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hawethie

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Everything posted by hawethie

  1. Dann hast du nicht aufgepasst. Der Verstoß hat stattgefunden, nur nicht von dir und auch nicht mit deinem Auto. ?? Ein Anhörungsbogen, ohne Platz zu antworten?? Keine Möglichkeit für Freitext? Dann nimmt man ein Blatt Papier und schreibt da seine Antwort drauf. Ich hab vor Urzeiten sechs Jahre in der BG-Stelle gearbeitet; es gibt mehr als genug Zahlendreher oder falsch abgelesene oder oder. Meist reicht ein einfacher Abgleich des Kennzeichens mit dem Fahrzeug (angezeigt: roter Golf; zugelassen: blauer BMW)
  2. Wenn du die Plakette siehst, dann solltest du auch die Markierung sehen, die den Monat der Fälligkeit erkennen lässt
  3. sonst hätte die Pol nicht ausdrücklich nach ihm gefragt. Womöglich hat sich einer an die anderen Fälle, wo das bisher angeblich geklappt hat erinnert. oder oder oder... Das kommt gut, wenn A angegeben wird als Fahrer und sich dann ein Anwalt meldet: "ich vertrete B...." Das muss nicht sein; man müsste den Ermittlungsauftrag der Polizei kennen. Da gibt es feine Unterschiede.
  4. hier hätte ich gerne die Rechtsgrundlage dafür genannt, dass eine OWi das Betreten des Grundstücks ohne oder gegen meinen Willen rechtfertigt. nur, weil das einer macht, heißt das nicht, dass es erlaubt ist....' Aber: die Verfolgung der OWi habe ich nicht in frage gestellt - nur das Betreten des GS um festzustellen, ob überhaupt eine OWi vorliegt. Wenn der Polizist die Plakette sieht, aber nicht zuordnen kann (Farbe, Position der Markierung), dann empfehle ich einen Besuch beim Augenarzt. doch - spätestens, wenn du in meinen Garten willst, machst du das... notfalls meinem A
  5. 1. Versuch macht kluch - aber Alberto soll auch schon mal wg. Straftat belangt worden sein. Außerdem: wenn der Bruder zur Pol geht hat diese die beste Möglichkeit, das Foto abzugleichen. 2. Das nennt sich Amtshilfe, ist nach dem GG vorgesehen und zulässig. Die ermittelnde Behörde wird alle Unterlagen, die sie zur Ermittlung braucht (auch und vor allem Foto) vorliegen haben. Sooooooo doof sind die nicht. grds. hat sich seit 2016 oder 2019 nichts geändert
  6. ich bin ganz einer Meinung mit @rth. Ich müsste doch glatt mal schauen, ob rechtswidrig erlangte Beweise verwendet werden dürfen, wenn sie auch rechtmäßig (Beschluss Gericht) hätten erlangt werden können. DAS müsstest du mir aber beweisen. Mir würden sicher noch andere Gründe einfallen - und dabei wäre mir das Ablaufen der HU gar nicht aufgefallen.
  7. mit der Einstellung gebe ich dir bis zum ersten Entzug nicht mehr lange. gegen was? die Anhörung?
  8. Warum? wenn er meint, das Auto sei geklaut, kann er ohne sich dem Verdacht, eine Straftat zu begehen, durch eine einfache Anfrage feststellen, dass ich genau so ein Auto angemeldet habe. Und dann dürfte es schwerfallen, einen Grund für das widerrechtliche Betreten des Grundstücks zu finden. Allerdings ist es mit den Kennzeichenhalterungen heute ja kein Problem, das Kennzeichen abzumachen.
  9. Abgemeldet ist nicht gleichzusetzen mit "ohne HU". Ohne HU ist nicht erlaubt - abgemeldet schon (auf Privatgrundstück, solange nicht der Eindruck einer illegalen Abfallentsorgung besteht. hatte ich doch glatt vergessen mitzuteilen, dass das nur für's Parken (das war der Aufhänger für den Thread) gilt... grds. ja. Es sollte auch ein Tuch über dem Kennzeichen reichen. Hauptsache, man kann die HU-Plakette nicht sehen.
