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Die Fahrkarten Bitte...


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Das Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB kann gegen die Frau im Raume stehen, nicht gegen ihn, denn er ist ja nicht gefahren.
Also hätten die Kontrolleure entsprechend Strafanzeige stellen können. Dazu benötigen sie die Daten der Frau nicht.

 

Wie gesagt, bei ihm kann evtl, abhängig von den AGB, ein zivilrechtlicher Anspruch bestehen.
Dafür gibt es in dem Artikel nicht den geringsten Hinweis.

 

Trotzdem bekommen die Unfallbeteiligten die Personalien zur durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche.
Ja. Zwei gleichberechtigte Partner im Unfall.

 

Sicher kann er auch die Personalien einfordern, wenn er glaubhaft darlegt, zivilrechtliche Ansprüche zu haben.
Ach, da gibt es dann einen Unterschied? Der Kontrolleur behauptet eine Verletzung der AGB, ihm wird geglaubt, der Kontrollierte muß glaubhaft darlegen? Der hat mich beleidigt sollte dann doch reichen, oder?

 

Mir geht es um Datenschutz und, wenn man so will, auch um 'Waffengleichheit'. Hier der Kontrolleur, der mit den Daten irgendwohin abzieht, dort der Fahrgast, der vielleicht gerade noch den Namen des Kontrolleurs erfährt. Kann eigentlich nicht sein.

 

Tatsächlich kenne ich den Ausweis nicht, aber es ist unstrittig kein amtlicher Lichtbildausweis.
Wenn ihr von einem Kontrolleur gerufen werdet und die Personalien des angeblichen Schwarzfahrers festhaltet und der angebliche Schwarzfahrer will die Personalien oder zumindest den Namen des Kontrolleurs haben, muß sich der Kontrolleur dann mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen? Wenn nein: warum nicht?

 

Ich glaube nicht, dass das Rassismus war.
Du glaubst ja auch, daß man Migranten generalpräventiv behandeln sollte, daß dort ohne Fahrschein gefahren wurde, Menschen auf Deine Aufforderung hin die Hände aus den Taschen nehmen müssten, der Verletzte aggressiv war und unser Rechtssystem eigentlich sch... ist (usw. usf. - you name, you got it).

 

Macht nichts. Unsere Denokratie erlaubt Dir zu glauben, was auch immer Du magst. Und sie hält das erfreulicherweise relativ problemlos aus. Das ist doch schön, oder?

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@Blaulicht: Möglicherweise bist Du im persönlichen Kontakt ein liebenswürdiger Mensch; was Du hier im RF jedoch von Dir gibst, ist (für mich) nicht nur abstrus, sondern auch peinlich. Würdest Du tatsä

Das entsprechende Fingerspitzengefühl wäre hier angezeigt gewesen. Ich will mal sagen, aufgrund eines solchen "Kack" wie eine "möglicherweise" erschlichene Leistung durch den ÖPNV eine derartige Aktion durchzuziehen, zeugt nicht gerade von Feinfühligkeit.

Und ich bin gespannt, wie die FR an der Sache dran bleibt. Es ist immerhin nicht die "BILD", bei denen hätte ich ernste Zweifel gehabt.

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Der Vorfall zeigt beispielhaft, wie Betriebe des öffentlichen Nahverkehrs mit ihren Kunden umgehen. Herr W. ist Kunde als Inhaber einer Zeitkarte, die er bestimmungsgemäß verwendet hat. Man sollte sich daran erinnern, wenn einem der ÖPNV empfohlen wird und seine angeblichen Vorzüge gepriesen werden.

 

Inhaber/-innen von Jahreskarten, 9-Uhr-Jahreskarten, Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten und Wochenkarten des Erwachsenentarifs können montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder von 6 bis 14 Jahre (einschließlich) oder maximal drei Kinder von 6 bis 14 Jahre (einschließlich) kostenlos mitnehmen.
Ganz besonders vorsichtig sollte man bei der Nutzung von Geschäftsbedingungen sein, die so kompliziert sind, daß sie Leute wie Fahrkartenkontrolleure und Polizisten geistig überfordern.
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Hallo, Biber,

 

Hast Du eigentlich eine Idee, warum die Wohnung überhaupt durchsucht wurde?

