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Die Falle Vermeiden


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@m3: Sorry, aber was du da schreibst, ist Unsinn. Es kann nicht immer möglich sein, seinen Vordermann (und auch dessen Vordermann) mit absoluter Sicherheit einzuschätzen.

wieso Unsinn? Wenn, dann aus Sicht eines Unerfahrenen+Theoretiker. Bisher konnte ich alle meine Vordermänner (+Gesamtsituation) auf der Autobahn einschätzen (dazu gibt es mehre Kriterien, nochmal mein vorheriges Posting lesen, das läuft auch alles automatisch ab) sprich kein Auffahrunfall. Im Vergleich zu @grufti bin ich bisher nur ein Vierteljahrhundert unterwegs gewesen. Man müßte mal ausrechnen, wieviel Vordermänner ich im Leben schon vor mir hatte....

Was bedeutet bei Dir auch "absolute Sicherheit"? Ich würde z. B. 1000 EUR drauf setzen, daß Du "absolut sicher" nächste Woche nicht den Jackpot im Lotto holst, obwohl Dir eine Gewinnwahrscheinlichkeit zu steht.

:nolimit:

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Wenn alle hier so tolle Reaktionszeiten haben und alles überblicken, warum seid Ihr dann noch hier und nicht in der Formel 1?

 

Wer meint, nach 6 Stunden Autobahnfahrt und Ärger über Oberlehrer, Mittelspurblockierer etc. die gleiche Reaktionszeit zu haben wie kurz nach dem losfahren, dem kann man wohl nicht mehr helfen. :nolimit:

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Wenn alle hier so tolle Reaktionszeiten haben und alles überblicken, warum seid Ihr dann noch hier und nicht in der Formel 1?

 

Wer meint, nach 6 Stunden Autobahnfahrt und Ärger über Oberlehrer, Mittelspurblockierer etc. die gleiche Reaktionszeit zu haben wie kurz nach dem losfahren, dem kann man wohl nicht mehr helfen. :nolimit:

 

Man sollte nicht immer eigene Charakter"schwächen" anderen auch unterstellen wollen. Charakterlich gefestigte Menschen lassen sich von Oberlehrern nicht im Geringsten aus der Ruhe bringen und Mittelspurblockierer sind kein großes Hindernis, da es zum einen die linke Fahrspur gibt, und zum anderen für manche auch die rechte :P . Und die Fahrtzeit auf der Autobahn beeinflusst natürlich sehr stark den Fahranfänger, der sich teilweise auf der Autobahn unsicher fühlt und auch noch bedrängt.

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Lieber Goose,

das behaupte ich doch gar nicht. Ist meine Annahme richtig, daß der Sichereheitsabstand nur für den Fall da ist, daß mein Vordermann eine Vollbremsung hinlegt?

 

Wenn Du dem zustimmst, dann können wir uns auf die Frage konzentrieren ob ich die Notwendigkeit für eine Vollbremsung nicht so rechtzeitig erkennen kann, daß meine Reaktionszeit nicht erst zu laufen beginnt, wenn die Bremslichter meines Vordermannes aufleuchten.

 

Dann kommt es natürlich auch noch auf meine Reaktionsgeschwindigkeit an, die sicher weit unterhalb der 1 Sekunde ist.

 

Das ganze ist doch überhaupt nur relevant, wenn ich mich einem anderen Fahrzeug genähert habe um anzudeuten, daß ich es überholen will und daß nach meiner Einschätzung genug Platz ist zum Spurwechsel, ohne daß er dabei bremsen muß.

 

Wenn ich sehe, daß er eventuell bremsen müsste, weil die Überholspur weiter vorne blockiert ist gehe ich so weit auf Abstand, daß er vor mir wieder in die Überholspur wechseln kann und gebe ihm dafür auch noch Zeichen.

 

Ich bin kein rücksichtsloser Drängler, aber wie soll ich meine Absicht zu überholen andeuten, wenn ich halben Tachoabstand fahre. Dann denkt doch jeder, daß ich hinter ihm herfahren will und daß ein Überholvorgang sicher länger dauern wird.

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Guest Simineon
Lieber Goose,

das behaupte ich doch gar nicht. Ist meine Annahme richtig, daß der Sichereheitsabstand nur für den Fall da ist, daß mein Vordermann eine Vollbremsung hinlegt?

 

nö, auch wenn er nur etwas abbremst kann es ohne Sicherheitsabstand schon zu knapp sein.

 

Dann kommt es natürlich auch noch auf meine Reaktionsgeschwindigkeit an, die sicher weit unterhalb der 1 Sekunde ist.

 

das glauben viele ... und viele irren sich

 

Das ganze ist doch überhaupt nur relevant, wenn ich mich einem anderen Fahrzeug genähert habe um anzudeuten, daß ich es überholen will und daß nach meiner Einschätzung genug Platz ist zum Spurwechsel, ohne daß er dabei bremsen muß.

 

Ich bin kein rücksichtsloser Drängler, aber wie soll ich meine Absicht zu überholen andeuten, wenn ich halben Tachoabstand fahre. Dann denkt doch jeder, daß ich hinter ihm herfahren will und daß ein Überholvorgang sicher länger dauern wird.

