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Mercedes-testfahrer Rast In Unfallstelle


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.......... Wenn man hier, wie so manch einer von Verantwortung spricht, muss man auch die richtigen Konsequenzen ziehen und den Fuss vom Gas nehmen. Zumindestens nachts. Tagsüber ist das wieder eine andere Geschichte. :kopfschuettel: .......

Freut mich,@Xabbu,dass Du das so sagst und siehst.......

Gerade das war es auch,was ich mit meinem obigen Beitrag sagen wollte. :70:

 

Carterarch

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Die aktuelle Gesetzeslage in Verbindung mit der vorgegebenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen lässt leider nur einen Schluss zu: Nachts schneller als 90-130 km/h zu fahren, geht mit einem deutlich erhöhten Risiko einher, im Falle eines Unfalls strafrechtlich belangt zu werden.

Was ist eigentlich verkehrt daran? Ich meine, der gesunde Menschenverstand sollte einem doch schon sagen, dass die wesentliche Ueberschreitung der Richtgeschwindigkeit im Dunkeln mit einem stark erhoehten Risikos eines Unfalles einher geht, oder? Also liegt es doch auf der Hand, dass es im Falle eines Falles zu strafrechtlichen Konsequenzen kommt, oder? :80:

 

Im aktuellen Fall wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, wahrhaftig kein Kavaliersdelikt. Geschwindigkeiten von jenseits der 150-160 km/h sind in diesem Kontext als hochrisikoreich und brandgefährlich einzustufen und ich werde sie auch in Zukunft nicht mehr fahren.

Ist doch gut so, wieder einer mehr, der das Gefahrenpotential des naechtens erheblich senkt. :70:

 

Klingt jetzt nach billigem Aktionismus oder Populismus, doch mir war bisher wirklich nicht klar, was da auf einen zukommen kann. Ich sehe die möglichen Gefährdungen jetzt mit ganz anderen Augen. Neue Gesetze oder Restriktionen müssen meiner Ansicht nach keine gschaffen werden, die bestehenden sind, wenn auch breit auslegbar, aussagekräftig genug.

Das klingt in meinen Ohren, dass Du ausschliesslich Gefahr fuer dein kuenftiges Wohlergehen siehst, wenn Du dich nicht an obiges Versprechen haeltst. Du siehst nicht die Gefahr, die Du durch dein Verhalten fuer andere VT dar stellst, sondern schaust dich ausschliesslich nur auf deinem eigenen Teller um..... :kopfschuettel:

 

Wenn man hier, wie so manch einer von Verantwortung spricht, muss man auch die richtigen Konsequenzen ziehen und den Fuss vom Gas nehmen. Zumindestens nachts. Tagsüber ist das wieder eine andere Geschichte. :50:

Richtig, das sollte eigentlich die logische Konsequenz sein. Tatsache ist, dass hier - im Forum - viele, die sich als kultivierte Schnellfahrer sehen, von der Eigenverantwortung sprechen - aber dann, im Falle eines solchen Unfalles empoert fragen: Warum pinkelt man denn jetzt dem "Test"fahrer ans Bein, es herrschte doch :60: ?

 

Das passt irgendwie nicht zusammen, man sollte sich eher fragen, warum in aller Welt der Mann denn so gnadenlos daher preschen musste.....

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@HarryB

 

Ich bin ein lernfähiger Mensch und ich kann meine Meinung auch revidieren oder ändern wenn es sein muss. Ich habe mich tatsächlich bisher nie mit dem Thema "Hohe Geschwindigkeiten bei Nacht" beschäftigt. Man ist halt schnell gefahren und hatte subjektiv das Gefühl, stets alles im Griff zu haben. Durch die gedankliche Beschäftigung mit dem Thema in den letzten Tagen bin ich zu einer anderen Einstellung gelangt. Gestern abend bin ich die A45 - A2 von Giessen nach Bielefeld gefahren. Tempomat auf 130 km/h und dann konstant durch. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen auf das erlaubte runtergebremst. Tatsächlich habe ich mich damit sicherer gefühlt und kam mir trotzdem nicht langsam vor. Und faszinierender Weise habe ich nicht länger für die Strecke gebraucht als sonst auch. Ich kam nur entspannter und weniger gestresst an. Bei dieser Strecke ist mir im übrigen auch aufgefallen, das Gegenverkehr einen eher blendet als die Fahrbahn vor einem besser auszuleuchten. Die "Schattenbildung" ist meiner Ansicht nach eine reale Gefahr und nicht zu unterschätzen. Auf dem Hinweg bei Tage bin ich im übrigen Vollgas gefahren. Das verstehe ich unter angepasstem und verantwortungsvollem Fahren.

