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Juicyboy

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  1. Wir reden doch nicht von Straftaten ... !? Sondern von Geschindigkeitsverstößen und Co. Vielleicht gibt es ja eine "Nach dem Geschehnis abschließen und versichert sein" Versicherung? Sowas wie bei einer Zahnversicherung. Da kommt doch immermal was im TV!
  2. Zahlen und eine Verkehrsrechtversicherung abschließen Wenn noch was kommt, dann kannste es mit dem Anwalt klären.
  3. Na ja bei 30€ muss man ja nicht lange nachdenken. Kann aber deinen Ärger nachvollziehen!
  4. Und ist etwas gekommen? Allerdings sind die 3 Monate so nicht immer korrekt. Also nicht zu früh freuen: Die Behörde könnte sich als herausreden. Das Zitat sowie eine Gründe wodurch eine Verjährung beeinflusst wird findest du hier: http://www.bussgeldengel.de/geblitzt-wann-kommt-der-bescheid/ Da nun nichts mehr gekommen ist, wird es sich aber augenscheinlich erledigt haben?
  5. Da die Halterung der Kamera "beweglich" ist kann es mE gar kein Blitzgerät sein, da nicht eichbar.
  6. Was ist den das besondere an Piezosensoren?
  7. Deine Frau kann mE nur bei Delikten am Auto, Sommerreifen im Winter etc, belangt werden. Also wüsste ich nicht was auf deien Frau zurückfallen sollte
  8. Okay, spannender Punkt. Bleibt nun abzuwarten, ob der TE sich auch noch äußern möchte oder ob es hier einfach nie weiter geht
  9. Was kann den der Anwalt machen, wenn noch kein Bußgeldbescheid erhalten wurde?
  10. Ach man sieht von auén gar nichts? Okay, wusste ich nicht! Da habe ich sicherlich den orangenen Pfeil falsch eingeschätzt. Lieben Dank!
  11. Hast du eventuelle eine Rechtschutz? Dann würde ich das direkt dieser übergeben! Ansonsten kann der Anwalt ja eh erst was mit dem Erhalt des Bussgeldbescheids machen ... habe aber auch immer Angst, dass man in der Anhörung was falsches geschrieben hat! Klingt aber soweit logisch!
  12. Ich habe leider noch nie ein HUD im Alltag gesehen, daher de Frage: Können HUDs den Gegenverkehr blenden? Es gibt ja immer mehr Nachrüstvarianten und bei denen kann ich mir eine potentielle Gefahr vorstellen!? Insgesamt gefallen mir die Teile allerdings
  13. Ich finde pers. das hier mit doppelter Moral gemessen wird. Grundsätzlich zum Standpunkt, dass der Fahrer das Kind gerettet hat = super ABER! auch er darf sich nicht über alles Hinwegsetzen. Wenn er bei seiner Fahrt andere gefährdet, dann muss das ein Nachspiel haben. Gehen wir doch mal von einem anderen Ausgang aus. Kind wird nicht gerettet, da xyz passiert ist. "Zeuge" kann keine Anklage erheben, da er im Krankenhaus liegt, weil er ausweichen musste und sich dabei verletzt hat. Wir würde in dem Fall die Medien entscheiden? Medien sind oft auf der Seite der vermeintlich "Armen", haben a
  14. Wisst ihr woher die Daten der Blitzer-Abzock-Uhr stammen? Ich sehe in den Daten der Webseite dazu nichts!
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