 

vielleicht ja kein rücksichtsloser Drängler, aber mit dem Verhalten sicher ein Drängler ... und Deine Einschätzung, ob Dein Vordermann die Spur wechseln kann ist reichlich wenig von Belang ... ob Dein Vordermann die Spur wechseln will oder kann, das ist seine Sache.

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Ich bin kein rücksichtsloser Drängler, aber wie soll ich meine Absicht zu überholen andeuten, wenn ich halben Tachoabstand fahre. Dann denkt doch jeder, daß ich hinter ihm herfahren will und daß ein Überholvorgang sicher länger dauern wird.

 

Vollkommen richtig! Und wenn man dann zu den (bei 1/2-Tachoabstand) erlaubten Mitteln von Lichthupe und Blinker zur Ankündigung der Überholabsicht greift, muss man befürchten, dass der LSBler vor einem sich genötigt fühlt (trotz des Abstands, das können viele ja nicht richtig einschätzen), zu den :nolimit: rennt und dort die Story vom bösen Drängler erzählt.

 

Und ruckzuck sieht man sich einem Strafprozess ausgesetzt, der von dem Leitmotiv dominiert wird: "Warum sollte der Anzeigensteller den anderen anzeigen, wenn er nicht tatsächlich genötigt worden wäre." Diese Denkweise ist im Übrigen eine dreiste Präjudizierung, die in eklatantem Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht. :P

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@grufti:

Lieber Goose,

das behaupte ich doch gar nicht. Ist meine Annahme richtig, daß der Sichereheitsabstand nur für den Fall da ist, daß mein Vordermann eine Vollbremsung hinlegt?

Nein, der Sicherheitsabstand ist immer dann von Bedeutung, wenn der Vordermann früher und stärker bremst als du.

 

@m3: Ich denke nicht, daß du es verstehen willst. In wie weit wer von uns ein Unerfahrener und Theoretiker ist, lasse ich hier dann doch mal dahingestellt.

Nur als Denkanstoß: Kann es nicht sein, daß in deiner Theorie der Sicherheitsabstand nicht erforderlich ist, du in der Praxis bisher jedoch immer Glück hattest?

 

Gruß

Goose

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Und wenn man dann zu den (bei 1/2-Tachoabstand) erlaubten Mitteln von Lichthupe und Blinker zur Ankündigung der Überholabsicht greift, muss man befürchten, dass der LSBler vor einem sich genötigt fühlt (trotz des Abstands, das können viele ja nicht richtig einschätzen), zu den :D rennt und dort die Story vom bösen Drängler erzählt.

 

Und ruckzuck sieht man sich einem Strafprozess ausgesetzt, der von dem Leitmotiv dominiert wird: "Warum sollte der Anzeigensteller den anderen anzeigen, wenn er nicht tatsächlich genötigt worden wäre." Diese Denkweise ist im Übrigen eine dreiste Präjudizierung, die in eklatantem Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht. ;)

 

So ist es! :D

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Mit Erstaunen stelle ich fest, daß es hier Leute gibt, die die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einhalten und sogar befürworten. Nun gut, das ist Demokratie.

 

Die Demokratie erlaubt mir auch die Regeln in Frage zu stellen. Nicht im Sinne von einfach dagegen sein, sondern zu verlangen, daß die Regeln getestet werden.

 

Jeder kann sehen daß der Verkehr auf den Autobahnen nicht nach diesen Regeln abläuft. Ich verlange deshalb, daß man auf einer vielbefahrenen Autobahnstrecke von ca 10 km ein Test durchgeführt wird, der alle VTs auf allen Spuren zwingt die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten. (Große Informationstafeln viele Meßpunkte, alle VTs müssen wissen, daß diesmal nicht nur die linke Spur an ein- oder zwei Stellen überwacht wird sondern lückenlos alle )

 

Wenn dann der Verkehr nicht zum Totalstau führt werde ich mich den Abstandsbefürwortern anschließen.

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Als Neuling in diesem Forum finde ich diese Diskussionen äußerst erfrischend :D

 

Wer hier über Abstand redet hat allerdings noch nicht erlebt, wie einem bewußt mit Abstand fahrendem VT nach einem scharfen Bremsmanöver 4 LKWs von hinten nachschieben, die den nötigen Abstand eben nicht eingehalten haben. Einer hatte gerade zum Überholen angesetzt so dass sich alle quer und ineinander verschoben haben.

Dieses Erlebnis dem Tode knapp und unversehrt entkommen zu sein hat mich nur noch bestärkt - trotz schnellem Sportwagen - immer auf Abstand zu fahren. OK, seine Überholabsicht muss man irgendwie kenntlich machen und manchmal ist das schwierig, aber ich will heil von A nach B kommen und der Rest ist mir egal.