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... obwohl diese Unfälle doch mindestens wöchentlich auf deutschen Straßen passieren.

Von welchen Unfalltyp redest Du? Daß es Fußgängerunfälle auf BAB gibt oder Nachtunfälle?

 

Eine Loesung waere Nachts auf Autobahnen ein Limit von 130km/h einzufuehren da eben die Sicht bei Nacht kein :50: zulaesset

Schmarrn. Das ist keine Lösung, sondern ideologische, dumpfbackenmäßig, irgendwie ausgewürfeltes Limit als Allheilmittel :kopfschuettel: . Wie lange bist Du nun schon immer Forum dabei? Du solltest dies doch schon längs kapiert haben!

 

Aus diesem Grunde wuerde ich sagen dass ein allgemeiner Limit bei nacht von 130km/h diese Art von Unfaellen verhindern wuerde!

Wiederholung von Schmarrn :70: .

 

Tagsueber :60: nach einbruch der Nacht :80: Was ist da so schwierig das gesetzlich festzulegen ?

Zum Glück bist Du kein Gesetzgeber :70: .

 

@fritz the cat schrieb:

Nur Mercedes fällt gehäuft auf.

Schmarrn. Schonmal was von Stochastik gehört?

:80:

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Wie lange bist Du nun schon immer Forum dabei? Du solltest dies doch schon längs kapiert haben!

Na, wenn ich mir so überlege, was Du nicht schon alles in all den Jahren schon längst kapiert haben solltest..... :kopfschuettel:

 

Wiederholung von Schmarrn

Na, dann kann der Herr Alles-Besser-Weiß ja sicherlich mit eigenen (und hoffentlich auch praktikablen) Lösungsvorschlägen aufwarten. Oder gibt's mal wieder nur dumme Bemerkungen?!

 

Zum Glück bist Du kein Gesetzgeber

Nee, zum Glück bist DU kein Gesetzgeber und hast auch sonst nichts zu melden. :70:

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Guest Pferdestehler

Super-Grobi, der Mann mit den übersinnlichen Fähigkeiten, wusstest Du das nicht? Wie lange bist Du nun schon im Forum dabei? Du solltest doch schon längst kapiert haben, dass Super-Grobi im Dunkeln sehen kann, dass er die Handlungen anderer Menschen schon Sekunden, ach was untertreibe ich, Minuten vorhersehen kann. Präkognition nennt sich das. Proaktive rechtsdrehende Gehirnwindungen.

 

Du passt aber auch nicht richtig auf, oder? Tss tss tss...

 

*scnr*

 

Neues aus der Anstalt.

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Super-Grobi, der Mann mit den übersinnlichen Fähigkeiten, wusstest Du das nicht? Wie lange bist Du nun schon im Forum dabei? Du solltest doch schon längst kapiert haben, dass Super-Grobi im Dunkeln sehen kann, dass er die Handlungen anderer Menschen schon Sekunden, ach was untertreibe ich, Minuten vorhersehen kann. Präkognition nennt sich das. Proaktive rechtsdrehende Gehirnwindungen.

 

Du passt aber auch nicht richtig auf, oder? Tss tss tss...

 

*scnr*

 

Neues aus der Anstalt.

 

Mal wieder indiskutables Verhalten von dir. Weder witzig noch originell. Letzteres stellt sogar eine handfeste Beleidigung dar.

 

Mach' nur weiter so. :kopfschuettel: Übrigens, mein Beitrag ist zu 100% OT, deiner aber auch. Unterschied: du darfst, ich nicht. :70:

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@bluey&ps: Sachgehalt = Null.

 

Na, dann kann der Herr Alles-Besser-Weiß ja sicherlich mit eigenen (und hoffentlich auch praktikablen) Lösungsvorschlägen aufwarten. Oder gibt's mal wieder nur dumme Bemerkungen?!

Nochmals, es gibt kein "richtiges" und damit "generelles" Limit weder bei Nacht, noch bei Nässe, noch bei Schnee, noch bei Nebel, noch bei Sonne, noch bei.....

:kopfschuettel:

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@ m3

ZITAT(Billy Joe @ 25.04.2010, 19:35)

... obwohl diese Unfälle doch mindestens wöchentlich auf deutschen Straßen passieren.

Von welchen Unfalltyp redest Du? Daß es Fußgängerunfälle auf BAB gibt oder Nachtunfälle?

