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Die Fahrkarten Bitte...


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Keine Panik, alles ist gut. Ich bin ein großer, großer Fan von Müllerzählen.   Dieser Thread, und das will ich mal in aller Deutlichkeit sagen, ist nur noch albern. Sagt einer "Feuer ist heiß, da kann

Vielleicht sollte man sich auch mal in die Situation des prügelnden Polizisten hineinversetzen.   Man stelle sich vor, dass der so ein leicht bildungsferner Typ wie @Blaulicht ist, sich nach vielen Di

@Blaulicht: Möglicherweise bist Du im persönlichen Kontakt ein liebenswürdiger Mensch; was Du hier im RF jedoch von Dir gibst, ist (für mich) nicht nur abstrus, sondern auch peinlich. Würdest Du tatsä

Hi Nachteule,

Ist die Berichterstattung aber nur einseitig kritisch und verkauft die Presse Informationen, die gegen staatliche Organe gehen, ungeprüft und unkritisch als Tatsachen, ist so eine "kritische" Berichterstattung in einem ganz anderen Licht zu sehen.

Ich meine, dass aus der gesamten Berichterstattung der FR recht deutlich hervorgeht, dass über die Darstellung des Herrn W. berichtet wird.

Sobald die Darstellung der Kontrolleure vorlag, wurde darüber berichtet, und die unterschiedlichen Sichtweisen wurden einander gegenübergestellt.

 

Leider fehlt IMO bisher jegliche konkrete Stellungnahme der Polizei, was u.U. daran liegen mag, dass hier Polizei (bzw. deren Vertreter) sowohl beschuldigte Partei als auch (mit-)ermittelnde Behörde ist. Daher meine ich, dass eine unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Anzeigen gegen Polizisten nicht nur mehr Vertrauen auf Seiten der Bürger erzeugte, sondern auch der Polizei hülfe.

 

Würde ein Polizeibeamter eine Anzeige so abgeben […]
Dieser Vergleich ist IMO unzulässig.

 

Polizisten vertreten nun mal das Gewaltmonopol des Staates. Daher müssen sie sich auch eine besonders kritische Betrachtung ihres Handelns gefallen lassen. Daran führt IMO kein Weg vorbei.

 

Gruß, Pedro.

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Komisch das nur das "Opfer" eine Plattform bekommt.

http://www.blu-news....as-fr-komplott/

 

Nur mal ohne Wertung, aber Nachdenkenswert.

Wer's braucht.

Als benachteiligter Deutscher

gruesst mit wertloser Nachdenke und Hieg Seil

snb

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Zurück zum Thema:

 

Was mich derzeit an dem ganzen Vorgang stört ist die Tatsache, dass die Beamten kaum noch eine Chance auf eine unvoreingenommene und faire Untersuchung haben. Wie gesagt, wenn die Anschuldigungen so stimmen, dann gehört das Verhalten unstrittig bestraft, schaut man sich die Berichterstattung an, scheint es jedoch, als wollten die wenigsten warten, bis das auch geklärt ist.

Im Moment scheint es so, als braucht man ein Opfer, um die Gemüter zu beruhigen, da kann dann die Unschuldsvermutung schon mal hinten überkippen...

 

http://www.fr-online...4,20825144.html

 

[...] Martin Ried von der Stadtteilgruppe Bornheim sprach von einem „unsäglichen Vorgang“. „Diese Polizisten sollen hier nicht mehr rumlaufen, die gehören suspendiert“, forderte er im Namen der Bornheimer Grünen. „Das gibt keine gute Stimmung, die weitermachen zu lassen“, fuhr er fort [...]

 

Gruß

Goose

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schaut man sich die Berichterstattung an, scheint es jedoch, als wollten die wenigsten warten, bis das auch geklärt ist.

 

 

[...] Martin Ried von der Stadtteilgruppe Bornheim sprach von einem „unsäglichen Vorgang“. „Diese Polizisten sollen hier nicht mehr rumlaufen, die gehören suspendiert“, forderte er im Namen der Bornheimer Grünen. „Das gibt keine gute Stimmung, die weitermachen zu lassen“, fuhr er fort [...]