 

Noch als Info, die auch sicherlich hierher durchgedrungen ist: Autofahren und speziell das Gasgeben wird direkt von dem ältesten Hirnteil, dem Stammhirn, gesteuert. Das kann auch am schnellsten reagieren. Das erklärt doch einige Reaktionen :D

Also: Hirn einschalten beim Autofahren - egal wie schnell man unterwegs ist …

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@goose: nochmals: es gibt keinen pauschal richtigen Abstand. Ich habe es in div. Beispielen dargelegt. Nicht umsonst nennt die Straßenverkehrordnung zum Thema Abstand §4.1 keinen definierten Abstand. Geht auch nicht. Das solltest Du mal verstehen. Nur die Abzockbranche benötigt einen hinkonstruierten richtigen Abstand. Früher hat die allgemeine Faustregel Halber-Tacho als reine Empfehlung (7. Sinn usw.) vollkommen ausgereicht. Für die Abzockbranche war das natürlich nicht griffig genug und man brauchte Rechtssicherheit für einen überprüfbaren Abstand. In der Fachliteratur wird vom 0,6, vom 0,8 und vom 1,5 Sekundenabstand gesprochen. Die Ausgangsbasis hinkt hier aber schon zweierlei: es wird pauschal von der gleichen Bremsleistung ausgegangen und schlimmer: die hier mehrfach erwähnte Vorausschau wird nicht berücksichtigt. Egal, man brauchte konkrete Zahlen für die Abstandsahndung, so kann nun nachweislich abgezockt werden, inzwischen geht mit bei "üblichen" 3/10 zu Fuß, selbst wenn ein semislickbereifter Sportwagen einen holzbereifen Trommelbremsen-Käfer vor sich hatte...und eine riesen Sicherheitsmarge hatte.

 

Übrigens: ich recherchiere nun selbst in der Geschichte der Abstandüberwachung. Ich hatte hier zur Abstandhistorie ein Thread eröffnet, keine Resonanz. Laut meinen Quellen gab es die ersten Brücken-Videoabstandüberwachung 1988. Interessant wären auch die Entwicklungen zum Thema Abstand im Bußgeldkatolog, genauso die juristische Seite, wann erstmalig versucht wurde den Abstand zu definieren. Velleicht kannst Du mal bei Gelegenheit in der Polizeischulbibliothek stöbern...

Den entsprechenden Thread erneuere ich nachher.

Nebenbei: Glück dem Tüchtigen. Glück kann man immer gebrauchen. Aber ganz rational gesehen, zig Millionen Vordermänner, daß ist kein Gambling.

:D

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Und wenn man dann zu den (bei 1/2-Tachoabstand) erlaubten Mitteln von Lichthupe und Blinker zur Ankündigung der Überholabsicht greift, muss man befürchten, dass der LSBler vor einem sich genötigt fühlt (trotz des Abstands, das können viele ja nicht richtig einschätzen), zu den :D rennt und dort die Story vom bösen Drängler erzählt.

 

Und ruckzuck sieht man sich einem Strafprozess ausgesetzt, der von dem Leitmotiv dominiert wird: "Warum sollte der Anzeigensteller den anderen anzeigen, wenn er nicht tatsächlich genötigt worden wäre." Diese Denkweise ist im Übrigen eine dreiste Präjudizierung, die in eklatantem Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht. :heul:

 

So ist es! ;)

Unsinn! Wenn es so waere, stuenden taeglich tausende von Autofahrern vor Gericht.... Ich denke, dass es eher die Ausnahme ist, wenn jemand eine Anzeige macht, und in dem beschriebenen "Fall" duerfte es die eher sehr, sehr seltene Ausnahme sein!

 

...die hier mehrfach erwähnte Vorausschau wird nicht berücksichtigt.
Sie darf auch gar nicht beruecksichtigt werden, weil sie sonst zwingend immer vorhanden sein muesste. Wer will/kann das garantieren? :D
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Und wenn man dann zu den (bei 1/2-Tachoabstand) erlaubten Mitteln von Lichthupe und Blinker zur Ankündigung der Überholabsicht greift, muss man befürchten, dass der LSBler vor einem sich genötigt fühlt (trotz des Abstands, das können viele ja nicht richtig einschätzen), zu den ;) rennt und dort die Story vom bösen Drängler erzählt.

 

Und ruckzuck sieht man sich einem Strafprozess ausgesetzt, der von dem Leitmotiv dominiert wird: "Warum sollte der Anzeigensteller den anderen anzeigen, wenn er nicht tatsächlich genötigt worden wäre." Diese Denkweise ist im Übrigen eine dreiste Präjudizierung, die in eklatantem Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht. :)

 

So ist es! :heul:

Unsinn! Wenn es so waere, stuenden taeglich tausende von Autofahrern vor Gericht.... Ich denke, dass es eher die Ausnahme ist, wenn jemand eine Anzeige macht, und in dem beschriebenen "Fall" duerfte es die eher sehr, sehr seltene Ausnahme sein!

 

Ach ja, ich vergass: Ein "Einzelfall"... :D

Es geht nicht um die Anzahl derer, die vor Gericht stehen müssen, sondern um diejenigen VTs, die besagter Präjudizierung ausgesetzt sind. :D

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Eie gesagt werde ich den Rechtsweg gegen den Bußgeldbescheid beschreiten. Mein Rechtsanwalt hat das VIDEO nun angefordert.

