evim 0 Posted May 30, 2015 Report Share Posted May 30, 2015 Hi, habe meinen Führerschein für einen Monat abgeben aufgrund 2 Geschwindigkeitsversößten über 30 Km/H außerorts. Nun habe ich gerade einen Brief erhalten, dass ich vor 1 Woche (Führerschein vor 2 Wochen abgegeben) mit einem Lasermessgerät (mit Foto) außerorts 10 Km/h zu schnell war.Habe ein Verwarngeld i.H.v. 10 € erhalten.Auf dem Foto bin ich klar zu erkennen und das Auto ist auch auf mich zugelassen. Was soll ich in dieser Situation tun? Mein Bruder sieht mir auf jeden Fall ähnlich. Allerdings weiss ich nicht, ob ich jetzt einfach die 10 € überweisen sollte und beten soll dass die Sachbearbeiterin nicht weiter kontrolliert. Oder wäre es besser, wenn ich meinen Bruder angeben würde. Allerdings habe ich Angst davor, dass die bei der angabe eines anderen Fahrers erst recht "geweckt" werden. Was wäre, wenn ich die 10 € sofort überweise und danach einen Brief bekommen würde, dass ich während des Fahrverbots gefahren bin.Wenn ich die 10 € überweise, habe ich den Verstoß zugegeben, stimmts?Kann ich nachträglich sagen, dass es mein Bruder war und ich das aus Bequemlichkeit gezahlt habe um den ganzen Schreibkram zu entgehen? Die Überweisung würde auch mein Bruder von seinem Konto aus tätigen. Die Sachbearbeiterin ist die gleiche, die mir ein Fahrverbot angeordnet hat Ich habe auch nur einen Anhörungsbogen erhalten. Auf diesem Bogen gibt es auch keine Stelle, wo ich einen anderen Fahrer angeben kann. Quote Link to post Share on other sites
evim 0 Posted May 30, 2015 Author Report Share Posted May 30, 2015 Ich wohne auch noch in einer Kleinstadt Einziger Wehrmutstropfen ist, dass ich den Führerschein bei einer Kollegin abgegeben habe weil die Sachbearbeiterin zu dem Zeitpunkt im Urlaub war Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 30, 2015 Report Share Posted May 30, 2015 Hi evim. Herzlich willkommen im RadarForum. Ich denke, das Beste wäre, wenn Dein Bruder kommentarlos mit Angabe des Aktenzeichens überwiese. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted May 30, 2015 Report Share Posted May 30, 2015 Ganz schnell zahlen und gut! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 30, 2015 Report Share Posted May 30, 2015 Zahlen und beten.Achtung; fahren ohne FS ist eine Straftat. Hilfe ist "Beihilfe" zur Straftat. (Gilt nicht für die, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben wie dein Bruder).Verjährung erheblich länger! 1 Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted May 30, 2015 Report Share Posted May 30, 2015 Da tippe ich einfach mal auf kommunale und automatisierte Massenabzocke. Deshalb dürfte, nachdem für das AZ ein "bezahlt" markiert wurde, die Sache definitiv erledigt sein.Selbst wenn die gleiche Bearbeiterin als AP hinterlegt ist, kann so ein Standard Bettelbrief auch von einer ganz anderen Hilfskraft oder auch komplett automatisiert ausgelöst werden.Wert ablesen - Kennzeichen abfragen - Senden - Nächster. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted May 30, 2015 Report Share Posted May 30, 2015 Zahlen und sich freuen, wenn die Mine, auf die man getreten hat, nicht hochgeht. Betrunkene erkennt man auch oft daran,daß sie alle Limits ganz korrekt einhalten, um nicht aufzufallen. Quote Link to post Share on other sites
evim 0 Posted May 30, 2015 Author Report Share Posted May 30, 2015 Ich werde das nun bezahlen und abwarten, in der Hoffnung, das nichts passiert Betrunkene erkennt man auch oft daran,daß sie alle Limits ganz korrekt einhalten, um nicht aufzufallen. Genau deshalb fahre ich immer 5-10 Km/h schneller Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted May 31, 2015 Report Share Posted May 31, 2015 Moin Moin deshalb fahre ichDarauf solltest du die nächste Zeit verzichten Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 31, 2015 Report Share Posted May 31, 2015 Zahlen und beten.Achtung; fahren ohne FS ist eine Straftat. Den Bruder angeben, obwohl der nicht gefahren ist, auch Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 31, 2015 Report Share Posted May 31, 2015 Den Bruder angeben, obwohl der nicht gefahren ist, auch Stimmt - fast immer. