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hawethie

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Everything posted by hawethie

  1. sicher? Ich musste für das begl. Fahren bei meiner Tochter eine Abschrift der Kartei bzw. einen Auszug der Datei in der Behörde besorgen, die die FE ausgestellt hatte. (bzw. die neue Behörde hat die beantragt) Ging zwar zügig, aber hier war nichts gespeichert. (nach drei Umzügen wärs aber auch überraschend gewesen)
  2. naja - vielleicht sagt die ja das Wort vor dem Rufzeichen irgendwas - und dann schränkst du ja selbst ein mit "i.d.R." oder "normalerweise".
  3. schon von der Friseuse gehört, die in D'dorf ihre FE los geworden ist? Die hatte nicht geprahlt - aber iwie ist das doch aufgefallen.
  4. ist durchaus klar - aber dann passt deine Bemerkung nicht zum Thema - Wenn ein Radfahrer aus irgendeinem Grund 159 mal wegen einem Verstoß angezeigt (!) würde - bekäme auch der Probleme mit der FE-Behörde.
  5. Wenn die Polizei es nicht schafft, diese anzuhalten und anzuzeigen, wird die Fahrerlaubnisbehörde nie davon erfahren... Falls doch: entzug der FE ist durchaus auch dann möglich
  6. ungewöhnlich ja - aber nicht unmöglich oder gar rechtswirdrig
  7. also, du bist in die Stadt reingefahren, direkt auf einen Parkplatz und dann wieder raus aus der Stadt, richtig? Dann ist das Risiko, dass ein Schild nicht gesehen wird, dir zuzurechnen - man kann nicht an jeder Ausfahrt eines Parkplatzes oder Privatgrundstückes ein Schild aufstellen. mW muss man innerhalb geschlo. Ortschaften immer mit einer Beschränkung auf 30 Km/h rechnen.
  8. hmm - bei der Sache bleiben ist nicht mehr, oder?
  9. komisch - in den mir bekannten Fällen wurde immer eine Lücke für Rettungswagen gelassen. (die leider von meckernden SUV-fahrern zugestellt wurden)
  10. ist nicht so üblich - aber erst gestern habe ich im Radio gehört, dass die Bundesnetzagentur massenhaft Beschwerden vorliegen hat, weil Post nicht angekommen ist. Du könntest bei der Behörde anrufen und nachfragen, wann die Verwarnung angeordnet wurde.
  11. das schätze ich, dass es passiert ist, wenn auch nicht gerade mit der Schwindelei (wäre eine Urkundenfälschung - wenn das rauskäme... ) Es reicht aus, wenn die Anhörung angeordnet wird - das Datum muss in der Akte stehen; das kann man telefonisch klären.
  12. ich meine (bitte berichtigen, wenn falsch) dass die Daten zu Beginn der Fahrt einzutragen sind (Name, Uhrzeit) Nach Abschluss der Fahrt ist nur zu ergänzen. Vertu dich nicht - die dürfen zwar die Wohnung nicht betreten oder mehr, aber was eine "angemessene Wartezeit" ist, ist Auslegungssache. Und ordnungsgemäß die letzen vier Wochen nachzutragen... (ach ja: ein Führen am PC ist nicht erlaubt, da das Buch "jederzeit und unverzüglich" vorzuzeigen ist - mE gibts da ein Urteil)
  13. natürlich - wo kämen sonst die Urteile zum Führen eines FB her, wenn nicht?
  14. meins steht im Keller Frag mal die Verwaltung bzw.. die Politiker, die das Geld für Fahrtrainings bereitstellen...
  15. Ein gutes Beispiel dafür, dass das Schnellfahren unter Einsatzbedingungen leider viel zu selten geübt wird/werden kann. Schließlich kosten die Übungsstunden ja gutes Geld.
  16. wie habe ich bloß bisher im Straßenverkehr überlebt? Mein Auto hat so was immer noch nicht.
  17. Definiere das bitte. Ist der Wille des Wählers das, was die laute Minderheit will oder das, was die schweigende Mehrheit will. Wenn viele Bürger grün wählen, dann beschweren sich die schwarzen über alle Maßnahmen und behaupten, diese sind "gegen den Willen des Wählers". Und so geht das bei allen Entscheidungen wer hindert dich, dich selbst um solche zu bemühen? genau - hatten wir in der dt. Geschichte ja schon öfter.
  18. Wenn vor zwei Jahren außer der Geschwindigkeitsüberschreitung nichts gewesen ist, ist die Sache erledigt - da kommt nichts mehr (wer sollte auch die Sache wieder aufgreifen?). Grds. gilt aber: wenn eine OWi durch Bußgeldbescheid (der Behörde) abgeschlossen ist, steht das einem Strafverfahren nicht entgegen. Falls es jedoch, nach Einspruch, zu einem Urteil kam, ist dann die Verfolgung als Straftat ausgeschlossen. (§ 84 Abs. 2 OWiG)
  19. Blaulicht und Tatütata sind zwei verschiedene Sachen. Wegerecht (tatütata) wär hier nicht erforderlich gewesen. Blaulicht allein möglich zur Sicherung einer Gefahrenstelle.
  20. ist wohl der Ansicht, dass man die Kabelrolle auch hätte rollen können, statt sie zu wälzen
  21. hatt' ich doch geschrieben. Aber anscheinend soll der Steuerzahler lieber die Versicherungskonzerne etc. bezahlen, als die Schäden direkt. Anders kann ich den Einwand von @KlausK nicht verstehen.
  22. Die Daten würden auch nur zeigen, wo das Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt war und mit welcher Geschwindigkeit in welcher Richtung es bewegt wurde. Nicht festgehalten wird, wer das Handy zu dem Zeitpunkt in Besitz hatte. Was würden die Daten also beweisen?
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