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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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mt2 Geschrieben: Heute, 15:29

No comment

Zustimmung, :whistle:

Nun habe ich eine Frage.

Liegt es am Staat und deren gesetze,oder an den ausfuehrenden Beamten denen diese art von personen untersuchung gestattet und Staatlich abgesegnet wird?

Willkuerliche Personenkontrolle,Fahrzeug kontrolle/ und was sonst noch kontroliert wird grenzt fast an einen Polizeistaat :whistling:

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Von bayerischen Verhältnissen:

 

Sueddeutsche I

 

Sueddeutsche II

 

No comment

 

 

...die Vorhaut des Penis zurückziehen..

mmh?!

 

Beamte tauchten vor seiner Wohnungstüre auf, sechs Mann, Pistole im Anschlag,

mmh?!

Durchsuchung muss einen Grund haben... einen der einen Richter überzeugt... und Pistole im Anschlag ?!

 

 

war der Eintrag im Polizeicomputer: Dass irgendwann einmal gegen Bäumler wegen des Besitzes von Drogen ermittelt worden war.

mmh..?!

Nun bin ich kein Datenspeicherungsfachwissenmensch und weiß nicht warum das Verfahren eingestellt wurde... bei Unschuldigen jedoch können Daten nicht gespeichert werden und wenn ein Verfahren, aus anderen Gründen eingestellt wurde, ist man nicht unbedingt unschuldig...

 

Zwei Streifenbeamte steuern auf ihn zu. Polizei. Ausweiskontrolle. Doch den Ausweis hatte Bäumler nicht dabei. Also mit aufs Revier in der Altstadt, die Identität überprüfen.

mmh..?!

Ist das das mildeste?

Warum wurde nicht vor Ort die IDF erfragt / festgestellt?

 

eine intensive Personenkontrolle: Komplett ausziehen in der Haftzelle, Po aufspreizen, die Vorhaut am Penis zurückziehen.

mmh..?!

einfach so?

Präventiv?

ohne Straftatverdacht?

Wegen eines Eintrages im Computer?

 

..mmh... bisschen too much...

 

"Ich wollte einen Anwalt anrufen, das durfte ich nicht

Wobei das hingegen nicht (unbedingt) zu beanstanden wäre...

 

In seiner ohnmächtigen Wut beschimpfte er die Beamten als "Staatsbimbos", was ihm eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung

Wut = Verständlich

Beleidigung = nicht verständlich

Anzeige = die Folge

 

Ein Beamter habe ausgesagt, diese Art der Kontrolle sei üblich: "Das machen wir immer so."

Wir nicht!!

 

und stellte den wegen Beamtenbeleidigung angeklagten Bäumler straffrei.

meiner Meinung nach falsch... aber vielleicht trotzdem verständlich...

 

Reicht das für einen dringenden Tatverdacht aus?

Dringender Tatverdacht ist überhaupt nicht notwendig... aber eine begründeter einfacher Tatverdacht sollte schon vorliegen, um so in die "Kontrolltiefe" zu gelangen. Das Verhalten jedoch reicht für eine "einfache Kontrolle" allemal...

 

Ob Bäumler tatsächlich Drogen konsumierte,

Warum auch? Konsum ist nicht strafbar.

Und von Drogentesten (auch zur Entlastung) wird doch fleißig im Internet abgeraten.

 

Plötzlich packte ihn ein Mann mit festem Griff an der Kehle und schrie: "Spuck's aus!"

Halte ich selbst bei dringendem Tatverdacht für eine "ungünstige" Herangehensweise.

 

Rest: wie oben!

 

 

Liegt es am Staat und deren gesetze,oder an den ausfuehrenden Beamten denen diese art von personen untersuchung gestattet und Staatlich abgesegnet wird?

Willkuerliche Personenkontrolle,Fahrzeug kontrolle/ und was sonst noch kontroliert wird grenzt fast an einen Polizeistaat

 

Weder noch

 

Weder der Staat

noch die Gesetze

 

erlauben solches Verhalten

 

zumindest nicht ohne die geeigneten Verdachtsmomente unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

 

 

wobei

 

es willkürliche Kontrollen gibt (erlaubt gibt) - aber nicht in einer solchen "Tiefe"

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Durchsuchung muss einen Grund haben... einen der einen Richter überzeugt... und Pistole im Anschlag ?!

Mit dem Totschlagargument GiV klappt dies auch ohne Richter oder StA.

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Zwei Streifenbeamte steuern auf ihn zu. Polizei. Ausweiskontrolle. Doch den Ausweis hatte Bäumler nicht dabei. Also mit aufs Revier in der Altstadt, die Identität überprüfen.

mmh..?!

Ist das das mildeste?

Warum wurde nicht vor Ort die IDF erfragt / festgestellt?

Wenn er sich nicht ausweisen kann? Was überprüfst Du dann? Richtig: lediglich mündliche Angaben. Die aber nicht stimmen bzw. auf diese Person zutreffen müssen.

Ich nehme auch nicht jeden mit, der sich nicht ausweisen kann. Vielfach reicht eine Überprüfung der mündlichen Angaben via Funk aus. Es gehört IMO halt etwas Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl dazu. Und WENN es denn einmal doch nicht zutreffen sollte, tja, dann hab ich halt Pech gehabt. Aber bei manchen Leuten bin ich auch kompromißlos. Hängt halt davon ab, was vorliegt und worum es geht.

 

Mit dem Totschlagargument GiV klappt dies auch ohne Richter oder StA.

Stimmt im Prinzip. Aber Art und Umfang der Durchsuchung muß ich trotzdem begründen können. GiV bietet mir nicht die Möglichkeit, ohne entsprechende Gründe alles zu tun.

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Durchsuchung muss einen Grund haben... einen der einen Richter überzeugt... und Pistole im Anschlag ?!

Mit dem Totschlagargument GiV klappt dies auch ohne Richter oder StA.

