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hawethie

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Everything posted by hawethie

  1. Hab ich nicht ausgeschlossen oder verneint - nur die Aussage, auf die ich mich bezog, war falsch. Wenn man es dann ganz genau nimmt, muss der TE insgesamt zwei Jahre ab Tattag zittern, da dann erst die absolute Verjährung erreicht ist.
  2. wenn das Schreiben vom 22.12. wirklich eine Anhörung war, die an dich gerichtet war, darfst du den Sekt schon mal kaltstellen. Ich glaube nicht, dass die BG-Behörde noch irgendwas ermittelt - warum auch. Bild eindeutig, Fahrer bekannt. Ein BG hätte am 21.3. erlassen sein müssen und muss dann innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden - das wär der 5.4. das ist noch nicht mal laienhaft richtig. Nur die allererste Anhörung unterbricht die Verjährung. Und wenn das Schreiben vom 22.12. kein Zeugenfragebogen sondern eine Anhörung war (das bringen Laien schon mal durcheinander), dann gilt
  3. seit wann ist Bielefeld ein Bundesland?? Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt grds. nur für den Zulassungsbezirk und die jeweils direkt angrenzenden. lass dir die Fz.-Übergabe mit Datum und Uhrzeit bestätigen
  4. ich kenn Fotos nur als Ausschnittvergrößerung - da ist nur der Fahrer zu sehen. (Ausnahmen sind aber immer möglich) allgemein dazu: wenn man schon was macht, was der/die/das/Partner*in nicht mitkriegen soll, sollte man sich an die Regeln halten. und: der Elzer Berg ist soooooooo bekannt - dass da überhaupt noch jemand geblitzt wird, wundert mich immer wieder.
  5. Wenn es dir nach einem evtl. Verstoß nicht gut geht, solltest du zukünftig aufmerksamer fahren und dich an die Regeln halten. @m3_ hat so seine eigenen Vorstellungen zu Kontrollen (er weiß aber üblicherweise gut, wo was möglich ist und ob es auch gemacht wird) und hat auch nicht immer Unrecht - AAABER: er ist einer derjenigen, die auch für den Autofahrer in Berlin, der meinte, über einen Radfahrstreifen einen Stau überholen zu müssen (Ausgang ist ja bekannt) die Schuld bei der Behörde suchen.
  6. Ich würde dann abwarten, ob was kommt.
  7. die Tat ist nicht vollstreckbar Du meinst sicher die Strafe
  8. ist doch irgendwie komisch, dass alle über "die Ampel" meckern - insbesondere auch die Union und die anderen. Dabei wurde die Empfehlung an die Regierung, die Subventionen an die Landwirte zu streichen, im zuständigen Bundestagsausschuss einstimmig (!!), außer Linke - die sind da nicht vertreten - beschlossen.
  9. da kann man ja von Glück sagen, dass da niemand über die Straße gehen wollte und die Frau deshalb Gas und Bremse verwechselt hat. Die sollte mal überlegen, ob sie noch geeignet ist, Auto zu fahren. Solche Fälle sind der Grund, warum ich dafür bin, zumindest ein Gesundheitszeugnis spätestens alle 10 Jahre zu verlangen - wenn doch der FS eh getauscht werden muss.
  10. Wow, erster Preis für die schnellste Reaktion... Scnr
  11. Immer wieder interessant, wenn Leute wegen der Gefahr einer Ordnungswidrigkeit Verbrechen (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) begehen.
  12. Verwarngelder haben, wenn sie nicht gehäuft auftreten, keine Konsequenzen in Bezug auf die FE - auch nicht in der Probezeit.
  13. Nur dienen die Displays nicht der Unterhaltung und sind auch noch fest verbaut.
  14. Klugscheißmodus an: es müsste heißen "schlechtestbezahlten". Man kann jemanden schlecht, schlechter oder am schlechtesten bezahlen, ihn aber nicht bezahlen bezahlter oder gar bezahltesten.. Klugscheißmodus aus
  15. oft genug - Strichliste hab ich nicht geführt. (Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kam das allerdings extrem selten vor - meist bei Unfällen)
  16. willst du behaupten, ich hätte mehrere Jahre in der BG-Stelle mit Einverständnis sämtlicher Vorgesetzten Mist gebaut? Gut - ist schon einige Jahre her, war direkt nach meiner Ausbildung und inzwischen stehe ich kurz vor der Pension, aber das Gesetz hat sich in der Hinsicht nicht geändert. In besonderen Fällen kann die Behörde (der/die Sachbearbeiter*in) durchaus von den Regelsätzen des Kataloges abweichen. Muss halt nur begründet werden. Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Satz 2 1. Alternative BKatV
  17. bin auch kein Jurist - sorry, aber: Klage muss vom Gericht zugelassen werden - ein OWi nicht.
  18. ist also alles seinen gesetzlich vorgesehenen Gang gegangen. Du hast fahrlässig gehandelt und willst das vorgesehene Bußgeld nicht zahlen. ==> Einspruch - Zwischenverfahren bei der Behörde - Abgabe an StA Seriös sind Strafen, wenn sie nicht willkürlich sind - und du wolltest halt eine Sonderbehandlung, die die Behörde dir nicht gewährt hat. Nu ist das Gericht an der Reihe. Die Behörde hat in besonderen Fällen einen Ermessensspielraum - nur lag hier, nach Auffassung der Behörde, kein besonderer Fall vor. Wenn sich jemand, anstatt auf die Schilder zu schauen, auf sein Navi verl
  19. was denn nun? Abgesehen davon ist 26 zu schnell kein kleiner Verstoß - vor allem auch noch innerorts
  20. Dass ich diese Redewendung mal von dir lese.... *scnr*
  21. kannst du - aber evtl. hast du meinen Post falsch verstanden. ich meinte, der TE selbst solle überlegen.... das wäre ein Antrag auf eine neue FE - @Fahrerlaubnis89 hast du direkt nach der Kontrolle einen Anwalt gefragt? Dann wärest du wohl kaum über das Schreiben der Behörde überrascht gewesen. na sooo einfach geht das...
  22. Was macht der Anwalt eigentlich beruflich? oder hast du ihm nicht alles erzählt? Der Verzicht auf eine FE ist auch ohne BG möglich, jederzeit, ohne Begründung. Wer sich allerdings bei einer berechtigten Kontrolle so aufregt, sollte überlegen, ob er aufgrund des Aggressionspotentials überhaupt geeignet ist, ein Kfz zu führen.
  23. DAs wurde wohl als "Verzicht auf die Fahrerlaubnis" bzw. Rückgabe derselben ausgelegt.
  24. ich weiß, da war bei mir was schief gelaufen - war aber auch nicht mehr so wichtig
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