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Die Fahrkarten Bitte...


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Tja... Nach dem Lesen komme ich zu dem Schluss, dass der Bericht unsachlich ist, ein bestimmtes Bild erzeugen soll, Vorurteile enthält, Fakten verschweigt.

 

Bei mir bleibt nur ein Gefühl, dass der Verletzte sich vermutlich aggressiv verhalten hat; so zumindest mein Eindruck nach dem Lesen des Berichtes.

 

Also hier frage ich mich jetzt allen Ernstes, was Du da gelesen hast. Ich jedenfalls kann deine Schlussfolgerungen in keiner Weise auch nur ansatzweise nachvollziehen - sorry!

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Keine Panik, alles ist gut. Ich bin ein großer, großer Fan von Müllerzählen.   Dieser Thread, und das will ich mal in aller Deutlichkeit sagen, ist nur noch albern. Sagt einer "Feuer ist heiß, da kann

Vielleicht sollte man sich auch mal in die Situation des prügelnden Polizisten hineinversetzen.   Man stelle sich vor, dass der so ein leicht bildungsferner Typ wie @Blaulicht ist, sich nach vielen Di

@Blaulicht: Möglicherweise bist Du im persönlichen Kontakt ein liebenswürdiger Mensch; was Du hier im RF jedoch von Dir gibst, ist (für mich) nicht nur abstrus, sondern auch peinlich. Würdest Du tatsä

So ein Durchsuchungsbeschluss wird allerdings nicht einfach so ausgestellt, ohne, dass dem Richter der Sachverhalt geschildert und dieser vom Richter geprüft wird.

Richtig so steht es im Gesetz.

 

Die Praxis ist aber idR eine andere. :closedeyes:

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Warum wurde die Frau geschubst?

Warum wurde die Wohnung wegen Erschleichen von Leistung betreten?

 

 

 

Fakt ist, dass die Bahn ein Recht auf die Daten des Fahrgastet hat.

Ob die Bahn ein Recht auf die 40 Euro hat muss im Zweifel ein Gericht klären.

 

 

Wie gesagt, Handschuhe anziehen und zunächst nur die Kontrolleure zu befragen mag der Fahrgast ungerecht empfinden, ist aber nunmal so.

 

@all

Der Vorwurf gegen mich, dass ich genaralpräventiv Gewalt gegen Migranten ausüben wollte ist in dieser Form falsch.

Richtig ist, dass ich genaralpräventive Gewalt in bestimmten Fällen als Lösungsansatz sehe.

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nach den vorliegenden Angaben aus dem Zeitungsbericht dürfte es wohl kaum eine Rechtfertigung für diese Maßnahme geben.

Identitätsfeststellung mit anschließender Gefahr im Verzuge wenn der Betroffene in die Wohnung getreten ist, könnte ja die Türe zumachen.

 

Möglichkeit 1: Die Beamten haben sich rechtswidrig verhalten

Sie wollten und durften doch den Personalausweis sehen. Und wenn der Betroffene nicht ausdrücklich sich gegen das betreten gewehrt hat, könnte man das doch als Einladung auffassen.

 

Möglichkeit 2: Es fehlt in dem Pressebericht so einiges und vor allem Entscheidendes, denn diese Durchsuchung wird wohl kaum ohne richterliche Anordnung durchgeführt worden sein.

Sie haben doch nicht die Wohnung durchsucht, nur betreten. Habe mir mal sagen lassen das es da Unterschiede gibt. Ja hätten sie da rein zufällig etwas Verdächtiges gesehen, dann hätten sie durchsuchen müssen.

 

So ein Beispiel hatten wir mal gedanklich durchgespielt, und da war @Goose @Bluey @Sobbel sich einig,alles bestens wenn so vorgegangen wird.

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/46940-fahrzeugschein-als-kopie-gultig/page__st__300

 

Darum sage ich nochmal, lieber einige Stunden auf der Wache verbringen, als mit Cops an die Wohnung gehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Warum wurde die Frau geschubst?

Warum wurde die Wohnung wegen Erschleichen von Leistung betreten?

 

Diese Fragen werden hoffentlich im Zuge der Ermittlungen beantwortet. Ob die Oeffentlichkeit davon Kenntnis erhaelt, steht auf einem anderen Blatt. Des weiteren waere ja wohl anzumerken, dass der Verletzte sich nun ganz und gar nichts erschlichen hat. Er ist im Besitz einer Monatskarte - offensichtlich ein sogenanntes Jobticket. Damit kann er nach einer bestimmten Uhrzeit - hier wohl 19:00 Uhr - eine weitere Person kostenlos mitnehmen.