  10. Klar - auf privatgrundstücken darf nur der anzeigen, der ein berechtigtes Interesse hat - also Eigentümer, Besitzer, Pächter oder von diesen Beauftragte. Da ist es aber dann auch keine OWi.. sondern ein rein zivilrechtlicher Anspruch
  11. Anzeige erstatten kann jeder, dem eine OWi auffällt. Das ist weder an Uniformen noch an Uhrzeiten gebunden.
  12. nicht bei einer Zone - daher vermute ich, dass es keine ist. Ach ja: was hat Verwaltung mit Kaufleuten zu tun?
  13. Ist mir nicht -aaber du selbst hast von einem "Knöllchen" gesprochen. Und das ist (zumindest hier in der gegend) ein Synonym für Verwarnung.
  14. Doch - mit Sicherheit laut gelacht.... Bei einer "Zone" wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nicht wiederholt; das ist der Sinn und Zweck einer "Zone". @rth: mehrere sachliche Fehler 1. gegen eine Verwarnung gibt es keinen Widerspruch - man zahlt oder man zahlt nicht; wenn man nicht zahlt kann man sich äußern oder es lassen. 2. nach der Verwarnung kommt der Bußgeldbescheid - falls die Behörde die Äußerung als "nicht entlastend" betrachtet. Gegen den kann man dann Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen. 3. bei einem Einspruch erhebt die Behörde keine Klage - sie gibt das Ver
  15. ich hatte schon mal gefragt: schon Antrag auf Heiligsprechung gestellt? ich habe gehört, Leute, denen nie Fehler passieren haben beste Chancen - dummerweise erst nach dem Tod.
  16. @KlausK: Jetzt habe ich seit mehr als 40 Jahre die FE, aber noch nie ist mir auch nur einmal passiert, was bei dir die Regel ist .
  17. Jein - "normalerweise" sollte ein einigermaßen gutes Foto vorliegen. Der SB sollte (!) das Foto mit den Daten des Halters vergleichen - und wenn da ein Unterschied zwischen dem Alter des Halters und dem Alter des Fahrers festzustellen ist, dürfte kein BG kommen sondern ein Zeugenfragebogen. (Ich frag mich, warum der Abgleich nicht schon vor der Anhörung stattgefunden hat - aber: Massengeschäft)
  18. Das erinnert mich an einen alten Film (der auf keinen Fall ernst zu nehmen ist): Kentucky Fried Movie - dort die Episode "Hilfe für die Toten"
  19. klar - und sicher auch in Simbabwe.... sorry, dass ich vergaß "in Deutschland" beizusetzen - ich dachte, Mitdenkenden in einem Forum, in dem es um die Deutsche StVO etc. eght, sei das klar.
  20. also du ...was??? @all: gibt es eigentlich irgendwo nen Tunnel, wo die Geschwindigkeit nicht auf max. 100 begrenzt ist? ist mir noch nicht untergekommen - will ich aber nicht ausschließen
  21. Hallo erstmal, ich weiß ja nicht, ob du es wusstest, aber ein drohendes "Malleur" ist keine Entschuldigung für zu schnelles fahren. (Ist mW gesicherte Rechtsprechung) Und da es sich um den zweiten A-Verstß handeln dürfte...
  22. Das gilt an der Stelle ja auch immer - mit sachlichen Ausnahmen....
  23. hast du das Ironieschild vergessen? Wo steht, dass eine Regel nur gilt, wenn sie regelmäßig kontrolliert wird? ich bin in den letzten drei Jahren nicht ein mal im ÖPNV nach meinem Fahrausweis gefragt worden - heißt das, dass ich keinen brauche? Und ich möchte mal die Kommentare hören, wenn die Polizei da alle zwei - sagen wir mal - Monate da stünde: "Haben die nichts besseres zu tun? Diese Abzocke alle zwei Monate......"
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