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Die Falle Vermeiden


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Ja, das gibt's nicht. Habe ich bereits geschrieben.

Du willst mir gerade klar machen, dass es kein Geraet gibt, welches warnt, wenn man den Abstand zum Vordermann auf eine kritische Groesse schrumpfen laesst? Sorry, ich mag das so nicht ganz glauben.... :lol: Wenn dem wirklich so ist, dann waere hier doch eine riesige Merktluecke, die es zu fuellen gilt. :think:

Ja, das will ich dir klar machen. Wenn du eins kennst, sag mir Bescheid. Simineon will auch eins.

Ich habe letzten Sommer ca. 4 Wochen Recherche dafür aufgewendet. Eine (!) Firma hat mal eins hergestellt, aber die gibt es irgendwie nicht mehr und die paar alten Geräte gehen bei ebay zum Höchstpreis weg. :think:

Es gibt nur die von Automobilhersteller eingebauten Lösungen in S-Klasse, LKW usw.

Ich möchte ein Gerät zum Nachrüsten, aufs Armaturenbrett, das mir den Abstand zum Vordermann in Metern anzeigt (muss ja noch nicht mal sonderlich genau sein).

Da es sowas schon gab, war die Idee aber auch nicht mehr patentierbar.

 

Im Bereich der Laserentfernungsmessgeräte gibt es im Moment nur zwei Typen auf dem Markt:

- Kurzentfernungsmessgeräte, die im Bereich bis 10 Meter anzeigen, sowas gibt's für 10 Euro im Plus, hab so ein Teil hier zu Hause

- Profigeräte, wie sie von Architekten verwendet werden, Kostenpunkt über 1000 Euro.

 

Dazwischen ist nichts.

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Dazwischen ist nichts.

Da bin dann jetzt aber doch einigermassen erstaunt. Vielleicht sollte man da doch mal einen chinesischen Tueftler drauf ansetzen, um dann den eruopaeischen Markt im Sturm zu erobern..... :think:

Hop Singh - mach mal.... :think:

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Dazwischen ist nichts.

Da bin dann jetzt aber doch einigermassen erstaunt. Vielleicht sollte man da doch mal einen chinesischen Tueftler drauf ansetzen, um dann den eruopaeischen Markt im Sturm zu erobern..... :lol:

Hop Singh - mach mal.... :think:

bräuchte er dafür nicht erst ne europäische vorlage, die er auseinanderbauen kann? :think:

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Nun, da gibt es ja diese teueren professionellen System, wie sie die Architekten etc. nutzen..... :think:

Ich bin mir sicher, wenn man Hop Singh sagt, worum es geht, was das Ding koennen soll und wie hoch der Preis sein darf und vor allem, wie gross der Markt dafuer ist, dann legt er los..... :think:

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Hallo,

 

nichts gegen einer Abstandswarner, aber von der Technik her können die Laser-gestützten System

(die Baumarkt-Meßgeräte oder auch die Profigeräte) im Automobil praktisch nicht eingesetzt werden

(schließlich muß man was zu reflektieren haben). Im Prinzip hätte man da ähnliche Problem wie bei

der Geschwindigkeitsmessung per Laser. Deshalb ist in diesem Bereich eigentlich nur Radar- oder

elektronische Bildauswertung (mit Infrarot-Unterstützung) sinnvoll. Ersteres erfordert eine Zulassung

(weil Sendeanlage) und für zweiteres ist die Rechenleistung noch nicht billig genug.

Mit Ultraschall (wie die Rückfahrwarner) kann man prinzipbedingt nicht mehr als ein paar 10m exakt ausmessen

Also mit Nachrüstlösungen ist meiner Ansicht nach mittelfristig nicht zu rechnen.

 

Nun, da gibt es ja diese teueren professionellen System, wie sie die Architekten etc. nutzen.....

Nur fahren die während der Messung sehr selten .... :think:

Die Fahrzeug geschwindigkeit sorgt bei der Lasertechnik für einen erheblichen Fehler. Deshalb muß dem Messgerät

immer auch die eigene Geschwindigkeit bekannt sein.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo allerseits!

 

habe heute, seit langem, mal wieder Zeit gefunden hier akiv zu werden und muß ganz

dringend sagen, dass es eben doch ein ABSTANDSWARNGERÄT ZUM NACHRÜSTEN gibt ;) .

Das Ding heist ControLaser und kann bei hpm-GmbH (www.h-p-m.com) bezogen werden.

 

Ich hatte bis vor kurzem auch so ein Gerät eingebaut und war im Großen und Ganzen sehr

zufrieden. Bei Regen / Gischt und Schnee funktioniert es nicht und es gibt auch ein paar

Fahrsituationen in denen es nicht richtig messen kann. Aber sonst - :think: Hatte dazu im Februar

auich schon mal was geschrieben.

 

Leider hat mein neuer Wagen eine Wärmeschutzverglasung die für den Laser nicht

"durchsichtig" ist. :kopfschuettel:

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... Bei Regen / Gischt und Schnee funktioniert es nicht und es gibt auch ein paar

Fahrsituationen in denen es nicht richtig messen kann. ...

Deshalb RADAR. Aber wenn es halbwegs funktioniert ....

 

Wie wäre es mit Sammelbestellung :kopfschuettel:

Ist gar nich mal sooooo... teuer (Shop-Preis 180 EUR).