 

Ich glaube, daß gegenüber allen anderen Verstößen bei diesen Abstandsmessungen ein qualitativer Unterschied besteht. Das aufgenommene VIDEO zeigt durch betrachten eindeutig erkennbar) mindestens 10 VTs die gegen die Abstandsregeln verstossen(Kolonne Lastwagen auf der rechten Spur, Mittelspur extrem ein Fahrzeug hinter einem Lastwagen, das erst kurz vor der Brücke zu sehen war-trotz leuchtend blauer Farbe- ohne das Kennzeichen überhaupt zu sehen).

 

Aber es wird nur einer davon herausgepickt.

 

Das ist im Gegensatz zu anderen Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, rote Ampel übersehen,Falschparken etc.. Dort werden alle die an diesem Überwachungspunkt erwischt werden bestraft.

 

Ich glaube, daß hier der Gleichbehandlungsgrundsatz wie er im Grundgesetz garantiert ist verletzt wird.

 

Was meinen die Profijuristen zu dieser Argumentation?

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Ich glaube, daß hier der Gleichbehandlungsgrundsatz wie er im Grundgesetz garantiert ist verletzt wird.

 

Was meinen die Profijuristen zu dieser Argumentation?

Gibt es auch Amateurjuristen? :D:D

 

Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht!

 

Wen sich die Beamten schnappen, um ihn zu kontrollieren, liegt grundsätzlich im Ermessen der Beamten. Wie sollen sie denn alle auf einmal anhalten.

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@m3:

@goose: nochmals: es gibt keinen pauschal richtigen Abstand.
Es gibt jedoch einen Mindestabstand, den man nicht unterschreiten darf, um eine Gefährdung der anderen, soweit es möglich ist, auszuschließen. Wie will man es denn anders regeln? Einen Abstand für jeden Einzelfall vorschreiben, in dem der Autofahrer dann prüfen muss, wie die Voraussicht des Vorausfahrenden, seine Bremsen im Vergleich zu den eigenen und alle anderen Faktoren sich v erhalten? Das ist doch albern......

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Du willst es nicht verstehen. :D

 

"Es gibt jedoch einen Mindestabstand, den man nicht unterschreiten darf, um eine Gefährdung der anderen, soweit es möglich ist, auszuschließen. "

 

Und täglich passieren Unfälle, obwohl dieser Sicherheitsabstand eingehalten wurde. Weil die Leute hinter dem Steuer mit dem Handy spielen oder übermüdet oder sonstwas sind. Da nützen auch die Abstandskontrollen nichts. Die Menschen im Straßenverkehr unterscheiden sich individuell (nicht nur bzgl. der Reaktionsgeschwindigkeit, sondern dazu zählen unter anderem Eigenverantwortung, Fahrerfahrung). Einige Eigenschaften lassen sich unmöglich in Zahlen erfassen, um damit die gerechte Strafe zu bestimmen. Deshalb auch nur der von m3 zitierte Absatz im Gesetzestext. Auffahrunfälle gab es schon immer und wird es auch immer geben, da helfen Abstandsmessungen auch nicht, dies zu verhindern.

 

Die Diskussion von der Ursache des langandauernden, verwertbaren Abstandverstoßes will ich hier erst gar nicht wieder anheizen, sie zeigt aber in meinen Augen, dass der eigenverantwortliche, erfahrene Autofahrer rigoros mit den Abstandsmessungen bestraft wird.

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Fraglich ist, wer hier was nicht begreifen will.

Natürlich passieren täglich Unfälle, Abstand ist ja nicht die einzige Unfallursache. Aber wie viele Unfälle passieren denn, die sich durch einen ausreichenden Abstand vermeiden lassen würden?

 

Gruß

Goose

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Was ist denn das jetzt wieder für eine plumpe Ablenkung? Es geht um Abstandsmessungen und die ungerechten, willkürlich gesetzten Strafen. Es werden täglich auf deutschen Autobahnen zig Abstands"verstöße" dokumentiert, die zum einen keine Unfälle verhindern und zum anderen der Verstoß auch nicht zu einem Unfall führt. Und diese Zahl der dadurch unschuldig bestraften ist mit absoluter Sicherheit exorbitant höher als die Zahl der Unfälle, die "sich durch einen ausreichenden Abstand vermeiden lassen würden"!

 

Kennst du die Gibbs-Helmholtz-Gleichung? Wenn ja, kannst du übertragen auf meinen letzten Post dir verdeutlichen, was tatsächlich so ungerecht ist, wenn man sich ansieht, wann eine Reaktion freiwillig abläuft (exergon ist) - d.h. es zum Unfall kommt!

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die "Ablenkung" erfolgte auf deinen Einwurf, daß es trotz der Abstandsregelung noch Unfälle gibt.

 

Ich denke, der Sinn und Zweck dieser Vorschriften wurde hier schon mehrfach ausführlich dargelegt, eine weitere Diskussion wird auch in Jahren nicht zu einem Ergebnis führen.

 

Gruß

Goose

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eine weitere Diskussion wird auch in Jahren nicht zu einem Ergebnis führen.

ich habe nichts anderes erwartet, @goose. Wie immer beharrlich die Theorie verteidigend bis zum Untergang. Aber auch Dir wird irgendwann mal die Einsicht kommen :D .