 

 

 

Das die FR tendenziell dem rot-grünen Spektrum zuzuordnen ist, sollte unstrittig sein. Das man da nicht den lokalen NPD- Vorsitzenden als "Meinungsverkünder" zitiert liegt in der Natur der Sache.

Das die zitierte Aussage ziemlich hohl ist und auf Vorverurteilung zielt, finde ich auch bedenklich.

Bedenklich finde ich aber auch, wenn sich der hessische Innenminister hier

 

http://www.fr-online.de/vorwuerfe-gegen-polizei/frankfurt-polizei-rassismus-ermittlungen-in-eigener-sache,20810664,20847366.html

 

damit brüstet,dass es in seiner Amtszeit und der seines Vorgängers, "keinen einzigen Fall von verurteilter Polizeigewalt gegeben hat".

Ich mach mich mal so frei und lege die Betonung auf "verurteilter".

 

Gruss

snb

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Was mich derzeit an dem ganzen Vorgang stört ist die Tatsache, dass die Beamten kaum noch eine Chance auf eine unvoreingenommene und faire Untersuchung haben.

 

Das mag ich nicht so recht glauben, denn die Untersuchung sollte von der Berichterstattung, egal wie tendenziell die sein mag, unbeeinflusst bleiben. Was mich an dem ganzen Vorgang stoert, ist die Tatsache, dass man keinen Ton der Verteidigung der Polizisten und der Fahrkartenkontrolleure hoert.

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Guest Kleiner Schelm

Ich denke jetzt mal kurz an den letzten Blitzermarathon zurück:

 

Wurden da nicht durch das Zutun der Verantwortlichen erst einmal alle Autofahrer unter Generalverdacht gestellt? Bei der Präsentation der Jagdergebnisse wurde dann auch nicht großartig differenziert, ob sich die Verfehlungen im Bereich des Fahrverbots oder innerhalb eines Verwarngeldes befand. Wichtig war nur, dass die "bösen Raser" konsequent zur Verantwortung gezogen werden!

 

Wenn wir den hier diskutierten Fall einmal ganz nüchtern und emotionslos betrachten, so haben wir doch hier die Situation, dass die Aussage eines Betroffenen gegen die von vier Polizeibeamten steht bzw. stehen wird. Ganz gleich, wie sich die Berichterstattung nun auch immer darstellen wird.

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Was mich derzeit an dem ganzen Vorgang stört ist die Tatsache, dass die Beamten kaum noch eine Chance auf eine unvoreingenommene und faire Untersuchung haben. Wie gesagt, wenn die Anschuldigungen so stimmen, dann gehört das Verhalten unstrittig bestraft, schaut man sich die Berichterstattung an, scheint es jedoch, als wollten die wenigsten warten, bis das auch geklärt ist.
Erster Gedanke: warum soll es den Beamten anders ergehen als jedem x-beliebigen Beschuldigten, dem irgendwas vorgeworfen und der als Quasi-Schuldiger durch die Presse gezerrt wird, gern auch unter Verwendung von Informationen, die nur von den Ermittlungsbehörden stammen können? Beispiele aus der letzten Zeit gibt es doch reichlich, Kachelmann und Emden z.B. dürften noch jedem in Erinnerung sein.

 

Zweiter Gedanke: in Anbetracht der Aussage des hessischen Innenministers im von sharknbake verlinkten Artikels könnte man tatsächlich eher die Gefahr sehen, daß die beiden Menschen, die zumindest nach bisherigem Stand der Dinge als Opfer anzusehen sind, kaum eine Chance auf eine unvoreingenommene und faire Untersuchung haben. Zumal diese Untersuchung eben nicht von einer tatsächlich unabhängigen Stelle bzw. zumindest unter Beteiligung Unabhängiger durchgeführt wird.

 

Dritter Gedanke: man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben. Unser Rechtssystem bietet zumindest die Möglichkeit für eine durchaus vernünftige Aufklärung des Falles.