 

Gruß,

AnReRa

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Na ja - aber immer noch billiger als ein Mercedes S-Klasse. ;)

Günstiger als S-Klasse geht es auch mit Ford. Der neue Mondeo bietet

einen Abstandswarner als Option. Leider wurde ich nicht darüber

informiert, dass er nicht in Verbindung mit Sportfahrwerk angeboten

wird. Die haben ihn mir jetzt ohne Warner geliefert. :think:

Naja dachte ich bau halt deinen Laser wieder ein. Und dann die Pleite

mit der Wärmeschutzverglasung. :kopfschuettel:

 

(Vielleicht bau´ ich mir ja ´ne fette Lufthutzenatrappe auf die Motorhaube

und setze den Laser da rein. So richtig schön Prolo mäßig. ;) )

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Dann mal bitte einen Link.

Sorry, aber hast du dich denn schon mal auf dem Markt umgeschaut? Wie gesagt, die Geräte gibt es, zumindest bei einigen Neuwagen. Ich kann mirlnicht vorstellen, daß es dann auch solche Systeme nicht auch zum Nachrüsten gibt.

 

Gruß

Goose

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Hast du meine Postings gelesen, habe danach intensiv gesucht. Es gibt dieses Controlaser-Ding, aber die ursprüngliche Firma gibt's nicht mehr und keiner will das Ding liefern, habs bisher nur bei ebay gefunden. Es gibt sonst nichts auf dem Markt.

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Ich stelle fest, dass die den tatsächlich im Shop haben für 180 Euro. Nunja, ich hab vor über einem Jahr intensiv danach gesucht. Dieses Controlaser ist das einzige Gerät auf dem Markt. Wer der Hersteller ist, weiß ich aber immer noch nicht. Diese Shops kaufen m.E. nur Restbestände, die sie irgendwo finden. Produziert wird das Gerät m.E. nicht mehr. Ich hab gerade mal in meinen E-Mails geschaut, ich habe weltweit Shops angefragt, keiner konnte dieses Gerät mehr liefern.

 

Trotzdem ist da eine Marklücke. Nur ein Gerät auf dem Markt und das ist ohne Recherche kaum zu finden.

 

Ich werde mal schauen, ob ich das auch für 180 Euro haben will, etwas klobig ist es ja, und die Abstandsüberwachung hat ja doch nicht so zugenommen, wie ich das letztes Jahr im Mai befürchtet hatte. Ich hab immer noch keine einzige Abstandsüberwachung selbst gesehen, insofern ist bei mir der Bedarf für dieses Gerät nicht so recht da.

 

Dennoch verstehe ich immer noch nicht, dass man vom VT verlangt, den Abstand zu schätzen, aber ihm für die Geschwindigkeit den Tacho einbaut. Im Benz-Museum stand übrigens, dass der Tacho ursprünglich Sonderausstattung für Reiche war, die sich damit messen und vergleichen wollten :kopfschuettel:

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Ich glaube die Herstellerfirma heißt "Gemini". Aber sicher bin ich mir da auch nicht.

 

Marktlücke??? Ich glaub nicht. Als ich das Gerät eingebaut hatte wurde ich zwar oft

gefragt was das denn sei, aber nach meiner Erklärung erntete ich meist nur Unverständnis.

 

"So´n Quatsch braucht man doch nicht :kopfschuettel: " "Ich halt immer genug Abstand! :think: " (Wer´s glaubt.....)

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Ich werde mal schauen, ob ich das auch für 180 Euro haben will, etwas klobig ist es ja, ....

Kaufen -> her schicken -> Massenproduktion starten (Verkleinerung inklusive) :think:

 

Dennoch verstehe ich immer noch nicht, dass man vom VT verlangt, den Abstand zu schätzen, aber ihm für die Geschwindigkeit den Tacho einbaut.

Wie schon mal irgendwo erwaehnt: Grund- bzw. Faustregel ist nun mal 1/2 Tacho. Der eingebaute Tachometer ist der eine Anhaltspunkt, den man dem Autofahrer mitgibt, der andere befindet sich links und rechts der Fahrbahn und nennt sich Begrenzungspfaehle. Diese sind in einem bestimmten Abstand zueinander aufgestellt..... :kopfschuettel:

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Lieber HarryB,

 

das hast Du wunderschön gesagt - einen Anhalt :( !!!

Ich halte jede Wette, dass auch Du, insbesondere bei längerer Kolonnenfahrt,

nicht immer den richtigen Abstand einhälst und dies oftmals auch über längere

Zeit nicht :wacko: .

Und was die Abstände der Begrenzungspfähle anbelangt - daraus und unter

Zuhilfenahme einer Stopuhr, kann ich mir auch meine Geschwindigkeit errechnen. :angry2:

Wozu ist dann seitens des Gesetzgebers noch einen Tacho vorgeschrieben ;) ?

 

Mal ehrlich - bei der von Dir genannten Methode muss man

- Tacho ablesen

- Wert durch zwei teilen

- den Abstand zum Vordermann anhand der Begrenzungspfähle ABSCHÄTZEN

- Sollwert laut Geschwindigkeit (die hat sich inzwischen aber schon wieder verändert)

mit Istwert laut SCHÄTZUNG vergleichen

- Geschwindigkeit anpassen

 

OK- und wann passe ich auf was auf der Straße passiert?

 

Bei den heutigen Verkehrslagen halte ICH ein Abstandswarngerät für eine sehr

sinnvolle, wenn nicht gar notwendige Sache.