Mein lieber m3 dazu musst Du allledings christian lej fragen welcher diesen Satz am 25.04.2010, 9:56 Beitrag #44 geschrieben hat!

 

ZITAT

Eine Loesung waere Nachts auf Autobahnen ein Limit von 130km/h einzufuehren da eben die Sicht bei Nacht kein :kopfschuettel: zulaesset

Schmarrn. Das ist keine Lösung, sondern ideologische, dumpfbackenmäßig, irgendwie ausgewürfeltes Limit als Allheilmittel . Wie lange bist Du nun schon immer Forum dabei? Du solltest dies doch schon längs kapiert haben!

War ja nur ein vorschlag, haette genausogut schreiben koennen man sollte Nachtsichtgeraete beim Autofahren auf den Autobahnen bei ueber 200km/h tragen,dann waeren Scheinwerfer nicht noetig,und wuerde sogar Benzin sparen :70:

ist genau so ein Schmarrn wie die von Dir vertretene ansicht

es gibt kein "richtiges" und damit "generelles" Limit weder bei Nacht, noch bei Nässe, noch bei Schnee, noch bei Nebel, noch bei Sonne, noch bei.....

Sicht und Strassenverhaeltnisse bestimmen das Limit! Ob es dir nun passt oder nicht,es sind eben physikalische Gesetze welche sich durch die Sicht und Strassenverhaeltniss aendern,aber leider gibt es solche Helden,welche denken dass fuer sie dieses Gesetz nicht gilt! Und diese werden eben durch den Aufschlag Eliminiert, leider nehmen sie hauefig unschuldige mit ins Nirvana! " Betrachte diesen Unfall "

Und wegen den wenigen welche eben dumpfbackenmäßig bei Nacht unfaelle bauen, da sie denken es passiert nur den anderen, desshalb machte ich den Vorschlag mit dem :50:

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@bluey&ps: Sachgehalt = Null.

Bei Dir ist nicht nur der Sachgehalt = Null, sondern auch die Ahnung. Du blökst nur ein wenig wild und wirr in der Gegend herum, mehr nicht. Leider (wie mittlerweile ständig) völlig erfolglos.

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[...]Das verstehe ich unter angepasstem und verantwortungsvollem Fahren.

Da gehe ich voellig konform mit Dir!

 

@m3_:

 

Du solltest wirklich mal eine Loesung - so wie Du sie dir vorstellst - anbringen, anstatt hier alles als "Schmarrn" vom Tich zu wischen! Klar gibt es keine "richtigen" und "generellen" Limits fuer Nachtfahrten, die alle Eventualitaeten abdecken, also muss ein Kompromiss her. Ich bitte um Vorschlaege!

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Nochmals, es gibt kein "richtiges" und damit "generelles" Limit weder bei Nacht, noch bei Nässe, noch bei Schnee, noch bei Nebel, noch bei Sonne, noch bei.....

:kopfschuettel:

Dem kann man so ja auch prinzipiell zustimmen. Und dass ist ja auch der Tenor.

Ein generelle Limit wird dann dann nötig, wenn es Leute gibt, die sich dauerhaft überschätzen. Und bei denen muß mabn sich auch für ein evtl. Limit bedanken.

 

Weil wenn, dann ist es das Ungleichgewicht der Geschwindigkeiten zwischen den VT die das Unfallrisiko birgt. Die unangepaßt langsamen wie die unangepaßt zu schnelle.

Schlußendlich geht es also nicht anders, als das sich alle zwangsweise an eine Geschwindigkeit halten muessen.

Und das kann nur im Bereich der typischen LKW-Geschwindigkeit sein, weil du eben nicht viel schneller können/dürfen.

Willst Du das ?

Oder dürfen Fahrzeugem deren Fahrer nicht mit min. 150 km/h unterwegs sein wollen/können, pannenanfällig Fahrzeuge oder VT die - nach objektiver Meinung - mit gewisser Wahrscheinlichkeit einen Störung verursachen könnten erst gar nicht auf die AB ?

 

Die Lösung kann dann doch nur sein, die AB nachts taghell auszuleuchten.

Aber dann dann bleibt immer noch die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten zu verhindern ?

Soll in jedem Fahrzeug eine Elektronik eingebaut werden, die automatisch bremst, wenn nach objektiven Gesichtspunkten kein Anhalten im Sichtbereich

möglich ist. Zusätzlich eine Begrenzung die einsetzt, wenn jemand im Umkreis von 500 m den Warnblinker anmacht ?

