpt.Die restliche Elektrik ist davon nicht beeinflußt.

Ich wage mal zu behaupten das es gar nicht zulässig wäre mittels Trennschalter bei einem Unfall die komplette Bordelektrik abzuklemmen da dann auch der Warnblinker nicht mehr funktionieren würde.

 

Man nähert sich im Dunkeln Warnblinkern, merkt das sie rechts stehen, guckt in den Rückspiegel ob von hinten was kommt und zieht nach links um den Rechts stehenden Fahrzeugen Spielraum zu bieten. Könnte ja einer ein Rad wechseln.

 

Tja, da stand dann links doch noch was im dunklen ...

 

:licht: Man könnte vernünftigerweise auch langsam und bremsbereit heran und dann vorbeifahren,was wohl nicht der Fall war.

 

Meine These, eine Mischung aus Routine, Unaufmerksamkeit (zumindest was die Strasse angeht) und ein gewisser Zeitdruck. Da die Entwicklungszeiten immer kürzer werden bleibt immer weniger Zeit die für Testfahrten genutzt werden kann und die muß dann möglichst effektiv genutzt werden.

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(Mein Ford hat ab Werk ein Unfall Trennschalter für die Elektrik)

 

Hat er nicht,das Einzige was Ford hat ist ein Trennschalter für die elektrische Spritpumpe im Tank damit die im Falle des Falles nicht den Tank leerpumpt.Die restliche Elektrik ist davon nicht beeinflußt.

Was der abschaltet, steht leider nicht im Manual und ich habs auch nicht ausprobiert. Er ist jedenfalls vorne links im Fußraum und löst wohl bei starken Erschütterungen aus.

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Nun, "Testfahrer" verführt dazu, eine Schlagzeile zu bilden. "Testfahrer" ist mit dem Stigma "rücksichtslos" behaftet, spätestens seit Turbo-Rolf F. bieten sich "Testfahrer" an, ihnen quasi schon Tötungsabsicht nachzusagen.

 

Mercedes hat sich ja unrühmlicherweise hier besonders in den Vordergrund gerängt da es doch überwiegend ihre Fahrzeuge sind die durch Unfälle auffallen.Wann hat man das letzte mal was von einem verunfallten Prototypen von Audi,BMW,Ford,Opel oder VW gelesen? Von den Ausländern zu schweigen.

 

 

 

Was der abschaltet, steht leider nicht im Manual und ich habs auch nicht ausprobiert. Er ist jedenfalls vorne links im Fußraum und löst wohl bei starken Erschütterungen aus.

 

Nur die Spritpumpe.Früher saß das Teil unterm Reserverad und wenn einer was schweres in den Kofferraum fallen lies sprang das Auto nicht mehr an.

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Guest Pferdestehler

Nun, ich kann mich noch an die tödlichen Unfälle von Ingenieuren aus der Anfangszeit des TT erinnern. OK, da kamen sie selbst um, ob Unbeteiligte, weiß ich nicht mehr.

Wie gesagt , ich kenne ein paar bei MB, alle sehr routiniert und darauf Bedacht, mit den Fahrzeugen keine Unsinn und nichts Illegales zu machen.

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AAAABER: hier handelte es sich doch nicht um irgendeinen VT. Hier war es ein Testfahrer, einer der ganz wenigen KÖNNER!! Und SO einem unterläuft solch ein gravierender Fehler? War es nicht immer so und ist es nicht noch immer so, daß überaus schnelles Fahren zu überaus starker Konzentration führt? Daß dabei eigentlich gar keine Unfälle passieren können, da diese Könner der Straße immer und überall alles im Griff haben?

 

Nun denn...... offensichtlich wohl doch nicht. Sind halt auch alles nur Menschen.

Genial geschrieben - haette meiner Tastatur entspringen koennen...... :licht:

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Die Leute, die ich bei MB in der Entwicklung kennengelernt habe, ...