Nö, absolut keine.

 

Ich habe allerdings genauso wenig eine Vorstellung, warum die Beamten grundlos auf die Idee gekommen sein sollten, die Wohnung zu durchsuchen, denn was sollte ihnen das dann bringen, außer Ärger?

 

Wie schon gesagt: Hier fehlen höchstwahrscheinlich noch etliche Fakten und möglicherweise sieht die Sache, wenn diese zutage kommen, ein wenig anders aus.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Der Vorfall zeigt beispielhaft, wie Betriebe des öffentlichen Nahverkehrs mit ihren Kunden umgehen. Herr W. ist Kunde als Inhaber einer Zeitkarte, die er bestimmungsgemäß verwendet hat. Man sollte sich daran erinnern, wenn einem der ÖPNV empfohlen wird und seine angeblichen Vorzüge gepriesen werden.

 

Inhaber/-innen von Jahreskarten, 9-Uhr-Jahreskarten, Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten und Wochenkarten des Erwachsenentarifs können montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder von 6 bis 14 Jahre (einschließlich) oder maximal drei Kinder von 6 bis 14 Jahre (einschließlich) kostenlos mitnehmen.
Ganz besonders vorsichtig sollte man bei der Nutzung von Geschäftsbedingungen sein, die so kompliziert sind, daß sie Leute wie Fahrkartenkontrolleure und Polizisten geistig überfordern.

Die von dir zitierten Bedingungen besagen, dass Inhaber von z.B. einer Monatskarte zu bestimmten Zeiten eine Erwachsene Person und ihre eigenen Kinder mitnehmen können. Wie dem Zeitungsartikel zu entnehmen ist, war Frau W. aber alleine, also ohne den Inhaber der Karte, unterwegs. Aus dem Artikel geht nicht hervor um was für eine Karte es sich genau gehandelt hat. War es eine der oben aufgeführten Karten oder möglicherweise eine andere Art von Karte die nicht personengebunden ist (wobei ich nicht weiß ob es sowas in Frankfurt überhaupt gibt)?

 

Die Informationen aus diesem Artikel sind viel zu dürftig um die Gültigkeit der Karte oder sonst irgend etwas zu diesem Vorfall beurteilen zu können.

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Wenn zuerst die Kontrolleure befragt werden und dann der Ausweis des Fahrgastes verlangt wird, hat das noch gar nichts damit zu tun wer wie im Recht ist.

 

Nein, das wohl nicht - aber es hat ganz klar damit zu tun, dass die Polizeibeamten hier wenig Sensibilitaet zeigten. Es ist ein Unding, dass 4 Beamte mit den Kontrolleuren sprechen, ohne die anderen Beteiligten zeitgleich zu befragen! Was sollen die nun davon halten, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sie dunkelhaeutig sind? Ich kann mir auch ganz gut vorstellen, dass die eine oder andere Geste, der eine oder andere Blick der Beamten waehrend der Befragung der Kontrolleure hinueber zu den anderen Betroffenen bei denen ungute Gefuehle/Gedanken hervor gerufen hat. Ich wuenschte mir, hier wuerden die Polizeibeamten etwas mehr Fingerspitzengefuehl zeigen - dann kaeme es naemlich auch gar nicht erst zur Eskalation!

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Nehmen wir an, du hast einen zivilrechtlichen Anspruch und bittest die Polizei um die IDF, um diesen durchzusetzen. Nun stellt die Polizei die Identität anhand der mitgeführten Jahreskarte des Tierparks Hagenbeck fest. Später stellt sich heraus, dass diese gefälscht war...

 

Meine Meinung - bezogen auf den hier diskutierten Fall! - ist recht einfach: Pech gehabt! Sorry, hier ging es nicht um eine Mordermittlung, Terroranschlag oder sonstiges Schwerwiegendes, es ging einzig und allein darum, dass die Kontrolleure hier ihre vermeintliche Macht durchsetzen wollten. Wie gesagt, Fingerspitzengefuehl waere hier vonnoeten gewesen!

