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"sponsoren Der Nacht" Fühlen Sich Abgezockt


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Ich habe gerade im Sachsenspiegel auf mdr einen Beitrag gesehen, bei dem ich im ganzen an ein Fake / Aprilscherz dachte. Es ist aber wohl Tatsache :angry: :

 

Strafzettel für unbeleuchtete Autos an der Mittweidaer Garten- und Damaschkestraße - Seit Jahren wird Beleuchtung dort nachts abgeschaltet

 

Mittweida. Bei diesem "Schildbürgerstreich", wie ihn Rainer Bauer nennt, gehen diesmal bei ihm die Lichter aus. Denn er und viele andere Bewohner der Mittweidaer Garten- und Damaschkestraße fühlen sich abgezockt, sehen sich als Opfer zweier fleißiger Polizeibeamter, die in der Nacht zum 17. März Dutzende Knöllchen verteilten, weil die dort geparkten Autos laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorschriftsmäßig beleuchtet waren.

 

Was die gelackmeierten Fahrzeugbesitzer auf die Palme bringt: Die Straßenbeleuchtung wird dort schon seit Jahren zwischen 0.30Uhr und 4.30 Uhr aus Kostengründen abgeschaltet - das ist nichts Neues.

 

Zusätzliche Kosten haben nun die Abgestraften, denn pro Fahrzeug, das keine Parkleuchte anhatte, wurden 20 Euro fällig. Und das dürften etwa 30 bis 40 Fahrzeuge gewesen sein, vermutet Rainer Bauer. "

...

Weiter hier (www.freiepresse.de, 28.04.10)

 

Die betroffenen Bürger machen im TV-Beitrag eine Lampenkette :angry: . Der Bürgermeister fährt mit nem C1-Roller vor und spricht von fehlendem Fingerspitzengefühl der Cops und einer unabgesprochenen Knöllchenaktion...

 

Ich muß ebenso erneut vollkommen fehlendes Augenmaß der Cops bestätigen, da kann ein @dete jetzt wíeder unken wie er will.

:licht:

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Naja, man haette wahrlich anders reagieren koennen, z.B. erst mal einen schriftlichen Hinweis ans Auto, bevor man die Teuro-Keule heraus holt. Waere zumindest buergerfreundlicher gewesen.

Andererseits, die Vorschrift besagt nun mal, dass parkende Fahrzeuge beleuchtet sein sollen. wird diese Beleuchtung nicht durch die Strassenlaterne gewaehrt - genau dazu ist der rote Ring da, ein Hinweis, dass diese Lampe nicht dauerhaft des naechtens eingeschaltet bleibt - dann muss der Kraftfahrer halt die Parkbeleuchtung einschalten. Dazu ist sie ja auch da.....

 

Was die gelackmeierten Fahrzeugbesitzer auf die Palme bringt: Die Straßenbeleuchtung wird dort schon seit Jahren zwischen 0.30Uhr und 4.30 Uhr aus Kostengründen abgeschaltet - das ist nichts Neues.

Hier zeigt sich aber wieder einmal ueberdeutlich: Mit der Eigenverantwortung ist es nicht weit her. Wenn bekannt ist, dass die Lampen abgeschaltet werden, warum wird dann nicht das Parklicht eingeschaltet?

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Weil viele einfach kein Parklicht mehr haben, sondern mit Ablendlicht stehen müssen. Wenn man mit dem Wagen dann täglich nur 30 km fährt, ist die Batterie sicherlich nach ein paar Tagen leer.

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Weil viele einfach kein Parklicht mehr haben, sondern mit Ablendlicht stehen müssen.

Wie bitte, kein Parklicht mehr? Irgendwie mag ich das nicht glauben....... :licht::angry:

 

Uebrigens, so ein Auto hat auch immer noch Standlicht, sodass dann dieses eingeschaltet werden kann....

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Weil viele einfach kein Parklicht mehr haben, sondern mit Ablendlicht stehen müssen. Wenn man mit dem Wagen dann täglich nur 30 km fährt, ist die Batterie sicherlich nach ein paar Tagen leer.

 

 

Dann sollte derjenige die 15km zur Arbeit mit dem Fahrrad fahren..... :licht:

 

Wenn zu faul mit dem Bus oder einen EIGENEN Stellplatz finanzieren!

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m3,

 

dummes Gesabbel bleibt dummes Gesabbel!

 

Ich weiß nicht weinmal wo Mittendingsda liegt und wenn da wo ich nicht weiß wo es ist ein paar unterbelichtete PVB so einen Scheiß machen, interessiert mich das denselben.