Meiner Meinung nach hat hier ein Mensch einen Fehler gemacht, der täglich sicherlich tausendfach folgenlos bleibt, durch alle Schichten und Berufe hindurch. Und im Falle des Unfalls zu bestrafen ist. "Testfahrer" oder nicht. Die StVO ist da recht eindeutig. Und wir alle haben es auch so in der Fahrschule gelernt.

Das sehe ich genauso.

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Eine interessante These zum Unfall:

 

...

 

war auch mein erster Gedanke, als ich von dem Unfall gelesen habe. Hatte von 2 Jahren mal ne ähnliche Situation. Kam auch nachts in einer Linkskurve auf ner zweispurigen AB an, rechts standen zwei oder drei Fahrzeuge mit Warnblinkanlage. Tja, und da kam ich auch auf die Idee auf die linke zu wechseln, um den Abstand zu den Autos rechts zu erhöhen. Nur lag dort ein unbeleuchtetes dunkles Motorrad. Hab es aber noch geschafft wieder heile rüberzuwechseln. War auch nicht so schnell, sonst wäre es wohl zu knapp gewesen. Tja und 2 Minuten später hat es dann doch wohl gerumpelt, den nachher wurde ein größerer Unfall mit Rückstau draus.

 

Es war eben schon dunkel, und ich war vermutlich nicht im Sichtfahrbereich unterwegs. Das sind die Situationen, wo man Glück haben muß. Wenn man das nicht hat, und dazu noch Pech kommt, dann sieht es düster aus, bis das weiße Licht kommt.

 

Hier müssen eben die Gutachter klären, was alles ursächlich war für den Unfall. Mir tun die Angehörigen des Opfers leid, denke aber auch der Fahrer des Mercedes wird sich genug vorwerfen.

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§3 Abs 1 StVO, ... Er (der Fahrzeugführer) darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann....

 

Und wieder einmal, das Sichtfahrgebot nicht beachtet - leider mußte der Fahrer eines verunfallten Autos für diese irrsinnige Raserei bezahlen. Der Verursacher gehört meiner Meinung hinter Gitter und keinesfalls mehr auf die Straße. Man kann nur hoffen und wünschen, dass solche unbelehrbaren Blindflieger auf entsprechende Hindernisse treffen, wo kein anderer in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

Unfassbar: Wechselbrücke Nachts Auf Landstraße Abgestellt, 20jähriger tot

 

also unschuldig ist der, der auf der linken spur lag auchnicht wirklich. Wieso stand er den da? weil er sein fahrzeug wie in der stvo gefordert nicht unter kontrolle hatte oder unvorsichtig gehandelt hat. Wär das irgendwo an einen abhang passiert würde der mercedesfahrer heute noch vor sich hin fahren.

 

Für mich ist das plausibelste in dieser Situation, dass er rechts die warnblinker gesehn hat, vermutlich noch extra links rüber ist und dann dort das auto gerammt hat. Vermutlich auch deswegen weil sein Blick hauptsächlich auf den am rand befindlichen warnblinkern fokussiert war.

Traurige Sache und er ist am Unfall sicher nicht unschuldig, aber was du hier schreibst kann man so sicher nicht stehn lassen...

 

Ich geh mal sehr schwer davon aus das eine ähnliche situation einigen im forum hier unterlaufen könnte. Nachts, trocken, autobahn frei man fährt gemütlich vollgas, sieht viellleicht wegen einer kurve/büsche/eigene geschwindigkeit etc. die warnblinklichter etwas spät, vermeidet eine vollbremsung und geht sicherheitshalber auf die linke spur, wirft einen blick auf das geschehen bei den blinklichtern(einige würden auch ins "gaffen" verfallen) und zack liegt plötzlich etwas dunkles vor dir auf der fahrbahn. Die meisten würden wohl auch wegen den warnblinkern vom gas geben oder etwas bremsen, aber wenn du bereits näher dran bist bringt das bei 250 natürlich nichtmehr viel.

