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KillerBee825

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  1. Trotzdem ist es aber legitim, die Gesetze zu hinterfragen und - wie Du auch selbst schreibst - sich eine Meinung über deren Sinnhaftigkeit zu bilden.
  2. "Eine umstrittene Radarfalle zum Uhu-Schutz in der Eifel soll wieder in Betrieb gehen. Der Kreis Düren kündigte am Donnerstag eine neue Verkehrsregelung für eine Landstraße bei Heimbach an und kann damit den Blitzer wieder einschalten. Der Kreis folgt damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen... Zum Schutz der nachtaktiven Uhus, die in Felsen an der Straße leben, gilt für Autofahrer in Zukunft mit Einbruch der Dämmerung und nachts Tempo 50 und tagsüber Tempo 70..." Quelle: http://auto.t-online.de/strassenverkehr-ra..._56680994/index
  3. Hast Du mal versucht, einen Abstand vom halben Tachowert dauerhaft einzuhalten? Bei 50 m Abstand zum Vordermann und Tempo 100 gehen Dir gleich mehrere PkW und sogar Lkw in die Lücke. Nach meiner Erfahrung reicht sogar eine Lücke von 10 m - egal bei welcher Geschwindigkeit - nicht, um viele Pkw-Fahrer vom Spurwechsel abzuhalten. Bei den aktuellen Verkehrsverhältnissen kann der "halbe Tachoabstand" in den meisten Fällen nicht umgesetzt werden.
  4. http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,817222,00.html Neben dem neuen Punktesystem finde ich an diesem Artikel interessant, dass die fälschliche Beschuldigung eines Dritten auf dem Anhörungsbogen zu einer Owi anscheinend nicht mehr strafbar ist (Hervorhebung durch mich): Ohnehin lässt sich das Problem ganz einfach dadurch umgehen, dass der vermeintliche Sünder den Anhörungsbogen eigenhändig ausfüllt. Für eine solche Selbstbezichtigung kann man nämlich nicht bestraft werden..."
  5. Das neue Jahr 2012 fängt ja gut an: Ich wurde am 1.1.2012 um 6 Uhr morgens - auf der Fahrt in den Skiurlaub - auf der völlig leeren BAB mit satten 11 km/h = 20 Euronen für die Landesoberkasse Baden-Württemberg zuviel geblitzt. Wo bei dieser Messung der Beitrag zur Verkehrssicherheit sein soll, erschliesst sich wohl nur "Experten"...
  6. Umweltzonen haben Feinstaubwerte nicht gesenkt http://www.focus.de/auto/news/feinstaub-di...aid_711222.html "Geht es nach dem Feinstaub-Experten Hans-Joachim Hummel, ist das Wetter schuld. Trotz inzwischen 54 Umweltzonen in Deutschland wurden 2011 die Grenzwerte für Feinstaubwerte vielerorts deutlich überschritten. Ein wesentlicher Grund sei, „dass es viele Inversionswetterlagen gab“, sagt der Leiter des Fachgebiets für Luftreinhaltung im Umweltbundesamt (UBA) Hummel."Vielleicht sollte man einfach Inversionswetterlagen verbieten...?
  7. http://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/art...rde-vorbei.html Hier einige Zitate aus dem Artikel (Hervorhebung durch mich): "Einer der prominentesten Energie- und Umweltexperten Deutschlands sieht den Klimawandel als Panikmache an." "In seinem Buch „Die kalte Sonne. Warum die Klimakatastrophe nicht stattfindet“ vertritt Prof. Fritz Vahrenholt, Vorstandsvorsitzender der Firma RWE Innogy, die These, dass die globale Klimaerwärmung deutlich geringer ausfallen wird als bislang gedacht. Bis zum Ende des Jahrhunderts soll es nur einen Anstieg um ein Grad Celsius geben. Der Einfluss der Sonne au
  8. Naja, aber der Straßenverkehr soll ja in den nächsten Jahren trotz der rückläufigen Bevölkerung deutlich zunehmen, was vor allem am steigenden Lkw-Verkehr liegt. Insofern ist der Neubau von Straßen doch sinnvoll, insbesondere die sog. "Lückenschlüsse".
  9. Der Schaden wäre beträchtlich: für die 80 km bis zu meinem Arbeitsplatz bräuchte ich dann - vorschriftsmässige Fahrweise vorausgesetzt - 400 Stunden. Heute brauche ich ca. 50 Minuten => Schaden: 399 Stunden x 10 € / Std. (geschätzter Stundenlohn) = rund 4000 € / Strecke. Anderen Arbeitnehmern dürfte es ähnlich ergehen... Die Rechnung funktioniert natürlich auch bei anderen Limits...
  10. Da kommt nichts, sonst wärst Du angehalten worden. Aber wieso möchtest Du die ärgern...? Bzw. wieso gehst Du davon aus, dies getan zu haben?
  11. Nach meinem Verständnis sollte der Aufsteller / Betreiber einer Geschwindigkeitsmessanlage den Nachweis liefern, dass sie gerade an der gewählten Stelle notwendig und sinnvoll ist. Würden solche Nachweise systematisch veröffentlicht, so wäre damit sicherlich auch die Akzeptanz solcher Anlagen zu verbessern. Einige Anlagen, z.B. vor Schulen, sind in diesem Zusammenhang sicherlich "selbsterklärend". Andere aber nicht, da könnte obige Taktik helfen.
  12. Immerhin gibt es ja die Theorie der Risikohomöstase, die Erklärungsansätze dafür gibt, warum erhöhte Sicherheit nicht automatisch zu weniger Unfällen führt: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/...05448-2,00.html
  13. Mit "ungünstig" meinte ich nicht den Wahrheitsgehalt, sondern die Einordnung der Aussage i.S. einer möglichen Schuldzuweisung zu Lasten der TE. Da diese nach der vorliegenden Schilderung drohen könnte, wäre die Einschaltung eines Anwalts sicherlich nicht schlecht. Du hast natürlich recht: die Anzahl der verfügbaren Zeugen (die zugunsten eines Unfallteilnehmers aussagen) entscheidet natürlich nicht über die Schuldfrage, der Richter hat die freie Beweiswürdigung. Aber eine größere Zahl identischer Aussagen kann eben manchmal hilfreich sein... Genau: ob ungünstig oder nicht, ehrlich / wahrhei
  14. Dann kenne ich nur ungerechtfertigte mobile Blitzer. Da deren Standort wechselt, kann ich keine weiteren Angaben zur Sache machen...
  15. Grundsätzlich wäre da was zu machen, auch weil bei Dir 2 Personen im Auto saßen, während beim Unfallgegner offenbar nur die Fahrerin im Fahrzeug war. Die Aussage "Nichts gesehen!" Deiner Freundin war jedoch in diesem Zusammenhang ungünstig. Zudem hat sie widersprüchliche Angaben ("Nach rechts geguckt, aber trotzdem Fahrzeug von links kommend gesehen") gemacht. Da es sich offenbar um einen schwereren Unfall mit Verletzten ("Freundin im Krankenhaus") handelt, lohnt sich wahrscheinlich das Einschalten eines Fachanwaltes.
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