Ob er die Karte seiner Frau ueberlassen kann, so wie er es dem Bericht nach tat, waere zu klaeren. Ich hatte selbst mal so ein Jobticket, als ich in Koeln arbeitete, kann mich aber nicht entsinnen, ob es moeglich war, dieses an andere Personen weiter zu geben, waehrend ich selbst es nicht nutzte. Es koennte durchaus sein, dass diese Moeglichkeit fuer den Ehe- oder Lebenspartner eingeraeumt wird.

 

Fakt ist, dass die Bahn ein Recht auf die Daten des Fahrgastet hat.

 

Die stehen in der Form, wie sie die Bahn angeht, auf der Monatskarte........ Zusaetzlich hatte der Mann auch noch den Dienstausweis seines Arbeitgebers dabei.

 

Wie gesagt, Handschuhe anziehen und zunächst nur die Kontrolleure zu befragen mag der Fahrgast ungerecht empfinden, ist aber nunmal so.

 

Handschuhe anziehen - naja. Tatsache ist, dass die Polizisten nun mal immer im Buendel auftreten, hier stellt sich also die Frage, warum nicht einer die Kontrolleure befragt, waehrend ein anderer den Fahrgast befragt. Haette man so machen koennen - nein, haette man so machen sollen!

 

Des weiteren ist es ja nun mal so, dass die Polizei, wenn sie zu solchen Vorfaellen gerufen wird, in aller Regel von Anfang an mit eventuell gewaltsamen Streitigkeiten rechnet, Schwarzfahrer sind nun mal keine angenehme Klientel. Und wenn die Kontrolleure die Polizei zur Hilfe rufen, deutet das darauf hin, dass sie selbst nicht mehr mit dem Schwarzfahrer klar kommen. Hier aber wurde die Polizei auf Bitten des Betroffenen - bzw. auf Vorschlag seiner Frau - gerufen, die Ausgangslage ist eine andere. Haetten die Polizisten das nicht mit geuebtem Blick von vornherein fest stellen koennen?

 

Summasumarum bleibt fest zu halten, dass hier die Polizei offensichtlich nun wirklich kein gutes Bild abgab, und trotz der gemeinhin tendenziellen Berichterstattung, wenn es um Migranten geht, hinterlaesst dieser Vorfall einen ueblen Geschmack bei mir.......

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Guest Kleiner Schelm

"Wenig später erscheinen vier Polizisten in der Station, drei Männer und eine Frau, ....."

 

Vier Polizeibeamte sind in die Ermittlung wegen des Verdachts der Erschleichung von Leistungen involviert? Die Foren- :cop01: mögen mir die Frage nachsehen, aber gab es in dem Moment nichts Wichtigeres, um dass sich vielleicht zwei der vier Kollegen hätten kümmern können? Oder ist es mitlerweile üblich, dass die Polizei mit allen Mitteln Stärke nach aussen hin präsentieren muss? Zum Glück für den Betroffenen hat niemand ein SEK angefordert.

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Hallo, HarryB,

 

Hier aber wurde die Polizei auf Bitten des Betroffenen - bzw. auf Vorschlag seiner Frau - gerufen, die Ausgangslage ist eine andere. Haetten die Polizisten das nicht mit geuebtem Blick von vornherein fest stellen koennen?

wussten die Beamten, wer die Polizei gerufen hat? :think:

 

Es ist sehr gut möglich, dass ihnen lediglich mitgeteilt wurde, dass es irgendwelche Probleme zwischen Kontrolleuren und Fahrgästen der Bahn gab und dass näheres nicht bekannt ist.

 

Hallo, Kleiner Schelm,

 

"Wenig später erscheinen vier Polizisten in der Station, drei Männer und eine Frau, ....."

auf einem kleinen Bahnhof in Hintertupfingen wird so etwas vermutlich kaum passieren, aber wenn die Gegend dafür bekannt ist, dass es dort häufiger zu Ausschreitungen oder ähnlichem kommt, ist so eine Maßnahme sicher nicht unüblich.

 

Stellt sich die Sache als Kleinigkeit oder Missverständnis heraus, ist es einfacher, eine Streife wieder zu entlassen, als bei einer Eskalation eine zweite Streife schnell hinzuzuziehen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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wussten die Beamten, wer die Polizei gerufen hat? :think:

Sie hätten erst mal den Sachverhalt prüfen müssen.