 

@hawethie: Danke für die Blumen und Ernennung! :D:)

 

harryb schrieb:

...die hier mehrfach erwähnte Vorausschau wird nicht berücksichtigt.

Sie darf auch gar nicht beruecksichtigt werden, weil sie sonst zwingend immer vorhanden sein muesste. Wer will/kann das garantieren?

Rede ich gegen eine Wand? §4.1 deckt doch auch die VT ohne Vorausschau ab. Wer blind ist oder sein möchte, der soll entsprechend seinen Abstand einfach nach §4.1 wählen. Dies kann auch ein 10/10 Abstand und für Dich als wolkenformationsbeobachtender VT sogar 100/10 Abstand bedeuten :o , auch für Sicherheitsfetischisten, die eine xx-fache Sicherheit benötigen :) .

Gute Nacht!

 

@grufti: aus eigener Erfahrung muß ich hier leider den Cops recht geben. Dein "Verstoss" wird gewertet, da kann um Dich auch nachweislich die Welt untergehen, Du bist der Mops :heul: .

;)

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Ich glaube, daß hier der Gleichbehandlungsgrundsatz wie er im Grundgesetz garantiert ist verletzt wird.

 

Was meinen die Profijuristen zu dieser Argumentation?

Gibt es auch Amateurjuristen? :blink::geil:

 

Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht!

 

Wen sich die Beamten schnappen, um ihn zu kontrollieren, liegt grundsätzlich im Ermessen der Beamten. Wie sollen sie denn alle auf einmal anhalten.

Nach mehreren Semestern BGB/ HGB im Rahmen eines Maschinenbaustudiums und nachfolgendem Wirtschaftswissenschaftlichen Aufbaustudiums mit einigen Klausuren und Prüfungen halte ich mich für einen Amateurjuristen. Aber vielleicht liest ja ein Volljurist mit?

 

Zu der Frage ob die Beamten alle anhalten sollen kann ich nur sagen, daß ich nicht angehalten wurde, daß bei der Messung niemand angehalten wurde aber daß es ein Video gibt auf dem mindestens 10 VTs mit zu geringem Abstand fahren.

 

Ich weiß nicht ob unser Palaver hier zu Erkenntnissen führt. Vielleicht sollten alle mal mitteilen, wo derartige Messungen beobachtet wurden.

 

Außerdem hätte ich gerne eine Unfallstatistik, über Unfälle wegen zu geringem Abstand - eventuell detailliert wieviele davon auf der Überholspur.

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Ach ja, ich vergass: Ein "Einzelfall"... :kopfschuettel:

Es geht nicht um die Anzahl derer, die vor Gericht stehen müssen, sondern um diejenigen VTs, die besagter Präjudizierung ausgesetzt sind. :blink:

Aehhh - wie meinen? :mecker: Es geht also darum, dass viele meinen, andere VT anzeigen zu muessen/koennen/wollen, es aber letztendlich doch nicht tun? Wo liegt das Problem? :wacko:
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Vielleicht sollten alle mal mitteilen, wo derartige Messungen beobachtet wurden.

 

Außerdem hätte ich gerne eine Unfallstatistik, über Unfälle wegen zu geringem Abstand - eventuell detailliert wieviele davon auf der Überholspur.

zu 1.) meinst Du Messungen, bei denen nur "Einer" rausgepickt wurde oder generell Abstandsmessungen?

zu 2.) gibt es. Solche Auswertungen können von den Behörden gefahren werden. Die Unfallursachen sind klassizifiert, z. B. ungenügender Sicherheitsabstand (14), wenn nicht bekannt ist oder unklar ist, dann wird sehr oft "anderer Fehler beim Fahrzeugführer" (49) eingetragen. Sprich, Penner knallt trotz 100fachem Sicherheitsabstand auf Stauende. Letzendlich ist die Unfallursachenbestimmung oft schwammig/rudimentär.

Der "Abstand" wird irgendwie auch in der allgemein zugänglichen Unfallstatistik aufgeführt sein (destatis.de), hatten hierüber schon Threads. Es gibt auch spezielle Untersuchung über das Unfallgeschehen auf Autobahnen, vielleicht stelle ich die Tage hierzu etwas rein.

:kopfschuettel:

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Woher weißt du denn dann, ob nicht auch die anderen Verstöße, wenn sie denn verfolgbar sind, verfolgt wurden?

 

Gruß

Goose

 

Ich habe mir doch das Video vorführen lassen und daher weiß ich, daß nur die linke von 3 Spurenn überwacht wurde d.h.

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Woher weißt du denn dann, ob nicht auch die anderen Verstöße, wenn sie denn verfolgbar sind, verfolgt wurden?

Ich habe mir doch das Video vorführen lassen und daher weiß ich, daß nur die linke von 3 Spurenn überwacht wurde d.h.

Wir brauchen also mehr Überwachung oder wie ist diese Aussage zu interpretieren? :kopfschuettel:

 

Ich bin gestern mit 60 km/h durch den Ort gerasst und wurde nicht belangt. Ist das ungerecht und willkürlich?