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Lieber HarryB,

 

das hast Du wunderschön gesagt - einen Anhalt :R80: !!!

Ich halte jede Wette, dass auch Du, insbesondere bei längerer Kolonnenfahrt,

nicht immer den richtigen Abstand einhälst und dies oftmals auch über längere

Zeit nicht ;) .

Durchaus richtig, manchmal bin ich sogar relativ dicht drauf, wenn ich mit hohem Geschwindigkeitsueberschuss ankomme und der Vordermann partout die Spur nicht raeumen will. Dann aber lasse ich mich erst einmal wieder zurueck fallen, zumindest soweit, dass mein Abstandsverstoesschen nicht ahndungsfaehig ist. Merke: Ein Abstandsverstoss wird erst ahndungsfaehig, wenn man ein bestimmtes Limit unterschritten hat und dieses auch fuer die naechsten mindestens 300 m nicht mehr vergroessert..... :30:

 

 

Mal ehrlich - bei der von Dir genannten Methode muss man

- Tacho ablesen

- Wert durch zwei teilen

- den Abstand zum Vordermann anhand der Begrenzungspfähle ABSCHÄTZEN

- Sollwert laut Geschwindigkeit (die hat sich inzwischen aber schon wieder verändert)

mit Istwert laut SCHÄTZUNG vergleichen

- Geschwindigkeit anpassen

 

OK- und wann passe ich auf was auf der Straße passiert?

Auweia - armes Deutschland..... :angry2::R70: Vielleicht liegt es ja daran, dass ich multi-tasking-faehig bin, aber diesbezueglich hatte ich eigentlich noch nie Schwierigkeiten.... Mag aber sein, dass es auch daran liegt, dass ich frueher begeisterter Seher der Sendung "Der 7. Sinn" war, in der man tolle Tipps bekam.... :(

 

Bei den heutigen Verkehrslagen halte ICH ein Abstandswarngerät für eine sehr

sinnvolle, wenn nicht gar notwendige Sache.

Sinnvoll schon - notwendig? Naja - wer's braucht..... Hop Singh ist schon auf die Angelegenheit angesetzt.... :wacko:

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- Tacho ablesen

- Wert durch zwei teilen

- den Abstand zum Vordermann anhand der Begrenzungspfähle ABSCHÄTZEN

- Sollwert laut Geschwindigkeit (die hat sich inzwischen aber schon wieder verändert)

mit Istwert laut SCHÄTZUNG vergleichen

- Geschwindigkeit anpassen

Mit welchem dieser Punkte hast Du den genau das Problem ?

- Tacho ablesen, Sollwert/Istwert Vergleich und Geschwindigkeitsanpassung mußt Du sowieso

regelmäßig wegen Vmax machen (auch nahezu gleichzeitig).

- Die Geschwindigkeit auch ohne ständiges Ablesen etwa gleichmäßig zu halten

solltest Du auch beherrschen (oder fährst Du 'Digital' mit 2-stelligem Normverbrauch >15l/100km)

- Abstand schätzen mußt Du an jeder Einfädelspur und bei rechts-vor-links sonst

wird es eng.

 

Was bleibt also übrig ?

:wacko: .... :angry2:

Wert durch zwei teilen

 

 

SCNR,

AnReRa

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An Abstandhalter

Muss das Teil denn auch für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sein? -- Ist es. Gem. Gutachten vom TÜV

Wie sicher ist die Mesung denn (Genauigkeit, wenn das Teil aus dem

fahrenden Auto heraus benutzt wird)? -- Die Messgenauigkeit des Lasers liegt bei +- einem Meter. Die Geschwindigkeit wird mit deinem Tacho abgeglichen. Der eilt meistens vor und somit hast Du eine gewisse Sicherheit wenn das Gerät anfängt zu warnen.

 

An anrera und HarryB

Gestern fuhr ich auf der A9 bei sehr hohem Verkehrsaufkommen auf der linken Spur so zwischen 80 und 140 und wie jeder weiss sind die Herren der VPI Ingolstadt recht aktiv mit Abstandsmessungen. Und ich habe kein fest eingebauten Absatndswarner und mein ControLaser funktioniert ja nicht wegen der Wärmeschutzverglasung.

Aber - ich wusste ja nun, dass ich den Abstand anhand der Begrenzungspfähle abschätzen und einhalten kann ;) .

Also - Geschwindigkeit: 120; durch zwei: 60; Astand anhand der Bergenzungspfähle absch..ä....t.....z So´n :lol: - hier sind ja gar keine Begrenzungspfähle!!!!

Natürlich - die sind ja nur auf der rechten Seite, neben dem Seitenstreifen :lol: .

Also schnell rüberschauen und den Abstand absch..ä....t. So´ :P - lauter LKWs auf der rechten Spur. Kein Begrenzungspfahl zu sehen!!!

Aber die beim 7.Sinn haben das doch auch gesagt :D Ja - vor zwanzig Jahren, als die Verkehrsdichte noch wesentlich geringer war.

Aber wie macht HarryB das dann? Ist ein Krypton Geborener - der hat den Röntgenblick durch die LKWs :D .

Aber die Leute können doch beim Einfädeln und so weiter den Abstand schätzen. Ja - deswegen gibt es ja auch so wenige Unfälle.