Derjenige der im Krankenhaus gelandet ist, hatte mit dem eigentlichen Sachverhalt nichts zu tun. Der ist erst später dazu gekommen.

 

Es ist sehr gut möglich, dass ihnen lediglich mitgeteilt wurde, dass es irgendwelche Probleme zwischen Kontrolleuren und Fahrgästen der Bahn gab und dass näheres nicht bekannt ist.

Und dann ist klar wer im Recht ist?

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, Hartmut,

 

Und dann ist klar wer im Recht ist?

verdrehe doch nicht wieder alles so, wie es Dir gerade in den Kram passt.

 

Ich habe nichts davon geschrieben, dass die Beamten mit ihren Maßnahmen im Recht waren, sondern nur, dass es ein ganz normales Vorgehen sein kann, dass nicht nur eine, sondern zwei Streifen eingesetzt wurden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Und die Bahn auf die Daten.

Damit wir nicht aneinander vorbeischreiben, werde doch bitte konkret: Auf wessen Daten (und welche) hat "die Bahn" (ich glaube, Du meinst den RMV) hier Deiner Ansicht nach ein Recht? Und wie begründest Du das?
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diese Durchsuchung wird wohl kaum ohne richterliche Anordnung durchgeführt worden sein.
Daran glaubst Du doch hoffentlich selber nicht!

 

So ein Durchsuchungsbeschluss wird allerdings nicht einfach so ausgestellt, ohne, dass dem Richter der Sachverhalt geschildert und dieser vom Richter geprüft wird.
Selbst wenn der Sachverhalt einem Richter geschildert wird, heißt das noch lange nicht, daß der Durchsuchungsbeschluss nicht so einfach ausgestellt wird. Zum Prüfungsaufwand mancher Richter und zu Durchsuchungsbeschlüssen im allgemeinen und besonderen empfehle ich Dir die Lektüre von Strafverteidiger-Blogs - Du wirst Dich wundern!

 

Warum?
Vielleicht konnte oder wollte die Frage keiner beantworten?

 

Hast Du eigentlich eine Idee, warum die Wohnung überhaupt durchsucht wurde?

 

Mir fallen da doch die einen oder anderen Lücken in der Schilderung auf
Welche bitte?

 

Nur ist es für Medien oft schon Rassismus wenn Mitbürger nichtdeutscher Herkunft exakt gleich behandelt werden wie Urdeutsche.
Echt? Hast Du ein bis drei Beispiele?

 

Ebenso haben viele Einwanderer eine gewisse Erwartungshaltung was Bevorzugung angeht, mit dem Wort Rassist funktioniert Das auch in der Regel sehr gut.
Diese Erkenntnis hast Du woher?

 

Fakt ist, dass die Bahn ein Recht auf die Daten des Fahrgastet hat.
Wohlwissend, daß Du auch diese Frage nicht beantworten wirst, weil Du sie nicht beantworten kannst: auf welcher Rechtsgrundlage siehst Du dieses angebliche Fakt?

 

Der Vorwurf gegen mich, dass ich genaralpräventiv Gewalt gegen Migranten ausüben wollte ist in dieser Form falsch.
Nö.
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Die Bahn hat doch die Daten vom Inhaber der Monatskarte wenn sie personalisiert ist.

Laut RMV/VGF sind übertragbare Karten nicht personalisiert. Ist IMO aber auch gar nicht so wichtig. Mich interessiert, auf wessen Daten der ÖPNV-Betreiber angeblich ein Recht haben soll. Auf Herrn Wevelsieps Daten? Und wenn ja, warum?
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Sollte es ein Jobticket sein, so ist der Name des Mitarbeiters und des Arbeitgebers aufgedruckt, außerdem der Hinweis: "nur in Verbindung mit dem Firmenausweis gültig", dieser ist mit vollem Namen und farbigen Foto ausgestattet. Mehr bekommt der Verkehrsbetrieb nicht. Sollten dann noch Zweifel bestehen, bekommt der Verkehrsbetrieb bei seinem Ansprechpartner beim Arbeitgeber recht einfach Auskunft.

Bei einer übertragbaren Karte benötigt der Verkehrsbetrieb erst recht nicht die Daten von dem Betroffenen, sondern vom vermeintlichen Schwarzfahrer.