 

Jein... es kann klappen... jedoch ist das nicht "so einfach" und wenn 6 Mann Zeit haben sich zu sammeln, dann muss auch die Zeit für einen Anruf beim Richter drinne gewesen sein...

 

Ich nehme auch nicht jeden mit, der sich nicht ausweisen kann. Vielfach reicht eine Überprüfung der mündlichen Angaben via Funk aus. Es gehört IMO halt etwas Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl dazu. Und WENN es denn einmal doch nicht zutreffen sollte, tja, dann hab ich halt Pech gehabt. Aber bei manchen Leuten bin ich auch kompromißlos. Hängt halt davon ab, was vorliegt und worum es geht.

 

Und ich schätzte, dass hier das Fingerspitzengefühl nicht da war.

Ich schätze, dass da bei KEIN AUSWEIS ein Handlungsmuster abläuft.

 

und ich gebe zu: früher war das so.

Die Zeiten haben sich aber geändert.

 

Und das ist gut so.

 

(sagte doch hier neulich einer, dass die Polizei vor 30 Jahren netter war... ich seh das wohl anders...)

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Wut = Verständlich

Beleidigung = nicht verständlich

Anzeige = die Folge

 

ist es denn verständlich, wenn ein Polizist Wut hat und eine andere Person schlägt?

 

da schreibst Du, es ist verständlich, denn Polizisten sind auch nur Menschen und dürfen auf Beleidigungen die sie den ganzen Tag erdulden müssen so reagieren

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... bei Unschuldigen jedoch können Daten nicht gespeichert werden ....

 

 

Da verwechselt Du was!!

 

Zwischen "können" und "dürfen" ist ein himmelhoher Unterschied.

 

Um den sich aber - vielfach belegt - die Behörden einen Sch..ss kümmern.

 

Denn sie "können" natürlich, bzw. "wollen" sie, auch dann, wenn sie gar nicht "dürfen".....

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Durchsuchung muss einen Grund haben... einen der einen Richter überzeugt... und Pistole im Anschlag ?!

Mit dem Totschlagargument GiV klappt dies auch ohne Richter oder StA.

 

Jein... es kann klappen... jedoch ist das nicht "so einfach" und wenn 6 Mann Zeit haben sich zu sammeln, dann muss auch die Zeit für einen Anruf beim Richter drinne gewesen sein...

Wie wir wissen gibt es i verschiedenen Regionen einen solchen Notdienst offensichtlich nicht. NRW lässt grüßen.

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Tja, einige Gerichte haben eine falsche Arbeitsmoral. Schrechtlich für effektiven Rechtsschutz unser Bürger. Da die Gerichte nicht eigenverantworlich handeln muss ein Gestz her und mit deutliche Sanktionen, wenn da dann Trotzentscheidungen getroffen wird. Unabhängige Gerichte heißt nicht, am Volk und Land vorbei zu leben!

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Wie wir wissen gibt es i verschiedenen Regionen einen solchen Notdienst offensichtlich nicht. NRW lässt grüßen.

NRW hat mittlerweile einen richterlichen Notdienst.

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Blaulicht Geschrieben: Heute, 15:42

ZITAT(Billy Joe @ 07.05.2012, 16:09)

Liegt es am Staat und deren gesetze,oder an den ausfuehrenden Beamten denen diese art von personen untersuchung gestattet und Staatlich abgesegnet wird?

Willkuerliche Personenkontrolle,Fahrzeug kontrolle/ und was sonst noch kontroliert wird grenzt fast an einen Polizeistaat

Weder noch

 

Weder der Staat

noch die Gesetze

 

erlauben solches Verhalten

 

zumindest nicht ohne die geeigneten Verdachtsmomente unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

 

 

wobei

 

es willkürliche Kontrollen gibt (erlaubt gibt) - aber nicht in einer solchen "Tiefe"

 

Somit nicht verboten,aber auch nicht vom Staat sanktioniert,und somit in einer Grauen Zone.Geht Er der :sneaky: etwas zu weit kann er angeklagt werden,irgendwie wird man den :blink: dann fuer die angebliche uebertretung vors gericht schleppen,eine klare anweissung gibt es dann anscheinend nicht in der BRD,und wer bestimmt die "Tiefe" der kontrolle ? Der Cop? der Kontrolierte? oder der Rechtsanwalt? wie geschrieben "Graue Zone"

 

Jedenfalls wuerde bei uns weder eine Willkuerliche Personenkontrolle/Fahrzeug kontrolle eingeleitet,auch bin ich in meinem ganzen leben noch nie von einem :vogelzeig: nach ausweisspapieren gefragt worden,wahlloses kontrolieren ist bei uns nicht erlaubt, noch wird es praktiziert,

Fuer den :vogelzeig: muss ein anlass bestehen die Person zu kontrolieren, aus reinen verdacht wird bei uns nicht kontroliert,desshalb habe ich bei euerem System ein kleines unwohlsein im Bauch, hoffe niemand faesst es falsch auf <_<

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Wie wir wissen gibt es i verschiedenen Regionen einen solchen Notdienst offensichtlich nicht. NRW lässt grüßen.

NRW hat mittlerweile einen richterlichen Notdienst.

Danke für den Hinweis und gut zu wissen.

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Somit nicht verboten,aber auch nicht vom Staat sanktioniert,und somit in einer Grauen Zone.Geht

 

Nicht ganz...

1. verboten?

Polizeieinriffen teilt man nicht in erlaubt und verboten sondern in

- rechtmäßige VA / Eingriffe

- rechtswidrig

 

Bei der Frage, ob ein Polizist eine Maßnahme treffen darf nähert er (rechtlich)sich so:

Darf ich den Herrn X mit dem Dreitagebaart durchsuchen?

Ich darf ich durchsuchen, wenn ich der zuständige Beamte bin, alle Formvorschriften beachte, eine Ermächtigungsgrundlage habe, die Durchsuchung verhälnismäßig ist, X der richtige Adressat der EGL ist und keine Ermessensfehler vorliegen.

