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grufti

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  1. Wie schon angedeutet hat meine Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten erstatte. Es blieb also bei der ursprünglichen Buße. Der Vorteil war, daß das ganze zeitlich viel später akut wurde und man das persönlich besser einteilen kann. Die Frage der Verfassungswidrigkeit ist noch am laufen. Es dauert eine gewisse Zeit bis man versteht, wie das Verfahren abläuft: Die unteren Instanzen urteilen (angeblich) nach Gesetzeslage. Danach wurde ich verurteilt. Es ist also nicht möglich bis zur höchsten Instanz die Sache zu verzögern Da es mir aber um die Sache prinzipiell geht werde ic
  2. Bin jetzt meist mit dem Fahrrad unterwegs. Die höheren Instanzen warten noch. Bei der Abgabe des Führerscheins gab es aber einige unschöne Ereignisse. Da ich zum fraglichen Zeitpunkt in Berlin war wollte ich dort meinen Führerschein abgeben. Das wurde dort abgelehnt. Das hätter man früher zwar gemacht aber jetzt nicht mehr. Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ergab, daß ich meinen Führerschein auch bei der Polizei abgeben könnte. Daraufhin fuhr ich mit dem Fahrrad in die nächste Kreisstadt, da der Polizeiposten am Ort nicht immer besetzt ist. Dort sagte man mir daß man das früher ge
  3. Hatte mal vor Jahrzehnten eine ähnliche Situation. Als Du merktest, daß der andere die Spur nicht freigibt, hast Du Dich wieder in die rechte Spur bewegt. Da der andere aber dann auch noch seine Geschwindigkeit verlangsamte bist Du auf der rechrten Spur seitlich an Ihn herangekommen. Dieser hatte absichtlich seine Geschwindigkeit so weit reduziert, um Dir ein Blatt Papier hinzuhalten mit Deinem Kennzeichen. Das ist auch eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung. Meiner Meinung nach wäre der andere noch blöder als sein Verhalten zeigt, wenn er auch noch eine Anzeige machen würde. In jede
  4. Schade, Ironie versteht man offensichtlich nur wenn dahinter ein Smilie ist. Glaubt Ihr wirklich, daß ich (jeden Tag) russisches Roulett spiele? Übrigens bin ich Jahrgang 1937. Wobei ich fast täglich dabei Kinder im Auto habe!
  5. Lieber Goose genau so fahre ich seit etwa 50 Jahren.
  6. Spielen wir hier Lotto? Es tritt also der sehr seltene Fall auf, daß völlig unvorhersehbar ein Hindernis auf der Straße liegt, das die gesamte Fahrbahn blockiert und dann ist auch die rechte Spur total von Leuten verstopft die mit halbem Tachoabstand fahren (effektiv natürlich mit etwas mehr - sicherheitshalber - denn genau kann das ja nur Goose einschätzen).
  7. also ich kann mich erinnern das man mir das in der Fahrschule beigebracht hat. Das wurde nicht nur kurz angeschnitten sondern ausführlich behandelt. Theorie und Praxis. Wer nicht in der Lage ist seinen Abstand halbwegs genau einzuschätzen - und das ist sehr gut möglich, der ist auch zu dämlich ein Auto sicher zu führen. Es gibt so viele Möglichkeiten wenn man sich nicht sicher ist den Abstand einzuschätzen ihn zu kalkulieren - 50m Baken z.B. Und die Regelung mit halben Tachowert sollte doch jeder auf die Reihe bekommen. Man sieht ja wohl sehr deutlich ob man 50 m Abstand hält oder 25 m. Wer al
  8. Bezüglich des gesetzlich vorgeschiebenen Abstands wird stets vorausgesetzt, daß man hinter dem plötzlich auftretenden Hindernis anhalten können muß. Und Goose erklärt dann sofort, daß bessere Bremsen auch der Vorausfahrende hat. Seit ABS und ESP wird aber empfohlen das Hindernis zu umfahren und nicht zu versuchen davor anzuhalten. Das Gesetz ist im § 4 tatsächlich nicht auf dem aktuellen Stand. Und noch eine Bemerkung für Goose, der ja stets den halben Tachoabstand einhält: Das funktioniert in vielen Fällen nur deshalb, weil die meisten anderen dichter auffahren. Wenn alle den halben Tac