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Bei einer übertragbaren Karte benötigt der Verkehrsbetrieb erst recht nicht die Daten von dem Betroffenen, sondern vom vermeintlichen Schwarzfahrer.

Jup und das wäre in diesem Fall der "andere Afrikaner". Wobei ich mich frage, woher die Kontrollettis zu wissen meinen, dass der Afrikaner sei :blink: .
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Und die Bahn auf die Daten.

Damit wir nicht aneinander vorbeischreiben, werde doch bitte konkret: Auf wessen Daten (und welche) hat "die Bahn" (ich glaube, Du meinst den RMV) hier Deiner Ansicht nach ein Recht? Und wie begründest Du das?

 

Der Kontrolleur möchte 40 Euro haben. Zur Sicherung dieses Anspruchs hat die Bahn ein Recht auf die Daten; schließlich muss sie ihren Anspruch ja geltend machen können (also gegen den Reisenden klagen).

 

Es kann dahinstehen, ob dem Anspruch stattgegeben wird, das entscheidtet im Zweifel ein Zivilrichter.

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Ich dachte das sei klar?!

 

Gegen wen haben sie die Forderung gestellt?

Gegen die Frau W. oder Herrn W.?

War die Weitergabe der Karte statthaft? Hat Herr W. einenVertragsbruch begangen?

 

Die Fakten aus der Zeitung sind lückenhaft; ich gehe davon aus, dass das Bild für die Polizisten vor Ort klarer war.

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Zur Sicherung dieses Anspruchs hat die Bahn ein Recht auf die Daten
Du hast erwartungsgemäß die Frage nach der Rechtsgrundlage nicht beantwortet - zu Deinen Gunsten gehe ich höflichkeitshalber mal davon aus, daß Dir das durchgerutscht ist.

 

Also nochmal: auf welcher Rechtsgrundlage sollte irgendeine Person / Firma ein Recht auf die Weitergabe meiner persönlichen Daten durch die Polizei an diese Person / Firma haben?

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Gegen wen haben sie die Forderung gestellt?

Gegen die Frau W. oder Herrn W.?

War die Weitergabe der Karte statthaft? Hat Herr W. einenVertragsbruch begangen?

 

Die klassische Abfolge "Lesen, Verstehen, Antworten" scheint bei Dir - aus welchen Gründen auch immer - einfach nicht funktionieren zu wollen:

 

Ein anderer Afrikaner im Abteil sei auch noch auf die Karte mitgefahren, sagen sie, das sei verbotswidrig, sagen sie, das koste 40 Euro.
Worauf hoben die Kontrollettis ab? Wer fuhr demnach ohne Karte?
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Zur Sicherung dieses Anspruchs hat die Bahn ein Recht auf die Daten
Du hast erwartungsgemäß die Frage nach der Rechtsgrundlage nicht beantwortet - zu Deinen Gunsten gehe ich höflichkeitshalber mal davon aus, daß Dir das durchgerutscht ist.

 

Also nochmal: auf welcher Rechtsgrundlage sollte irgendeine Person / Firma ein Recht auf die Weitergabe meiner persönlichen Daten durch die Polizei an diese Person / Firma haben?

 

Davon ausgehend, dass ein zivilrechtlicher Anspruch gegen diese Person im Raum steht (welchen wir nicht prüfen, wir stellen nur sicher, dass dieser geltend gemacht und ggf. gerichtlich überprüft werden kann)

 

(der einfachheit halber nehme ich das PolG NW, in anderen Bundesländern gibt es die gleichen Regelungen)

 

§ 29 PolG NRW

Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs

 

(1) Die Polizei kann von sich aus personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermitteln, soweit dies

1. zur Erfüllung ihrer Aufgaben,

2. zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer Person

erforderlich ist.

(2) Die Polizei kann auf Antrag von Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs personenbezogene Daten übermitteln, soweit die oder der Auskunftsbegehrende

1. ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt,

2. ein berechtigtes Interesse geltend macht und offensichtlich ist, dass die Datenübermittlung im Interesse der betroffenen Person liegt und sie in Kenntnis der Sachlage ihre Einwilligung hierzu erteilen würde.

 

was sind nun die Aufgaben der Polizei?