 

Aber, wäre doch mal eine Doktorarbeit wert, oder? :licht:

 

 

 

dete :angry:

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Rainer Bauer stellte kürzlich jene Polizeibeamtin, die am 17. März die Strafzettel mit verteilt hatte, zur Rede. Sie habe ihm gegenüber einen Vorschlag unterbreitet: "Man könnte sich doch einigen, dass das erste und das letzte Fahrzeug Standlicht anschalten." Rainer Bauer kann sich das Lachen nicht verkneifen und ist nun gedanklich dabei, das zu organisieren.

 

Der Bürger wird halt für dumm verkauft. Das ist doch mal eine ganz klare Abzockaktion allererster Güte. Respekt ! :angry:

 

Was er meint, wird in Absatz 4 des besagten Paragrafen 17 deutlich. "Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen;

 

Tatsächlich haben viele moderne Fahrzeuge keine Parkleuchte mehr. Was bleibt, ist das gute alte Warndreieck. :angry: In diese Richtung würde dann auch mein Einspruch gehen. Natürlich habe ich ein Warndreieck aufgestellt, dieses muss dann in der Nacht entwendet worden sein. Die fehlende Straßenbeleuchtung macht es Langfingern in diesem Bereich aber auch besonders leicht... :licht:

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Hallo

 

mal wieder das übliche, unangebrachte Gejammer unfähiger Autofahrer. Dabei ist es doch so einfach

 

- Mit einem Fahrzeug, das nicht über 60km/h fahren kann darf man nicht auf die Autobahn.

 

- In einem Auto mit einer Zuladung von 500 kg darf niemand eine Ladung von 700 kg transportieren

 

- Wer über kein Parklicht verfügt, darf nicht bei Lampen parken, die nachts ausgeschaltet werden.

 

Das ist doch ganz normal und bekannt. Es kann doch nicht jeder das Recht in die eigene Hand nehmen, nur weil er dadurch Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen muss und das Fahrzeug die gesetzlichen Grundlagen nicht erfüllt.

 

Außerdem ist mir noch schwach eine Diskussion in einem anderen Verkehrsforum in Erinnerung, bei der der TE nachts gegen ein am Straßenrand stehendes unbeleuchtetes Auto gefahren ist. Damals war der allgemeine Tenor, das der Fahrer, der sein Fahrzeug unbeleuchtet am Straßenrand abstellte, ein ganz schlimmer Finger war, den zumindest eine gehörige Mitschuld treffen müsse. Ein Fahrzeug nachts unbeleuchtet am Straßenrand abzustellen sei doch wohl ein grobe Gefährdung. Dazu passt nun überhaupt nicht, das einige das ganze als Bagatelle abtun wollen, bei der die Behörden mehr oder weniger verpflichtet seien, beide Augen zuzudrücken.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Wie bitte, kein Parklicht mehr? Irgendwie mag ich das nicht glauben....... :wand::blink:

 

ist aber so. als ich früher noch ein japanisches model hatte, gabs sowas wie parklicht nicht. das kenne ich eigentlich nur von deutschen fabrikaten. lasse mich aber gerne korrigieren

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Wie schon gesagt: Die, die kein Parklicht haben, haben Standlicht. Hier reden wir dann von 16 Watt anstelle der 8 Watt (jeweils 3 Watt für vorne und 5 Watt für hinten). Auch das sollte über Nacht eine halbwegs intakte Autobatterie nicht in die Knie zwingen.

 

Gruß

Goose

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Kenne zwar die örtlichen Gegebenheiten nicht aber ich gehe davon aus das es keine Bundesstraße ist. Wo ist dann das Problem? Wer reinfährt hat meist das Licht am Auto an und wird somit sehen das dort ein Auto steht. Auch ohne Standlicht. Wenn irgendwo auf einer Landstraße ein Auto so steht das es nah oder auch leicht in die Fahrbahn ragt dann macht Standlicht für mich Sinn. Aber sonst eher weniger.

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ist aber so. als ich früher noch ein japanisches model hatte, gabs sowas wie parklicht nicht. das kenne ich eigentlich nur von deutschen fabrikaten. lasse mich aber gerne korrigieren

Gut, dann nehme ich das mal so hin. Alle Autos, die ich bisher besass, hatten eines. Habe demnaechst Gelegenheit, 'nen Porsche Panamera zu fahren, da werde ich das doch gleich mal ueberpruefen.....

 

Uebrigens sei auch mal darauf hingewiesen, dass es auch die Moeglichkeit gibt, eine Funzel in das Auto zu stellen, womit es dann ausreichend beleuchtet waere..... :wand:

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Guest Pferdestehler

Mein kleiner Sportwagen (in England entwickelt und gebaut, unter deutschem Markennamen verkauft) hat ebenfalls nur Standlicht, kein Parklicht. Entwicklungsstand Ende der 90er...