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Was mir in dem ganzen Zusammenhang noch einfällt: "Der Neger hat meinen Fahrschein gefressen."

Jaja, schon 20 Jahre alt..........

 

P.S.: Warum kann man eigentlich den Links keine "eigenen Namen" mehr geben - die alte Software konnte das doch noch? Oder bin ich zu doof?

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Das entsprechende Fingerspitzengefühl wäre hier angezeigt gewesen. Ich will mal sagen, aufgrund eines solchen "Kack" wie eine "möglicherweise" erschlichene Leistung durch den ÖPNV eine derartige Aktion durchzuziehen, zeugt nicht gerade von Feinfühligkeit.

Und ich bin gespannt, wie die FR an der Sache dran bleibt. Es ist immerhin nicht die "BILD", bei denen hätte ich ernste Zweifel gehabt.

 

Dem kann ich nur zustimmen, muss jedoch anmerken, dass, wenn ein solch einfacher Einsatz so ausartet, nicht nur das Fingerspitzengefühl fehlt, die Beamten sind für mich untragbar!

 

dete

 

Ach so, brauche keinen Beitrag von @Blaulicht, dem Möchtergernpolizisten!

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P.S.: Warum kann man eigentlich den Links keine "eigenen Namen" mehr geben - die alte Software konnte das doch noch? Oder bin ich zu doof?

 

Zu deiner zweiten Frage kann ich nur die Antwort meiner alten Religionslehrerin - sie ruhe sanft - zitieren: Du moechtest doch sicherlich keine ehrliche Antwort darauf..... ;)

 

Zur ersten Frage folgende - laienhafte - Erlaeuterung: Den gewuenschten Nam niederschreiben, mit der Maus markieren, auf 'Link einfuegen' klicken und in dem erscheinenden Pop-up Fenster die URL des Links einfuegen. Auf 'OK' klicken - und fertisch!

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dete

 

Ach so, brauche keinen Beitrag von @Blaulicht, dem Möchtergernpolizisten!

Du bist doch Rentner?

Ich bin aktiv.

Hier ist der endgültige Beweis, dass Du kein Polizist bzw. Beamter bist.

Ein Beamter im Ruhestand ist ein "Pensionär", kein "Rentner".

 

Erwischt

snb

 

Edit: Oops, @harryb `s Beitrag jetzt erst gesehen.

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Guest Kleiner Schelm

Viel interessanter als das, was @Blaulicht hier immer zum Besten gibt, ist doch die Frage, ob der Vorfall irgendwelche Konsequenzen - sowohl für die vermeintlich Betroffenen (Anm.: Herr W. ist ja bereits im Krankenhaus, konsequenter geht das wohl kaum :nawarte: ), die Kontrolleure, die die AGBs ihres "Dienstherrn" wohl nicht wirklich kennen und die :cop01: , die einen Beitrag geleistet haben, dass das Bürgervertrauen in die Polizei mal wieder einen Knacks bekommen hat.

 

Ich orakel mal ein wenig, was am Ende rauskommen wird:

 

Sowohl die Kontrolleure als auch die Polizisten haben im Rahmen gehandelt und Herr W. ist selber schuld, da es es gewagt hat, auch Rechte haben zu wollen. Akte geschlossen. Alles wie gehabt :kotz:

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Sowohl die Kontrolleure als auch die Polizisten haben im Rahmen gehandelt und Herr W. ist selber schuld, da es es gewagt hat, auch Rechte haben zu wollen. Akte geschlossen. Alles wie gehabt :kotz:

 

Aber warum wollte er seine Rechte mit lauten, wilden Handlungen durchführen?

 

Wenn er im Recht ist, Daten aufnehmen lassen und dann in der Geschäftsstelle klären, Karte vorlegen und mit Ausweis Personalien vom Besitzer und Angehörigen klären lassen.