 

§ 1 PolG NRW

Aufgaben der Polizei

 

(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint; dies gilt insbesondere für die den Ordnungsbehörden obliegende Aufgabe, gemäß § 1 Ordnungsbehördengesetz Gefahren für die öffentliche Ordnung abzuwehren. Die Polizei hat die zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsbehörden, unverzüglich von allen Vorgängen zu unterrichten, die deren Eingreifen erfordern.

(2) Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

(3) Die Polizei leistet anderen Behörden Vollzugshilfe (§§ 47 bis 49).

(4) Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.

(5) Maßnahmen, die in Rechte einer Person eingreifen, darf die Polizei nur treffen, wenn dies auf Grund dieses Gesetzes oder anderer Rechtsvorschriften zulässig ist. Soweit die Polizei gemäß Absatz 1 Satz 2 Straftaten vorbeugend bekämpft oder die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen trifft, sind Maßnahmen nur nach dem Zweiten Unterabschnitt ,,Datenverarbeitung" des Zweiten Abschnittes dieses Gesetzes zulässig.

 

Um gerichtliche Hilfe in Anspruch zunehmen sind die Personalien nun einmal zwingend erforderlich.

 

Gruß

Goose

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...

Fein. Dementsprechend gab es also keine Grundlage dafür, Herrn Wevelsieps Daten übermitteln zu wollen, richtig?

Ich sagte "Davon ausgehend, dass ein zivilrechtlicher Anspruch gegen diese Person im Raum steht "

 

Weißt du, dass ein solcher nicht bestand?

 

Gruß

Goose

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Weißt du, dass ein solcher nicht bestand?

Nochmals, @Blaulicht antwortet ja leider nicht:

Ein anderer Afrikaner im Abteil sei auch noch auf die Karte mitgefahren, sagen sie, das sei verbotswidrig, sagen sie, das koste 40 Euro.
Worauf hoben die Kontrollettis ab?

Und BTW:

...der "andere Afrikaner". Wobei ich mich frage, woher die Kontrollettis zu wissen meinen, dass der Afrikaner sei.

 

Gruß, Pedro.

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Ich sagte "Davon ausgehend, dass ein zivilrechtlicher Anspruch gegen diese Person im Raum steht "
Also, irgendeine Person behauptet, angeblich irgendwelche zivilrechtlichen Ansprüche gegen eine andere Person zu haben und aufgrund dieser Behauptung führt die Polizei nicht nur die IDF durch, sondern gibt die Daten auch noch stante pede weiter? Und das ist rechtlich korrekt?

 

Weißt du, dass ein solcher nicht bestand?
Dem Artikel nach bestand dieser Anspruch nicht.

 

Ach, noch was:

Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
Die Kontrolleure können gerichtlichen Schutz nicht rechtzeitig erlangen?
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Zum drölften Mal, zunächst müsste man wissen wie die Bestimmungen über Fahrkartenweitergabe sind.

 

Daraus kann sich sehr wohl ein Anspruch gegen Herrn W. richten.

 

 

Das die Polizei zunächst einmal von allen die ID feststellen kann sollte wohl nicht streitbar sein.

Es dürfen dann der Bahn die Daten weitergegeben werden, gegen den sich die Ansprüche richten.

 

Also, irgendeine Person behauptet, angeblich irgendwelche zivilrechtlichen Ansprüche gegen eine andere Person zu haben und aufgrund dieser Behauptung führt die Polizei nicht nur die IDF durch, sondern gibt die Daten auch noch stante pede weiter? Und das ist rechtlich korrekt?

 

Ja.

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Ich kenne die AGB der Verkehrsbetriebe nicht. Möglicherweise gibt es dort auch einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Inhaber des Tickets, und abhängig von den Äußerungen vor Ort würde sich nachvollziehen lassen, ob dieser das Ticket wissentlich weitergegeben hat.

 

Möglicherweise, als zweite Alternative, stand auch eine Beleidigung im Raum. Sicher steht davon auch nichts im Artikel, jedoch erscheint er mir doch recht einseitig geschrieben.

 

Gruß

Goose

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Es dürfen dann der Bahn die Daten weitergegeben werden, gegen den sich die Ansprüche richten.
Das ist immer noch nicht belegt

 

Ja. (...) Nein.
Du bist ja nun wirklich der Letzte, dem ich diese Beurteilung zutrauen würde.
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Die Kontrolleure können gerichtlichen Schutz nicht rechtzeitig erlangen?

Ihr Geld werden wir ihnen nicht besorgen, aber um es einzufordern, braucht man zumindest die Personalien.