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Guest Pferdestehler

Ja, das Rechtsfahrgebot kennt auch kaum jemand, obwohl das zum Lehrstoff der Fahrschulen gehört. Und wenn ich sehe, wieviele Leute hier auf den Dörfern im Dunkeln immer regelmäßig nur mit Standlicht fahren, kann man wirklich von einer Ausbildungsmisere sprechen.

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Ich weiß nicht weinmal wo Mittendingsda liegt und wenn da wo ich nicht weiß wo es ist ein paar unterbelichtete PVB so einen Scheiß machen, interessiert mich das denselben.dete :wand:

 

Gültiges Recht durchzusetzen, Verstöße zu ahnden ist kein "Scheiß", ist korrektes rechtsstaaliches Handeln.

 

Recht mal so, mal so, nach Laune oder gar nach Trinkgeldhöhe anzuwenden oder zu ignorieren, das ist Polizeitstaatsmethode!

 

Wer meint elektrische Beleuchtung nachts von KFZ auch auf unbeleuchteten Straßen innerorts wäre überflüssig möge eine Änderung der STVO anregen und Mehrheiten finden, bis zu Änderung aber an die Vorschrift halten.

 

Solange die Vorschrift nicht geändert wird oder vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt wird hat sich der Fahrer und besonders der Vollzug durch Polizei daran zu halten.

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Na, du hast wohl Mittags noch dein Standlicht an! :blink:

 

Google mal: Opportunitätsprinzip!

 

 

 

dete :wand:

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Wie schon gesagt: Die, die kein Parklicht haben, haben Standlicht. Hier reden wir dann von 16 Watt anstelle der 8 Watt (jeweils 3 Watt für vorne und 5 Watt für hinten). Auch das sollte über Nacht eine halbwegs intakte Autobatterie nicht in die Knie zwingen.

Beim Standlicht leuchten zusätzlich die Kennzeichenbeleuchtung, Armaturen usw.

Auch sind durchaus je Seite auch 5W für vorne und 2x5W für hinten als Bestückung üblich.

So kommen je nach Modell für Standlicht schnell 60W und mehr zusammen, was einem Strom von 5A entspricht.

Wenn die Batterie das über die erste Nacht noch durchhält, sieht das die nächsten Nächte nach kürzeren Fahrten schnell Mau aus.

Davon abgesehen sind Starterbatterien nach wenigen Entladezyklen verschlissen, da sie für einen solchen Einsatzbereich ungeeignet sind.

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Wenn die Batterie das über die erste Nacht noch durchhält, sieht das die nächsten Nächte nach kürzeren Fahrten schnell Mau aus.

Tja, dann bleibt halt noch die Alternative, sich 'nen beleuchteten Parkplatz zu suchen - oder eben die Funzel im Auto.....

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ja, es verbleiben wie bei allem immer verschieden sinnvolle Alternativen. Da hier niemand vom Forum vor Ort war, ist es schlecht zu beurteilen, ob es angebracht wäre das Opportunitätsprinzip bei der (Nicht-) Ahndung anzuwenden oder die konkrete Situation gefährlich war und somit Abhilfe geschaffen werden muss.

Technisch und wirtschaftlich unsinnig wäre jedenfalls eine permanente Benutzung des Park/Standlichts durch die Anwohner.

Auch der Tipp "sich einen beleuchteten Parkplatz zu suchen" ist schlicht unpraktikabel wenn ein ganzer Stadtteil abgeschaltet wird.

Hier ist dann die Gemeinde gefragt eine Lösung herbei zu führen, ihre Aufgabe ist nicht nur die Erhebung von Steuern und Abgaben.

 

Auffällig dass sich die Gleichen, die beim Abstellen von unbeleuchteten Wechselbrücken auf Landstraßen mit Todesfolge die Schuld beim Auffahrer suchten jetzt eine Parkbeleuchtung im Wohngebiet fordern......

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Google mal: Opportunitätsprinzip!

 

Das Opportunitätsprinzip wohl mißverstanden, Begründung:

 

a) Die Fahrzeuge standen wohl tatsächlich im Dunkeln auf einer unbeleuchteten Straße, nicht als kurzeitige einmalige menschlich entschuldbare Regelabweichung aufgrund besonderer Umstände.

 

b) Opportunitätsprinzip anwenden käme in Frage am Ende Stichstraße in einer Siedlung, dann Ermahnungen statt Knöllchen.

 

c) Opportunitätsprinzip bedeutet nicht daß es rein im Emessen liegt des Vollzuges eine "eigene" Auslegung der STVO anzuwenden.

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Auch der Tipp "sich einen beleuchteten Parkplatz zu suchen" ist schlicht unpraktikabel wenn ein ganzer Stadtteil abgeschaltet wird.