  9. Mein "Abstandsverstoß" war ja am 20.11.2006. Nach dem OLG Urteil vom 24. Januar 2008 bei dem meine Rechtsbeschwerde verworfen wurde ist nun bei mir der "Vollstreckunsbeschluß" eingegangen. Danach muß ich meinen Führerschein spätestens am 25. Mai 2008 für einen Monat abgeben. Dazu kam folgende Kostenrechnung für das bisherige Verfahren: Geldbuße 100,00 Hauptverhandlung 40,00 Rechtsbeschwerdeverfahren 80,00 Auslagen 7,00 Postgebühren 10,50 Zusammen 237,50 Die ursprüngliche Summe war 125,60 Bisher war das Verfahren doch sehr preiswert. Ich werde den Betrag von 237,50 nun bezahlen, w
  10. Zum Fortgang des Verfahrens: Am 24. Januar 23008 hat der 1. Senat beim OLG Karlsruhe (planmäßig ) die Rechtsbeschwerde verworfen, das kein Verfahrensfehler feststellbar war. Auf zur nächsten Instanz. Im Übrigen - falls das Ermächtigungsgesetz zum Erlass von Bußgeldern zu extensiv ausgelegt wurde ist sehr wohl das BVerfg. zuständig. Inwieweit Abstandsmessungen auf Zehntel eines ( nirgendwo vorgeschriebenen )halben Tachoabstands mir entgegengehalten werden können, der ich diese Kontrolle im Auto nicht habe, ist nur eine Frage für höhere juristische Instanzen. Auf den unteren Instanzen
  11. Nun möchte ich mal einen Zwischenbescheid über das Verfahren geben: Nach (planmäßiger) Verurteilun durch das Amtsgericht Karlsruhe, wurde von meinem RA am 18. September Rechtsbeschwerde eingelegt. Am 21 12 wurde von der Generalstaatsanwaltschaft an das OLG Karlsruhe der Antrag gestellt meine Rechtsbeschwerde abzulehnen. Der DAS hat Deckungszusage für die jetzige (2.) Instanz gegeben Noch zu dem Sinn dieses Themas hier. Bitte um konstruktive Mitarbeit und nicht sich gegenseitig anpissen.
  12. HiGenau in dem Satz steckt eigentlich schon der ganze Makel des Postings. 1. ist der BKat nicht "am Gesetzgeber vorbei" erlassen worden, sondern aufgrund eines Gesetzes - d.h. der Gesetzgeber hat den Verordnungsgeber dazu ermächtigt. 2. eben weil die BKatV kein Gesetz ist, ist ein Gang nach Flensburg nicht zulässig - im Rahmen der Verfassungsbeschwerde prüft der BVerfG ausschließlich Gesetze in formellem Sinn auf verfassungsmäßigkeit. Der Gesetzgeber hat in einem Ermächtigungsgesetz zum Erlass von Bußgeldern außerhalb des Parlaments d.h. auf dem Verordnungsweg ermächtigt. Die Einschränkun
  13. Obwohl sich in diesem Forum offenbar jeder nur darum kümmert, wie er seinen Kopf aus der Abstandsfalle einigermaßen heil herausbekommt, möchte ich das Problem generell in Frage stellen. Wenn ich die meisten Einträge richtig interpretiere, dann finde ich kaum jemand, der ohne Rücksicht auf Punkte in Flensburg oder Entzug der Fahrerlaubnis rücksichtslos seine vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bedrängt. Vielmehr geht es den meisten so wie mir, daß sie ob der Mittelung von z.B. 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot aus allen Wolken fallen. Noch nie hatte ich eine Punkt in Flensburg,
  14. Wenn ich all die Beiträge der Abstandsverstosser lese, dann fällt auf, dass ich da kaum Raser feststellen kann, denen es egal ist, ob sie ihren Führerschein mit ihrem Abstandsverhalten aufs Spiel setzen. Die meisten fallen - so wie ich auch-mit der Ankündigung "Führerscheinentzug" aus allen Wolken. Ich hatte noch nie einen Punkt in Flensburg, fahre nie bei Rot über Ampeln und fahre auch nie so schnell. dass mein Führerschein in Gefahr kommen könnte. Wenn ich ausreichend Information gehabt hätte, daß mein Abstand zu einem Führerscheinentzug führt, hätte ich unbedingt einen größeren Abstand
  15. Ist ja schön, daß das von mir initierte Thema wieder aufgegriffen wurde. Nach meiner Meinung sollte der Autofahrer das Strafmaß bei Abstandsverstoß abschätzen können müssen, so wie das bei Geschwindigkeitsüberschreitung möglich ist. Wie man täglich erlebt, fährt kaum ein Autofahrer in den Bereich, wo er seinen Führerschein aufs Spiel setzt. Damit das auch bei Abstandsverletzungen möglich ist, muß per Gesetz in alle Fahrzeuge ein Gerät eingebaut werden, das in Abhängigkeit von (mindestens) der Geschwindigkeit der zulässige Abstand und der gefahrene Abstand angezeigt wird. Solange dies nicht
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