 

(je nach Ausgangssachverhalt kann das variieren, so dass zunächst die Frage nach Polizeirecht oder Strafprozessrecht gesetlellt werden muss, dass besondere Form und Verfahrensvorschriften hervorgehoben werden müssen (geprüft werden sie immer; nur klausurtechnisch müssen Schwerpunkte gelegt werden, damit man in der vorgegeben Zeit auch lösen kann)

 

Dann kommt die Antwort: der Sachverhalt spielt in München auf dem Hauptbahnhof, hier ist die Bahnpolizei München zuständig. Polizist ist jedoch Objektschutzpolizist aus Klein Kleckkersdorf im Bundesland M-V damit ist Polizist nicht zuständig und darf nicht durchsuchen.

(fragen nach Eilzuständigkeiten lassen wir mal)

 

 

 

Würde Polizist jetzt dennoch handeln kommt eine neu Frage auf:

 

Hat Polizist sich strafbar gemacht?

Insbesondere die Aspekte der Rechtfertigung, des Irrtums, etc spielen dann eine große Rolle.

 

Richtig also GRAUE ZONE... auf der einen Seite Santionsfrei auf der anderen Sanktioniert...

 

 

Geht Er der post-15-1052220577.gif etwas zu weit kann er angeklagt werden,

So wie bei jedem anderen Bürger auch.

 

eine klare anweissung gibt es dann anscheinend nicht in der BRD,

doch.

die Weisung nennt sich: Polizeirecht für den Polizisten und Verfahrensrecht für den Staatsanwalt

 

uund wer bestimmt die "Tiefe" der kontrolle ? Der Cop? der Kontrolierte? oder der Rechtsanwalt? wie geschrieben "Graue Zone"

 

Die Kontrolle bestimmt der Cop.

Er bestimmt die Tiefe.

Er bestimmt die "Spielregeln"

 

Es gibt jedoch neben dem Kontroll-Cop noch hierarchisch bedingte Bestimmungen.

Der Chef kann z.B. anordnen eine Kontrolle zu beenden, eine Kontrolle durchzuführen etc. Der trägt dann aber auch die Verantwortung.

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Jedenfalls wuerde bei uns weder eine Willkuerliche Personenkontrolle/Fahrzeug kontrolle eingeleitet,auch bin ich in meinem ganzen leben noch nie von einem :blink: nach ausweisspapieren gefragt worden,wahlloses kontrolieren ist bei uns nicht erlaubt, noch wird es praktiziert,

Fuer den :vogelzeig: muss ein anlass bestehen die Person zu kontrolieren, aus reinen verdacht wird bei uns nicht kontroliert,desshalb habe ich bei euerem System ein kleines unwohlsein im Bauch, hoffe niemand faesst es falsch auf <_<

Nun, ob das wohl so fuer ganz Nordamerika hin haut? Wer weiss, was sich die Sheriffs vom Lande, wo sie ja fast kleine Herrscher sind, so alles einfallen lassen wuerden. Da mag solches wohl schon vor kommen. Und in den Grossstaedten....? Ich wuerde da meine Hand nicht so unbedingt ins feuer legen wollen..... :sneaky:

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Hallo, @alle,

 

bei dem ersten Zeitungsartikel sehe ich ein paar Ungereimtheiten, die mir ein wenig zu denken geben.

 

Der Anwalt stellt die Vermutung auf, dass ein bild seines Mandanten bei der Polizei kursiert.

 

So etwas wäre vielleicht auf einer relativ kleinen Dienststelle, mit einem überschaubaren Bereich an in Frage kommenden Personen möglich.

 

Sieht man aber mal, wie viele offizielle Fahndungen mit Bildern jeden Tag auf einem durchschnittlichen Revier eintrudeln und nimmt man dann nur noch die Berichte über die Personen aus dem Revierbereich, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die man im Rahmen der Streife deshalb mal ein wenig im Auge behalten soll, ist es m. E. höchst unwahrscheinlich, dass sich jemand die Mühe macht, so ein kleines Licht wie den im Zeitungsartikel genannten jungen Mann in ganz München unter Beobachtung zu stellen.

 

Für mich gibt es deshalb mehrere Möglichkeiten.

 

Ein paar Beispiele:

 

- er ist er nicht so unschuldig, wie er und sein Anwalt es darstellen

 

- er ist schlicht und ergreifend zufällig immer zur falschen Zeit am falschen Ort und trifft auf die falschen Beamten

 

- er macht sich durch irgendwelche Verhaltensweisen oder Äußerungen jedesmal verdächtig oder provoziert die Kontrollen bewusst

 

- es ist reiner Zufall, dass er des Öfteren kontrolliert wird

 

Vermutlich dürfte der letzte dieser nicht abschließend aufgeführten Punkte zutreffen und möglicherweise haben sich bei diesen Kontrollen die weiteren Maßnahmen, die ich keineswegs als rechtmäßig bezeichne, erst durch ein Aufschaukeln der Situation von beiden Seiten ergeben.

 

Nehmen wir mal die Identitätsfeststellung und nehmen wir mal an, dass diese und auch das Verbringen zur Dienststelle in dem Fall rechtmäßig ist.

Er sollte seine Taschen ausleeren und auf einen Streifenwagen legen.

 

"Auf dem Revier können wir das machen, aber nicht hier draußen", sagt er.

Allein schon aus Eigensicherungsgründen ist es klar, dass die Person, die zur IDF mitgenommen wird, vorher durchsucht wird und dass sämtliche Taschen geleert werden.

 

Gegen diese Maßnahme ist somit m. E. nicht das Geringste einzuwenden.

 

Führt die Person Gegenstände oder anderes mit sich, z. B. in einer Tasche, die sie nicht öffentlich zeigen möchte, gibt es u. U. immer noch die Möglichkeit, diese außerhalb des Zugriffsbereichs der Person mitzunehmen, z. B. im Kofferraum, und dann später zu durchsuchen, falls es dann noch erforderlich und rechtlich möglich sein sollte.