 

Was mich an dem ganzen Vorgang stoert, ist die Tatsache, dass man keinen Ton der Verteidigung der Polizisten und der Fahrkartenkontrolleure hoert.
Ja, das ist in der Tat sehr erstaunlich. Eigentlich hätte man doch mehr oder weniger zahlreiche Presseerklärungen von Innenministeirum, Polizeiführung und Gewerkschaft erwarten dürfen. Diesmal gibt es offenbar nicht mal eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, wie sie sonst eigentlich gewissermaßen automatisch gestellt wird.
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Was mich derzeit an dem ganzen Vorgang stört ist die Tatsache, dass die Beamten kaum noch eine Chance auf eine unvoreingenommene und faire Untersuchung haben.

 

Das mag ich nicht so recht glauben, denn die Untersuchung sollte von der Berichterstattung, egal wie tendenziell die sein mag, unbeeinflusst bleiben. Was mich an dem ganzen Vorgang stoert, ist die Tatsache, dass man keinen Ton der Verteidigung der Polizisten und der Fahrkartenkontrolleure hoert.

Es wird schon schwer sein, objektive Ermittlungen zu führen, wenn hier diverse Poliziker schon vor Abschluss selbiger ihr Urteil derart propagieren.

 

Gruß

Goose

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Wenn wir den hier diskutierten Fall einmal ganz nüchtern und emotionslos betrachten, so haben wir doch hier die Situation, dass die Aussage eines Betroffenen gegen die von vier Polizeibeamten steht bzw. stehen wird. Ganz gleich, wie sich die Berichterstattung nun auch immer darstellen wird.

 

Viel wichtiger ist doch: Wieviele von der 4 Cops haben auch was gesehen :whistle:

 

Was die Berichterstattung angeht, so muss ich mich outen. Ich halte sie auch nicht für besonders objektiv.

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Was die Berichterstattung angeht, so muss ich mich outen. Ich halte sie auch nicht für besonders objektiv.

 

Wenn Dein Nick einen Bezug zur Düsseldorfer RP (Rheinische Post) hat, ist dies mehr als verständlich.

Als Abonnent der RP

grüsst

snb

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Es wird schon schwer sein, objektive Ermittlungen zu führen, wenn hier diverse Poliziker schon vor Abschluss selbiger ihr Urteil derart propagieren.

 

Da bin ich aber anderer Meinung, 'Goose'. Von einem professionellen Ermittler darf man wohl erwarten, dass er seine Ergebnisse objektiv und gruendlich sammelt, ganz egal, was die Oeffentlichkeit sagt und/oder denkt. Das betrifft auch Politiker....... Viel mehr kann ich gerade in diesem Fall die Bedenken einiger teilen, die da sagen, dass es eigentlich ein Unding ist, wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln. Hier sollte doch ein etwas mehr unabhaengiges Ermittlungsorgan gefunden werden....

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Was die Berichterstattung angeht, so muss ich mich outen. Ich halte sie auch nicht für besonders objektiv.

 

Dem kann ich teilweise zustimmen, moechte doch aber folgendes zu Bedenken geben:

  1. Wie kann die Berichterstattung objektiv sein, wenn die andere Seite vollkommen mauert und keine Informationen heraus laesst?
  2. Wie wuerde in diesem Falle eine objektive Berichterstattung aussehen? Ungefaehr so:
    "Schwarzer nach Vorwurf des Schwarzfahrens ins Krankenhaus verbracht, 4 Kontrolleure und 4 Polizeibeamte waren vor Ort."
    Dann die naechste Frage:
  3. Wer soll das als Leser denn ueberhaupt noch interessant finden?
    Es gilt zu bedenken, dass eine Zeitung ein wirtschaftliches Unternehmen ist, das davon abhaengig ist, ausreichend Leser zu haben..... Im Falle der FR stellt sich ja gerade heraus, dass dem wohl nicht mehr so ist, aber das steht auf einem anderen Blatt.

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Was die Berichterstattung angeht, so muss ich mich outen. Ich halte sie auch nicht für besonders objektiv.

 

Dem kann ich teilweise zustimmen, moechte doch aber folgendes zu Bedenken geben:

  1. Wie kann die Berichterstattung objektiv sein, wenn die andere Seite vollkommen mauert und keine Informationen heraus laesst?
     