 

Das bin ich, das ist meine Frau wir sind berechtigt damit zu fahren.

 

Das kann man in Ruhe mit der Geschäftsstelle klären, wer schreit hört auf zu denken.

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Moin Moin

 

Der Vorfall zeigt beispielhaft, wie Betriebe des öffentlichen Nahverkehrs mit ihren Kunden umgehen. Herr W. ist Kunde als Inhaber einer Zeitkarte, die er bestimmungsgemäß verwendet hat. Man sollte sich daran erinnern, wenn einem der ÖPNV empfohlen wird und seine angeblichen Vorzüge gepriesen werden.

 

 

Auf das bestimmungsgemäße Verwenden der Karte würde ich nicht wetten.

Sollte er ein Job-Ticket haben (was ja in Verbindung mit dem Siemens Ausweis nicht auszuschliessen und eher wahrscheinlich ist), ist dieses Ticket nicht bestimmungsgemäß genutzt worden.

Die sind nämlich im RMV weder übertragbar, noch berechtigen sie zur Personenmitnahme

 

Tarifbestimmungen RMV - Abschnitt B Sonderregelungen - 1.3.2:

"... wonach jedem Mitarbeiter/ jeder Mitarbeiterin eine an das Arbeits-/ Dienstverhältnis gebundene, nicht übertragbare Zeitkarte ohne Mitnahmerecht mit Gültigkeit in den für den Arbeitsweg notwendigen Tarifgebieten ..."

http://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Bedingungen/Befoerderungsbedingungen_und_Tarifbestimmungen/602/Tarifbestimmungen.html

 

 

Gruß

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Auf das bestimmungsgemäße Verwenden der Karte würde ich nicht wetten.

Sollte er ein Job-Ticket haben (was ja in Verbindung mit dem Siemens Ausweis nicht auszuschliessen und eher wahrscheinlich ist), ist dieses Ticket nicht bestimmungsgemäß genutzt worden.

Die Familie wurde bereits vor dem Vorfall ohne Beanstandung kontrolliert:

Derege Wevelsiep zeigt seine Monatskarte, seine Verlobte darf kostenlos mitfahren, so ist das nach 19 Uhr, der Sohn ohnehin, er ist drei. Die Kontrolleure gehen weiter.
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Hast Du eigentlich eine Idee, warum die Wohnung überhaupt durchsucht wurde?

Nö, absolut keine.

 

 

Der Amtsbehandelte ist doch ein Neger. Da besteht von Haus aus der Verdacht, daß er ein Dealer ist, der seinen Geschäften in der U-Bahn nachgeht. Frau und Kind hat er sicher nur zur Tarnung dabei.

 

Da ist selbstverständlich eine Hausdurchsuchung richtig und auch notwendig.

 

Richterliche Erlaubnis? Wenn Gefahr in Verzug ist??

 

Wir sind doch nicht in Afrika.....

 

Oder hab ich da was falsch verstanden??

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Hier mal ein Kommentar, dem ich durchaus zustimmen kann......

Was mich an diesem Kommentar stört:
Der Fall von Derege Wevelsiep wird enden, wie solche Fälle immer enden. Es wird intern ermittelt, Polizisten befragen Polizisten, die behaupten, er habe Widerstand geleistet, sie hätten gar nicht anders handeln können. Und dann passiert nichts. Und wieder hat ein Mensch das Vertrauen in deutsche Sicherheitsbehörden verloren.
Es kann kommen was will, die Ermittlungen können noch so eindeutig ergeben, dass die Schilderung falsch war und die Polizisten rechtmäßig gehandelt haben, die, die jetzt ihr Urteil gefällt haben werden es nicht ändern.

 

Sollten sich die Polizisten tatsächlich so wie in dem meines Erachtens sehr einseitigen Bericht verhalten haben, so ist das unstrittig falsch.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass es doch anders war als in diesem Bericht geschildert, sollte man auch das Rückgrat haben einzugestehen, dass man mit seiner Vorverurteilung falsch lag.