 

M. E. sollte man bei solchen Zeitungsartikeln immer etwas vorsichtig sein und nicht ohne weitere Überprüfung alles glauben, was dort geschrieben wurde, denn leider werden hier des Öfteren relevante Fakten einfach nicht genannt, da sich der Artikel dann wesentlich schlechter verkaufen würde.

 

Das soll keine Rechtfertigung für die unrechtmäßigen Methoden sein, die ja bereits ganz offensichtlich durch das Gericht angeprangert wurden und die sich so hoffentlich nicht wieder ereignen, aber ich glaube ohne objektive Beweise nicht so recht daran, dass der junge Mann tatsächlich das ganz unbescholtene Opfer ist, wie es im Artikel dargestellt wird.

 

Dies vor allem, weil es sich nicht um eine einmalige Aktion einer einzelnen Streife handelte, sondern ganz offensichtlich um häufigere Kontrollen durch unterschiedliche Streifen im gesamten Stadtgebiet.

 

Wie kommt es, dass nur ein einzelner von solchen Vorkommnissen berichtet, wenn so etwas angeblich in München an der Tagesordnung sein soll?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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HarryB Geschrieben: Heute, 8:35

Nun, ob das wohl so fuer ganz Nordamerika hin haut? Wer weiss, was sich die Sheriffs vom Lande, wo sie ja fast kleine Herrscher sind, so alles einfallen lassen wuerden.

Und ob das benehmen euerer/Deutschlands/ Polizisten in der ganzen EU gleich sind bleibt auch in Frage gestellt,wesshalb nimmt man denn immer ganz Nord Amerika ins gespraech? NRW und Bayern haben da schon unterschiede wesshalb also diese Frage?

 

In Ontario ist es eben mal so ,Quebec ist schon wieder ein anderes Thema. Unsere Cops { ONTARIO} OPP und die Cops in der City unterstehen der Regierung der Province waehrend die von Dir aufgefuehrten Sherriffs in kleinen Orten der USA vom Buergermeister regiert werden,so immer schoen beim Thema bleiben.

 

USA und CANADA sind zwei total unterschiedliche Regierungen und mentalitaeten genau wie Deutschland und Frankreich! Eines von diesen beiden Nationen macht eben immer alles besser und keine fehler ,welcher von beiden es ist ueberlasse ich euch :whistling:

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Blaulicht Geschrieben: Gestern, 5:52

ZITAT(Billy Joe @ 07.05.2012, 23:08)

uund wer bestimmt die "Tiefe" der kontrolle ? Der Cop? der Kontrolierte? oder der Rechtsanwalt? wie geschrieben "Graue Zone"

Die Kontrolle bestimmt der Cop.

Er bestimmt die Tiefe.

Er bestimmt die "Spielregeln"

 

Es gibt jedoch neben dem Kontroll-Cop noch hierarchisch bedingte Bestimmungen.

Der Chef kann z.B. anordnen eine Kontrolle zu beenden, eine Kontrolle durchzuführen etc. Der trägt dann aber auch die Verantwortung.

 

Ohne jetzt auf die Polizeilichen verordnungen zu pochen wer nun bei einer Kontrole verantwortung traegt ,was mir eben nicht gefaellt, und sicher auch vielen Bundesbuerger etwas sauer aufstoest ist eben dass in Deutschland diese Personenkontrolle "moechte nicht schreiben Willkuerlich" ausgefuehrt wird nur da eben wie Du schriebst

Darf ich den Herrn X mit dem Dreitagebaart durchsuchen?

Ich darf ich durchsuchen, wenn ich der zuständige Beamte bin, alle Formvorschriften beachte, eine Ermächtigungsgrundlage habe, die Durchsuchung verhälnismäßig ist, X der richtige Adressat der EGL ist und keine Ermessensfehler vorliegen.

 

Und dazu moechte ich eben sagen dass nur der Verdacht alleine nicht genuegen soll,jemanden mit einem 3 tage bart zu kontrollieren oder eben eine Fahrzeugkontrolle auszufuehren nur um die Papiere/Fuehrerschein und verbandskasten zu pruefen,das sind eben diese sachen welche mich etwas stoeren denn wenn ich mir nichts zu schulden kommen lasse,wesshalb soll mich dann ein Polizist anhalten und mich kontrollieren. Das erinnert mich an die USA wo man vor nicht allzulanger zeit Personen kontrolierte nur da sie farbig waren,oder einen Farbigen Arzt welcher einen dicken Mercedes fuhr anhielt ob das auch sein Fahrzeug ist oder ob er ihn gestolen hatte , tatsaechlich passiert, :sneaky:

 

Deutschland ist ja kein Polizeistaat wo man unter taeglicher Aufsicht ist nur wenn jemand eine etwas andere Kleidung traegt ,oder sein Fahrzeug eine auffallende farbe hat,womoeglich noch die Auspuff anlage nicht ganz den Zulassungen entspricht,oder eine falsche Reifengroesse welche nicht im Schein eingetragen ist, es wird eben was mir so bei meinen Aufenhalten in D. aufgefallen ist, vieles etwas zu streng genommen etwas mehr persoenliche freiheit wuerde helfen,und die Bevoelkerung wuerde dann auch sicherlich ein besseres verhaeltniss gegenueber den <_< zutage legen!

Hatte mal beobachtet als in einer Fussgaengerzone 3 Teens angehalten und kontroliert wurden nur da sie eben auffallend gekleidet waren,was bei uns in Ontario nicht vorkommt.

Das ist es eben was mir aufgefallen ist.

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Fahrzeugkontrolle darf ganz willkürlich gemacht werden.

 

Ansonsten darf grundsätzlich kontrolliert werden

* zur Abwehr einer Gefahr

* zum Verfolgen einer Straftat und Ordnungswidrigkeiten

* an gefährdetet Orten jeder

 

 

Einfach so (willkürlich) findet sich da auch, an besonderen Orten.