 

Wenn jeder bei warnblinkern am rechten Straßenrand voll in die eisen gehn würde, hätten wir um einiges mehr unfälle...

 

also wie immer, keiner ist unschuldig und den rest klären die gerichte...

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Der Unfall zeigt mal wieder, dass die wenigsten Leute eine den Umständen sinnvolle Sicherung der Unfallstelle hinbekommen. Was ich gar nicht verstehen, sind die Ersthelfer, die sich auf den Standstreifen platzieren. Wie wollten diese eine für sie nutzvolle Sicherung aufbauen? Wäre der Unfall etwas später passiert, gäbe es vermutlich noch mehr Tote.

Ausgehend von meiner letzten Ersthelfererfahrung kann ich nur mutmaßen, dass man aus Bequemlichkeit direkt bis zur Unfallstelle fährt, anstatt die mögliche Ursache mit dem eigenen Fahrzeug zu blockieren bzw. Gefahren durch den nachfolgenden Verkehr zu bedenken.

 

Die Presse nutzt lieber die Begriffe Testfahrt - Teststrecke - Todesfahrt, anstatt sinnvolle Ratschläge zum Thema Eigenschutz zu geben - obwohl diese Unfälle doch mindestens wöchentlich auf deutschen Straßen passieren. Den 100% Schutz gibt es nicht, aber wenn man sich der Gefahr im Vorfeld bewusst ist, kann man ihr entsprechend begegnen.

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Der Unfall zeigt mal wieder, dass die wenigsten Leute eine den Umständen sinnvolle Sicherung der Unfallstelle hinbekommen. ...

 

Der vorangegangene Unfall hatte ich eben erst ereignet, der Fahrer war gerade dabei aus seinem Wrack auszusteigen. Außerdem mag es auch Situationen geben wo der oder die Verunfallten nicht mehr in der Lage sind auszusteigen und irgendeine Sicherung der Unfallstelle vorzunehmen.

Das A&O ist nun einmal das Sichtfahrgebot und wer meint das Risiko eines Blindfluges eingehen zu müssen ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehört keinesfalls an das Steuer eines Fahrzeugs.

 

 

also unschuldig ist der, der auf der linken spur lag auchnicht wirklich. Wieso stand er den da? - Lächerlicher Versuch von der Schuld dieses irren Rasers abzulenken. Im Bericht steht nichts über die Ursache des vorangegegangenen Unfalls - spekulieren wir doch einfach einmal, z.B. mit 130km/h, rechte Spur, Reifen vorne rechts platzt, das Fahrzeug schleudert in stumpfen Winkel in die rechte Leitplanke, wird zurückgeworfen und bleibt auf der linken Spur an der Mittelleitplanke liegen.

 

 

100 Kmh = 100 m Bremsweg + 33 m Reaktionsweg = 133 m Anhalteweg

150 Kmh = 225 m Bremsweg + 45 m Reaktionsweg = 270 m Anhalteweg

200 Kmh = 400 m Bremsweg + 60 m Reaktionsweg = 460 m Anhalteweg

250 Kmh = 625 m Bremsweg + 75 m Reaktionsweg = 700 m Anhalteweg

300 Kmh = 900 m Bremsweg + 90 m Reaktionsweg = 990 m Anhalteweg

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ich denke auch, dass hier einfach viele fehler zusammengekommen sind - ich will sie mal der reihe nach auflisten:

 

1) dieses unschuldige opfern hat wohl selbst erstmal den verhängnisvollen fehler begangen und die tragödie ausgelöst (es sei denn es hat sich um einen technischen defekt gehandelt)

2) hat er dann auch noch recht lange zum aussteigen gebraucht, wenn ein anderer autofahrer an die unfallstelle kommen, anhalten und sogar schon aussteigen konnte. in dem moment des schocks sicherlich ein verständlicher fehler, aber eben auch einer.