Hier ist dann die Gemeinde gefragt eine Lösung herbei zu führen, ihre Aufgabe ist nicht nur die Erhebung von Steuern und Abgaben.

 

Nein, Widerspruch, hier sind die KFZ-Nutzer gefragt sich eine eigne private Parkmöglichkeit zu schaffen und zu finzieren, dazu sind ALLE Bewohner von Neubauten seit 30 und mehr Jahren verpflcihtet, sogar dann wenn sie KEIN KFZ unterhalten. Blieben also Altbaubewohnern 30 jahre Zeit sich eien Garage, einen Stellplatz oder andere Wohnung "mit" zu suchen!

 

Ob der Privatstellplatz ggf. von der Gemeinde gepachtet wird, bitte, es ist aber NICHT Aufgabe des Staates für Privat-KFZ Stellmöglichkeiten vorzuhalten.

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Auch der Tipp "sich einen beleuchteten Parkplatz zu suchen" ist schlicht unpraktikabel wenn ein ganzer Stadtteil abgeschaltet wird.

Hier ist dann die Gemeinde gefragt eine Lösung herbei zu führen, ihre Aufgabe ist nicht nur die Erhebung von Steuern und Abgaben.

 

Nein, Widerspruch, hier sind die KFZ-Nutzer gefragt sich eine eigene private Parkmöglichkeit zu schaffen und zu finanzieren, dazu sind ALLE Bewohner von Neubauten seit 30 und mehr Jahren verpflichtet, sogar dann wenn sie KEIN KFZ unterhalten. Blieben also Altbaubewohnern 30 Jahre Zeit sich eine Garage, einen Stellplatz oder andere Wohnung "mit" zu suchen!

 

Ob der Privatstellplatz ggf. von der Gemeinde gepachtet wird, bitte, es ist aber NICHT Aufgabe des Staates für Privat-KFZ Stellmöglichkeiten vorzuhalten.

 

PS.:

 

Als Kind in einer mittleren Stadt, ca. 50 000 EW, Innenstadt wohnend, war es so daß die "reicheren" Bürger mit KFZ die in 100 - 250m Entfernung in kommerziellen privaten Sammelgaragen unterstellten, teils Tankstelle, teils "freie" KFZ-Werkstatt mit Abstellhalle oder Garagenhöfe. Ein Anwalt in der Nachbarschaft rief immer kurz an, dann holte der Lehrling den damaligen Traumwagen Mercedes 170S-Cabrio aus der Halle, fuhr den vor und mit sauberen Scheiben frisch getankt wurde der übergeben. Wenn wir saubere Hosen und Hände hatten durften wir Buben auch das Stück aus der halle mit Zustimmung des Besitzers ( Nachbar, der kannte uns ) mitfahren, war das tollste für Lausebengels damals!

 

Selbst "reiche" Leute hatten nicht den unverschämten Anspruch daß die Stadt für Stellplätze zu sorgen hätte!

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Hallo

 

mal wieder das übliche, unangebrachte Gejammer unfähiger Autofahrer. Dabei ist es doch so einfach

 

- Mit einem Fahrzeug, das nicht über 60km/h fahren kann darf man nicht auf die Autobahn.

 

- In einem Auto mit einer Zuladung von 500 kg darf niemand eine Ladung von 700 kg transportieren

 

- Wer über kein Parklicht verfügt, darf nicht bei Lampen parken, die nachts ausgeschaltet werden.

 

Das ist doch ganz normal und bekannt. Es kann doch nicht jeder das Recht in die eigene Hand nehmen, nur weil er dadurch Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen muss und das Fahrzeug die gesetzlichen Grundlagen nicht erfüllt.

 

Außerdem ist mir noch schwach eine Diskussion in einem anderen Verkehrsforum in Erinnerung, bei der der TE nachts gegen ein am Straßenrand stehendes unbeleuchtetes Auto gefahren ist. Damals war der allgemeine Tenor, das der Fahrer, der sein Fahrzeug unbeleuchtet am Straßenrand abstellte, ein ganz schlimmer Finger war, den zumindest eine gehörige Mitschuld treffen müsse. Ein Fahrzeug nachts unbeleuchtet am Straßenrand abzustellen sei doch wohl ein grobe Gefährdung. Dazu passt nun überhaupt nicht, das einige das ganze als Bagatelle abtun wollen, bei der die Behörden mehr oder weniger verpflichtet seien, beide Augen zuzudrücken.

 

Gruss

 

MrMurphy

 

Volle Zustimmung, der Thread mit dem pösen LKW Fahrer der seinen 7,5 Tonner vor seiner Wohnung abgestellt hatte um noch einmal schnell ein paar Sachen zu holen, oder so ist mir auch sofort in den Sinn gekommen.

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Die Wechselbrücke...