 

Zu einigen anderen Kommentaren wie z.B. von Weinberg und etlichen anderen: Das ist wirklich sachlich, was ihr da von euch gebt. Hut ab...

 

Gruß

Goose

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Will man jetzt den Sachverhalt klären und die Polizisten, wenn sie einen Fehler gemacht haben, entsprechend sanktionieren (was völlig OK ist) oder will man die Polizisten ungeachtet der tatsächlichen Gegebenheiten in jedem Fall aburteilen.

Im Moment drängt sich mir aufgrund der Berichterstattung auf, dass letzteres der Fall ist...

 

 

 

Im Moment habe ich den Eindruck, dass sich die, die sich darüber beklagt haben, dass laut des Zeitungsberichtes der Wevelsiep vor Ort nicht befragt wurde nun auch ohne Kenntnis der Sachverhaltsschilderung aus Sicht der Polizisten ihr Urteil gebildet haben.

 

Gruß

Goose

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dete

 

Ach so, brauche keinen Beitrag von @Blaulicht, dem Möchtergernpolizisten!

Du bist doch Rentner?

Ich bin aktiv.

 

Und ich sach noch, lass es! :kopfschuettel:

 

dete

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Aus dem Artikel geht nicht hervor um was für eine Karte es sich genau gehandelt hat. War es eine der oben aufgeführten Karten oder möglicherweise eine andere Art von Karte die nicht personengebunden ist (wobei ich nicht weiß ob es sowas in Frankfurt überhaupt gibt)?
Wenn ich die AGB richtig verstanden habe, gibt es solche übertragbaren Karten. Und da in dem Artikel niemand behauptet hat, die Frau hätte mit der Karte des Mannes ohne Begleitung desselben nicht fahren dürfen, gehe ich bis auf weiteres davon aus, daß das nicht das Problem war.

 

Aber warum wollte er seine Rechte mit lauten, wilden Handlungen durchführen?
Ich habe nicht den Eindruck, das er das wollte oder gar getan hat. Mal ganz davon abgesehen, daß es zunächst um seine Frau ging.

 

Wenn er im Recht ist, Daten aufnehmen lassen und dann in der Geschäftsstelle klären, Karte vorlegen und mit Ausweis Personalien vom Besitzer und Angehörigen klären lassen.
Warum sollte er? Warum sollte überhaupt irgendjemand gezwungen sein, sein eigenes korrektes Verhalten zu beweisen? Soweit ich informiert bin, muß derjenige, der etwas behauptet, den Nachweis für seine Behauptungen erbringen. Wenn die Kontrolleure dazu nicht in der Lage sind, ist das ganz allein deren Problem.

 

Es kann kommen was will, die Ermittlungen können noch so eindeutig ergeben, dass die Schilderung falsch war und die Polizisten rechtmäßig gehandelt haben, die, die jetzt ihr Urteil gefällt haben werden es nicht ändern.
Nö. Die sicher nicht. Einige sicher. Aber für einige kann kommen was will, die Ermittlungen können noch so eindeutig ergeben, daß die Schilderung richtig war und Kontrolleure und Polizisten falsch gehandelt haben, sie werden ihr Urteil nicht ändern: der Neger ist schuld.

 

Sollten sich die Polizisten tatsächlich so wie in dem meines Erachtens sehr einseitigen Bericht verhalten haben, so ist das unstrittig falsch.
Ohne jetzt darüber diskutieren zu wollen, wie bei richtigem Verhalten der Polizisten wohl die massiven Verletzungen zustande gekommen sein können, die Wohnung durchsucht und der Auftritt im Krankenhaus erklärt werden könnte: die spannende Frage ist ja, ob die beteiligten Polizisten dann (also wenn falsch) weiterhin als Polizisten auf die Menschheit losgelassen werden.

 

Ich bin aktiv.
Zumindest hier im Forum ist genau das regelmäßig ausgesprochen bedauerlich.
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...

Warum sollte er? Warum sollte überhaupt irgendjemand gezwungen sein, sein eigenes korrektes Verhalten zu beweisen?