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Woher weißt du denn dann, ob nicht auch die anderen Verstöße, wenn sie denn verfolgbar sind, verfolgt wurden?

 

Gruß

Goose

 

Ich habe mir doch das Video vorführen lassen und daher weiß ich, daß nur die linke von 3 Spurenn überwacht wurde d.h.

Also konnten die anderen Verstöße nicht verfolgt werden. Deiner dagegen kann geahndet werden. Das ist rechtlich völlig OK

 

Gruß

Goose

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Kennst du die Gibbs-Helmholtz-Gleichung? Wenn ja, kannst du übertragen auf meinen letzten Post dir verdeutlichen, was tatsächlich so ungerecht ist, wenn man sich ansieht, wann eine Reaktion freiwillig abläuft (exergon ist) - d.h. es zum Unfall kommt!

:kopfschuettel: ...und Delta S ist das Chaos auf der Autobahn...?? :mecker:

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Woher weißt du denn dann, ob nicht auch die anderen Verstöße, wenn sie denn verfolgbar sind, verfolgt wurden?

 

Gruß

Goose

 

Ich habe mir doch das Video vorführen lassen und daher weiß ich, daß nur die linke von 3 Spurenn überwacht wurde d.h.

Also konnten die anderen Verstöße nicht verfolgt werden. Deiner dagegen kann geahndet werden. Das ist rechtlich völlig OK

 

Gruß

Goose

Ich fahre offensichtlich nicht nur zu schnell, sonder tippe auch zu schnell und darüber auch noch die falschen Tasten Deshalb finde ich mich beim Schreiben heute schon wieder irgendwo im Abseits. Nun werde ich ganz langsam das zuendeschreiben, was ich gestern angefangen habe:

Auf Grund der Fahrbanmarkierungen (je 5m Plus Abstand dazwischen 5m) kann man deutlich sehen, daß alle Lastwagen auf der rechten Spur viel zu dicht fahren. Auf der Mittelspur war ein PKW erst sichtbar kurz vor der Brücke, weil er ganz dicht hinter einem LKW herfuhr (LKW-Fahrer merke: Je dichter Du auffährst umso geringer ist die Chance von einer Brücke auf erwischt zu werden. Am sichersten ist die Mittelspur).

 

Das Video dokumentiert also ca 15 Verkehrsverstöße. Aber nur einer wird herausgepickt. Ich glaube, daß bei sämtlichen Verkehrsüberwachungen die es gibt, dies einmalig ist. Das ist anders als bei einer Verfolgung eines Rasers, bei der die anderen eventuell ebenfalls zu schnell fahrenden als solche nicht erfasst werden oder bei einer Geschwindigkeitskontrolle, bei der alle erfasst werden.

Es geht mir in erster Linie darum den Unfug dierser Abstandsregelung generell zu beseitigen. Deshalb würde ich gerne alle dazu einladen mit schlüssigen Argumenten dies zu erreichen.

 

Was sagen eigentlich ADAC, AVD,ACE, etc.?

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Es wird nur links gemessen, weil dort die Schnelleren fahren und das sind sowieso grundsätzlich die Bösen.

 

Ich verstehe deinen Einwand, habe derart krasse Abstandsverstöße zwischen LKW oder LKW-PKW auch schon häufig gesehen. Kann man allerdings nicht unter "Raser und Drängler" verkaufen. Oder schon mal "Raser drängelte LKW auf den Standstreifen" gelesen? :kopfschuettel:

 

Juristisch hast du keine Chance. Wie schon gesagt es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Ordnungswidrigkeiten müssen auch nicht alle verfolgt werden sondern nur "im pflichtgemäßen Ermessen"

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grufti,

 

auch durch langsameres Schreiben wirds nicht besser!

 

Der LKW-Abstand ( 50 M ) wird sehr wohl überprüft, aber an anderer Stelle!

 

Dann regt sich ein LKW-Fahrer darüber auf, dass die PKW auf dem linken Fahrstreifen zu dicht auffahren und dieses nicht geahndet wird!

 

Willste jetzt ein Justizopfer sein?

 

 

dete

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Das Video dokumentiert also ca 15 Verkehrsverstöße. Aber nur einer wird herausgepickt. Ich glaube, daß bei sämtlichen Verkehrsüberwachungen die es gibt, dies einmalig ist.
Nein, ist es nicht. Es ist manchmal nicht anders machbar. Wie dete schon sagte, wird sich immer einer ungerecht behandelt fühlen, aber es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Du hast keinen Anspruch auf eine Verfolgung der anderen Ordnungswidrigkeiten (sofern diese überhaupt verfolgbar sind), ebenso wenig hast du einen Anspruch darauf, daß deine OWi nicht verfolgt wird.

 

Gruß

Goose

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grufti,

 

auch durch langsameres Schreiben wirds nicht besser!

 

Der LKW-Abstand ( 50 M ) wird sehr wohl überprüft, aber an anderer Stelle!

 

Dann regt sich ein LKW-Fahrer darüber auf, dass die PKW auf dem linken Fahrstreifen zu dicht auffahren und dieses nicht geahndet wird!

 

Willste jetzt ein Justizopfer sein?