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 31, 2015 Report Share Posted May 31, 2015 Hallo, Evim, herzlich willkommen im Radarforum. Wenn Du umgehend die Überweisung bezahlst, kann es sein, dass Du ungeschoren davon kommst. Es kann allerdings sein, dass sich diese Fahrt noch im Nachhinein rächt, z. B., wenn Du anderweitig auffällst und sich der Sachbearbeiter der Polizei oder der Bußgeldstelle die Mühe macht, vergangene Fälle zu überprüfen und dann feststellt, dass diese Fahrt während des Fahrverbots stattgefunden hat. Genauso kann es sein, dass dies auf den Tisch kommt, wenn es mal zu einer Gerichtsverhandlung kommt und alte, noch aktenkundige Fälle, bei der Sanktionierung eine Rolle spielen. Sollte dem Richter auffallen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung während eines Fahrverbots stattfand und sollte er nachermitteln (lassen), wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist, bist Du u. U. dran, siehe Akte Reus. Hallo, rth, fahren ohne Führerschein ist nur ein Verwarnungstatbestand. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 31, 2015 Report Share Posted May 31, 2015 @Nachteule: Stimmt, wenn der FS zuhause liegt. Wenn ich ihn der Behörde zwecks Verwahrung übergeben habe wirds eine Straftat. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 31, 2015 Report Share Posted May 31, 2015 dann heißt das aber auch "Fahren ohne Fahrerlaubnis" Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 31, 2015 Report Share Posted May 31, 2015 dann heißt das aber auch "Fahren ohne Fahrerlaubnis"Danke für den Hinweis! Herr Oberlehrer Quote Link to post Share on other sites
Juicyboy 1 Posted June 3, 2015 Report Share Posted June 3, 2015 Zahlen und eine Verkehrsrechtversicherung abschließen Wenn noch was kommt, dann kannste es mit dem Anwalt klären. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted June 3, 2015 Report Share Posted June 3, 2015 Zahlen und eine Verkehrsrechtversicherung abschließen Wenn noch was kommt, dann kannste es mit dem Anwalt klären. Aber nicht auf Kosten der Verkehrsrechtschutzversicherung! Die übernimmt keine Kosten für Vergehen, die vor dem Versicherungsbeginn begangen wurden. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted June 3, 2015 Report Share Posted June 3, 2015 ...und auch Kosten für in der Kuhzunft vorsätzlich begangene Straftaten wird diese nicht übernehmen ARB Quote Link to post Share on other sites
Juicyboy 1 Posted June 16, 2015 Report Share Posted June 16, 2015 Wir reden doch nicht von Straftaten ... !? Sondern von Geschindigkeitsverstößen und Co. Vielleicht gibt es ja eine "Nach dem Geschehnis abschließen und versichert sein" Versicherung? Sowas wie bei einer Zahnversicherung. Da kommt doch immermal was im TV! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 16, 2015 Report Share Posted June 16, 2015 Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis neuerdings keine Straftat mehr...? Mein Tipp für Dich: Guck einfach kein TV mehr... Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted June 24, 2015 Report Share Posted June 24, 2015 Wenn man Mist gebaut hat, sollte man den auch ausbaden!!! ... das man eine Straftat begeht, wenn man ohne Führerschein ein Fahrzeug führt, wird zum einen bei der Entgegennahme dieses erwähnt und ebenso auf dem "Verwahrblatt", welches man gegenzeichnet. Wer trotzdem fährt ... Du könntest Glück haben, weil m.W. eine Abfrage in Flensburg nur gemacht wird, wenn es um Punkte / Fahrverbot geht (oder der Kandidat oft beim SB "aufschlägt") ... ansonsten ist nach eingegangener Bezahlung der Drops ersteinmal gelutscht ... einer Verjährung unterliegt das ganze trotzdem ... 30 Jahre?! ... also heißt es laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange zittern. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted June 24, 2015 Report Share Posted June 24, 2015 Wenn man Mist gebaut hat, sollte man den auch ausbaden!!! ... das man eine Straftat begeht, wenn man ohne Führerschein ein Fahrzeug führt, wird zum einen bei der Entgegennahme dieses erwähnt und ebenso auf dem "Verwahrblatt", welches man gegenzeichnet. Wer trotzdem fährt ... Du könntest Glück haben, weil m.W. eine Abfrage in Flensburg nur gemacht wird, wenn es um Punkte / Fahrverbot geht (oder der Kandidat oft beim SB "aufschlägt") ... ansonsten ist nach eingegangener Bezahlung der Drops ersteinmal gelutscht ... einer Verjährung unterliegt das ganze trotzdem ... 