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Guest PedroK
Das ist schon etwas kreativer: Buletten-Skandal

Ist mir fast schon sympathisch, die "Amtshilfe" auf dem kurzen Dienstweg. <_<

Mir auch :sneaky:.

 

Ich hatte vor langer Zeit mal das „Vergnügen“ in der damaligen Polizei-Kantine am Berliner Tor zu „speisen“. Wenn sich da nichts geändert hat, haben sich zumindest die Konsumenten der Kocherei nicht bereichert sondern geopfert.

 

Ich fände es albern, sich über so etwas aufzuregen (tust Du ja auch nicht). Sollen sie halt die paar Pfund Gehacktes bezahlen und gut ist. Und wenn durch die Aktion Lebensmittel vorm Wegwerfen bewahrt wurden, soll es mir Recht sein.

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Ich fände es albern, sich über so etwas aufzuregen (tust Du ja auch nicht). Sollen sie halt die paar Pfund Gehacktes bezahlen und gut ist. Und wenn durch die Aktion Lebensmittel vorm Wegwerfen bewahrt wurden, soll es mir Recht sein.

Warum nicht wie in der normalen Arbeitswelt handeln? Dort wird das individuelle Versilbern von Büromaterialen z.B. mit einer sofortigen Kündigung belohnt - weil das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört wurde.

 

Grundsätzlich wäre gegen eine wirtschaftliche Nutzung nichts einzuwenden, wenn die Abrechnung wie bei Universitäten über zwei getrennte Haushalte erfolgt und Abnutzung der Einrichtungen mit einberechnet werden.

 

Mir wäre es nicht recht, wenn durch solch ein interner Mehrverbrauch Kosten entstehen - und als Polizist sollte man schon ein gewisses Unrechtsbewusstsein für eine derartige Handlung aufweisen.

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Nun sind die Köche keine Polizisten und ob die Polizisten, die diesen "Service" nutzten, wussten, daß das hier "an der Kasse vorbei" geht, kann ich derzeit nicht erkennen.

 

Gruß

Goose

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Die Spitze des Eisberges. Wenn schon die armseligen Frikadellenschmiede der Polizeikantine sich bereichern, könnte man auch vermuten, das z.B. aus abgestellten LKW in den Polizeikasernen der eine oder andere Liter Diesel abgezapft wird. Oder, oder, oder......... <_<

 

Man müsste halt mal alles richtig von Fachleuten ( z. B. Steuerfahndern ) kontrollieren lassen. Fahrtenbücher auf den Tisch, Tankquittungen daneben - und dann einfach rechnen ob´s passt :sneaky: .

 

 

Im Übrigen ist mir das alles unverständlich. Wer an jeder zweiten Imbißbude kostenlos essen, sich die Zeitungen nachts beim Pförtner der Druckerei kostenlos im Dienstwagen abholen kann, und auch sonst einige Vorteile hat, muss sich doch nicht mit Kantinenfraß beschäftigen.

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Fahrzeugkontrolle darf ganz willkürlich gemacht werden.

 

Ansonsten darf grundsätzlich kontrolliert werden

* zur Abwehr einer Gefahr

* zum Verfolgen einer Straftat und Ordnungswidrigkeiten

* an gefährdetet Orten jeder

 

 

Einfach so (willkürlich) findet sich da auch, an besonderen Orten.

 

Ich weiß nicht, ob du da vlt. was verwechselst, aber nach §102 STPO darf nur nach hinreichendem Tatverdacht durchsucht werden oder wenn man fundierte juristische Beweise hat dann nach §103 STPO. Einfach so kann darf selbst die Polizei nicht durchsuchen.

Gleiches gilt für Fahrzeuge: Wenn Durchsuchungsbeschluss vorliegt, JA, aber sonst???

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@ hayabusa

Durchsuchung nach der Stpo von Fahrzeugen geht OHNE Durchsuchungsbeschluss.

 

Ansonsten können Polizeikontrollen auch auf Grund des Pol.rechtes oder der StVO erfolgen.

 

Dann bedraf es für Maßnahmen der StPO regelmäßig entweder einen einfachen oder dringenden Tatverdacht, der hinreichende Tatverdacht ist nur für den Staatsanwalt bezüglich Klagerhebung wichtig.

 

dessweiteren schrieb ich über Kontrolle, du über Durchsuchung.

 

Möglich, dass du was verwechselt hast?

 

Und DOCH, es gibt im PolG eine Norm die Durchsuchungen quasi einfach so, zumindest ohne Gefahr und ohne Verhaltensstörer erlaubt.

 

@ faun

Tank, Kilometer, Verbrauch wird überprüft.

Kostenlos Essen ist grundsätzlich nicht erlaubt. (auch vergünstigt nicht)

ich würde da auch jedem von abraten.

 

und es ist zu prüfen ob dort bei der Küche betrogen oder unterstützt wurde. Wenn das den EHu Kräften "abgezweigt" wurde ist das eine riesen Sauerei.

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Und DOCH, es gibt im PolG eine Norm die Durchsuchungen quasi einfach so, zumindest ohne Gefahr und ohne Verhaltensstörer erlaubt.

hast du einen Hinweis darauf, wo diese Rechtsgrundlage steht?

Die solltes du in jedem Polizeigesetz im Abschnitt Durchsuchen von Perosen finden.

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Die Spitze des Eisberges. Wenn schon die armseligen Frikadellenschmiede der Polizeikantine sich bereichern, könnte man auch vermuten, das z.B. aus abgestellten LKW in den Polizeikasernen der eine oder andere Liter Diesel abgezapft wird. Oder, oder, oder.........