 

stand außerorts. :blink:

 

Also ich finde das hier erstmal eine kostenlose vorwarnung gereicht hätte, aber im prinzip ist nichts dagegen auszusetzen.

Wenn man bedenkt wie lange sie bereits dort "falsch" geparkt haben sind 20€ noch immer ein Schnäppchen.

Ebenso bin ich auch der Meinung das sich die Autofahrer selbst um einen geeigneten Stellplatz kümmern müssen, dass die beleuchtung nachts ausgeht war hier afaik allen bekannt. Ob sie dies nun mit Parklicht, anderen standort oder noch besser eigenem parkplatz auf dem grundstück erledigen sei ihnen hierbei selbst überlassen...

In einem Nachbarort läuft es ähnlich, die leute kaufen sich riesen grundstücke pflastern alles mit gras voll und parken dann auf der straße das nurnoch eine fahrbahn frei ist, naja hab gehört da fährt jetzt jemand immer hupend vorbei wenn die autos dortstehn... auch eine from von "stillen" protest :wand:

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...

- Wer über kein Parklicht verfügt, darf nicht bei Lampen parken, die nachts ausgeschaltet werden.

...

 

Grundsätzlich hast Du ja recht, aber woher weiss ich denn als Ortsfremder, dass an meinem Parkplatz die Laternen zeitweise abgeschaltet werden? Ehrlich gesagt habe ich noch nie eine Straßenbeleuchtung gesehen, an der dran stand: "Abgeschaltet von 01:00 bis 04:00 Uhr - Parklicht ein!" Ich gehe ohne weitere Hinweise - vielleicht bin ich da ja zu naiv - immer davon aus, dass eine Laterne nachts auch an ist.

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Google mal: Opportunitätsprinzip!

 

Das Opportunitätsprinzip wohl mißverstanden, Begründung:

 

a) Die Fahrzeuge standen wohl tatsächlich im Dunkeln auf einer unbeleuchteten Straße, nicht als kurzeitige einmalige menschlich entschuldbare Regelabweichung aufgrund besonderer Umstände.

 

b) Opportunitätsprinzip anwenden käme in Frage am Ende Stichstraße in einer Siedlung, dann Ermahnungen statt Knöllchen.

 

c) Opportunitätsprinzip bedeutet nicht daß es rein im Emessen liegt des Vollzuges eine "eigene" Auslegung der STVO anzuwenden.

 

Ach ja, keine Ahnung, davon abern ganzen Haufen!

 

Wir kennen beide die Parksituation nicht aber dort stehen seit Jahren die Fahrzeuge und offensichtlich ist noch nie etwas passiert, dann ist die Anwendung des Opportunitätsprinzip nicht die eigene Auslegung der StVO sondern das Absehen von eine Ahndung, weil die Notwendigkeit nun mal nicht einzusehen ist, wie auch der C1Bürgermeister feststellt!

 

Ermahnungen statt Knöllchen :blink: Die Meise muss erst mal einer haben, der die Leute Nachts weckt um sie gebührenfrei zu verwarnen!

 

 

dete :wand:

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Wie schon gesagt: Die, die kein Parklicht haben, haben Standlicht. Hier reden wir dann von 16 Watt anstelle der 8 Watt (jeweils 3 Watt für vorne und 5 Watt für hinten). Auch das sollte über Nacht eine halbwegs intakte Autobatterie nicht in die Knie zwingen.

 

Gruß

Goose

Wie schon gesagt: Die, die kein Parklicht haben, haben Standlicht. Hier reden wir dann von 16 Watt anstelle der 8 Watt (jeweils 3 Watt für vorne und 5 Watt für hinten). Auch das sollte über Nacht eine halbwegs intakte Autobatterie nicht in die Knie zwingen.

Beim Standlicht leuchten zusätzlich die Kennzeichenbeleuchtung, Armaturen usw.

Auch sind durchaus je Seite auch 5W für vorne und 2x5W für hinten als Bestückung üblich.

So kommen je nach Modell für Standlicht schnell 60W und mehr zusammen, was einem Strom von 5A entspricht.

Wenn die Batterie das über die erste Nacht noch durchhält, sieht das die nächsten Nächte nach kürzeren Fahrten schnell Mau aus.

Davon abgesehen sind Starterbatterien nach wenigen Entladezyklen verschlissen, da sie für einen solchen Einsatzbereich ungeeignet sind.