 

 

dete

 

 

Kann dete da Recht geben. Die können sich bestimmt gut aufregen :wand:

Bei uns in der Umgebung (Heilbronn) wir der LKW-Abstand auf der A6 und A81 wegen häufigen LKW-Unfällen per Helikopter gemessen und geahndet. Sehr erfolgreich, was sich auch an der Unfallstatistik zeigt. Bin normalerweise kein Überwachungsfan, aber da ich im Rettungsdienst arbeite, müssen ich und meine Kollegen jetzt weniger oft zermatschte LKW-Fahrer auflesen...Also ist hier die Sache ziemlioch eindeutig was an Messung sinnvoll ist und was nicht. Weinger Unfälle bei mehr Verkehrsaufkommen. Sie haben die MEssung eine Zeitlang auch wieder ausgesetzt. Und was ist passiert: innerhalb 1 Woche 3 schwere Unfälle mit mind.2 LKW Und jetzt sag mir einer, dass zu dichtes Auffahren kein Unfallrisiko ist. Das ist zwar ein BEispiel mit LKW´s aber ich denke man kann es auch auf PKW anwenden.

 

P.S. Auch ich bin kein Heiliger und wurde schon "Opfer" einer Abstandsmessung...Und MSB/LSB gehn auch mir aufn Sack :licht:

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Auf Grund der Fahrbanmarkierungen (je 5m Plus Abstand dazwischen 5m) kann man deutlich sehen, daß alle Lastwagen auf der rechten Spur viel zu dicht fahren.

Und schon wird der Abstand wieder größer, denn die Striche sind auf BAB 6 Meter lang und der Abstand zwischen ihnen 12 Meter.

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Und schon wird der Abstand wieder größer, denn die Striche sind auf BAB 6 Meter lang und der Abstand zwischen ihnen 12 Meter.

 

Echt? :wand: Das war mir auch neu. Dachte es sind 5 MEter pro Strich. Naja ab ner gewissen Geschwindigkeit werden die subjektiv eh immer kürzer und kürzer :licht:

 

Und das sieht man mal wieder auch hier kann man noch was lernen.

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Auf Grund der Fahrbanmarkierungen (je 5m Plus Abstand dazwischen 5m) kann man deutlich sehen, daß alle Lastwagen auf der rechten Spur viel zu dicht fahren.

Und schon wird der Abstand wieder größer, denn die Striche sind auf BAB 6 Meter lang und der Abstand zwischen ihnen 12 Meter.

 

Ich habe heute auf der BAB versucht die Abstände einzuschätzen. Wenn es stimmt, daß die Stangen einen Abstand von 50 m haben, dann habe ich etwa 5 Striche gezählt. Bei 6+12 = 18 m wären es nicht einmal 3 Striche.

Wo kann man die genauen Maße finden?

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Ich hab mal ein bisschen im Internet geetöbert. Anscheinend waren die Fahrbahnmarkierungen bis einschließlich 1990 ganze 9 Meter lang mit 9 meter Abstand dazwischen.

 

Die Neuen sind in der Tat 3 Meter kürzer also nur noch 6m. die 3 Meter die fehlen fließen in den Zwischenraum, der ist jetzt also 12m Meter lang.

 

Die 5 Striche ich weiß nicht. Hast dich vielleicht verzählt.

 

mal angenommen du zählst so : I- - - - -I von Pfosten zu Pfosten hast du mit den alten Markierungen 81m zwischen 2 Pfosten. Nach der neuen Markierung 78m

Beides etwas viel für die 50m zwischen Pfosten. Oder sind die auf der Autobahn weiter auseinander. Net das ich wüsste oder?

 

Lg Supermirtan

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Die Antwort findest du in den Richtlinien ur Markierung von Straßen.

 

Online habe ich leider dazu nichts gefunden. Vielleicht hat Goose ja eine Quelle oder zumindest den Text.

 

Edit:

Mal Wiki

Auf Autobahnen [bearbeiten]Leitlinie [bearbeiten]Die Leitlinien auf Autobahnen dient der Separation der einzelnen Fahrspuren, und darf fast immer überfahren werden. Bei den meisten deutschen (österreichischen, ungarischen, griechischen, spanischen, kroatischen, schweizer) Autobahnen sind diese 6 Meter lang und die Abstände 12 Meter. Allerdings gibt es noch einige alte Markierungen, wobei bei diesen die Linie 9 Meter lang ist, genauso wie die Abstände dazwischen. Im Ausland und auf anderen Straßen sind diese Markierungen kürzer, z.B. in Stadtstraßen in Deutschland 3 Meter, wie der Abstand dazwischen.

 

In Frankreich, den Niederlanden und Belgien sind die Leitlinien der Autobahn 3 Meter, die Abstände 9 Meter lang.

 

In Italien sind die Leitlinien der Autobahn 4 Meter, die Abstände dazwischen 8 Meter lang.

 

Quelle

 

Edit2:

http://www.bauwesen.fh-kiel.de/Fbb/INST/st..._Markierung.htm

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Die Richtlinie zur Markierung von Straßen (RMS) hast du ja schon eingestellt, hierauf wird in der VwV zu § 42(6) StVO (Zeichen 340, Leitlinie) verwiesen.