:sneaky:

 

Man müsste halt mal alles richtig von Fachleuten ( z. B. Steuerfahndern ) kontrollieren lassen. Fahrtenbücher auf den Tisch, Tankquittungen daneben - und dann einfach rechnen ob´s passt

Wie Blaulicht schon schrieb: es wird kontrolliert. Und zwar regelmäßig (monatlich).

 

Im Übrigen ist mir das alles unverständlich.

Was mich nicht wirklich wundert. <_<

 

Wer an jeder zweiten Imbißbude kostenlos essen

Verrate mir mal, wo das so sein soll. Hat doch was. :blink:

 

sich die Zeitungen nachts beim Pförtner der Druckerei kostenlos im Dienstwagen abholen

Siehe oben.

 

und auch sonst einige Vorteile hat

1. die da wären? Wenn Du das so in den Raum wirfst, wirst Du's ja sicherlich genauer benennen können.

2. hat nicht ein jeder durch oder in seinem Beruf ein paar Vorteile?

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Und DOCH, es gibt im PolG eine Norm die Durchsuchungen quasi einfach so, zumindest ohne Gefahr und ohne Verhaltensstörer erlaubt.

hast du einen Hinweis darauf, wo diese Rechtsgrundlage steht?

Die solltes du in jedem Polizeigesetz im Abschnitt Durchsuchen von Perosen finden.

 

Keine Ahnung wo du wieder was gelesen hast, aber nach §29 PolG kann ich nichts finden, wo man EINFACH SO Personen durchsuchen kann/darf.

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ZITAT(Blaulicht @ 09.05.2012, 8:14)

Fahrzeugkontrolle darf ganz willkürlich gemacht werden.

 

Ansonsten darf grundsätzlich kontrolliert werden

* zur Abwehr einer Gefahr

* zum Verfolgen einer Straftat und Ordnungswidrigkeiten

* an gefährdetet Orten jeder

 

 

Einfach so (willkürlich) findet sich da auch, an besonderen Orten.

 

Diese 3 zur Abwehr einer Gefahr* zum Verfolgen einer Straftat und Ordnungswidrigkeiten* an gefährdetet Orten kann ich verstehen,habe auch nichts dagegen einzuwenden ,nur habe ich eben mit einer willkuerlichen fahrzeug und personen kontrolle an personen welche ihren taeglichen gepflogenheiten nachgehen leichtes magendruecken denn das artet eben in eine staatliche ueberwachung der Buerger aus,welche mit den regeln eines freien unschuldigen Buergers nicht uebereinstimmt, denn von seiten der kontrollierenten Organe besteht ja der verdacht dass sich diese Personen etwas zu schulden kommen liesen und desshalb kontrolliert werden muessen. <_<

Und das gefaellt mir eben nicht da es mich eben an Staaten erinnert welche Diktatorisch gefuehrt wurden/sind. Und in diesen Staaten konnte man sehr leicht in einen Gulag,oder wie man es sonst zu nennen pflegte landen. Und aus diesen Vergangenheiten sollte man ja lernen, nicht willkuerlich kontrollen an unbeschuldeten Buergern auszuueben .

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denn von seiten der kontrollierenten Organe besteht ja der verdacht dass sich diese Personen etwas zu schulden kommen liesen und desshalb kontrolliert werden muessen.

eher Vermutung. Die Polizei geht anscheinend immer davon aus, das jeder ein Verbrecher sein kann.

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Hayabusa Geschrieben: Heute, 0:02

Die Polizei geht anscheinend immer davon aus, das jeder ein Verbrecher sein kann.

"Na" wollen wir mal nicht gleich den Rest der Bevoelkerung als Verbrecher klassifizieren :sneaky: Gesetzesuebertreter wuerde ich mal schreiben,aber anscheined hat Vater Staat nicht viel vertrauen in seine nicht uniformierten Buerger,ansonsten wuerde er diese willkuerliche Kontrollen unterbinden!

 

Genau wie in der vergangenheit in den Suedstaaten der USA, wo jeder farbige ein potenzieller Gesetzes uebertreter war <_< und die :blink: diese Personen eben sehr stark ueberwachte. Rodney King in South LA in 1992 und das daraus resultierente Riot der farbigen einwohner ist nur ein beispiel was eine willkuerliche ueberwachung und kontrolle anrichten kann!

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an unserer Tanke, so sicher die sich ab, das dort regelmäßig die Polizei verkehrt

Und dort dürfen Cops ständig kostenlos essen? Kaum zu glauben. Irgendwas muß ich da wohl falsch machen. <_< Naja, Scherz beiseite. Die Tankstellen haben mit den Behörden Lieferverträge. Daher muß der Pächter nicht zu solchen Mittelchen greifen, damit die Kollegen dort tanken. Denn sie müssen bei den "Vertragstankstellen" tanken. Dafür haben wir entsprechende Flottenkarten. Geht kein Weg dran vorbei.

 

Und solltest Du eine Tanke meinen, bei der sie nicht tanken müssen, nun, so kann ich mir irgendwie auch da nur schwer vorstellen, daß der Pächter das so regelmäßig macht.

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Hier ist (oder war?) für Cops ein 10% Rabatt für Cops bei McDonalds üblich. Burger King hat eine Zeit lang auch Rabattkarten an die Jungs ausgegeben. Läuft oder lief unter Stammkundenbehandlung.

Tankstellen und Spätis machen sich hier gerne mit Kaffee für lau oder mal einem Baguette auf's Haus bei Polizisten beliebt. Ein paar Grüne in der Bude halten das Gesindel fern.

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denn von seiten der kontrollierenten Organe besteht ja der verdacht dass sich diese Personen etwas zu schulden kommen liesen und desshalb kontrolliert werden muessen.

eher Vermutung. Die Polizei geht anscheinend immer davon aus, das jeder ein Verbrecher sein kann.

 

du schreibst ein bisschen unsinn.

 

Und für die Sicherheit des Landes ist es nunmal erforderlich, dass die Polizei an bestimmten Orten Menschen EINFACH SO kontrollieren, anhalten, Idf machen, durchsuchen darf.