Gibt es den keine andere Möglichkeit den Sicherheitsabstand einzuhalten? Ja - gibt es. Unabhängig von Begrenzungspfählen und technischen Hilfsmitteln. Und man braucht noch nicht einmal zu rechnen (besonders wichtig wenn man nicht multi-tasking fähig ist) und man braucht noch nicht einmal den Blick vom Vorderman (oder Vorderfrau) abschweifen zu lassen :70: . Den Tip gab´s auch im 7. Sinn.

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@haesi

Aber das so ein LKW ja durchaus auch zum Abschätzen des Abstands dienen kann, ist Dir

noch nicht in den Sinn gekommen ?

Rechne mal mit 15 m für 'nen großen LKW (Sattelzug oder Gespann). Den Abstand dazwischen kann man

daraus durchaus schätzen (selbst wenn das nicht die geforderten 50m sind). Also etwa 3 LKW-Längen

bei Tempo 100 ergibt knapp die Untergrenze beim Abstand.

Dann sind da ja noch die ulkigen weißen Linen zwischen den Fahrspuren.

Falls du es nicht wußtest, die sind typischerweise 12m von Anfang zu Anfang - 6m lang 6m Abstand.

Wenn Du also bei Tempo 100 weniger als 4 komplette Striche siehst, bist Du schätzungsweise

zu nahe dran ....

 

Und abgesehen davon ist der Abstand immer auch der Umgebung anzupassen und 1/2 Tacho ist

nicht der Regelabstand sondern das gesetzliche Minimum. Niemand zwingt Dich dem Abstand auf den

Meter genau einzuhalten !

Genausowenig wie man Dich zwingt bei :D den Motor in den Begrenzer zu treiben ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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An Abstandhalter

Muss das Teil denn auch für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sein? -- Ist es. Gem. Gutachten vom TÜV

Wie sicher ist die Mesung denn (Genauigkeit, wenn das Teil aus dem

fahrenden Auto heraus benutzt wird)? -- Die Messgenauigkeit des Lasers liegt bei +- einem Meter. Die Geschwindigkeit wird mit deinem Tacho abgeglichen. Der eilt meistens vor und somit hast Du eine gewisse Sicherheit wenn das Gerät anfängt zu warnen.

 

An anrera und HarryB

Gestern fuhr ich auf der A9 bei sehr hohem Verkehrsaufkommen auf der linken Spur so zwischen 80 und 140 und wie jeder weiss sind die Herren der VPI Ingolstadt recht aktiv mit Abstandsmessungen. Und ich habe kein fest eingebauten Absatndswarner und mein ControLaser funktioniert ja nicht wegen der Wärmeschutzverglasung.

Aber - ich wusste ja nun, dass ich den Abstand anhand der Begrenzungspfähle abschätzen und einhalten kann ;) .

Also - Geschwindigkeit: 120; durch zwei: 60; Astand anhand der Bergenzungspfähle absch..ä....t.....z So´n :lol: - hier sind ja gar keine Begrenzungspfähle!!!!

Natürlich - die sind ja nur auf der rechten Seite, neben dem Seitenstreifen :lol: .

Also schnell rüberschauen und den Abstand absch..ä....t. So´ :P - lauter LKWs auf der rechten Spur. Kein Begrenzungspfahl zu sehen!!!

Aber die beim 7.Sinn haben das doch auch gesagt :D Ja - vor zwanzig Jahren, als die Verkehrsdichte noch wesentlich geringer war.

Aber wie macht HarryB das dann? Ist ein Krypton Geborener - der hat den Röntgenblick durch die LKWs :D .

Aber die Leute können doch beim Einfädeln und so weiter den Abstand schätzen. Ja - deswegen gibt es ja auch so wenige Unfälle.

Gibt es den keine andere Möglichkeit den Sicherheitsabstand einzuhalten? Ja - gibt es. Unabhängig von Begrenzungspfählen und technischen Hilfsmitteln. Und man braucht noch nicht einmal zu rechnen (besonders wichtig wenn man nicht multi-tasking fähig ist) und man braucht noch nicht einmal den Blick vom Vorderman (oder Vorderfrau) abschweifen zu lassen :70: . Den Tip gab´s auch im 7. Sinn.

 

Wie lange hast du den Führerschein schon? Also dazu braucht es schon ein wenig Erfahrung, den Abstand einzuschätzen! Wenn man das nicht kann, dann lieber sehr viel mehr Abstand halten, auch wenn das Fahrer der rechten Spur einladen könnte, in deinen Sicherheitsabstand einzuscheren! Dann musst du eben wieder ein wenig abbremsen!

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Aber - ich wusste ja nun, dass ich den Abstand anhand der Begrenzungspfähle abschätzen und einhalten kann :P .

Also - Geschwindigkeit: 120; durch zwei: 60; Astand anhand der Bergenzungspfähle absch..ä....t.....z So´n :lol: - hier sind ja gar keine Begrenzungspfähle!!!!

Natürlich - die sind ja nur auf der rechten Seite, neben dem Seitenstreifen ;) .

Du willst mir allen Ernstes erklaeren, dass auf der A 9 keine Begrenzungspfaehle auf der linken Seite stehen? Keine dieser mit roten Rueckstrahlern bestueckten Einrichtungen? :D:70:

Sorry - fahr da doch noch mal entlang und oeffne die Augen...... :D

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Es ist ein Ärgernis, ohne Frage!

