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hawethie

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  1. nach vier Jahren dürfte die Antwort niemanden interessieren - vor allem, da es sich hier um ein deutschsprachiges Forum handelt.
  2. muss man oder soll man? Bei Passstraßen bietet sich ein Hupen vor unübersichtlichen Kurven grds. an. Aber ist so ähnlich wie das "Licht einschalten" vor Tunneln und Unterführungen.
  3. Sagen kannst du viel, aber normalerweise lässt sich die Messung eindeutig zuordnen.
  4. Wieviel Beteiligte gibt es in einem OWi-Verfahren bei der Behörde? Und die Behörde braucht auf ein Rechtsmittel gegen ihren eigenen Bescheid ja wohl nicht verzichten. Vor Gericht gilt da mglw. was anderes - aber hier wird ja auch oft beraten, dass man ja vor Gericht seinen Einspruch zurücknehmen könne. Da habe ich in meiner Anfangsdienstzeit mehrere Jahre in einer BG-Stelle bearbeitet - aber über die Wirkung eines Rechtsmittelverzichts habe ich mich da noch nie streiten müssen.
  5. D.h. du weißt es nicht... schau mal hier: Beispielsweise steht im Meyer-Goßner-Kommentar zur StPO (§ 449 Rn. 7): "Rechtskraft tritt ein, wenn ein Rechtsmittel gegen das Strafurteil nicht statthaft oder nicht rechtzeitig eingelegt ist, ferner bei allseitigem Verzicht auf Rechtsmittel". Aber ich hätte nicht gedacht, dass auch du zu den gehörst, bei denen man Selbstverständlichkeiten in Gesetzesform schreiben muss mehr braucht es für eine solche sache auch nicht.. Ich kann dich aber trösten: wenn sich nicht in den letzten Jahren die Rechtslage um 180 Grad gedreht hat, ist
  6. Wer z.B.? Andere Baustelle - und hat nichts mit einem Rechtmittelverzicht zu tun. Eben nicht eindeutig. Einige zahlen auch, weil sie, wie tlw. im Steuerrecht, meinen, auch bei Einlegung eines Rechtsmittels erst mal zahlen zu müssen. Die Zahlung ist was anderes, als ein Schreiben "Hiermit erkläre ich, dass ich auf eine Rechtsmittel gegen den BG vom...Az.... verzichte" (o.ä.). was sollte ein Rechtmittelverzicht (oder die Rücknahme eines Rechtsmittels) sonst bewirken, als dass der Bescheid rechtskräftig wird?
  7. Steht schon in der Bibel "Wer ohne Schuld ist...". So was ist aber häufig eine Folge von Sparmaßnahmen (zu wenig Personal, Bezahlung nicht angemessen, mangelhafte ADV) u.a.
  8. Doch - wenn man gleichzeitig erklärt, dass man auf Rechtmittel verzichtet bzw. ein eingelegtes Rechtsmittel zurückzieht. Im gleichen Moment wird der Bescheid rechtskräftig.
  9. nein - ist nicht üblich Nein, dürfen darf sie nicht allerdings habe ich gehört, dass da noch Menschen arbeiten. DAS ist gut - und kann Kosten ersparen. jep Mitteilen - und Frist setzen, den Einspruch zurückzunehmen.
  10. § 32 Abs. 1 Nr. 1 OWiG Anwalt brauchst du nicht unbedingt - manchmal reicht ein Anruf mit der ob der Vorgang nicht verjährt ist...
  11. Und bei Gelegenheit lernst du dann noch, dass Schreib- und Grammatikfehler zwei paar Schuhe sind
  12. das heißt "sprich" - Imp sg. von "sprechen" *Klugscheißmodus aus
  13. Genau - und statt den Vorgang der Behörde zu schildern (wg. s @rth) wenden wir uns gleich an die Presse "um es auf sich beruhen zu lassen".
  14. ist aber etwas knapp, da schon mit den Messungen anzufangen.
  15. je nach gebrauchter Formulierung fällt mir 164 StGB ein. könnte jedoch sein dass reicht, dass das nicht passiert.
  16. Neuer Fall - neuer Thread - wär doch mal was. Auch gibt es in dem Örtchen (musste erst mal schauen, wo das ist) doch mehr als eine Straße - somit kann über die Zulässigkeit keiner was sagen Du kannst auch deine Einwendungen gegen die Meßstelle im Anhörungs-/Einspruchsverfahren geltend machen. Nur: nicht, wer die größte Schrift hat, hat recht.
  17. Wer weiß, vielleicht veröffentlicht er ja noch meine Privatadresse, um den Leuten die 3 Min. Recherche zu ersparen. Dem Denunziantentum sind nun Tür und Tor geöffnet - und dann kommt ein "ohh - hab ich nicht gewollt".
  18. umgekehrt: wie kommst du drauf, dass es dich was angeht?
  19. Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht. daher: Aussage verweigert
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