Oder Kameras die jeden Meter der AB auf Unregelmäßigkeiten überwachen ?

 

Gruß,

AnReRa

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Ich frage mich, warum denn dieser Unfall und viele weitere nach gleichen Strickmuster nicht so medienpräsent sind:

 

Auf der Autobahn nachts um halb eins...

Die beiden Fälle kannst du doch überhaupt nicht vergleichen. :kopfschuettel:

 

Wie schnell war der 1. Sprinter, wie schnell der nachfolgende ? Wetter ? Verkehrsdichte ? Abstand der Fahrzeuge ?

 

Äpfel mit Birnen... :70:

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War ja nur ein vorschlag, ...

Der doch nix bringt! Ein irgendwie geartetes Limit ist nie konstruktiv.

 

haette genausogut schreiben koennen man sollte Nachtsichtgeraete beim Autofahren auf den Autobahnen bei ueber 200km/h tragen,

Das ist schon konstruktiver. Eine technische Lösung!

 

Sicht und Strassenverhaeltnisse bestimmen das Limit! Ob es dir nun passt oder nicht, ...

Das passt mir doch. Das Limit bestimmt §3 StVO. Da ist alles grundsätzlich klar geregelt.

 

@dieselschräubchen: Es ist leider eine große Gruppe dieser Art von Unfällen (Hindernis- und Fußgängerunfälle auf BAB). Normalerweise kräht kein Hahn danach. Sobald natürlich "Testfahrer-Mercedes-Porsche-Erklönig" dabei ist, wird die Schublade aufgemacht. Wenn eine über 60-jährige Dame einen amerikanischen Ersthelfer über den Haufen fährt, kräht überregional kein Hahn danach. Da passt halt nicht die Sensations- und Weltbildschublade. Ebenso wenn es Tote beim Aufstellen von eso-Geraffel gibt.

 

@anrera schrieb:

Die Lösung kann dann doch nur sein, die AB nachts taghell auszuleuchten.

Das wäre vom Grundsatz her auch eine technische Lösung, siehe z. B. Belgien oder A3 Köln/Leverkusen. Und Scanner-Erkennungsprogramme werden kommen, siehe auch schon Nachtsichtassistenten und Schilder-Lese-Assistent

 

@harryb: Ich wische alle Tempolimitgedönsvorschläge berechtigt vom Tisch. Das war noch nie zielführend und kann auch nicht zielführend sein. Das solltest gerade Du als langjähriger Forumsteilnehmer inzwischen inhaliert haben.

 

@beluser: Nehmen wir an, alle Automobilfirmen liefern die gleiche Testfahrerkilometerleistung ab. Unfälle wird es dabei immer geben, genauso wie auch in Betrieben. Manche Unfälle kommen in die Presse und/oder werden aufgebauscht. Aber zurück zum idealisierten Modell "Gleiche Testfahrerkilometerleistung". Trotz dem "Gesetz der großen Zahl" gibt es Schwankungen, sprich ein Hersteller kann zufällig gehäuft betroffen sein. Wenn man dann diese Wahrnehmung des Zufalls als systematische Erzeugung bezeichnet, wird dies Apophänie genannt!

:kopfschuettel:

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Täglich passieren leider tödliche Unfälle, und jeder einzelne ist tragisch, und bei jedem gibt es Leute, die mehr oder weniger schuldig sind.

 

Dass man diesen Unfall speziell für einen SPON-Artikel herausgreift, nur weil daran ein Mercedes Testfahrers beteiligt war, ist Bildzeitungsniveau.

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@harryb: Ich wische alle Tempolimitgedönsvorschläge berechtigt vom Tisch. Das war noch nie zielführend und kann auch nicht zielführend sein. Das solltest gerade Du als langjähriger Forumsteilnehmer inzwischen inhaliert haben.

Als langjaehriger Forumsteilnehmer weiss ich, dass Du beinahe nur ausgemachten Schwachsinn propagierst und mit einer "Logik" argumentierst, die jenseits jeglicher Realitaet ist. Sieht man doch schon hier:

 

haette genausogut schreiben koennen man sollte Nachtsichtgeraete beim Autofahren auf den Autobahnen bei ueber 200km/h tragen,

Das ist schon konstruktiver. Eine technische Lösung!

