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Balko

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  1. nö, Du wirst im Endeffekt irgendwann vor einem Richter stehen und da Du als Beschuldigter lügen darfst bis sich die Balken biegen, der Polizist aber als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet ist ... wem wird der Richter wohl Glauben schenken ? Du solltest erstmal bei Deiner RV um eine Deckungszusage bitten, evtl. wird die schon nicht gegeben ... Das ist doch Schwachsinn. Es ist keineswegs so, dass eine Aussage nur weil der Beklagte Lügen darf, nichts wert ist. Den Blödsinn hab ich hier schon öfters im Forum gelesen, ist Quatsch, bleibt Quatsch. Vieleicht solltest du mal bei eurem Amtsgericht
  2. Das stimmt, ich glaube das wird in den Bundesländern auch sehr unterschiedlich gehandhabt.
  3. In Deinem Fall sind die Fahrverbote nacheinander zu vollziehen. Grundsätzlich ist ein Parallelvollzug mehrerer rechtskräftiger Fahrverbote (auch anderer Behörden) nur möglich, wenn für keines dieser Fahrverbote im zugrundeliegenden Bußgeldbescheid die Vier-Monats-Abgabefrist des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG (vgl. Ziffer 2.1) bestimmt wurde (BayOblG, Urt. v. 20.07.93 – 2 St RR 81/93; NZV 1993, Heft 12, S. 489). In allen anderen Fällen sind die Fahrverbote nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidungen zu vollziehen (§ 25 Abs. 2a Satz 2 StVG).
  4. Schau doch mal zu www.anwalt24.de Da wirst du bestimmt fündig!
  5. So ist es. Und die Abschleppunternehmen verdienen sich eine goldene Nase...
  6. Vielleicht liegt es ja daran, dass 400 bzw. 500 Meter deutlich weniger sind als 1925 Meter?! Übrigens: "Befürworten" schreibt man ohne "h" - soviel zum Thema Schlaumeier...
  7. @m3: Da hast Du durchaus Recht, dass die "Flut" von Verkehrszeichen in Deutschland oftmals übertrieben ist. Aber von der "tschechischen Lösung" halte ich trotzdem nicht viel. Ein zusätzliches Schild "Radarkontrolle" verdeutlicht nochmals die potentielle Gefahr, die von dem Tunnel ausgeht. Aber geschieht dies nicht ohnehin durch die Beschilderung 80 km/h? Und muss immer erst die Behörde durch zusätzliche Beschilderung auf die Gefahrenstelle aufmerksam machen - warum schafft das nicht mal der Verkehrsteilnehmer "ohne fremde Hilfe"? Die tschechische Lösung würde doch wieder genau dazuführen, dass
  8. Warum denn hinterrücks?? Es stehen doch dort mehrere Verkehrszeichen mit der Aufschrift 80 km/h!!! Wenn jede Maßnahme zur Verkehrsüberwachung durch ein Schild angekündigt würde, wäre der Sinn wohl etwas verfehlt...
  9. Es geht dem Staat doch nicht wirklich um Verkehrssicherheit oder Deine Gesundheit sondern lediglich um Geld! Der Führerscheinentzug ist doch nur eine aufgesetzte Maßnahme und bei entsprechender Bezahlung kann sich jeder Freikaufen. Die Begründung, warum Du Deinen Führerschein unbedingt brauchst, wird in der Regel doch gar nicht gelesen (genauso wenig wie Dein Einspruch auf irgendeinem Anhörungsbogen) Hauptsache die Kasse stimmt! Das ist doch das selbe Spiel wie Ökosteuer, Klimaschutz, Co2 und, und, und....... Also wer noch nichtmal einen Führerscheinentzug von einem Fahrverbot unterscheid
  10. Du bist auf BEIDEN Fotos und hast bei einem Verstoß einen ANDEREN Fahrer angegeben? Und anschließend beide Anhörungsbögen in EINEM Umschlag zurückgeschickt??? Also wenn das so ist, wird demnächst ein neuer Anhörungsbogen in Deinem Briefkasten sein und zwar als Beschuldigter im Strafverfahren...
  11. Also ich wäre da auch eher vorsichtig mit Einsprüchen bei mehreren Verstößen. Wer beinahe täglich mit 25-30 km/h zuviel durch den Tunnel fährt, ist vom Vorsatz nicht mehr weit entfernt... (Augenblicksversagen usw. scheidet da definitiv aus)
  12. Weiß ja nicht wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, aber in Bayern wird anhand des Fotos verglichen, ob das Geschlecht des angeblichen Fahrers mit dem tatsächlichen übereinstimmt. Oder hat Deine Frau so große Ähnlichkeit mit Dir??
  13. Es geht nicht um ne Rechtsberatung. Es geht um die Grundlage des Handeln. Bloß weil er ein Cop ist. Wenn er sagt spring aus dem Fenster machst du das, weil er ein Cop ist. Oder wie? Sagen kann er dir natürlich nicht warum. So etwas nennt man Willkür. Eine Uniform heiß nicht das er immer im Recht ist. Die rechtliche Grundlage wurde bereits genannt, von Willkür kann also keine Rede sein. Und ob eine Maßnahme rechtmäßig oder unrechtmäßig ist, hängt nicht davon ab, ob ein Polizeibeamter die Gesetzesstelle zitiert (wozu er im Übrigen auch nicht verpflichtet ist).
  14. 1. Dienstnummern gibt es nur im Fernsehen 2. Das Gesetz heißt "Bayerisches Polizeiaufgabengesetz" (PAG) 3. Die Maßnahme wird nach Art. 25 PAG getroffen, welcher nicht erst für die Motorradfahrer geschaffen wurde 4. Die Durchsetzung der Maßnahme mit Zwang, sprich körperlicher Gewalt, ist ebenso gemäß PAG rechtmäßig Und genau diese Feststellungen wurden jetzt von einem Gericht bestätigt.
  15. "erleutert", "beführwortet" - Die Gefahr, dass Du intellektuell wirkst, besteht zumindest nicht...
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