3) der zeuge, der zur hilfe kommen wollte. warum hält dieser auf dem standstreifen an und nciht auf der linken spur wo ein evtl unbeleuchtetes fahrzeug liegen blieb. stattdessen zieht er auch noch die aufmerksamkeit auf sich, während das eigentliche problem weiter auf der linken spur rumliegt.

4) natürlich der mercedes-fahrer. wenn irgendwo warnblinklicht zu sehen ist, muss man langsamer werden - insbesondere nachts, wenn man nicht weit und gut genug sehen kann. dazu sollte man die stelle auch mit fernlichtausleuchten, so dass er durchaus auch ein unbeleuchtetes fahrzeug hätte sehen können.

 

im vergleich zu turbo-rolf trägt dieser testfahrer in jedem fall eine gehörige portion schuld mit sich - allerdings hat keiner der beteiligten eine wirklich glückliche figur gemacht.

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ich denke auch, dass hier einfach viele fehler zusammengekommen sind - ich will sie mal der reihe nach auflisten:

 

1) dieses unschuldige opfern hat wohl selbst erstmal den verhängnisvollen fehler begangen und die tragödie ausgelöst (es sei denn es hat sich um einen technischen defekt gehandelt)

2) hat er dann auch noch recht lange zum aussteigen gebraucht, wenn ein anderer autofahrer an die unfallstelle kommen, anhalten und sogar schon aussteigen konnte. in dem moment des schocks sicherlich ein verständlicher fehler, aber eben auch einer.

3) der zeuge, der zur hilfe kommen wollte. warum hält dieser auf dem standstreifen an und nciht auf der linken spur wo ein evtl unbeleuchtetes fahrzeug liegen blieb. stattdessen zieht er auch noch die aufmerksamkeit auf sich, während das eigentliche problem weiter auf der linken spur rumliegt.

4) natürlich der mercedes-fahrer. wenn irgendwo warnblinklicht zu sehen ist, muss man langsamer werden - insbesondere nachts, wenn man nicht weit und gut genug sehen kann. dazu sollte man die stelle auch mit fernlichtausleuchten, so dass er durchaus auch ein unbeleuchtetes fahrzeug hätte sehen können.

 

im vergleich zu turbo-rolf trägt dieser testfahrer in jedem fall eine gehörige portion schuld mit sich - allerdings hat keiner der beteiligten eine wirklich glückliche figur gemacht.

 

Ich darf nur so schnell fahren, dass ich ein, im Zweifel auch unbeleuchtetes Hindernis erkennen und ggf. davor anhalten kann, alles andere ist schlicht Raserei.

 

hat er dann auch noch recht lange zum aussteigen gebraucht - schon einmal in der "Scheiß-Lage" gewesen einen Unfall gehabt zu haben? Hoffentlich nicht, da steigt man nicht so einfach aus und wenn wie in dem Fall bei dem verunfallten Fahrzeug kein einziges Licht mehr brennt -unbeleuchtetes Hindernis- schließe ich auf einen schon etwas stärkeren Einschlag.

 

Es gilt in Deutschland leider die Mentalität, wie ich schon weiter oben geschrieben und erwartet habe. Ich hab ein dickes Auto, kann so und so schnell fahren und wo ich entlangrase hat kein Hindernis zu sein. Es macht einen nur zornig, wenn andere in diesen Irrsinn mit hineingezogen werden.

 

In Bezug auf den Umstand Testfahrer wundert es mich nur, dass es sich Unternehmen wie Mercedes usw. gefallen lassen, dass ihr Ruf durch solche Leute nachhaltig geschädigt wird. In den eigenen Werken gelten strikte Tempolimits, die mit Radarpistole usw. überwacht werden und wer meint sich nicht daran halten zu müssen (da reichen schon 5 bis 10 km/h mehr) wird mit Hausverbot rausgeworfen. Normalerweise müßten die Verantwortlichen doch darauf bedacht sein, dass auch ihre Testfahrer das Unternehmen in der Öffentlichkeit mit einer entsprechenden Fahrweise repräsentieren. Es gibt - auch andere Branchen - Unternehmen, die gehen mit ihren Anforderungen an z.B. Ladungssicherung bei LKW, Fahrverhalten usw. weit über dem gesetzlich geforderten Rahmen.