  2. Wie wuerde in diesem Falle eine objektive Berichterstattung aussehen? Ungefaehr so:
    "Schwarzer nach Vorwurf des Schwarzfahrens ins Krankenhaus verbracht, 4 Kontrolleure und 4 Polizeibeamte waren vor Ort."
    Dann die naechste Frage:
     
  3. Wer soll das als Leser denn ueberhaupt noch interessant finden?
    Es gilt zu bedenken, dass eine Zeitung ein wirtschaftliches Unternehmen ist, das davon abhaengig ist, ausreichend Leser zu haben..... Im Falle der FR stellt sich ja gerade heraus, dass dem wohl nicht mehr so ist, aber das steht auf einem anderen Blatt.

 

Die "andere Seite" unterliegt da gewissen Regeln. So werden im laufenden Verfahren in der Regel keine Informationen herausgegeben.

 

Bei einer objektiven Berichterstattung sollte man nicht alles so schreiben, als sei es unumstößlich genau so geschehen, solange das noch nicht gesichert ist.

 

Wenn die Auflage so wichtig ist, dass der Inhalt keine Rolle mehr spielt, darf man nicht mehr den Anspruch eines ernstzunehmenden Medienunternehmens haben. Gegen das, was die Frankfurter Rundschau da zur Zeit veranstaltet ist die Bild noch Qualitätsjournalismus...

 

Gruß

Goose

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Wie kann die Berichterstattung objektiv sein, wenn die andere Seite vollkommen mauert und keine Informationen heraus laesst?

Exakt. Wie oben gesagt: Sobald eine Darstellung der Kontrolleure vorlag, wurde darüber berichtet. Warum dauert es bei den Cops eigentlich häufig so ewig, bis die sich äußern?
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Weil die Polizei im laufenden Verfahren nicht so einfach eine Pressemeldung abgaben kann. Hier ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens und hat somit auch die Pressehoheit.

 

Wie die Berichterstattung objektiv sein kann? Jedenfalls nicht so, wie es die Frankfurter Rundschau derzeit macht..

 

Gruß

Goose

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Weil die Polizei im laufenden Verfahren nicht so einfach eine Pressemeldung abgaben kann.

Seltsam. Warum dürfen denn beschuldigte Polizisten nicht ihre Sichtweise der Dinge darstellen? Gibt es da so eine Art Maulkorb bis die abgestimmte Version gefunden ist?

 

Wie die Berichterstattung objektiv sein kann? Jedenfalls nicht so, wie es die Frankfurter Rundschau derzeit macht..
Ich verstehe ja Deinen Ärger. Aber Presse hat nun mal das Recht eine Meinung zu haben. Und wenn in Berichten, die im Indikativ verfasst sind, klar gemacht wird, dass es sich um die Darstellung einer Seite handelt, dann ist auch der Indikativ als Stilmittel ok.
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Wenn die Auflage so wichtig ist, dass der Inhalt keine Rolle mehr spielt, darf man nicht mehr den Anspruch eines ernstzunehmenden Medienunternehmens haben. Gegen das, was die Frankfurter Rundschau da zur Zeit veranstaltet ist die Bild noch Qualitätsjournalismus...

 

Gruß

Goose

Die Frankfurter Rundschau hat Insolvenz angemeldet und kämpft ums Überleben. Da muss man halt was einfallen lassen um die Auflage zu steigern.

 

http://www.spiegel.d...n-a-866984.html

 

Wenn solche Berichterstattung aber der Weg aus der Pleite sein soll, dann wäre die Einstellung der Frankfurter Rundschau kein Verlust für die deutsche Medienlandschaft.

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An dem Video der Überwachungskamera bestand wohl auch kein Interesse:

 

http://www.fr-online.de/vorwuerfe-gegen-polizei/polizei-frankfurt-rassismus-wevelsiep-video-geloescht,20810664,20876230.html

 

BTW: nichts Neues im Falle des Berliner "Messermannes".