Auf der BAB folgt somit ein 6-Meter Strich einer 12-Meter Lücke.

 

Gruß

Goose

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Zunächst DANKE für die Richtlinien links.

 

Nun ein Überholszenario

 

Annahmen:

1. alle VTs befolgen die 1/2 Tacho Abstandsregel

2. Zweispurige AB

3. Rechte Spur fährt 100 kmh

3. Linke Spur fährt einFahrzeug (F1) mit 144 kmh (=40 Meter pro Sekunde)

4. Ein Fahrzeug (F2) nähert sich bis auf halben Tachoabstand von F1 (=72 m)

5. Die Reisegeschwindigkeit von F2 beträgt 180 kmh ( =50 m/sek).

6. Der Spurwechsel von F1 dauert 2 Sekunden

7. Die Zeit bis F2 beginnt zu beschleunigen dauer 1 Sekunde

8 F2 beschleunigt zunächst linear , nähert sich aber dann asymptotisch seiner Zielgeschwindigeit an

 

9. Dauer der Beschleunigung von 144 auf 180 kmh = 10 Sek.

 

Wie lange dauert der Überholvorgang von F2 (d.h. welche freie Fahrstrecke muß vor F1 existieren, damit F1 bei diesem Überholvorgang nicht abbremsen muß)?

 

Durchschnittsgeschwindigkeit während der Beschleunigungsphase 162 kmh (= 45 m/sek)

 

Zurückgelegte Entfernungen währen der Beschleunigungsphase:

 

F1: 10 sek + 2 sek Spurwechsel + 1 sek Reaktionszeit = 13 sek x 40 m/sek = 520 m

F2: 10 sek x 45 m/sek = 450 m

 

D.h. das Fahrzeug F2 hat noch 144 m Überholweg vor sich.

 

Da F2 10 m/sek mehr zurücklegt als F1 dauert dieser Überholvorgang weitere 14,4 sek

 

In dieser Zeit legt F1 weiteren 14,4 x 40 = 576 m zurück .

 

Der gesamte Überholweg beträgt damit etwa 1100 m .

 

Wie findet Ihr dieses Szenario?

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  • 3 weeks later...

@goose: etwas für Dich: "Der Sicherheitsabstand - Ein trügerische Sicherheit" von Dipl.-Ing. Michael Rohm, ureko-Spiegel 01/2000. Das Ingenieur-Bürö Schimmelpfennig+Becke hat eine Diplomarbeit zu diesem Theam betreut:

Bei der Untersuchung kristallisierte sich heraus, daß es kaum möglich ist, einen allgemein gültigen Sicherheitsabstand zu definieren, da die Verkehrssituationen zu unterschiedlich sind.Welch wahren Worte! Bei Fälle ohne Sicht mit Hindernis vor dem Vordermann sollte sogar ein 2,5sec-Abstand eingehalten werden.

:lesen:

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Zu den Abständen,wenn sich alle halbwegs an die Mindestabstände halten würden,und die die der Ansicht sind die Hälfte reicht und sich reindrängeln sich auch daran halten würden,könnte der Verkehr flüssiger fliessen und mehr Autos in der gleichen Zeit durchgeschleusst werden.Aber was ist die Realität?Jemand lässt vor sich Luft um das Auto langsam aber gleichmässig rollen zu lassen,promt kommt ein Trottel der die Lücke verkleinert und den Hintermann der vorher schön die Geschwindigkeitswechsel mit der Lücke abpuffern konnte wird gezwungen zu bremsen.Dessen Hintermann noch mehr und irgendwo muß einer bis zum Stillstand abbremsen und schon haben wir den Stau,wegen einem der meinte sich reindrängeln zu müssen.

stimmt... und was lernen wir daraus? dass die verkehrsregeln an den staus schuld sind, weil sich keiner mehr traut den abstand kurzzeitig zu unterschreiten. sonst könnte man den abstand langsam aber sicher wieder vergrößern und es hätte keine auswirkungen

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Das Ingenieur-Bürö Schimmelpfennig+Becke hat eine Diplomarbeit zu diesem Theam betreut:

Gott Agathe... bitte nicht diese Totalversager.... von denen habe ich auch schon einiges hören und leider auch lesen dürfen => Gutachter ist nicht gleich Gutachter. Und es gibt auch offenkundig genug Leute dieser Zunft, die absolut keine Ahnung von dem haben, was sie da begutachten dürften.

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Ich verstehe jetzt aber nicht, was an der Aussage, dass es keinen allgemeingültigen Sicherheitsabstand gibt, weil die Verkehrssituationen zu verschieden sind, so sonderlich schlimm bzw. falsch sein soll!

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Die Frage ist doch, was man aus dieser Aussage macht. Reduziert man nun den Abstand, um sich ggf. in vermeidbare Gefahrensituationen zu begeben oder maximiert man den Abstand, um eben solche Situationen zu vermeiden?

 

Somit sollte man den vorgegebenen Abstand ja auch als Mindestabstand betrachten, der zumeist sicher noch gewisse Sicherheitsreserven beinhaltet. Warum sollte man diese aufgeben?

 

Gruß

Goose

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