 

Das waren auch so ziemlich genau meine Gedanken. Wenn dann noch Temperaturen unter 0° C hinzukommen und der Wagen nur während Dunkelheit bewegt wird (Winter, morgens hin, abends zurück von der Arbeit), dann ist die Batterie schnell hin. Gooses Ansicht ist mal wieder fern ab der Realität. Kein normaler Mensch macht in so einer Situation das Standlicht an. Schonmal garnicht dann, wenn man irgendwo in der Mitte der parkenden Wagen steht. :blink:

 

Kenne zwar die örtlichen Gegebenheiten nicht aber ich gehe davon aus das es keine Bundesstraße ist. Wo ist dann das Problem? Wer reinfährt hat meist das Licht am Auto an und wird somit sehen das dort ein Auto steht. Auch ohne Standlicht. Wenn irgendwo auf einer Landstraße ein Auto so steht das es nah oder auch leicht in die Fahrbahn ragt dann macht Standlicht für mich Sinn. Aber sonst eher weniger.

Außerdem greift hier mal wieder der §3 Absatz 1 der StVO. Man darf nur so schnell fahren, das man innerhalb der Sichtweite anhalten kann. Würde hier einer in die parkenden Autos reinrasen, wäre das doch das erste Argument, welches die Forencops vorbringen würden. :lol2:

Ermahnungen statt Knöllchen :cop01: Die Meise muss erst mal einer haben, der die Leute Nachts weckt um sie gebührenfrei zu verwarnen!

 

 

dete :wand:

DAS würden sich die VT wenigstens merken - sinnvoller als ein 20€ Ticket, das zähneknirschend bezahlt wird. :120:

 

Auch hier in diesem Fall stand doch nur wieder die Optimierung der Einnahmen öffentlicher Kassen im Vordergrund. Hätte sich die diensthabende Polizistin wirklich um die Sicherheit des Verkehrs gesorgt, hätte sie sinnvollere Maßnahmen ergreifen können. VT wecken und zum Einschalten des Park-/Standlichtes auffordern, bei Nichterreichen das betreffende Fzg. umsetzen lassen. Stattdessen hat sie den einfachen Weg gewählt und ihr Tagessoll erfüllt. Die nächste Beförderung ist wieder ein Stückchen näher gerückt. :120:

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Weil viele einfach kein Parklicht mehr haben, sondern mit Ablendlicht stehen müssen.

Wie bitte, kein Parklicht mehr? Irgendwie mag ich das nicht glauben....... :wand::blink:

 

Uebrigens, so ein Auto hat auch immer noch Standlicht, sodass dann dieses eingeschaltet werden kann....

Meinte natürlich Standlicht. :cop01:

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Mein kleiner Sportwagen (in England entwickelt und gebaut, unter deutschem Markennamen verkauft) hat ebenfalls nur Standlicht, kein Parklicht. Entwicklungsstand Ende der 90er...

Ich bin alt genug, um mich zu erinnern: Die Renault Dauphine, Bj. 1964, hatte noch Parklicht. Schaltbar für die rechte und die linke Fahrzeugseite. Bei späteren Autos ist es der Aufmerksamkeit entglitten, und es ist erst heute wieder gebraucht worden.

 

Es ist schon bemerkenswert: Außerorts, auf Bundesstraßen und Autobahnen, muß jederzeit und überall mit unbeleuchtet auf der Fahrbahn herumstehenden Objekten gerechnet werden. (Vgl. Threads Wechselbrücke und Mercedes-Testfahrer) Innerorts dagegen wird bestraft, wer seinen Wagen am Straßenrand zwischen anderen parkenden Wagen abstellt, und ihn nicht beleuchtet, während die Straßenbeleuchtung von 0.30 bis 4.30 Uhr abgeschaltet wird.

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Uebrigens sei auch mal darauf hingewiesen, dass es auch die Moeglichkeit gibt, eine Funzel in das Auto zu stellen, womit es dann ausreichend beleuchtet waere..... :wand:

Kannst du mir mit 100% Sicherheit GARANTIEREN das ich keine Anzeige wegen einer illegalen Beleuchtungseinrichtung bekomme?

 

Darf ich wirklich eine LED-Lampe (z.B. Osram Dot-it ) ins Auto stellen ohne eine Anzeige zu bekommen?

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Technisch und wirtschaftlich unsinnig wäre jedenfalls eine permanente Benutzung des Park/Standlichts durch die Anwohner.

Wuerdest Du mir bitte mal erklaeren, was daran technisch und vor allem wirtschaftlich unsinnig ist? :blink:

Uebrigens gibt es ja auch noch die Alternative, die Innenraumbeleuchtung zu nutzen......

 

Auch der Tipp "sich einen beleuchteten Parkplatz zu suchen" ist schlicht unpraktikabel wenn ein ganzer Stadtteil abgeschaltet wird.

Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass eben nicht ein ganzer Stadtteil abgeschaltet wird. Schon mal auf die roten Ringe an den Laternen geachtet? Es gibt keine kompletten Strassenzuege, an denen die Laternen so gekennzeichnet sind.

 

Hier ist dann die Gemeinde gefragt eine Lösung herbei zu führen, ihre Aufgabe ist nicht nur die Erhebung von Steuern und Abgaben.