Von allem keine Ahnung, davon aber reichlich, kann ich da nur sagen.... Wer soll Dich eigentlich noch ernst nehmen? :kopfschuettel:

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Genauso, wie m3 vielleicht stellenweise (und stellenweise auch mehr) übertreibt, wird unnötig auf ihm herumgehackt. Wenn man über diese Dinge großzügig wegsieht, sieht man eine imho ziemlich genau die Sache treffende Kernaussage. Limits sind starr und orientieren sich an weiß-ich-nicht-was und sind nicht wirklich eine Lösung. Die Lösung lautet nun mal Eigenverantwortung, denn es kann nicht angehen, daß wegen einigen Handlampen alle schleichen müssen.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, daß m3 Nachtsichgeräte ab Tempo 200 fordert. Trotzdem ist es konstruktiver, als sofort ein Limit zu fordern, das hat er damit ausgedrückt. Der Wechsel des Ironiedetektors empfiehlt sich bei einigen Usern.

 

Vielleicht bin ich ja auch einfach nur naiv.

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...Limits sind starr und orientieren sich an weiß-ich-nicht-was und sind nicht wirklich eine Lösung. Die Lösung lautet nun mal Eigenverantwortung, denn es kann nicht angehen, daß wegen einigen Handlampen alle schleichen müssen.

...

 

Limits sind starr und ich bin eigentlich auch ein Befürworter der Eigenverantwortung und des "gesunden Menschenverstandes". Aber das Problem mit dem eigenverantwortlichen Handeln ist einfach, dass schlicht immer mehr Leute nicht mehr dazu in der Lage sind. Das fängt bei der Katze in der Mikrowelle, der Klage wegen heißem Kaffee usw. und sofort an und geht anscheinend schon soweit -wie beispielsweise die Unfälle und auch Meinungen man komme auch ohne das Sichtfahrgebot aus zeigen-, dass man nicht einmal mehr vor lebensgefährlichen Sachen zurückschreckt. Die Riege der Vollpfosten ist leider auf dem Vormarsch - "Darwin" funktioniert in der modernen Gesellschaft nicht mehr, dafür ist die Vorsorge durch die Obrigkeit schon zu gut.

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Leider kommen halt gerade bei Fällen wie diesem häufig Unbeteiligte mit unter die Räder. Solange sie sich durch die fehlende Eigenverantwortung nur selbst schädigen oder gar um die Ecke bringen - von mir aus, sollen se machen was sie nicht lassen können.

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Als langjaehriger Forumsteilnehmer weiss ich, dass Du beinahe nur ausgemachten Schwachsinn propagierst und mit einer "Logik" argumentierst, die jenseits jeglicher Realitaet ist. Sieht man doch schon hier:

...

Von allem keine Ahnung, davon aber reichlich, kann ich da nur sagen.... Wer soll Dich eigentlich noch ernst nehmen? :70:

@harryb: Gerade Du als Verlierer einer 10-Jahres-Wette solltest doch selbst mitbekommen haben, daß ich praktisch immer Recht habe :60: . Daß dies in manchen betriebsblinden und scheuklappentragenden Köpfen nicht reingehen will, dafür habe ich sogar Verständnis. Mit deiner kopierten Dauerschallplatte von @bluey&dete&goose bezüglich meiner vermeintlichen Ahnungslosigkeit schießt Du dir selbst ins Knie und schadest deiner Reputation. Offensichtllich ist es Dir im entfernten HK entgangen, daß es inzwischen Pkw-Anbieter mit Nachtsichtassistenten schon gibt. Und das ist nur ein technischer Anfang!

Wenn Du meinst, man nimmt Dich ernst, kannst ja gerne mit @billyjoe das richtige Nachtlimit auswürfeln :50: .

:kopfschuettel:

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Offensichtllich ist es Dir im entfernten HK entgangen, daß es inzwischen Pkw-Anbieter mit Nachtsichtassistenten schon gibt. Und das ist nur ein technischer Anfang!

:70:

Da war doch mal was mit Hirn ausschalten und der Technik vertrauen? :kopfschuettel:

 

Brett auf dem Boden

 

Bei mehreren Wiederholungen des Versuchs mit einem anderen Fahrzeug klappte der Test: Die S-Klasse stoppte vor dem Stauende. Die Mikrophone von stern TV allerdings, die in dem Wagen installiert waren, hatten keinen Warnton aufgenommen. Dafür fingen die Kameras in der Halle ein anderes Detail ein: Auf dem Boden lag ein Brett. Specht bremste jedes Mal just in dem Moment, in dem er über dieses Brett fuhr.

http://www.stern.de/tv/sterntv/stern-tv-rt...4.html?nv=cp_L2

 

Das System scheint wohl immer noch nicht so ganz ausgereift zu sein, oder der Testfahrer hatte es schlicht nicht an Bord.