 

Gruss

snb

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Hallo, PedroK,

 

Warum dürfen denn beschuldigte Polizisten nicht ihre Sichtweise der Dinge darstellen? Gibt es da so eine Art Maulkorb bis die abgestimmte Version gefunden ist?

eigenartig: Auch hier im Radarforum wird den Mitgliedern immer wieder geraten, möglichst keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei zu machen, wenn man Betroffener oder Beschuldigter ist, aber bei Polizeibeamten, die sich nicht gegenüber der Presse äußern, soll das plötzlich nicht gelten?

 

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens ist es grundsätzlich ratsam, keine unnötigen Angaben gegenüber der Presse zu machen, egal, ob man Polizeibeamter, Handwerker, Akademiker oder was auch immer ist, denn das, was man der Presse erzählt, wird logischerweise auch der zuständige Ermittlungsbeamte erfahren, oder siehst Du das anders?

 

Würdest Du als Beschuldigter gegenüber der Presse Angaben machen, selbst, wenn Du weißt, dass Du rechtmäßig gehandelt hast?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Die "andere Seite" unterliegt da gewissen Regeln. So werden im laufenden Verfahren in der Regel keine Informationen herausgegeben.
Schon komisch, wie oft dieses in der Regel in anderen Fällen nicht gilt. Und jetzt plötzlich halten alle dicht, und auch die an einer anderen Darstellung möglicherweise sehr interessierte Polizei bzw. die beschuldigten Polizisten finden keinen ihnen gewogenen Journalisten, der ihre Sicht (selbstverständlich ohne konkrete Quelle) wiedergibt?

 

eigenartig: Auch hier im Radarforum wird den Mitgliedern immer wieder geraten, möglichst keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei zu machen, wenn man Betroffener oder Beschuldigter ist
Und mit was? Mit Recht! Wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, verlangt niemand, daß die beschuldigten Polizisten sich gegenüber ihren Kollegen äußern. Wenn sie es tatsächlich nicht tun, werden sie sicherlich sehr genau wissen, warum.

 

aber bei Polizeibeamten, die sich nicht gegenüber der Presse äußern, soll das plötzlich nicht gelten
Wie schon gesagt: komisch ist, das es so viele Fälle gibt, in denen Einzelheiten bekannt werden, die ganz offensichtlich nur aus Ermittlungskreisen durchgestochen worden sein können. Nur in diesem Fall herrscht schweigen im Blätterwald.

 

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens ist es grundsätzlich ratsam, keine unnötigen Angaben gegenüber der Presse zu machen, (...) denn das, was man der Presse erzählt, wird logischerweise auch der zuständige Ermittlungsbeamte erfahren
Du willst jetzt doch nicht behaupten, die beschuldigten Polizisten könnten der Presse etwas erzählen, was ihre Kollegen nicht wissen dürften?

 

Würdest Du als Beschuldigter gegenüber der Presse Angaben machen, selbst, wenn Du weißt, dass Du rechtmäßig gehandelt hast?
Je nach Fall gehört eine gute Pressearbeit zur guten Verteidigung. Und wenn der Beschuldigte von seiner Unschuld überzeugt ist doch wohl erst recht.
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eigenartig: Auch hier im Radarforum wird den Mitgliedern immer wieder geraten, möglichst keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei zu machen, wenn man Betroffener oder Beschuldigter ist, aber bei Polizeibeamten, die sich nicht gegenüber der Presse äußern, soll das plötzlich nicht gelten?

Hi Nachteule,

 

meine Limit-Ignoranz interessiert die Presse nicht. Es ist denn doch ein Unterschied, ob man sich zu einer albernen Owi gegenüber der Polizei äußert oder ob man sich als Beschuldigter in einem Fall von öffentlichem Interesse öffentlich verteidigt.

 

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens ist es grundsätzlich ratsam, keine unnötigen Angaben gegenüber der Presse zu machen, egal, ob man Polizeibeamter, Handwerker, Akademiker oder was auch immer ist, denn das, was man der Presse erzählt, wird logischerweise auch der zuständige Ermittlungsbeamte erfahren, oder siehst Du das anders?
Seltsamer Gedanke. Warum sollte der Ermittelnde nicht die Sicht des Beschuldigten erfahren?