 

Soweit ich informiert bin, muß derjenige, der etwas behauptet, den Nachweis für seine Behauptungen erbringen. Wenn die Kontrolleure dazu nicht in der Lage sind, ist das ganz allein deren Problem.

 

Ja. Da stimme ich mal zu.

Jedoch kann man an seiner Entlastung mitwirken.

 

 

richtig war und Kontrolleure und Polizisten falsch gehandelt haben, sie werden ihr Urteil nicht ändern: der Neger ist schuld.

Ohne jetzt darüber diskutieren zu wollen, wie bei richtigem Verhalten der Polizisten wohl die massiven Verletzungen zustande gekommen sein können,

 

 

 

Ob und wie schwarzgefahren wurde muss gar nicht die Frage sein, es geht um die IDF. Tja, und die kann gerechtfertigt sein, um den Vorfall zu klàren.

 

 

Auch wenn W. korrekt Bahngefahren ist, muss er sich vor der Polizei ausweisen, er darf sich schon gar nicht körperlich sperren.

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Ja. Da stimme ich mal zu.
Was habe ich falsch gemacht? :schreck:

 

Jedoch kann man an seiner Entlastung mitwirken.
Vor diesen Versuchen warnen nicht nur Strafverteidiger sehr nachdrücklich.

 

Ob und wie schwarzgefahren wurde muss gar nicht die Frage sein, es geht um die IDF. Tja, und die kann gerechtfertigt sein, um den Vorfall zu klàren.
Nö. Für die Klärung des Vorfalles ist die IDF erstmal überhaupt nicht nötig.

 

Auch wenn W. korrekt Bahngefahren ist, muss er sich vor der Polizei ausweisen
Warum?

 

er darf sich schon gar nicht körperlich sperren.
Du solltest Dir den Artikel doch vorlesen lassen, erinnerst Du Dich? Hast Du nicht gemacht, stimmt? Oder schon wieder vergessen, was drin stand?
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Ob und wie schwarzgefahren wurde muss gar nicht die Frage sein

Dass schwarz gefahren wurde ist doch wohl klar. Das sollte aber kein Problem sein.

 

Lass das mal die Polizei entscheiden!

Nix da.
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Ob und wie schwarzgefahren wurde muss gar nicht die Frage sein

Dass schwarz gefahren wurde ist doch wohl klar. Das sollte aber kein Problem sein.

 

Lass das mal die Polizei entscheiden!

Nix da.

Haettest besser mit grossem "S" geschrieben. So hat er doch

ueberhaupt keine Chance es zu verstehen.

Gruss

snb

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Haettest besser mit grossem "S" geschrieben. So hat er doch ueberhaupt keine Chance es zu verstehen.
Ich sähe die Chancen dadurch nur im ‰-Bereich steigen.
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Haettest besser ...

Voll fieser Spielverderber! Lass' ihm doch wenigstens die Chance!

 

Ich sähe die Chancen dadurch nur im ‰-Bereich steigen.

Manch' Orthografie-Resistenz wird überbewertet.
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Haettest besser ...

Voll fieser Spielverderber! Lass' ihm doch wenigstens die Chance!

 

Ich sähe die Chancen dadurch nur im ‰-Bereich steigen.

Manch' Orthografie-Resistenz wird überbewertet.

Sorry. Ein Anfall von Mitleid.

IOU

snb

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Will man jetzt den Sachverhalt klären und die Polizisten, wenn sie einen Fehler gemacht haben, entsprechend sanktionieren (was völlig OK ist) oder will man die Polizisten ungeachtet der tatsächlichen Gegebenheiten in jedem Fall aburteilen.

Im Moment drängt sich mir aufgrund der Berichterstattung auf, dass letzteres der Fall ist...

 

Im Moment habe ich den Eindruck, dass sich die, die sich darüber beklagt haben, dass laut des Zeitungsberichtes der Wevelsiep vor Ort nicht befragt wurde nun auch ohne Kenntnis der Sachverhaltsschilderung aus Sicht der Polizisten ihr Urteil gebildet haben.

