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hawethie

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Everything posted by hawethie

  1. in der Summe setzt sich der Preis (100%) aus 103 % zusammen (Beim Diesel auch) Allein das sollte zeigen, dass die Aufstellung "ungenau" ist
  2. "Zu meiner Zeit" - also schon einige Jahre und Änderungen der Datenschutzgesetze her wurde die örtl. Polizeibehörde über ein FV informiert. Ich habe von einer Koll. gehört, dass dies immer noch (wenn auch etwas anders als damals) der Fall ist. Ob's was bringt, ist zweitrangig (hängt von der Situation bei der zust. Behörde ab - die "Wache Hengasch" wird eher dafür zeit haben als die Polizei in Berlin) Kennzeichen ist nicht zielführend.
  3. Schön, dass du uns Motorradfahrern die Regeln erklärst - schade nur, dass du glaubst, die seien uns nicht bekannt. Jetzt noch schnell für die Autofahrer die Regeln für das "zu schnell Fahren" und den Rotlichtverstoß.....
  4. Für so was gibt es die 112 und die Autos mit Musik und Leuchtreklame. ist leider so. Die, die das nicht erlauben, fahren halt nicht (in voller Montur, mit Helm und Handschuhen, bei heißem Motor) Motorrad. Allerdings gibt es auch Motorradfahrer, die meinen, schrittgeschwindigkeit geht bis 100
  5. DA wär ich ja noch gar nicht draufgekommen. - kene Ahnung, aber Behauptungen aufstellen. Das erzähl mal den Beamten in den Diensträngen unterhalb des höh. Dienstes.... - aber die Diskussion bringt nix und gehört auch nicht hier hin. ist das lauter, als wenn Autofahrer*innen über ihr "verlorenen Pfründe" aufschreien?
  6. ?? Bitte Erklärung: Da ist eine Straße auf der 50 "normale" Autos parken können. Das reicht auch aus, da nur 40 Wohnungen in dem Bereich. Im Laufe derZeit kommt das Zweitauto für den/die Partner*in und evtl. das für den Nachwuchs. - also kommen wir auf 70-120 Autos. Wo hat die Gemeinde das "Wirtschaftsgut Parkraum" künstlich verknappt? Hätte sie eine neue Straße bauen sollen und wenn ja: wo? Vielleicht sollte man das System jap. Großstädte einführen: ein Auto wird nur zugelassen, wenn man nachweisen kann, wo man es abstellen kann.
  7. Wollen wir hier jetzt das Wahlsystem diskutieren? Oder eine Wahlpflicht einführen? MM: wer nicht wählt, dem ist das Ergebnis egal.
  8. naja - bearbeitet wird die Anzeige - aber mit welchem Ergebnis.... Über eine Einstellung entscheidet auch nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft. Dazu sind sie verpflichtet. Wenn ich eine Strafanzeige erstatten will, MUSS die Polizei sie aufnehmen; es wird auch ermittelt werden ('"Herrin" des Verfahrens ist die StA). Aber was dabei rauskommt.... Bitte berichte weiter.
  9. @Sobbel: wie kommst du drauf, das der Fahrer Moslem ist? nur weil er aus der Türkei kommt?
  10. Tote werden begraben oder verbrannt - sie sind tot und somit nicht mehr zu retten. *scnr
  11. Hi Punkte gibt es erst ab 21 zu viel. Aber eine Verwarnung ist nicht mehr - das dürfte ein BG werden. CU HaWeThie
  12. Ob überhöhte Geschwindigkeit, sei dahingestellt. Aber Verstoß gegen § 3 StVO liegt sicher vor.
  13. Ist vom Prinzip auch egal, da eine falsche Bezeichnung nicht dazu führt, dass das Rechtsmittel verworfen wird. (gibt auch nen lateinischen Ausdruck für - ist mir jedoch entfallen) Lustig wird es erst, wenn bei einer Tagung von Fachleuten ein Richter sagt, dass innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden muss.... und es richtig heißen müsste: innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden... Ist aber rein rechtstheoretischer Natur - und dne Unterschied hab ich als langjähriger Beamter auch noch nicht gefunden.
  14. Das müsste notfalls ein Gericht feststellen. Dass aber die Schilder "Hier gilt die StVO" unsinnig und überflüssig sind (genau wie "Eltern haften für ihre Kinder") ist regelmäßig in allen möglichen Veröffentlichungen zum Thema "privater Parkraum" zu lesen. Und die Parkerleichterungen für Behinderte gelten nun mal nur im öffentlichen Verkehrsraum, nicht auf Privatflächen.
  15. hat er doch versucht - und wurde darauf hingewiesen, dass die 120 Min. auch für Behinderte gelten. Die werden vor solchen "Drohungen" genau so zittern wie ich, wenn man mir mit Presse droht - nämlich gar nicht. nein, muss er nicht - es gilt hier: mein Grundstück-meine Regeln (solange nicht gegen Gesetze verstoßen wird) kannst du gerne machen - die Rechtsprechung sieht das leider anders, als du. nein - die werden durch die Benutzung des Platzes anerkannt - nennt sich "konkludentes Handeln". nimm einen Anwalt - lass dir von
  16. Dieses Schild ist (leider) vollkommen irrelevant. Auf einem Privatgrundstück gelten einzig die privaten Regeln des Eigentümers. Und hier gilt nun mal die maximale Parkdauer.
  17. WO liegt jetzt dein Problem, der Behörde das mitzuteilen? Dummerweise stehen der diese Daten nämlich nicht zur Verfügung.
  18. Schon in Rom einen Antrag auf Heiligsprechung gestellt? Ich meine - wer im Leben sooo fehlerlos arbeitet hat doch beste Voraussetzungen..
  19. Für Knöllchen???? sonst gehts gut - oder zahlst du noch nicht genug Steuern? Da eine Verwarnung "nur" die Anhörung in einem Bußgeldverfahren darstellt, mit der Möglichkeit das Verfahren möglichst unbürokratisch durch zahlung des Verwarnungsgeldes zu beenden, erwarte ich als Behörde, dass der Angeschriebene auf die Anhörung sich äußert, damit ich einen Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen habe. eigentlich wollte ich - aber auf so eine unverschämte Behauptung: kein Kommentar. Nö - der Satz fängt (zumindest hier) in Etwa an mit: Ihnen wird zu Last gelegt, fo
  20. Somit du - oder zahlst du keine Steuern? Abgesehen davon: Die Verwaltungskosten sind auch ohne deine Spielchen höher als 15 EUR
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