Sicher lässt sich der Abstand schätzen und zu beginn der automobilen Zeit war ein Tachometer auch Sonderausstattung und Luxus. Auf der anderen Seite sollte der sich zu tode regulierende Staat sowie die exekutiven Organe Gedanken darüber machen ob und wie man dem Ottonormalautofaherer eine adäquate Möglichhket des Abstandsschätzen an die Hand gibt.

Wir grenzen ein auf Bundesautobahnen.

 

Welche Möglichkeiten gibt es denn?

1. Begrenzungspfosten - 50m zwischen den Pfosten

2. Leitlinienen auf der Straße - 6m Linie, 6m Lücke

3. LKW-Gespann (ca. 10m)

4. Markanter Punkt - wenn vorausfahrendes Objekt Punkt passiert auf Wegstreckenzähler schauen und beim passieren selbigen Punktes wieder. Differenz ist Abstand.

5. elektronische Messung

 

zu 1.

recht wage Schätzung, da Paralaxaenfehler und vor allem Aufmerksamkeit vom Geschehen abgelenkt. Unmöglich, wenn diese fehlen bzw. verdeckt sind.

Ich darf noch anmerken, daß es Menschen mit einem defekt der räumlichen Wahrnehmung gibt, sei es nun durch fehlende Übung oder einfach durch einen defekt am Sensor sprich Auge. Wenn z.B. ein Auge massiv schwächer ist, so ergibt sich kein stereoskopes Bild der Umgebung, welches aber zwingende Bedingung für eine räumlich Wahrnehmung und damit auch für eine Abstandsschätzung ist.

 

zu 2.

Bei hohen Geschw. nahezu unmöglich und vor allem äußerst gefährlich von wegen Ablenkung. Funktioniert auch nur dann, wenn diese ordentlich vorhanden sind.

Der Parlaxenfehler ist hier noch größer, da der Sichtwinkel noch ungünstiger ist als bei der Begrenzungspfostenmethode aus 1.

 

zu 3.

recht gute Methode, wenn es sich um einen Konvoi handelt. Das Problem an der Geschichte ist, daß die Herrn LKW-Fahrer eine größere Lücke nutzen, um diese selbst zu schliessen aufgrund eines anstehenden Überholmanövers. Bei vereinzelten LKW's nicht sonderlich sinnreich. Aber da hat man dann ja freie Sicht zu den Begrenzungspfählchen.

 

zu 4.

Sollte recht gut funktionieren, auch bezgl. der Ablenkung des Fahrers.

 

zu 5.

komme ich gleich

 

Ergo: wenn man seine Beifahrer/Mitfahrer (z.B. auch die Kinder) beschäftigen möchte, dann gibt man ihnen die Aufgabe den Abstand zum Vorderman zu überwachen. ;-)

 

 

nun zu 5.

Die liebe Elektronik macht einiges möglich und seit die Exekutive Abstandsmessungen durchführt sollte man nun auch langsam darüber nachdenken, wie man dem Ottonormalbürger dies auf recht einfache und vor allem sichere Art und Weise ermöglicht. Allein schon um dem Vorwand "das konnte ich so nicht beurteilen" entgegen zu wirken.

Fakt ist, daß es ein Tacho auf einfachste Weise ohne wenn und aber ermöglicht seine eigene Geschw. zu bestimmen.

Der Abstand zum Vordermann liese sich heute auch auf recht einfache Art und Weise bestimmen doch leider gibt es da so ein paar kleine Regulierungsbestimmungen und keiner der Autohersteller sieht sich genötigt ein solches Mittel kostengünstig oder sogar standardmässig einzubauen/nachzurüsten. Wenn der Staat beim Abstand abkassiert, dann muß der Staat auch dafür sorgen, daß man eine Möglichkeit dies zu vermeiden. Aber ab hier ist sozusagen Schicht im Schacht mit der Regulierungswut. Zu allem Ärger werden die Fesseln enger gezogen.

 

Doch wo ist das Problem?

Zum einen an der dynamischen Adaption des Abstandes in Bezug zur eigenen Geschw. Eigentlich kein Problem, denn jedes moderne Auto "weiß" wie schnell es ist. Eine kleiner Algorithmus bestimmt den Sollwert des Mindestabstandes und gut ist. Dieser dient dann als Regelparameter.

Zur Bestimmung des Ist-Abstandes eigent sich das Radar, doch hier fängt auch schon der Ärger an, denn ein Radargerät ist eine Sende- und Empfangsanlage für welche eine Genehmigung und vor allem ein Frequenzbereich vorliegen muß. Das Radar an sich ist keine große Sache. Siemens z.B. bietet sehr kleine und gute Dopplerradarsensoren an.

Zumindest hätte man damit schon mal einen guten und verläßlichen Meßwert. Das Mäusekino kann die Info visuell anbieten und ein optisches oder akustisches Signal kann warnen, wenn der Abstand in Bezug auf die Geschw. zu klein ist. Das ist dann soweit kein Problem mehr. Das Hauptproblem liegt in der Genehmigung solcher Sende- und Empfangsanlagen.

 

Ein Bonbon ist es, wenn dieses Modul dann auch gleich in die Bremsanlage unterstützend eingreift. Bei Mercedes nennt sich das dann Distronic+. Meines Wissens nach muß aber auch hier der Mindestabstand manuell eingestellt werden, d.h. dieser wird nicht automatisch über die Ist-Geschw. errechnet.