Mit Sicherheit ist es auch nicht die Aufgabe der Gemeinde, beleuchtete Parkplaetze zur Verfuegung zu stellen!

 

Auffällig dass sich die Gleichen, die beim Abstellen von unbeleuchteten Wechselbrücken auf Landstraßen mit Todesfolge die Schuld beim Auffahrer suchten jetzt eine Parkbeleuchtung im Wohngebiet fordern......

Hier solltest Du jetzt mal aufzeigen, wen Du denn meinst. :cop01::120:

 

Uebrigens sei auch mal darauf hingewiesen, dass es auch die Moeglichkeit gibt, eine Funzel in das Auto zu stellen, womit es dann ausreichend beleuchtet waere..... :wand:

Kannst du mir mit 100% Sicherheit GARANTIEREN das ich keine Anzeige wegen einer illegalen Beleuchtungseinrichtung bekomme?

 

Darf ich wirklich eine LED-Lampe (z.B. Osram Dot-it ) ins Auto stellen ohne eine Anzeige zu bekommen?

Natuerlich kann ich das nicht garantieren. Andererseits: Wo steht geschrieben, dass ich keine Lampe in mein Auto stellen darf, solange ich diese nicht als Fahrlicht deklarieren moechte, soll heissen, wenn das Fahrzeug parkt? :lol2:

Wie bereits erwaehnt, die Innenraumbeleuchtung wuerde es wohl auch tun, wenn kein Parklicht vorhanden ist.

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Es ist schon bemerkenswert: Außerorts, auf Bundesstraßen und Autobahnen, muß jederzeit und überall mit unbeleuchtet auf der Fahrbahn herumstehenden Objekten gerechnet werden. (Vgl. Threads Wechselbrücke und Mercedes-Testfahrer) Innerorts dagegen wird bestraft, wer seinen Wagen am Straßenrand zwischen anderen parkenden Wagen abstellt, und ihn nicht beleuchtet, während die Straßenbeleuchtung von 0.30 bis 4.30 Uhr abgeschaltet wird.

Sehr wohl aber ist das Parken ausserhalb geschlossener Ortschaften ohne Beleuchtung verboten, insofern stand die Wechselbruecke illegal da herum. Den Unfall des Mercedes-Testfahrers solltest du hier auch nicht heranziehen, denn er ist nicht in ein geparktes Fahrzeug hinein gefahren, sondern in ein gerade erst verunfalltes.

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...ein paar unterbelichtete PVB so einen Scheiß machen, interessiert mich das denselben.

 

Aber, wäre doch mal eine Doktorarbeit wert, oder? :cop01:

Rischtisch, das Thema "Unterbelichtung / Korinthen- :lol2: - erei / Paragraphenreiterei / Fehlendes Augenmaß und Fingerspitzengefühl bei der Polizei" ist durchaus einer Doktorarbeit würdig :120: .

 

@aka: Auf so einen Hinweis hatte ich gehofft :wand: . Ich hatte zwar in der Fahrschule nie Kreide geholt, war bei dieser Thematik "Rote Ringe für Halbnachtschaltung" aber offensichtlich nur körperlich anwesend.

:blink:

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Es ist schon bemerkenswert: Außerorts, auf Bundesstraßen und Autobahnen, muß jederzeit und überall mit unbeleuchtet auf der Fahrbahn herumstehenden Objekten gerechnet werden. (Vgl. Threads Wechselbrücke und Mercedes-Testfahrer) Innerorts dagegen wird bestraft, wer seinen Wagen am Straßenrand zwischen anderen parkenden Wagen abstellt, und ihn nicht beleuchtet, während die Straßenbeleuchtung von 0.30 bis 4.30 Uhr abgeschaltet wird.

 

 

Mit dem "damit rechnen müssen" ist ja nicht die Beleuchtungspflicht aufgehoben. Wie vieles in der STVO ist das auf doppelte Sicherheit ausgelegt um Unfälle zu vermeiden.

 

Der Fahrer MUSS mit unbeluchteten Hindernissen rechnen.

 

Wer auf öffentlichen Straßen ohne Beleuchtung parkt muß das Fahrzeug beleuchten, auch innerorts!