 

was heißt einfach so: es muss keine Polizei-Gefahr oder Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit bzw Straftat begründet sein und der Adressat der Maßnahme muss kein Störer sein sondern kann jeder sein, der an dem Ort ist.

 

die Kontrollen finden jetzt aber nicht wahllos statt. Der Polizist schaut schon und kontrolliert "seinen Kundschaft" der Ort ist ja aus einem Grund so "besonders" geworden und vor diesem Hinttergrund kontrolliert die Polizei.

 

ich würde sagen nach Rechtmäßigkeitsnanforderungen, Menschenkenntins, berufserfahrung, Lebenserfahrung und Fingerspitzengefühl sondiert

du würdest sagen einfach so. Und wenn du das so siesht, dannja, wir dürden dass in manchen Fällen einfach so auch ohne dringenden Tatverdacht und Richter.

 

 

Hier ist (oder war?) für Cops ein 10% Rabatt für Cops bei McDonalds üblich. Burger King hat eine Zeit lang auch Rabattkarten an die Jungs ausgegeben. Läuft oder lief unter Stammkundenbehandlung.

Tankstellen und Spätis machen sich hier gerne mit Kaffee für lau oder mal einem Baguette auf's Haus bei Polizisten beliebt. Ein paar Grüne in der Bude halten das Gesindel fern.

ich kann nur jedem von solchen Angeboten abraten.

 

.. Neulich schrieb jemand, dass die Polizei vor 30 Jahren so viel besser sei, da war diese Form der Bestechung noch viel verbreiteter. Heute sind diese "Angenote"

Nicht gerngesehen bei Politik, Gesselschaft und Polizeiführung.

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an unserer Tanke, so sicher die sich ab, das dort regelmäßig die Polizei verkehrt

Und dort dürfen Cops ständig kostenlos essen? Kaum zu glauben. Irgendwas muß ich da wohl falsch machen. <_< Naja, Scherz beiseite. Die Tankstellen haben mit den Behörden Lieferverträge. Daher muß der Pächter nicht zu solchen Mittelchen greifen, damit die Kollegen dort tanken. Denn sie müssen bei den "Vertragstankstellen" tanken. Dafür haben wir entsprechende Flottenkarten. Geht kein Weg dran vorbei.

 

Und solltest Du eine Tanke meinen, bei der sie nicht tanken müssen, nun, so kann ich mir irgendwie auch da nur schwer vorstellen, daß der Pächter das so regelmäßig macht.

 

 

es geht nicht um das Tanken, es geht darum, dass nachts die Polizei sich an der Tanke sehen lässt und somit eventuelle Räuber oder Tankbetrüger abgeschreckt werden

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du schreibst ein bisschen unsinn.

dito

Und für die Sicherheit des Landes ist es nunmal erforderlich, dass die Polizei an bestimmten Orten Menschen EINFACH SO kontrollieren, anhalten, Idf machen, durchsuchen darf.

Das hast du schon mal erwähnt und das war auch da schon falsch.

was heißt einfach so: es muss keine Polizei-Gefahr oder Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit bzw Straftat begründet sein und der Adressat der Maßnahme muss kein Störer sein sondern kann jeder sein, der an dem Ort ist.

Wo steht das denn geschrieben?

Selbst an kriminalistischen belastenden Orten kannst du nicht wahllos jeden kontrollieren.

Und wenn du das so siesht, dannja, wir dürden dass in manchen Fällen einfach so auch ohne dringenden Tatverdacht und Richter.

Dadurch, das du dich wiederholst, wird es nicht wahrer.

 

Zum Thema Durchsuchung hab ich dir §29PolG aufgeizeigt. Zeig du mir, womit du wieder deine Aussage begründest.

(1) Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn

 

1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden darf,

wenn du einen Tatverdacht hast, vielleicht, aber einfach so, weil du was Vermutest???

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen,

Siehe unter 1.

3. sie sich an einem der in § 26 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält,

Ganz deutlich -SICH AUFHÄLT- Ein sich Aufhalten ist ein längeres Verweilen. Ein Passieren ist kein Aufhalten

4. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen oder

5. sie nach § 25 oder nach Artikel 99 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens zur gezielten Kontrolle ausgeschrieben ist.

 

Also, einfach so zu kontrollieren darf selbst die Polizei nicht!!!

 

hier dachte sich auch ein Cop er dürfe einfach so Bürger durchsuchen

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Ganz deutlich -SICH AUFHÄLT- Ein sich Aufhalten ist ein längeres Verweilen. Ein Passieren ist kein Aufhalten
Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Im Kommentar zum PolG NRW (Tegtmeyer / Vahle, Aufl. 9, RN 7 zu § 12) steht diesbezüglich folgendes: "Ein [die Maßnahme] rechtfertigendes Aufhalten an dem fraglichen Ort setzt entgegen OVG Hamburg (NVwZ 2003, S. 276) nicht voraus, daß die betroffene Person dort für eine mehr oder weniger lange Zeit verweilt. Auch Personen, die zügig den Kontrollbereich passieren (wollen), dürfen kontrolliert werden, wenn sie nicht offenkundig in keiner Beziehung zu dem ins Visier gefassten Personenkreis gehören. Ob ein "zielgerichtetes Gehen" oder ein bloßes "Schlendern" bzw. "Pendeln" (so die sprachlichen Differenzierungen des Gerichts) vorliegt, wäre vielfach gar nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten festzustellen.

 

 

Übrigens ist es bei Landesrecht immer sinnvoll, das entsprechende Bundesland mitzunennen.

§ 29 PolG kann nämlich vieles sein. In Baden-Württemberg bestimmt er die Vorschriften über die Durchsuchung von Personen, in NRW die Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, in Sachsen die Verwahrung und Notveräußerung sichergestellter und beschlagnahmter Sachen, im Saarland Kontrollmeldungen etc.