 

MfG.

 

hartmut

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Gerade Du als Verlierer einer 10-Jahres-Wette
Was hat er denn gewettet? Daß du innerhalb von zehn Jahren mal was gescheites schreibst...?

 

solltest doch selbst mitbekommen haben, daß ich praktisch immer Recht habe
:kopfschuettel:

 

Ne, ernstzunehmen bist du schon lange nicht mehr...

 

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler
Genauso, wie m3 vielleicht stellenweise (und stellenweise auch mehr) übertreibt,

Er schreibt häufig totalen Irrsinn zusammen.

wird unnötig auf ihm herumgehackt.

Genau, wie er es offenbar für nötig erachtet, immer wieder absoluten Schwachsinn in's Forum zu drücken, können andere User halt auch nicht umhin, dort ihre Anmerkung dazu zu schreiben. Aktion & Reaktion. Warum forderst Du nicht im gleichen Atemzug, die Aktion zu unterlassen, prangerst nur die Reaktion an?

Wenn man über diese Dinge großzügig wegsieht, sieht man eine imho ziemlich genau die Sache treffende Kernaussage.

Zu 95% kommt da imho nur noch Bullshit. Das reißen die (meistens banalen) restlichen 5% Erkenntnis dann auch nicht mehr raus. Als Beispiel glaube ich auch einem notorischen Lügner nichts mehr, auch wenn er dann und wann mal die Wahrheit spricht. Das Forum hier sollte eigentlich dadurch glänzen, dass intelligent argumentiert wird. Man sollte Missstände der VÜ messerscharf analysieren und wenn möglich, dann zerpflücken. Märchenhaften Dünnpfiff bringen, hilft nur der "Gegenseite", ist Wasser auf die Mühlen derer, die Schnellfahrer als tumbe Selbstüberschätzer einordnen. Sorry, das tötet jeden Ansatz, der Sache zu dienen.

wegen einigen Handlampen

Genau, wegen einiger Handlampen, Du hast es erfasst. Aber ich fürchte, Du hattest das auf andere Personen bezogen.

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Du verwechselst gerade Nachtsicht- mit Bremsassistent...

Verwechselt nicht, ich bezog das hauptsächlich auf

Und das ist nur ein technischer Anfang!

und die blinde Technikgläubigkeit, mit Hirnabschaltefunktion. Blindes verlassen auf die Technik.

Beim Stern ging es nicht um die simplen Bremsassistenten, sondern um ein System ( Distronic plus ) das automatisch bremst, oder hätte bremsen sollen.

 

Mich würde mal interessieren, wie hoch ist der Anteil derer, die zwar Nachtsichtassistenten eingebaut haben, diesen auch wirklich nutzen.

 

MfG.

 

hartmut

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Es ist erstaunlich wie sehr hier (indirekt ) ein Tempolimit gefordert wird. Selbst Forumsmitglieder wie Lord of Doom kämpfen härter für ein Tempolimit als ich es Hartmut jemals zutrauen würde.

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Genau, wegen einiger Handlampen, Du hast es erfasst. Aber ich fürchte, Du hattest das auf andere Personen bezogen.

Nichtmal unbedingt. Eben solche, die nicht damit umgehen können, wenn ihnen keine Allee aus 274ern vorgesetzt wird. Egal, ob das die hemmungslosen Raser sind oder die Schleicher, die dann vorsichtshalber _noch_ langsamer fahren bzw. mit einer adäquaten Geschwindigkeit nicht zurechtkommen.

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Wenn Du meinst, man nimmt Dich ernst, kannst ja gerne mit @billyjoe das richtige Nachtlimit auswürfeln

Habe nur den Vorschlag gemacht entweder ein :angry: bei Nacht, oder Nachtsichtgeraete welches nur ein Joke war

zum einsatz zu bringen da eben einige Fahrer nicht in der Lage sind sich den Sichtbedingungen anzupassen und eben im Instrumentenflug unterwegs sind {Instrumentenflug= Tacho und gaspedal bis anschlag ,egal was die sichtweite betraegt"}

Bin mir bewust dass Du und viele andere gegen ein Limit seit aber leider sind diese Fahrer welche bei nacht und unter schlechten Wetter oder Sichtverhaeltnissen mit max V unterwegs sind an diesen Limits und der Ueberwachung im Strassenverkehr schuld.