 

 

 

Oder, was meinst du, was passiert, wenn man sich ans Gericht wendet mit einer zivilrechtlichen Forderung gegen unbekannt?

 

Gruß

Goose

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Ihr Geld werden wir ihnen nicht besorgen, aber um es einzufordern, braucht man zumindest die Personalien.
Gut erkannt.

 

Oder, was meinst du, was passiert, wenn man sich ans Gericht wendet mit einer zivilrechtlichen Forderung gegen unbekannt?
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, daß man Anzeige bei der Polizei erstattet, die den Vorgang mit allen entsprechenden Daten weiterleitet. Willst Du gerade erklären, ihr würdet die Daten von irgendjemandem weitergeben, weil der Datenempfänger behauptet, er brauche die vor Gericht?
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Eine Strafanzeige kannst du bei der Polizei erstatten, zivilrechtliche Forderungen musst du noch immer selber einfordern, bzw. eine nAnwalt damit beauftragen.

 

Schau dir den Gesetzestext an. Legt jemand glaubhaft ein berechtigtes Interesse dar, so geben wir natürlich die Personalien weiter.

 

Was passiert denn bei einem Verkehrsunfall? Hier tauschen wir auch Personalien aus, damit man die zivilrechtliche Schadensregulierung einleiten kann.

 

Gruß

Goose

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Ich bin eigentlich davon ausgegangen, daß man Anzeige bei der Polizei erstattet, die den Vorgang mit allen entsprechenden Daten weiterleitet. Willst Du gerade erklären, ihr würdet die Daten von irgendjemandem weitergeben, weil der Datenempfänger behauptet, er brauche die vor Gericht?

 

Wenn es nur ein zivilrechtlicher Anspruch ist, dann gibt es keine Anzeige.

Ansonsten ist es so, dass die Daten durch die Polizei aufgenommen werden und dem Berechtigten / Anspruchsinhaber gegeben werden.

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Die Personalien waren für den Verkehrsbetrieb und erst recht für die POL von dem an der Hose hängenden Betriebsausweis ablesbar. Damit lässt sich die Anschrift herausfinden bzw. verfizieren.

 

Nein.

 

So funktioniert IDF nicht (unbedingt).

 

 

Erstens lese ich nicht ein Ausweis, der am Gürtel hängt.

Zweitens entscheide ich, ob der reicht oder ob ich eine 'echten Ausweis' zur verifizierung sehen möchte.

 

 

 

Man muss keine Ausweis bei sich haben.

In dem Fall kann eine Idf länger dauern.

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Doch.
Bitte halt dich raus, solange Du nichts substantielles beitragen kannst. Also eigentlich nahezu fast immer.

 

Eine Strafanzeige kannst du bei der Polizei erstatten, zivilrechtliche Forderungen musst du noch immer selber einfordern, bzw. eine nAnwalt damit beauftragen.
Täusche ich mich oder ist Beförderungserschleichung eine Straftat?

 

Was passiert denn bei einem Verkehrsunfall? Hier tauschen wir auch Personalien aus, damit man die zivilrechtliche Schadensregulierung einleiten kann.
Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einem VU und einer angeblichen Straftat. Im übrigen wir der Beschuldigte wohl kaum die IDF der Kontrolleure incl. Übergabe ihrer Daten durchsetzen können.
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Täusche ich mich oder ist Beförderungserschleichung eine Straftat?

 

Nicht jede Fahrt ohne Fahrschein ist jedoch eine Beförderungserschleichung.

 

Normalerweise kommen aber Strafverfolgung und zivilrechtliche Ansprüche zusammen.

D.h. die Polizei behält die Daten für die Anzeige und der Kontolleur erhält die Daten für die zivilrechtlichen Ansprüche.

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Die Personalien waren für den Verkehrsbetrieb und erst recht für die POL von dem an der Hose hängenden Betriebsausweis ablesbar. Damit lässt sich die Anschrift herausfinden bzw. verfizieren.

Nehmen wir an, du hast einen zivilrechtlichen Anspruch und bittest die Polizei um die IDF, um diesen durchzusetzen. Nun stellt die Polizei die Identität anhand der mitgeführten Jahreskarte des Tierparks Hagenbeck fest. Später stellt sich heraus, dass diese gefälscht war...

 

 

Ne, es gibt Situationen, in denen ich zur IDF einen amtlichen Lichtbildausweis brauche.