Ich, glaube ein normaldenkender Mensch wird weder die Kontis noch die Polizisten aburteilen wollen nur damit etwas geschehen ist. Aber als einigermaßen halbwegs normaldenkender Mensch, geht es mir gegen den Strich, dass Ermittungen gegen Beamte immer hinter verschlossenen Türen stattfinden und eine Kontrolle nur eingeschränkt möglich ist. Nehmen wir nur mal an, der "Schwarzfahrer" wäre nicht von Cops und Contis bemaßnahmt worden sondern von vier Glatzköppen. Von denen wüsste man jetzt schon die Vornamen und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens. (ich lasse mal aussen vor, dass ich das auch jedesmal sehr bedenklich finde) Es gäbe Umfeldrecherchen der Presse usw. usf. Warum misst die Staatsanwaltschft da mit zweierlei Maß und gibt einerseits Daten preis und andererseits nicht? Wegen eines öffentlichen Interesses?

Ich will gar nicht sagen, dass man die Beamten decken will, aber man will mindestens ganz sicher nicht, dass sie gänzlich ungedeckt sind. Und jedes noch so kleine Deckchen hat die Eigenschaft, zu verdecken. Und das geht mir gegen den Strich. Wenn Amtspersonen, die unseren Staat repräsentieren, unsere Auffassung von Zusammenleben und mithin unseren Umgang untereinander, im Verdacht stehen Mist gebaut zu haben, dann soll die Öffentlichkeit darauf vertrauen, dass im stillen Kämmerlein alles paletti läuft? Sorry Goose, ich glaube das nicht nur weil man es mir sagt.

 

Und wenn ich Dich noch um eines bitten möchte: Wenn Du antworten magst, dann erspare Dir und mir bitte das Umdrehen meiner Worte in Deine Fragen! Wir sind beide schon groß und müssen uns nicht mit rhetorischen Taktiken langweilen. Wenn ich wie hier schreibe, dass ich Transparenz will, dann meine ich nicht, dass die Jungs durch die Presse gejagt werden sollen etc. Das aber nur nebenbei, weil mich diese Deine Art der Debattenführung schon viele, viele Jahre ärgert. ;-)

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Sollten sich die Polizisten tatsächlich so wie in dem meines Erachtens sehr einseitigen Bericht verhalten haben, so ist das unstrittig falsch.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass es doch anders war als in diesem Bericht geschildert, sollte man auch das Rückgrat haben einzugestehen, dass man mit seiner Vorverurteilung falsch lag.

 

Da moechte ich Dir unumwunden zustimmen und sogleich auch ansagen, dass ich einer der Ersten waere, die so handeln........

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Dito. Auch unumwunden.

Umgekehrt sollte man (die Obrigkeit) dann aber auch das Rückgrat haben und zugeben, dass diese Leute eingestellt worden sind. Und das wo doch die Kriterien dafür so hoch sind, dass es eigentlich keine Pfeifen schaffen sollten. Und wenn sich trotzdem ein Depp in den Dienst schleichen konnte sollte man wohl auch zugeben, dass die Pfeifenhygiene nicht richtig funktioniert, wenn 4 Cops gleichzeitig verfehlt haben. Und vier wären alles andere als ein Einzelfall, falls das gesagt werden muss.

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.. dass Ermittungen gegen Beamte immer hinter verschlossenen Türen stattfinden und eine Kontrolle nur eingeschränkt möglich ist.

 

? willst du das Kontrollorgan sein? oder die Bildzeitung?

 

Kontrolle ist sehr wohl gegeben

und verschlossene Türen gibt es da wenig; aber Disziplinarermittlungen sind nicht öffentlich, ein Strafverfahren ist genauso öffentlich wie bei jedem Bürger

die Türen sind für eine Reihe von Kontrollorganen offen.

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Du sollst Dich doch weder einmischen noch Fragen stellen, solange es noch offene Fragen an Dich gibt - also bitte!

