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rponline

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  1. @Eribaer: Ja, kann sein, aber passt schon. Fand's halt sehr nervig. Nehmt's mit nicht übel. Hab' sowieso grad' andere Sachen im Kopf, Muss' mir mein Auto erstmal wieder von den Cops holen. Bin für unbestimmte Zeit raus hier.
  2. @nachteule: Ist es wirklich so schwer sich an einfache Regeln zu halten, die die zwischenmenschliche Kommunikation erleichtern,? Auch diesmal habe ich es nicht geschafft deinen Beitrag aufmerksam zu Ende zu lesen . StackOverflow.in Zeile 38. Aus Wikipedia:
  3. @TE: So begrüßen wir hier jeden, quasi zum Einstand. Willkommen im Club. Es gibt oder gab' Richtlinien, die einen Abstand von mindestens 200m vorsehen. Allerdings nicht rechtsverbindlich, deshalb schwierig darüber was zu erreichen. Evtl. kann man mit einer Verjährungsstrategie was erreichen.. Sind Halter und Fahrer ungleich?
  4. Gut, kann man natürlich machen. Dazu Navis per EU-Verordnung mit einem Uplink versehen. Oder man stellt einfach Schilder auf.
  5. Die Dinger werden ja immer kompakter
  6. diese Sichtweise ist reichlich geschmacklos. Auch wenn du eigentlich wegen zu viel Unsinn und zu vielen Absätzen in deinen Beiträgen auf meiner persönlichen Ignore-Liste stehst: Wieso geschmacklos? Solche Straftaten im Amt sind härter zu bestrafen. Das sehe nicht nur ich so.
  7. @Eribaer: Ich gebe dir Recht. Jedoch dürfte die Gegenseite nicht so gut bewaffnet und alimentiert sein. Deshalb habe ich da ganz andere Maßstäbe. Aber gut, hier mal ein, wie ich finde, durchaus sehenswertes Drama von Stefano Sollima, das die Sichtweise der Polizei zeigt Es geht um eine Gruppe von Bereitschaftspolizisten, die regelmäßig mit Ultras und Demonstranten zu tun hat. A.C.A.B. All cops are bastards (2012): Trailer: http://www.youtube.com/watch?v=Wfv4w53s_HE bzw. ganz http://bitshare.com/...b-xvid.avi.html Btw.: Ist unser Blaulicht eigentlich auch bei sowas wie der Bereits
  8. Nein, einen Anwalt braucht man dann da nicht. Es ist jedoch ganz wichtig, dass DEINE Personalien aufgenommen worden sind. So kann der Halter dem Sachbearbeiter später glaubhaft darlegen, dass er NICHT gefahren ist,sondern DU. Deshalb habe ich nochmal nachgefragt. Das Ding dürfte dann nach allen Regeln der Kunst von der Bußgeldstelle aus endgültig eingestellt werden, wenn's zeitlich passt.
  9. Hat der Halter entlastendes Material, Alibi etc? Wessen Personalien wurden denn vor Ort aufgenommen?
  10. Ich will die Brutalität einiger deiner Kollegen vor Augen führen. Der hier z.B. ist so ein ganz toller Hengst: http://www.youtube.com/watch?v=ZAINKGWHOUA
  11. Einspurige Fahrzeuge dürfen überholt werden, aber auch Fahrräder dürfen z.B. Pkw nicht überholen. MfG. hartmut Wie kommst du darauf? Laut STVO zu Zeichen 276 Überholverbot gilt: Hier spricht der Gesetzgeber ausdrücklich von Kraftfahrzeugen.
  12. Interessanter Beitrag, Danke dafür. Das schwedische Warnschild / Gefahrenschild finde ich persönlich nicht besonders gelungen. So nichtssagend und irgendwo zu drollig. Auch müsste es imho rot und nicht blau sein.
  13. Nachdem ja hier schon so einige Videos von Straßenkämpfen verlinkt wurden, in denen auf am Boden liegende Gegner eingetreten und mit Schlagstöcken krankenhausreif eingeschlagen wurde, möchte ich zum Vergleich eine gesittetere Form des Straßenkampfs aufzeigen. Wem fällt da was auf? https://youtube.goog...m/v/Et-hb3yMvHg
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