30 Jahre?! ... also heißt es laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange zittern. Das Radfahren wird während eines Fahrverbots hoffentlich (noch) nicht verboten (so viel zu "Fahrzeuge") ...Und die Verjährungsfrist sollte doch auch nur drei Jahre und keine 30 Jahre betragen ... Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted June 25, 2015 Report Share Posted June 25, 2015 Korrekt ... 3 Jahre ... gerade noch einmal nachgelesen ... Und danke für den wichtigen Hinweis - ein Fahrrad, Tretroller, kurzum ein (mit Muskelkraft betriebenes) Fahrzeug welches KEINER Führerscheinpflicht unterliegt, wäre davon ausgenommen ... Kraftfahrzeuge, welche einer Führerscheinpflicht unterliegen, wäre sicher besser gewesen in meiner Ausführung (für unseren kleinen Gäste hier im Forum, die noch nicht soweit denken können - Sorry für den kleinen Sarkasmus am Rande Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 25, 2015 Report Share Posted June 25, 2015 Kraftfahrzeuge, welche einer Führerscheinpflicht unterliegen, wäre sicher besser gewesenAuch das ist leider wieder einmal falsch!Auch ein Mofa unterliegt keiner Führerscheinpflicht, darf aber während eines Fahrverbotes (im Gegensatz zum FE-Entzug) nicht geführt werden. Das scheinst Du in Deinem Leben schon etwas zu häufig gemacht haben... Im übrigen zähle ich Dich aufgrund Deiner ständig falschen Äußerungen auch zuunseren kleinen Gäste hier im Forum, die noch nicht soweit denken können Und das ist nicht sarkastisch sondern absolut ernst gemeint... Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted June 26, 2015 Report Share Posted June 26, 2015 @QTreiberin um ebenso Ernst zu antworten, vermisse ich speziell für Personen wie Dich eine Art "Mute-Funktion" im Forum ... Danke für den Hinweis, das auch ein Mofa nicht unter die Führerscheinpflicht fällt - da man sich das Führen eines solchen aber bescheinigen lassen muss "Mofaführerschein" - nettes Wortspiel, war dieses in meiner Anmerkung mit eingeschlossen. Wenn mir Leute unterkommen, die grundsätzlich Recht haben und das schein bei Dir dauerhaft und in jeder Lebenslage der Fall, kommt es durchaus vor das ich mich zumindest so fühle ... glücklicher Weise treffe ich eher selten auf derartige Personen. Ja, Thema kleine Gäste ... vielleicht solltest DU Dir den Schuh mal anprobieren, immerhin reagieren Kinder die sich stets und ständig hervorheben und profilieren müssen, auch so wie Du das tust. Gemeint ist hierbei nicht, das eine Richtigstellung nicht legitim wäre ... der Ton / die Art und Weise macht die Musik. Bringt vielleicht aber der Job mit sich ... gib Leuten Macht und sie werden diese vollends ausschöpfen und präsentieren ... Kurzum als Geltungsbedürfnis bekannt Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 26, 2015 Report Share Posted June 26, 2015 Wenn mir Leute unterkommen, die grundsätzlich Recht haben und das schein bei Dir dauerhaft und in jeder Lebenslage der Fall, kommt es durchaus vor das ich mich zumindest so fühle ... Ich vermute mal, dass Du Dich nicht nur so fühlst. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted June 26, 2015 Report Share Posted June 26, 2015 Dann liegst Du vermutlich falsch. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted June 26, 2015 Report Share Posted June 26, 2015 Warum "vermutlich"? Du müsstest doch wissen, ob ich falsch liege - oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 26, 2015 Report Share Posted June 26, 2015 Der arme Smiley wer mich noch mal immer und immer mit dem Kopf an die Wand knallen lässt... tststs Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 26, 2015 Report Share Posted June 26, 2015 Wenn mir Leute unterkommen, die grundsätzlich Recht haben Sei mir nicht böse, aber wenn jemand etwas erzählt, was falsch ist, dann sollte das korrigiert werden.Vor allem, wenn jemand, der sich auf die falsche Aussage verlässt, in Gefahr kommt, eine Straftat zu begehen. 