Ein Nachrüsten sollte aufgrund des CAN-Buses auch kein Problem sein, warum das letztendlich so teuer ist.... ???? Keine Ahnung.

Die Bauteile sind letztendlich nicht so teuer und es gibt wrklich keinen vernüftigen Grund dem Ottonormalautofahrer eine solche nunmehr auch notwendige Messeinrichtung vorzuenthalten.

 

Grüßle,

michael

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Ist ja schön, daß das von mir initierte Thema wieder aufgegriffen wurde.

 

Nach meiner Meinung sollte der Autofahrer das Strafmaß bei Abstandsverstoß abschätzen können müssen, so wie das bei Geschwindigkeitsüberschreitung möglich ist. Wie man täglich erlebt, fährt kaum ein Autofahrer in den Bereich, wo er seinen Führerschein aufs Spiel setzt.

Damit das auch bei Abstandsverletzungen möglich ist, muß per Gesetz in alle Fahrzeuge ein Gerät eingebaut werden, das in Abhängigkeit von (mindestens) der Geschwindigkeit der zulässige Abstand und der gefahrene Abstand angezeigt wird.

 

Solange dies nicht der Fall ist halte ich den Bußgeldkatalog für verfassungswidrig.

 

Nach Verurteilung in der ersten Instanz habe ich Rechtsbeschwerde eingelegt und werde versuchen den Weg nach oben zu beschreiten.

 

Es ist außerdem anzuzweifeln ob ein derartig intensiver Eingriff in die persönliche Freiheit, wie es ein Führerscheinentzug darstellt, auf dem Ordnungswidrigkeitenweg erlassen werden darf und nicht ein Gesetz dazu erforderlich ist. (Es gibt da ein "Ermächtigungsgesetz" das den Bundesrat ermächtigt Ordungswidrigkeiten und deren Ahndung am Gesetzgeber vorbei festzulegen).

 

Es wird hier erstaunlicherweise immer noch von der Vorschrift zur Einhaltung des Halben Tachoabstands gesprochen;

Wo finde ich diese Vorschrift?

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Solange dies nicht der Fall ist halte ich den Bußgeldkatalog für verfassungswidrig.

Die Auffassung halte ich für rechtlich sehr interessant. Kannst du das - natürlich in der gebotenen Kürze - etwas näher ausführen?

 

Nach Verurteilung in der ersten Instanz habe ich Rechtsbeschwerde eingelegt und werde versuchen den Weg nach oben zu beschreiten.

Da ich von einer Abweisung der Rechtsbeschwerde per Beschluss ausgehe, nehme ich an, dass du tatsächlich die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde in Erwägung ziehst.

 

Ich erwarte einen Nichtannahmebeschluss nach §93b i.V.m. §93a Abs. 1 BVerfGG.

Sollte dem nicht so sein, wäre ich an einer Mitteilung des Aktenzeichens interessiert, da ich Zugriff auf alle vom BVerfG getroffenen Entscheidungen inkl. Begründung habe (der noch über die amtliche Online-Sammlung des BVerfG hinaus geht) und dann im Forum die Entscheidung zur Diskussion stellen möchte. Dies gilt übrigens auch für den Fall eines Beschlusses nach §93b i.V.m. §93a Abs. 1 BVerfGG, da auch solche Entscheidungen veröffentlicht werden.

 

Es ist außerdem anzuzweifeln ob ein derartig intensiver Eingriff in die persönliche Freiheit, wie es ein Führerscheinentzug darstellt, auf dem Ordnungswidrigkeitenweg erlassen werden darf und nicht ein Gesetz dazu erforderlich ist. (Es gibt da ein "Ermächtigungsgesetz" das den Bundesrat ermächtigt Ordungswidrigkeiten und deren Ahndung am Gesetzgeber vorbei festzulegen).

Auch hier interessante - wenn auch m.E. nicht vertretbare - Rechtsauffassung. Auch hier wäre eine kleine Begründung erwünscht :unsure:

 

Es wird hier erstaunlicherweise immer noch von der Vorschrift zur Einhaltung des Halben Tachoabstands gesprochen;

Wo finde ich diese Vorschrift?

Eine Vorschrift, welche diese Regelung wortgenau beinhaltet, existiert nicht.

Allerdings haben BGH und Oberlandesgerichte übereinstimmend - m.E. noch im Rahmen der zulässigen und nicht über den Wortsinn hinausgehenden Auslegung der Vorschrift des §4 Abs. 1 StVO - diese Grenze formuliert. Diese Grenze ist (wiederum m.E.) verfassungsrechtlich, zumindest im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG, nicht zu beanstanden.

 

Über eine detailliertere Darlegung würde ich mich freuen.

 

 

Viele Grüße

Mace

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Es wird hier erstaunlicherweise immer noch von der Vorschrift zur Einhaltung des Halben Tachoabstands gesprochen;

Wo finde ich diese Vorschrift?

Die gibt es nicht. §4 StVO sagt lapidar: "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."

 

Die Formel "halber Tacho" entstammt der Rechtsprechung. Wie man an Hand des Textes aber unschwer erkennen kann, ist der Abstand nicht starr sondern situationsbedingt zu wählen. Bei gleicher Geschwindigkeit ist bei Nässe sicherlich ein höherer Abstand zu wählen als bei schönem Wetter.

Einig ist man sich nur darin, dass 0,8-1,0 Sekunden Abstand nötig ist, dies ist die menschliche Reaktionszeit.