 

Sie verursachen diese Unfaelle. Somit liegt es bei diesen Leuten sich den gegebene Wetterbedingungen und Strassenverhaeltnissen anzupassen, koennen sie das nicht muss eben ein allgemeines Limit eingefuehrt werden,so bedanke dich bei den Holzpfosten oder was immer ihr fuer Namen dafuer habt!

 

Hat man bei Mondheller Nacht eine sichtweite von 3-400 metern null problem mit :licht: ist die sichtweite bei Neumond eben nur durch die Scheinwerfer gegeben sollte man die Geschwindigkeit verrinngern ist das so schwer zu begreifen ? Ich verlange kein Limit sonder nur dass die Fahrer eben ihr gehirn verwenden {sollte es bei antritt der Fahrt nicht in der Ablage zuhause liegen} :angry: und den Gasfuss luepfen und das gilt in allen Verkehrs situationen !

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  • 3 months later...
Und das Handeln erscheint meines Erachtens schon erheblich fahrlässig.

Weißt Du, auch das Unfallopfer hat maßgeblich zu diesem Ausgang beigetragen. Dies hätte mehr Gewicht bei dem Urteil finden müssen.

 

3 Monate hätten auch gereicht, und noch 6 Monate Entzug wären auch nicht notwendig gewesen.

 

MfG.

 

hartmut

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Wie weit denn? Klar, das spätere Opfer hat den vorausgegangenen Unfall verursacht (welcher jedoch nicht tödlich war). Der Daimler-Fahrer hatte eine Aufprallgeschwindigkeit von noch immer 170 km/h, die Ausgangsgeschwindigkeit wurde auf mindestens 194 km/h errechnet. Das war offensichtlich zu viel.

 

Gruß

Goose

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Wie weit denn?

Sehr weit.

Klar, das spätere Opfer hat den vorausgegangenen Unfall verursacht (welcher jedoch nicht tödlich war).

Stimmt, aber der Getötete war auf der Fahrbahn statt hinter der Leitplanke, und hätte auch den kommen sehen müssen. Ich weiß da man nach einem Unfall nicht unbedingt überlegt und rational handelt.

 

Der Daimler-Fahrer hatte eine Aufprallgeschwindigkeit von noch immer 170 km/h, die Ausgangsgeschwindigkeit wurde auf mindestens 194 km/h errechnet. Das war offensichtlich zu viel.

Und dafür hätten auch 3 Monate gereicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Nun, wir kennen alle ja nicht den exakten Hergang, oder?

 

Da jedoch der Daimler-Fahrer den Strafbefehl, wohl auch nach Rücksprache mit seinen Verteidigern, akzeptieren will, denke ich, daß sowohl ihm als auch den Verteidigern das Strafmaß angemessen erscheint.

 

Gruß

Goose

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Meinst du, daß Daimler eine öffentliche Hauptverhandlung scheut? Warum denn? Würden die Chancen gut stehen, daß ein deutlich milderes Urteil dabei heraus kommen würde (also ein Beleg, daß der Fahrer im Auftrag der Firma doch nicht so fahrlässig gehandelt hat) so denke ich, würde man es m. E. versuchen.

 

Ob der Strafbefehl nun tatsächlich Tat- und Schuldangemessen ist, wird man nur beurteilen können, wenn man alle Fakten kannt. Da jedoch die, die alle Fakten kennen, es akzeptieren, spricht zumindest viel dafür, daß er angemessen ist.

 

Gruß

Goose

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Kleine Ergänzung: Das Opfer ist NACHTS (dunkel) auf der Linken Spur rum geturnt. Daraus dem Mercedesfahrer einen Strick drehen zu wollen ist wohl billige Stimmungsmache. An der Stelle galt kein Tempolimit. Merke: Wer Links liegenbleibt sollte als erstes mal zwischen die Leitplanken nach Links flüchten und die Lage checken.

 

 

Auch dort gilt das Sichtfahrgebot.

 

Und allgemein gilt, Die STVO sieht immer ZWEI Sicherheitsstufen um tödliche Unfälle möglichst zu vermeiden, hier:

 

1. Das Sichtfahrgebot. Hier gibt es NIE und unter keinen Umständen Ausnahmen!

 

2. Die Pflicht einer unverzüglichen Absicherung einer Unfallstelle. Dabei kann es Teil einer schwierigen Abwägung sein was zuerst wichtig ist, z.B. einen stark blutentenden Verletzten zu helfen oder erst 200m zurücklaufen, erst Löschversuche und Bergung aus dem brenennden Unfallwagen oder.....

