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Klaus299

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  1. Das erste Schreiben war ein Zeugenfragebogen, da ersichtlich, dass Halter nicht Fahrer. Sorry! Das zweite Schreiben nur eine Aufforderung den Fahrer/in zu benennen. Das mit dem Fahrtenbuch habe ich hier mal irgendwie anders gelesen. Da ich ja grundsätzlich Angaben gemacht habe, obwohl ich den Fahrer nicht benannt habe und das auch aufgrund des Zeugnisverweigerungsrecht nicht brauche, ist das wohl nicht so einfach mit einer Fahrtenbuchauflage.
  2. Hallo zusammen! Leider habe ich trotz intensiver Suche zu diesem Thema im Forum nichts Ähnliches gefunden. Folgender Sachverhalt: Ich bin FZ-Halter und habe das Auto einem Familienmitglied überlassen. Nach vier Wochen kam das Anhörungsschreiben (Zeugenfragebogen mit Foto), das ich mit meinen Halterdaten ergänzt zurückgesendet habe. Weitere Aussagen brauchte ich in diesem Zusammenhang ja nicht zu tätigen. Weitere sechs Wochen später erreicht mich nun ein Schreiben der Behörde, mit der Bitte um Nennung des Fahrzeugführer(in). Der Bitte möchte und brauche ich m.E. ja nicht zu entsp
  3. Hallo! Ich habe einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren bekommen, da das Kennzeichen nicht mit der Plakette übereinstimmt. Hintergrund: Das FZ hatte eine grüne Plakette, auf der das eingetragene Kennzeichen nicht mehr erkennbar war (durch UV-Einstrahlung). Als Halter des FZ habe erstmal nur mitgeteilt, dass ich nicht der Fahrzeugführer war. Ehrlich gesagt, habe ich nie darauf geachtet, ob das Kennzeichen zu lesen ist. Ich bin auch noch im Besitz der Original-Quittung der Umweltplakette, als ich das FZ gekauft habe. Eine Sache kommt noch dazu, was vermutlich diesen Umstand ausgelöst hat: Glei
  4. Ich habe heute einen Bußgeldbescheid für einen Verstoß vom 16.08.13 bekommen, ohne dass ich zuvor angehört worden bin. Den Anhörungsbogen hat zuvor mein Vater bekommen, der den gleichen Namen trägt wie ich. Unterbricht dieser AB die Verjährung? Der AB wurde der Ordungsbehörde erst am 07.11.13 zugestellt, in dem nur die Angaben zur Person meines Vaters gemacht wurden.
  5. @ Biber: Ich habe wirklich den Eindruck, dass Du den Sinn dieses Forums nicht wirklich verstanden hast!
  6. Wir wissen ja alle, daß Polizisten komplett durch die Bank anzeigengeile, arrogante - äääh, ja, also, Dingens sind. Ist so. Kein Zweifel. Wird schon dadurch bewiesen, daß sie Polizisten sind. Deshalb sieht man sie ja auch großer Zahl, wie sie tageintagaus auf den Straßen patroullieren und unablässig Anzeigen gegen unschuldige Menschen wie z.B. Dich schreiben. Schon mal darüber nachgedacht, daß die Herren möglicherweise deshalb Dich haben anschreiben lassen, weil sie Dich erkannt haben und Dir einfach Stress mit Deinem Arbeitgeber ersparen wollten? Alternativ haben sie vielleicht auch einfach
  7. Zur Klarstellung: Es ist keine Fahrtenbuchauflage erfolgt!
  8. Wahrscheinlich wurde ich einfach mal auf Verdacht angeschrieben (bzw. von den "Beamten" benannt), da man in unserem Dorf weiß, dass ich das Fahrzeug meistens (aber eben nicht immer!) bewege. Trotz allem ganz schon arrogant wie ich finde!!! "Anzeigengeilheit" passt da schon sehr gut! Nichts desto Trotz liegen hier m.E. gleich zwei generelle Fehler vor: 1. - kann man über eine Firmenzufahrt auf diese Bundesstraße fahren, ohne dass einem das Überholverbot angezeigt wird 2. - wurde der Halter des Fahrzeugs nicht angehört (weshalb sollte denn dann eine Fahrtenbuchauflage erfolgen????)
  9. @Goose: Dem ist aber tatsächlich so! Der Halter (Firma) hat definitv keinen AB bekommen, dieser ist direkt an mich (mit meinem Geb.-Datum) gesandt worden. Gruß
  10. Hätte denn dann nicht zuvor der Halter angehört werden müssen? Der hätte doch ggf. etwas zur Aufklärung des Sachverhalt beitragen können? Ich kann doch nicht wissen, wer während meiner Abwesenheit mit dem Fahrzeug gefahren ist?
  11. So, hier der aktuelle Sachstand: Hatte dem AB hinzugefügt, dass ich mich aufgrund der Zeitspanne nicht mehr daran erinnern kann, ob das Fahrzeug zur Tatzeit von mir gefahren wurde. Letzte Woche kam dann die Einstellungsmitteilung !!!!! Grund: §46 Ab. 1 OWG in Verbindung mit §170 Abs. 2 StPO Gruß Klaus
  12. AB ist 14 Tage nach dem Tatzeitpunkt zugestellt worden, allerdings habe ich den erst weitere 9 Tage später lesen können, da ich im Urlaub war. Das Fahrzeug wird von verschiedenen Familienmitglieder im Geschäftsbetrieb bewegt. Geht ein AB zur Aufklärung an den Fahrzeughalter, so kann/wird dieser auch keine Aussage machen, da er gleich Vater/Opa etc. ist und von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen wird. Somit würden verschiedene Personen, inkl. der Halter als Fahrezugführer in Frage kommen. Was wird passieren, wenn ich schreibe, dass ich mich nach mehr als 3 Wochen nicht mehr d
  13. Nein, Firma hat keinen Anhörungsbogen bekommen. Die haben den Anhörungsbogen an micht direkt adressiert, da ich das Fahrzeug hauptsächlich fahre und sie Kenntnis davon haben. Wir sind hier auf dem Dorf, jeder kennt praktisch jeden. Die Beamten können m.E. trotzdem nicht sagen wer gefahren ist, da die ja 2 Fahrzeuge hinter mir gefahren sein sollen. Ich gehe davon aus, wenn ich bzw. die Fa. den Fahrer nicht benennen kann, dass es mit Sicherheit die Auflage für ein Fahrtenbuch gibt!
  14. Habe letzte Woech einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten. Der Anhörungsbogen mit meinem Geburtsdatum ist direkt an mich und nicht den Fahrzeughalter gegangen. Mir wird vorgeworfen vor zwei Wochen auf einer Bundesstr. im Überholverbot (Zeichen 276) einen Langholztransporter überholt zu haben. Ein hinter mir fahrendes Fahrzeug hat den LKW ebenfalls überholt und wurde später durch die dahinter fahrenden Beamten gestoppt. Ich konnte deswegen nicht angehalten werden. Ich kann mich ehrlich gesagt nicht mehr daran erinnern und das Firmenfahrzeug wird von mehreren mit mir verwandten Per
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