 

Der Bußgeldkatalog gibt nur einen Vorschlag für das Strafmaß, WENN ein Abstandsverstoß vorgelegen hat. OB ein solcher vorgelegen hat, darf aber nicht an Hand des Bußgeldkataloges ermittelt werden sondern nur nach dem oben angegeben §4.

 

Ein Vorwurf wie 6/10 des halben Tacho bei idealen Wetterbedingungen und z.B. keiner Kolonnenfahrt sondern nur einzelnes Auto voraus, halte ich nach diesen Schilderungen z.B. nicht für strafwürdig, da > 1 Sek. Reaktionszeit und ideale Bedingungen.

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Wenn ich all die Beiträge der Abstandsverstosser lese, dann fällt auf, dass ich da kaum Raser feststellen kann, denen es egal ist, ob sie ihren Führerschein mit ihrem Abstandsverhalten aufs Spiel setzen.

Die meisten fallen - so wie ich auch-mit der Ankündigung "Führerscheinentzug" aus allen Wolken.

 

Ich hatte noch nie einen Punkt in Flensburg, fahre nie bei Rot über Ampeln und fahre auch nie so schnell. dass mein Führerschein in Gefahr kommen könnte.

 

Wenn ich ausreichend Information gehabt hätte, daß mein Abstand zu einem Führerscheinentzug führt, hätte ich unbedingt einen größeren Abstand eingehalten.

Da ich aber kein Gerät im Auto habe, das mir diese Auskunft gibt, kann es nicht sein, daß der Staat mit High-Tech mich derartig bestraft.

Ich bin überzeugt, daß die meisten zur Zeit mit Führerscheinentzug Bestraften sich genaus verhalten würden.

 

Mit diesem Bußgeldkatalog wurde vom Staat Rechtsunsicherheit geschaffen, die nicht Recht sein kann.

 

Ich halte mich für einen sehr guten Autofahrer, der ausgesprochen rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist. Dazu gehört auch, daß ich keinen unnötig großen Abstand zu meinen vorausfahrenden Autofahrern halte, denn dadurch behindere ich andere und verhalte mich damit asozial.

 

Es ist schon grotesk, daß es zwar kein Gesetz gibt einen "Halben-Tacho-Abstand" einzuhalten, daß aber im Bußgeldkatalog so getan wird, als ob es diese Vorschrift geben würde.

 

In der Fahrschule wird das Abschätzen von Abstand zum Vordermann weder geschult, noch geprüft, noch abgefragt (zumindest fand ich darüber nichts).

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In der Fahrschule wird das Abschätzen von Abstand zum Vordermann weder geschult, noch geprüft, noch abgefragt (zumindest fand ich darüber nichts).

 

Nicht gelernt? Habe ich schon 1967 auf meinem Prüfungsbogen gefunden!

 

Frage 06

Wie lautet die Faustformel, um den Bremsweg einer Gefahrenbremsung auf ebener, trockener und asphaltierter Fahrbahn auszurechnen?

 

a) (( Geschwindigkeit in km/h : 10 ) * ( Geschwindigkeit in km/h : 10 )) : 2

b) (( Geschwindigkeit in km/h : 10 ) * 5 ) : 2

c) (( Geschwindigkeit in km/h : 10 ) * 3 ) : 2

 

Die Frage ist aus dem Prüfungsbogen!

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Nicht gelernt? Habe ich schon 1967 auf meinem Prüfungsbogen gefunden!

 

Frage 06

Wie lautet die Faustformel, um den Bremsweg einer Gefahrenbremsung auf ebener, trockener und asphaltierter Fahrbahn auszurechnen?

Ja, und das hat rein gar nichts mit Abstand zu tun. Der Bremsweg ist für die Betrachtung des Abstandes ohne Belang. Er basiert ausschließlich auf der menschlichen Reaktionszeit, da ja die anderen Autos vor einem auch bremsen und nicht plötzlich stehen.

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Nicht gelernt? Habe ich schon 1967 auf meinem Prüfungsbogen gefunden!

 

Frage 06

Wie lautet die Faustformel, um den Bremsweg einer Gefahrenbremsung auf ebener, trockener und asphaltierter Fahrbahn auszurechnen?

Ja, und das hat rein gar nichts mit Abstand zu tun. Der Bremsweg ist für die Betrachtung des Abstandes ohne Belang. Er basiert ausschließlich auf der menschlichen Reaktionszeit, da ja die anderen Autos vor einem auch bremsen und nicht plötzlich stehen.

Aber sicher, mit einer Gefahrenbremsung des Vordermanns muss man immer rechnen! Darum halber Tacho Abstand!

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Guest Simineon
Dann mal bitte einen Link.

Sorry, aber hast du dich denn schon mal auf dem Markt umgeschaut? Wie gesagt, die Geräte gibt es, zumindest bei einigen Neuwagen. Ich kann mirlnicht vorstellen, daß es dann auch solche Systeme nicht auch zum Nachrüsten gibt.

 

Gruß

Goose

 

also:

 

Ja, es gibt bei Neuwagen die Distronic (oder wie sie auch bei den anderen Herstellern heisst): basiert auf Radar und ist schweineteuer. Einen Nachrüstsatz gibt es definitiv nicht.

 

Es gab mal den ControLaser, der wird nur leider bei keinem mehr verkauft (auch nicht bei h-p-m !!). Haesi hat mir im Februar diesen Jahres eine PN dazu geschrieben, leider gab es keine Reaktion von h-p-m.