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Da bin ich ja einigermassen entsetzt, wieviele Leute diesen "roten Ring" nicht kennen.... :wand:

 

Soviel dann zur oft propagierten Eigenverantwortung..... :blink:

Das ist doch Gefassel. Es gibt insgesamt mehr als 600 verschiedene Zeichen. Einen davon kennen die meisten nicht. Warum wohl ? Weil dieser rote Ring völlig Banane ist. Ist mir doch tatsächlich völlig schnuppe, ob so eine dumme Laterne nachts für drei Stunden ausgeht oder nicht. Ich versuche immer so zu parken, das es maximal sicher ist, für den Rest sind die anderen verantwortlich - Stichwort Sichtfahrgebot ! Mit Hindernissen muss ich als VT immer rechnen, vor allem mit parkenden Autos innerorts ! :cop01:

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Ist mir doch tatsächlich völlig schnuppe, ob so eine dumme Laterne nachts für drei Stunden ausgeht oder nicht. Ich versuche immer so zu parken, das es maximal sicher ist, für den Rest sind die anderen verantwortlich - Stichwort Sichtfahrgebot ! Mit Hindernissen muss ich als VT immer rechnen, vor allem mit parkenden Autos innerorts ! :blink:

Tja, so kann man sich das natuerlich auch einfach machen. Nur - dass Du damit voellig daneben liegst, beweist die Tatsache, dass es fuer solche Dinge ein Knoellchen geben kann..... :wand:

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ja, es verbleiben wie bei allem immer verschieden sinnvolle Alternativen. Da hier niemand vom Forum vor Ort war, ist es schlecht zu beurteilen, ob es angebracht wäre das Opportunitätsprinzip bei der (Nicht-) Ahndung anzuwenden oder die konkrete Situation gefährlich war und somit Abhilfe geschaffen werden muss.

Technisch und wirtschaftlich unsinnig wäre jedenfalls eine permanente Benutzung des Park/Standlichts durch die Anwohner.

Auch der Tipp "sich einen beleuchteten Parkplatz zu suchen" ist schlicht unpraktikabel wenn ein ganzer Stadtteil abgeschaltet wird.

Hier ist dann die Gemeinde gefragt eine Lösung herbei zu führen, ihre Aufgabe ist nicht nur die Erhebung von Steuern und Abgaben.

 

Ich glaube nicht, dass es Aufgabe der Gesellschaft ist für Privatwagen oder sonstige Autos kostenlose beleuchtete Stellplätze auf öffentlichem Raum bereitzustellen. Wer so einen Stellplatz braucht, soll sich einen kaufen oder mieten.

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Na Xabbu,

 

da faselst du aber!

 

Das sollte man wissen, wenn man sein Fahrzeug dort abstellt! Alternativ sollte man sein Gehirn einschalten und sich fragen, "Eine Laterne ist anders als die andern... " Das ist die Sesamstarße!

 

 

dete :wand:

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Ist mir doch tatsächlich völlig schnuppe, ob so eine dumme Laterne nachts für drei Stunden ausgeht oder nicht. Ich versuche immer so zu parken, das es maximal sicher ist, für den Rest sind die anderen verantwortlich - Stichwort Sichtfahrgebot ! Mit Hindernissen muss ich als VT immer rechnen, vor allem mit parkenden Autos innerorts ! :blink:

Tja, so kann man sich das natuerlich auch einfach machen. Nur - dass Du damit voellig daneben liegst, beweist die Tatsache, dass es fuer solche Dinge ein Knoellchen geben kann..... :wand:

 

Full Ack! Immer nur an die eigene Bequemlichkeit denken, liebe Eigenverantwortliche!

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Blödsinn ! Ich gucke doch nicht auf die Laternen am Straßenrand, ob da ein Ring dran ist oder nicht. Habe ich bisher nicht, weil ich noch nicht mal Kenntnis von dem Ring hatte. Werde ich aber auch in Zukunft nicht. Ich parke meine Karre so, das es mir den Umständen entsprechend ausreichend sicher erscheint und gut ist. Da bin ich eigenverantwortlich genug und das muss auch reichen. Das geringe Restrisiko sollte dann über die Eigentverantwortlichkeit der anderen VT abgedeckt sein. Irgendwann muss auch mal gut sein, Ring hin oder her. :wand:

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Ich parke meine Karre so, das es mir den Umständen entsprechend ausreichend sicher erscheint und gut ist.

Kannst du ja halten wie ein Dachdecker.... Wenn aber die Obrigkeit der Meinung ist, dass es nicht ausreichend sicher ist, werden sie Dir mindestens ein Knoellchen an den Scheibenwischer heften. Dann aber bitte nicht jammern......

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Ich parke meine Karre so, das es mir den Umständen entsprechend ausreichend sicher erscheint und gut ist.

Kannst du ja halten wie ein Dachdecker.... Wenn aber die Obrigkeit der Meinung ist, dass es nicht ausreichend sicher ist, werden sie Dir mindestens ein Knoellchen an den Scheibenwischer heften. Dann aber bitte nicht jammern......

Bisher habe ich wegen sowas noch nie ein Knöllchen kassiert, obwohl ich nie auf sowas geachtet habe. Wenn man sein Hirn einschaltet... :wand:

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