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1. Das Sichtfahrgebot. Hier gibt es NIE und unter keinen Umständen Ausnahmen!

§18 StVO, Absatz 6:

 

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

 

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

 

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

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Meinst du, daß Daimler eine öffentliche Hauptverhandlung scheut? Warum denn?

Selbst bei einem Freispruch, der nicht zu erwarten wäre, wäre es eine Negativschlagzeile.

 

Würden die Chancen gut stehen, daß ein deutlich milderes Urteil dabei heraus kommen würde (also ein Beleg, daß der Fahrer im Auftrag der Firma doch nicht so fahrlässig gehandelt hat) so denke ich, würde man es m. E. versuchen.

Lies mal deinen Satz durch, so bleibt es im Gedächtnis.

Es hat nach deiner Satzstellung nicht der Fahrer, sondern die Firma fahrlässig gehandelt.

 

Ob der Strafbefehl nun tatsächlich Tat- und Schuldangemessen ist, wird man nur beurteilen können, wenn man alle Fakten kannt. Da jedoch die, die alle Fakten kennen, es akzeptieren, spricht zumindest viel dafür, daß er angemessen ist.

Akzeptieren und weitere rechtliche Schritte scheuen sind ganz verschiedene Dinge.

 

Was Kann er gewinnen?

Ob es jetzt 3Monate oder 1 Jahr auf Bewährung ist, hoffentlich eine rhetorische Frage. Ob er den Führerschein vor der Verhandlung bekommt? Eher nicht, also dürfte sich die Zeit ohne Führerschein noch verlängern.

 

MfG.

 

hartmut

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1. Das Sichtfahrgebot. Hier gibt es NIE und unter keinen Umständen Ausnahmen!

§18 StVO, Absatz 6:

Ja und ?

Entweder der Fahrer hatte diese Hilfsmittel, dann hat er wohl geschlafen (und dafür wäre das Urteil zu milde) oder er hat sie nicht gehabt, dann gilt im Umkehrschluß genau das Sichtfahrgebot.

Oder bezog sich das ausdrücklich auf die scheinbar absolute Aussage von @Kolbenfeder.

 

Gruß,

AnReRa

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Eine Antwort auf ein Zitat bezieht sich logischerweise genau auf dieses. Genau so hatte ich sie auch angedacht.

 

Allerdings ist der Paragraf auch eindeutig. Es kann auf das Sichtfahrgebot verzichtet werden, wenn der weitere Straßenverlauf ersichtlich ist.

 

In vorliegenden Fall kann ich nach den bekannten Fakten eine nur geringe Schuld des Testfahrters erkennen. Das Warnblinklicht war nicht auf seiner Spur. Diese war im Sinne des von mir zitierten Paragrafen per Leitpfosten zu überblicken und das hätte für ihn freie Fahrt bedeuten müssen.

 

Mir ist schon bekannt, dass es auch anders lautende Urteile wie auch das hier besprochene gibt. Deren Inhalt lässt mich aber am Rechtsstaat zweifeln, da die Urteile meiner Meinung und meinem aktuellen Kenntnisstand nach gegen den §18 verstoßen.

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Eine Antwort auf ein Zitat bezieht sich logischerweise genau auf dieses. Genau so hatte ich sie auch angedacht.

 

Allerdings ist der Paragraf auch eindeutig. Es kann auf das Sichtfahrgebot verzichtet werden, wenn der weitere Straßenverlauf ersichtlich ist.

 

In vorliegenden Fall kann ich nach den bekannten Fakten eine nur geringe Schuld des Testfahrters erkennen. Das Warnblinklicht war nicht auf seiner Spur. Diese war im Sinne des von mir zitierten Paragrafen per Leitpfosten zu überblicken und das hätte für ihn freie Fahrt bedeuten müssen.

 

Mir ist schon bekannt, dass es auch anders lautende Urteile wie auch das hier besprochene gibt. Deren Inhalt lässt mich aber am Rechtsstaat zweifeln, da die Urteile meiner Meinung und meinem aktuellen Kenntnisstand nach gegen den §18 verstoßen.

 

Auf das Sichtfahrgebot darf NICHT verzichtet werden:

 

 

§18 abs6......................

 

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder

 

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern UND, ZUSAMMEN MIT FREMDEN LICHT HINDERNISSE RECHTZEITIG ERKENNBAR SIND!

 

Das Sichtfahrgebot gilt auch dann, nur muß die Ausleuchtung nicht vom eigenen Fahrlicht gegeben sein!

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