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hawethie

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Everything posted by hawethie

  1. Auf die schnelle (0,3 Min) gefunden - geht hier um ein Strafverfahren, aber vom Grundsatz gilt das Ergebnis auch im OWi-Verfahren.
  2. Böse Menschen (u.a. Staatsanwälte) sollen auch von einer "Strafvereitelung" reden, wenn der bekannte Fahrer nicht benannt wird. Und ob ich mir wegen eines Knöllchens ein solches antun würde, wage ich zu bezweifeln.
  3. Bin ich Statistiker? Mach einfach, was du willst, aber beschwer dich nicht, dass man dich nicht gewarnt hätte.
  4. je nach FS-Behörde darf sich da noch einer auf eine Überprüfung der Eignung als Kfz.-Führer gefasst machen.
  5. Die Privatfirmen verklagen dann häufig den Halter.. Es geht hier nicht um ein Knöllchen einer Behörde.
  6. 1. gegen einen BG legt man keinen Widerspruch ein sondern Einspruch. 2. ich vermute, dass bisher nur eine schriftliche Verwarnung mit dem "Angebot" eines Verwarnungsgeldes vorliegt. Da kann man kein Rechtsmittel einlegen sondern, wenn man nicht zahlen will, sich zu Vorwurf äußern. Tust du auch gar nicht - du zahlst Geld, weil du dich an die Rechtsordnung nicht gehalten hast - aus eigenem Gutdünken, ohne Vorliegen irgendeines Entschuldungs- oder Rechtfertigungsgrundes. woher wusstest du, dass es zwei Minuten dauert? Hättest ja vorher entsprechend langsamer fahre
  7. Es wäre für solche Aufgaben viel mehr Geld da, wenn nicht irgendwelche Intelligenzbestien meinen würden, die Behörde wegen und mit Pipifax ärgern zu müssen
  8. Hallo und herzlich willkommen.... dass du vor der Haltelinie angehalten hast, weil du die Kreuzung evtl. nicht räumen konntest, ist schon mal vorbildlich. Den Rest verstehe ich nicht: warum fährst du rückwärts, um anderen Fahrern Platz zu machen? Welchen Fahrern? Wenn du vor der Linie stehst und dann rückwärts fährst, warum blitzt es dann? ich vermute, du hast hinter der Linie gehalten und dann zurückgefahren - dann liegt eigentlich keine Verstoß vor. Warum es nur einmal geblitzt hat? keine Ahnung - vielleicht warst du so schnell, dass du die Sensoren vor dem 2. Blitz wieder verl
  9. Hab ich noch nie gesehen - aber da muss es auch andere Möglichkeiten geben. die große Stadt in der Nähe hat grds. alle Parkapp-Anbieter freigeschaltet.
  10. wenn du diesen Satz nicht geschrieben hättest , wären weitaus weniger "moralinsaure" Bemerkungen gekommen. Im Prinzip liegt hier eine Besitzstandstörung vor - und wenn jemand sich mit dem Auto in deine Einfahrt stellt, wärst du auch nicht sooooo erbaut von. ME ist das mehr als Recht, dass jemand sagt: wenn schon einer widerrechtlich (!!) bei mir parkt, dann soll er auch bezahlen. ansonsten viel Spaß Und wenn du nach Rat fragst, diesen dann aber nicht annimmst: frag doch gar nicht erst
  11. verrätst du mir deine Adresse? Ich könnte ja, wenn mal das Bett frei ist (Urlaub) bei dir übernachten. Irgendwas dafür zahlen? Warum - ich will doch nicht das Geschäftsmodell eines Hauseigentümers unterstützen.
  12. du willst mir doch wohl nicht den Mund verbieten, oder?
  13. Aber erst hättest du ein Strafverfahren am Hals. Und "alle" eh nicht.
  14. Bevor du dich noch mehr in die Sch... reinreißt.... Oder du dir hier Tipps holst, die du dann entweder nicht kapierst oder nicht anwenden willst.
  15. Eine Straftat ist eine Straftat ist eine Straftat. Du glaubst doch nicht im ernst, dass, wenn du zugibst einen anderen falsch beschuldigt zu haben und du das dann zugibst, die StA sagt: "na dann lassen wir das mit der Strafverfolgung". Du hast hier alles erfahren, was du wissen musst - entscheiden musst du selbst. Geh zu einem Anwalt, lass dich von dem beraten und handle dann. bei deiner kriminellen Energie, die du hier zeigst, sehe ich für deine weitere Karriere als Autofahrer schwarz
  16. Das war für mich immer ein Grund, ein Foto von der Einwohnerbehörde anzufordern. "Trefferquote" war da hoch.
  17. nicht jedes "Ticket" ist mit: draufschaun - Knopf drücken - Ablage erledigt. bei einigen muss ermittelt werden - dann gibt es Falschaussager, anzuhörende Zeugen, Einsprüche, und und und..
  18. mir sind persönlich mehrere Fälle bekannt, in denen die Straftat angezeigt wurde und der Täter dann auch verurteilt worden ist. Bangemachen gilt nicht - bei einer Verwarnung passiert das normalerweise nicht - dazu haben die viel zu viel zu tun. Der (Ersatz)Fahrer SICH wurde der ErSaFa nicht schon mal wg. Strafvereitelung herangezogen??
  19. zumindest, wenn man die Zeitung mit den vier Buchstaben liest, die ja für ihren Qualitätsjournalismus bekannt ist.
  20. Was will der TE uns sagen? a) Radarfallen sind Gefahrenstellen? (sind sie nicht, diese jedoch ja, da sie ja offensichtlich (!!) falsch geblitzt hat und dadurch eine Gefahr verursacht hat) b) die Anlage hat falsch ausgelöst? (ja, passiert - und wäre bei der Auswertung höchstwahrscheinlich aufgefallen) c) dass es soo lange gedauert hat hat, bis jemand (ein Tourist) das der Polizei mitgeteilt hat? (warum eigentlich?)
  21. ich wollt ja nicht, aber bei diesem Satz... ich muss auch nicht wissen, wie ein Taschenrechner funktioniert - ich verlasse mich darauf, dass das Ergebnis bei richtiger Eingabe der Zahlen und Operanden innerhalb einer vorgegebenen Toleranz richtig ist.
  22. sicher? Ich musste für das begl. Fahren bei meiner Tochter eine Abschrift der Kartei bzw. einen Auszug der Datei in der Behörde besorgen, die die FE ausgestellt hatte. (bzw. die neue Behörde hat die beantragt) Ging zwar zügig, aber hier war nichts gespeichert. (nach drei Umzügen wärs aber auch überraschend gewesen)
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