 

Würdest Du als Beschuldigter gegenüber der Presse Angaben machen, selbst, wenn Du weißt, dass Du rechtmäßig gehandelt hast?
Wieso „selbst wenn“? Gerade dann!

 

Herzliche Grüße,

Pedro.

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An dem Video der Überwachungskamera bestand wohl auch kein Interesse:

 

http://www.fr-online...4,20876230.html

 

BTW: nichts Neues im Falle des Berliner "Messermannes".

 

Gruss

snb

Die Aufnahmen wurden nach 48 Stunden gelöscht. Wenn aus Sicht der Polizei vorher kein Bedarf an den Aufnahmen bestand, dann wird die Speicherung nicht beantragt. Hat herr Wevelsiep innerhalb dieser 48 Stunden die Anzeige erstattet und wurde trotzdem die Speicherung nciht beantragt oder kam seine Schilderung des Sachverhaltes nach diesen 48 Stunden, so dass erst nach Löschung der Bedarf an der Aufzeichnung bekannt wurde?

Weil die Polizei im laufenden Verfahren nicht so einfach eine Pressemeldung abgaben kann.

Seltsam. Warum dürfen denn beschuldigte Polizisten nicht ihre Sichtweise der Dinge darstellen? Gibt es da so eine Art Maulkorb bis die abgestimmte Version gefunden ist?

[...]

Das hat nichts mit einer "abgestimmten Version" zu tun. Aber grundsätzlich ist es einem Polizeibeamten nicht gestattet, frank und frei alle Auskünfte an die Presse weiterzuleiten.

 

Gruß

Goose

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Hat herr Wevelsiep innerhalb dieser 48 Stunden die Anzeige erstattet und wurde trotzdem die Speicherung nciht beantragt oder kam seine Schilderung des Sachverhaltes nach diesen 48 Stunden, so dass erst nach Löschung der Bedarf an der Aufzeichnung bekannt wurde?

Müsste da nicht, bei Verdacht einer Straftat die Polizei von sich aus tätig werden?

Es war ja bekannt das Herr Wevelsiep im Krankenhaus liegt.

 

Warum hat eigentlich erst Herr Wevelsiep anzeigen müssen?

 

MfG.

 

hartmut

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Das hat nichts mit einer "abgestimmten Version" zu tun. Aber grundsätzlich ist es einem Polizeibeamten nicht gestattet, frank und frei alle Auskünfte an die Presse weiterzuleiten.

Klar. Aber die Polizei bzw. der Polizist müsste doch berechtigt und daran interessiert sein, ihre/seine Sicht der Dinge darzustellen. Bisher aber wird geschwiegen. Wie lange braucht man, um eine klare Aussage zu dem Vorfall zu finden? Und warum dauert das regelmäßig so lange?

 

Ich weiß nicht, was als Anzeige im Vorfeld vorlag. Wenn aus dieser Anzeige jedoch kein Bedarf an der Videoaufzeichnung erkennbar ist, ist die weitere Speicherung auch nicht zulässig.

Ist ja auch nicht soo wichtig, da Herr W. nach seinen Aussagen erst außerhalb des Bahnhofs vermöbelt wurde.
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Trotzdem irre, dass man sich die Videos von U-Bahn-Schlägern bei youtube angucken kann und weiß, dass die Max M. o.ä. heißen, während hier gar nichts nach aussen dringt.

Hier hat die Polizei das Videomaterial nicht angefordert. Ist sie aber nicht auch verpflichtet entlastendes Material zu sichern. Und warum darf sie selbst entscheiden, ob das Material sicherungswürdig ist? Und bevor die Staatsanwaltschaft die Anzeige auf dem Tisch hat, sind die 48h bestimmt schon rum.

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Das hat nichts mit einer "abgestimmten Version" zu tun. Aber grundsätzlich ist es einem Polizeibeamten nicht gestattet, frank und frei alle Auskünfte an die Presse weiterzuleiten.

Klar. Aber die Polizei bzw. der Polizist müsste doch berechtigt und daran interessiert sein, ihre/seine Sicht der Dinge darzustellen. Bisher aber wird geschwiegen. Wie lange braucht man, um eine klare Aussage zu dem Vorfall zu finden? Und warum dauert das regelmäßig so lange?