 

 

Eine Strafanzeige kannst du bei der Polizei erstatten, zivilrechtliche Forderungen musst du noch immer selber einfordern, bzw. eine nAnwalt damit beauftragen.
Täusche ich mich oder ist Beförderungserschleichung eine Straftat?
Das Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB kann gegen die Frau im Raume stehen, nicht gegen ihn, denn er ist ja nicht gefahren.

Wie gesagt, bei ihm kann evtl, abhängig von den AGB, ein zivilrechtlicher Anspruch bestehen.

 

Was passiert denn bei einem Verkehrsunfall? Hier tauschen wir auch Personalien aus, damit man die zivilrechtliche Schadensregulierung einleiten kann.
Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einem VU und einer angeblichen Straftat.

Zur Straftat siehe oben, wobei eine solche, bzw. oft auch eine OWi, ja auch bei einem VU i.d.R. im Raume steht. Trotzdem bekommen die Unfallbeteiligten die Personalien zur durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche.

 

Im übrigen wir der Beschuldigte wohl kaum die IDF der Kontrolleure incl. Übergabe ihrer Daten durchsetzen können.
Sicher kann er auch die Personalien einfordern, wenn er glaubhaft darlegt, zivilrechtliche Ansprüche zu haben.

 

Gruß

Goose

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Ich kenne die AGB der Verkehrsbetriebe nicht. Möglicherweise gibt es dort auch einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Inhaber des Tickets, und abhängig von den Äußerungen vor Ort würde sich nachvollziehen lassen, ob dieser das Ticket wissentlich weitergegeben hat.

 

Möglicherweise, als zweite Alternative, stand auch eine Beleidigung im Raum. Sicher steht davon auch nichts im Artikel, jedoch erscheint er mir doch recht einseitig geschrieben.

 

Gruß

Goose

Bzgl. einer Beleidigung, siehe Beitrag #9. Gruss snb
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Frohes Lesen:

 

http://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Bedingungen/Befoerderungsbedingungen_und_Tarifbestimmungen/602/Tarifbestimmungen.html

 

3.4.1 Zeitkartensortiment

 

b) Monatskarten/ 9-Uhr-Monatskarten für Erwachsene sind übertragbar.

 

3.4.5 Mitnahmeregelungen bei Zeitkarten des Erwachsenentarifs

 

Inhaber/-innen von Jahreskarten, 9-Uhr-Jahreskarten, Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten und Wochenkarten des Erwachsenentarifs können montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder von 6 bis 14 Jahre (einschließlich) oder maximal drei Kinder von 6 bis 14 Jahre (einschließlich) kostenlos mitnehmen.

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Und warum sagen dann die Kontrolleur, dass dort 40 Euro fällig sind?

Mit dem Schwarzen kann mans ja mal versuchen?

Und warum bleibt W. nicht ruhig?

Siehe vorstehend.

Warum schubst die Polizei Frau W. und muss Hernn W. fesseln?

Siehe vorstehend.

Wer hat aggiert und wer reagiert?

Die Frage kannst du dir selbst beantworten?

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Die Personalien waren für den Verkehrsbetrieb und erst recht für die POL von dem an der Hose hängenden Betriebsausweis ablesbar. Damit lässt sich die Anschrift herausfinden bzw. verfizieren.

Nehmen wir an, du hast einen zivilrechtlichen Anspruch und bittest die Polizei um die IDF, um diesen durchzusetzen. Nun stellt die Polizei die Identität anhand der mitgeführten Jahreskarte des Tierparks Hagenbeck fest. Später stellt sich heraus, dass diese gefälscht war...

 

 

Ne, es gibt Situationen, in denen ich zur IDF einen amtlichen Lichtbildausweis brauche.

 

Gruß

Goose

 

Ich halte Dir mal zugute, das Du den Betriebsausweis dieser Firma nicht kennst. Er ist manipulationsicherer als z.B. der aktuelle Führerschein und (wie bereits geschrieben) mit Namen und farbigen Foto versehen, beides unveränderbar eingedruckt.

Damit kann ich den Namen verifizieren, den Rest erledige ich per Telefon oder Funk.

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Tatsächlich kenne ich den Ausweis nicht, aber es ist unstrittig kein amtlicher Lichtbildausweis. Ich will auch nicht bei jedem Mitgliedsausweis über die Echtheit diskutieren, bei amtlichen Ausweisen kenne ich die Merkmale, bei anderen nicht unbedingt.

 

Gruß

Goose

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