 

PS: anstatt sinnvolle Ratschläge zum Thema Eigenschutz zu geben - Eigenschutz vor diesen Rasern -> Panzer oder LKW, am besten 40 to voll beladen fahren.

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100 Kmh = 100 m Bremsweg + 33 m Reaktionsweg = 133 m Anhalteweg

150 Kmh = 225 m Bremsweg + 45 m Reaktionsweg = 270 m Anhalteweg

200 Kmh = 400 m Bremsweg + 60 m Reaktionsweg = 460 m Anhalteweg

250 Kmh = 625 m Bremsweg + 75 m Reaktionsweg = 700 m Anhalteweg

300 Kmh = 900 m Bremsweg + 90 m Reaktionsweg = 990 m Anhalteweg

 

Die Bremse ist das Pedal in der Mitte, nicht der Hebel zwischen den Sitzen! :licht:

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150 Kmh = 225 m Bremsweg + 45 m Reaktionsweg = 270 m Anhalteweg

200 Kmh = 400 m Bremsweg + 60 m Reaktionsweg = 460 m Anhalteweg

250 Kmh = 625 m Bremsweg + 75 m Reaktionsweg = 700 m Anhalteweg

300 Kmh = 900 m Bremsweg + 90 m Reaktionsweg = 990 m Anhalteweg

 

Die Bremse ist das Pedal in der Mitte, nicht der Hebel zwischen den Sitzen! :licht:

 

Es ist mir bekannt, dass die Werte nach oben vermutlich bewußt etwas großzügig gehalten sind, aber in den seltensten Fällen sind die Verhältnisse - Wartungszustand der Bremsanlage, Straßenverhältnisse, Aufmerksamkeit des Fahrers usw. ideal.

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100 Kmh = 100 m Bremsweg + 33 m Reaktionsweg = 133 m Anhalteweg

150 Kmh = 225 m Bremsweg + 45 m Reaktionsweg = 270 m Anhalteweg

200 Kmh = 400 m Bremsweg + 60 m Reaktionsweg = 460 m Anhalteweg

250 Kmh = 625 m Bremsweg + 75 m Reaktionsweg = 700 m Anhalteweg

300 Kmh = 900 m Bremsweg + 90 m Reaktionsweg = 990 m Anhalteweg

 

Die Bremse ist das Pedal in der Mitte, nicht der Hebel zwischen den Sitzen! :licht:

 

Es ist mir bekannt, dass die Werte nach oben vermutlich bewußt etwas großzügig gehalten sind, aber in den seltensten Fällen sind die Verhältnisse - Wartungszustand der Bremsanlage, Straßenverhältnisse, Aufmerksamkeit des Fahrers usw. ideal.

 

Bei den Fahrzeugen, die in der Lage sind 200Km/h und mehr zu erreichen ist eine Bremsverzögerung von 8,5m/s² nichtmal ansatzweise eine Herausforderung, dann sieht deine Tabelle so aus :

 

100 Km/h = 45 m Bremsweg + 33 m Reaktionsweg = 77 m Anhalteweg

150 Km/h = 102 m Bremsweg + 45 m Reaktionsweg = 147 m Anhalteweg

200 Km/h = 181 m Bremsweg + 60 m Reaktionsweg = 241 m Anhalteweg

250 Km/h = 283 m Bremsweg + 75 m Reaktionsweg = 358 m Anhalteweg

300 Km/h = 408 m Bremsweg + 90 m Reaktionsweg = 498 m Anhalteweg

 

unter idealen Bedingungen schaffen diese Fahrzeuge Verzögerungen an die 10m/s², dann beträgt der Bremsweg bei 250km/h "nur" noch 240m.

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