[...]

Wie ich schon sagte, die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, da kann die Polizei keine eigenmächtigen Auskünfte geben

 

Gruß

Goose

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Wenn aus Sicht der Polizei vorher kein Bedarf an den Aufnahmen bestand, dann wird die Speicherung nicht beantragt.
Verstehe ich das richtig: da landet ein Mensch schwerverletzt im Krankenhaus, nachdem er kurz vorher 'Kontakt' mit vier Polizeibeamten hatte, die er beleidigt haben soll, die aber auch seine Wohnung unter anscheinend reichlich eigenartigen Umständen betreten haben, der Mensch wird im Krankenhaus von zwei bzw. vier Polizisten 'besucht' - und die Polizei sieht keinen Bedarf für die Sicherung von Beweismaterial? Hältst Du dieses Vorgehen für korrekt?

 

Das hat nichts mit einer "abgestimmten Version" zu tun. Aber grundsätzlich ist es einem Polizeibeamten nicht gestattet, frank und frei alle Auskünfte an die Presse weiterzuleiten.
Niemand hat von alle Auskünfte gesprochen. Und nochmal: wie kommen sonst bloß immer all die Informationen an und in die Presse?
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Wie ich schon sagte, die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, da kann die Polizei keine eigenmächtigen Auskünfte geben

Hättest Du mal eine Vorschrift oder gar einen Paragraphen zur Hand?

 

Und nochmals die Frage: Warum dauert es regelmäßig so lange bis man zu einer Stellungnahme findet?

 

Gruß, Pedro.

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Ich glaube, in Bezug auf die Verletzung, deren Schwere und Herkunft gibt es noch keine Klahrheit, oder?

 

Wie gesagt, ich kenne, ebensowenig wie du, den Inhalt der ursprünglichen Anzeige, daher kann ich nicht abschließend beurteilen, ob man auf deren Grundlage das Videomaterial hätte sichern müssen.

 

Und nochmal: Die Pressehoheit liegt bei der StA. Dann können sich die Polizeibeamten auch nicht mal locker mit einem Reporter im Cafe treffen und ihre Version darstellen. Das ist nicht zulässig.

 

Gruß

Goose

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Künftig müssen die Ticket-Kontrolleure selbst mit Kontrollen rechnen. Das kündigte Verkehrsdezernent Stefan Majer (Grüne) im Stadtparlament an.

Sehr gut. Und im dritten Schritt werden dann irgendwann die Kontrolleure der Kontrolleure von weiteren Kontrolleuren kontrolliert.

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Ich weiß nicht, was als Anzeige im Vorfeld vorlag.

 

 

Das hätte doch als Beitrag gereicht. Warum die (anschliessende) Reise nach Konjunktivistan ?

 

Gruss

snb

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Wie ich schon sagte, die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, da kann die Polizei keine eigenmächtigen Auskünfte geben

Hättest Du mal eine Vorschrift oder gar einen Paragraphen zur Hand?

 

Und nochmals die Frage: Warum dauert es regelmäßig so lange bis man zu einer Stellungnahme findet?

 

Gruß, Pedro.

Zum einen die RiStBV, Punkt 23

 

 

23

Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk

 

 

(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. Auf die Nr. 129 Abs. 1, Nr. 219 Abs. 1 wird hingewiesen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B ).

 

 

(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.

 

 

Dann gibt es noch die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung

 

 

Auch in schwierigen Situationen hat die Polizei die Medien frühzeitig, umfassend und verständlich zu informieren, sofern nicht rechtliche Belange entgegenstehen. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat die Polizei die Leitungs- und Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen.

 

 

 

Zuletzt haben wir noch § 37 BeamtStG

 

 

§ 37 Verschwiegenheitspflicht

 

 

(1) Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.

[...]

 

Gruß

Goose

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... die beschuldigten Polizisten finden keinen ihnen gewogenen Journalisten, der ihre Sicht (selbstverständlich ohne konkrete Quelle) wiedergibt?

Das halte ich für durchaus möglich. Allerdings würde ich auch keine Infos an die Presse weitergeben.

 

Wenn sie es tatsächlich nicht tun, werden sie sicherlich sehr genau wissen, warum.