 

Andere Geräte sind mir nicht bekannt.

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Für mich stellt sich schon die Frage, ob jemand geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wenn er noch nicht mal den Sicherheitsabstand richtig einschätzen kann und dazu einen Abstandsmesser fordert!!? Aber wann er bremsen muss, kriegt er hoffentlich schon noch auf die Reihe!?

Angesichts von knapp 400 Verkehrstoten, die 2006 auf deutschen Straßen aufgrund zu geringen Sicherheitsabstandes ihr Leben verloren, finde ich die ganze Diskussion hinsichtlich der Überwachung des Sicherheitsabstandes absolut überflüssig und geschmacklos!!

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Für mich stellt sich schon die Frage, ob jemand geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wenn er noch nicht mal den Sicherheitsabstand richtig einschätzen kann und dazu einen Abstandsmesser fordert!!? Aber wann er bremsen muss, kriegt er hoffentlich schon noch auf die Reihe!?

Angesichts von knapp 400 Verkehrstoten, die 2006 auf deutschen Straßen aufgrund zu geringen Sicherheitsabstandes ihr Leben verloren, finde ich die ganze Diskussion hinsichtlich der Überwachung des Sicherheitsabstandes absolut überflüssig und geschmacklos!!

 

Wie viele davon waren Brummifahrer, die vom Disponenten/Chef in die Lenkzeitüberschreitung gehetzt wurden?

 

Die Diskussion ist imho durchaus erforderlich, denn nur durch Diskussion lassen sich Standpunkte klären und die Wahrheit der Argumente prüfen.

 

Es wurde @grufti offensichtlich Unrecht getan, denn wenn er so fährt wie er hier schreibt, dann weiß er was er tut, und mit dem, was er tut, scheints mir, gefährdet er niemanden, außer seinen eigenen Geldbeutel. Danke, ihr Politiker mit Dienstwagen und Chauffeur, den ihr nach Verbrauch einfach tauschen könnt....

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Angesichts von knapp 400 Verkehrstoten, die 2006 auf deutschen Straßen aufgrund zu geringen Sicherheitsabstandes ihr Leben verloren, finde ich die ganze Diskussion hinsichtlich der Überwachung des Sicherheitsabstandes absolut überflüssig und geschmacklos!!

@balko: Quelle? destatis? Die Unfallursache "zu geringer Sicherheitsabstand" ist genauso Murks wie die Unfallursache "ungepasste Geschwindigkeit". Ein Sicherheitsabstand ist ebenso wie ein Geschwindigkeitslimit nur Scheinsicherheit. Der Sicherheitsabstand bringt nix, wenn man pennt bzw. die Situation nicht rechtzeitig erfasst.

Ich finde es immer absolut überflüssig, mit den Tränendrüsenargumenten zu kommen.

:B):

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Die Unfallursache "zu geringer Sicherheitsabstand" ist genauso Murks wie die Unfallursache "ungepasste Geschwindigkeit". Ein Sicherheitsabstand ist ebenso wie ein Geschwindigkeitslimit nur Scheinsicherheit. Der Sicherheitsabstand bringt nix, wenn man pennt bzw. die Situation nicht rechtzeitig erfasst.

Da gebe ich Dir recht. Aber es ging ja auch nicht um die Unfallursache "Pennen am Steuer", sondern zu geringer Sicherheitsabstand! Wenn jemand unter Alkohol zu schnell fährt und einen Unfall verursacht, ist auch die Unfallursache "Alkohol" und nicht die nicht angepasste Geschwindigkeit!

Und für "Murks" halte ich das auch nicht. Falls es Dir nicht bekannt ist: Bei jedem tödlichen Verkehrsunfall wird ein Sachverständigengutachten erstellt und aufgrund dessen die Unfallursache festgelegt. Aber die haben ja bestimmt alle keine Ahnung...

Und mit Tränendrüsen hat das wenig zu tun. Sondern es belegt, dass die Überwachung des Abstandes bislang nicht ausreichend ist!

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Aber es ging ja auch nicht um die Unfallursache "Pennen am Steuer", sondern zu geringer Sicherheitsabstand!

Moment, dass hängt doch unmittelbar zusammen.

Jemand der aufmerksam ausgeruht usw. fährt benötigt vielleicht 'ne 1/10 Sekunde.

Jemand der schon 'ne Stunde unterwegs ist vielleicht bis zu 1 Sekunde.

Ab welcher Reaktionsszeit sprichts Du von 'Pennen' ?

Oder pennt der Fahrer nur dann, wenn er Dir ungebremst ins Heck rauscht ?

Die andere Hälfte von Sicherheitsabstand ist natürlich technisch bedingt

(Straßenzustand, Reifen, Sto´dämpfer, Temperatur der Bremse etc. )

 

Ich möchte jedenfalls nicht von einem hinter mir fahrenden Fahrzeug abgeschossen werden, weil ich z.B. aufgrund eines Staus vor mir berechtigt stark bremse...

Wenn Du genügend Abstand zu Deinem Vordermann halten würdest, müßtest Du i.A. nicht so in die

Eisen gehen, sondern kannst Deinen Sicherheitsabstand bis auf ein paar cm zum materialschonenden Bremsen

nutzen. Die Bremslichter - als Warnung für den Nachfolgenden - sind schon bei leichterem Bremsen an.

 

Gruß,

AnReRa

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