 

Im übrigen ist auch das das übliche für-den-Mülleimer-Geblubbere. Aber Du darfst, rechtskundig wie Du bist, gern Belege für Deine Behauptung zu den gegebenen Kontrollen bringen. Da Du auch das nicht können wirst...

 

Ach, noch was: das die Türen der Bürger für eine Reihe von Kontrollorganen offen sind, wissen wir. Und wir wissen auch, daß eine Reihe von Kontrollorganen die Türen der Bürger gern mal selber aufmacht. Gern auch mal beim falschen Bürger.

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Hatten wir das schon? Kontrolleure sind verschwunden.

 

Sie sind verschwunden. „Wir wissen nicht, wo die sind“, sagt Bernd Conrads, der Sprecher der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF). Er meint die vier Kontrolleure, mit denen Derege Wevelsiep am 17. Oktober in der U-Bahn-Station Bornheim-Mitte aneinandergeriet. Sie stammten vom privaten Sicherheitsunternehmen Dussmann in Berlin, so Conrads.

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Danach sei die Verlobte in der U-Bahn „ohne gültigen Fahrausweis“ angetroffen worden, „in Begleitung“ von vier Männern. „Einer der vier hat dann noch versucht, der Frau einen Fahrschein zuzustecken“,

 

Wevelsiep und seine Verlobte stellen den Vorfall so dar, dass sie zunächst beide in der U-Bahn kontrolliert worden waren, woraufhin er seine Monatskarte vorzeigte, auf der sie kostenlos mitfahren durfte. Kurz darauf sei er ausgestiegen und sie erneut kontrolliert worden. Dabei habe sie zunächst versehentlich eine alte Fahrkarte aus dem Portemonnaie gezogen, dann aber erneut die übertragbare Monatskarte vorgezeigt, die er ihr beim Aussteigen überlassen hatte. Die Kontrolleure hätten sie daraufhin der „Schwarzfahrt“ beschuldigt, sie habe mit anderen dunkelhäutigen Fahrgästen, die sich ebenfalls in der Bahn befanden, die Karten herumgetauscht. Wevelsiep und seine Verlobte weisen diesen Vorwurf zurück.

 

ok... die einen sehen das so, die anderen so... bleibt zu ermitteln... gibt ja hoffentlich Videoaufnahmen...

 

 

http://www.fr-online.de/vorwuerfe-gegen-polizei-frankfurt/rassismus-polizei-frankfurt-aussage-steht-gegen-aussage,20810664,20814906.html

Die hinzugerufenen Polizisten hätten anschließend seinen Personalausweis sehen wollen, den er nicht dabei hatte. Daraufhin sei er auf dem Weg zu seiner Wohnung, wo der Ausweis lag, auf offener Straße geschlagen worden. Wevelsiep hatte anschließend drei Tage lang im Krankenhaus gelegen,

 

http://www.fr-online.de/frankfurt/polizei-rassismus-frankfurt-wevelsiep-pruegel-polizisten-in-der-klemme,1472798,20806160.html

Demnach habe die Staatsanwaltschaft in Frankfurt mitgeteilt, dass nun auch ein Ermittlungsverfahren gegen das mutmaßliche Opfer eingeleitet worden sei. Die vier betroffenen Beamten hätten den 41-Jährigen wegen Beleidigung angezeigt. Er soll sie als "Nazis" beschimpft haben.

ok... die Polizei will den Ausweis sehen... ok... es soll zur Wohnung gegangen werden ... ok... aber einfach so geschlagen worden?? Da fehlt etwas im Sachverhalt!

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Jetzt mal ganz ehrlich: Betrachtest du die Berichterstattung als unvoreingenommen?

Soweit ja. In diesem Artikel wird zunächst über die Darstellung der Kontrolleure berichtet, dann über die Darstellung des Herrn W.. Von der Polizei gibt es – soweit ich gelesen habe – bisher keine Darstellung der Vorkommnisse.

 

Siehst Du irgendwo konkrete Anhaltspunkte für Voreingenommenheit?

 

Gruß, Pedro.

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