Wenn sie es tatsächlich nicht tun, muß das noch lange nicht bedeuten, daß sie etwas unrechtes getan haben. In manchen Fällen ist es einfach ratsam, erstmal nichts zu sagen und abzuwarten.

 

Je nach Fall gehört eine gute Pressearbeit zur guten Verteidigung.

Bezogen auf Politiker würde ich das durchaus bestätigen. Auf die Polizei bezogen hingegen nicht. Ich würde auch nie versuchen, die Presse für meine Verteidigung einzusetzen.

 

Und wenn der Beschuldigte von seiner Unschuld überzeugt ist doch wohl erst recht.

Nicht unbedingt. Nicht selten wird in der Presse das Gesagte anders dargestellt und wiedergegeben, als man es tatsächlich erzählt hat.

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Nicht selten wird in der Presse das Gesagte anders dargestellt und wiedergegeben, als man es tatsächlich erzählt hat.

 

Also das würde schon interessieren, wie Du darauf kommst.

Quellen ? Belege ?

 

ACAB

snb

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Ich glaube, in Bezug auf die Verletzung, deren Schwere und Herkunft gibt es noch keine Klahrheit, oder?
Bereits im ersten Artikel steht:
Im Befund des Sankt-Katharinen-Krankenhauses steht: Gehirnerschütterung mit Bewusstlosigkeit, Prellung des Thorax rechts, Prellung des Knies rechts, Prellung der Hüfte rechts.
Ich finde das ziemlich klar. Und nach leicht klingt das jedenfalls für mich nicht.

 

Die Herkunft - tja, die ist natürlich ein Problem. Da gibt es die Aussage des Verletzten, wahrscheinlich auch die seiner Verlobten und das beredte Schweigen aller offiziellen Stellen. Und es gibt offenbar nicht mal die in solchen Fällen eigentlich schon fast als üblich zu bezeichnende Anzeige wg. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, mit dem dann gleichzeitig die Verletzungen begründet werden. Nichtsdestotrotz ist es natürlich nicht auszuschließen, daß der Betroffene sich die Verletzungen selbst zugefügt hat, bevor ihn die um ihn herumstehenden Polizisten davon abhalten und fesseln konnten.

 

Wie gesagt, ich kenne, ebensowenig wie du, den Inhalt der ursprünglichen Anzeige, daher kann ich nicht abschließend beurteilen, ob man auf deren Grundlage das Videomaterial hätte sichern müssen.
Du hast doch sicher gelesen, was ich in #241 im ersten Absatz geschrieben habe. Würdest Du Dich dazu noch äußern?

 

Dann können sich die Polizeibeamten auch nicht mal locker mit einem Reporter im Cafe treffen und ihre Version darstellen. Das ist nicht zulässig.
Und nochmal: das dürfte ja ganz allgemein grundsätzlich immer nicht zulässig sein. Warum hält man sich ausgerechnet in diesem Fall so sehr daran?

 

Das halte ich für durchaus möglich. Allerdings würde ich auch keine Infos an die Presse weitergeben.
Du hast aber schon mitbekommen, daß die Presse regelmäßig Informationen hat und sogar veröffentlicht, die sie nur von Ermittlungspersonal bekommen haben kann, ja?

 

Wenn sie es tatsächlich nicht tun, muß das noch lange nicht bedeuten, daß sie etwas unrechtes getan haben. In manchen Fällen ist es einfach ratsam, erstmal nichts zu sagen und abzuwarten.
Ich habe ernste Zweifel, daß normale Beschuldigte in einem solchen Verfahren diesen Satz von den sie vernehmenden Polizisten zu hören bekommen. Und das sich ausgerechnet Polizisten nicht gegenüber Polizisten äußern - diese feine Ironie hast Du sicher erkannt.

 

Auf die Polizei bezogen hingegen nicht.
Und warum nicht?

 

Nicht unbedingt. Nicht selten wird in der Presse das Gesagte anders dargestellt und wiedergegeben, als man es tatsächlich erzählt hat.
Och, das lässt sich durch allgemein zugängliche Erklärungen verhindern.
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