1 Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted June 30, 2015 Report Share Posted June 30, 2015 hawethie ... bin ich Dir nicht, das ist sachlich formuliert, somit alles gut. Nichts spricht dagegen vom Profi erklärt zu bekommen, wie es richtig läuft, schließlich war man selbst im Irrglaube. Den 2. Teil hatten wir vor längerer Zeit ausgiebig diskutiert und zumindest im Großen und Ganzen geklärt. (manchmal unterscheiden sich halt Auffassung und Rechtsprechung, aber auch hierfür gibt es SACHLICHE Threadbeantworter, die mit fundiertem Wissen, die Sache ins rechte Licht rücken.)Warum "vermutlich"? Du müsstest doch wissen, ob ich falsch liege - oder nicht. Dann hast Du vermutlich die Ironie nicht ganz herausgelesen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Nichts spricht dagegen vom Profi erklärt zu bekommen, wie es richtig läuft, schließlich war man selbst im Irrglaube. Dann solltest du dich mal an den Gedanken gewoehnen, dass 'QTreiberin' zu den Profis gehoert, dem ist unbestritten so. Wenn du an ihrer Wortwahl und Art der Formulierung Anstoss nimmst, dann ist das dein ureigenstes Ding, sollte dich aber nicht veranlassen, herum zu poebeln..... 1 Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted July 2, 2015 Report Share Posted July 2, 2015 Jemanden darauf aufmerksam zu machen, das die Art und Weise eher grenzlastig ist, hat nun so garnichts mit pöbeln zu tun.Das sie Profi auf ihrem Gebiet zu sein scheint, stelle ich weder in Frage, noch habe ich jemals etwas anderes behauptet.Wie gesagt, einfaches Feedback, nicht mehr und nicht weniger ... was sie daraus macht ist ihr ureigenstes Ding. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted July 4, 2015 Report Share Posted July 4, 2015 Hallo,auch wenn ich Tricks nicht mag, wenn der Bruder von seinem Konto kommentarlos mit Aktenzeichen überweist dürfte die Erledigungschance am höchsten sein. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 5, 2015 Report Share Posted July 5, 2015 .... naja..... eine dritte Möglichkeit wäre ein Geständnis / Selbstanzeige. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 5, 2015 Report Share Posted July 5, 2015 .... eine vierte Möglichkeit wäre sich einen Ring durch die Nase zu ziehen... 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 5, 2015 Report Share Posted July 5, 2015 In der Tat wäre das auch eine Möglichkeit. Jedoch nicht die vierte, da das mit dem Fall nichts zu tun hat. Aber danke für deine Mitarbeit. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted July 5, 2015 Report Share Posted July 5, 2015 Tja, das 11. Gebot berücksichtigen: Du sollst Dich nicht erwischen lassen! Grüße Wolle PS: Sorry, musste sein, ist zu warm hier. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 5, 2015 Report Share Posted July 5, 2015 In der Tat wäre das auch eine Möglichkeit. Jedoch nicht die vierte, da das mit dem Fall nichts zu tun hat. Aber danke für deine Mitarbeit.Dein Tipp hat dummerweise aber auch nichts mit dem Fall zu tun da es zu 100% an der Frage des TE vorbei beblaulichtert wurde... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 5, 2015 Report Share Posted July 5, 2015 ...er wollte halt nur seinen Senf dazu geben. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Sie! Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Sie!Lieber @Blaulicht, diese Meinungsverschiedenheit würde ich gern zum Anlass nehmen und Dir nahelegen, eine Abstimmung hier im Forum zu starten. Die Forensoftware gestattet es. Sie könnte lauten: Wer betrachtet die Beiträge von Blaulicht oder von QTreiberin als hilfreicher? Am Ergebnis erkennst Du dann, was HarryB meint. 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Sie könnte lauten: Wer betrachtet die Beiträge von Blaulicht oder von QTreiberin als hilfreicher? Wie soll man auf diese Frage antworten? zb Ich? Vielleicht sollte man die Frage anders forumulieren Wessen Beiträge betrachtet ihr als hilfreich? a) Blaulicht b) Qtreiberin c) keine® von beiden d) alle beide Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Vielleicht sollte man die Frage anders forumulieren Ich denke, man sollte sie gar nicht stellen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Ich denke, wir sollten wieder zum Thema des Threads zurueck kommen..... 1 Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Hallo,zum Thema zurück. Knöllchen bezahlen und warten, vermutlich ist es dann erledigt. Anderfalls wird der Erstbeitragsschreiber längere Zeit Nutzer des ÖPNV oder von Fahrrädern werden. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Super, genau das schrieb ich im #4 am 30.05.2015 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 6, 2015 Report Share Posted July 6, 2015 Jup. So wie Don Pedro in #3 . Quote Link to post Share on other sites
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