 

Gruß

Goose

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Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Im Kommentar zum PolG NRW (Tegtmeyer / Vahle, Aufl. 9, RN 7 zu § 12) steht diesbezüglich folgendes: "Ein [die Maßnahme] rechtfertigendes Aufhalten an dem fraglichen Ort setzt entgegen OVG Hamburg (NVwZ 2003, S. 276) nicht voraus, daß die betroffene Person dort für eine mehr oder weniger lange Zeit verweilt. Auch Personen, die zügig den Kontrollbereich passieren (wollen), dürfen kontrolliert werden, wenn sie nicht offenkundig in keiner Beziehung zu dem ins Visier gefassten Personenkreis gehören. Ob ein "zielgerichtetes Gehen" oder ein bloßes "Schlendern" bzw. "Pendeln" (so die sprachlichen Differenzierungen des Gerichts) vorliegt, wäre vielfach gar nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten festzustellen.

 

Mir geht es ja weniger um die Kontrolle der IDF, als vielmehr um die Durchsuchung und ob es rechtens ist, wenn ich bspw. mit dem Auto ein KBO passiere, das ich durchsucht werden darf. <_< wobei ich mir auch unsicher bin, ob eine Durchsuchung eines PKWs so einfach ohne richterlichen Beschluss volltätigt werden darf.

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Für das PolG NRW gelten bei der Durchsuchung an gefährdeten Orten die gleichen Voraussetzungen wie für die IDF an selbigen Orten.

 

Bezüglich des richterlichen Beschlusses: Vermische Polizeirecht mit mit Strafprozessrecht.

Für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gelten andere Einschreitschwellen als für Maßnahmen zur Strafverfolgung.

 

Gruß

Goose

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Für das PolG NRW gelten bei der Durchsuchung an gefährdeten Orten die gleichen Voraussetzungen wie für die IDF an selbigen Orten.

Ich denke du meinst die kriminalistisch belastenden Orte (KBO) <_<

Nun gut, schauen wir uns mal dann explizit das PolG NRW mal an:

§ 12

Identitätsfeststellung

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

1. zur Abwehr einer Gefahr,

2. wenn sie sich an einem Ort aufhält(wieder haben wir das Wort "aufhalten", nichts mit Passieren oder einen Zielort verfolgen ), von dem Tatsachen die

Annahme rechtfertigen, dass

a) dort Personen Straftaten von

erheblicher Bedeutung

verabreden, vorbereiten oder

verüben,

b) sich dort Personen treffen, die

gegen aufenthaltsrechtliche

Strafvorschriften verstoßen,

c) sich dort gesuchte Straftäter

verbergen,

kurz gesagt: wenn es sich um KBO handelt

3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage

oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel,

Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten

Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen

die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art

Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder

diese Objekte gefährdet sind, und dies auf Grund der

Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte

erforderlich ist,

4. an einer Kontrollstelle, die von der Polizei eingerichtet

worden ist, um eine Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuches,

eine der in dieser Vorschrift genannten Straftaten oder eine

Straftat nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) oder b), Abs. 2

Nr. 1, nach § 255 des Strafgesetzbuches in den vorgenannten

Begehungsformen oder nach § 27 des Versammlungsgesetzes

zu verhüten. Die Einrichtung der Kontrollstelle ist nur mit

Zustimmung des Innenministeriums oder einer von diesem beauftragten Stelle zulässig, es sei denn, dass Gefahr im Verzug

vorliegt.

(2) Die Polizei kann die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie

kann die betroffene Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und

verlangen, dass sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte

Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. Die betroffene Person kann festgehalten werden,

wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten

festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen des Satzes 3 können die betroffene

Person sowie die von ihr mitgeführten Sachen durchsucht werden.

 

Schauen wir uns jetzt die Durchsuchung an

§ 39

Durchsuchung von Personen

(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen,

wenn

1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften

festgehalten werden kann,

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit

sich führt, die sichergestellt werden dürfen,

3. sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung

ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,

4. sie sich an einem der in § 12 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte

aufhält,

5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 3 oder

in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die

Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art

Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder

diese Objekte gefährdet sind.

(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen

Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen

und Explosivmitteln durchsuchen, wenn das nach den Umständen zum Schutz des Polizeivollzugsbeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich

ist. Dasselbe gilt, wenn eine Person nach anderen Rechtsvorschriften vorgeführt oder zur

Durchführung einer Maßnahme an einen anderen Ort gebracht werden soll.

(3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden;

das gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder

Leben erforderlich ist.

 

Auch interessant

Durchsuchung von Sachen

§ 40

Durchsuchung von Sachen

(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Sache durchsuchen, wenn

1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 39

durchsucht werden darf,

2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine

Person befindet, die

a) in Gewahrsam genommen

werden darf,

b) widerrechtlich festgehalten

wird oder

c) hilflos ist,

3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine

andere Sache befindet, die sichergestellt werden darf, Es müssen Tatsachen vorhanden sein, keine Vermutungen

4. sie sich an einem der in § 12 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte

befindet,

5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 3 oder

in dessen unmittelbarer Nähe befindet und Tatsachen die

Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art

Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder

diese Objekte gefährdet sind,

6. es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, in

dem sich eine Person befindet, deren Identität nach § 12 Abs. 1

Nr. 4 festgestellt werden darf; die Durchsuchung kann sich auch

auf die in dem Fahrzeug enthaltenen Sachen erstrecken.

(2) Bei der Durchsuchung von Sachen hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt das Recht,

anwesend zu sein. Ist er abwesend, so sollen sein Vertreter oder ein anderer Zeuge

hinzugezogen werden. Dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist auf Verlangen eine

Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund zu erteilen.

 

Also nicht mit: Ich gehe mit nem großen Rucksack einen Feldweg entlang, Polizei kommt und "Guten Tag, Personalausweis, machen sie schon mal ihren Rucksack leer und legen Sie die Hände auf das Fahrzeug, weil wir Sie durchsuchen möchten", gelle @Blaulicht :sneaky:

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